Protokoll der Mitgliederversammlung am 15. November 2000 in Stuttgart

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Protokoll der Mitgliederversammlung am 15. November 2000 in Stuttgart"

Transkript

1 Prtkll der Mitgliederversammlung am 15. Nvember 2000 in Stuttgart Ort: Zeit: Vrsitz: Prtkll: Teilnehmer: Wilhelmspalais der Stadtbücherei Stuttgart 15. Nvember 2000, 14:00-15:50 Uhr Dr. Berndt vn Egidy, geschäftsführendes Vrstandsmitglied Prf. Dr. Peter Vdsek, HBI Stuttgart siehe beigefügte Liste TOP 1: Begrüßung Herr vn Egidy begrüßt die erschienenen Mitglieder des DBV-Landesverbandes. Er übernimmt anstelle des verhinderten Vrsitzenden, Herrn Finanzminister Gerhard Stratthaus, die Leitung der Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Eine Teilnehmerliste ist im Anhang beigefügt. Vm Vrstand ist Herr Dr. Ehrle entschuldigt. TOP 2: Genehmigung der Tagesrdnung Die Tagesrdnung wird in der vrliegenden Frm genehmigt. Ergänzungsvrschläge gingen nicht ein. TOP 3: Genehmigung des Prtklls der letzten Mitgliederversammlung Das Prtkll der Mitgliederversammlung vm 24. Nvember 1999 in Mannheim wird genehmigt. TOP 4: Bericht des Vrstands und der Geschäftsführung Herr vn Egidy trägt den flgenden Bericht der Geschäftsführung für das abgelaufene Geschäftsjahr vr: 1. Mitgliederbewegung Der Verband hat jetzt 112 Mitglieder. Das entspricht gegenüber der letzten Mitgliederversammlung einer Steigerung um 19 Mitglieder der 20 %. Die Zunahme lässt sich z.t. mit den gesteigerten Aktivität des LV und den Auswirkungen des Prjekts Biblitheken ans Netz erklären. 2. Vrstandssitzungen Der Vrstand besteht weiterhin aus den in Mannheim gewählten 7 Mitgliedern. Sie trafen sich seit der letzten Mitgliederversammlung vier mal, und zwar am in der Stadtbücherei Stuttgart, am in der Fachstelle Reutlingen, am im Finanzministerium in Stuttgart und am in der Stadtbücherei Stuttgart. An der letztgenannten Sitzung nahmen auch die Vertreter der vier Fachstellen als Gäste teil, mit denen die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit besprchen wurden. Im Mittelpunkt aller Vrstandssitzungen stand die Frage, wie lässt sich die Arbeit des LV für Mitglieder und Außenstehende nch attraktiver gestalten? Die Hauptverhandlungsthemen waren Frtbildung, Öffentlichkeits- und Lbbyarbeit, Hmepage und Satzung.

2 3. Frtbildung Am 22./ fand in Heidelberg ein Seminar zum Thema Zwischen allen Stühlen sitzen der einen festen Stand haben. Die 11 Teilnehmer erfuhren in Vrträgen und Rllenspielen die verschiedenen Möglichkeiten, sich mit ihren Anliegen im Berufsumfeld durchzusetzen. Datenbanken in öffentlichen Biblitheken hieß eine zweite Frtbildungsveranstaltung, die zusammen mit der ekz am in Reutlingen angebten wurde. Angehörige der Stadtbüchereien Stuttgart und Biberach stellten den insgesamt 39 Teilnehmern ihre Datenangebte vr, Frau Schubel vn der UB Freiburg referierte über die Möglichkeiten vn Knsrtialverhandlungen, Herr Grube erläuterte das neue Datenbankknzept der ekz. Das zusammengefasste Ergebnis der Veranstaltung ist auf der Hmepage des LV nachzulesen. 4. Öffentlichkeits- und Lbbyarbeit Dieser Teil der Aktivitäten setzt sich aus verschiedenen Einzelhandlungen zusammen: Am erging ein Brief an Staatsminister Palmer mit dem Vrschlag, in der Leitbildbrschüre für den Medienstandrt BW auch die Biblitheken zu erwähnen. Der Vrstand des LV wurde daraufhin zur Teilnahme an einer Klausurtagung in Bad Bll am 2./ eingeladen. Fazit der Aktivität: die Biblitheken sind in der endgültigen Fassung der Leitbildbrschüre angemessen vertreten. Der LV verteilte eine Presseverlautbarung zur Einweihung der neuen Stadtbiblithek in Pfullendrf an den Tübinger Presseclub. Der Geschäftsführer nahm am Hchschultag zur Studienrefrm der HBI am teil und gab im Namen des LV ein Statement ab. Am erging ein Brief an die Leitung der Evangelischen Kirche in Baden- Württemberg mit der Bitte, vn geplanten Stellenstreichungen in der Evangelischen Büchereifachstelle in Stuttgart Abstand zu nehmen. In einem Brief vm an die Autrin Sigrid Löffler bat der Geschäftsführer, künftig in ihren Interviews auch die Biblitheken als mögliche Literaturverbreiter zu erwähnen. In einem Brief vm an das Ministerium für Wissenschaft und Kunst bedauerte der Geschäftsführer, das in der neuen Brschüre zur Kunstplitik in BW der Anteil der Biblitheken bei der Literaturverbreitung nur unvllständig erwähnt sei. Schließlich fand am eine vm LV angeregte Presseknferenz vn Finanzminister Stratthaus und dem Stellvertreter des Wissenschaftsministers, Herrn v. Trtha, zum Thema Biblitheksförderung durch die Landesregierung statt. Das Gespräch war Teil der Landespresseknferenz im Stuttgarter Landtag und bewirkte eine Bewußtseinsschärfung in Richtung Biblithekswesen in der Öffentlichkeit und innerhalb der mit den Vrbereitungen befassten Ministerien. 5. Hmepage Seit Anfang Oktber befindet sich die Hmepage des LV im Netz in Anbindung an die Hmepage des Bundes-DBV. Die Einrichtung erflgte durch einen Experten in der Berliner Geschäftsstelle. Die UB Tübingen wird demnächst den schreibenden Zugriff auf ihre Eintragungen erhalten, s dass Termine und snstige Änderungen rasch eingefügt werden können. Nach dem LV Hessen ist der LV-BW der zweite Landesverband, der mit einer

