Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht"

Transkript

1 Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Schnellübersicht BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse Stand: 01. Januar 2019

2

3 Teil 1 Kons./Chirurgie Bema- Abk. Ä1 Ber Beratung eines Kranken, auch fernmündlich 9 01 U Eingehende Untersuchung ZMK 18 01k Kieferorthopädische Untersuchung Ohn Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps Zu Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, 15 bei Nacht (20 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen 04 Erhebung des PSI-Code Gewinnung v. Zellmaterial aus der Mundhöhle einschl. 20 Material Ä 161 Inz1 Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der 15 Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses Ä 925a Rö2 Röntgendiagnostik der Zähne bis zu 2 Aufnahmen 12 Ä 925b Rö5 Röntgendiagnostik der Zähne bis zu 5 Aufnahmen 19 Ä 925c Rö8 Röntgendiagnostik der Zähne bis zu 8 Aufnahmen 27 Ä 925d Stat Röntgendiagnostik der Zähne, Status bei mehr als 8 34 Aufnahmen Ä 928 Röntgenaufnahme der Hand 30 Ä 934a Röntgenaufnahme Schädel, 1 Aufnahme, auch 19 Fernröntgenaufnahme Ä 934b Röntgenaufnahme Schädel, 2 Aufnahmen 30 Ä 934c Röntgenaufnahme Schädel, mehr als 2 Aufnahmen 36 Ä 935a Teilaufnahme Schädel, Halbseitenaufnahme, je Kiefer, 21 1 Aufnahme Ä 935b Teilaufnahme Schädel, Halbseitenaufnahme, je Kiefer, 25 2 Aufnahmen Ä 935c Teilaufnahme Schädel, Halbseitenaufnahme, je Kiefer, 31 mehr als 2 Aufnahmen Ä 935d Orthopantomogramm sowie Panoramaaufnahmen 36 oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers 8 ViPr Sensibilitätsprüfung der Zähne 6 10 üz Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung 6 11 pv Exkavieren und provisorischer Verschluss einer Kavität 19 als alleinige Leistung, auch unvollendete Füllung 12 bmf Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, 10 je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 13 a F1 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 32 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, einflächig 13 b F2 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 39 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, zweiflächig 13 c F3 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 49 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, dreiflächig 13 d F4 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem 58 Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, mehr als dreiflächig oder Eckenaufbau im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekante 13 e Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 52 Kinder bis Vollendg. 15. Lebensjahr, Schwangere, Stillende, einflächig 13 f Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 64 Kinder bis Vollendg. 15. Lebensjahr, Schwangere, Stillende, zweiflächig 13 g Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, 84 Kinder bis Vollendg. 15. Lebensjahr, Schwangere, Stillende, dreiflächig 13 h Kompositfüllg. im SZ-Bereich Kontraindikation Amalgam, Kinder bis Vollendg. 15. Lebensjahr, Schwangere, Stillende, mehr als dreiflächig 100 3

4 Bema- Abk. 14 Konfektionierte Krone inkl. Material- und Laborkosten in 50 der pädiatrischen Zahnheilkunde 16 Stiftverankerung einer Füllung (zusätzlich zu 13c, d), je 20 Zahn, einschließlich Material 23 Ekr Entfernen einer Krone bzw. eines Brückenankers oder 17 eines abgebrochenen Wurzelstiftes bzw. das Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges, je Trennstelle 25 Cp Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten 6 Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität 26 P Direkte Überkappung, je Zahn 6 27 Pulp Pulpotomie VitE Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal Dev Devitalisieren einer Pulpa einschließlich des 11 Verschlusses der Kavität, je Zahn 31 Trep1 Trepanation eines pulpentoten Zahnes WK Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal Med Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen 15 nach den Nrn. 28, 29, 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung 35 WF Wurzelkanalfüllung einschließlich eines eventuellen 17 provisorischen Verschlusses, je Kanal 36 Nbl1 Stillung einer übermäßigen Blutung Nbl2 Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder 29 Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung 38 N Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff oder 10 Tamponieren oder dergleichen je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung, je Sitzung 40 I Infiltrationsanästhesie 8 41 a L1 Leitungsanästhesie, intraoral b L2 Leitungsanästhesie, extraoral X1 Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich 10 Wundversorgung 44 X2 Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich 15 Wundversorgung 45 X3 Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich 40 Wundversorgung 46 XN Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, 21 Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 47 a Ost1 Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich 58 Wundversorgung 47 b Hem Hemisektion u. Teilextraktion eines mehrwurzeligen 72 Zahnes 48 Ost2 Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, 78 Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschl. Wundversorgung 49 Exz1 Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe 10 für das Gebiet eines Zahnes 50 Exz2 Exzision von Schleimhautwucherungen (z.b. lappiges 37 Fibrom, Epulis) 51 a Pla1 Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch 80 Zahnfleischplastik als selbständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion 51 b Pla0 Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in 40 Verbindung mit Osteotomie 52 Trep2 Trepanation des Kieferknochens Ost3 Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer a WR1 Wurzelspitzenresektion an einem Frontzahn b WR2 Wurzelspitzenresektion an einem Seitenzahn einschließlich der ersten resezierten Wurzelspitze 96 4

5 Bema- Abk. 54 c WR3 Wurzelspitzenresektion am selben Seitenzahn, 48 sofern durch denselben Zugang erreichbar, je weitere Wurzelspitze 55 RI Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher 72 Fixation an den benachbarten Zähnen 56 a Zy1 Operation einer Zyste durch Zystektomie b Zy2 Operation einer Zyste durch orale Zystostomie c Zy3 Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung 48 mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion 56 d Zy4 Operation einer Zyste durch orale Zystostomie 48 in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion 57 SMS Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze 48 oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung 58 KnR Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung 48 des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbständige Leistung, je Sitzung 59 Pla2 Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich 120 oder in einer Kieferhälfte 60 Pla3 Tuberplastik, einseitig Dia Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema 72 mediale 62 Alv Alveolotomie Fl Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes 80 zur kieferorthopädischen Einstellung 105 Mu Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, 8 Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen, je Sitzung 106 sk Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender 10 Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung 107 Zst Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung Bs1 Besuch eines Versicherten, einschließlich Beratung und 38 eingehende Untersuchung 152a Bs2a Besuch je weiteren Versicherten in derselben 34 häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach 151 einschließlich Beratung und einschließlich eingehende Untersuchung 152 b Bs2b Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung 26 in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach 151 einschließlich Beratung und einschließlich eingehende Untersuchung 153a Bs3a Besuch eines Versicherten in einer Einrichtung zu 30 vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V, welcher den verbindlichen Anforderungen der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V entspricht 153b Bs3b Besuch je weiteren Versicherten in derselben Einrichtung 26 in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach 153a zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V, welcher den verbindlichen Anforderungen der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V entspricht 154 Bs4 Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung ( 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 30 5

6 Bema- Abk. 155 Bs5 Besuch je weiteren pflegebedürftigen Versicherten in 26 derselben stationären Pflegeeinrichtung ( 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach 154 einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung 161a ZBs1a Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich 18 durchgeführte Besuche 161b ZBs1b Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit von 20 bis Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche 161c ZBs1c Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit zwischen 22 und 50 6 Uhr durchgeführte Besuche 161d ZBs1d Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 38 der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche 161e ZBs1e Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 67 der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche 161f ZBs1f Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 88 der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche 162a ZBs2a Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich 9 durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und b ZBs2b Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit von 20 bis Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und c ZBs2c Zuschlag für Montag-Freitag in der Zeit zwischen 22 und 25 6 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und d ZBs2d Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 19 der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und e ZBs2e Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 34 der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und f ZBs2f Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in 44 der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführte Besuche nach den Nrn. 152a, 152b und ZKi Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152a, b, 153a, 153b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr 171a PBA1a Zuschlag für das Aufsuchen von Versicherten, die einem Pflegegrad nach 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII erhalten b PBA1b Zuschlag für das Aufsuchen je weiteren Versicherten, der einem Pflegegrad nach 15 SGB XI zugeordnet ist oder Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII erhält, in derselben häuslichen Gemeinschaft oder Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach 171a 172a SP1a Zuschlag für das Aufsuchen eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V 172b SP1b Zuschlag für das Aufsuchen je weiteren pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach 172a im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V 173a ZBs3a Zuschlag für das Aufsuchen nach 153a von Versicherten, die einem Pflegegrad nach 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII erhalten

7 174a PBa Mundgesundheitsstatus und individueller 20 Mundgesundheitsplan 174b PBb Mundgesundheitsaufkärung a PBZst Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die 16 einem Pflegegrad nach 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII erhalten, je Sitzung 181 Ksl Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten KslK Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach 119b Abs. 1 SGB V 14 Bema- Abk. 173b ZBs3b Zuschlag für das Aufsuchen nach 153b je weiteren Versicherten, der einem Pflegegrad nach 15 SGB XI zugeordnet ist oder Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII erhält, in derselben Einrichtung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 173a 24 Material- und Laborkosten und sonstige Kosten Erfass Stiftmaterial 602 Telefon-, Versand-, Portokosten 603 Zahnarztlabor 604 Fremdlabor Regionale Vereinbarung mit BKK Landesverband 690 Zuschlag für den Einsatz elektronisch betriebener Geräte in stationären Pflegeeinrichtungen 11 Regionale Vereinbarung mit BKK Scheufelen Erfass Zuschuss je professioneller Zahnreinigung Individualprophylaxe IP / FU Bema- IP 1 Mundhygienestatus 20 IP 2 Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen 17 IP 4 Lokale Fluoridierung der Zähne 12 IP 5 Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der 16 bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn FU Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 30. bis zum 72. Lebensmonat 25 7

