Terminplanung DIE LINKE. Nordrhein-Westfalen 2018
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- Elke Waltraud Frei
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1 Datum Ebene Veranstaltung Ort 2018 Frühjahr 2018 Herbst 2018 Kommunalwahl Schleswig-Holstein Landtagswahlen Bayern & Hessen Januar LV Geschäftsführender F: / PV Parteivorstand Berlin AG Rheinschiene Karl und Rosa/LL-Demo Berlin BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Bündnis Wir haben es satt -Demo Berlin LV F: LV Landesfinanzrat Sozialticket-Konferenz Bund Kampagnenworkshop Elgersburg BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Februar Kreissprecher*innen-Beratung LV Geschäftsführender F: (+ Landesgruppe) LV Beratung der Kreisgeschäftsführungen/Mitglie derverwalter*innen Essen Chor-Forum Bündnis One Billion Rising weltweit LV F: Bündnis NATO- Sicherheitskonferenz/Gegenprote ste München BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin 24./ PV Parteivorstand (Finanzplan) Berlin 24. oder LV Landesrat mit Verabschiedung Landeshaushalt Ladung: F: Bund Konferenz der historischen Kommission zum Epochenbruch BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin März LV Neumitgliedertreffen Nord (18-21 Uhr) 03./04.03 BA Bundesausschuss Berlin LV Geschäftsführender OWL 1
2 F: Internationaler Frauenkampftag bundesweit LV Neumitgliedertreffen Mitte (18-21 Uhr) Bündnis Feministische Demo Düsseldorf Jahrestag Fukushima BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin LV Neumitgliedertreffen Süd LV F: Equal Pay Day Bündnis Demo Tag der politischen Gefangenen (Grundrechte verteidigen) Düsseldorf BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Earth Hour weltweit Osterferien NRW April 07./ PV Parteivorstand Berlin Geschäftsführender F: Europaweiter Naziaufmarsch Dortmund LV mit Einberufung LPT F: BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin LV Landesfinanzrat BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Jahrestag Tschernobyl Mai Arbeiterkampftag Frühlingsakademie 05./ PV Parteivorstand Berlin LV Geschäftsführender F: (+ Landesgruppe) DGB Bundeskongress Solidarität_Vielfalt_Gerechtig keit Berlin BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Pfingsferien NRW LPT Berlin LV F: Jahrestag Solinger Brandanschlag Juni PV Parteivorstand Berlin CSD Düsseldorf LV Geschäftsführender 2
3 F: BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Bund Bundesparteitag Leipzig BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin 23./ BA Bundesausschuss Berlin BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin oder LV (Vorabend des LPTs) / oder 07./ Juli Anfang Juli LV Landesparteitag mit Neuwahlen des s (zweitägig) F: bzw PV Klausurtagung des PVs Berlin BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin CSD Köln LV Geschäftsführender zur Vorbereitung der Klausurtagung F: September Antikriegstag LV Geschäftsführender F: UZ-Pressefest Dortmund BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Bund Linke Woche der Zukunft Berlin LV Klausurtagung F: / BA Bundesausschuss Berlin BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Oktober LV Geschäftsführender LV Landesfinanzrat Sommerferien NRW Frauen-Sommerakademie Hückeswagen August Oer- Erkenschwick F: (+ Landesgruppe) LV Landesrat Ladung: F: BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin
4 LV F: LV Landesfinanzrat Herbstferien NRW November LV Geschäftsführender F: BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Ende des 1. Weltkrieges 17./18. oder 24./ BA Bundesausschuss BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin LV F: BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin Dezember LV Geschäftsführender F: BTF Sitzungswoche Bundestag Berlin LV F: ab Winterferien NRW Legende: LV Landesverband NRW PV Parteivorstand LaVo GfLaVo geschäftsführender EL Europäische Linke BTF Bundestagsfraktion Bund Termine der Bundespartei Bündnis Bündnistermine LRP Landesratspräsidium EP Europäisches Parlament 4 Landesgeschäftsstelle F Antragsfrist Hinweise zu Antragsfristen: Geschäftsordnung des s 6 Sitzungen und Beschlüsse (2) Der/die Landesgeschäftsführer/in lädt spätestens sieben Tage vor der Sitzung zur Vorstandssitzung ein. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf drei Tage verkürzt werden. Mit der Einladung sind die Vorschläge des geschäftsführenden Vorstandes für Tagesordnung und Zeitplan zu übermitteln. Mitglieder des es informieren bei Nichtteilnahme den/die Landesgeschäftsführer/in.
