Beschluss Grosser Gemeinderat 1. Sitzung vom

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1 EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Beschluss Grosser Gemeinderat 1. Sitzung vom Sporthalle (Quellenweg 6) LNR 1309 Schulanlage Bodenacker, Sporthallentrakt; Quellenweg 6; Photovoltaikanlage; Genehmigung Verpflichtungskredit Zuständig für das Geschäft: Alfred Gerber, Departementsvorsteher Hochbau Ansprechpartner Verwaltung: Peter Ernst, Ressortleiter Hochbau Bericht Im Rahmen der Sanierung der Sporthalle Bodenacker wurde die Erneuerung der thermischen Solaranlage (Warmwasseraufbereitung) mit dem Entscheid vom Souverän vom beschlossen. BNR 2 Aufgrund der Ereignisse in Japan tauchte die Frage nach einer zusätzlichen Nutzung von Solarstrom (Photovoltaik) auf. Im GGR wurden zwei Motionen zum Thema Photovoltaik (PV) eingereicht. - Die Motion Georg Karlaganis; FDP; Bau einer Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Bodenacker mit dem Auftrag, entweder in Ergänzung zu oder anstelle der bestehenden thermischen Solaranlage eine Photovoltaik-Anlage (PVA) zu realisieren - Die Motion Renate Löffel; EVP; Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Bodenacker mit dem Auftrag, baldmöglichst mit den Planungsarbeiten zu beginnen und die PVA bei der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) anzumelden. Mit Beschluss vom 18. April 2011 beauftragte der Gemeinderat die Bauabteilung, diese Fragen abzuklären. Die beauftragten Planer (Architekturbüro Arn + Partner sowie Elektroplanung Schneider) haben zusammen mit dem Ingenieurbüro Hostettler einen Bericht erarbeitet. Eckdaten bezüglich Leistung, Energieproduktion und Kosten Mit den derzeit handelsüblichen Modulen von 230 Watt kann eine Gesamtleistung von knapp 54 kwpeak bei STC (Standard Test Conditions) erreicht werden. Damit kann eine jährliche Produktion von ca kwh erzielt werden. Dabei eingerechnet ist eine jährliche Degradation von maximal 1 %. Das ganze Areal hat im Schnitt der letzten beiden Jahre knapp kwh bezogen. Die Anlage könnte also ein gutes Drittel des Verbrauchs vor Ort erzeugen. Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. CHF (bei Eigengebrauch) resp. auf ca. CHF (bei Energieverkauf). Leitung in die Hauptverteilung Das bestehende Verbindungskabel zwischen der Hauptverteilung im Schulhaus und der Sporthalle könnte im Extremfall eine Leistung von knapp 100 kw aufnehmen, so dass die Anlagenleistung von knapp 55 kw problemlos verkraftet wird. Da der Standort der Messung unter Umständen einen grossen Einfluss auf die Kosten hat (im schlimmsten Fall müsste ein separates Netzkabel bis zur Messung bei der Einspeisung gezogen werden), wurde dieser Punkt mit der Energieversorgung Münchenbuchsee (EVM) abgeklärt, wo die Messung für die PVA eingebaut werden müsste. Dabei spielt die Verwendung der produzierten Energie eine entscheidende Rolle. Wenn die Energie verkauft werden soll, muss sie zwingend in der Hauptverteilung (HV) des Areals gemessen werden, was ein zusätzliches Netzkabel (d.h. eine separate Verbindungsleitung zwischen Sporthalle und HV) bedingt. D.h. die ganze Installation kostet ca. CHF 24'000, mehr. mögliche Etappierung Das Sporthallendach befindet sich ungefähr in der Mitte seiner Lebensdauer. Die Realisierung einer PVA auf ein solches Dach ist gut möglich, es muss jedoch beachtet werden, dass die PVA bei der nächsten Dachsanierung demontiert und danach wieder montiert werden muss. Eine solche Dachsanierung zusammen mit der laufenden Sanierung an der Sporthalle (Synergien) würde zusätzliche Kosten über ca. CHF auslösen. Nicht enthalten sind die notwendigen Gerüstungen von ca. CHF (Diese Kosten sind Bestandteil des 1