8 Teil 2 - Kieferbruch Bema- 2 Schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes 20 7 b Abformung und Bissnahme für das Erstellen von Modellen des 19 Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung (ZE, Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Gesichtsschädels) K 1 Eingliedern eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche zur 106 Unterbrechung der Okklusionskontakte K 2 Eingliedern eines Aufbissbehelfs zur Unterbrechung der 45 Okklusionskontakte ohne adjustierte Oberfläche K 3 Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf zur 61 Unterbrechung der Okklusionskontakte mit adjustierter Oberfläche K 4 Semipermanente Schienung unter Anwendung der Ätztechnik, je 11 Interdentalraum K 6 Wiederherstellung und/oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs 30 K 7 Kontrollbehandlung, ggf. mit einfachen Korrekturen des 6 Aufbissbehelfs oder der Fixierung K 8 Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der 12 Schienung (subtraktive Methode) K 9 Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten 35 Oberfläche (additive Methode) 101 a Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum 80 Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei vorhandenem Restgebiss, zu den Bewertungszahlen nach 96, ggf. in Verbindung mit 98, zusätzlich 101 b Maßnahmen zur Weichteilstützung zum Ausgleich oder zum 120 Verschluss von Defekten im Bereich des Kiefers bei zahnlosem Kiefer, zu den Bewertungszahlen nach 97, zusätzlich 102 Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des 240 weichen Gaumens, zu den Bewertungszahlen nach 96, ggf. in Verbindung mit 98 oder nach 97, zusätzlich 103 a Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion 160 oder bei großen Defekten des Oberkiefers, zu den Bewertungszahlen nach 96, ggf. in Verbindung mit 98 oder nach 97, zusätzlich 103 b Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach 80 Buchstabe a) 103 c Eingliedern einer Dauerprothese zu den Bewertungszahlen nach , ggf. in Verbindung mit 98 oder nach 97, zusätzlich 104 a Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss 300 extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, kleineren Umfanges 104 b Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile, größeren Umfanges 500 Teil 3 - Kieferorthopädie Bema- 5 Kieferorthopädische Behandlungsplanung 95 7 a Abformung, Bissnahme in habitueller Okklusion für das Erstellen 19 von dreidimensional orientierten Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung (aus BEMA Teil 2) 116 Fotografie Modellanalyse Kephalometrische Auswertung a Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, einfach durchführbarer Art 132 8

9 Bema- 119 b Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, 204 mittelschwer durchführbarer Art 119 c Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, 276 schwierig durchführbarer Art 119 d Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, 336 besonders schwierig durchführbarer Art 120 a Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in 204 sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, einfach durchführbarer Art 120 b Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss 228 in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, mittelschwer durchführbarer Art 120 c Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in 276 sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, schwierig durchführbarer Art 120 d Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss 336 in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, besonders schwierig durchführbarer Art 121 Beseitigung von Habits bei einem habituellen Distalbiss oder bei 17 einem habituell offenen Biss, je Sitzung 122 a Kontrolle des Behandlungsverlaufs einschl. kleiner Änderungen für 21 Behandlungsmittel, für jede Sitzung 122 b Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von 43 kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer 122 c Einfügen von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer a Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren 40 Geräten zum Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigen Milchzahnverlustes, je Kiefer 123 b Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal Einschleifen von Milchzähnen bei Kreuz- oder Zwangsbiss, je 16 Sitzung 125 Maßnahmen zur Wiederherstellung von Behandlungsmitteln 30 einschließlich Wiedereinfügen, je Kiefer 126 a Eingliedern eines Brackets oder eines Attachments einschließlich 18 Material- und Laborkosten 126 b Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laborkosten c Wiedereingliederung eines Bandes d Entfernung eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments a Eingliederung eines Teilbogens einschließlich Material- und 25 Laborkosten 127 b Ausgliederung eines Teilbogens a Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich 32 Material- und Laborkosten 128 b Eingliederung eines individualisierten Vollbogens einschließlich 40 Material- und Laborkosten 128 c Ausgliederung von Vollbögen, je Bogen Wiedereingliederung eines Voll- oder Teilbogens Eingliederung ergänzender festsitzender Apparaturen einschließlich 72 Material- und Laborkosten 131 a Eingliederung und Ausgliederung einer Gaumennahterweiterungsapparatur b Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur 50 zur Bisslagekorrektur (Herbstscharnier) bei spätem Behandlungsbeginn, wenn der Wachstumshöhepunkt überschritten ist und die Bisslagekorrektur mit konventionellen Maßnahmen nicht erreicht werden kann 131 c Eingliederung einer Gesichtsmaske 50 9

10 Teil 4 - Parodontologie Bema- 4 Befundaufnahme und Erstellen eines Heil- und Kostenplanes bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums P 200 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Supraund subgingivales Debridement), geschlossenes Vorgehen je behandeltem einwurzeligen Zahn P 201 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Supraund subgingivales Debridement), geschlossenes Vorgehen je behandeltem mehrwurzeligen Zahn P 202 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Chirurgische Therapie), offenes Vorgehen je behandeltem einwurzeligen Zahn P 203 Systematische Behandlung von Parodontopathien (Chirurgische Therapie), offenes Vorgehen je behandeltem mehrwurzeligen Zahn 108 Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, je Sitzung 111 Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien, je Sitzung Teil 5 - Prothetik Bema- 7 b Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- 19 und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung (ZE, Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Gesichtsschädels) (aus BEMA Teil 2) 18 a Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme 50 einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig 18 b Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur 80 Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig 19 (i) Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion 19 durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied 20 a (i) Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone b (i) Versorgung eines Einzelzahnes durch eine vestibulär verblendete 158 Verblendkrone 20 c Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Teilkrone Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion 28 durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung 22 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und a (i) Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen b (i) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer 43 Verblendschale oder dergleichen 24 c (i) Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach 7 Nrn. 19 oder Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor 16 Eingliederung von Prothesen und Brücken 90 Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit 154 Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker 91 a Brücke, je Pfeilerzahn: Metallische Vollkrone b Brücke, je Pfeilerzahn: Vestibulär verblendete Verblendkrone c Brücke, je Pfeilerzahn: Metallische Teilkrone d Brücke, je Pfeilerzahn: Teleskop-/Konuskrone e Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit 43 disparallelen Pfeilern zusätzlich zu den Nrn. 91a bis c 92 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, je Spanne a Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im FZ-Bereich mit einem Flügel

11 Bema- 93 b Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im FZ-Bereich mit zwei Flügeln a Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 90 bis b Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach der 93a und 93b 95 a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern c Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer 36 Verblendschale oder dergleichen 95 d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke e Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke f Wiedereingliederung einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke a Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese 57 einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen 96 b Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese 83 einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen 96 c Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese 115 einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen 97 a (i) Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer b (i) Totale Prothese/Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer a Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer b (i) Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer c (i) Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Unterkiefer d (i) Intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage e (i) Verwendung einer Metallbasis in besonderen Ausnahmefällen, zu 16 den Bewertungszahlen nach den Nrn. 97 a (i) oder b (i) zusätzlich 98 f Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen 22 oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvor- richtungen zu den Bewertungszahlen nach 96 zusätzlich je Prothese, nur abrechnungsfähig bei Interimsversorgung 98 g Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und 44 Stützvorrichtungen nicht bei Interimsprothesen 98 h/1 Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, 29 zu den Bewertungszahlen nach 96 oder 98g zusätzlich nicht bei Interimsprothesen bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung 98 h/2 Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, 50 zu den Bewertungszahlen nach 96 oder 98g zusätzlich nicht bei Interimsprothesen bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen 99 a Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten 19 Leistungen: Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgung eines Kiefers 99 b Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen: Maßnahmen einschließlich der Ermittlung der Bissverhältnisse 99 c Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen: Weitergehende Maßnahmen 100 a (i) Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 30 Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung) 100 b (i) Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur 50 Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) 100 c (i) Teilunterfütterung einer Prothese d (i) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren e (i) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren 81 einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer 100 f (i) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer 81 11

12 Abrechnungshilfe für Festzuschüsse Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn 1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbe reich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementie rungsverfahren, je Zahn 1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stift aufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 157,23 188,68 204,40 314,46 180,43 216,52 234,56 360,86 53,64 64,37 69,73 107,28 32,78 39,34 42,61 65,56 97,10 116,52 126,23 194,20 2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das Gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt. 2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlen den Zahn, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmba ren 363,46 436,15 472,50 726,92 Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 3.1 ansetzbar. 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebenein - ander fehlenden Zähnen, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmba ren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 3.1 ansetzbar. 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebenein ander fehlenden Zähnen, je Kiefer Ohne Bonus Festzuschüsse in Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ 414,61 497,53 538,99 829,22 462,93 555,52 601,81 925,86 12

13 Befunde Ohne Bonus Festzuschüsse in Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 507,29 608,75 659, , An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem feh lenden 201,31 241,57 261,70 402,62 Zahn 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke 148,37 178,04 192,88 296, Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenan ker im Verblendbereich. Der Befund ist nicht ansetzbar für Flügel einer Adhäsivbrücke. 52,85 63,42 68,71 105,70 3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen 3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 370,51 444,61 481,66 741, a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe, b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar. 262,09 314,51 340,72 524,18 4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer 387,00 464,40 503,10 774, Zahnloser Oberkiefer 373,62 448,34 485,71 747, Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer 400,01 480,01 520,01 800, Zahnloser Unterkiefer 400,64 480,77 520,83 801, Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer 86,96 104,35 113,05 173,92 13

