1 von Was ist eine häusliche 24-Stunden-Betreuung und -Pflege?

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1 1. Was ist eine häusliche 24-Stunden-Betreuung und -Pflege? Eine Betreuungs-/Pflegekraft oder Haushaltshilfe wohnt zusammen mit der zu betreuenden, zu pflegenden Person(en) im Haushalt. Es ist Tag und Nacht jemand anwesend und übernimmt die Aufgaben, welche vorher in einem Erhebungs-/Fragebogen vereinbart werden. Wichtiger Hinweis: Die Bezeichnung 24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die Pflegekräfte und Haushaltshilfen im wörtlichen Sinne 24 Stunden am Stück arbeiten, sondern es existieren für entsendete Arbeitnehmer Regelungen für die Arbeitszeiten (Arbeitszeitgesetz, erreichbar unter die unbedingt einzuhalten sind. Diese Arbeitszeitregelungen gelten nicht bei selbstständigen Pflegekräften und Haushaltshilfen. Die Begriffe 24 Stunden Pflege und 24 Stunden Betreuung sind reine Marketingbezeichnungen (Keywords) für die Suche bzw. Auffindbarkeit unserer Dienstleistungen im Internet. 2. Wie sind die Rahmenbedingungen? Die Betreuungs-/Pflegekraft benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett & Bettwäsche, sowie einem Kleiderschrank. Die Mitbenutzung des Bades muss gewährleistet sein. Kost und Logis sind frei. Der Betreuungs-/Pflegekraft sollte 1 bis 2 Mal pro Woche die Möglichkeit eingeräumt werden, für etwa Minuten, mit der Familie im Heimatland zu telefonieren. Einige Betreuungskräfte nutzen gerne das Internet zur Kommunikation mit ihren Angehörigen im Heimatland. Ein Internetanschluss wäre von Vorteil, ist jedoch keine Voraussetzung. 3. Wie sind die Sprachkenntnisse bei osteuropäischen Betreuungs-/Pflegekräften? Es gibt folgende Einteilungen: Keine/kaum Deutschkenntnisse (verstehen mit Schwierigkeiten, sprechen sehr wenig) Schwache Grundkenntnisse (Verstehen gut, sprechen nur einfache Sätze) Mittlere Kenntnisse (einfache Unterhaltung ist möglich) Gute Kenntnisse (Unterhaltung auf guten Niveau möglich) 1 von 8

2 Darüber hinaus stellen wir Ihnen auch gerne Personal mit anderen Sprachkenntnissen, wie zum Beispiel Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, etc., zur Verfügung. 4. Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungs-/Pflegekräfte? Bei entsendeten, angestellten Personal, ist grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz des Staates, in welchem die Tätigkeit ausgeführt wird, anzuwenden. Dieses ist bei der Direkteinstellung eines Arbeitnehmers im Privathaushalt ebenfalls zu berücksichtigen. Jedoch gibt es hier eventuell doch eine Ausnahme, weil es lt. Arbeitszeitgesetz (ArbZG), 18 Nichtanwendung des Gesetzes, folgende Regelung gibt: Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf (3.) Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen. Eine Klärung der Frage durch eine eindeutige gesetzliche Regelung bzw. durch eine Rechtsprechung steht noch aus. Bei selbstständigen oder freiberuflichen Betreuungskräften findet das Arbeitszeitgesetz keine Anwendung. 5. Wie gestalten sich die Kosten und welche Vorteile bieten wir Ihnen? Die monatlichen Kosten für eine selbstständige, osteuropäische (EU) Haushaltshilfe, Betreuungskraft bzw. Pflegekraft aus Litauen, Lettland, Polen, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Kroatien, Bulgarien oder Rumänien liegen bei ca. 1450,- Euro bis zu 2000,- Euro. Beim Modell der Entsendung von angestellten Betreuungskräften bzw. Pflegekräften, erhöhen sich die Kosten durch die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns (8,50 Euro/h) zum auf ca. 1800,- Euro bis zu 2500,- Euro. Beim Modell der Direkteinstellung (Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell) bei ca. 1800,- Euro bis zu 3100,- Euro. Bei einer gewerblichen bzw. freiberuflichen, deutschen Haushaltshilfe, Betreuungskraft oder Pflegekraft liegen die monatlichen Kosten bei ca. 2400,- Euro bis zu 5000,- Euro. Mehr dazu finden Sie unter Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale für Deutschland (Festland) und Österreich von 65,- Euro für die Anreise und 65,- Euro für die Abreise. Deutsche Inseln und Schweiz, 100,- Euro für die Anreise und 100,- Euro für die Abreise. Andere Destinationen nach Rücksprache. 2 von 8