3 eigenen Hmepage im Internet vertreten ist. Anregungen und Kritik zur Hmepage sind jederzeit willkmmen. 6. Biblithekstage Nach Biberach, Lahr und Mannheim findet im Oktber 2001 der vierte badenwürttembergische Biblithekstag in Knstanz statt. Die Vrbereitungen laufen auf Hchturen. Die Veranstaltung verspricht sehr vielseitig und interessant zu werden. Die nächste Mitgliederversammlung des LV ist im Rahmen der Biblithekstage auf den in Knstanz angesetzt. 7. Biblithek des Jahres Der vm DBV ausgeschriebene Preis für die Biblithek des Jahres wurde der Stadtbücherei Halberstadt für ihre innvativen Ansätze zuerkannt. Aus BW hatte der LV die Stadtbücherei Stuttgart, die Stadtbücherei Biberach, die UB Karlsruhe und die UB Knstanz gemeldet. TOP 5: Kassenbericht Frau Wlf-Hauschild erstattete den Kassenbericht. Das Vereinsvermögen belief sich am auf 5.222,67 DM. Da das Guthaben Ende 1999 das für den Status der Gemeinnützigkeit geltende Limit überschritt, setzte der Bundesvrstand die Zuschüsse an den Landesverband aus. Durch die Abrechnung vn Veranstaltungen, Reiseksten und Prt wurden die Rücklagen vermindert. TOP 6 Bericht der Rechnungsprüfer Herr Kirchner erstattete den Bericht über die Rechnungsprüfung 1999/2000, die er und Frau Schneider am in der Württembergischen Landesbiblithek vrgenmmen haben. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Der Bericht ist im Anhang beigefügt. TOP 7: Aussprache über Vrstands- und Kassenbericht Vn den Anwesenden wurden die Themen Biblithek des Jahres, die unbefriedigende finanzielle Situatin des DBV nach Auflösung des DBI, Verbesserungen für die Hmepage des Landesverbandes und die Ntwendigkeit eines hauptamtlichen Geschäftsführers für den Bundesvrstand thematisiert. TOP 8: Entlastung des Vrstands Dem Antrag vn Herrn Reichardt auf Entlastung des Vrstands stimmte die Mitgliederversammlung einstimmig bei Enthaltung der Vrstandsmitglieder zu. TOP 9: Literarisches Smmerfestival 2001 Inflge Erkrankung des Berichterstatters, Herrn Ministerialrat Jandl, entfiel der TOP. TOP 10: Bericht aus dem Bundesvrstand Herr Schütte berichtete aus dem Bundesvrstand, insbesndere über die bevrstehende Wahl eines neuen Vizepräsidenten (Herr Hess, früher Kanzler der Universität Freiburg im Breisgau,

4 jetzt Generalsekretär der HRK). Auf der nächsten Mitgliederversammlung in München im Jahr 2001 stehen Vrstandswahlen und die Wahl eines neuen Vrsitzenden an. Herr Schütte referierte auch über die vm Vrstand diskutierte Zukunft der BDB und das künftige Tagungsgefüge. Die BDB sei finanziell auf die Einnahmen aus den künftigen Biblithekskngressen angewiesen. Frau Wlf-Hauschild ergänzte den Bericht durch Hinweis auf die verdienstvllen Aktivitäten des DBV-Vrsitzenden, Herrn Flemming, zur Finanzierung vn multimedia-fähigen PCs in öffentlichen Biblitheken. TOP 11: Berichte aus den Mitgliedsbiblitheken Frau July, Stadtbücherei Stuttgart, berichtete über den gegenwärtigen Stand des Prjekts Biblithek 21. Ferner infrmierte sie über den Stand des Prjektes Selbstgesteuertes lebenslanges Lernen, das im Jahre 2002 abgeschlssen werden wird. In diesem Zusammenhang nannte sie Einzelheiten aus einer Befragung zur Benutzerzufriedenheit im Wilhelmspalais. Frau Wlf-Hauschild stellte der Mitgliederversammlung Frau Brunner als neue Leiterin der Stadtbiblithek Heilbrnn, Frau Krieg als neue Leiterin der Stadtbiblithek Karlsruhe und Frau Sträter als neue stellvertretende Leiterin der Stadtbiblithek Reutlingen vr. Herr Reichardt referierte den Stand der Vrbereitung der nächsten Biblithekstage Baden- Württemberg im Oktber 2001 in Knstanz und wies darauf hin, daß die gesamte Bdenseeregin, darunter auch Biblitheken der Schweiz, miteinbezgen würden. Er hb die sehr gute Zusammenarbeit aller Beteiligten hervr. Frau Brunner berichtete kurz über den Stand des Neubaus für die Stadtbiblithek Heilbrnn, deren Eröffnung für das Frühjahr 2001 vrgesehen ist. Frau Krieg trug ihre Erfahrungen vn einer Prüfung der Stadtbiblithek Karlsruhe durch die Gemeindeprüfungsanstalt vr. Herr Schütte wies auf kstenfreie Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbestände des BSZ hin, Herr vn Egidy berichtete über die Situatin bei der Einführung neuer Lkalsysteme bei den Landes- und Universitätsbiblitheken. Er bedauerte ferner, daß die bisher beim Ministerium ausgewiesenen zentralen Erwerbungsmittel den Universitäts- und Fachhchschulbiblitheken nicht mehr zur Verfügung stehen, da sie zur Knslidierung der Erwerbungsetats der Landesbiblitheken herangezgen würden. Prf. Vdsek faßte die neue Entwicklungen an der Hchschule für Biblitheks- und Infrmatinswesen zusammen. Er führte aus, daß die Hchschule im Berichtszeitraum durch einen Umzug, durch die Studienrefrm und die Vrbereitung der Gründung der Hchschule der Medien in besnderer Weise gefrdert wrden sei (vergl. den Bericht in Buch und Biblithek 52, 2000, 9, S ). Er skizzierte ferner die Grundzüge der Studienrefrm, die seit dem Wintersemester 2000/01 umgesetzt wird. Eine erfreuliche Entwicklung bedeutet die Zunahme der Zahlen der Studienbewerber, die, da in dieser Höhe nicht vrhergesehen, zu rganisatrischen Schwierigkeiten geführt hat. Beim biblithekarischen Studiengang ist bemerkenswert, aber auch bedenklich, daß sich die Mehrzahl der Erstsemester für den Studienschwerpunkt Medienmanagement entscheiden wllen. Bedenklich ist nach wie vr, daß das Interesse an Schwerpunktsetzungen in Lehrgebieten, die für die wissenschaftlichen Biblitheken wichtig sind, weiter zurückgeht.