14 Befunde 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn 4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn 4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalpro thesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrie rung), Zuschlag je Gesamtbefund Ohne Bonus Festzuschüsse in Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ 268,82 322,58 349,47 537,64 42,71 51,25 55,52 85,42 242,21 290,65 314,87 484,42 61,61 73,93 80,09 123,22 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versor gung nicht sofort möglich ist 5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 127,31 152,77 165,50 254,62 175,84 211,01 228,59 351,68 228,82 274,58 297,47 457, Zahnloser OK oder UK in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort mög lich ist, je Kiefer 314,40 377,28 408,72 628,80 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz 6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbe dürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese 15,33 18,40 19,93 30, Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbe dürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbe reich), auch Wiederbefestigung von Sekun därteleskopen oder anderer Verbindungsele mente an dieser Versorgung, je Prothese 36,38 43,66 47,29 72,76 60,52 72,62 78,68 121,04 14

15 Festzuschüsse in Befunde Ohne Bonus Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbe dürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maß nahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wieder befestigung von Sekun därteleskopen oder anderer Verbin dungsele mente an dieser Versorgung, je Prothese 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbe reich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbe reich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhaut getragener Deckprothese, je Kiefer 6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzen der rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz, je Flügel einer Adhäsivbrücke 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/ Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneu erungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brü ckenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung 86,62 103,94 112,61 173,24 64,74 77,69 84,16 129,48 12,98 15,58 16,87 25,96 94,55 113,46 122,92 189,10 18,97 22,76 24,66 37,94 71,23 85,48 92,60 142,46 85,40 102,48 111,02 170,80 11,10 13,32 14,43 22,20 31,44 37,73 40,87 62,88 61,18 73,42 79,53 122, Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop, je Zahn 180,85 217,02 235,11 361,70 7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen 7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone 156,89 188,27 203,96 313, Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette 95,84 115,01 124,59 191,68 57,21 68,65 74,37 114,42 15

16 Befunde 7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder 11,98 14,38 15,57 23,96 Brücken anker 7.5 Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je 382,76 459,31 497,59 765,52 Prothesenkonstruk tion 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag 11,06 13,27 14,38 22,12 zum Befund nach 7.5, höchstens viermal je Kiefer 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestal tung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines 54,81 65,77 71,25 109,62 zahnlo sen atrophierten Kiefers, je Prothesenkon struktion 8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) 8.1 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.h. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. 8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar. 8.3 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. 8.4 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar. 8.5 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. 8.6 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture- Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar. 16 Ohne Bonus Festzuschüsse in Mit Bonus 20 % 30 % Doppelter FZ

17 Preise für zahntechnische Leistungen ab L.- Kurztext Gewerbelabor Praxislabor Komplex 0 - Arbeitsvorbereitung Modell 6,64 6, Modell bei Implantatversorgung 6,64 6, Doublieren eines Modells 13,45 12, Platzhalter einfügen 14,04 13, Verwendung von Kunststoff 14,04 13, Galvanisieren 14,04 13, Set-up je Segment 9,98 9, Sägemodell 10,64 10, Einzelstumpfmodell 10,64 10, Modell nach Überabdruck 10,64 10, Set-up-Modell für KFO 10,46 9, Fräsmodell 10,64 10, Zahnkranz 5,28 5, Zahnkranz sockeln 5,47 5, Modellpaar trimmen 10,16 9, Fixator 8,63 8, Mittelwertartikulator 9,74 9, Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 9,74 9, Modellpaar sockeln 22,30 21, Basis für Vorbissnahme 8,64 8, Basis für Konstruktionsbiss 8,07 7, Individueller Löffel 21,74 20, Funktionslöffel 21,74 20, Basis für Bissregistrierung 21,74 20, Basis für Stützstiftregistrierung 21,74 20, Basis für Aufstellung 21,74 20, Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung 21,74 20, Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung 21,74 20, Bisswall 6,28 5, Bisswall bei Implantatversorgung 6,28 5, Registrierplatte und -stift auf Basen 27,93 26, Übertragungskappe Kunststoff/Metall 23,92 22, Provisorische Krone/Brückenglied 31,99 30, Formteil 17,69 16,81 Komplex 1 - festsitzender Zahnersatz Wurzelstiftkappe 74,54 70, Vollkrone/Metall 83,58 79, Teilkrone/Metall 83,58 79, Flügel für Adhäsivbrücke, je Flügel 81,80 77, Krone für vestibuläre Verblendung 82,90 78, Vollkrone/Metall bei Implantatv. 83,58 79, Krone f. vestib. Verbl. bei Implantatversorgung 81,80 77, Vorbereiten Krone 13,63 12, Krone/Brückenglied einarbeiten 13,63 12, Stiftaufbau einarbeiten 13,63 12, Modellation gießen 17,42 16, Stiftaufbau 53,19 50, Brückenglied 57,33 54, Teleskopierende Krone 253,23 240, Teleskopierende Primär- oder Sekundärkrone 168,00 159, Individuelles Geschiebe 212,64 202, Konfektions-Geschiebe 103,34 98, Konfektions-Anker 103,34 98,17 17

18 L.- Kurztext Gewerbelabor Praxislabor Primär-/Sekundärteil Konf.-Anker 68,75 65, Wiederbefestigung Sekundärteil 68,75 65, Gefrästes Lager 50,65 48, Schubverteilungsarm 37,24 35, Metallverbindung nach Brand 28,32 26, Konditionierung je Zahn/Flügel 13,81 13, Vestibuläre Verblendung Kunststoff 45,35 43, Zahnfleisch Kunststoff 14,43 13, Vestibuläre Verblendung Keramik 97,20 92, Vestib. Verbl. Keramik bei Implantatversorgung 97,20 92, Zahnfleisch Keramik 33,94 32, Zahnfleisch Keramik bei Implantatversorgung 33,94 32, Vestibuläre Verblendung Komposite 73,99 70, Zahnfleisch Komposite 19,35 18,38 Komplex 2 - herausnehmbarer Zahnersatz (Modellguss) Metallbasis 141,30 134, Einarmige gegossene Haltevorrichtung 11,81 11, Kralle 11,81 11, Ney-Stiel 11,81 11, Auflage 11,81 11, Umgehungsbügel bei Diastema 11,81 11, Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 21,24 20, Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorr. m. 29,94 28,44 Auflage Bonwillklammer 52,48 49, Rückenschutzplatte 38,61 36, Metallzahn, gegossen 38,61 36, Metallkaufläche, gegossen 38,61 36, Lösungshilfe 10,96 10, Unterfütterbarer Abschlussrand 17,83 16, Zuschlag einzelne gegossene Klammer 18,55 17,62 Komplex 3 - herausnehmbarer Zahnersatz (Kunststoff) Aufstellung, Grundeinheit 29,76 28, Aufstellung, Grundeinheit bei Implantatversorgung 29,76 28, Aufstellen Wachs oder Kunststoff, je Zahn 1,79 1, Aufstellen Wachs oder Kunststoff, je Zahn bei Implantatv. 1,79 1, Aufstellen Metall, je Zahn 2,34 2, Übertragung je Zahn 1,47 1, Fertigstellung, Grundeinheit 49,98 47, Fertigstellung, Grundeinheit bei 49,98 47,48 Implantatversorgung Fertigstellen je Zahn 3,22 3, Fertigstellen je Zahn bei Implantatversorgung 3,22 3, Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung 9,87 9, Gebogene Auflage 9,87 9, Sonstige gebogene Halte- und/oder 15,98 15,18 Stützvorrichtung Weichkunststoff 51,73 49, Sonderkunststoff 51,73 49, Zahn zahnfarben hergestellt 22,12 21, Zahn zahnfarben hinterlegen 11,39 10,82 18

19 L.- Kurztext Gewerbelabor Praxislabor Komplex 4 - Schienen Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche 84,13 79, Aufbissbehelf ohne adjustierte Oberfläche 60,98 57, Umarbeiten zum Aufbissbehelf 46,65 44, Semipermanente Schiene aus Metall, je Zahn 46,54 44,21 Komplex 7 - KFO-Leistungen Basis für Einzelkiefergerät 51,66 49, Basis bimaxilläres Gerät 99,38 94, Schiefe Ebene 51,02 48, Vorhofplatte 66,86 63, Kinnkappe 50,11 47, Aufbiss 10,36 9, Abschirmelement 18,98 18, Weichkunststoff (KFO) 21,58 20, Sonderkunststoff (KFO) 21,58 20, Schraube einarbeiten 14,68 13, Spezialschraube einarbeiten 17,67 16, Trennen einer Basis 7,56 7, Labialbogen 19,88 18, Labialbogen modifiziert 26,43 25, Labialbogen intermaxillär 34,07 32, Feder, offen 8,93 8, Feder, geschlossen 10,62 10, Verbindungselement/intramaxillär 20,08 19, Verbindungselemente/intermaxillär 27,90 26, Verankerungselement 22,75 21, Einzelelement einarbeiten 12,69 12, Metallverbindung (KFO) 16,70 15, Einarmiges H-/A-Element 10,15 9, Mehrarmiges H-/A-Element 12,48 11,86 Komplex 8 - Instandhaltung/Erweiterungen Grundeinheit ZE 19,26 18, Grundeinheit Instandsetzung ZE/implantatgest. 19,26 18, LE Sprung 8,30 7, LE Bruch 8,30 7, LE Einarbeiten Zahn 8,30 7, LE Basisteil Kunststoff 8,30 7, LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten 8,30 7, LE Rückenschutzplatte einarbeiten 8,30 7, LE Kunststoffsattel 8,30 7, Retention, gebogen 36,10 34, Retention, gegossen 45,60 43, Gegossenes Basisteil 69,09 65, Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung 18,08 17, Teilunterfütterung einer Basis 35,41 33, Teilunterfütterung/implantatgest. 35,41 33, Vollständige Unterfütterung 56,64 53, Vollständige Unterfütterung/implantatgest. 56,64 53, Prothesenbasis erneuern 69,30 65, Prothesenbasis erneuern/implantatversorgung 69,30 65, Auswechseln Konfektionsteil 12,15 11, Instandsetzung Krone/Flügel/Brückenglied 35,64 33, Instandsetzung Krone/implantatgest. 35,64 33, Grundeinheit/Instandsetzung KFO oder 18,49 17,57 Aufbissbehelf LE Einfügen Regulierungs- oder Halteelement 6,53 6,20 19

