Richtlinien für das Anerkennen von Bildungsleistungen (AvB) zum Lehrgang Medizinische Grundlagen

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1 Richtlinien für das Anerkennen von Bildungsleistungen (AvB) zum Lehrgang Medizinische Grundlagen Für den Lehrgang Medizinische Grundlagen werden am iac bereits erbrachte Bildungsleistungen angerechnet (AvB). Nachfolgend werden Anforderungen, Leistungen und Kosten für das AvB aufgeführt. Der Lehrgang Medizinische Grundlagen am iac Der Lehrgang Medizinische Grundlagen entspricht den Anforderungen an ein grundlegendes Basiswissen über Bau und Funktion des menschlichen Körpers, über Symptome, Ursachen und therapeutische Konsequenzen der häufigsten Erkrankungen und über Nothilfemassnahmen. Der Lehrgang entspricht auch den Vorgaben von: EMR (Erfahrungsmedizinisches Register = unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Organisation, die ein Qualitätslabel für Aus- und Fortbildung von Therapeuten der Komplementärmedizin vergibt) ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) EGK-Gesundheitskasse/ SNE (Stiftung für Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin) HFP-KST Höhere Fachprüfung für Kunsttherapeutinnen/Kunsttherapeuten (ED) Branchenzertifikat KT und HFP KT (KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom). Anerkannte medizinische Schulbildung Das EMR anerkennt bei diversen abgeschlossenen Berufsausbildungen die schulmedizinische Bildung (siehe Liste Anhang 1). Personen mit diesen Abschlüssen benötigen keine weiteren medizinischen Grundlagen mehr für die Anerkennung durch das EMR oder für den Erwerb des Modulzertifikats 1 für die HFP-KST. Für das Modulzertifikat 3 gelten die Vorgaben aus S. 10 und 11 in diesem Dokument. Umfang, Inhalt und Lernformen der medizinischen Schulbildung Die Modulidentifikationen (Lernumfang, Lerninhalt etc.) für die HFP-KST wurden 2013 verabschiedet. Die Schulen/Anbieter verpflichten sich die Zulassung, bzw. die Modulprüfungen gemäss diesen Vorgaben zu erfüllen (bis August 2016 galt noch eine Übergangsregelung). Die Vorgaben für Medizinische Grundlagen für die HFP-KST-Zulassung und für die EMR- Anerkennung unterscheiden sich bezüglich: a) Lernumfang - EMR 150h Anatomie/Physiologie, Krankheitslehre, Notfallmassnahmen, Anamnese und Befunderhebung, Psychologie, Kommunikation, Hygiene, Abschlussprüfung (siehe Anhang 2/4.2.1c) - HFP-KST Modul 1 150h - Fachgrundlagen I: Medizin HFP-KST Modul 3 20h - Notfälle (Modulidentifikationen HFP-KST siehe Anhang 3) b) Lernformen - EMR ab 2015 ist angeleitete Selbststudium zu maximal 50 Prozent anerkannt, wenn methodisch-didaktisch im Detail beschrieben und belegt (Anhang 2/4.4) - HFP-KST 150h obligatorischer Kontaktunterricht, plus 150h Selbstlernzeit (Anhang 3) AvB_Reglement Medizinische Grundlagen iac aktualisiert DV /11