5 Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten zwei Jahren psitiv entwickelt, s gut wie alle Abslventinnen und Abslventen haben Stellen gefunden. Es ist zu bebachten, daß der Trend, Stellen in der Privatwirtschaft zu suchen, anhält. Durch die an sich wünschenswerte Vermehrung der Anteile in IT- und Management-Fächern sind die Abslventen der HBI auch für diesen Teilarbeitsmarkt interessant gewrden. TOP 12: Satzungsänderungen Der vm Vrstand vrgelegte Entwurf zu einer Satzungsänderung wurde mit flgenden Änderungen angenmmen: 2 Zweck und Aufgaben: Der Text wird ersetzt durch: Der LV ist die Interessenvertretung des Biblitheks- und Infrmatinswesens im Bundesland Baden-Württemberg. Er hat die Aufgabe, das Biblitheks- und Infrmatinswesen im Land zu fördern, die Kperatin der betreffenden Einrichtungen zu verbessern und gemeinsame Sachfragen zu behandeln. Bei seiner Tätigkeit arbeitet der Landesverband eng mit dem Bundesverband, den biblithekarischen Berufsverbänden und anderen Organisatinen zusammen. Insbesndere infrmiert der LV die Öffentlichkeit über wichtige Ereignisse im reginalen Biblitheks- und Infrmatinswesen mit dem Ziel, das Verständnis für seine Bedeutung und Erfrdernisse zu vertiefen setzt sich der LV bei den zuständigen Gremien und Behörden für die ntwendigen rechtlichen Regelungen ein wirbt der LV für das Buch und das Lesen als eine unentbehrliche Grundlage für Wissenschaft, Bildung und Infrmatin unterstützt der LV den Einsatz vn zeitgemäßen Infrmatinstechniken und Organisatinsfrmen fördert der LV die spartenübergreifende Kperatin vn Biblitheken und anderen Infrmatinseinrichtungen. Seine Ziele erreicht der LV vr allem durch intensive Öffentlichkeitsarbeit werbewirksame Präsentatinen und Aktinen Infrmatins-, Frtbildungs- und snstige Tagungen Untersuchungen, Gutachten und Publikatinen. 3 Mitgliedschaft: Der Text wird ersetzt durch: (1) Mitglieder des DBV sind zugleich auch Mitglieder des LV sweit sie ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und der Mitgliedschaft im LV nicht schriftlich widersprechen. (2) Die Beitritts-, Austritts- und Ausschlußmdalitäten sind in der Satzung des Bundesverbands geregelt. Nach 3 wird eingefügt:

6 4 Mitgliedsbeiträge Der LV erhebt keine eigenen Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag ist mit dem Mitgliedsbeitrag an den Bundesverband abgeglten 4 Organe des Verbandes wird zu 5 Punkt c) der Beirat entfällt 5 Die Mitgliederversammlung wird zu 6 In Abs. 1 wird nach dem 3. Wrt mindestens einmal eingefügt. 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung wird zu 7 In Abs. 3 wird vm Vrsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vn einem seiner Stellvertreter ersetzt durch vn der Vrsitzenden, im Falle ihrer Verhinderung vn einer Ihrer Stellvertreterinnen (Fußnte: Im flgenden sind mit der weiblichen Bezeichnung auch Männer gemeint). In Abs. 5 wird nach dem 11. Wrt eingefügt: 3 Abs. 3 der Satzung des DBV in der Fassung vm (Gruppe der Öffentlichen und Gruppe der Wissenschaftlichen Biblitheken) In Abs. 6 wird vm Leiter ersetzt durch vn der Leiterin. 7 Stimmrecht und Vertretung der Mitglieder in der Mitgliederversammlung wird zu 8 8 Der Vrstand wird zu 9 In Abs. 1 wird dem Vrsitzenden ersetzt durch der Vrsitzenden, Der Vrsitzende durch Die Vrsitzende und Einer der stellvertretenden Vrsitzenden durch Eine der stellvertretenden Vrsitzenden. In Abs. 2 werden die Daten der Amtszeit durch und durch ersetzt. 9 Zuständigkeit des Vrstandes wird zu 10 In Abs. 1 Satz 2 wird der Vrsitzende durch die Vrsitzende, und seine Stellvertreter durch ihre Stellvertreterinnen ersetzt. In Abs. 1 Satz 3 wird Jeder durch Jede ersetzt. In Abs. 2 wird Der Vrsitzende durch Die Vrsitzende und seinem Ermessen durch ihrem Ermessen ersetzt. Abs. 4 entfällt. 10 Der Beirat entfällt 11 Aufgaben des Beirats entfällt 12 Geschäftsjahr wird zu Gewinne und Verwendung des Vermögens bei Auflösung des Verbandes wird zu 12 Verwendung des Vermögens bei Auflösung des Verbandes Abs. 1 entfällt Abs. 2 wird zu Abs. (1) Abs. 3 wird zu Abs. (2)