20 L.- Kurztext Gewerbelabor Praxislabor LE Erneuerung eines Elementes/intermaxillär 13,95 13, KFO-Basis erneuern 65,11 61, Remontieren KFO-Gerät 33,65 31,97 Komplex 9 - Sonstiges Versandkosten 5,63 5, Versandkosten bei Implantatversorgung 5,63 5, Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung 13,50 13,50 20

21 Auszug zahnärztlicher Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte vom GOÄ- GKV- BEMA Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums gegebenenfalls einschließlich der 20 Stimmbänder 1425 Ausstopfung der Nase von vorn, als selbständige Leistung Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninneren, als selbständige Leistung Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der Nase Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung Stillung von Nasenbluten mittels Ätzung und/oder Tamponade und/oder Kauterisation, auch beidseitig Punktion einer Kieferhöhle gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus einschließlich Fensterung Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle von der natürlichen oder künstlichen Öffnung aus auch Spülung mehrerer dieser 7 Höhlen, auch einschließlich Instillation von Arzneimitteln 1480 Absaugen der Nebenhöhlen Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen Radikaloperation der Kieferhöhle Eröffnung eines peritonsillären Abszesses Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses Wiedereröffnung eines peritonsillären Abszesses Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund Operative Behandlung der Mundbodenphlegmone Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis- Ausführungsganges gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen Eröffnung eines Zungenabszesses Teilweise Entfernung der Zunge gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis Keilexzision aus der Zunge Operation einer Speichelfistel Operative Entfernung von Speichelstein(en) Exstirpation der Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse(n) Plastischer Verschluss einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel Erstversorgung einer kleinen Wunde Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht 45 21

22 GOÄ- GKV- BEMA Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist auch 7 Abtragung von Nekrosen an einer Wunde 2007 Entfernung von Fäden oder Klammern Wund- oder Fistelspaltung Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang 7 gegebenenfalls einschließlich Spülung 2101 Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder 52 Probeausmeißelung aus einem Knochen 2253 Knochenspanentnahme Implantation von Knochen Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne) Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen Einrichtung der gebrochenen knöchernen Nase einschließlich Tamponade gegebenenfalls einschließlich Wundverband Einrichtung eines gebrochenen Gesichtsknochens gegebenenfalls einschließlich Wundverband Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs nach Osteotomie mittels Nagelung, Verschraubung und/oder 165 Metallplatten und/oder äußerem Spanner auch zusätzliches Einpflanzen von Knochenspänen 2380 Überpflanzung von Epidermisstücken Einfache Hautlappenplastik Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation Schleimhauttransplantation einschließlich operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.b. Haut, Schleimhaut, Lippe) Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.b. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer 42 Körperhöhle (z.b. Zunge) 2403 Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst Exzision einer größeren Geschwulst (z.b. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom) Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses Eröffnung eines Karbunkels auch mit Exzision Eröffnung einer Phlegmone 53 22

23 GOÄ- GKV- BEMA Neurolyse, als selbständige Leistung Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung einschließlich Wundversorgung Operation der isolierten Lippenspalte Verschluss des weichen oder harten Gaumens oder Verschluss von perforierenden Defekten im Bereich vom Gaumen oder 139 Vestibulum 2640 Operative Verlagerung des Oberkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte Operative Verlagerung des Unterkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen Entfernung tiefliegender Fremdkörper oder Sequestrotomie durch Osteotomie aus dem Kiefer Operation einer ausgedehnten Kieferzyste über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich durch Zystektomie Operation einer ausgedehnten Kieferzyste über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion Operation einer ausgedehnten Kieferzyste über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich durch Zystostomie Operation einer ausgedehnten Kieferzyste über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich durch Zystostomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion 2676 Totale Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers mit partieller Ablösung der Mundbodenmuskulatur, 245 je Kiefer 2680 Einrenkung der Luxation des Unterkiefers Einrenkung der alten Luxation des Unterkiefers Operative Einrenkung der Luxation eines Kiefergelenks Reposition eines Zahnes Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes Allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- und Unterkiefers oder eines schwer einstellbaren oder verkeilten Bruchstücks des 145 Alveolarfortsatzes 2688 Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich gegebenenfalls einschließlich Jochbeinbruch und/oder Nasenbeinbruch, 167 je Kieferhälfte 2693 Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur Operative Entfernung von Osteosynthesematerial aus einem Kiefer- oder Gesichtsknochen, je Fraktur

24 GOÄ- GKV- BEMA Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate Drahtumschlingung des Unterkiefers oder orofaziale Drahtaufhängung, auch beidseitig Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z.b. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme Anlegen von extraoralen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen, einer Verbands- oder Verschlussplatte, Pelotte oder dergleichen im Zusammenhang mit plastischen Operationen oder zur Verhütung oder Behandlung von Narbenkontrakturen Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten, je Kiefer Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Mittelgesicht einschließlich Osteosynthese Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Unterkiefer einschließlich Osteosynthese Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers auch Segmentosteotomie, als selbständige Leistung Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers auch Segmentosteotomie, in Verbindung mit den Leistungen nach 2640 oder Osteotomie im Zusammenhang mit operativen Eingriffen am Mundboden einschließlich Osteosynthese Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst Arthrosekopie gegebenenfalls mit Probeexzision Zuschlag, bei bis zu drei Jahre alten Kindern; zu den Leistungsnummern Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme incl. Zuschlag für dringend angeforderte und unverzügliche erfolgte Ausführung Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme incl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen

25 GOÄ- GKV Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme incl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonnund Feiertagen erbrachte Leistungen Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonnund Feiertagen erbrachte Leistungen, incl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonnund Feiertagen erbrachte Leistungen, incl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich, je angefangene halbe Stunde Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für dringend angeforderte und unverzügliche erfolgte Ausführung Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen, incl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen, incl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen BEMA (je angef. halbe Std.) mal 20 (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) 25

26 GOÄ- GKV Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für dringend angeforderte und unverzügliche erfolgte Ausführung Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen, incl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen, incl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für dringend angeforderte und unverzügliche erfolgte Ausführung Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen, incl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen, incl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ausführlicher schriftlicher Krankheits- oder Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) BEMA- (je angef. halbe Std.) mal 15 (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal 17 (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) (je angef. halbe Std.) mal ( ) 7810 Wegegeld für eine Entfernung von bis zu zwei Kilometern 4,

27 GOÄ- GKV Wegegeld für eine Entfernung von bis zu zwei Kilometern bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 2 und bis zu 5 Kilometern Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 2 und bis zu 5 Kilometern bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 5 und bis zu 10 Kilometern Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 5 und bis zu 10 Kilometern bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 10 und bis zu 25 Kilometern BEMA- 8,60 8,00 12,30 12,30 18,40 18, Wegegeld für eine Entfernung von mehr als 10 und bis zu 25 Kilometern bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) Reiseentschädigung bei Besuchen über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern und Abwesenheit bis zu 8 Stunden je Tag Reiseentschädigung bei Besuchen über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern und Abwesenheit von mehr als 8 Stunden je Tag 7930 Kosten für notwendige Übernachtungen Verband ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband 30,70 0,42 je km plus 56,00 0,42 je km plus 112, Kleiner Schienenverband auch als Notverband bei Frakturen Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär Injektion, intravenös Injektion, intraarteriell Injektion, intraartikulär oder perineural Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer Punktion eines Gelenks Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile

28 GOÄ- PKV- 28 GOÄ- Ä 1 Beratung - auch mittels Fernsprecher - 80 Ä 2 Ä 3 Aufstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisung und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen auch mittels Fernsprecher durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.b. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher Ä 4 Erhebung einer Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im 220 Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken Ä 5 Symptombezogene Untersuchung 80 Ä 6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch ggf. einschl. der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus ggf. einschl. Dokumentation A Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen 70 B C D K1 Ä 70 Ä 75 Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen, zusätzlich zu B oder C berechnungsfähig, an Samstagen bei Sprechstunde nur der halbe Gebührensatz berechnungsfähig Zuschlag zu Untersuchungen nach den GOÄ-Nrn. 5 bis 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) Ä 80 Schriftliche gutachterliche Äußerung 300 Ä 85 Schriftl. gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand ggf. mit wissenschaftlicher Begründung je angefangene Stunde Arbeitszeit Ä 95 Schreibgebühr, je angefangene DlN-A4-Seite (nur 1fach-Satz) 60 Ä 96 Schreibgebühr, je Kopie (nur 1fach-Satz) 3 Ä 297 Ä 298 Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung - ggf. einschließlich Fixierung - Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - ggf. einschließl. Fixierung - Ä 2730 Operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 500 Ä 5000 Röntgen der Zähne, je Projektion 50 Ä 5002 Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers 250 Ä 5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer 400 Ä 5090 Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen 400 Ä 5095 Schädelteile in Spezialprojektionen, je Teil 200 Ä 5098 Nasennebenhöhlen - gegebenenfalls auch in mehreren Ebenen Ä 5370 Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich gegebenenfalls einschließlich des kraniozervikalen Übergangs

29 GOZ Auszug zahnärztlicher Leistungen aus der Gebührenordnung für Zahnärzte vom Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell, einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung 1-fach 2,3-fach 3,5-fach 100 5,62 12,94 19, ,25 25,87 39, ,06 32,34 49, ,75 15,52 23, ,62 33,63 51, ,50 10,35 15, ,81 6,47 9, Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 30 1,69 3,88 5, Intraorale Infiltrationsanästhesie 60 3,37 7,76 11, Intraorale Leitungsanästhesie 70 3,94 9,05 13, Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170 Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei den Leistungen nach den Nummern 2410, 3070, 3080, 3210, 3240, 4080, 4090, 4100, 4130, 4133 und 9160 Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten , ,25 25,87 39, ,62 12,94 19,68 29

