KomplementärTherapeut/in mit eidg. Diplom

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1 KomplementärTherapeut/in mit eidg. Diplom 1

2 PRÜFUNGSARCHITEKTUR 2

3 Ausbildungs- und Prüfungsarchitektur OdA KT Zulassungsbedingungen: Abschluss Sekundarstufe II Methode der KT Tronc Commun KT Praktikum KT Kompetenzorientierte Abschlussprüfung (Kompetenzen gemäss Berufsbild KT) Branchenzertifikat KT Branchenzertifikat KT Berufspraxis KT Nachweis über absolvierte Supervision HFP KT (klassisch) Kompetenzen gemäss Berufsbild KT Fallstudie Fachgespräch Fallstudie Analyse / Reflexion komplexer Arbeitssituationen Bearbeitung spezifischer Fachthemen Gleichwertigkeits- Verfahren Branchenzertifikat 3

4 HÖHERE FACHPRÜFUNG 4

5 Höhere Fachprüfung KT Bez.%Prüfungsteile-der-HFP- Form% Dauer% P1% Fallstudie- schriftlich- vorgängig--erstellt Seiten- P2% Fachgespräch-zur-Fallstudie- mündlich- 45-Min- P3% Analyse-/-Reflexion-- komplexe-arbeitssituationen- mündlich- schriftlich- 30-Min- 105-Min- P4% Bearbeitung-spezifischer- Fachthemenschriftlich- 105-Min- - % Total-HFP Min- - 5

6 Zulassungsbedingungen HFP KT Abschluss Sekundarstufe II oder Geleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT mindestens 2 Jahre komplementärtherapeutische Berufspraxis mit einem Arbeitspensum von mindestens 50% in den letzten 2 Jahren vor Anmeldung zur HFP oder mindestens 3 Jahre Berufspraxis mit einem Arbeitspensum von mindestens 30% in den letzten 3 Jahren vor Anmeldung zur HFP 6

7 Zulassungsbedingungen HFP KT 36 Stunden Supervision (Einzel- und Gruppen-supervision) der komplementärtherapeutischen Praxis in den letzten 2, respektive 3 Jahren vor der Anmeldung zur Prüfung bei von der OdA KT anerkannten Supervisorinnen und Supervisoren 7

8 Berufstitel KomplementärTherapeut / in mit eidgenössischem Diplom Diploma Supplement mit Nennung der Methode 8

9 Wer Übergangsbestimmungen PO HFP KT zum Zeitpunkt der Anerkennung einer Methode die Methode seit mindestens 5 Jahren mindestens 30% oder seit mindestens 4 Jahren mindestens 50% beruflich praktiziert und das Branchenzertifikat über das Gleichwertigkeitsverfahren erlangt hat, kann ohne Nachweis von Berufspraxis und Supervision direkt zur HFP zugelassen werden. 9

10 Übergangsbestimmungen PO HFP KT Diese Regelung gilt während 7 Jahren ab definitiver Anerkennung der entsprechenden Methode. Ein Nachweis der bisher absolvierten Fortbildung und/oder Supervision ist zwingend. 10

11 Übergangsbestimmungen HFP KT 1. HFP à Anmeldung ohne Branchenzertifikat möglich, sofern Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT eröffnet ist. Branchenzertifikat in anerkannter Methode muss bis spätestens 8 Wochen vor der Prüfung nachgereicht werden. 11

12 Übergangsbestimmungen HFP KT Wer das Branchendiplom der OdA KTTC in einer anerkannten Methode besitzt, kann innerhalb von 7 Jahren nach der definitiven Anerkennung der entsprechenden Methode bei der OdA KT die Ausstellung des eidgenössischen Diploms beantragen (Erteilung des eidg. Diploms a posteriori). 12

13 METHODENANERKENNUNG 13

14 Stand der Methodenanerkennung 22 METIDs eingereicht und überprüft Entscheid betreffend Anerkennung einer Methode durch den Vorstand der OdA KT Rechtsgültigkeit der Anerkennung einer Methode durch Genehmigung der Version der Prüfungsordnung, in der die Methode erstmals aufgeführt ist 14

15 Stand der Methodenanerkennung à Aktuell 5 Methoden in der Prüfungsordnung publiziert (Shiatsu, Craniosacral Therapie, Ayurveda Therapie, Eutonie, Yoga Therapie) à Weitere Methoden werden sobald als möglich publiziert 15

16 KT-AUSBILDUNG 16

17 Aufbau der KT-Ausbildung Eine von der OdA KT akkreditierte KT- Ausbildung führt zum Branchenzertifikat OdA KT. Methode der KT Methode der KT Tronc Commun KT Naturwissenschaftliche Grundlagen Praktikum KT Hospitanz Meth. spez. med. Wissen Sozialwissenschaftliche Grundlagen Mentorierte praktische Arbeit Meth. spez. Eigenprozess Berufsspezifische Grundlagen Falldarstellungen Kompetenzorientierte Schulabschlussprüfung (Kompetenzen gemäss Berufsbild KT) 17

18 Tronc Commun KT 18

19 Ausbildungsumfang Ausbildungsteile Lernstunden Kontaktstunden Ausbildung Methode der KT (inkl. methodenspezifisches medizinisches Wissen) Methodenspezifischer Eigenprozess Tronc Commun KT Praktikum KT Schriftliche Abschlussarbeit Total

