Befunde und Festzuschüsse mit zugeordneten Regelversorgungen. Gültig seit: 1. Januar 2017

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1 und Festzuschüsse mit zugeordneten en Gültig seit: 1. Januar 2017

2 und Festzuschüsse mit zugeordneten en Richtlinie zur Bestimmung der und der sleistungen, für die Festzuschüsse nach den 55, 56 SGB V zu gewähren sind Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bestimmung der und der sleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die sleistungen entfallenden Beträge nach 56 Absatz 4 SGB V in der Fassung vom 3. November 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004 (S ) in Kraft getreten am 1. Januar 2005 zuletzt geändert am 25. November 2016 Inkraft getreten am 1. Januar 2017 Präambel Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung nach 91 Absatz 6 SGB V bestimmt auf der Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien die, für die Festzuschüsse nach 55 SGB V gewährt werden und ordnet diesen nach 56 Absatz 2 SGB V prothetische en zu. Die Bestimmung der ist auf der Grundlage einer international anerkannten Klassifikation des Lückengebisses erfolgt. Dem zahnmedizinischen Befund wird unter Berücksichtigung der Zahnersatz-Richtlinien ein Befund dieser Festzuschuss-Richtlinien zugeordnet. Die dem jeweiligen Befund zugeordnete zahnprothetische Versorgung orientiert sich an den zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse für den jeweiligen Befund gehören. Bei der Zuordnung der sind auch die Funktionsdauer, die Stabilität und auch die Gegenbezahnung berücksichtigt worden. In die Festlegung der sind die rhebung, die Planung, die Vorbereitung des Restgebisses, die Beseitigung von groben Okklusionshindernissen und alle Maßnahmen zur Herstellung und Eingliederung des Zahnersatzes einschließlich der Nachbehandlung sowie die Unterweisung im Gebrauch des Zahnersatzes einbezogen. Dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen ist nach 56 Absatz 3 SGB V Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Die Stellungnahme ist in die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses einbezogen worden. 2

