Amtsblatt für die Stadt Bergen

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1 Amtsblatt für die Stadt Bergen 32. Jahrgang Bergen, den 2. Oktober 2002 Nr. 4 Hochwasser 2002 Tief bewegt und erschüttert haben wir alle die Geschehnisse an den Flüssen Elbe, Mulde und Moldau im Sommer dieses Jahres mitverfolgt. Obwohl viele Menschen durch die ungeahnte Kraft des Wassers Hab und Gut verloren haben, bleibt doch etwas Gutes zurück. Die Solidarität, die Hilfsbereitschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung Deutschlands. Aus allen Bereichen des Landes kamen Helfer herbei und viele, die nicht selbst Hand anlegen konnten, haben durch Spenden jeglicher Art die Not der Opfer gelindert. Auch aus dem Bereich der Stadt Bergen waren Hilfskräfte vor Ort. So waren zum Deichschutz an der Elbe bei Schnakenburg, Landkreis Lüchow- Dannenberg, über 50 Einsatzkräfte verschiedener Ortsfeuerwehren der Stadtfeuerwehr Bergen eingesetzt. Gemeinsam leisteten sie dort über Einsatzstunden! Zuvor haben auch wir im Stadtgebiet Bergen erleben müssen, dass wir auch ohne Anbindung an ein größeres Fließgewässer vor Hochwasser nicht gefeit sind. Durch den tagelangen Starkregen wurden viele Grundstücke überflutet und Keller liefen voll. Aufgrund des massiven und leider auch kostenintensiven Einsatzes aller Ortsfeuerwehren der Stadt Bergen, wurde die jeweilige Situation den Umständen entsprechend schnell unter Kontrolle gebracht. In der Zeit vom 10. Juli 2002 bis 6. August 2002 wurden hierbei ca Einsatzstunden von den Feuerwehrkräften geleistet. Leider waren trotz dieses großen Engagements erhebliche Sachschäden für die jeweiligen Hausund Grundstückseigentümer nicht zu verhindern. Personenschäden waren aber glücklicherweise nicht zu verzeichnen. Es ist mir daher ein besonderes Bedürfnis, den Helfern meinen Dank auszusprechen. Ganz besonders unsere Feuerwehren haben ihre Schlagkraft und Kompetenz unter Beweis gestellt. Doch auch allen anderen Helfern und Aktiven gilt mein Dank. Seien es die Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zum Hochwassereinsatz freigestellt haben, die Hilfskräfte aller anderen Institutionen und all diejenigen, die sich durch Spenden oder auf andere Weise in den Dienst der Sache gestellt haben. Es ist gut zu wissen, im Ernstfall auf ein solch funktionierendes System zurückgreifen zu können. Mit freundlichen Grüßen Ihr Rainer Prokop Bürgermeister

2 Seite 2 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr Oktober 2002 Dank an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 haben in den 16 Wahllokalen der Stadt Bergen wieder 112 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ihren freien Sonntag geopfert, um ihren Dienst für die Allgemeinheit wahrzunehmen. Auch bei dieser Wahl haben die Wahlvorstände reibungslos und fehlerfrei die Ergebnisse in den Wahllokalen ermittelt, so daß bereits um Uhr das letzte Ergebnis an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im Rathaus durchgegeben war. Allen Beteiligten spreche ich dafür den Dank der Stadt aus und hoffe auf die gleiche Bereitschaft und Unterstützung bei der bevorstehenden Landtagswahl am 2. Februar Mit freundlichen Grüßen Ihr Rainer Prokop Bürgermeister INHALTSVERZEICHNIS I. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 3 Ergebnis der Bundestagswahl vom in der Stadt Bergen 3 Neuwahl der Mitglieder der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Hannover 3 Räumung und Schau der Gewässer III. Ordnung 4 Um- und Neubesetzungen von Ausschüssen 4 II. STADTWERKE BERGEN GMBH 5 Ansprechpartner und Störungsdienste 5 III. SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN 5 Auszug aus der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Bergen 5 Auszug aus der Verordnung zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren in der Stadt Bergen 6 Möbel und Elektrogeräte für Sozialhilfeempfänger gesucht 6 Stellenausschreibungen 7 IV. VERANSTALTUNGEN 7 Erholungsaufenthalte für Senioren 7 Bunte Nachmittage für Senioren 7 Bonfire Night oder Guy Fawkes 8 Bergen-Treffen Termine und Veranstaltungen 9 V. STADTBÜCHEREI BERGEN 11 Bücherei Sülze schließt zum Jahresende Kreisfahrbücherei nimmt Sülze gleichzeitig in seinen Fahrplan auf 11 CD- und CD-ROM-Verkauf in der Stadtbücherei 11