3 Folgende Kriterien sind für die Preisgestaltung relevant: Die Qualifikation der Haushaltshilfe oder Pflegekraft Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten das Krankheitsbild Nachtarbeit Pflegestufe helfen Angehörige oder andere Personen bei der Betreuung und Pflege Freizeit-/Ruhemöglichkeiten für die Betreuungskraft sind weitere Personen im Haushalt zu betreuen oder zu pflegen muss die Betreuungskraft einen Führerschein haben Niveau der Sprachkenntnisse Eine Entscheidung für die Deutsche Seniorenbetreuung bietet Ihnen folgende Vorteile: Kompetenz & Zuverlässigkeit seit 2004 aufgrund Erfahrungen aus tausenden Vermittlungen im Bereich der häuslichen 24 Stunden Pflege und 24 Stunden Betreuung Transparenz, Fairness & Geradlinigkeit Hohe Versorgungssicherheit aufgrund eines großen nationalen und internationalen Netzwerks von Dienstleistern und Entsendeunternehmen mit geprüften und qualifizierten Betreuungskräften Kundenbetreuung vor Ort durch stetigen Ausbau des Franchisepartnernetzwerks Keine Mindestvertragslaufzeit Keine Einmalgebühr Keine Begrenzung der Personalvermittlungen Kostenloser Wechsel einer gewählten und vermittelten Betreuungskraft, wenn Sie nach Antritt ihrer Tätigkeit bei Ihnen nicht zufrieden sind, oder die Chemie nicht stimmt Taggenaue Abrechnung. Eine Bezahlung erfolgt nur für die Tage, an denen eine durch uns vermittelte Betreuungskraft vor Ort ist. Sie haben die volle Kostenkontrolle! Pausieren des Vertrags ist jederzeit möglich Kündigung des Vertrags ist jederzeit innerhalb von 7 Tagen möglich Telefonischer Notdienst am Wochenende steuerlich absetzbare Leistungen 6. Wie ist die rechtliche Lage in Bezug auf die Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungs-/Pflegekräften? Ist es legal? 3 von 8

4 Aufgrund der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Entsenderichtlinie), der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit, ist es unter bestimmten Voraussetzungen legal. Folgendes ist aus rechtlichen Gründen unbedingt zu beachten: Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig bei ihrer Firma angestellt sein und von dieser entsendet werden. Als Nachweis für den Zoll wird unbedingt das E101-Entsendeformular bzw. seit dem das A1-Entsendeformular benötigt. Oder die Betreuungskraft ist als Unternehmer-/in freiberuflich bzw. gewerblich gemeldet. Die Nachweise sind hier der Gewerbeschein bzw. die Freiberuflichkeit und bei einem Gewerbeschein im EU-Ausland zusätzlich das A1-Entsendeformular für die Eigenentsendung. Eine weitere Möglichkeit ist die Direkteinstellung einer Betreuungskraft bei Ihnen bzw. Ihren Angehörigen. Sie werden Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Mehr zu diesem Modell finden Sie unter Betreuungskräfte aus den neuen EU-Ländern (z.b.: Litauen, Lettland, Estland, Slowakei, Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, etc.), welche die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, sind überwiegend illegal in Deutschland. Lassen Sie sich nicht auf Schwarzmarktangebote ohne jegliche Anmeldung und behördliche Nachweise der vermittelten Betreuungskräfte ein. Die Deutsche Seniorenbetreuung bietet Ihnen eine zuverlässige Vermittlung und Organisation im Rahmen der vorhandenen, rechtlichen Strukturen. Trotzdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass es in Deutschland noch keine eindeutige Rechtssicherheit für Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der häuslichen 24 Stunden Betreuung bzw. 24 Stunden Pflege gibt. Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) vermutet verstärkt auch bei Privathaushalten eine Arbeitnehmerüberlassung bei entsendeten, angestellten Betreuungskräften und somit könnte die Problematik der Deklarierung der entsendeten Betreuungskräfte als Arbeitnehmer der Familien und nicht der ausländischen Entsendeunternehmen entstehen. Hierzu gibt es jedoch noch kein Gerichtsurteil! Beim Modell der selbstständigen Betreuungskräfte besteht die Problematik der Scheinselbstständigkeit und somit bezogen auf eine jeweilige Einzelfall-Entscheidung (tatsächliche Tätigkeitsgestaltung vor Ort) das Vorliegen eines Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnisses zwischen Auftraggebern (Privathaushalt) und der selbstständigen Betreuungskräfte. Hierzu gibt es bisher 4 von 8