2 Gesamtsanierungskonzeptes vom Januar 2011). Eine Etappierung hat erhebliche Auswirkungen, da eigentlich zwei kleinere Anlagen gebaut werden müssten. In den rund 15 Jahren zwischen den Etappen werden die Komponenten weiterentwickelt und es ist eher unwahrscheinlich, dass genau dieselben Module auf dem Markt erhältlich sind. Im Installationsraum ist aus heutiger Sicht der Platz für ein Gerät WR (Wechselrichter) gerade noch vorhanden, für ein zweites Gerät nicht mehr vorhanden. Bei einer Etappierung fallen einige Kosten zweimal an. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. CHF , was Mehrkosten von mehr als 16 % entspricht (bei Eigengebrauch) resp. auf ca. CHF , was Mehrkosten von ca. 16 % entspricht (bei Energieverkauf). Die HBK empfiehlt, dass die PVA in einer Etappe, zusammen mit den Sanierungsmassnahmen an der Sporthalle Bodenacker, ausgeführt wird. Eigengebrauch von erneuerbaren Energien Mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungs- sowie des geänderten Energiegesetzes (inklusive der dazugehörigen Verordnungen) hat der Bundesrat im Jahre 2008 neue Möglichkeiten für die Vermarktung und Finanzierung von Produktionsanlagen aus erneuerbaren Energien geschaffen. Aktuell sind aufgrund der Ereignisse in Japan Änderungen an diesen Gesetzen möglich (z.b. Erhöhung oder gar Aufhebung des Deckels bei der KEV), so dass die Lage ziemlich unübersichtlich ist. Der aktuelle Stand auf der Warteliste für eine kostendeckende Einspeisevergütung KEV sind Anlagen. Pro Monat kommen ca. 500 Anlagen dazu. Jetzt werden 2500 Anlagen gebaut, die 2008 angemeldet wurden. Bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2012 gibt es eine Vergütung von Fr./kWh (pro Jahr kwh x Fr. = ) auf eine Dauer von 25 Jahren = 483' Erst wenn eine Zusicherung vorliegt ist eine Rückvergütung garantiert. Die folgende Tabelle beschreibt die wichtigsten Aspekte: Einer der grössten Abnehmer im Bereich Oekostrombörse ist das Elektrizitätswerk Zürich. Auf Nachfrage erhielten wir die Auskunft, dass dieses Jahr sicher keine Ausschreibung gemacht wird und dass sich das Preisniveau bei ca. 30 Rp./kWh bewegt. Dieser Preis lässt sich auch bei einem Zins von 0 % nicht erreichen, betragen unsere Gestehungskosten in diesem Fall knapp 36 Rappen. Für Münchenbuchsee als Energiestadt ist es im Sinne einer Vorbildfunktion angebracht, die Motionen und das Projekt zu unterstützen. Der ökologische Mehrwert soll in der Gemeinde bleiben und mit der Eigenproduktion begonnen werden. Die Gestehungskosten betragen in diesem Fall knapp 50 Rappen. Ob dieser Preis hoch/tief ist, kann aus heutiger Sicht nicht abgeschätzt werden. Nach 25 Jahren ist die Anlage zurückbezahlt. Die HBK empfiehlt, dass die erzeugte Energie (Ökostrom) über die gemeindeeigene Energieversorgung (EVM) 2

3 vermarktet wird. Wenn man dem HBK Beschluss folgt bedeutet das, dass die sanierte Sporthalle nicht als Minergiegebäude zertifiziert werden könnte. Ein Teil der PVA-Anlageleistung (ca. 15 kwp) müsste im Minergienachweis als Eigengebrauch eingesetzt werden. Die Sporthallenbeleuchtung müsste mit einer Leistungsbegrenzung für den Allgemeingebrauch ausgerüstet werden (die Leitung für den Spitzensport ist nicht minergiekompatibel). Eine KEV Anmeldung würde eine Minergiezertifizierung ausschliessen, da nach den KEV Richtlinien eine Leistungsaufteilung nicht gestattet wird. Finanzielles Die Umsetzung des Projektes bedingt einen Kreditbeschluss vom GGR in der Höhe von ca. CHF inkl. MwSt. (Kostenschätzung +/-15%). Finanzkommission Nach Art. 58 der kantonalen Gemeindeverordnung ist das beschlussfassende Organ vorgängig über die Kosten, die Folgekosten, die Finanzierung und die Auswirkungen auf das Finanzhaushaltgleichgewicht zu orientieren. In den ersten sechs Jahren nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage im Betrag von Fr wird der Finanzhaushalt wie folgt belastet: Laufende Rechnung (Beträge in tausend Franken) Gesetzliche Abschreibungen* Zinsen (Zinssatz 3 %) Jährliche Kapitalkosten zu Lasten der Laufenden Rechnung *Der Abschreibungssatz für das steuerfinanzierte Verwaltungsvermögen beträgt für das Jahr 2012 und Prozent. Danach gilt wieder der ordentliche Abschreibungssatz, wie er vom Kanton vorgegeben wird. Die Folgekosten für die Erstellung der Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach Bodenacker werden in den ersten sechs Jahren (Zeitraum des aktuellen Finanzplanes) durchschnittlich etwa Fr pro Jahr betragen. Im Investitionsplan ist für das Jahr 2012 zurzeit ein Investitionsvolumen von minus Fr. 1.2 Mio. vorhanden. Darin ist der Verpflichtungskredit für die Erstellung der Photovoltaikanlage eingerechnet. Der Grund für den Minussaldo liegt darin, dass zwei Etappen aus der Gesamtsanierung Sporthalle Bodenacker im kommenden Jahr 2012 miteinander ausgeführt werden sollen (kurz- und mittelfristige Etappe). Demgegenüber verringern sich die Investitionsausgaben in den Planjahren 2013 und 2014 gegenüber der letzten Investitionsplanung. Über die ganze Investitionsplanung gesehen verbleibt jedoch ein Investitionsspielraum von Fr. 3.3 Mio. darin ist der Investitionsbetrag für die Photovoltaikanlage eingerechnet. Allfällige nicht ausgeschöpfte Investitionsvolumen aus dem Jahr 2011 welche auf die neue Finanzplanungsdauer gutgeschrieben werden, sind noch nicht eingerechnet. Gestützt auf das Finanzplanresultat muss die Investition teilweise fremdfinanziert werden. Investitionsrechnung Total Photovoltaikanlage beschlossene Investitionen geplante jedoch nicht beschlossene Projekte (Gemeindestrasse) Vorhandenes Investitionsvolumen Übernahme Freibetrag Jahr Handlungsspielraum pro Jahr