7 Der Vrstand wurde ferner ermächtigt, den Text, bezüglich der Gemeinnützigkeit des Verbandes bei Bedarf vn sich aus mit der Satzung des Bundesverbandes zu harmnisieren. OP 13: Verschiedenes Frau Wlf-Hauschild erinnerte an das vm Land in Kperatin mit der MfG aufgelegte Aktinsprgramm Internet für alle und weist auf die Auswahltermine in Karlsruhe und in Stuttgart hin. Unterlagen können bei der MfG angefrdert werden. Die nächst Mitgliederversammlung findet im Zusammenhang mit den Biblithekstagen Baden-Württemberg im Oktber 2001 in Knstanz statt. Herr vn Egidy schlß die Mitgliederversammlung um 15:50 Uhr.

Satzung der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.v.

Satzung der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.v. 24. September 2015/HV Satzung der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.v. Satzung der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.v. in der Fassung vm 7. Dezember 2005, geändert am 12. Nvember 2014.

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweck

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Zweck Satzung des Fördervereins der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen in Köln- Wrringen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen,,Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule An den Kaulen

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V. Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V. Satzung vom 04.05.1995 in der Fassung vom 16.11.2011 Seite 1 von 5 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr

19. Mitgliederversammlung 27. November Uhr KSFH Benediktbeuern

19. Mitgliederversammlung 27. November Uhr KSFH Benediktbeuern 19. Mitgliederversammlung 27. Nvember 2013 18.00 Uhr KSFH Benediktbeuern Anwesende P. Claudius Amann, Dr. Margit Auer, Christph Eyssel, Brigitte Hummel, Dr. Hubert Jall, Dr. Gerhard Kral, Gerg Krnast,

Mehr

Förderverein WoLa, Ein Haus für Kinder e.v.

Förderverein WoLa, Ein Haus für Kinder e.v. Förderverein WLa, Ein Haus für Kinder e.v. Prtkll der Jahresmitgliederversammlung vm 29.4.2013, 20:10 Uhr Anwesende: 7 Mitglieder (s. Anwesenheitsliste im Anhang) Gemäß 8 unserer Satzung fand am 29. April

Mehr

Satzung (Neufassung 2014)

Satzung (Neufassung 2014) Blaues Kreuz Landesverband Pfalz e.v. Satzung (Neufassung 2014) 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr 1. Name des Verbandes ist: Blaues Kreuz in Deutschland e.v. Landesverband Pfalz e.v. mit Sitz in

Mehr

1 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi Stand

1 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi Stand 1 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi Stand 22.07.2011 Satzung Avrupa Köprüörenliler Kültür ve Dayanisma Dernegi 1. Vereinsbezeichnung 1. Der Verein führt den Namen Avrupa Köprüörenliler

Mehr

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1 S A T Z U N G des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Eintragung,

Mehr

Verein: 'Neue Technologien und Lernen in Europa e.v.' Präambel

Verein: 'Neue Technologien und Lernen in Europa e.v.' Präambel Verein: 'Neue Technlgien und Lernen in Eurpa e.v.' Präambel Der Bedarf an Qualifikatin und Ausbildung, insbesndere an Weiterbildung, nimmt in Eurpa in erheblichem Maße zu. Die weltweiten Auswirkungen des

Mehr

Protokoll. 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Feststellung der stimmberechtigt Mitglieder

Protokoll. 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Feststellung der stimmberechtigt Mitglieder Protokoll über die Gründung des Berufsverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesens (BVSV) e.v. Am Mittwoch, den 22. Januar 2014 um 13 Uhr fand in Sulingen (Niedersachsen), Königsberger Straße

Mehr

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.

Mehr

Satzung des Lingen Wirtschaft und Tourismus e.v.

Satzung des Lingen Wirtschaft und Tourismus e.v. Satzung des Lingen Wirtschaft und Turismus e.v. Stand: Mitgliederversammlung Mai 2012 Präambel Der Verein ist ein Zusammenschluss des Wirtschaftsverbandes Lingen e.v., des Verkehrsvereins Lingen (Ems)

Mehr

GEDOK Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden e.v.

GEDOK Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden e.v. GEDOK Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden e.v. Satzung 1 Name Der Verband führt den Namen GEDOK, Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden e.v.. Kunstfördernde

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen. 2. Der

Mehr

Abteilungsordnung Sportvereinigung Weiskirchen e.v.

Abteilungsordnung Sportvereinigung Weiskirchen e.v. Sprtvereinigung Weiskirchen e.v. 1 Grundlage der (1) Gemäß 12 der Satzung regelt die näheres zu den Abteilungen des Vereins 2 Rechtliche Stellung und Aufgaben der Abteilungen (1) Die Abteilungen sind rechtlich

Mehr

im Interesse der Bevölkerung im Einzugsbereich des Schwimmbades.

im Interesse der Bevölkerung im Einzugsbereich des Schwimmbades. Der Verein wird nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen "Förderverein Freibad Weihenzell e.v." führen. Er hat seinen Sitz in Weihenzell und ist beim Registergericht des Amtsgerichts Ansbach eingetragen.

