Amtsblatt für den. Landkreis Peine. Nr Jahrgang. Peine, den 11. Februar der Flächennutzungsplanänderung kann umfassend Auskunft verlangt

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1 Nr Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den. Februar 2008 Landkreis Peine 16 Genehmigung und öffentliche Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Ohlum 17 Genehmigung und öffentliche Auslegung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bründeln 18 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Hinter Wittenbergshof, Ortschaft Ohlum, mit Begründung der 19 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Zum Bruchgraben, Ortschaft Bründeln, mit Begründung der 20 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008 des Zweckverbandes Wirtschaftsbetriebe Lahstedt-Ilsede 21 Bekanntmachung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 4 Peine 22 Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften des Landkreises Peine am Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Peine am Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Peine am Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz des Landkreises Peine am der Flächennutzungsplanänderung kann umfassend Auskunft verlangt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 2 Abs. 16 Genehmigung und öffentliche Auslegung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der, Ortschaft Ohlum Der Rat der hat in seiner Sitzung am die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung beschlossen. Der Landkreis Peine hat die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom Az.: 26/Ohl/01640/2007/PF gem. 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der räumliche Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der nachstehenden Gebietsabgrenzung zu entnehmen. Die Änderung wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Peine wirksam. 17 Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann mit Begründung gem. 6 Abs. 5 BauGB in der, Rathaus, Fachbereich Bauen und Wirtschaftsförderung, Marktstr., während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis Uhr eingesehen werden. Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten sollte vorher vereinbart werden. Über den Inhalt Genehmigung und öffentliche Auslegung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der, Ortschaft Bründeln Der Rat der hat in seiner Sitzung am die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung beschlossen.

2 Der Landkreis Peine hat die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom Az.: 26/Brül/01641/2007/PF gem. 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Der räumliche Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der nachstehenden Gebietsabgrenzung zu entnehmen. Die Änderung wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Peine wirksam. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann mit Begründung gem. 6 Abs. 5 BauGB in der, Rathaus, Fachbereich Bauen und Wirtschaftsförderung, Marktstr., während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis Uhr eingesehen werden. Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten sollte vorher vereinbart werden. Über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung kann umfassend Auskunft verlangt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 2 Abs. 18 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Hinter Wittenbergshof, Ortschaft Ohlum, mit Begründung Der Rat der hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Hinter Wittenbergshof, Ortschaft Ohlum, als Satzung gem. 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die dazugehörige Begründung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist der nachstehenden Gebietsabgrenzung zu entnehmen. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Peine in Kraft. Der Bebauungsplan kann mit Begründung gem. 10 Abs. 3 BauGB in der, Rathaus, Fachbereich Bauen und Wirtschaftsförderung, Marktstr., während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis Uhr eingesehen werden. Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten sollte vorher vereinbart werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes kann umfassend Auskunft verlangt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 2 Abs. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der zurzeit gültigen Fassung über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 12

3 19 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Zum Bruchgraben, Ortschaft Bründeln, mit Begründung 20 Der Rat der hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan Zum Bruchgraben, Ortschaft Bründeln, als Satzung gem. 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die dazugehörige Begründung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist der nachstehenden Gebietsabgrenzung zu entnehmen. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Peine in Kraft. Der Bebauungsplan kann mit Begründung gem. 10 Abs. 3 BauGB in der, Rathaus, Fachbereich Bauen und Wirtschaftsförderung, Marktstr., während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis Uhr eingesehen werden. Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten sollte vorher vereinbart werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes kann umfassend Auskunft verlangt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in 2 Abs. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der zurzeit gültigen Fassung über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. HAUSHALTSSATZUNG UND BEKANNTMACHUNG DER HAUS- HALTSSATZUNG Aufgrund der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wirtschaftsbetriebe Lahstedt-Ilsede vom 22. Februar 2006 hat die Verbandsversammlung am 30. Januar 2008 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt Euro Euro Euro Euro Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) ist nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite gem. 94 I NGO, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. 5 Die Umlage des Zweckverbandes beträgt für den Teilbereich Freibad am Bolzberg Euro. Sie wird nach dem Verteilungsplan für die Verbandslasten mit folgenden Beträgen umgelegt: Gemeinde Ilsede 50 % =6.950 Euro Gemeinde Lahstedt 50 % =6.950 Euro 6 Die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgt analog der Wertgrenzen in der Geschäftsordnung des Zweckverbandes 3 bis 6 durch die Verbandsversammlung, bzw. den/die Vorsitzende/n der Verbandsversammlung und den/die Geschäftsführer/in. Sie werden, mit Ausnahme von Über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von Euro der Verbandsversammlung im Rahmen der Jahresrechnung zu Kenntnis vorgelegt. Ein erheblicher Fehlbetrag entsteht, wenn die Ausgaben die Einnahmen um mehr als 5% des Gesamthaushaltes überschreiten. Lahstedt, den Zweckverband Wirtschaftsbetriebe Lahstedt-Ilsede Der Geschäftsführer Grabsch 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.