3 und Festzuschüsse mit zugeordneten en A. Allgemeines 1. Die nach dem zahnmedizinischen Befund zugeordneten von Teil B dieser Festzuschuss-Richtlinien sind nur ansetzbar, wenn die in den Beschreibungen der nachfolgenden geregelten Voraussetzungen vorliegen. Dabei sind die Inhalte der Leistungsbeschreibungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen berücksichtigt worden. Bei der Feststellung der wird Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen Zähnen gleichgestellt, soweit der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit, z.b. durch Erweiterung, wiederhergestellt werden kann. Bei Erneuerungen und Erweiterungen von festsitzenden, nach der Versorgung teilweise zahngetragenen Suprakonstruktionen werden bereits vorhandene Suprakonstruktionen ebenfalls natürlichen Zähnen gleichgestellt. 2. Die Festzuschüsse zu den n werden auf Basis der befundbezogenen, im Einzelfall tatsächlich eingliederungsfähigen en ermittelt und erst dann gewährt, wenn die auslösenden mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen so versorgt sind, dass keine weitere Versorgungsnotwendigkeit besteht. Bei Teilleistungen werden die Festzuschüsse anteilig gewährt. Festzuschüsse für Verblendungen werden immer dann gewährt, wenn die diese vorsieht. Protokollnotiz: In begründeten Ausnahmefällen kann die Wiederherstellung einer ausreichenden Funktion des Kauorgans bzw. die Verhinderung einer Beeinträchtigung des Kauorgans auch in medizinisch sinnvollen Therapieschritten erfolgen. Die Festzuschüsse werden auf der Basis des Gesamtbefundes ermittelt und in diesen Fällen entsprechend dem durchgeführten Therapieschritt gewährt, ohne zu insgesamt höheren Festzuschüssen zu führen, als sie bei einer Behandlung gemäß des Gesamtbefundes entstanden wären. Die Krankenkasse kann den Befund und den geplanten Therapieschritt begutachten lassen. 3. Bei der Versorgung mit Zahnersatz soll eine funktionell ausreichende Gegenbezahnung vorhanden sein oder im Laufe der Behandlung hergestellt werden. 4. Bei Versicherten, die gemäß 55 Absatz 2 SGB V unzumutbar belastet würden, gewähren die Krankenkassen zusätzlich zu den Festzuschüssen nach 55 Absatz 1 Satz 2 SGB V einen weiteren Betrag in jeweils gleicher Höhe, angepasst an die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens jedoch in Höhe der nach 57 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V entstandenen Kosten. Protokollnotiz: Der Gemeinsame Bundesausschuss geht davon aus, dass Festzuschüsse auch bei Nicht-Härtefällen höchstens in Höhe dernach 57 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB V entstandenen Kosten gewährt werden. 5. Wählen Versicherte, die gemäß 55 Absatz 2 SGB V unzumutbar belastet würden, einen über die hinausgehenden gleich- oder andersartigen Zahnersatz gemäß 55 Absatz 4 oder 5 SGB V, gewähren die Krankenkassen nur den doppelten Festzuschuss. 6. Suprakonstruktionen sind in den in den Zahnersatz-Richtlinien beschriebenen Fällen Gegenstand der. Bei der Gewährung von Zuschüssen für Suprakonstruktionen bei Erstversorgung mit Implantaten hat der Versicherte Anspruch auf den Festzuschuss zur Versorgung der Befundsituation, die vor dem Setzen der Implantate bestand. Für die Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind Festzuschüsse ansetzbar, die der Gemeinsame Bundesausschuss auf der Grundlage von entsprechenden Regelleistungen ermittelt hat. Eine Gewährung von Festzuschüssen erfolgt auch in den Fällen, in denen Suprakonstruktionen außerhalb der in den Zahnersatz-Richtlinien genannten Fällen gewählt werden. 7. Bei der Erstversorgung, der Erneuerung und der Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind für alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, wie die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente, keine Festzuschüsse ansetzbar. 8. Die Kosten für Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind gegenüber dem Versicherten für diejenigen Leistungen, die der entsprechen, nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (BEMA) und auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Verzeichnisses der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II 2004) abzurechnen. Wählen Versicherte einen über die gemäß 56 Absatz 2 SGB V hinausgehenden gleichartigen Zahnersatz, gilt als Abrechnungsgrundlage für die Mehrkosten die Gebührenordnung für Zahnärzte. Wählen Versicherte eine von der abweichende andersartige Versorgung nach 55 Absatz 5 SGB V, gilt als Abrechnungsgrundlage ebenfalls die Gebührenordnung für Zahnärzte. Für die Ausnahmefälle gemäß Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke, atrophierter Kiefer) bilden BEMA und BEL II weiterhin die Abrechnungsgrundlage. 9. Begleitleistungen wie Anästhesien, Röntgenaufnahmen, parodontologische und konservierende Leistungen, die bei Versorgungen gemäß 56 Absatz 2 SGB V (Regelleistungen) erbracht werden, sind als vertragszahnärztliche Leistungen abzurechnen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Versicherte eine Versorgung nach 55 Absatz 4 und Absatz 5 SGB V wählen. Protokollnotiz: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am auf der Grundlage von 56 Absatz 2 SGB V die bestimmt, für die Festzuschüsse gewährt werden. Er wird die Auswirkungen der beschlossenen Festzuschüsse, auch im Hinblick auf die Anwendung im Einzelfall überprüfen und ggf. auf der Grundlage von 56 Absatz 2 Satz 12 SGB V fortentwickeln. 3

4 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 1 20a 1 Erhaltungswürdiger Zahn 1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 142,22 Euro 170,66 Euro 184,89 Euro 284,44 Euro Metallische Vollkrone 19 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 7b Planungsmodelle Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Vollkrone/Metall Vorbereiten Krone Krone einarbeiten Gefrästes Lager Metallverbindung nach Brand NEM 1.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn 159,56 Euro 191,47 Euro 207,43 Euro 319,12 Euro 20c Metallische Teilkrone 19 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 7b Planungsmodelle Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Teilkrone Vorbereiten Krone Krone einarbeiten Gefrästes Lager NEM 4 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

