Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

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1 Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der für KWK Anlagen gültig ab 20. November /15

2 Inhalt 1 Allgemeines Benötigte Unterlagen (Checkliste) Anschlusskriterien Messeinrichtung Zählerplätze Zählerplätze für KWK- Anlagen mit einem Anlagenstrom 63 A Zählerplätze für KWK- Anlagen mit einem Anlagenstrom > 63 A Ausführung der Zähler Anforderungen an Zählerplätze (nach VDE-AR-N 4101) Ausführung der Anlage Anlagen kleiner Leistung Schematischer Aufbau der Zählerplätze (Messkonzepte: 1/3/7/7a) Einspeisung der gesamten KWK-Energie in das Netz des VNBs (Volleinspeisung) Nutzung der KWK-Energie vorzugsweise in der eigenen Anlage (Eigennutzung) und Einspeisung der Überschuss-Energie in das Netz des VNBs (Überschusseinspeisung) Parallelbetrieb von PV- und KWK-Anlagen mit Eigennutzung Parallelbetrieb von PV- /Windkraft- und KWK-Anlagen mit Eigennutzung Einspeisung der gesamten KWK-Energie in das Netz des VNBs (I > 63 A) Einspeisemanagement Anlagen mit Einspeiseleistungen > 100 kwp Formblätter Zusätzliche Informationen /15

3 1 Allgemeines Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Eigenerzeugungsanlage müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Bestimmungen der Technischen Anschlussbedingungen entsprechen. Für die Errichtung und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers () gelten: die gültigen DIN-Normen, DIN VDE-Normen, VDE-Richtlinien (u. a. VDE-AR-N 4101, VDE-AR-N 4102, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4400, VDE 0603 Teil 3, DIN VDE , DIN VDE , DIN VDE 0126) das gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Einspeisemanagement die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) die Technischen Anschlussbedingungen 2007 mit Aktualisierungen 2011 des Netzbetreibers (TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011) die Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der Stadtwerke Brühl GmbH die vorliegenden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der für KWK Anlagen bei einer Anschlusskapazität SNetzanschlusskapazität 30 kva oder bei einer Anschlusskapazität SNetzanschlusskapazität 30 kva bis 100 kva (bezogen auf den Zählpunkt für die allgemeine Versorgung) oder bei einer Anschlusskapazität SNetzanschlusskapazität > 100 kva (bezogen auf den Zählpunkt für die allgemeine Versorgung) die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften Der Anschluss der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz und die Inbetriebnahme sind durch in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Elektro -Unternehmen vorzunehmen. Bitte beachten Sie bei KWK-Anlagen, dass Angaben zum Standort und zur Leistung der Anlage zusätzlich an die Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen. Informationen erhalten Sie unter: 3/15

4 2 Benötigte Unterlagen (Checkliste) Für einen ordnungsgemäßen, zügigen Ablauf benötigen die die folgenden Unterlagen. Bitte senden Sie uns auf dem Postweg mind. 6 Wochen vor der Montage: (auch bei einer Anlagenerweiterung) Das Formblatt Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (ggf. mit der Einverständniserklärung des Eigentümers) Einen Lageplan, in dem die Erzeugungsanlage eindeutig eingezeichnet ist (z.b. Katasterplan). Verfügt das Grundstück bereits über einen Stromanschluss so zeichnen Sie diesen bitte ebenfalls mit ein. Zur Inbetriebnahme benötigen wir zusätzlich: Das Formblatt Veränderungsanzeige / Inbetriebsetzung jeweils für den Einbau/Wechsel Hauptzählers Z 1 und ggf. den Erzeugungszähler Z 2 des Das Formblatt F.1 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und das F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen nach VDE-AR-N Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel. Aus dem Schaltplan muss u. a. hervorgehen, welche Module eingesetzt werden, die Modulanzahl und wie diese verschaltet sind. Weiterhin soll erkennbar sein, welche und wie viele Wechselrichter eingesetzt werden. Zudem sollte erkennbar sein wo sich der Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 befindet. (Formblatt Messkonzepte ) Kopie der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur Foto der KWK-Anlage Hinweis: Für Erzeugungsanlagen mit einem Anschluss am Mittelspannungsnetz bitte zusätzlich die TAB Mittelspannungnetz beachten! Erst nach Vorlage aller Inbetriebnahmeunterlagen erfolgt die Weiterleitung an die Zählermontage. (Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit zur Prüfung der Unterlagen.) Die Unterlagen schicken Sie bitte an die Abteilung Messdienst der. 4/15