3 2. Oktober 2002 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr. 4 Seite 3 I. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Ergebnis der Bundestagswahl vom in der Stadt Bergen Wahlberechtigte: Wähler: (davon 927 Briefwähler) Wahlbeteiligung: 78,86 % Erststimmen Zweitstimmen ungültig 78 gültig Liste ungültig 63 gültig Dr. Peter Struck, SPD ,54 % 1 SPD ,40 % Klaus-Jürgen Hedrich, CDU ,26 % 2 CDU ,02 % Jörg Firus, FDP 386 4,90 % 3 FDP 566 7,18 % Melanie Dieckmann-Kirks, GRÜNE 185 2,35 % 4 GRÜNE 314 3,98 % Lothar Kaminski, PDS 91 1,16 % 5 PDS 77 0,98 % 6 REP 101 1,28 % 7 Die Tierschutzpartei 26 0,33 % 8 GRAUE 11 0,14 % 9 NPD 15 0,19 % Gabriele von Rumor, PBC 32 0,41 % 10 PBC 25 0,32 % 11 ödp 2 0,03 % 12 BüSo 1 0,01 % 13 Schill 90 1,14 % Henner Schlichting, Liste Niemand 30 0,38 % 14 Neuwahl der Mitglieder der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Hannover Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis Celle hat aufgrund der Wahlordnung für die Landwirtschaftskammern vom in der zur Zeit geltenden Fassung (Nds. GVBl. 1986, S. 355, 1989, S. 385) auf seiner Sitzung am 3. September 2002 die folgenden Wahlvorschläge für die Neuwahl der Mitglieder der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Hannover zugelassen, die gem. 19 der Wahlordnung hiermit öffentlich bekanntgegeben werden: Wahlgruppe I Wahlvorschlag des Niedersächsischen Landvolkes, Kreisverband Celle e. V., Trift 32, Celle, mit den Bewerbern Rahlfs, Georg, Landwirt, geb Adelheidsdorf, Hannoversche Straße 158 Brandes, Friedrich, Landwirt, geb Bergen, Nindorf 5 Wahlgruppe II Wahlvorschlag der Industriegewerkschaft Bauen- Agrar-Umwelt, Landesverband Hannover-Bremen, Otto-Brenner-Straße 1, Hannover, mit dem Bewerber Damman, Frank, Forstwirtschaftsmeister geb , Hambühren, Tweegten 19 Im Wahlkreis Celle sind in der Wahlgruppe I zwei Mitglieder und in der Wahlgruppe II ein Mitglied zur Kammerversammlung zu wählen. Da im Wahlkreis Celle in der Wahlgruppe I nur ein Wahlvorschlag mit zwei Bewerbern und in der Wahlgruppe II nur ein Wahlvorschlag mit einem Bewerber eingereicht und zugelassen worden ist, gelten gem. 12 a Abs. 5 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern die o. g. Bewerber als gewählt. Eine besondere Wahl findet nicht statt. Celle, den Landkreis Celle, Der Landrat - Kreiswahlleiter -

4 Seite 4 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr Oktober 2002 Räumung und Schau der Gewässer III. Ordnung Gemäß 6 der Unterhaltungs- und Schauordnung für den Landkreis Celle vom (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg, S. 10) wird der Schautermin für die Gewässer III. Ordnung wie folgt festgelegt: 1. Ortschaft Becklingen Mittwoch, den Uhr Treffpunkt: Bahnhof Becklingen 2. Ortschaft Belsen Montag, den Uhr Treffpunkt: Gellteichgraben an der L Ortschaft Bergen: Mittwoch, den Uhr Treffpunkt: Rathaus 4. Ortschaft Bleckmar: Montag, den Uhr Treffpunkt: Gaststätte Hellberg 5. Ortschaft Diesten: Donnerstag, den Uhr Treffpunkt: Gasthaus Neddenriep 6. Ortschaft Dohnsen: Dienstag, den Uhr Treffpunkt: Haus Hornbostel, Wohlde 7. Ortschaft Eversen: Dienstag, den Uhr Treffpunkt: Gaststätte Otte 8. Ortschaft Hagen: Montag, den Uhr Treffpunkt: Denkmal Hagen 9. Ortschaft Hassel: Donnerstag, den Uhr Treffpunkt: Haus Averbeck 10. Ortschaft Nindorf: Dienstag, den Uhr Treffpunkt: Dorfteich 11. Ortschaft Offen: Dienstag, den Uhr Treffpunkt: Haus Zacharias, Burgweg 9, Offen 12. Ortschaft Sülze: Donnerstag, den Uhr Treffpunkt: Verwaltungsnebenstelle Sülze 13. Ortschaft Wardböhmen: Mittwoch, den Uhr Treffpunkt: Haus Bartsch, An der Mehn 7 Bis zu diesem Termin müssen die Gewässer III. Ordnung von den Unterhaltungspflichtigen gemäß 98 Nds. Wassergesetz (NWG) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 347) geräumt sein. Der 98 NWG ist in der Präambel