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim

Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Marketing; er hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. - BERATUNG UND THERAPIE VON ELTERN, KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN 1: Name, Sitz, Rechtsfähigkeit SATZUNG Der Verein

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e. V. (nachfolgend IEW genannt) und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Essen unter der VR-Nr.

Mehr

gültig mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25. Februar 1992, geändert am , , und

gültig mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25. Februar 1992, geändert am , , und Förderverein für Schülerarbeit im EJW. e.v. Satzung gültig mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25. Februar 1992, geändert am 23.01.1999, 14.02.2004, 19.02.2005 und 16.02.2008 1 Name, Sitz (1)

Mehr

Satzung der Heisenberg-Gesellschaft e.v. (Fassung vom )

Satzung der Heisenberg-Gesellschaft e.v. (Fassung vom ) Satzung der Heisenberg-Gesellschaft e.v. (Fassung vom 20.10.2017) 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Heisenberg-Gesellschaft" und hat seinen Sitz in München. Er soll in das Vereinsregister des

Mehr

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service e.v. SES Senior Experten Service Zukunft braucht Erfahrung Fassung vom 23.04.2014 Satzung Präambel: Werden in der folgenden Satzung sprachlich vereinfachte

Mehr

Mitgliederversammlung in Stuttgart. Landesverband der Tafeln in Baden Württemberg e.v.

Mitgliederversammlung in Stuttgart. Landesverband der Tafeln in Baden Württemberg e.v. Mitgliederversammlung 20.03.2013 in Stuttgart Tagesrdnung Mitgliederversammlung 2013 1. Begrüßung 2. Ttengedenken 3. Bestätigung der Tagesrdnung 4. Bestätigung des Prtklls Mitgliederversammlung vm 26.3.2012

Mehr

Satzung des Vereins Energiewende Landkreis Starnberg e.v.

Satzung des Vereins Energiewende Landkreis Starnberg e.v. Satzung des Vereins Energiewende Landkreis Starnberg e.v. Präambel Umweltschutz durch Klimaschutz ist zu einer Existenzfrage für die Menschheit gewrden. Die vr allem durch die Verbrennung fssiler Energieträger

Mehr

Protokoll zum Abschlussplenum der Bundesfachschaftentagung Biologie im WiSe 2016 in Regensburg am

Protokoll zum Abschlussplenum der Bundesfachschaftentagung Biologie im WiSe 2016 in Regensburg am Prtkll zum Abschlussplenum der Bundesfachschaftentagung Bilgie im WiSe 2016 in Regensburg am 12.11.2016 Anwesende Fachschaften: Halle, Bnn, Tübingen, FU Berlin, HU Berlin, Düsseldrf, Essen/Duisburg, Rstck,

Mehr

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG)

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG). Er hat seinen Sitz in Berlin und soll in

Mehr

Satzung Nachbarschaftshilfe Lahr e. V. VR 583

Satzung Nachbarschaftshilfe Lahr e. V. VR 583 Satzung Nachbarschaftshilfe Lahr e. V. VR 583 Name und Sitz 1 1. Der Verein führt den Namen Nachbarschaftshilfe Lahr e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Lahr. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zweck des

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Glfclub Aggertal e.v., abgekürzt GC Agger. Er hat seinen Sitz in 53797 Lhmar und ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr

Mehr

SG Motor Barleben e.v.

SG Motor Barleben e.v. ORD 03/2009 Geschäftsrdnung des Vereins - 1 Geltungsbereich Der Verein erlässt für die Durchführung vn Sitzungen, Versammlungen, Arbeitsberatungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) der Organe

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

Satzung des. Name und Sitz. Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Winzerverein Lantershofen e.v.

Satzung des. Name und Sitz. Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Winzerverein Lantershofen e.v. Satzung des Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Winzerverein Lantershofen e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Winzerverein Lantershofen e.v. Sitz des Trägervereins

Mehr

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v.

Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v. Satzung des Berufsverbandes Hauswirtschaft e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Berufsverband Hauswirtschaft e.v.. Er ist ein Arbeitnehmerverband. Sitz des Verbandes ist Stuttgart. Er ist in

Mehr

Name und Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Döbeln".

Name und Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Döbeln. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Döbeln". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Döbeln und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Döbeln

Mehr

Satzung des Kulturverein Zappelbu.de e.v.

Satzung des Kulturverein Zappelbu.de e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Zappelbu.de. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v. 3. Der Sitz des Vereins ist 94234 Viechtach. 4. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Landesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe Baden-Württemberg

Satzung des Landesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe Baden-Württemberg Satzung des Landesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe Baden-Württemberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Landesverband Prostatakrebs Selbsthilfe Baden- Württemberg", (abgekürzt

Mehr

Satzung des Vereins AUKOM - Ausbildung Koordinatenmesstechnik e.v.

Satzung des Vereins AUKOM - Ausbildung Koordinatenmesstechnik e.v. Satzung des Vereins AUKOM - Ausbildung Koordinatenmesstechnik e.v. Seite 1 von 7 Satzung des Vereins AUKOM - Ausbildung Koordinatenmesstechnik e.v. Satzung des Vereins AUKOM - Ausbildung Koordinatenmesstechnik

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v. Satzung. 1 Name und Sitz

Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v. Satzung. 1 Name und Sitz Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen, Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v Der Verein hat

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

S a t z u n g. in der ab 23. März 2015 gültigen Fassung. 1.2 Sitz Der Sitz des Verbandes ist der jeweilige Wohnsitz des oder der Vorsitzenden.