5 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 51,33 Euro 61,60 Euro 66,73 Euro 20b Vestibulär verblendete Verblendkrone abzüglich: 20a Metallische Vollkrone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: Vollkrone/Metall Metallverbindung nach Brand Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Keramik Zahnfleisch Keramik Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch Komposite 102,66 Euro 1.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 18a Konfektionierter Stiftaufbau Stift 30,70 Euro 36,84 Euro 39,91 Euro 61,40 Euro 1.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 93,95 Euro 112,74 Euro 122,14 Euro 187,90 Euro 18b Gegossener Stiftaufbau, zweiseitig 21 Prov. Krone mit Stiftverankerung Zahnkranz Zahnkranz sockeln Stiftaufbau einarbeiten Modellation gießen Stiftaufbau NEM 5

6 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 2 Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden Zähne je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den n von Nummer 2 sind nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar. Das gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiendbrücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt. Protokollnotiz: Die Indikation für die Einbeziehung eines Weisheitszahns als Brückenanker bei n nach den Nrn. 2.1 bis 2.3 ist besonders kri tisch zu bewerten. Für Freiendbrücken gilt: Leistungen im Rahmen der bei Versorgung des nicht direkt lückenangrenzenden Pfeilerzahns sind nach Bema und BEL II abzurechnen. 6 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

7 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 2.1 Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines s im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines s im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar. Protokollnotiz: Adhäsivbrücken mit Metallgerüst im Frontzahnbereich bei Versicherten, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, gelten als gleichartige Versorgung. 336,50 Euro 403,80 Euro 437,45 Euro 673,00 Euro 385,05 Euro 462,06 Euro 500,57 Euro 7b 91a 91c 7b 91a 91c Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober 93a Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit einem Flügel 93b Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober 93a Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit einem Flügel 93b Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Vollkrone Metall Teilkrone Flügel für Adhäsivbrücke Vorbereiten Krone Brückenglied Metallverbindung nach Brand Konditionierung NEM Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Vollkrone Metall Teilkrone Vorbereiten Krone Brückenglied Metallverbindung nach Brand NEM 770,10 Euro 7

8 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 433,88 Euro 520,66 Euro 564,04 Euro 867,76 Euro 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer 477,25 Euro 572,70 Euro 620,43 Euro 954,50 Euro 7b 91a 91c Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober 7b 91a 91c Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Vollkrone Metall Teilkrone Vorbereiten Krone Brückenglied Metallverbindung nach Brand NEM Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Vollkrone Metall Teilkrone Vorbereiten Krone Brückenglied Metallverbindung nach Brand NEM 8 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

9 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 2.5 An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 187,67 Euro 225,20 Euro 243,97 Euro 375,34 Euro 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke 143,24 Euro 171,89 Euro 186,21 Euro 286,48 Euro 2.7 Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich Der Befund ist nicht ansetzbar für Flügel einer Adhäsivbrücke. 50,01 Euro 60,01 Euro 7b 91a 91c Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 98a Individuelle Abformung 7b Planungsmodelle 19 Provisorische Brücke, Brückenanker 91e Geschiebe bei geteilten Brücken 95d Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke 91b Brückenanker (Vestibulär verblendete Verblendkrone) abzüglich: 91a Brückenanker (Metallische Vollkrone) 95d Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Vollkrone Metall Teilkrone Vorbereiten Krone Brückenglied Metallverbindung nach Brand NEM Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Individuelles Geschiebe Konfektions-Geschiebe NEM Konfektioniertes Geschiebe Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall Metallverbindung nach Brand Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Keramik Zahnfleisch Keramik Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch Komposite 65,01 Euro 100,02 Euro 9