2 Anerkennen von Bildungsleistungen - AvB Wem Teile, Fächer oder Abschlussprüfung aus seiner vorgängigen Ausbildung fehlen, kann dies am iac nachholen. Die medizinischen Grundlagen, aus vorgängig besuchten Ausbildungen, werden als bereits erworbene Bildungsleistung (AvB) akzeptiert, wenn sie entsprechend dokumentiert sind. Es können aber nur die Anzahl Stunden pro Fach angerechnet werden, die am iac auch im Lehrplan angeboten werden. Das EMR anerkennt neu angeleitetes Selbststudium zu max. 50%. Die Modulidentifikation für die HFP-KST dagegen, führt die genannten Stunden als Kontaktunterricht auf. Ab werden am iac deshalb bereits erbrachte Bildungsleistungen wie folgt anerkannt: - 50h Anatomie/Physiologie als Kontaktunterricht oder als angeleitete Selbststudium - 70h Krankheitslehre, Anamnese und Befunderhebung, Hygiene ausschliesslich als Kontaktunterricht - 20h Psychologie und Kommunikation ausschliesslich als Kontaktunterricht - 20h Nothilfe Kombination als Kontaktunterricht, elearning und angeleitetem Selbststudium Für den Erwerb des Modulzertifikats 1 und 3 gelten die oben aufgeführten Stunden und Lernformen (siehe Anhang 3 und 4). Wann kann AvB beantragt werden? Es ist sinnvoll, rechtzeitig vor dem Beginn eines Lehrgangs (vor dem Basisseminar Anatomie/ Physiologie) zu klären, welche bereits absolvierten Fächer/Themen/Stunden vom iac anerkannt werden. Die zu ergänzenden Fächer/Themen können dann entsprechend besucht werden. Gibt es Beratungsmöglichkeiten ev. Vorabklärungen? Seminardaten und -inhalte können auf der iac-webseite oder im Sekretariat des iac angefordert werden. Für nähere Abklärungen wenden Sie sich an die Dozentin für Medizinische Grundlagen (Kontakte siehe unten). Wie ist das Prozedere? Damit die fremde Bildungsleistung anerkannt wird, muss sie entsprechend deklariert sein. Der Nachweis über die besuchten Stunden und Themen an medizinischen Grundlagen, sollte aus den Dokumenten klar ersichtlich sein. Wenn kein entsprechendes Dokument vorhanden ist, müsste dies mit der Dozentin für Medizinische Grundlagen vorgängig geklärt werden (Kontakt siehe unten). Wichtig: Vor Antritt der ergänzenden Seminare muss der Bildungsnachweis bei der zuständigen Dozentin eingereicht werden. Der Antrag, das schriftliche Resultat und die AvB-Nachweise sind nötig für das Abschlusszertifikat Medizinische Grundlagen! Unter welchen Bedingungen wird der Antrag für AvB anerkannt? Wenn Themen und Stunden im geforderten Umfang (siehe oben) korrekt und rechtzeitig nachgewiesen worden sind, werden diese vom iac gemäss AvB-Reglement anerkannt und bestätigt. AvB_Reglement Medizinische Grundlagen iac aktualisiert DV /11

3 Kann die Kandidatin/der Kandidat Einspruch erheben? Ist die Kandidatin/ der Kandidat mit der Beurteilung des AvB nicht einverstanden, kann sie/kann er innert 30 Tagen schriftlich dazu Stellung nehmen. Was kostet das Verfahren? Der administrative Aufwand für AvB wird pro anerkanntem Seminarwochenende (12 Stunden) mit CHF 50.- für iac-studentinnen, CHF 80.- für externe Studentinnen berechnet. Dies ergibt maximal CHF 500.-, bzw wenn keines der 10 Seminarwochenenden (Basisseminare 1-4 und Aufbauseminare 5-10) besucht würde. Im Betrag eingeschlossen sind die Seminarunterlagen in elektronischer Form; sie beinhalten den Lerninhalt der anerkannten Seminarteile und dienen der Prüfungsvorbereitung. Die Abschlussprüfung wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Darin eingeschlossen ist das Zertifikat über 150 Stunden Medizinische Grundlagen. Ergänzungen zum Verständnis der Seminarstruktur Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbauseminaren 5-10 sind mindestens 50 Stunden Basiswissen, die am iac oder an einer anderen anerkannten Institution abgeschlossen sein können. Die Aufbauseminare 5 10 und die Nothilfe können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Wenn der Nachweis der fremden Bildungsleistungen erbracht worden ist, können ausnahmsweise einzelne Seminarwochenenden besucht werden. Die Kosten werden entsprechend berechnet. Die Prüfung über den gesamten Lerninhalt von Basisseminar 1-4, Aufbauseminar 5 10 und Nothilfe findet einmal jährlich statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung, ist der Besuch aller Seminare und/oder der Nachweis von AvB. Psychologie, Psychopathologie und Kommunikation müssten im Medizinzertifikat EMR und im HFP-KST-Modulzertifikat 1 aufgeführt sein. Diese Fächer sind meist im Lehrplan von kunst- und komplementärtherapeutischen Ausbildungen enthalten und werden als erbrachte Bildungsleistung (AvB) angerechnet, wenn sie entsprechend dokumentiert sind. Seminardaten und Kosten Daten, Inhalte und Kosten der Seminare Medizinische Grundlagen sind unter ersichtlich oder können beim iac-sekretariat angefordert werden. Kontakte Allgemeine Informationen iac Integratives Ausbildungszentrum Ausstellungsstrasse 102 Postfach 8031 Zürich Telefon: info@iac.ch Fragen zur Anerkennung von Bildungsleistungen und zum Lehrgang Medizinische Grundlagen Danièle Viviane (Dozentin) St. Adrianstrasse 6 CH-6415 Arth Telefon: (zu Bürozeiten) daniele.viviane@iac.ch AvB_Reglement Medizinische Grundlagen iac aktualisiert DV /11

