Teilnahmebedingungen

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1 Teilnahmebedingungen Ferienangebot Die Stadt Schwäbisch Hall bietet in allen Ferien, außer den Weihnachtsferien, verschiedene Ferienprogramme für Grundschulkinder und in bestimmten Ferienabschnitten auch für Schülerinnen und Schüler der Klassen an. Die Kinder sind hierfür gesondert anzumelden. Ein Entgelt wird erhoben. Nähere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall erhältlich. Das Angebot findet an verschiedenen Standorten statt. Einen Übersichtsplan, wann die Ferienbetreuung wo stattfindet, können Sie ebenso auf unserer Homepage herunterladen. Eine Veränderung der Öffnungszeiten ist möglich. Gültig sind die Zeiten in der jeweiligen Ausschreibung. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie Ihr Kind auch persönlich im Fachbereich 50, Frühkindliche Bildung, Schulen & Sport, Abteilung Schulen anmelden. Zu beachten sind die jeweiligen Anmeldefristen. Anmeldungen können ausschließlich schriftlich von einem Erziehungsberechtigtem erfolgen. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt von Seiten der veranstaltenden Einrichtungen eine schriftliche Anmeldebestätigung. Diese verpflichtet die Stadt noch nicht zur Durchführung des Ferienprogramms. Eine Absage ist aufgrund geringer Anmeldezahlen möglich. Bring- und Abholzeit Die Kinder müssen verlässlich täglich ab 7. Uhr bis spätestens 8: Uhr in der Betreuung sein. Die Kinder sollen pünktlich und nicht vor den genannten Schließungszeiten abgeholt werden: Anmeldung bis Uhr: Abholung frühestens ab Uhr, spätestens bis Uhr. Anmeldung bis 1.00 Uhr: Abholung frühstens ab 15. Uhr, spätestens um 1.00 Uhr. Anmeldung bis Uhr: Abholung frühstens ab Uhr, spätestens um Uhr. Aufsichtspflicht Die Betreuungskräfte sind während der vereinbarten Betreuungszeiten für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht des Trägers beginnt mit der Übernahme des Kindes durch

2 die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen der Einrichtung. Auf dem Weg zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht allein den Personensorgeberechtigten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtspflichtbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ob das Kind alleine nach Hause gehen darf, bedarf der sorgfältigen Absprache zwischen der veranstaltenden Einrichtung und den Personensorgeberechtigten sowie einer schriftlichen Erklärung. An den Bushaltestellen gibt es keine Aufsicht. Haben die Personensorgeberechtigten schriftlich erklärt, dass ihr Kind alleine nach Hause oder im Ausnahmefall zu einer Veranstaltung außerhalb der Einrichtung gehen darf, beginnt die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten mit der Entlassung des Kindes aus den Räumen der Einrichtung. Bei unerlaubtem Verlassen des Geländes endet die Aufsichtspflicht. Entgelte Die jeweiligen Entgelte sind im Freizeiten- & Ferienprogrammheft und in der Entgelttabelle auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall ersichtlich. Für Geschwisterkinder sowie Familien, die Wohngeld gibt es eine Ermäßigung. Eine Kopie muss der Stadt unbedingt vorgelegt werden, da sonst keine Vergünstigung geltend gemacht werden kann. Das Entgelt für das Ferienprogramm wird vor Beginn der Betreuungszeit in Rechnung gestellt. Ohne vollständige Bezahlung des Betreuungspreises besteht kein Anspruch des/der Teilnehmers/in auf die Inanspruchnahme der Betreuungsleistung. Ein kostenfreier Rücktritt vom Ferienprogramm ist bis 14 Tage vor Beginn des gewählten Ferienprogramms möglich. Bei kürzerem Rücktritt gilt folgendes: - Abmeldung mit ärztl. Attest: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 - Abmeldung ohne ärztl. Attest: volles Entgelt - Reduzierung der Anmeldezeit: höherer Beitrag ist zu entrichten Für Kinder, die nicht erscheinen und nicht abgemeldet wurden, wird ebenfalls das volle Entgelt erhoben. Das Fehlen an einzelnen Tagen berechtigt nicht zur Reduzierung der Wochengebühr. Rücktritt durch den Veranstalter Die Stadt Schwäbisch Hall sagt das Ferienprogramm ab, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern nicht erreicht wird. Das bereits bezahlte Entgelt wird in diesem Falle zurück erstattet. Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn des Ferienprogramms den Vertrag kündigen:

3 wenn der/die Teilnehmer/in trotz Abmahnung oder im Wiederholungsfall gegen die Regelungen der Betreuungskräfte verstößt, das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt oder wenn sie/er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Statt einer Kündigung kann der Veranstalter den/die Teilnehmer/in auch einzelne Tage ausschließen oder die Betreuungszeit verkürzen. Der Vergütungsanspruch des Veranstalters wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. die von der Stadt Schwäbisch Hall eingesetzten Mitarbeiter/innen sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen der Stadt in diesen Fällen wahrzunehmen. bis 10 Tage vor Beginn des Ferienprogramms, sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Das evtl. bereits bezahlte Entgelt wird in diesem Falle zurück erstattet. Versicherung Für Teilnehmende besteht keine gesetzliche Unfallversicherung. Es wird dringend empfohlen, eine private Unfallversicherung oder die Schülerzusatzversicherung abzuschließen! Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Es wird daher empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. Datenschutz Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall unter: Stand: Dezember 2018

4 = Geschwisterermäßigung -14 Uhr Faschingsferien: Osterferien: (Feiertag Karfreitag) Osterferien: (Feiertag Ostermontag) Beweglicher Ferientag: Pfingstferien: (Feiertag Pfingstmontag) Pfingstferien: (Feiertag Fronleichnam) Beweglicher Ferientag: Herbstferien: (Feiertag Allerheiligen) 12 (inkl. 12 Entgelte Ferien Uhr 9 18 (inkl. 9-1 Uhr (inkl Uhr Uhr (inkl (inkl. 8 Essen Uhr (inkl. 8 Essen 13 Gilt für alle Ferien / Woche (5-Tage-Woche) (inkl. 20 (inkl. 20 Gilt für alle Ferien / Woche (4-Tage-Woche) (inkl. 1 (inkl. 1

5 1-Tag inkl. 4 Essen - 15 Bearbeitungsgebühr bei Absage und Vorlage eines Attests. - Voller Beitrag bei Absage innerhalb 14 Tage vor Beginn der Ferienbetreuung, Nicht-Absage oder keiner Vorlage eines Attests. - Höherer Beitrag bei Reduzierung der Anmeldezeit. Stand: Dezember 2018

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