S a t z u n g. in der ab 23. März 2015 gültigen Fassung. 1.2 Sitz Der Sitz des Verbandes ist der jeweilige Wohnsitz des oder der Vorsitzenden. Bundesverband von Angehörigen- und Betreuervertretungen in diakonischen Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung BABdW S a t z u n g in der ab 23. März 2015 gültigen Fassung

Mehr

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU Geschäftsordnung Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU Diese Satzung wurde auf der Landesversammlung des AKS am 28. November 2008 in München beschlossen, vom Parteivorstand der CSU am 02. Februar

Mehr

BEITRITTSERKLÄRUNG. Hinweise zur Beitrittserklärung. Jahresbeitrag. Einreichung per Post oder per

BEITRITTSERKLÄRUNG. Hinweise zur Beitrittserklärung. Jahresbeitrag. Einreichung per Post oder per BEITRITTSERKLÄRUNG Hinweise zur Beitrittserklärung Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag ist im Voraus fällig. Neue Mitglieder, die in den Monaten Oktober bis Dezember eintreten sind der Einfachheit halber erst

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1. Der Verein führt den Namen SprRO (Szialprjekt Reinickendrf Ost) und hat seinen Sitz in Berlin. Er wird in das Vereinsregister eingetragen und erhält nach der Eintragung

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005 VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG Fassung vom Juni 2005 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Ehemaligen des Institutes

Mehr

Förderverein für das Badische KONServatorium Karlsruhe e.v.

Förderverein für das Badische KONServatorium Karlsruhe e.v. Seite 1 von 5 P r o t o k o l l über die Mitgliederversammlung des Fördervereins für das Badische KONServatorium Karlsruhe e.v. für die Jahre 2015/2016/2017 am 29. Januar 2018, 19.00 Uhr im Mehrzweckraum

Mehr

Die Gesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist Hannover, wo Leibniz vierzig Jahre lang lebte und wo sein Nachlass aufbewahrt wird.

Die Gesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist Hannover, wo Leibniz vierzig Jahre lang lebte und wo sein Nachlass aufbewahrt wird. SATZUNG DER GOTTFRIED-WILHELM-LEIBNIZ-GESELLSCHAFT E.V. 1 Die Gesellschaft I. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Gottfried- Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft e.v. will

Mehr

Satzung Haus der Krebs Selbsthilfe Bundesverband e.v. (HKSH BV) (Stand )

Satzung Haus der Krebs Selbsthilfe Bundesverband e.v. (HKSH BV) (Stand ) Satzung Haus der Krebs Selbsthilfe Bundesverband e.v. (HKSH BV) (Stand 20.09.2016) Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit wird bei der Bezeichnung von Funktionen die männliche Form verwendet.

Mehr

Satzung. des Vereins CyberForum e.v. in der TechnologieRegion Karlsruhe. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. des Vereins CyberForum e.v. in der TechnologieRegion Karlsruhe. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Vereins CyberForum e.v. in der TechnologieRegion Karlsruhe 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen CyberForum e.v. Er ist im Vereinsregister Mannheim unter Nummer VR 102587

Mehr

Vereinssatzung. Beschlossen von der Gründungsversammlung am 06. Juli 1994.

Vereinssatzung. Beschlossen von der Gründungsversammlung am 06. Juli 1994. Vereinssatzung Beschlossen von der Gründungsversammlung am 06. Juli 1994. Satzungsänderungen vom 31. Mai 1995, 21. April 2004, 22. April 2008, 18. Juni 2009, 25. April 2012 und 28. April 2015 1 Name, Sitz

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Opferhilfe Sachsen. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Dresden und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der

Mehr

Verein der Freunde des Gymnasiums Theodor-Heuss-Schule e.v.

Verein der Freunde des Gymnasiums Theodor-Heuss-Schule e.v. Verein der Freunde des Gymnasiums Thedr-Heuss-Schule e.v. Pinneberg, den 14.03.2016 Prtkll der Mitgliederversammlung und der Sitzung vn Vrstand und Kuratrium am 14.03.2016 Vrsitzender: Schriftführer: Thrsten

Mehr

Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover.

Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover. 1 DEUTSCH-FRANZÖSISCHE GESELLSCHAFT HANNOVER E. V. SATZUNG Name, Sitz und Zweck 1 Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover. 2 Zweck der Gesellschaft

Mehr

Top 2 Anwesenheitsfeststellung und Feststellung der Beschlussfähigkeit/ Abstimmung über die Tagesordnung

Top 2 Anwesenheitsfeststellung und Feststellung der Beschlussfähigkeit/ Abstimmung über die Tagesordnung Landesverband Mecklenburg Vrpmmern Deutscher Verband der Gebrauchshundsprtvereine (DVG) e. V. Sprtverband für das Plizei- und Schutzhundwesen (Mitglied im VDH und der FCI) Obfrau für Öffentlichkeitsarbeit:

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft Satzung des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein KiGaGu e. V.. (2) 1 Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen

Mehr

kikuna Zukunft Nachhaltig Gestalten e.v.

kikuna Zukunft Nachhaltig Gestalten e.v. kikuna Zukunft Nachhaltig Gestalten e.v. Präambel Die Vereinten Natinen haben die Jahre 2005 bis 2014 zur Weltdekade Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgerufen. Ziel ist es, durch Bildungsmaßnahmen

Mehr

Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um das Pferd e.v. (GWP)

Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um das Pferd e.v. (GWP) Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um das Pferd e.v. (GWP) 1 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um