10 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 3 Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den n nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen 3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den n nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Bei gleichzeitigem Vorliegen eines s im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den n der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 340,08 Euro 408,10 Euro 442,10 Euro 680,16 Euro 7b Planungsmodelle 96a Partielle Prothese 96b Partielle Prothese 96c Partielle Prothese 98b Funktionsabdruck OK 98c Funktionsabdruck UK 98g Metallbasis 98h/1 gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Funktionslöffel Schubverteilungsarm Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch Komposite Metallbasis Einarmige gegossene Kralle Ney-Stiel Auflage Umgehungsbügel Zweiarmige gegossene Zweiarmige gegossene Halteund Stützvorrichtung/Auflage Bonwillklammer Rückenschutzplatte Metallzahn Metallkaufläche Abschlussrand Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Aufstellung Metall je Zahn Übertragung je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Weichkunststoff Sonderkunststoff Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Zähne 10 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

11 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolarenunterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen c) beidseitig im Seitenzahn gebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung wenn die eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar. 19 Provisorische Brücke, Brückenankerbzw. Brückenglied/er 91d Teleskopkrone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Galvanisieren Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Teleskopkrone Lösungsknopf abzüglich: Zweiarmige Klammer/Auflage NEM 248,81 Euro 298,57 Euro 323,45 Euro 497,62 Euro 11

12 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 4 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer 335,44 Euro 402,53 Euro 436,07 Euro 670,88 Euro 7b Planungsmodelle 89 Beseitigung grober 96c Partielle Prothese 97a Totalprothese OK 98b Funktionsabdruck OK 98g Metallbasis 98h/1 gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen Funktionslöffel Basis für Aufstellung Schubverteilungsarm Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch Komposite Metallbasis Einarmige gegossene Kralle Ney-Stiel Auflage Umgehungsbügel Zweiarmige gegossene Zweiarmige gegossene Halteund Stützvorrichtung/Auflage Bonwillklammer Rückenschutzplatte Metallzahn Metallkaufläche Abschlussrand Zuschlag einzelne Klammer Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Aufstellung auf Metall je Zahn Übertragung je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Weichkunststoff Sonderkunststoff Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Gegossenes Basisteil Zähne 12 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

13 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 4.2 Zahnloser Oberkiefer 313,51 Euro 376,21 Euro 407,56 Euro 627,02 Euro 7b Planungsmodelle 97a Totalprothese OK 98b Funktionsabdruck OK 89 Beseitigung grober Funktionslöffel Basis für Aufstellung Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Weichkunststoff Sonderkunststoff NEM 13

14 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 4.3 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer 336,98 Euro 404,38 Euro 438,07 Euro 673,96 Euro 7b Planungsmodelle 89 Beseitigung grober 96c Partielle Prothese 97b Totalprothese UK 98b Funktionsabdruck UK 98g Metallbasis 98h/1 gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen Funktionslöffel Basis für Aufstellung Schubverteilungsarm Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch Komposite Metallbasis Einarmige gegossene Kralle Ney-Stiel Auflage Umgehungsbügel Zweiarmige gegossene Zweiarmige gegossene Halteund Stützvorrichtung/Auflage Bonwillklammer Rückenschutzplatte Metallzahn Metallkaufläche Abschlussrand Zuschlag einzelne Klammer Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Aufstellung auf Metall je Zahn Übertragung je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Weichkunststoff Sonderkunststoff Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Gegossenes Basisteil Zähne 14 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