5 unterschiedliche (Einzelfall-)Entscheidungen der Gerichte. Im schlimmsten Fall kann es ohne Vorliegen einer A1-Entsendebescheinigung bei entsendeten Betreuungskräften zu Nachforderungen von entgangenen Sozialversicherungsbeiträgen seitens der Deutschen Rentenversicherung und zu Bußgeldzahlungen kommen. In Bezug auf die bislang marktüblichen und favorisierten Modelle (Entsendung und Selbstständigkeit), bei denen der Privathaushalt als Auftraggeber und nicht als Arbeitgeber agiert, hat Deutschland leider immer noch die unbefriedigende Situation eines Graubereichs mit einer Rechtsunsicherheit für die Betroffenen. Die deutsche Politik hat es bisher versäumt ein finanzierbares, unbürokratisches und rechtlich sicheres Modell für seine pflegebedürftige Bevölkerung und dessen Angehörige zu etablieren. Die einzige und absolut sichere Variante ist derzeit das Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell. Bei diesem Modell stellt der Privathaushalt die Betreuungskräfte als Arbeitnehmer ein und wird zum Arbeitgeber mit allen Rechten und auch Pflichten. Die Kosten sind in diesem Fall leider um einiges höher und der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Bei der Umsetzung dieses Modells stehen wir Ihnen gerne zur Seite! Unser Nachbar Österreich hat bereits rechtliche Rahmenbedingungen für die häusliche 24 Stunden Betreuung bzw. 24 Stunden Pflege geschaffen und somit den Veränderungen in der Gesellschaft und der Arbeitswelt Rechnung getragen. Dort gibt es das Modell der sogenannten arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit mit einem Auftraggeber. Die Deutsche Seniorenbetreuung setzt sich dafür ein, dass dieser Weg auch in Deutschland eingeschlagen wird. 7. Wann und wie erfolgt die Bezahlung? Die Rechnungsstellung unserer Leistungen und der Leistungen der Entsendeunternehmen bzw. selbstständigen Betreuungskräfte erfolgt nachträglich zum Ende des laufenden Monats. Sie sind per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. 8. Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert? Die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert, ist sehr groß, wenn folgende Punkte eingehalten werden: 5 von 8

