AMTSBLATT für den Landkreis Harburg

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1 AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 44. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am Nr. 03 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg Ausschuss für Wirtschaft, ÖPNV und Tourismus 17 Gemeinde Dohren Nachtragshaushaltssatzung Samtgemeinde Elbmarsch Haushaltssatzung Gemeinde Salzhausen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31n Kreuzweg Süd II Neuaufstellung" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung 25 Gemeinde Wistedt Haushaltssatzung 2015 und Bitte beachten Sie: Diese Ausgabe des Amtsblattes finden Sie auch im Internet auf folgender Internetseite: Herausgeber: Redaktion und Vertrieb: Erscheinungsweise: Landkreis Harburg, Der Landrat, Postfach 14 40, Winsen (Luhe) W amtsblatt@lkharburg.de Wöchentlich oder nach Bedarf

2 Landkr~i~ 1 Harl>urg JJ Der Landrat V Landkreis Harburg - Postfach Winsen (Luhe) Bekanntmachung Al/gemeiner Service und Kommunalaufsicht Auskunft erteilt: lna Persiel Gebäude/ Zimmer: B-125 Tel.- Durchwahl: Telefax: i.persicl@lkharburg.clv sitzungsdienst@lkharburg.de Mein Zeichen: Per (Bei A ntwort bitte angeben) Ihr Schreiben vom: Ihr Zeichen: Datum: 13. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, die nachstehende Sitzung gebe ich hiermit bekannt: Sitzung: 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, ÖPNV und Tourismus (XVI. Wahlperiode) Tag, Datum: Donnerstag, Sitzungsbeginn: 15:00 Uhr Sitzungsort: Winsen (Luhe), Schloßplatz 6, Kreisverwaltung, Gebäude B, Raum B-013 (Sitzungssaal), Tel. (04171) Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung, Beschluss über die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen 4 Vorstellung des neuen Vorstands der Süderelbe AG, Herrn Dr. Krüger Dienstge bäude: Landkreis Harburg A ~ " :~ ~ :tl7 6,;.. L. 8 S- ;~"u ' ~ 6 I ~ ~ j c.. r ~. - 1 ;..:: J. ~J D Vo: S--" c z- ~ 1') 1J F. 'i. : ~1 1 G "? i::. ~ -r: ' l H }, H... : Winsen (Luhe) Ko nt akt: 1 ~ n. :!?l C 3-, 1 X..,...; 1/1 f~. 1(.t) Elektronische Kommunikation: -c G'.._, d H.1 e.n 1f Internet: Bankverbindunge n: Sparkasse Harburg-Buxtehude..~ :!:>75CJ ' J 1: 1 ~r. 1 r.:u ti :' 1,:, u :,.... -c-,; -...~ r '"' '17 C" ;"l s; Postbank Hamburg Oll?v':J ll ;;..,). n...,r,, 'V fih r..;. ~: ~N 0 -: J ; ~ ti~i C'... ~ "..: PF ')<;FF z..- u t ::.:. 1 -titbr J undl 1'!' Gläubiger ID De Sprechzeiten n ach Te rminabsprache: t r,r t J -, ' 11.- \ ~ : ' 1-1.~.; Li C i ~ '~J, 1 J -19. ) ' F - g 1 ' i-14 1u Terminvereinbarungen bitte von l \ f [. ~ -. ' ~... t(., y J. 1 1;, '} t :\' Parkplätze (Eingabe fü r Nav igationsgeräte): scr. 1 :- ~ '9 i21... j c::;... " r,..~ b~ l;~.~ ~ : ~ -:- ) ~.~j-.; 1'.

3 Bericht des Ausschussvorsitzenden 6 Bericht des Landrates 7 Einwohner/innenfragestunde 8 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom öffentlicher Teil 9 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung 10 Regionale Handlungsstrategie für die Region Lüneburg und Ausblick auf die laufende Förderperiode der EU 11 Unterstützung der Allianz für Fachkräfte Nordostniedersachsen 12 Ausschilderung der Anfahrt zum Turniergelände und Ausbildungszentrum Luhmühlen Antrag der Gruppe CDU/WG vom Anregungen und Beschwerden 14 Anfragen 15 Einwohner/innenfragestunde 16 Schließung der Sitzung Freundliche Grüße 1. A. begl. lna Persiel

4 Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dohren für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der der Gemeinde Dohren in der Sitzung am 17. Dezember 2014 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 Ergebnishaushalt die bisherigen erhöht um vermindert um und damit der festgesetzten Gesamtbetrag Gesamtbeträge des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf Euro Euro Euro Euro ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen für Investitionstätigkeit Auszahlungen für nvestitionstätigkeit Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

5 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 Euro um Euro erhöht und damit auf Euro neu festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt geändert: Steuerart erhöht vermindert gegenüber auf nunmehr umv. H. um v. H. bisher v. H. V. H Gewerbesteuer 30 v.h. 330 v.h. 360 v.h. Der Inhalt des 6 wird nicht geändert. 6 Dohren, den 17. Dezember 2014