4 Anhang 1 - EMR-Liste anerkannter Berufe im Gesundheitswesen Auszug aus Personen, die einen in der Schweiz reglementierten Beruf im Gesundheitswesen erlernt haben, können sich für die Registrierung einer erfahrungsmedizinischen Methode gemäss Methodenliste des EMR Abschnitt A pauschal die folgende Anzahl Stunden schulmedizinischer Ausbildung anrechnen lassen: 600 Std. schulmedizinische Ausbildung für: -- Aktivierungsfachfrau/Aktivierungsfachmann dipl. HF -- Apothekerin/Apotheker -- Ärztin/Arzt -- Biomedizinische Analytikerin/Analytiker dipl. HF -- Chiropraktorin/Chiropraktor -- Dentalhygienikerin/Dentalhygieniker dipl. HF -- Drogistin/Drogist dipl. HF -- Ergotherapie BSc. FH -- Ernährung und Diätetik BSc. FH -- Ernährung und Gesundheit MAS ETH -- Expertin/Experte Anästhesiepflege dipl. NDS HF -- Expertin/Experte Intensivpflege dipl. NDS HF -- Expertin/Experte Notfallpflege dipl. NDS HF -- Fachfrau/Fachmann med. tech. Radiologie dipl. HF / BSc. FH -- Fachfrau/Fachmann Operationstechnik dipl. HF -- Hebamme/Entbindungspfleger BSc. FH -- Kunsttherapeutin/Kunsttherapeut dipl. ED -- Logopädin/Logopäde dipl. EDK -- Med. Masseurin/Med. Masseur EFA -- Orthoptistin/Orthoptist dipl. HF -- Osteopathin/Osteopath dipl. GDK -- Pflegefachfrau/Pflegefachmann dipl. HF / BSc. in Pflege FH / MSc. in Pflege FH -- Physiotherapie BSc. FH / MSc. FH -- Podologin/Podologe dipl. HF -- Psychomotoriktherapeutin/Psychomotoriktherapeut dipl. EDK -- Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter dipl. HF -- Transportsanitäterin/Transportsanitäter EFA -- Zahnärztin/Zahnarzt 350 Std. schulmedizinische Ausbildung für: -- Drogistin/Drogist EFZ -- Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (inkl. Krankenpflege DN I, dipl. SRK) -- Med. Praxisassistentin/Med. Praxisassistent EFZ -- Pharmaassistentin/Pharmaassistent EFZ Diese Auflistung ist abschliessend. Diese Methodenliste tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. EMR - März 2016 AvB_Reglement Medizinische Grundlagen iac aktualisiert DV /11