6 Behandlung der Betreuungskräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis Kompromissbereitschaft Die Bereitschaft Hilfe anzunehmen muss vorhanden sein Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen in gegenseitiger Wertschätzung Gewährung von Einarbeitungszeit und Unterstützung am Anfang 9. Wie sind die Kündigungsfristen & Vertragslaufzeiten? Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage. Die Kündigung muss schriftlich (auch per /Fax möglich) erfolgen. Es gibt keine festen Vertragslaufzeiten. Wenn Sie mal keine Betreuungs-/Pflegekraft benötigen, dann können Sie den Vertrag auch auf ruhend setzen und bei Bedarf wieder aufleben lassen. 10. Warum der Wechsel mit zwei oder mehreren Betreuungs-/Pflegekräften? Beim Wechsel mit mehreren gleichen Personen haben Sie viele Vorteile: bessere Abwicklung von Notfällen (wird z. B. eine Betreuungskraft krank, haben wir immer eine weitere Person, welche sich mit der Situation auskennt und bei Bedarf einspringt) stärkere Motivation der Betreuungskräfte. nicht ständig wechselnde Gesichter und damit bessere Vertrauensbildung 11.) Wie findet der Wechsel statt? Die Betreuungskräfte kommen entweder mit dem Auto/Transferbus direkt zu Ihnen oder mit einem Reisebus, der Bahn oder dem Flugzeug zu einer größeren Stadt in der Nähe. Bei einer Anreise mit der Bahn, einem Reisebus oder dem Flugzeug, sollten die Betreuungskräfte von Ihnen abgeholt werden. Der Wechsel ist meistens nahtlos. Oft ist es sinnvoll an einem Tag beide Betreuungskräfte vor Ort zu haben, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen. Hinweis: Falls Ihnen eine Betreuungskraft nach deren Arbeitsantritt nicht zusagt, dann haben Sie bei uns immer die Möglichkeit eines Austauschs des vermittelten Personals. 6 von 8

7 12.) Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es? Sprechen Sie mit Ihrer Kranken-/Pflegekasse, um Ihre finanzielle Belastung im Voraus zu klären. Für Deutschland ==> Bei Einstufung in eine Pflegestufe kann eine Pflegegeld-Leistung für so genannte selbst beschaffte Pflegehilfen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gibt es monatliche Zuschüsse von der Pflegekasse für die Betreuung von Alzheimer-/Demenzpatienten, sowie für eine Verhinderungspflege. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es darüber hinaus steuerliche Erleichterungen, die Sie am besten mit Ihrem Steuerberater besprechen. Beim Einsatz osteuropäischer (EU) Betreuungskräfte bzw. Pflegekräfte im Privathaushalt, empfehlen wir ausdrücklich die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (Stichwort: Kombileistungen aus Pflegesachleistungen (Pflegedienst) und Pflegegeld (Privat-Pflege). Bitte beachten Sie, dass im Vertrag die Person als Auftraggeber eingetragen werden sollte, welche die Leistung steuerlich absetzen möchte. Detaillierte Angaben zu Kostenerstattungen finden Sie unter Wie ist der Ablauf? Vorab Sie rufen uns an und wir besprechen Ihre Anforderungen und Fragen in aller Ausführlichkeit. Wählen Sie unter deutsche-seniorenbetreuung.de/standorte Ihren Ansprechpartner aus. 1. Schritt: 1. Sie füllen unseren online aus, bzw. senden uns diesen per Post oder Fax zu, und wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Auftragsangebot. 2. Wenn Ihnen unser Angebot zusagt und alle offenen Fragen beantwortet sind, erhalten Sie Lebensläufe von Betreuungs-/Pflegekräften zur Auswahl, sowie den Betreuungs-/Dienstleistungsvertrag mit der Entsendefirma oder der selbstständigen Betreuungskraft zur Einsicht. 3. Nach bzw. mit Ihrer Auswahl einer Betreuungs-/Pflegekraft, senden Sie uns das von Ihnen unterschriebene Auftragsangebot und den jeweiligen Betreuungs-/Dienstleistungsvertrag, mit der Entsendefirma oder selbstständigen Betreuungskraft, per Post oder Fax zu. 2. Schritt: 7 von 8

8 1. Wir koordinieren mit Ihnen und den jeweiligen Entsendeunternehmen bzw. selbstständigen Betreuungskräften die Anreise. 2. Sie nehmen Ihre Betreuungs-/Pflegekraft in Empfang. 3. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner, Koordinator, Mittler, Problemlöser weiterhin Umfassend zur Verfügung. Sie haben noch weitere Fragen? Wir sind gerne für Sie da! Wählen Sie Ihren Ansprechpartner unter aus. 8 von 8

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