6 Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Dohren Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Harburg am unter dem Aktenzeichen (2015) erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt gemäß 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Dohren, Kakenstorfer Weg 4, Dohren in der Gemeindeverwaltung montags dienstags mittwochs donnerstags 19:00 Uhr - 20:00 Uhr 19:00 Uhr - 20:00 Uhr 19:00 Uhr - 20:00 Uhr 19:00 Uhr - 20:00 Uhr öffentlich aus. Dohren, den Bürgermeister

7 Haushaltssatzung der Samtgemeinde Elbmarsch für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Elbmarsch in der Sitzung am 27. November folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge 1.2 der ordentlichen Aufwendungen 1. 3 der außerordentlichen Erträge 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.5 der Einzahlungen für F i nan~ierungstäti gke i t 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes festgesetzt ,00 Euro ,00 Euro 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitonsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 EUR festgesetzt.

8 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf ,00 festgesetzt. 4 Liquiditätskredite Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 Euro festgesetzt. 5 Steuersätze Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 38,00 v. H. der Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage festgesetzt. 6 Sonstige Vorschriften Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR sind unerheblich im Sinne des 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind unerheblich im Sinne des 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG a) bei Ansätzen f. Aufwendungen und Auszahlungen bis ,00 EUR bis zu 5,00 v. H. b) bei Ansätzen f. Aufwendungen und Auszahlungen über ,00 EUR bis zu 3,00 v. H.

9 -24- Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Elbmarsch Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 120 Abs. 2 und 111 Abs. 3 NKomVG i. V. m. 15 Abs. 6 NFAG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Harburg am 12. Januar 2015 unter dem Aktenzeichen (2015) erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt gemäß 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 19. Januar bis 27. Januar 2015 zur Einsichtnahme bei der Samtgemeinde Elbmarsch, Elbuferstraße 98, Marschacht im 1. Stock, Zimmer 209 montags bis freitags dienstags donnerstags 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr 14:00 Uhr-18:30 Uhr öffentlich aus. Marschacht, den 13. Januar 2015 Samtgemeindebürgermeister

10 Gemeinde Salzhausen Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 n,;kreuzweg Süd II Neuaufstellung" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung Der Rat der Gemeinde Salzhausen hat in seiner öffentlichen Sitzung am den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31n. Kreuzweg Süd II Neuaufstellung" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 n.kreuzweg Süd II Neuaufstellung" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung u.nd die Begründung bei der Gemeinde Salzhausen, Rathausplatz 1 in Salzhausen, während der öffnungszeiten einsehen. Die Erstellung eines Umweltberichtes wurde nicht notwendig, da die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB durchgeführt wurde. Es wird gern. 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1,und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb von einem Jahr seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde Salzhausen geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhal~ von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Salzhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei Eintritt der in den 39 bis 42 BauGB bezeichneteh Vermögensnachteile durch diesen Bebauungsplan wird hingewiesen. Mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreis Harburg tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 n.kreuzweg Süd II Neuaufstellung" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderu.ng gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. ~~~~d~:~ ~:1~:.1; Gemeindedirektor - Wolfgang Krause

11 Gemeinde Salzhausen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 n Kreuzweg Süd II Neuaufstellung" mit örtlicher Bauvorschrift, 2. Änderung Übersichtsplan \_;- - ' -. I.:.~ -, Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kreuzweg-Süd II", -Neuaufstellung mit örtlicher Bauvorschrift, 1 2. Änderung. 1. ; 1 'I

12 Haushaltssatzung der Gemeinde Wistedt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Wistedt in der Sitzung am 15. Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1. 1 der ordentlichen Erträge auf 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf Euro Euro und Euro Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf O Euro O Euro 0 Euro O Euro 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro Euro 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro Euro 2.3. der Einzahlungen für Investitionen Euro Euro 2.4. der Auszahlungen für Investitionen Euro Euro 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit O Euro O Euro 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro Euro festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Euro Euro Euro Euro

13 Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 2 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Haushaltsjahr 2015 auf Euro und für das Haushaltsjahr 2016 auf O Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 und 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird im Haushaltsjahr 2015 auf Euro und im Haushaltsjahr 2016 auf Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze {Hebesätze) für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 440 v.h. 440 v.h. {Grundsteuer A). 1.2 für die Grundstücke {Grundsteuer B) 440 v.h. 440 v.h. 2. Gewerbesteuer 350 v.h. 350 v.h. 6 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen bis zu einem Betrag von 500 Euro im Haushaltsjahr 2015 und 500 Euro im Haushaltsjahr 2016 sind unerheblich im Sinne des 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG. Wistedt, den 15. Dezember 2014

14 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 und 2016 der Gemeinde Wistedt Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Der Haushaltsplan liegt gemäß 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom bis zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Wistedt, Am Sportplatz 3, Wistedt im Wohnhaus des Bürgermeisters montags, dienstags und donnerstags 18:00 Uhr-19:00 Uhr und Am Brink 10, Wistedt im Gemeindebüro mittwochs 18:00 Uhr- 19:00 Uhr öffentlich aus. Wistedt, den Bürgermeister

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