Abfall- und Recyclingmerkblatt 2019
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- Bettina Maier
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1 Abfall- und Recyclingmerkblatt 2019 Säcke / Marken / Verkaufspreise Die Säcke und Marken sind mit AVAG beschriftet und gelten, mit Ausnahme der Sperrgutmarken, im gesamten AVAG-Gebiet. Weitere Infos unter Gebindegrösse Maximalgewicht Einzelpreis Säcke auf Rollen Preis inkl. 7.7 % MwSt. Marken in Bogen Preis inkl. 7.7 % MwSt. 17 l 2.5 kg CHF Stück CHF l 5.0 kg CHF Stück CHF Stück CHF l 8.5 kg CHF Stück CHF Stück CHF l 16.0 kg CHF Stück CHF Stück CHF Sperrgut 15.0 kg CHF Stück CHF Für Sperrgut und die Grünabfuhr sind Gebührenmarken entsprechend dem Gewicht nach vorangehender Tabelle zu verwenden. Ausnahmen Grüncontainer Normgrösse 140 Liter ganze Füllung 1 Marke à CHF 5.80 (orange) halbe Füllung 1 Marke à CHF 3.20 (rot) Grüncontainer Normgrösse 240 Liter ganze Füllung 2 Marken à CHF 5.80 (orange) halbe Füllung 1 Marke à CHF 5.80 (orange) Grüncontainer Normgrösse 770 Liter ganze Füllung 6 Marken à CHF 5.80 (orange) halbe Füllung 3 Marken à CHF 5.80 (orange) Industrie- und Gewerbekehricht wird in angemeldeten Containern bei der Leerung gewogen und quartalsweise nach Gewicht abgerechnet. Nicht angemeldete Container dürfen nur gebührenfrankierte Säcke enthalten. Verkaufsstellen für Kehrichtsäcke und marken Verkaufsstellen Kehrichtsäcke Kehrichtmarken Sperrgut 17 l 35 l 60 l 110 l 35 l 60 l 110 l Marken Bäckerei Bruderer X X X X Bäckerei Jorns X X X X X X X X Dorf-Chäsi, Fam. Zenger X X X X X X X Drogerie Riesen X X X X X X Landi Aare X X X X X X X Steiner Wichtrach Haustechnik AG X X X X X X X Auskünfte Gemeinde Wichtrach, Bau und Infrastruktur Gemeinde Wichtrach, Werkhof AVAG, Thun / bau.infra@wichtrach.ch / werkhof@wichtrach.ch / info@avag.ch Öffnungszeiten Werkhof Während der ordentlichen Arbeitszeit und nach vorheriger Absprache mit dem Betriebsleiter Infrastruktur. Dezember 2018 Kommission für Infrastruktur Seite 1 Abfall- und Recyclingmerkblatt 2019
2 Kehricht Sperrgut Grünabfuhr Häckseldienst Altpapier und Karton Kehricht- und Sperrgutabfuhr: Jeden Donnerstag, ab Uhr (der Kehricht ist erst am Abfuhrtag bereitzustellen). Die Abfuhrdaten sind im Abfallkalender mit gekennzeichnet. Verschiebungen wegen Feiertagen sind im Abfallkalender ersichtlich und werden nicht publiziert. Brennbare, nicht wieder verwertbare Haushalt- und übrige Abfälle sind in Gebührenkehrichtsäcken bzw. in Säcken gut verschnürt (kein Klebeband), versehen mit entsprechenden Gebührenmarken, bereitzustellen. Die Hauscontainer dürfen nur Gebinde mit entsprechender Gebührenbezeichnung enthalten. Von der Abfuhr gänzlich ausgeschlossen sind giftige und explosive Stoffe sowie Flüssigkeiten aller Art (Entsorgungsmöglichkeit siehe unter Giftstoffe ). Die Gemeinde bietet eine Sperrgutabfuhr für brennbare, sperrige Gegenstände an. Diese sind mit Gebührenmarken zu versehen und an den Abfuhrtagen bereitzustellen. Nicht brennbare und/oder wertstoffhaltige Gegenstände können bei der AVAG oder an der jährlich stattfindenden Separatsammlung kostenlos entsorgt werden. Zudem können Möbel, Haushaltartikel, Spielzeug, Kleider und Bettwäsche in gutem Zustand der Brockenstube übergeben werden (Margrit Gerber / ; Isabelle Knubel ). Verkauf und Annahme jeden ersten Samstag des Monats (ohne August) von bis Uhr. In den Monaten Mai, September, Oktober und November ist die Brockenstube zusätzlich jeden dritten Samstag geöffnet sowie im März am vierten Samstag. Grünabfuhr: Jeden