30 GOZ- 1-fach 2,3-fach 3,5-fach Lokale Fluoridierung zur Verbesserung 1020 der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, 50 2,81 6,47 9,84 mit Lack oder Gel, je Sitzung Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen 1030 Kariesbehandlung mit einer 90 5,06 11,64 17,72 individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer 1040 Professionelle Zahnreinigung 28 1,57 3,62 5,51 Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren 2000 mit aushärtenden Kunst- stoffen, auch Glattflächenversiegelung, 90 5,06 11,64 17,72 je Zahn 2010 Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer 50 2,81 6,47 9, Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität 98 5,51 12,68 19,29 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von 2030 Kavitäten (z.b. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Stillung einer 65 3,66 8,41 12,80 übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2040 Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 65 3,66 8,41 12,80 Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem 2050 Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize ,98 27,55 41,93 oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, einflächig Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), 2060 einflächig, ggf. einschließlich ,64 68,17 103,74 Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem 2070 Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize ,61 31,30 47,64 oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, zweiflächig Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), 2080 zweiflächig, ggf. einschließlich ,27 71,92 109,45 Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem 2090 Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize ,70 38,42 58,46 oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, dreiflächig Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), 2100 dreiflächig, ggf. einschließlich ,11 83,05 126,38 Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts 30

31 GOZ Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, mehr als dreiflächig Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), mehr als dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration 1-fach 2,3-fach 3,5-fach ,94 41,26 62, ,31 99,60 151, ,85 13,45 20, Einlagefüllung, einflächig ,17 147,60 224, Einlagefüllung, zweiflächig ,26 175,41 266, Einlagefüllung, mehr als zweiflächig ,12 221,07 336, Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung zur Aufnahme einer Krone Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. Ä. zur Aufnahme einer Krone Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.) Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation) Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation) Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer Teilleistungen nach den Nummern 2200 bis 2220: Enden die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes oder Abdrucknahme beim Implantat, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig Teilleistungen nach den Nummern 2200 bis 2220: Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig 150 8,44 19,40 29, ,31 58,21 88, ,87 38,81 59, ,31 16,82 25, ,35 171,01 260, ,37 217,06 330, ,25 267,38 406,88 31

32 GOZ Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches 1-fach 2,3-fach 3,5-fach ,81 27,16 41, ,62 12,94 19, ,19 34,93 53, ,12 23,28 35, Entfernung eines Wurzelstiftes ,19 34,93 53, Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz Wiederherstellung einer Krone, einer Teilkrone, eines Veneers, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder einer Verblendung an festsitzendem Zahnersatz, ggf. einschließlich Wiedereingliederung und Abformung 145 8,16 18,76 28, ,68 45,27 68, Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavieren, indirekte Überkappung), je Kavität 110 6,19 14,23 21, Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung), je Kavität ,25 25,87 39, Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren ,31 37,51 57, Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal 110 6,19 14,23 21, Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa 160 9,00 20,70 31, Trepanation eines Zahnes, als selbständige Leistung 65 3,66 8,41 12,80 32

33 GOZ Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, ggf. in mehreren Sitzungen Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nummern 2360, 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung 1-fach 2,3-fach 3,5-fach 70 3,94 9,05 13, ,05 50,71 77, ,94 9,05 13, ,47 26,39 40, Füllung eines Wurzelkanals ,51 33,37 50, Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie Entfernen eines extrem verlagerten und/oder extrem retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- und/oder Kieferbereich, als selbständige Leistung Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbständige Leistung Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs (z.b. lappiges Fibrom, Epulis) Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn 70 3,94 9,05 13, ,19 14,23 21, ,19 34,93 53, ,68 45,27 68, ,37 69,85 106, ,14 99,22 150, ,19 14,23 21, ,87 18,11 27, ,53 5,82 8, ,44 19,40 29, ,81 47,86 72, ,19 34,93 53, ,87 59,50 90, ,62 75,03 114,17 33

34 GOZ- 1-fach 2,3-fach 3,5-fach Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbständige Leistung Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers, als selbständige Leistung, je Kiefer Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinander liegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt ,75 36,22 55, ,93 71,15 108, ,56 84,08 127, ,19 34,93 53, ,12 64,68 98, ,87 18,11 27, ,75 56,92 86, ,93 71,15 108, Tuberplastik, einseitig ,19 34,93 53, Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur ,93 71,15 108,27 orthopädischen Einstellung 3270 Germektomie ,18 76,32 116, Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z.b. Tamponieren), als selbständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) Chirurgische Wundrevision (z.b. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht), je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z.b. des Parodontalen Screening-Index PSI) ,19 34,93 53, ,09 7,11 10, ,66 8,41 12, ,62 12,94 19, ,00 20,70 31, ,50 10,35 15,75 34

35 GOZ- 1-fach 2,3-fach 3,5-fach Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen, ggf. einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, ggf. einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, ggf. einschließlich Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn oder Implantat, auch Brückenglied Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Frontzahn, je Parodontium Lappenoperation, offene Kürettage, einschließlich Osteoplastik an einem Seitenzahn, je Parodontium Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial (Knochen- und/ oder Knochenersatzmaterial), auch Einbringen von Proteinen, zur regenerativen Behandlung parodontaler Defekte, ggf. einschließlich Materialentnahme im Aufbaugebiet, je Zahn oder Parodontium oder Implantat 45 2,53 5,82 8, ,84 1,94 2, ,97 4,53 6, ,53 5,82 8, ,56 1,29 1, ,73 1,68 2,56 7 0,39 0,91 1, ,62 12,94 19, ,31 16,82 25, ,53 5,82 8, ,12 23,28 35, ,47 35,57 54, ,12 23,28 35,43 35

36 GOZ Verlegen eines gestielten Schleimhautlappens, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut, ggf. einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Transplantat Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum Osteoplastik, auch Kronenverlängerung, Tunnelierung oder Ähnliches, je Zahn oder Parodontium, auch Implantat, als selbständige Leistung Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefektes einschließlich Fixierung, je Zahn, je Implantat Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Tangentialpräparation) Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kasten oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der Kaufläche Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Wurzelkappe mit Stift, ggf. zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderer Verbindungselemente Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone 1-fach 2,3-fach 3,5-fach ,47 35,57 54, ,12 23,28 35, ,49 113,83 173, ,25 25,87 39, ,37 28,46 43,31 7 0,39 0,91 1, ,14 131,43 200, ,41 191,84 291, ,32 258,33 393, ,41 191,84 291, ,51 336,97 512,79 36

37 GOZ- 1-fach 2,3-fach 3,5-fach 5050 Teilleistungen nach den Nummern 5000 bis 5040: Enden die Leistungen mit der Präparation der Brückenpfeiler oder Prothesenanker mit Verbindungselementen oder der Abdrucknahme beim Implantat, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig Teilleistungen nach den Nummern 5000 bis 5040: Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothesenspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement. Matrize und Patrize gelten als ein Verbindungselement Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach Nummer 5080 Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne Versorgung eines Lückengebisses nach Nummer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogenund Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel ,50 51,74 78, ,94 29,75 45, ,19 14,23 21, ,31 58,21 88, ,25 46,57 70, ,50 31,05 47, ,50 10,35 15, ,06 94,43 143, ,25 46,57 70, ,06 32,34 49, ,31 58,21 88,58 37

38 GOZ- 1-fach 2,3-fach 3,5-fach Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Halteelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Oberkiefer Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer Teilleistungen nach den Nummern 5200 bis 5230: Für Maßnahmen bis einschließlich Bestimmung der Kieferrelation ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig; bei weitergehenden Maßnahmen sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung) Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Abformung) einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen ,37 69,85 106, ,37 90,55 137, ,74 181,10 275, ,05 239,31 364, ,73 284,59 433, ,87 18,11 27, ,19 34,93 53, Teilunterfütterung einer Prothese ,12 23,28 35, Vollständige Unterfütterung einer Prothese Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Unterkiefer Vollständige Unterfütterung bei einer Defektprothese einschließlich funktioneller Randgestaltung ,19 34,93 53, ,31 58,21 88, ,37 69,85 106, ,06 94,43 143,70 38

39 GOZ- 1-fach 2,3-fach 3,5-fach Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer Auswertung Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach Nummer 0060 Anwendung von Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels (zeichnerische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels, Wachstumsanalysen) Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, geringer Umfang Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, mittlerer Umfang Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, hoher Umfang Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, geringer Umfang Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, mittlerer Umfang Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, hoher Umfang Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung des Zahnes Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel ,73 284,59 433, ,48 362,20 551, ,57 944, , ,50 10,35 15, ,12 23,28 35, ,25 46,57 70, ,93 174,63 265, ,11 271,65 413, ,47 465,68 708, ,24 232,84 354, ,23 336,33 511, ,47 465,68 708, ,37 90,55 137, ,28 21,34 32, ,94 9,05 13, ,94 29,75 45,27 39

40 GOZ- 1-fach 2,3-fach 3,5-fach 6130 Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung des Zahnes 20 1,12 2,59 3, Eingliederung eines Teilbogens ,81 27,16 41, Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend, je Kiefer ,12 64,68 98, Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung (z.b. Headgear) ,81 47,86 72, Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe ,12 64,68 98, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehmbaren Behandlungsgeräten einschließlich ,19 34,93 53,15 Abformung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig 6190 Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen 140 7,87 18,11 27,56 Gewohnheiten und Dysfunktionen 6200 Eingliederung von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z.b. Mundvorhofplatte) ,31 58,21 88,58 einschließlich Anweisung zum Gebrauch und Kontrollen 6210 Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder Weiterführung der Retention einschließlich kleiner Änderungen der Behandlungs- oder Retentionsgeräte, 90 5,06 11,64 17,72 Therapiekontrolle der gesteuerten Extraktion, je Sitzung 6220 Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z.b. Abformung, ,12 23,28 35,43 Bissnahme), je Kiefer 6230 Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je ,12 23,28 35,43 Kiefer 6240 Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes ,19 34,93 53,15 (Offenhalten einer Lücke) 6250 Beseitigung des Diastemas, als selbständige Leistung ,31 58,21 88, Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den ,87 142,29 216,53 Zahnbogen, als selbständige Leistung 7000 Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche ,19 34,93 53, Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche ,99 103,49 157, Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf ,31 58,21 88, Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs, z.b. durch ,81 47,86 72,83 Unterfütterung 7040 Kontrolle eines Aufbissbehelfs 65 3,66 8,41 12, Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung ,12 23,28 35,43 40