Mehr

Satzung der Vereinigung. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung Emmendingen e.v. - Name und Sitz

Satzung der Vereinigung. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung Emmendingen e.v. - Name und Sitz Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Emmendingen e.v. Vorstand Geyer-zu-Lauf-Str. 34 79312 Emmendingen Tel.: (07641) 933 41 200 Fax.: (07641) 933 41 209 e-mail: kontakt@lebenshilfe-emmendigen.de

Mehr

Satzung für den. Verein zur Förderung der Krebsberatung. in Duisburg und Umgebung

Satzung für den. Verein zur Förderung der Krebsberatung. in Duisburg und Umgebung Satzung für den Verein zur Förderung der Krebsberatung in Duisburg und Umgebung 1 Name und Sitz (1)Der Verein trägt den Namen Verein zur Förderung der Krebsberatung in Duisburg und Umgebung. (2)Er führt

Mehr

Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und Außenhandels e.v.

Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und Außenhandels e.v. in der Fassung gemäß Beschluß der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2001 1 Name und Sitz des Verbandes 1. Der Verband führt den Namen Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und

Mehr

Bezirksgruppe Bodensee

Bezirksgruppe Bodensee Deutscher Verein für Vermessungswesen Landesverein Baden-Württemberg e.v. Bezirksgruppe Bdensee D V W DVW Bezirksgruppe Bdensee. M. Hartwig, Am Graben 65/9, 78315 Radlfzell «Adresse» Radlfzell, den 27.06.2013

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung

Mehr

S a t z u n g. der Lebenshilfe Rinteln e. V.

S a t z u n g. der Lebenshilfe Rinteln e. V. S a t z u n g der Lebenshilfe Rinteln e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Lebenshilfe Rinteln e. V. I Der Sitz des Vereins ist 31737 Rinteln, Waldkaterallee 13. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Landesverband Baden-Württemberg im Deutschen Bibliotheksverband e.v. Protokoll der Mitgliederversammlung am

Landesverband Baden-Württemberg im Deutschen Bibliotheksverband e.v. Protokoll der Mitgliederversammlung am Landesverband Baden-Württemberg im Deutschen Bibliotheksverband e.v. Protokoll der Mitgliederversammlung am 1.12.2017 Ort: Pädagogische Hochschule Karlsruhe Beginn/Ende: 16:00 bis 18.10 Uhr Vorsitz: Oberbürgermeister

Mehr

Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG

Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Bullmannaue 11, 45327 Essen Tel. 0201-8303818 Fax. 0201 8303830 Konto: Sparkasse Bochum (BLZ 430 500 01) 30302491 1 Der

Mehr

Satzung. des Vereins Forum Kulturcampus Bockenheim. 1 Name und Sitz des Vereins

Satzung. des Vereins Forum Kulturcampus Bockenheim. 1 Name und Sitz des Vereins Satzung des Vereins Forum Kulturcampus Bockenheim 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Forum Kulturcampus Bockenheim, und zwar nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.

Mehr

P A R T N E R FÜR P S Y C H I S C H K R A N K E e. V. Mitglied im DPWV

P A R T N E R FÜR P S Y C H I S C H K R A N K E e. V. Mitglied im DPWV SATZUNG des Vereins Partner für psychisch Kranke e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Partner für psychisch Kranke e. V. Er wurde am 18.12.1990 gegründet und am 15.02.1991 unter der laufenden

Mehr

Protokoll der Vorstandssitzung

Protokoll der Vorstandssitzung Prtkll der Vrstandssitzung des Elternvereins der HBLFA Raumberg-Gumpenstein, welche am 25. Juni 2015 im Tagungsbür der Schule stattfand. Beginn: 19:32Uhr Ende: 20:45Uhr Anwesende (13): Hausleitner Antn;

Mehr

Satzung. Förderkreis der Oper Leipzig e. V Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck und Aufgaben

Satzung. Förderkreis der Oper Leipzig e. V Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck und Aufgaben Satzung Förderkreis der Oper Leipzig e. V. 9.12.2014 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderkreis der Oper Leipzig e. V. und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Leipzig (VR

Mehr

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT STREETWORK / MOBILE JUGENDARBEIT HESSEN E.V.

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT STREETWORK / MOBILE JUGENDARBEIT HESSEN E.V. Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/ Streetwork Hessen e.v. LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT STREETWORK / MOBILE JUGENDARBEIT HESSEN E.V. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den

Mehr

Verband der Professorinnen und Professoren der Technischen Universität Graz (UPV TU Graz) Statuten

Verband der Professorinnen und Professoren der Technischen Universität Graz (UPV TU Graz) Statuten Verband der Prfessrinnen und Prfessren der Technischen Universität Graz (UPV TU Graz) Statuten Präambel Die in dieser Satzung verwendeten persnenbezgenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins AUKOM - Ausbildung Koordinatenmesstechnik e.v.

Satzung des Vereins AUKOM - Ausbildung Koordinatenmesstechnik e.v. Satzung des Vereins AUKOM - Ausbildung Koordinatenmesstechnik e.v. Satzung des Vereins AUKOM - Ausbildung Koordinatenmesstechnik e.v. Seite 1 von 8 1 Name, Sitz Geschäftsjahr 1.1 Die Dachorganisation Ausbildung

Mehr

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g

eingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g eingetragen im Vereinsregister Bonn am 23.6.2010 S a t z u n g Die Menschen unserer Zeit sind vor die Aufgabe gestellt, alle Kräfte in den Dienst von Friedenssicherung, sozialem Fortschritt und demokratischer

Mehr

Protokoll der Jahreshauptversammlung des Vereins Kinderstube

Protokoll der Jahreshauptversammlung des Vereins Kinderstube Verein Kinderstube Tischlerweg4 6973 Höchst www.kinderstube.at Prtkll der Jahreshauptversammlung des Vereins Kinderstube am Dnnerstag, den 29. September 2016 in der Kinderstube, Tischlerweg 4, 6973 Höchst

Mehr

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. Er hat seinen Sitz in Dornburg - Camburg

Mehr

Satzung des Krebsverbandes Baden-Württemberg e.v.