15 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 4.4 Zahnloser Unterkiefer 334,84 Euro 401,81 Euro 435,29 Euro 669,68 Euro 7b Planungsmodelle 97b Totalprothese UK 98b Funktionsabdruck UK 89 Beseitigung grober Funktionslöffel Basis für Aufstellung Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Weichkunststoff Sonderkunststoff Zähne 4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer Protokollnotiz: Gemäß Nr. 30 der Zahnesatz-Richtlinie geht bei totalen Prothesen in der Regel eine Metallbasis über das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinaus und unterliegt der Leistungspflicht der Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen (z.b. Torus palatinus und Exostosen). 83,18 Euro 98e Metallbasis Konditionieren Vestibuläre Verblendung Kunststoff Vestibuläre Kompositeverblendung Metallbasis Rückenschutzplatte Metallzahn Metallkaufläche Abschlussrand Aufstellung Metall je Zahn abzüglich: Aufstellung Wachs je Zahn Übertragung je Zahn 99,82 Euro 108,13 Euro 166,36 Euro 15

16 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 4.6 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn Protokollnotiz: Werden andere Verbindungselemente als Teleskopkronen für eine dentale Verankerung verwendet, ist die Indikation besonders sorgfältig zu stellen. 263,06 Euro 315,67 Euro 341,98 Euro 526,12 Euro 19 Provisorische Krone 91d Teleskopkrone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Galvanisieren Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Teleskopkrone NEM 4.7 Verblendung einer Teleskopkro ne im Verblendbereich (15-25 und 34-44),Zuschlag je Ankerzahn 32,56 Euro Konditionieren Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Kompositeverblendung 165 O Zahnfleisch Kunstsoff 39,07 Euro 42,33 Euro 65,12 Euro 4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiffkappen, je Ankerzahn 235,75 Euro 282,90 Euro 306,48 Euro 471,50 Euro 19 Provisorische Krone 21 Provisorische Krone mit Stift 90 Wurzelstiftkappe 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Provisorische Krone Wurzelstiftkappe Konfektionsanker NEM Konfektionsanker 16 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

17 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 4.9 Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund 59,32 Euro 98d Intraorale Stützstiftregistrierung Fixator Basis für Stützstiftregistrierung Registrierplatte und -stift auf Basen Materialkosten Registrierplatte 71,18 Euro 77,12 Euro 118,64 Euro 17

18 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 5 Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist Protokollnotiz: Die Zahl der fehlenden Zähne ist ausschlaggebend für den Befund nach 5.1 bis 5.3, in dem zu versorgenden Gebiet. Befund 5.4 ist nur ansetzbar bei zahnlosem Kiefer. 5.1 Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 105,39 Euro 126,47 Euro 137,01 Euro 210,78 Euro 7b Planungsmodelle 96a Partielle Prothese 98f Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Basis für Aufstellung Einarmige gegossene Kralle Ney-Stiel Auflage Umgehungsbügel Zweiarmige gegossene Zweiarmige gegossene Halteund Stützvorrichtung/Auflage Bonwillklammer Zuschlag einzelne Klammer Aufstellung Grundeinheit Aufstellen der Zähne Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Zähne 18 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

19 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 144,99 Euro 173,99 Euro 188,49 Euro 289,98 Euro 7b Planungsmodelle 96b Partielle Prothese 98f Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Basis für Aufstellung Einarmige gegossene Kralle Ney-Stiel Auflage Umgehungsbügel Zweiarmige gegossene Zweiarmige gegossene Halteund Stützvorrichtung/Auflage Bonwillklammer Zuschlag einzelne Klammer Aufstellung Grundeinheit Aufstellen der Zähne Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Zähne 19

20 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 5.3 Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 189,81 Euro 227,77 Euro 246,75 Euro 379,62 Euro 7b Planungsmodelle 96c Partielle Prothese 98b Funktionsabdruck OK 98c Funktionsabdruck UK 98f Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Funktionslöffel Basis für Aufstellung Einarmige gegossene Kralle Ney-Stiel Auflage Umgehungsbügel Zweiarmige gegossene Zweiarmige gegossene Halteund Stützvorrichtung/Auflage Bonwillklammer Zuschlag einzelne Klammer Aufstellung Grundeinheit Aufstellen der Zähne Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Zähne 5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 275,49 Euro 330,59 Euro 358,14 Euro 550,98 Euro 97a Totalprothese OK 97b Totalprothese UK 89 Beseitigung grober Funktionslöffel Basis für Aufstellung Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Zähne 20 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