zweiten Freitag, ab Uhr (das Grüngut ist erst am Abfuhrtag bereitzustellen). Ausnahme: Dezember bis Februar nur 1-mal pro Monat. Die Termine sind im Abfallkalender eingetragen. Für die Entsorgung von Laub, Rasenschnitt, Unkraut, Baum- und Heckenschnitt, Baumrinde, Schnittblumen, Topfpflanzen, Weihnachtsbäume, Schalen von Eiern und diversen Früchten sowie Rüstabfällen, Kaffeesatz und Kleintiermist von Pflanzenfressern gilt ein Containerobligatorium. Das Grüngut ist in normierten Grüncontainern (140 / 240 / 770 l Inhalt) bereitzustellen und wird ansonsten nicht abgeführt. Die Abfuhrpreise können Sie dem Titelblatt entnehmen. Wegen der Gärung ist es sinnvoll, auch halbvolle Container leeren zu lassen. Baum- und Heckenschnitt ist bei einem Maximalgewicht von 16 kg auf eine Länge von max. 1 m zu verkleinern und bis zu einem Durchmesser von max. 50 cm zu bündeln (Bitte keinen Draht zum Binden verwenden!). Die Bündel sind mit Gebührenmarken, entsprechend dem Gewicht, zu versehen. Die Gemeinde führt 4-mal jährlich einen Häckseldienst durch. Die Termine werden im Anzeiger, auf der Internetseite und im Abfallkalender publiziert. Die Anmeldetalons erscheinen ca. 14 Tage vor dem vorgesehenen Termin im Anzeiger. Es werden nur trockene Äste, Sträucherschnitt oder Stauden gehäckselt. Nasse oder grüne Schnittblumenabfälle, sowie loses Laub, Unkraut und Wurzelstöcke werden nicht verarbeitet. Bitte beachten Sie, dass das Häckselgut nicht abgeführt wird. Die Altpapier- und Kartonsammlung findet 4-mal jährlich statt. Die Termine werden im Anzeiger, auf der Internetseite und im Abfallkalender publiziert. Das Sammelgut ist bei einem Maximalgewicht von 5 kg in Bündeln (keine Säcke oder Schachteln), gut zusammengebunden an den Sammeltagen vor Uhr bei den Hauskehrichtsammelplätzen bereit zu stellen. Schwerere Bündel oder andere Gebinde müssen direkt bei den Sammelcontainern abgegeben werden. Containerplätze an den Sammeltagen: Schulhaus am Bach, Verwaltungsgebäude Kirchstrasse, Schulhaus Sekstufe 1, Schulhaus Stadelfeld, Kindergarten Niesenstrasse und Birkenweg. Seite 2 Abfall- und Recyclingmerkblatt 2019
3 Altglas Altmetall Altöl Alu und Weissblech Alukapseln Batterien Bauschutt In die Sammelcontainer der Gemeinde gehört Verpackungsglas, wie Getränkeflaschen und Lebensmittelgläser, getrennt nach Farben. Was nicht weiss oder braun ist, wird mit dem Grünglas gesammelt. Nicht in die Glassammlung, sondern zu den mineralischen Abfällen (Bauschutt) gehören Kristall-/Trinkgläser, Porzellan, Keramik, Fenster, Spiegel, Autoscheiben und Ton. In die Separatsammlung gehören alle Arten von Metallen (Gestelle, Wäscheständer, Fahrradrahmen, Pfannen usw.). Getrennt von den übrigen Metallen gesammelt, werden Kleinteile aus Stahlblech-/Weissblech und Aluminium Altmetall kann direkt beim AVAG Entsorgungszentrum in Jaberg oder beim Alteisenhändler (z.b. Gasser-Balsiger AG, Moos 71, 3126 Gelterfingen) kostenlos abgegeben werden. In die Separatsammlung der Gemeinde gehören Speiseöle (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöle (Motoren- und Getriebeöl). Altöl darf auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden. Das Altöl kann jeden zweiten Freitag von bis Uhr im Werkhof der Gemeinde kostenlos abgegeben werden. Die Termine sind im Abfallkalender mit gekennzeichnet. Leere Gebinde sind wieder mitzunehmen. Alu-Getränkedosen, Tiernahrungsschalen, Lebensmitteltuben (auch mit Restfüllung), Menüschalen, Stahlblech- und Aluminiumverschlüsse, Folien und alle anderen Verpackungen mit Alu-Recycling-Signet sowie