5 Anhang 2 - EMR-Reglement 2016 (Auszug aus > Registrierungsbedingungen > 4.4 Lernformen und Prüfungen) Schulmedizin a) Für die Registrierung beim EMR muss der Therapeut den Nachweis erbringen, dass er die geforderte Anzahl Lernstunden mit schulmedizinischen Inhalten für die beantragte Methode absolviert hat (siehe EMR-Methodenliste unter entsprechender Therapiemethode). b) Therapeuten, die bereits über eine abgeschlossene Ausbildung in einem reglementierten Beruf im Gesundheitswesen verfügen, können dafür pauschal eine bestimmte Stundenzahl für den Bereich Schulmedizin geltend machen. Auf welche Berufe diese Regelung anwendbar ist und welche Stundenzahlen dafür jeweils anrechenbar sind, ist in Anhang 1 der EMR-Methodenliste abschliessend geregelt. c) Die Ausrichtung der Schulmedizin muss allgemeiner Natur sein und die folgenden Fächer inkl. Lehrinhalten in angemessenem Umfang abdecken: - Anatomie und Physiologie des Menschen - Krankheitslehre - Notfallmassnahmen - Anamnese und Befunderhebung - Psychologie - Kommunikation - Hygiene - Abschlussprüfung 4.4 Lernformen und Prüfung a) Das EMR akzeptiert als Lernformen sowohl begleitete und kontrollierte Präsenzzeiten als auch angeleitetes Selbststudium. Für jede dieser Lernformen muss auf dem Ausbildungsnachweis die Zahl der absolvierten Lernstunden à 60 Minuten angegeben werden. b) Für das angeleitete Selbststudium gilt: Es muss als Bestandteil des Bildungsangebots methodisch-didaktisch im Detail beschrieben sein und belegt werden können. Der Anteil des angeleiteten Selbststudiums sollte angemessen sein und darf maximal 50 Prozent des Gesamtumfangs des jeweiligen Bildungsangebots umfassen. c) Das eigenständige Selbststudium ist nicht anrechenbar. d) Die vom Bildungsanbieter organisierte und durchgeführte Ausbildung muss mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. AvB_Reglement Medizinische Grundlagen iac aktualisiert DV /11

6 Anhang 3 - OdA ARTECURA Modulidentifikation Auszug aus: > Wegleitung zur Prüfungsordnung - HFP-KST Modulidentifikation MI und Lerninhalte AvB_Reglement Medizinische Grundlagen iac aktualisiert DV /11

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11 Anhang 4 - Erwerb der Modulzertifikate iac Modul 1 Fachgrundlagen I Medizin und Modul 3 Notfälle Die Modulidentifikationen (Lernumfang, Lerninhalt etc.) für die HFP-KST wurden im 2013 verabschiedet. Die Schulen/Anbieter verpflichten sich die Zulassung, bzw. die Modulprüfungen gemäss diesen Vorgaben zu erfüllen (bis August 2016 gab es noch einen Übergangsspielraum). Achtung: Der Umfang der Medizinischen Grundlagen für die HFP-KST-Zulassung und für die EMR-Anerkennung sind unterschiedlich (siehe S. 1)! Ab gilt Folgendes: Modul 1 Fachgrundlagen I 1. Wer die Medizinischen Grundlagen am iac gemäss Modulidentifikation mit Prüfung abgeschlossen hat erhält das Modulzertifikat 1. Gemäss AvB-Reglement iac werden wie bisher bereits erbrachte Bildungsleistungen anerkannt, die nachgewiesen und vom iac überprüft wurden. 2. Wer Medizinische Grundlagen an einem anderen Institut gemäss HFP-KST-Modulidentifikation mit 100% Kontaktunterricht abgeschlossen hat, kann am iac das Modulzertifikat 1 erwerben. 3. Wer Medizinische Grundlagen an einem anderen Institut mit weniger als 65% Kontaktunterricht abgeschlossen hat, muss am iac eine schriftliche Prüfung zu den Fachgrundlagen I Medizin ablegen und bestehen, um das Modulzertifikat 1 zu erhalten. Modul 3 Notfälle Seit 2007 gilt am iac: Nothilfe-Ausbildungen, die mehr als 6 Jahre zurückliegen, müssen für die EMR-Anerkennung mindestens durch einen Nothilfe-Refresher aktualisiert werden. Für den Erhalt des Modulzertifikats 3 (für die HFP-KST) sind insgesamt 20 Stunden Nothilfeausbildung gefordert (siehe Modul 3 Notfälle, S. 10). Am iac werden seit 2011 die - gemäss HFP-KST-Modulidentifikation geforderten - 20 Stunden Nothilfe inkl. Psychiatrische Notfälle als Kontaktunterricht, elearning, angeleitetem Selbststudium und Abschlussprüfung angeboten. AvB_Reglement Medizinische Grundlagen iac aktualisiert DV /11

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