41 GOZ Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: additive Maßnahmen, je Sitzung Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisiorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Brückenglied, einschließlich Entfernung Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) Kinematische Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, ggf. das Anlegen eines Übertragungsbogens, ggf. das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung 1-fach 2,3-fach 3,5-fach ,06 53,04 80, ,06 11,64 17, ,75 77,61 118, ,19 34,93 53, ,25 25,87 39, ,12 64,68 98, ,12 23,28 35, ,87 38,81 59, ,93 71,15 108, ,93 71,15 108, ,12 64,68 98,42 41

42 GOZ Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung, je Sitzung Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Sitzung Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar Implantatbezogene Analyse und Vermessung des Alveolarfortsatzes, des Kieferkörpers und der angrenzenden knöchernen Strukturen sowie der Schleimhaut, einschließlich metrischer Auswertung von radiologischen Befundunterlagen, Modellen und Fotos zur Feststellung der Implantatposition, ggf. mit Hilfe einer individuellen Schablone zur Diagnostik, einschließlich Implantatauswahl, je Kiefer Verwenden einer Orientierungsschablone/ Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer Implantatinsertion, je Implantat Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität (z.b. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Bereich des Implantats, Einbringen eines enossalen Implantats einschließlich Verschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung sowie Wundverschluss 1-fach 2,3-fach 3,5-fach ,18 97,02 147, ,81 109,95 167, ,06 32,34 49, ,06 32,34 49, ,12 2,59 3, ,72 114,35 174, ,62 12,94 19, ,87 38,81 59, ,89 199,86 304,13 42

43 GOZ Insertion eines Implantats zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat Freilegen eines Implantats und Einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.b. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase Auswechseln von Aufbauelementen (Sekundärteilen) im Reparaturfall Knochengewinnung (z.b. Knochenkollektor oder Knochenschaber), Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. Mit der Leistung nach Nummer 9100 sind folgende Leistungen abgegolten: Lagerbildung, Glättung des Alveolarfortsatzes, ggf. Entnahme von Knochen innerhalb des Aufbaugebietes, Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial) und Wundverschluss mit vollständiger Schleimhautabdeckung, ggf. einschließlich Einbringung und Fixierung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift). Mit einer Leistung nach Nummer 9110 sind folgende Leistungen abgegolten: Schaffung des Zugangs durch die Alveole oder das Implantatfach, Anhebung des Kieferhöhlenbodens durch knochenverdrängende oder knochenverdichtende Maßnahmen und der Kieferhöhlenmembran, Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes des Implantfaches und Einbringen von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial) 1-fach 2,3-fach 3,5-fach ,96 66,62 101, ,21 80,98 123, ,60 40,49 61, ,60 40,49 61, ,50 51,74 78, ,52 348,49 530, ,36 194,04 295,27 43

44 GOZ Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte. Mit einer Leistung nach Nummer 9120 sind folgende Leistungen abgegolten: Schaffung des Zugangs zur Kieferhöhle durch Knochenfensterung (auch Knochendeckel), Präparation der Kieferhöhlenmembran, Anhebung des Kieferhöhlenbodens und der Kieferhöhlenmembran, Lagerbildung, ggf. Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes, Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial), ggf. Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren - einschließlich Fixierung -, ggf. Reposition des Knochendeckels, Verschluss der Kieferhöhle und Wundverschluss Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten (Bone Splitting), ggf. mit Auffüllung der Spalträume mittels Knochen oder Knochenersatzmaterial, ggf. einschließlich zusätzlicher Osteosynthesemaßnahmen, ggf. einschließlich Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren und deren Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich oder vertikale Distraktion des Alveolarfortsatzes, einschließlich Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes, ggf. einschließlich Aufbereitung des Knochenmaterials und/oder der Aufnahmeregion, einschließlich der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Fixation oder Stabilisierung des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen (z.b. Schrauben- oder Plattenosteosynthese oder Titannetze), zusätzlich zu der Leistung nach der Nummer 9100, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Entfernung unter der Schleimhaut liegender Materialien (z.b. Barrieren - einschließlich Fixierung -, Osteosynthesematerial), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1-fach 2,3-fach 3,5-fach ,73 388,07 590, ,61 199,21 303, ,56 84,08 127, ,96 87,32 132, ,56 42,69 64,96 44

45 GOZ Entfernung im Knochen liegender Materialien durch Osteotomie (z.b. Osteosynthesematerial, Knochenschrauben) oder Entfernung eines subperiostalen Gerüstimplantats, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlichchirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 n bewertet sind, oder zu den Leistungen nach den Nummern 4090 oder 4130 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlichchirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 n bewertet sind Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlichchirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 n bewertet sind Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlichchirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr n bewertet sind 1-fach 2,3-fach 3,5-fach ,12 64,68 98, , , , ,73 45

46 Aufbewahrungsfrist Art der Unterlagen Durchschrift von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Patienten Aufzeichnungen über zahnärztliche Behandlung, z.b. Patientendokumentation, Heil- und Kostenpläne Steuerliche Unterlagen z.b. Rechnungen, Belege, Darlehensunterlagen, Gehaltslisten Edelmetallbestandskarteien Gutachten nach der Gutachterordnung der LZK BW Konformitätserklärung nach MPG (ZE und KFO) Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers Medizinproduktebuch Personalunterlagen (allgemein) Empfehlung zur Aufbewahrung - 1 Jahr ab Tag der Ausstellung (Anlage 14b, BMV-Z) 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung ( 630 f Abs. 3 BGB und 12 Abs. 1 Satz 1 der Berufsordnung der LZK BW) 6-10 Jahre, sofern Festsetzungsfrist abgelaufen ist ( 147 Abgabeverordnung) 10 Jahre 3 Jahre nach Fertigstellung des Gutachtens 5 Jahre nach Eingliederung b. z. Ausscheiden d. Arbeitnehmers 5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes Empfehlung: mind. 5 Jahre ab letztem Eintrag wg. 165 Abs. 4 SGB VII Gehaltslisten: 10 Jahre Röntgenaufzeichnungen: Protokoll der Abnahmeprüfung, Referenzaufnahmen Röntgenaufnahmen bzw. Aufzeichnungen über Rönt genuntersuchungen Konstanzprüfungen Unterweisung Röntgenverordnung für die Dauer des Betriebes, mind. bis zwei Jahre nach Abschluss der nächsten vollst. Abnahmeprüfung ( 16 Abs. 4 RöV) 10 Jahre; Ausnahme bei Person, die 18. Le bensjahr noch nicht vollendet hat; hier bis Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Per son ( 28 Abs. 3 RöV) 2 Jahre ( 16 Abs. 4 RöV) 5 Jahre ( 36 Abs. 4 RöV) 46

47 47

48 Impressum Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg Stuttgart info@kzvbw.de KZV Baden-Württemberg 48

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2017 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert (GKV): 0,8820 Zahntechnik-Preise ab 01.01.2017 Befunde 1. Erhaltungswürdiger

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.04.2014 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8490 Zahntechnik-Preise ab 01.04.2014 (zzgl. Änderungen

Mehr

Festzuschussbeträge ab

Festzuschussbeträge ab 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,

Mehr

Festzuschussbeträge ab

Festzuschussbeträge ab 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,

Mehr

Festzuschussbeträge ab

Festzuschussbeträge ab 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten,

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.04.2016 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8605 Zahntechnik-Preise : BEL II-Preise ab 01.04.2016 Befunde

Mehr

Festzuschuss-Liste 2019

Festzuschuss-Liste 2019 Festzuschuss-Liste 2019 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Gültig ab 01.01.2019 Besser. Mehr. Wissen. 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit

Mehr

Festzuschuss-Liste 2018

Festzuschuss-Liste 2018 Festzuschuss-Liste 2018 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Gültig ab 01.07.2018 Besser. Mehr. Wissen. 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit

Mehr

Frequenzen BEL II 2014 ZE und KfO

Frequenzen BEL II 2014 ZE und KfO REGELVERSORGUNG UND KfO/Schienen ZE KFO 0 ARBEITSVORBEREITNG 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 002 1 Doublieren eines Modells 002 2 Platzhalter einfügen 002 3 Verwendung von Kunststoff

Mehr

Befunde und Festzuschüsse. Befunde und Festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz. Gültig seit:

Befunde und Festzuschüsse. Befunde und Festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz. Gültig seit: und Festzuschüsse und Festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz Gültig seit: 1.1.201 10 und Festzuschüsse und festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen versorgung mit zahnersatz

Mehr

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Mit 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit,

Mehr

Befunde und Festzuschüsse. Befunde und Festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz

Befunde und Festzuschüsse. Befunde und Festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz Befunde und Festzuschüsse Befunde und Festzuschüsse in der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz Gültig ab: 1.1.2012 10 HÖHE DER AUF DIE REGELVERSORGUNG ENTFALLENDEN BETRÄGE (FESTZUSCHÜSSE)

Mehr

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Festzuschuss- Liste 2017 Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Gültig ab 01.01.2017 DAISY Akademie + Verlag GmbH Heidelberg - Leipzig Zentrale: Lilienthalstraße 19

Mehr

Niedersachsen Prothetik

Niedersachsen Prothetik Leistungs- und Vergütungsverzeichnis für die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen der Zahntechniker im Rahmen der Regelversorgungen nach 56 Abs. 2, Satz 2 i. V. m. 57 Abs. 2 SGB V Niedersachsen

Mehr

Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am 03./ Bewertungszahlen für zahnärztliche Leistungen

Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am 03./ Bewertungszahlen für zahnärztliche Leistungen Teil 1 / Konservierend-chirurgische Behandlung Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am für zahnärztliche Leistungen Ä1 Beratung 9 6 Ä 161 Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses 15 8 Ä 925a

Mehr

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Fett und kursiv gehaltene Leistungspositionen nur für KFO/Schienen abrechenbar gültig vom 01.03.2017-31.12.2017 BEL-Nr.