Satzung des Krebsverbandes Baden-Württemberg e.v. Satzung des Krebsverbandes Baden-Württemberg e.v. Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 5. Juli 2017 Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsbereich 2 Zweck des Verbandes 3 Mitgliedschaft 4 Mittelbeschaffung

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Taunusfighter Idstein. Er sll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz "e.v.".

Mehr

S A T Z U N G. Name, Sitz, Geschäftsjahr

S A T Z U N G. Name, Sitz, Geschäftsjahr S A T Z U N G des Fremdenverkehrsvereins Südliche Weinstrasse Edenkoben e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein SÜDLICHE WEINSTRASSE - Tourismusbüro - Edenkoben e.v. und

Mehr

Protokoll über die Mitgliederversammlung gemäß 6 Abs. 1 der Satzung Montag, den 14. März 2011.

Protokoll über die Mitgliederversammlung gemäß 6 Abs. 1 der Satzung Montag, den 14. März 2011. 53804 Much, Schulstraße 14 Tel.: 02245/610671 www.rsmuch.de 15. März 2011 Protokoll über die Mitgliederversammlung gemäß 6 Abs. 1 der Satzung Montag, den 14. März 2011. Ort: Beginn: Ende: Anlagen: Lehrerbesprechungsraum

Mehr

Satzung. "Lebenshilfe Braunschweig e. V." des Vereins. Kaiserstraße 18, Braunschweig Tel. (05 31) Fax (05 31)

Satzung. Lebenshilfe Braunschweig e. V. des Vereins. Kaiserstraße 18, Braunschweig Tel. (05 31) Fax (05 31) Satzung des Vereins "Lebenshilfe Braunschweig e. V." Kaiserstraße 18, 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 47 19-220 Fax (05 31) 47 19-381 Stand: 22.09.2014 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Lebenshilfe

Mehr

Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg

Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg Satzung der Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Baden-Württemberg 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung

Mehr

Verein der Freunde und Förderer. der. Grundschule Alpenrod

Verein der Freunde und Förderer. der. Grundschule Alpenrod S a t z u n g Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Name (1) Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod

Mehr

Vereinsatzung der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg. 1 Name, Sitz

Vereinsatzung der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg. 1 Name, Sitz Vereinsatzung der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg. Er hat seinen Sitz in Stuttgart. (2) Er führt nach Eintragung

Mehr

Geschäftsordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vom gemäß Beschluss der 30. LAV vom

Geschäftsordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vom gemäß Beschluss der 30. LAV vom Seite 1 Geschäftsrdnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vm 15.11.2017 gemäß Beschluss der 30. LAV vm 14.-15.11.2017 Präambel In der LAV wirken die für den Verbraucherschutz zuständigen

Mehr

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen JAZZVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG e.v. 2. Er ist im Vereinsregister Stuttgart eingetragen. 3. Sitz des Vereins ist Stuttgart. 4. Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V. Kreisvereinigung Soest. Name und Sitz

Satzung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V. Kreisvereinigung Soest. Name und Sitz Satzung des Vereins Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V. Kreisvereinigung Soest 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V., Kreisvereinigung Soest.

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Wahlforschung (DGfW) e.v.

Deutsche Gesellschaft für Wahlforschung (DGfW) e.v. Satzung Deutsche Gesellschaft für Wahlforschung (DGfW) e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Deutsche Gesellschaft für Wahlforschung (DGfW). Er hat seinen Sitz in Mannheim und

Mehr

Satzung. Name und Sitz

Satzung. Name und Sitz Verein der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Troisdorf- Eschmar e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Troisdorf-Eschmar

Mehr

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel S a t z u n g Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte Präambel Seit der Reformationszeit trug die Gesamtheit der lutherischen Pfarrer in Frankfurt

Mehr

SATZUNG DES FÖRDERVEREINES DER KLINIK FÜR PSYCHIATRIE U. PSYCHOTHERAPIE DER KLINIKUM BAD HERSFELD GMBH

SATZUNG DES FÖRDERVEREINES DER KLINIK FÜR PSYCHIATRIE U. PSYCHOTHERAPIE DER KLINIKUM BAD HERSFELD GMBH SATZUNG DES FÖRDERVEREINES DER KLINIK FÜR PSYCHIATRIE U. PSYCHOTHERAPIE DER KLINIKUM BAD HERSFELD GMBH Konto Nr. 10002139, BLZ 532 500 00 Sparkasse Bad Hersfeld Rotenburg Empfänger: Förderverein der Klinik

Mehr

Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V.

Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V. Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderverein der Stadtbücherei Nidderau". Sein Sitz ist Nidderau. Nach dem Eintrag in das Vereinsregister

Mehr

SATZUNG Stand:

SATZUNG Stand: Verein für entwicklungsbezogene Bildung zu Südostasien Gemeinnütziger e.v. SATZUNG Stand: 6.4.2013 Hohenzollernring 52, 50672 Köln Telefon: (49) 221. 716121-20 Telefax: (49) 221. 716121-10 Konto: Sparkasse

Mehr

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung

Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am beschlossenen Fassung Satzung Verein für historische Brücken Erfurt e.v. in der von der Mitgliederversammlung am 08.12.2011 beschlossenen Fassung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Verein für historische

Mehr