der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung abgedruckt und kann bei der Stadt Bergen, Rathaus Zimmer 21 und beim Landkreis Celle, Tiefbauamt (Wasserwirtschaft), Trift 15, Celle während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Schaukommission der Stadt Bergen wird an den genannten Terminen den Zustand der Gräben überprüfen. Die Unterhaltungspflichtigen und die zur Benutzung der Gewässer Befugten haben Gelegenheit zur Teilnahme an der Schau und zur Äußerung. Um- und Neubesetzungen von Ausschüssen Der Rat der Stadt Bergen hat in seiner Sitzung am folgende Um- bzw. Neubesetzungen der Ratsausschüsse beschlossen: Herr Reinhard Bartsch wird Mitglied im Ausschuss städt. KiTas für Herrn Borges. Herr Borges übernimmt den Vorsitz im Feuerschutzausschuss, Herr Jürgen Hohls wird stellv. Vorsitzender und Herr Friedrich-Wilhelm Thieke wird Mitglied für Günther Ebel. Herr Peter Rabe wird Mitglied im Haushaltsund Finanzausschuß für Günther Ebel. Herr Gerd Friedrich übernimmt den Vorsitz im Ausschuss für Jugendförderung, Sport und Soziales von Herrn Eckart Borges. Herr Eckart Borges wird Mitglied im Ausschuss für städt. Tiefbau für Günther Ebel. Herr Reinhard Bartsch wird Mitglied für Peter Rabe im Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaft. Herr Gerd Friedrich übernimmt den Sitz von Frau Renate Brickum im Sonderausschuss Stadtbad, Frau Brickum wird Vertreterin.

5 2. Oktober 2002 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr. 4 Seite 5 II. STADTWERKE BERGEN GMBH Ansprechpartner Ansprechpartner und Störungsdienste Name Anschrift Telefon Allgemeine Auskünfte Wilhelm Köhler Stadtwerke Bergen GmbH Rathaus, Zimmer Bergen Technische Auskünfte Gasanschluss Peter Willenbockel SVO Energie GmbH Sprengerstraße Celle Wasseranschluss Michael Sander Stadtwerke Bergen GmbH Rathaus, Zimmer Bergen Abwasseranschluss Frank Bührmann Stadt Bergen Rathaus, Zimmer Bergen Stromanschluss (nachrichtlich) Detlef Sandmann SVO Energie GmbH Sprengerstraße Celle 05051/ / / / / Störungsdienste Gas 0800/ Wasser 0172/ Abwasser 0172/ oder Polizeikommissariat Bergen 05051/ Strom (nachrichtlich) 0800/ III. SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN Auszug aus der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Bergen 1 Umfang der Reinigungspflicht Nach 52 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG) umfasst die Straßenreinigung insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Unrat u.ä. sowie die Beseitigung von Schnee und Eis. Bei Glätte gehört auch das Bestreuen der Gehwege, der Fußgängerüberwege und der gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr dazu. 2 Teilweise Übertragung der Reinigung (1) Innerhalb der geschlossenen Ortslage ( 4 Abs. 1 NStrG) wird die Reinigung der Geh- und Radwege einschließlich Winterdienst sowie die Beseitigung von Schnee und Eis den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke bis zur Fahrbahnmitte auferlegt, soweit sich aus dieser Satzung nichts anderes ergibt. Art, Maß und die räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung sind in einer Verordnung der Stadt geregelt. (1) Die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht obliegt auch den Eigentümern solcher Grundstücke, die durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung, einen Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind. (2) Die Reinigungspflicht einschließlich Winterdienst besteht ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. (3) Den Eigentümern werden die Nießbraucher, Erbbauberechtigten, Wohnungsberechtigten ( 1093 BGB) und Dauerwohnungs- oder Dauernutzungsberechtigten ( 31 ff. Wohnungseigentumsgesetz) gleichgestellt. Diese sind anstelle der Eigentümer reinigungspflichtig. Mehrere Reinigungspflichtige sind gesamtschuldnerisch verantwortlich. (4) Hat für die Reinigungspflichten ein anderer die Ausführung der Reinigung mit Zustimmung der Stadt vertraglich übernommen, so ist nur dieser zur Reinigung öffentlich - rechtlich verpflichtet. Die Zustimmung der Stadt ist jederzeit widerruflich.