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Baden-Württemberg. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Baden-Württemberg. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Baden-Württemberg Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell

Mehr

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Fett und kursiv gehaltene Leistungspositionen nur für KFO/Schienen abrechenbar gültig vom 01.04.2018-31.12.2018 BEL-Nr.

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Berlin. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Berlin. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Berlin Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,18 0018

Mehr

Bayern. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.4.

Bayern. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.4. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Bayern Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.4.2018 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,47 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Hessen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.4.

Hessen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.4. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Hessen Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.4.2018 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,51 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Sachsen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1.

Sachsen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Sachsen Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.1.2018 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,22 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Niedersachsen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1.

Niedersachsen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Niedersachsen Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.1.2019 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,61 0018 Modell bei

Mehr

Thüringen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1.

Thüringen. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen. gültig ab 1.1. Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Thüringen Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.1.2019 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,34 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Berlin. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung. gültig ab

Berlin. Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung. gültig ab Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Berlin Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung gültig ab 1.1.2018 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,34 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Sachsen-Anhalt. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Sachsen-Anhalt. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Sachsen-Anhalt Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.3.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,07

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Schleswig-Holstein. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Schleswig-Holstein. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Schleswig-Holstein Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Mecklenburg-Vorpommern. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Mecklenburg-Vorpommern. Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Mecklenburg-Vorpommern Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO-/ Schienen gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell

Mehr

Preisliste. Berlin. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur KFO-/ Schienen. gültig ab bis

Preisliste. Berlin. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur KFO-/ Schienen. gültig ab bis Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Berlin Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur KFO-/ Schienen gültig ab 1.7.2017 bis 31.12.2017 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 6,48 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Fett und kursiv gehaltene Leistungspositionen nur für KFO/Schienen abrechenbar gültig vom 01.04.2014-31.12.2014 BEL-Nr.

Mehr

Nordrhein-Westfalen NRW1-Münster

Nordrhein-Westfalen NRW1-Münster Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Nordrhein-Westfalen NRW1-Münster Abrechnungsliste BEL-II (2014) Regelversorgung & KFO / Schienen gültig ab 1.1.2019 Bitte beachten: Im Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2017)

B. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen (Beträge gültig ab dem 1. Januar 2017) B. Befunde und zugeordnete en (Beträge gültig ab dem. Januar 207) Befunde Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) Erhaltungswürdiger Zahn. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender

Mehr

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise)

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise) 0 001 0 Modell Modell 6,63 6,30 001 8 Modell Modell 6,63 6,30 002 1 Weitere Maßnahmen zur Modellher- Doublieren eines Modells 15,52 14,74 stellung/doublieren eines Modells 002 2 Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung/

Mehr

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise)

BEL II Zahntechnische Leistungen nach 88 Absatz 1 SGB V Regelversorgung nach 57 Absatz 2 und 88 Absatz 2 SGB V (Höchstpreise) BEL- 0 001 0 Modell Modell 6,32 6,00 001 8 Modell Modell 6,32 6,00 002 1 Weitere Maßnahmen zur Modellher- Doublieren eines Modells 14,83 14,09 stellung/doublieren eines Modells 002 2 Weitere Maßnahmen

Mehr

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Nordrhein-Westfalen NRW 1 & NRW 2. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung

Preisliste. für gewerbliche Laboratorien in. Nordrhein-Westfalen NRW 1 & NRW 2. Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Nordrhein-Westfalen NRW 1 & NRW 2 Abrechnungsliste BEL-II (2014) nur Regelversorgung gültig ab 1.1.2017 bis 31.12.2017 Bitte beachten: Im Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

BAnz AT B1. Beschluss

BAnz AT B1. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie (FZ-RL): Anpassung des Inhalts und Umfangs der an veränderte Abrechnungshäufigkeiten Vom 7. November 207 Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

(FZ-RL): , SGB V

(FZ-RL): , SGB V Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach 57 Absatz Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz Satz 2,

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach 57 Absatz Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz Satz 2,

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der huss-richtlinie: Anpassung der Beträge nach 57 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz 1 Satz 2,

Mehr

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt

Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Höchstpreisliste zur Abrechnung 5.3 zahntechnischer Leistungen im Land Sachsen-Anhalt Fett und kursiv gehaltene Leistungspositionen nur für KFO/Schienen abrechenbar gültig vom 01.04.2016-31.12.2016 BEL-Nr.

Mehr

Synopse: Kurztexte aus dem BEL-II-2014 und dem BEL-II-2006 nebst Anmerkungen BEL-II-2014 (gültig ab ) Stand

Synopse: Kurztexte aus dem BEL-II-2014 und dem BEL-II-2006 nebst Anmerkungen BEL-II-2014 (gültig ab ) Stand Synopse: Kurztexte aus dem und dem nebst Anmerkungen (gültig ab 01.01.2014) Arbeitsvorbereitung 001 0 Modell 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 001 8 Modell bei Implantatversorgung 002 1

Mehr

BAnz AT B6. Beschluss

BAnz AT B6. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der huss-richtlinie: Anpassung der Beträge nach 57 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 6 und 7 in den Abstaffelungen nach 55 Abs. 1 Satz 2, 3 und

Mehr

001 0 Modell Modell 6,23 5, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,23 5,92

001 0 Modell Modell 6,23 5, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,23 5,92 BEL-Leistungs-Nr. Bezeichnung Kurzbezeichnung Fremdlabor Preis Eigenlabor Preis 001 0 Modell Modell 6,23 5,92 001 8 Modell bei Modell bei 6,23 5,92 002 2 002 3 002 4 005 1 005 2 005 3 005 5 Weitere Maßnahmen

Mehr

001 0 Modell Modell 6,33 6, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,33 6,01

001 0 Modell Modell 6,33 6, Modell bei Implantatversorgung Modell bei Implantatversorgung 6,33 6,01 BEL-Leistungs-Nr. Bezeichnung Kurzbezeichnung Fremdlabor Preis Eigenlabor Preis 001 0 Modell Modell 6,33 6,01 001 8 Modell bei Modell bei 6,33 6,01 002 2 002 3 002 4 005 1 005 2 005 3 005 5 Weitere Maßnahmen

Mehr

Preisliste der BEL-KFO Leistungen

Preisliste der BEL-KFO Leistungen 0010 Modell 5,43 0018 Modell bei Implantatversorgung 5,47 0021 Doublieren 11,51 0022 Platzhalter einfügen 11,56 0023 Verwendung von Kunststoff 11,56 0024 Galvanisieren 11,56 0030 Set-up 5,04 0051 Sägemodell

Mehr

Platzhalter einfügen 12,75 12,11. Galvanisieren 12,75 12,11. Sägemodell 9,67 9,19. Einzelstumpfmodell 9,67 9,19. Fräsmodell 9,67 9,19

Platzhalter einfügen 12,75 12,11. Galvanisieren 12,75 12,11. Sägemodell 9,67 9,19. Einzelstumpfmodell 9,67 9,19. Fräsmodell 9,67 9,19 001 0 Modell Modell 6,06 5,76 001 8 Modell bei Modell bei 6,06 5,76 002 2 002 3 Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung - Platzhalter in Abdruck einfügen Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung - Verwendung

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der huss-richtlinie: Anpassung der Beträge nach 57 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach 55 Absatz 1 Satz 2,

Mehr

Synoptische Gegenüberstellung der Kurztexte aus dem BEL-II-2014 und dem BEL-II-2006 nebst Anmerkungen

Synoptische Gegenüberstellung der Kurztexte aus dem BEL-II-2014 und dem BEL-II-2006 nebst Anmerkungen Synoptische Gegenüberstellung der Kurztexte aus dem und dem nebst Anmerkungen Arbeitsvorbereitung 001 0 Modell 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 001 8 Modell bei Implantatversorgung 002

Mehr

Synoptische Darstellung der Kurztexte des BEL-II 2014 und des BEL-II-2006 mit Hinweisen der KZBV

Synoptische Darstellung der Kurztexte des BEL-II 2014 und des BEL-II-2006 mit Hinweisen der KZBV Synoptische Darstellung der Kurztexte des BEL-II 2014 und des mit Hinweisen der KZBV Arbeitsvorbereitung 001 0 Modell 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 001 8 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

[1220 A] Festzuschüsse in e. Mit Bonus. zahntechn. Leistungen. doppelter. Ohne Bonus. ( 57 Abs. 2) in e 20% 30%

[1220 A] Festzuschüsse in e. Mit Bonus. zahntechn. Leistungen. doppelter. Ohne Bonus. ( 57 Abs. 2) in e 20% 30% Bekanntmachungen Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die, die zugeordneten sleistungen, für die Festzuschüsse nach den 55, 56 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Zuordnung der Leistungs-Nummern von Teil 1 und 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes zu numerischen Leistungs-Nummern

Zuordnung der Leistungs-Nummern von Teil 1 und 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes zu numerischen Leistungs-Nummern Anlage B Zuordnung der Nummern von Teil 1 und 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes zu numerischen Nummern 1. Die KZVen können gegenüber den Vertragszahnärzten bestimmen, dass bei der Abrechnung konservierender

Mehr

ÄNDERUNGEN DER BEFUNDGRUPPE 6 AB 1. JANUAR 2007

ÄNDERUNGEN DER BEFUNDGRUPPE 6 AB 1. JANUAR 2007 ÄNDERUNGEN DER BEFUNDGRUPPE 6 AB 1. JANUAR 2007 6 Befunde Regelversorgung Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen Zahntechnische Leistungen 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller

Mehr

Befunde und zugeordnete Regelversorgungen Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen. Beträge für zahntechn. Leistungen ( 57 Abs.