20 VERFAHREN GLEICHWERTIGKEIT BRANCHENZERTIFIKAT GW BZ 20

21 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Allen TherapeutInnen, die keinen von der OdA akkreditierten Bildungsgang absolviert haben, steht das Gleichwertigkeitsverfahren zur Erlangung des Branchenzertifikats offen. à Formalisierung der Bildungsleistungen 21

22 Bilanzierung Kompetenzorien/erte KT- Ausbildung Erbrachte Bildungsleistungen und erworbene Kompetenzen 22

23 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Zulassungsbedingungen: Abschluss Sekundarstufe II Methode der KT Tronc Commun KT Praktikum KT Kompetenzorientierte Abschlussprüfung (Kompetenzen gemäss Berufsbild KT) Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat KT Branchenzertifikat KT KT-Berufspraxis Nachweis über absolvierte Supervision HFP KT (klassisch) Kompetenzen gemäss Berufsbild KT Fallstudie Fachgespräch Fallstudie Analyse / Reflexion komplexer Arbeitssituationen Bearbeitung spezifischer Fachthemen 23

24 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Zulassungsbedingung Gleichwertigkeit Abschluss Sekundarstufe II Ausbildung und Tätigkeit in OdA KT anerkannter Methode GW-Verfahren der OdA KT zum Abschluss Sekundarstufe II Zahlungseingang Verfahrenskosten 24

25 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Methodenspezifische Ausbildung KT-Ausbildung Mindestens 500 Kontaktstunden in einer Methode der KomplementärTherapie Gleichwertigkeit 1. Bildungsnachweise von methodenspezifischen Aus- und Weiterbildungen 2. Anrechnung methodenspezifischer Berufserfahrung: 20 Stunden pro Jahr Jahr praktischer Berufstätigkeit (maximal 160 Stunden) 25

26 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Methodenspezifischer Eigenprozess KT-Ausbildung 24 Behandlungen (als KlientIn) in eigener Methode Gleichwertigkeit 24 Behandlungen (als KlientIn) in der eigenen Methode (ab Ausbildungsbeginn) 26

27 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Tronc Commun KT KT-Ausbildung Mindestens 340 Kontaktstunden gemäss Tronc Commun KT (Lerneinheiten überprüft) Gleichwertigkeit 340 Std. mittels äquivalenter Aus- und Weiterbildung oder nicht formaler Bildungsleistungen Anrechnung Berufserfahrung entsprechend der Anzahl komplementärtherapeutischer Berufspraxis (siehe Reglement) 27

28 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Tronc Commun KT KT Ausbildung Gleichwertigkeit Übergangsbestimmung (gilt während 7 Jahren ab Anerkennung der Methode): Für zum Zeitpunkt der definitiven Anerkennung der Methode Praktizierende gilt: à Mit Registrierung bei einer einschlägigen Registrierstelle kann der gesamte TC KT kompensiert werden. 28

29 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Praktikum KT-Ausbildung Gleichwertigkeit 250 Stunden Praktikum Deklaration praktische Berufserfahrung: 250 KlientInnenstunden während mindestens 2 Jahren 29

30 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Kompetenzorientierte Schulabschlussprüfung KT-Ausbildung Kompetenzorientierte Schulabschlussprüfung Mündlicher und praktischer Teil gemäss Vorgaben OdA KT und METID Gleichwertigkeit Nachweis einer methodenspezifischen praktischen Abschlussprüfung Bei Praxistätigkeit seit vor dem (Bescheinigung AHV und Berufshaftpflicht) muss eine fehlende Abschlussprüfung nicht kompensiert werden. 30

31 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Kompetenzorientierte Schulabschlussprüfung KT-Ausbildung Gleichwertigkeit Wenn keine Abschlussprüfung oder Berufspraxis seit vor dem vorliegt: Praktische Abschlussprüfung durch Ausbildungsinstitut mit OdA KT - akkreditierter Ausbildung. Solange keine akkreditierten Ausbildungen angeboten werden: Bestätigung des standesüblichen Standards der Ausbildung durch die Trägerschaft der Methode. 31

32 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Kompetenzorientierte Schulabschlussprüfung KT-Ausbildung Schriftlicher Teil gemäss Vorgaben OdA KT und METID Gleichwertigkeit Der schriftliche Teil der Schulabschlussprüfung (Abschlussarbeit) muss nicht kompensiert werden 32

33 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT KT Identität KT-Ausbildung Geschulte Kompetenzen gemäss Berufsbild Gleichwertigkeit Situationsbezogenes Darlegen ausgewählter Kompetenzen in Essayform mit Bezug zur Praxistätigkeit 33

34 Verfahren Gleichwertigkeit Branchenzertifikat OdA KT Ablauf des Verfahrens GW BZ Ø Erstellen eines KT Dossiers Lebenslauf Bilanzierung Verfassen eines Essays zur KT Identität Ø Dossierbeurteilung Ø Allfällige Nachreichungen 34

35 STAND IMPLEMENTIERUNG DER VERFAHREN 35

36 Eröffnung der Verfahren ü Methodenanerkennung OdA KT Ø Genehmigung der Prüfungsordnung durch das SBFI Akkreditierung* Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat* Erste HFP* Umwandlung Branchendiplom* * für Methoden gemäss Prüfungsordnung 36

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