6 Seite 6 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr Oktober 2002 (5) Die Reinigungspflicht wird nicht übertragen, soweit die Stadt selbst Grundstückseigentümerin ist oder ihr an einem Grundstück ein Nutzungsrecht im Sinne des Abs. 4 bestellt ist. Dagegen gelten die Bestimmungen dieser Satzung, wenn an einem stadteigenen Grundstück einem anderen ein solches Recht bestellt ist. Soweit die Stadt reinigungspflichtig ist, obliegt ihr die Reinigung als öffentliche Aufgabe. 3 Gegenstand der Reinigung (1) Zur geschlossenen Ortslage im Sinne dieser Satzung gehört das Gebiet der Stadt Bergen mit allen im Flächennutzungsplan ausgewiesenen bebauten und bebaubaren Grundstücken, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen. (2) Zu den öffentlichen Straßen im Sinne des 2 Abs. 1, gehören alle Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege und Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen. 4 Reinigung verkehrsreicher Straßen (3) Von der Pflicht zur Reinigung der Fahrbahn und der Gosse werden gemäß 52 Abs. 4 Satz 2 des NStrG ausgenommen: a) die Ortsdurchfahrten aller Bundes-, Landesund Kreisstraßen, b) die verkehrsreichen Straßen in der Ortschaft Bergen: 1. Amtland 2. Am Weinberg 3. Beethovenstraße 4. Deichend 6. Kärrnerstraße 8. Schulstraße (4) Den Eigentümern, deren Grundstücke an die unter a) und b) genannten Straßengrenzen, verbleibt jedoch die Reinigung der Geh- und Radwege und der Parkspuren. Diese Regelung ist am in Kraft getreten. Auszug aus der Verordnung zur Vermeidung und Abwehr von Gefahren in der Stadt Bergen 3 Verkehrsbeeinträchtigungen und -gefährdungen (1) Bäume, Hecken, Sträucher und sonstige Bepflanzungen müssen soweit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht die Sicht auf amtliche Verkehrszeichen und -einrichtungen, Hinweisschilder, Hausnummern, Straßennamenschilder und Löschwasserentnahmestellen verdecken. (2) Über die Grundstücksgrenze hängende Zweige von Bäumen und Sträuchern sind über den Gehund Radwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und über den Fahrbahnen und Parkstreifen bis zu einer Höhe von 4,50 m zu beseitigen. Überhängende trockene Äste und Zweige sind vollständig zu entfernen. (3) Innerhalb einer geschlossenen Ortslage dürfen im Bereich von Sichtdreiecken an Einmündungen und Kreuzungen von Straßen Anpflanzungen die Höhe von 0,80 m, gemessen von der Fahrbahndecke am Straßenrand, nicht überschreiten. Die Schenkellängen der Sichtfelder betragen, gemessen vom Schnittpunkt der Straßengrenzen, mindestens je 10 m. Sofern für Sichtdreiecke in besonderen Vorschriften (z. B. Bebauungsplan) oder durch die Baugenehmigungs- oder Straßenbaubehörde im Einzelfall andere Maße festgesetzt sind oder werden, gelten diese Maße. (4) Dachrinnen und Wasserfallrohre sind so anzubringen und funktionstüchtig zu halten, dass Regen- und Schmelzwässer nicht auf öffentliche Straßen und in öffentliche Anlagen fließen können. Regen- und Wirtschaftswässer dürfen von Grundstücken nicht auf öffentliche Straßen und Wege sowie in öffentliche Anlagen geleitet werden. Das Ausgießen und Einleiten von Schmutzwasser in die Straßenabläufe ist verboten. (5) Stacheldraht und scharfkantige oder spitze Gegenstände dürfen an Straßen nicht so angebracht werden, dass Personen und Tiere verletzt oder Sachen beschädigt werden können. (6) Sonnendächer, Markisen, Werbeanlagen, Fahnen und dergleichen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinreichen, müssen mindestens 2,50 m vom Erdboden und 0,50 m von Fahrbahn und Radweg entfernt bleiben. Möbel und Elektrogeräte für Sozialhilfeempfänger gesucht Für die Einrichtung der Wohnungen von Sozialhilfeempfängern werden gut erhaltene Möbel, Waschmaschinen, Kühlschränke und Elektroherde benötigt. Wer sich neu einrichtet und seine gebrauchten Möbel und Geräte kostenlos abgeben möchte, wendet sich bitte andie Sozialabteilung der Stadtverwaltung Bergen, Zimmer 6, Tel / (Herr Kühl).