4 Die Investitionsfolgekosten zu Lasten der laufenden Rechnung sind im aktuellen Finanzplan, unter Berücksichtigung der Plafonierung des Investitionsvolumens, berücksichtigt und tragbar respektive durch die Finanzkommission eingestellt. Rechtliche Grundlagen Dem Grossen Gemeinderat wird dieser Antrag gestützt auf folgende rechtlichen Grundlagen unterbreitet: Grundlage Artikel Materielle Grundlage Zuständigkeit GGR GR (Arbeitsvergabe) OgR OgR Art Anhang II, Ziffer 5 BW Finanzkompetenz OgR Art Verfahren GO GGR Art. 27 Antrag 1. Die Motionen von Georg Karlaganis, FDP betr. Bau einer Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Bodenacker mit dem Auftrag, entweder in Ergänzung zu oder anstelle der bestehenden thermischen Solaranlage eine Photovoltaik-Anlage (PVA) zu realisieren und die Motion von Renate Löffel, EVP betr. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Bodenacker mit dem Auftrag, baldmöglichst mit den Planungsarbeiten zu beginnen und die PVA bei der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) anzumelden werden angenommen. 2. Die PVA wird in einer Etappe, zusammen mit den Sanierungsmassnahmen an der Sporthalle Bodenacker ausgeführt. 3. Die erzeugte Energie (Ökostrom) wird über die gemeindeeigene Energieversorgung (EVM) vermarktet werden. 4. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von ca. CHF inkl. MwSt. (Kostenschätzung +/-15%) wird bewilligt. Beschluss 1. Die Motionen von Georg Karlaganis, FDP betr. Bau einer Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Bodenacker mit dem Auftrag, entweder in Ergänzung zu oder anstelle der bestehenden thermischen Solaranlage eine Photovoltaik-Anlage (PVA) zu realisieren und die Motion von Renate Löffel, EVP betr. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle Bodenacker mit dem Auftrag, baldmöglichst mit den Planungsarbeiten zu beginnen und die PVA bei der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) anzumelden werden angenommen. 2. Die PVA wird in einer Etappe, zusammen mit den Sanierungsmassnahmen an der Sporthalle Bodenacker ausgeführt. 3. Die erzeugte Energie (Ökostrom) wird soweit möglich über die gemeindeeigene Energieversorgung (EVM) vermarktet werden. 4. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von ca. CHF inkl. MwSt. (Kostenschätzung +/-15%) wird bewilligt. Eröffnung 1. Bauabteilung, Ressort Hochbau (zum Vollzug) 2. Präsidialabteilung, Sekretariat GGR (zum Vollzug: Nachführen Register Parlament ) 4

5 Beilagen 1. Bericht: Vorprojekt PVA Sporthalle Bodenacker vom , revidiert (Der Bericht wird elektronisch abgegeben. Er kann in der Bauabteilung eingesehen werden) Sofern dieser Beschluss nicht angefochten wird, tritt er 30 Tage nach der Veröffentlichung, d.h. mit Wirkung ab 5. März 2012, in Kraft. Münchenbuchsee, 27. Januar 2012 GROSSER GEMEINDERAT MÜNCHENBUCHSEE Sekretär Protokollführerin Olivier A. Gerig Franziska Zwygart 5

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