5 Wichtige Hinweise: Bitte beachten Sie, dass ab einer Anlagenleistung > 10 kva eine intensivere Netzprüfung vorgenommen wird. Nachdem wir die Anschlusssituation geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Nachricht. Dann kann der Bau der Anlage beginnen. Bei einer Anlagenleistung von max. 10 kva kann nach Abgabe der Anmeldeunterlagen mit dem Bau begonnen werden. Der Verteilnetzbetreiber (VNB) ist berechtigt, Änderungen an zu errichtenden oder bestehenden Anlagen zu verlangen, soweit dies aus Gründen des sicheren und störungsfreien Betriebes des Netzes des VNBs notwendig ist. Der Anlagenbetreiber wird den Betrieb seiner elektrischen Anlagen so führen, dass dadurch keine störenden Rückwirkungen auf das Netz des VNBs und/oder Anlagen Dritter eintreten können. Treten dennoch störende Rückwirkungen auf, so ist der VNB berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu deren Beseitigung sowohl vom Anlagenbetreiber zu verlangen als auch selbst zu ergreifen. Solche Maßnahmen können beispielsweise in dem Verlangen einer Änderung der Schaltanlage des Anlagenbetreibers, welche dieser auf seine Kosten durchzuführen hat, oder ggf. in einer Abschaltung der Einspeisung bestehen. Eine Veränderung der angemeldeten Anlage erfordert eine Veränderungsanzeige, inklusive aller erforderlichen Unterlagen. Der Netzparallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz der Anlage darf erst nach Zustimmung des Netzbetreibers erfolgen! 3 Anschlusskriterien Volleinspeisung Fest am Zählerplatz anschließen (Zählerplatz nach TAB). Überschusseinspeisung und Eigenverbrauch (Eigennutzung) Zählerplatz zentral oder dezentral nach TAB oder VDE Anschluss an Unterverteilungen: KWK allgemein Kein Anschluss an Endstromkreise! (nach DIN VDE ) 5/15

6 4 Messeinrichtung 4.1 Zählerplätze Zählerplätze für KWK- Anlagen mit einem Betriebsstrom 63 A (Direktmessung) Die Ausführung der Zählerplätze ist nach den TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011 sowie den Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der vorzunehmen Zählerplätze für KWK- Anlagen mit einem Betriebsstrom > 63 A (Wandlermessung) Die Ausführung der Zählerplätze ist nach den Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der für Anschlussstellen mit Betriebsströmen über 63 A vorzunehmen. 4.2 Ausführung der Zähler Die Ausführung der Zählerplätze erfolgt mit der Drei-Punkt-Befestigung (3.HZ) nach DIN Die Stadtwerke Brühl GmbH setzen zurzeit als grundzuständiger Messstellenbetreiber keine ehz-zähler ein. Soweit die Messeinrichtung nicht durch die gestellt wird, sind mit dem Anschlussantrag die genauen technischen Daten der Messeinrichtungen anzugeben. Der Betreiber der Messeinrichtungen ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die eichpflichtigen Aufgaben verantwortlich. 6/15

7 4.3 Anforderungen an Zählerplätze (nach VDE-AR-N 4101) Zu beachten sind die VDE-AR-N 4101 sowie die Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der. Aufbau Zählerschrank (KWK-Anlage mit Volleinspeisung): 7/15

8 Aufbau Zählerschrank (KWK-Anlage mit Eigennutzung): 5 Ausführung der Anlage 5.1 Anlagen kleiner Leistung KWK-Anlagen bis zu einer Anschlusskapazität von 4,6 KVA (Wechselrichter-Dauerleistung) dürfen einphasig angeschlossen werden. 5.2 Schematischer Aufbau der Zählerplätze (Messkonzepte: 1/3/7/7a) Die Anlagen sind nach den folgenden Prinzipschaltbildern zu erstellen. Die in 4.1 festgelegten Grenzen bestimmen die für den jeweiligen Anlagenteil anzuwendenden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der. 8/15