7 2. Oktober 2002 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr. 4 Seite 7 Stellenausschreibungen Ausbildung - Ausbildung Die Stadt Bergen sucht zum 1. August 2003 eine/n Auszubildende/n für die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Wir bieten: eine qualifizierte und zukunftsorientierte Ausbildung von drei Jahren in einer modernen Verwaltung (Infos zum Ausbildungsgang können Sie bei Frau Hardes unter Tel einholen) Wir suchen: junge Leute, die selbstbewußt und flexibel sind und Spaß am Umgang mit Computern haben Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum an die Stadt Bergen, Personalabteilung Deichend 3-7, Bergen. Der Eignungstest findet für alle Bewerber/innen am um 15 Uhr im Ratssaal des Stadthauses Bergen statt. Bitte bringen Sie Schreibzeug und einen Taschenrechner mit. Ausbildung - Ausbildung Die Stadtwerke Bergen GmbH suchen zum 1. August 2003 eine/n Auszubildende/n für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik. Wir bieten: eine qualifizierte und zukunftsorientierte Ausbildung von drei Jahren in der Wasserversorgung für die Stadt Bergen. Infos zum Ausbildungsgang können Sie bei Frau Hardes, Tel , oder beim Leiter des Wasserwerkes, Herrn Sander, Tel einholen. Wir suchen: junge Leute, die über einen sehr guten Hauptschul- oder einen Realschulabschluß verfügen und Spaß an den naturwissenschaftlichen Fächern haben. Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum an die Stadtwerke Bergen GmbH, Deichend 3-7, Bergen. IV. VERANSTALTUNGEN Erholungsaufenthalte für Senioren Für folgende Erholungsmaßnahme im Kur- und Erholungsheim Erlenhof in Brakel/Weserbergland sind noch Plätze frei: Samstag, den 14.Dezember 2002 bis Samstag, den 4. Januar 2003 (21 Tage) Der Preis für Vollpension beträgt pro Tag und Person 32,00. Die ärztliche Betreuung ist gewährleistet. Für die Unterbringung im Einzelzimmer wird für den 14-tätigen Aufenthalt ein Zuschlag von 87,00, für den Aufenthalt von 21 Tagen werden 128,00 berechnet. Dies gilt sowohl für Selbstzahler als auch für Teilnehmer, für die der Landkreis Celle die Kosten übernimmt. Bei Belegung von zwei Personen im Doppelzimmer, ausgestattet mit Dusche und WC, wird kein Zuschlag erhoben. Falls Sie Interesse an einer Teilnahme haben, setzen Sie sich bitte mit der Sozialabteilung der Stadt Bergen, Frau Penshorn, Tel /479-26, oder dienstags und donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr mit Frau Nenninger in der Verwaltungsnebenstelle in Sülze, Tel 05054/392, in Verbindung. Informationsmaterial liegt im Rathaus und der Verwaltungsnebenstelle bereit. Bunte Nachmittage für Senioren Der Landkreis Celle veranstaltet auch in diesem Jahr im Rahmen der Betreuung für Senioren der Stadt Bergen die beliebten Bunten Nachmittage mit Kaffeetafel, Musik, Tanz und guter Laune. Es finden insgesamt drei Veranstaltungen statt: Donnerstag, 17. Oktober 2002, Uhr für Senioren der Ortschaften Altensalzkoth, Eversen, Diesten, Huxahl, Hassel und Sülze.

