I N F O R M A T I O N
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- Kerstin Boer
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1 I N F O R M A T I O N Anschluss einer Photovoltaikanlage (PVA) an das Niederspannungsnetz der Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbh (Stand: 8. Februar 2013)
2 Die Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbh bittet um Beachtung und Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Schritte und Abläufe. Diese sind geeignet, dass die Errichtung und der Netzanschluss einer Photovoltaikanlage (PVA), sowohl für den Anlagenbetreiber, als auch für uns als Netzbetreiber reibungslos abgewickelt werden kann. 1. Anmeldung Um ihre Anfrage zum Anschluss einer PVA an das Niederspannungsnetz prüfen und bearbeiten zu können, benötigen wir zunächst den ausgefüllten Anmeldebogen Einspeisung von Energie aus Photovoltaik (A). Sie finden ihn zum Herunterladen auf unseren Internetseiten: Energien. Für unsere Prüfung und Genehmigung genügt hiervon die Seite 1 - Anfrage des Anlagenbetreibers (A.1). Die Anlage G.1 der Technischen Richtlinie VDE-AR-N-4105: findet bei uns keine Anwendung; bitte verwenden sie ausschließlich unser individuelles Formular. Bitte ergänzen sie in allen Fällen einen Lageplan mit Angabe der Flurstücknummer, aus welchem die Grundstücksgrenzen und der Errichtungsort der PVA hervorgehen. Wenn ihnen die Information von Seite 2 Abrechnungsrelevante Daten (A.2) bereits vollständig vorliegen, können sie diese direkt mit übermitteln. Für die Genehmigung sind sie jedoch nicht zwingend erforderlich. Gleiches gilt für die Anlagen F.2 F.4 sowie G.2 G.3 der Technischen Richtlinie VDE-AR-N 4105: Sofern vollständig, können sie diese ebenfalls direkt mit übermitteln. Hinweis zu A.1 Zubau von Anlagen : Sofern am Netzanschluss bereits eine PVA vorhanden ist, sind nur bestimmte Anschlussund Messkombinationen beim Zubau einer weiteren Anlage möglich und zulässig. Bitte reichen sie in solchen Fällen unbedingt ein einpoliges Übersichtsschaltbild ein, in dem Hausanschluss, die PVAen und deren Messpunkte eingetragen sind. Hinweis zu F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen : Für jede Erzeugungseinheit, also die Kombination von Erzeugungsanlage und Wechselrichter, ist ein Datenblatt notwendig. Wenn sie mehrfach die gleiche Kombination errichten, genügt ein Datenblatt. Verwenden sie bitte die Zeile Bemerkungen, um die/alle Geräte-Nummer(n) beziehungsweise Serien-Nummer(n) der eingesetzten Wechselrichter zu erfassen und mitzuteilen.
3 2. Netzverträglichkeitsprüfung Nach Eingang der Anmeldung prüfen wir, ob und/oder wie der Netzanschluss/die Netzintegration möglich ist. Der Anlagenbetreiber erhält hierüber eine schriftliche Information, siehe Seite 3 Bewertung durch den Verteilnetzbetreiber (A.3). Sie erhalten zudem Hinweise zu notwendigen Maßnahmen ihrer- oder unsererseits - zu zeitlichen Rahmenbedingungen oder zu einzuhaltenden Einstellungen der Erzeugungsanlage (zum Beispiel: Blindleistungsregelung, Aufbau Messpunkt). Wir empfehlen vor dem Erhalt unserer Mitteilung, keine Maßnahmen vorzunehmen, welche nicht mehr oder nur noch bedingt angepasst oder geändert werden können. 3. Einspeisemanagement PVA mit einer installierten elektrischen Wirkleistung von mehr als 30 kwp. müssen ab der Erstinbetriebnahme über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen. Das Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung wird in unserem Netzgebiet über einen Funkrundsteuerempfänger bereitgestellt. Sie finden ein entsprechendes Bestellformular zum Herunterladen auf unseren Internetseiten: Erneuerbare Energien. Bitte denken sie an dessen rechtzeitige Bestellung. Die Lieferzeit der Geräte beträgt mindestens 4 Wochen und das Gerät muss bereits zur Inbetriebnahme zur Verfügung stehen. PVA mit einer installierten elektrischen Wirkleistung bis höchstens 30 kwp. können ebenfalls an diesem Verfahren teilnehmen. Alternativ kann die maximale Wirkleistungseinspeisung dauerhaft auf 70 % der installierten elektrischen Wirkleistung begrenzt werden. Bitte teilen sie uns auf unserem Formular A.1 bereits mit, welches Verfahren sie wählen. 4. PVA-Meldung an die Bundesnetzagentur Diese zwingend erforderliche Meldung kann nur im Meldeportal der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgen: Weitere Hinweise finden sie im Internetauftritt der BNetzA. Eine Kopie der Registrierungsbestätigung leiten sie uns bitte zu.