kleinere Aluminiumteile gehören in die Separatsammlung. Nicht in die Alu-Sammlung, sondern in den Kehricht gehören hingegen Verbundverpackungen wie Suppen- und Stockibeutel, Tiernahrungsbeutel, Butterpapiere, mit Kunststoff beschichtete Aluminiumfolie usw. Spraydosen auch leere gelten als Sonderabfall und sind wie Giftstoffe zu behandeln. Die Container der Gemeinde sind nur für Materialien mit Alu-Recycling-Signet bestimmt. Der Einwurf von artfremden Materialien ist strengstens untersagt! Kapseln aus Aluminium (Nespresso-Kapseln, Special.T) sind in den speziell gekennzeichneten Behältern der Gemeinde-Sammelstellen zu entsorgen. Aufgrund des hohen Anteils an organischem Material (Kaffeesatz) gehören Kapseln aus Aluminium nicht in die Separatsammlung von Aluminium oder Stahlblech. Ausgediente Batterien sind in den speziell gekennzeichneten Behältern der Gemeinde- Sammelstellen zu entsorgen oder kostenlos in die Verkaufsstellen zurückzubringen. In Ausnahmefällen können Autobatterien gegen eine Gebühr beim Gemeindewerkhof während den Öffnungszeiten nach Voranmeldung abgegeben werden. Bauschutt resp. Inertstoffe wie Steine, Ziegel, Tonwaren, Geschirr, Fensterglas, etc. sind Stoffe, welche beim Ablagern an keinen chemischen Reaktionen beteiligt sind. Sie sind deshalb gesondert zu entsorgen und direkt ins AVAG Entsorgungszentrum in Jaberg zu bringen. Elektroschrott Getränkekarton- und PE-Flaschen Elektroschrott gehört weder in den Hauskehricht noch in die Sperrgutsammlung. Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör können im Handel, der Geräte derselben Art verkauft, gratis zurückgegeben werden. Auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke. Leere Plastikflaschen aus dem Kosmetik-, Waschmittel- und Reinigungsbereich sowie Düngerflaschen können an die Verkaufsstellen der Migros und dem COOP zurückgebracht werden. Ebenfalls können weisse PE-Milchflaschen bei vielen Verkaufsstellen des Detailhandels kostenlos entsorgt werden. ALDI führt eine gemischte Sammelstelle für die kostenlose Entsorgung von Getränkekarton- und PE-Flaschen. Zudem besteht die Möglichkeit, Getränkekarton- und PE-Flaschen im AVAG Entsorgungszentrum in Jaberg kostenpflichtig zu entsorgen. Seite 3 Abfall- und Recyclingmerkblatt 2019
4 Giftstoffe Korken Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel (allg. Produkte mit einem Gefahrensymbol) und Quecksilberthermometer können unabhängig von einem Neukauf gratis an den Verkaufsstellen der entsprechenden Produkte zurückgegeben werden. Nicht mehr brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls die Verkaufsstellen (z.b. Drogerie Riesen) zurück; dafür können sie ein Entgelt verlangen. Bei Unklarheiten erteilt die Sonderabfallverwertungs-AG SOVAG in Rubigen, unter der Telefonnummer , Auskunft. Korkzapfen sind in den speziell gekennzeichneten Behältern der Gemeindesammelstellen zu entsorgen. Plastikzapfen sind mit dem Hauskehricht zu entsorgen. Leuchtmittel Organische Abfälle PET-Flaschen Leuchten und Leuchtmittel (Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen) unterliegen der vorgezogenen Recyclingebühr. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder jeden zweiten Freitag von Uhr im Werkhof der Gemeinde kostenlos abgegeben werden. Die Termine sind im Abfallkalender mit gekennzeichnet. Organische Abfälle wie Rasenschnitt, Laub etc. sind wenn immer möglich im eigenen Garten oder nach Absprache in der Nachbarschaft zu kompostieren. Speisereste aus Restaurationsbetrieben dürfen nicht mehr verfüttert werden, sondern sind einer Vergärungsanlage zu übergeben (z.b. Wigako Wittwer Gas + Kompost Süderen, , info@wigako.ch). PET-Flaschen sind bei den entsprechenden Verkaufsstellen in den bereitgestellten Sammelbehältern oder Gebinden zu entsorgen. Die Gemeinde führt keine PET-Sammelstelle. Textilien und Schuhe Tierkadaver Zur Entsorgung von gut erhaltenen und sauberen Kleidungsstücken benützen Sie die an verschiedenen Orten in der Gemeinde aufgestellten Sammelbehälter oder die allgemeinen Strassensammlungen mit den direkt zugestellten Plastiksäcken. Die Sammlungstermine werden direkt durch die Hilfsorganisationen bekannt gegeben. Zerrissene und schmutzige Kleidungsstücke sind mit dem Hauskehricht zu entsorgen. Gebührenpflichtige Abgabe in der Tierkadaversammelstelle bei der ARA Münsingen, jeweils von Montag bis Freitag, bisp Uhr. Annahme ausserhalb der Öffnungszeiten nach Absprache ( ). Sammelstellen Aus Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner ist die Benützung der Sammelstellen von Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Gemeindewerkhof, Stadelfeldstrasse 35, 3114 Wichtrach Der Entsorgungsplatz Vorderdorf, Vorderdorfstrasse 2, 3114 Wichtrach wird während der Bauarbeiten ZPP Nr. 8 Vorderdorf ersatzlos aufgehoben. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird eine neue Multisammelstelle eröffnet. Seite 4 Abfall- und Recyclingmerkblatt 2019
5 ABFALLKALENDER Halbjahr Gemeinde Wichtrach Tag JANUAR FEBRUAR MÄRZ APRIL MAI 1 DI Neujahr FR FR Grünabfuhr / MO MI SA 1 2 MI Berchtoldstag SA SA Häckseldienst DI DO SO 2 3 DO SO SO MI FR MO 3 4 FR Grünabfuhr / MO MO DO SA DI 4 5 SA DI DI Papiersammlung FR SO MI 5 6 SO MI MI SA Häckseldienst MO DO 6 7 MO DO DO SO DI FR Grünabfuhr / 7 8 DI FR Grünabfuhr FR MO MI SA 8 9 MI SA SA DI DO SO Pfingsten 9 10 DO SO SO MI FR Grünabfuhr / MO Pfingstmontag FR MO MO DO SA DI Papiersammlung SA DI DI FR Grünabfuhr / SO MI SO MI MI SA MO DO MO DO DO SO DI FR DI FR FR MO MI SA MI SA SA DI DO SO DO SO SO MI FR MO FR MO MO DO SA Hol- / Bringtag DI SA DI DI FR Karfreitag SO MI SO MI MI SA MO DO MO DO DO SO Ostern DI FR Grünabfuhr / DI FR FR Grünabfuhr MO Ostermontag MI SA MI SA SA DI DO SO DO SO SO MI FR Grünabfuhr / MO FR MO MO DO SA DI SA DI DI FR Grünabfuhr / SO MI SO MI MI SA Separatsammlung / Sonderabfallsammeltag Tag MO DO MO DO DO SO DI FR DI FR MO MI SA MI SA DI DO Auffahrt SO DO SO FR 31 JUNI Kehricht- und Sperrgutabfuhr Annahme Werkhof Seite 5 Abfall- und Recyclingmerkblatt 2019
6 ABFALLKALENDER Halbjahr Gemeinde Wichtrach Tag JULI AUGUST SEPTEMBER OKTOBER NOVEMBER DEZEMBER Tag 1 MO DO Nationalfeiertag SO DI FR Grünabfuhr SO 1 2 DI FR MO MI SA Häckseldienst MO 2 3 MI SA DI Papiersammlung DO SO DI Papiersammlung 3 4 DO SO MI FR Grünabfuhr MO MI 4 5 FR Grünabfuhr / MO DO SA Häckseldienst DI DO 5 6 SA DI FR Grünabfuhr SO MI FR 6 7 SO MI SA MO DO SA 7 8 MO DO SO DI FR SO 8 9 DI FR Grünabfuhr MO MI SA MO 9 10 MI SA DI DO SO DI DO SO MI FR MO MI FR MO DO SA DI DO SA DI FR SO MI FR SO MI SA MO DO SA MO DO SO DI FR SO DI FR MO MI SA MO MI SA DI DO SO DI DO SO MI FR Grünabfuhr MO MI FR MO DO SA DI DO SA DI FR Grünabfuhr SO MI FR Grünabfuhr / SO MI SA MO DO SA MO DO SO DI FR Grünabfuhr / SO DI FR Grünabfuhr MO MI SA MO MI SA DI DO SO DI Heilig Abend DO SO MI FR MO MI Weihnachten FR Grünabfuhr MO DO SA DI DO Stephanstag SA DI FR SO MI FR SO MI SA MO DO SA MO DO SO DI FR SO DI FR MO MI SA MO MI SA DO DI Silvester 31 Kehricht- und Sperrgutabfuhr Annahme Werkhof Seite 6 Abfall- und Recyclingmerkblatt 2019
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