9 5.2.1 Einspeisung der gesamten KWK-Energie in das Netz des VNBs (Volleinspeisung) Die eingespeiste Energie wird grundsätzlich durch einen Zähler mit zwei Energierichtungen (1.8.0/2.8.0) gemessen. Die technischen Mindestanforderungen an den Zähler sind unter 4.2 festgelegt. 9/15

10 5.2.2 Nutzung der KWK-Energie vorzugsweise in der eigenen Anlage (Eigennutzung) und Einspeisung der Überschuss-Energie in das Netz des VNBs (Überschusseinspeisung) Der Energiebezug bzw. die Einspeisung wird grundsätzlich durch einen Zähler mit zwei Energierichtungen (1.8.0/2.8.0) gemessen. Die von der KWK-Anlage eingespeiste Energie wird von einem Zähler mit einer Energierichtung (2.8.0) gemessen. Die technischen Mindestanforderungen an den Zähler sind unter 4.2 festgelegt. 10/15

11 5.2.3 Parallelbetrieb von PV- und KWK-Anlagen mit Eigennutzung 11/15

12 5.2.4 Parallelbetrieb von PV- /Windkraft- und KWK-Anlagen mit Eigennutzung 12/15

13 5.2.5 Einspeisung der gesamten PV-Energie in das Netz des VNBs (I > 63 A) Die eingespeiste Energie wird grundsätzlich durch einen Messsatz gemessen. Die technischen Details zum Aufbau der Messeinrichtungen sind in den Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der für Anschlussstellen mit Betriebsströmen über 63 A festgelegt. 6 Einspeisemanagement Das Einspeisemanagement EEG 2014 (u.a. 9 und 100) beschreibt die temporäre Reduzierung der Einspeiseleistung (Leistungsreduzierung) von Anlagen der Erneuerbaren Energien, KWK- und Grubengasanlagen. Zur Vermeidung von Netzrückwirkungen behalten sich die Vorgaben bzgl. Ein- & Ausschaltung vor. Wichtig: Es wird generell seitens der ein zusätzlicher 3-Punkt Zählerplatz benötigt. Die Steuerleitung wird bis an das Zählerfeld der KWK-Anlage geführt und entsprechend der Anforderung gekennzeichnet (Steuerspannung, 100%-75%-50%-0%). Der Anschluss an die entsprechenden Klemmen erfolgt von Seiten der. Mittels potentialfreien Kontakt muss die Einspeiseleistung auf einen vom VNB vorgegebenen Wert reduziert werden können. Die Reduzierung erfolgt bei geschlossenem Kontakt. Der KWK-Anlagenbetreiber stellt in unmittelbarer Nähe der Schalteinrichtung dauerhaft einen durchwahlfähigen, analogen Telekommunikations-Endgeräteanschluss in der Ausführung TAE N unentgeltlich bereit. Wenn der KWK-Anlagenbetreiber keinen Telekommunikationsanschluss für die Fernabfrage der Zählerwerte und für die Reduzierung der Einspeiseleistung zur Verfügung stellt, so stellt der VNB die notwendigen Kommunikationseinrichtungen und das Übertragungsverfahren seiner Wahl zur Verfügung, die Mehrkosten trägt der KWK-Anlagenbetreiber. Ein Test der Schaltfunktion wird bei der Zählersetzung erfolgen. Deshalb sollte auch ein Monteur der Installationsfirma mit vor Ort sein. 13/15

14 6.1. Anlagen mit Einspeiseleistungen > 100 kwp KWK-Anlagen mit Einspeiseleistungen > 100 kwp (Wandlermessung) müssen mit einer Einrichtung zur Leistungsreduzierung ausgerüstet sein. Generell 4 stufige Abschaltung (4 Kanalabschaltung). Es sind optional 2 Impulsweitergaben für Bezug und Lieferung möglich. 14/15

15 7 Formblätter Formblatt Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz Formblatt Veränderungsanzeige / Inbetriebsetzung Formblatt F.1 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen Formblatt F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen Formblatt Messkonzepte 8 Zusätzliche Informationen Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 02232/ (Zählerwesen) oder per an: messdienst@stadtwerke-bruehl.de zur Verfügung. 15/15

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