4 Der Haushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom. Februar bis 22. Februar 2008 (außer Sonnabend und Sonntag) während der Dienststunden im Zweckverband Wirtschaftsbetriebe Lahstedt-Ilsede, Zur Feuerlosen 2, Lahstedt, öffentlich aus. Lahstedt, den Zweckverband Wirtschaftsverband Lahstedt-Ilsede Der Geschäftsführer Grabsch 21 B E K A N N T M A C H U N G Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 4 Peine hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2008 folgendes Wahlergebnis festgestellt: Wahlkreis 4 - Peine Wahlberechtigte Wähler ungültige Erststimmen 837 gültige Erststimmen Von den gültigen Erststimmen entfallen auf folgende Wahlvorschläge: 1 Weyberg, Silke - CDU Möhle, Matthias - SPD Sperling, Olaf - FDP Kentner, Elke - GRÜNE Eggers, Jürgen -DIE LINKE.Niedersachsen- 6 ungültige Zweitstimmen 6 gültige Zweitstimmen Von den gültigen Zweitstimmen entfallen auf folgende Wahlvorschläge: 1 CDU SPD FDP GRÜNE DIE LINKE.Niedersachsen Volksabstimmung 82 8 Die Friesen 92 9 GRAUE 165 FAMILIE 237 FW 47 Die Tierschutzpartei 2 16 NPD ödp PBC 73 Gewählt wurde der Bewerber Matthias Möhle - SPD -. Peine, den 31. Januar 2008 Der Kreiswahlleiter der Wahlkreise 4 Peine Einhaus Landrat 22 Die 6. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften des am 10. September 2006 gewählten Kreistages des Landkreises Peine findet am Dienstag, 12. Februar 2008, um 16:30 Uhr in der Aueschule Wendeburg 6. Produktbericht vorläufiger Jahresabschluss 2007 der Produktgruppen Straßenbau, Bau- und Raumordnung und Zentrale Vergabestelle 7. Kommunales nachhaltiges Energiemanagement, Einrichtung einer Schülersolaranlage 8. Kommunales nachhaltiges Energiemanagement; Bürgersolarkraftwerk Peiner Land 9. Kommunales nachhaltiges Energiemanagement Einrichtung einer Solarflächenbörse Peiner Land 10. Informationen der Verwaltung (u. a. Sachstandsbericht Planungen Kreisstraße 69 Wense/B 2). Anfragen und Anregungen 23 Die 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des am 10. September 2006 gewählten Kreistages des Landkreises Peine findet am Dienstag, 12. Februar 2008, um 17:00 Uhr im Gr. Sitzungssaal des Kreishauses 6. Produktbericht vorläufiger Jahresabschluss 2007 der Produktgruppe Jugendamt 7. Statistik der Jugendgerichtshilfe 8. Darstellung der Arbeit des Familien- und Kinderservicebüros 9. Informationen der Verwaltung - Workshop Jugendhilfeausschuss (Ergebnis 2007, Thema 2008) - Unterausschuss Jugendhilfeplanung (Besetzung und Terminplanung) - Stellenplan vorzeitige Stellenbesetzung (Controlling) 10. Anfragen und Anregungen

5 24 Die 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport des am 10. September 2006 gewählten Kreistages des Landkreises Peine findet am Donnerstag, dem. Februar 2008, um 16:30 Uhr in der Bewegungshalle der Schule Ilseder Hütte, Am Kraftwerk 6, Ilsede 6. Produktbericht vorläufiger Jahresabschluss 2007 der Fachbereichsleitung II und der Produktgruppen Umwelt und Veterinärwesen 21/ Kommunales nachhaltiges Energiemanagement Umstieg auf Ökostrombezug 26/ Bericht der Verwaltung 9. Anfragen und Anregungen 10. Informationen der Verwaltung 6. Mitgliedschaft im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 7. Berufung von Vorstandsmitgliedern des Kulturrings für Stadt und Landkreis Peine 8. Produktbericht vorläufiger Jahresabschluss 2007 der Produktgruppe Schule, Kultur und Sport 9. Mittagessenzuschuss für Kinder von Bedürftigen 10. Kunst - und Kulturpreis Planungen des Kurs- und Veranstaltungsangebots der Kreisvolkshochschule für das 1. Semester Informationen der Verwaltung - Schule Ilseder Hütte - RIK Grundschulen Gemeinde Lahstedt - FöS Edemissen. Anfragen und Anregungen 25 Die 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz des am 10. September 2006 gewählten Kreistages des Landkreises Peine findet am Dienstag, 19. Februar 2008, um 17:00 Uhr im Erfrischungsraum des Kreishauses der 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz vom

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