4 5. Vorbereitung der Inbetriebnahme Nach Fertigstellung der elektrischen Anlage reicht ihr konzessionierter Elektroinstallateur eine Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzungsanzeige gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) bei uns ein. Mit dieser Zusendung reichen sie bitte zudem alle noch fehlenden Unterlagen bei uns ein. Dies können sein: A.2, F.2 - F.4, G.2 G.3 und die Meldung BNetzA. Bitte senden sie ihre Unterlagen per an: photovoltaik@e-werk-mittelbaden.de oder per Telefax an: Abnahme der Anlage & Zählermontage Bitte beachten sie unsere Technischen Mindestanforderungen Messung. Wichtig: Erst nach Eingang einer Fertigstellungsanzeige/Inbetriebsetzungsanzeige inklusive aller Unterlagen gemäß 5. können wir den Zähler montieren. Wir kommen zwecks Terminabstimmung auf sie zu. Die Montage des Bezugszählers erfolgt ausschließlich durch einen unserer Servicemitarbeiter. Im Anschluss an die Montage des Zählers erfolgt die Abnahme/Inbetriebsetzung der PVA im Beisein des Anlagenbetreibers und des Anlagenerrichters. Die Dokumentation der Abnahme/Inbetriebsetzung erfolgt mit dem Vordruck F.1; er wird vom Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter ausgefüllt und unterzeichnet. Der Anlagenerrichter muss selbst elektrotechnische Fachkraft sein, ansonsten ist er nicht zur Unterschrift auf F.1 berechtigt. Eine Anlageninbetriebnahme im Sinne des EEG erfordert keine parallele Zählermontage und Anwesenheit unseres Servicemitarbeiters. Sie können im Rahmen von Punkt 5. eine entsprechende Mitteilung an uns senden. Achten sie bei allen Angaben zu einem Inbetriebnahme-Termin auf die Übereinstimmung mit der Meldung bei der BNetzA. Die Prüfung der elektrischen Anlage erfolgt auf Basis der VDE-AR-N 4105: sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007). Nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung können sie bei diesem Termin noch Unterlagen nachreichen.
5 7. Abschluss eines Stromeinspeisevertrages Dieser Vertrag regelt die Stromeinspeisebedingungen sowie die Vergütungsmodalitäten. Er wird ihnen möglichst zeitnah nach der Inbetriebsetzung zugesandt. Ihr Ansprechpartner: Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbh EEG-Team Lotzbeckstraße Lahr 8. Ablesung/Abrechnung: Die Art der Abrechnung (Jahr/Monat) wird in Abstimmung mit Ihnen festgelegt. Üblich sind folgende Varianten: Variante 1: - Sie erhalten pauschalierte monatliche Abschlagsgutschriften. In der Regel zum 15. des Monats, beginnend im Februar. Dabei wird die komplette Jahresmenge (12 Monate) auf nur 11 Abschläge verteilt. - Die Höhe der monatlichen Abschlagsgutschriften wird mit Hilfe eines typischen Einspeiseprofils errechnet; hierbei werden die jahreszeitlichen Unterschiede der Einspeisung berücksichtigt. - Für die Berechnung wird eine Erzeugungsmenge zu Grunde gelegt, welche sich als 10-Jahres-Mittelwert der Vorjahre ergibt (Beispiele: Aktuell liegt der Wert bei ca. 970 kwh/kwp. - Die Abrechnung erfolgt kalenderjährlich im Januar des Folgejahres. Variante 2: - Gutschrifterstellung bei jährlicher Abrechnung Dies ist nur üblich und vorteilhaft bei sehr unregelmäßigen Einspeisungen oder bei rechnerischen Abschlagsbeträgen kleiner 27,00, dies entspricht einer Gesamtsumme von 300,00 /jährlich. Die Ablesung erfolgt per Selbstablesung. Sie erhalten von uns zum Jahresende eine Ableseinformation bitte erfassen sie zeitnah zum Jahreswechsel die entsprechenden Zählerstände. Für eine Rücksendung zeitnah nach dem 1. Januar des Folgejahres danken wir ihnen. Für PVA mit einer Lastgangmessung (RLM) erfolgt die Ablesung automatisiert; die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich eingespeisten Energiemenge. Besten Dank für ihre Unterstützung. Ihre Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbh
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