5 Vorlagen bzw. Vorschläge für die Tagesordnung sind spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstermin bei dem/der Landesgeschäftsführer/in per einzureichen. Über deren Einordnung in die vorläufige Tagesordnung der nächsten ssitzung entscheidet der geschäftsführende auf der Grundlage dieser Geschäftsordnung. Begründete Dringlichkeitsanträge können bis zum Beginn der jeweiligen Sitzung vorgelegt werden. Der/die Landesgeschäftsführer/in übermittelt die Vorlagen mindestens 8 Tage vor dem Beratungstermin per an den Einladerkreis. Vorlagen mit finanziellen Konsequenzen müssen mit dem/der Schatzmeister/in abgestimmt werden. Vorlagen mit Konsequenzen für die Arbeit der Landesgeschäftsstelle müssen mit dem/der Landesgeschäftsführer/in abgestimmt werden. Abweichend können Tischvorlagen eingebracht werden, wenn wichtige politische Ereignisse nach der genannten Frist eingetreten sind, die eine kurzfristige Reaktion erforderlich machen. Über die Behandlung von Tischvorlagen entscheidet der. Landesparteitag: Aus der Landessatzung: 5 (5) Anträge an den Landesparteitag können bis spätestens vier Wochen vor Beginn in der Landesgeschäftsstelle schriftlich oder elektronisch in Textform eingereicht werden. Sie sind den Delegierten spätestens drei Wochen vor Beginn der Tagung schriftlich oder elektronisch in Textform zu übersenden. Bei einem außerordentlichen Landesparteitag können diese Fristen verkürzt werden. (5a) Leitanträge, satzungsändernde Anträge und andere Anträge von grundsätzlicher Bedeutung können bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Landesparteitages in der Landesgeschäftsstelle schriftlich oder elektronisch in Textform eingereicht werden. Sie sind spätestens fünf Wochen vor dem Landesparteitag parteiöffentlich zu publizieren. Bei einem außerordentlichen Landesparteitag können diese Fristen ausgenommen die Fristen für satzungsändernde Anträge verkürzt werden. (5b) Anträge, die aus zeitlichen Gründen nicht innerhalb der Antragsfrist eingereicht werden konnten (sog. Dringlichkeits- oder Initiativanträge, die sich auf Anlässe nach Ablauf der Antragsfrist beziehen) können mit Unterstützung von mindestens 25 beschließenden Delegierten auch unmittelbar auf dem Landesparteitag eingebracht werden. (6) Fristgerecht eingereichte Anträge, welche von Kreis-, Orts-, Bezirksoder Regionalverbänden, landesweiten Zusammenschlüssen, Landesarbeitskreisen, Organen der Landespartei, Kommissionen des Landesparteitages oder als Dringlichkeits- bzw. Initiativantrag von mindestens 25 Delegierten gestellt werden, sind durch den Landesparteitag zu behandeln. 5 Aus der Geschäftsordnung des Landesparteitages 11. Anträge und Entschließungen Anträge und Entschließungen müssen entsprechend der Bestimmungen der Landessatzung behandelt werden.
6 Für Initiativanträge wird zu Beginn des Parteitages eine Einreichungsfrist festgelegt. Änderungsanträge zu fristgerecht eingereichten Anträgen sind schriftlich oder elektronisch bis spätestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages über die Landesgeschäftsstelle an die Antragskommission einzureichen. Zugelassen werden können auch Änderungsanträge, die von mindestens 25 Delegierten unterstützt werden, wenn sie bis zur Einreichungsfrist für Initiativanträge vorgelegt werden. Änderungsanträge, die sich unmittelbar aus der Antragsberatung ergeben (z.b. als Kompromissvorschlag) bedürfen zur Zulassung der Zustimmung eines Viertels der anwesenden Delegierten. Auch solche Änderungsanträge sind der Antragskommission schriftlich einzureichen. Übernimmt der/die AntragstellerIn einen Änderungs- oder Ergänzungsantrag, so kann die Versammlung per Mehrheitsbeschluss verlangen, dass dieser übernommene Passus dennoch zur Diskussion und zur Abstimmung gestellt wird. Landesrat 23 der Landessatzung Landesrat (4) Das Präsidium lädt mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich oder elektronisch in Textform ein. Anträge müssen schriftlich oder elektronisch in Textform drei Wochen vor der Sitzung des Landesrats in der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden. Die eingegangenen Anträge sind den Delegierten sowie den Kreisverbänden unverzüglich schriftlich oder elektronisch in Textform zu übersenden. In besonderen politischen Situationen kann gemäß 23 Abs. 2 der Landessatzung ein außerordentlicher Landesrat mit einer verkürzten Frist einberufen werden. Die Antragsfrist verkürzt sich entsprechend. Auf einem außerordentlichen Landesrat darf nur über Anträge beraten und beschlossen werden, die unmittelbar mit dem Grund der Einberufung zusammenhängen. Anträge und Entschließungen müssen entsprechend der Bestimmungen der Landessatzung behandelt werden. Für Dringlichkeits- oder Initiativanträge (s.o. 17 Abs. 5b) wird zu Beginn des Landesrates eine Einreichungsfrist festgelegt. 6
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