8 Seite 8 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr Oktober 2002 Diese Veranstaltung findet im Gasthaus Niedersachsen statt. Anmeldungen nimmt Frau Nenninger in der Verwaltungsnebenstelle Sülze dienstags und donnerstags vormittags - auch telefonisch unter der Rufnummer 05054/392 - bis zum entgegen. Der Kostenbeitrag beläuft sich auf 4,00 pro Teilnehmer und wird während der Veranstaltung eingesammelt. Die zwei eingesetzten Busse fahren nach folgendem Plan: Bus 1: Uhr Hassel, Bushaltestelle B Uhr Hassel, Bushaltestelle Ort Uhr Sülze, Bushaltestelle Waldhof Uhr Eversen, Bushaltestelle Fuchsberg Uhr Eversen, Gasthaus Prüser Uhr Altensalzkoth, Hotel Helms Bus 2: Uhr Huxahl, Bushaltestelle Uhr Huxahl, Gasthaus Neddenriep Uhr Diesten, Bushaltestelle Uhr Sülze, an der Kirche Dienstag, 29. Oktober 2002, Uhr für Senioren der Ortschaft Bergen. Mittwoch, 30. Oktober 2002, Uhr für Senioren aus den Ortschaften Becklingen, Belsen, Bleckmar, Dohnsen, Hagen, Nindorf, Offen und Wardböhmen. Diese beiden Veranstaltungen finden im Stadthaus Bergen statt. Anmeldungen nimmt Frau Penshorn, Zimmer 7 im Rathaus auch telefonisch unter der Rufnummer 05051/ bis zum 18. Oktober 2002 entgegen. Auch hier beläuft sich der Kostenbeitrag auf 4,00 pro Teilnehmer und wird während der Veranstaltung eingesammelt. Für die Veranstaltung am Mittwoch, den 30. Oktober 2002 werden drei Busse nach folgendem Fahrplan eingesetzt: Bus 1: Uhr Dohnsen, Bushaltestelle Uhr Siddernhausen, Ortsmitte Uhr Roxhüllen Uhr Wohlde, ehem. Gasthaus Hornbostel Uhr Hünenburg Uhr Salzmoor, Bushaltestelle Uhr Bollersen, Bushaltestelle Uhr Katensen, Bushaltestelle Bus 2: Uhr Becklingen, Bushaltestelle Ort Uhr Becklingen, Bushaltestelle B Uhr Wardböhmen, B 3 (Alte Poststraße 12) Uhr Bleckmar, Alte Schule Uhr Dageförde Uhr Widdernhausen, Bushaltestelle Uhr Nindorf, Bushaltestelle Uhr Hagen, Bushaltestelle Bus 3: Uhr Offen, Feuerwehrgerätehaus Uhr Belsen, ehem. Gasthaus Thies Bonfire Night oder Guy Fawkes Am 5. November feiern die Briten ihr alljährliches Fest Bonfire Night oder Guy Fawkes. Das Fest gedenkt des mißlungenen Attentats auf König James I am 5. November König James I war für die Unterdrückung der Katholiken verantwortlich; dies hatte zur Folge, daß eine Verschwörung angestiftet wurde, um ihn zu beseitigen. Er sollte in die Luft gesprengt werden - der sogenannte Gun Powder Plot (Pulververschwörung) in London. Guy Fawkes gehörte zum Kreis der Verschwörer. Einige der Verschwörer starben bei einem Kampf im Norden Englands. Guy Fawkes wurde jedoch verhaftet und im Jahre 1605 hingerichtet. Zur Bonfire Night gehört ein großes Lagerfeuer. Die britischen Kinder basteln Puppen für die Veranstaltung. Die drei Besten erhalten Preise. Die Veranstaltung beginnt am Sonntag, dem 5. November, um Uhr auf dem Flugplatz hinter der Kaserne. Das große Lagerfeuer wird um Uhr angezündet. Um Uhr findet ein beeindrkckendes Feuerwerk statt, das von einer beauftragten Spezialfirma dargeboten wird. Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt. Der Eintritt ist frei. Der Standort Bergen-Hohne lädt zur Teilnahme an diesem Fest herzlich ein. Der Flugplatz ist über den Scheibenhof - Panzerringstraße zu erreichen. Bergen-Treffen 2003 Bergen/Hory im sorbischen Elsterheide freut sich auf den Besuch der Berger und Bergener am Himmelfahrtstag 2003 und lädt herzlich zum Bergen-Treffen vom bis ein. Info über den Ort und das Treffen im Internet unter Hier möchte die Stadt Bergen natürlich nicht fehlen und lädt alle interessierten Einwohner, ob jung oder