Befunde und zugeordnete Regelversorgungen Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen. Beträge für zahntechn. Leistungen ( 57 Abs. Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Höhe der auf die entfallenden Beträge nach 57 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 6 und 7 SGB V in den Abstaffelungen nach 55 Abs. 1 Satz 2, 3 und 5

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2007 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2007 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2007 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der

Mehr

Anlage 2. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen. Beträge für zahnärztl. Leistungen ( 57 Abs.

Anlage 2. Befunde und zugeordnete Regelversorgungen Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen. Beträge für zahnärztl. Leistungen ( 57 Abs. Anlage 2 Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Höhe der auf die entfallenden Beträge nach 57 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 2 Satz 6 und 7 SGB V in den Abstaffelungen nach 55 Abs. 1 Satz 2,

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie Vom 1. März 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Preisliste. Rheinland-Pfalz. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2006) gültig ab bis

Preisliste. Rheinland-Pfalz. für gewerbliche Laboratorien in. Abrechnungsliste BEL-II (2006) gültig ab bis Preisliste für gewerbliche Laboratorien in Rheinland-Pfalz Abrechnungsliste BEL-II (2006) gültig ab 1.1.2014 bis 30.3.2014 Alle Angaben sind ohne Gewähr! 0010 Modell 5,48 0018 Modell bei Implantatversorgung

Mehr

Bekanntmachungen. Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachungen. Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachungen Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die, die zugeordneten sleistungen, für die Festzuschüsse nach den 55, 56 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Frequenzen Frequenzen BEL II vom gesamten Jahr 2013 Mengenfrequenzen L.-Nr.

Frequenzen Frequenzen BEL II vom gesamten Jahr 2013 Mengenfrequenzen L.-Nr. Frequenzen BEL II vom gesamten Jahr 2013 Mengenfrequenzen L.-Nr. Anzahl 01.01. -31.12.2013 Arbeitsvorbereitung Gruppe 0 Zahnersatz KfO 001 0 Modell 001 8 Modell bei Implantatversorgung 002 1 Doublieren

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen entfallenden

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der

Mehr

Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regelversorgungen. Gültig seit: 1. Januar 2017

Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regelversorgungen. Gültig seit: 1. Januar 2017 und Festzuschüsse mit zugeordneten en Gültig seit: 1. Januar 2017 und Festzuschüsse mit zugeordneten en Richtlinie zur Bestimmung der und der sleistungen, für die Festzuschüsse nach den 55, 56 SGB V zu

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen

Mehr

BEMA: Kurzverzeichnis, Stand

BEMA: Kurzverzeichnis, Stand BEMA: Kurzverzeichnis, Stand 01.01.20 (Änderungen zur Vorversion sind gelb markiert) Teil 1 - Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen Ä 1 Ber Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

Mehr

Kieferorthopädie und Schienen

Kieferorthopädie und Schienen 0 001 0 Modell Modell 6,22 5,91 002 1 Weitere Maßnahmen zur Modellher- Doublieren eines Modells 14,57 13,84 stellung/doublieren eines Modells 003 0 Set-up je Segment Set-up je Segment 9,40 8,93 005 4 Modell

Mehr

Uko-Dent Dentalhandelsgesellschaft

Uko-Dent Dentalhandelsgesellschaft Uko-Dent Dentalhandelsgesellschaft Zum Gehölz 11 24640 Hasenmoor BEL II Leistungsverzeichnis Stand : 13.07.2008 0010 Modell aus Hartgips 5,27 0018 Modell bei Implantatversorgung 5,27 0021 Doublieren eines

Mehr

Mit elektronischer Post. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale)

Mit elektronischer Post. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 3563 390 Magdeburg Mit elektronischer Post Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 061 Halle (Saale) Asylbewerberleistungsgesetz

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss in der Besetzung gemäß 91 Abs. 6 SGB V Stand:

Gemeinsamer Bundesausschuss in der Besetzung gemäß 91 Abs. 6 SGB V Stand: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung nach 91 Absatz 6 SGB V (Vertragszahnärztliche Versorgung) zur Bestimmung der und der sleistungen, für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss in der Besetzung gemäß 91 Abs. 6 SGB V Stand:

Gemeinsamer Bundesausschuss in der Besetzung gemäß 91 Abs. 6 SGB V Stand: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung nach 91 Absatz 6 SGB V (Vertragszahnärztliche Versorgung) zur Bestimmung der und der sleistungen, für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu

Mehr

BEMA. Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß 87 Abs. 2 und 2h SGB V. Anlage A zum BMV-Z

BEMA. Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß 87 Abs. 2 und 2h SGB V. Anlage A zum BMV-Z BEMA Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß 87 Abs. 2 und 2h SGB V Anlage A zum BMV-Z Stand: 1. Januar 2019 Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der

Mehr

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Schnellübersicht BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse Stand: 01. Juli 2018 Teil 1 Kons./Chirurgie Bema-

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss in der Besetzung gemäß 91 Abs. 6 SGB V Stand:

Gemeinsamer Bundesausschuss in der Besetzung gemäß 91 Abs. 6 SGB V Stand: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung nach 9 Absatz 6 SGB V (Vertragszahnärztliche Versorgung) zur Bestimmung der und der sleistungen, für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu

Mehr

Fassung vom: Bundesanzeiger 2004, Nr. 242 (S ) Präambel

Fassung vom: Bundesanzeiger 2004, Nr. 242 (S ) Präambel Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. 91 Abs. 6 SGB V in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen, für die Festzuschüsse nach den

Mehr

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Schnellübersicht BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse Stand: 1. April 2016 Teil 1 Kons./Chirurgie Bema-

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der Befunde und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen

Mehr

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Schnellübersicht Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Schnellübersicht BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse Stand: 01. Januar 2017 Teil 1 Kons./Chirurgie Bema-

Mehr

Präambel. Bei der Zuordnung der Regelversorgung sind auch die Funktionsdauer, die Stabilität und auch die Gegenbezahnung berücksichtigt worden.

Präambel. Bei der Zuordnung der Regelversorgung sind auch die Funktionsdauer, die Stabilität und auch die Gegenbezahnung berücksichtigt worden. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung nach 91 Absatz 6 SGB V (Vertragszahnärztliche Versorgung) zur Bestimmung der und der sleistungen, für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu

Mehr

Bekanntmachungen. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Bekanntmachung

Bekanntmachungen. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Bekanntmachung Bekanntmachungen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung nach 91 Abs. 6 des Fünften

Mehr

Regelversorgung Zahntechnische Leistungen

Regelversorgung Zahntechnische Leistungen Bekanntmachung [1855 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der und der sleistungen, für die Festzuschüsse nach den 55, 56 des Fünften Buches

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinie Vom 1. März 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

VORSTANDSINFORMATION. Nr. 26/2017. Potsdam, An die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg

VORSTANDSINFORMATION. Nr. 26/2017. Potsdam, An die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg VORSTANDSINFORMATION Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß 28 der Satzung der KZVLB An die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, Vorstand:

Mehr

11 Ä620 Leistung 1428 Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der

11 Ä620 Leistung 1428 Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der Vorläufige Aufstellung zahnärztlicher Leistungen aus den Teilen J, L und N der Gebührenordnung für Ärzte vom 12.11.1982 (GOÄ'82) Nummer Leistungsbeschreibung 1414 Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase

Mehr

Befunde. Festzuschüsse in EURO. Ohne Bonus. doppelter. Mit Bonus 20 % 30 % FZSch. 1. Erhaltungswürdiger Zahn

Befunde. Festzuschüsse in EURO. Ohne Bonus. doppelter. Mit Bonus 20 % 30 % FZSch. 1. Erhaltungswürdiger Zahn Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2009 entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V - ohne Fortschreibung des zahnärztlichen Honorars - Befunde Mit 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012 Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2012 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,7771 ab 01.01.2012 Zahntechnik-Preisfortschreibung: + 1,98

Mehr

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab 01.01.2015

Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V. ab 01.01.2015 Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V ab 01.01.2015 Berechnungsgrundlagen: ZE-Punktwert: 0,8358 Zahntechnik-Preise ab 01.01.2015 Befunde Mit 1. Erhaltungswürdiger

Mehr

Übersicht über die Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V

Übersicht über die Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Übersicht über die Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge gemäß 56 Abs. 4 SGB V Befunde 1. Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung

Mehr

Festzuschüsse für Zahnersatz ab 1. Januar 2005 in Euro

Festzuschüsse für Zahnersatz ab 1. Januar 2005 in Euro Festzuschüsse für Zahnersatz ab 1. Januar 2005 in Euro Befundklassen 0% 1. Erhaltungswürdiger Zahn Befund Nr. 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende

Mehr

Schnellübersicht. BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse. Stand: 1. Januar 2015

Schnellübersicht. BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse. Stand: 1. Januar 2015 Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Schnellübersicht BEMA - GOZ - GOÄ - BEL II und Festzuschüsse Stand: 1. Januar 2015 Teil 1 Kons./Chirurgie Bema-

Mehr