9 2. Oktober 2002 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr. 4 Seite 9 alt, zu diesem Stelldichein aus ganz Deutschland ein und freut sich auf eine rege Teilnahme. Im Reisepreis von 40,00 pro Person sind folgende Leistungen enthalten: Hin- und Rückreise im bequemen Reisebus Ausflugsfahrten in den Spreewald und nach Bautzen Frühstück während der Hinfahrt Teilnahme an allen angebotenen Veranstaltungen u. a. Beer and Fun Happening Betreuung und Reiseleitung vor Ort Fest gebucht durch die Stadt Bergen ist das sehr gemütliche Landhotel Neuwiese. Die Preise für ein Doppelzimmer einschl. Frühstück betragen 66,00 pro Nacht. Es können im Einzelfall auch Privatquartiere organisiert werden. Möglichkeiten zur Aufstellung von Wohnwagen oder Caravan können nach Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Das Programm wird in etwa so aussehen: Donnerstag Uhr Aufstellen eines Maibaumes Uhr Ökumenischer Gottesdienst auf dem Dorfanger in Bergen Uhr Begrüßungsabend Ankündigung des Beer and Fun Happening 2003 Freitag Uhr Ausflugsfahrt in den Spreewald mit Möglichkeit zur Teilnahme an einer Kahnpartie Uhr Offene Höfe in Bergen, Unterhaltungsprogramm Uhr Laubenfest im Festzelt - Beginn des Beer and Fun Happening Samstag ab Uhr Marktveranstaltung Ausflug nach Bautzen Weiterführung des Beer and Fun Happening Kulturelle Vorführungen, Teilnehmer erwünscht Abschlussstaffel des Beer and Fun Happening Kaffee und Kuchen auf dem Marktplatz Wettkampf des Schützenvereins mit den Gästen Traditionelles Maibaumwerfen, Blasmusik im Festzelt Abschlußabend Prämierung der Wettkämpfe Vorstellung des nächsten Ausrichters Sonntag Uhr Frühschoppen im Festzelt Verabschiedung der Gäste Mittagessen im Festzelt Gesucht werden Teilnehmer, die sich mit einem Marktstand (Stände werden zur Verfügung gestellt), an den Schießwettbewerben oder dem Beer and Fun Happening beteiligen möchten. Anmeldungen für die Fahrt werden bis Ende Oktober 2002 in der Stadtverwaltung Bergen, Rathaus, Zimmer 11, Hans-Hermann Schmitz, Deichend 3-7, Bergen, Tel /479-16, entgegengenommen. Bitte benutzen Sie den Anmeldebogen auf der letzten Seite dieses Amtsblattes. Termine und Veranstaltungen in der Zeit vom 5. Oktober 2002 bis 10. Mai 2003 (soweit bekannt) Datum Uhrzeit Titel Ort Veranstalter 05./ Herbstmarkt auf dem Marktplatz Marktplatz Bergen Chrischan Benning Otto Thiliant Die Kugelblitze Das Magdeburger Kabarett Allgemeiner Brenntag (Ausweichtermin ) Vorschriften beachten! Stadt Bergen Konzertveranstaltung des Feuerwehrmusikzuges Bergen Ltg. Werner Sander Freiwillige Feuerwehr Bergen Flohmarkt Rund ums Kind Freuen- und Mütterzentrum Bergen Musicalbus zum König der Löwen für Jugendliche Musicaltheater, Hamburg Kreisjugendpflege, BBS 1, Celle Singen und Tanzen MGV Bergen, Volkstanzgruppe Wohlde, Singkreis Bleckmar

10 Seite 10 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr Oktober 2002 Datum Uhrzeit Titel Ort Veranstalter Ökumenischer Gottesdienst St. Lambertikirche Ev.-luth. Kirchengemeinde Familiengottesdienst St. Lambertikirche Ev.-luth. Kirchengemeinde Der Weg der Inka - Durch die Anden zum Amazonas Multivisions-Show mit Peter Gebhard Hubertus Messe St. Lambertikirche Ev.-luth. Kirchengemeinde Alles weg n de Leut Otto-Reutter-Abend mit Walter Plate Sportlerball TuS Bergen / Weihnachtsmarkt Marktplatz Bergen Gewerbeverein Bergen, Stadt Bergen I have a dream Die Martin Luther King Story Schauspiel mit Ron Williams, Felicia Weathers u. a. 07./ Besinnlicher Adventsmarkt Rippenhof, Becklingen 5 Wilhelm und Brigitte Habermann Blutspende in Sülze Dorfgemeinschaftshaus Sülze DRK OV Kirchspiel Sülze Adventsbacken in Becklingen Bargmanns Hof, Becklingen 8 Bekeler Backhus Verein Blutspende in Eversen Schützenheim Eversen DRK OV Kirchspiel Sülze Weihnachtsball des TuS Eversen/Sülze DGH Sülze TuS Eversen/Sülze Bergener Neujahrskonzert Ungarische Sinfoniker Pecs, Dirigent Hans Richter Neujahrsempfang im Anschluss an den Gottesdienst Es war die Lerche von Ephraim Kishon mit Peer Augustinski u. a Twee as Katt un Hund Ohnsorg-Theater Hamburg mit Jens Scheiblich u. a Landtagswahl St. Lambertikirche und Gemeindesaal Ev.-luth. Kirchengemeinde Mir ist ganz komisch Comedy-Musik-Programm mit Isabel Varell und Christian Heckelsmüller Ladies night (Premiere) Komödie mit Patricia Frey u. a. Arthur und die grässlich grüne Pudelmütze Filou-Fox-Figurentheater Vielleicht - vielleicht auch nicht Komödie mit Herbert Bötticher, Doris Gallert u. a.

11 2. Oktober 2002 Amtsblatt für die Stadt Bergen Nr. 4 Seite 11 V. STADTBÜCHEREI BERGEN Bücherei Sülze schließt zum Jahresende Kreisfahrbücherei nimmt Sülze gleichzeitig in seinen Fahrplan auf Die Bücherei Sülze, die in der Verwaltungsnebenstelle in Sülze untergebracht ist, wird seine Türen letztmalig im Dezember diesen Jahres öffnen. Immer donnerstags in der Zeit von bis Uhr wird die Büchereileiterin, Frau Apeah, den Leseratten noch bis zum Jahresende mit Rat und Tat zur Verfügung stehen und Kinderbücher, Romane und Sachbücher zur Ausleihe anbieten. Die Besucherzahlen gingen jedoch in den vergangenen Jahren stetig zurück. Um das Angebot für Sülze und Bergen zu verbessern, wird der Buchbestand der Sülzer Bücherei in die Bergener Bücherei überführt. Die Öffnungszeiten erweitern sich in Bergen um den Donnerstagnachmittag von bis Uhr. Mit Beginn des neuen Jahres wird die Kreisfahrbücherei des Landkreises Celle die Ortschaft Sülze alle 2 Wochen montags mit einem breiten Angebot an Büchern versorgen. Der Bücherbus wird in der Zeit von Uhr bis Uhr, erstmalig am 6. Januar 2003 an der Bushaltestelle Am Salinenplatz halten. Darüber hinaus wird die Dahlhofschule in Sülze alle 3 Wochen jeweils mittwochs in der Zeit von 9.30 bis Uhr vom Bücherbus der Kreisfahrbücherei versorgt werden. In dieser Zeit können alle Grundund Hauptschüler sowohl für den Unterricht als auch für das private Lesevergnügen Bücher ausleihen. Erster Ausleihtag ist Mittwoch, der 8. Januar Im Rahmen der Info-Tour anlässlich der Jugendbuchwoche im Landkreis Celle wird der Bücherbus bereits in diesem Jahr am Freitag, dem 8. November 2002 von bis Uhr an der Bushaltestelle am Salinenplatz halten. Hier besteht die Möglichkeit zur Information, Anmeldung und auch zur Ausleihe von Büchern. Der Leiter der Fahrbücherei des Landkreises Celle, Herr von Freymann und sein Team freuen sich auf Ihren Besuch. CD- und CD-ROM-Verkauf in der Stadtbücherei Die Stadtbücherei Bergen verkauft seit Montag, , ca ausgesonderte CD und CD ROM (aus dem Bestand der Büchereizentrale Lüneburg) zu kleinen Preisen. Für Jeden ist sicher etwas dabei! Lies mal wieder! Öffnungszeiten der Stadtbücherei Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr (ab Januar 2003) Freitag Uhr Uhr IMPRESSUM: Herausgeber, Verlag und Vertrieb: Stadt Bergen, Deichend 3-7, Bergen, Telefon 05051/4790 Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Bürgermeister Rainer Prokop

12 Name: Bergen, Vorname: Straße: Ort: Telefon: Stadtverwaltung Bergen Herrn H.-H. Schmitz Deichend Bergen Anmeldung zum Bergen-Treffen 2003 Hiermit melde ich mich mit folgenden Personen zum Bergen Treffen an: Den Kostenbeitrag zahle ich nach Aufforderung bei der Stadt Bergen ein. Ich / Wir möchten an folgenden Veranstaltungen teilnehmen: Ausflugsfahrt in den Spreewald am Freitag Eigenen Marktstand betreiben Teilnahme am Beer and Fun Happening Teilnahme an den Schießwettbewerben Ausflugsfahrt nach Bautzen am Samstag Ich möchte ein Hotelzimmer reserviert haben (DZ EZ) Ich möchte ein privates EZ DZ mit Frühstück reserviert haben Ich benötige einen Stellplatz für meinen Wohnwagen / Caravan Ich möchte im eigenen Zelt schlafen Ich fahre im Reisebus mit Ich reise im eigenen PKW an (Teilnahme an Ausflügen nicht möglich) Unterschrift

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