21 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 6 Wiederherstellungs- und erweite rungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz Protokollnotiz: Für die Einstufung einer Wieder - herstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach den Nr vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der. 6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit zahntechnischer Leistungen, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese 89 Beseitigung von 100a Wiederherstellung ohne Abformung 14,08 Euro 16,90 Euro 18,30 Euro 28,16 Euro 6.1 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese 33,43 Euro 40,12 Euro 89 Beseitigung von 100a Wiederherstellung ohne Abformung Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff Auswechseln Konfektionsteil 43,46 Euro 66,86 Euro Zähne 21

22 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 6.2 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefesti gung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 54,05 Euro 64,86 Euro 70,27 Euro 108,10 Euro 89 Beseitigung von 98f Halte- und Stützvorrichtungen 100b Wiederherstellung mit Abformung Fixator Primärteil/Sekundärteil konfektionierter Anker Sekundärteil wiederbefestigen Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Klammer einarbeiten Retention, gebogen Auswechseln Konfektionsteil Zähne 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 78,34 Euro 94,01 Euro 101,84 Euro 156,68 Euro 89 Beseitigung von 98f Halte- und Stützvorrichtungen 98h/1 gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen 100b Wiederherstellung mit Abformung Verwendung von Kunststoff Fixator Primärteil/Sekundärteil konfektionierter Anker Sekundärteil wiederbefestigen Schubverteilungsarm Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch Komposite Einarmige gegossene Kralle Ney-Stiel Auflage Umgehungsbügel Zweiarmige gegossene Zweiarmige gegossene Halteund Stützvorrichtung/Auflage 22 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

23 und Festzuschüsse mit zugeordneten en Bonwillklammer Rückenschutzplatte Metallzahn Metallkaufläche Zuschlag einzelne Klammer Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Klammer einarbeiten LE Rückenschutzplatte LE Kunststoffsattel Retention, gebogen Retention, gegossen gegossenes Basisteil Metallverbindung Auswechseln Konfektionsteil Lotmaterial Zähne 23

24 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 53,73 Euro 64,48 Euro 69,85 Euro 107,46 Euro 100b Wiederherstellung mit Abformung 98f Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Fixator Wiederbefestigung Sekundärteil Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff einarbeiten LE Klammer Gebogene Retention Auswechseln Konfektionsteil Zähne Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 8,40 Euro 10,08 Euro 10,92 Euro 16,80 Euro Fixator Wiederbefestigung Sekundärteil Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/Stützvorrichtung - gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit Instandsetzung LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Halte-/Stützvorrichtung einarbeiten Retention, gebogen Auswechseln Konfektionsteil Zähne 24 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

25 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 81,95 Euro 98,34 Euro 106,54 Euro 163,90 Euro 100b Wiederherstellung mit Abformung 98f Halte- und Stützvorrichtungen 98h/1 gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Fixator Wiederbefestigung Sekundärteil Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch Komposite Einarmige gegossene Kralle Ney-Stiel Auflage Umgehungsbügel Zweiarmige gegossene Zweiarmige gegossene Halteund Stützvorrichtung/ Auflage Bonwillklammer Rückenschutzplatte Metallzahn Metallkaufläche Abschlussrand Zuschlag einzelne Klammer Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Klammer einarbeiten LE Rückenschutzplatte LE Kunststoffsattel Gebogene Retention Gegossene Retention Gegossenes Basisteil Metallverbindung Auswechseln Konfektionsteil Lotmaterial Zähne 25

26 und Festzuschüsse mit zugeordneten en Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 14,01 Euro 16,81 Euro 18,21 Euro 28,02 Euro Fixator Wiederbefestigung Sekundärteil Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch Komposite Einarmige gegossene Kralle Ney-Stiel Auflage Umgehungsbügel Zweiarmige gegossene Zweiarmige gegossene Halteund Stützvorrichtung/ Auflage Bonwillklammer Rückenschutzplatte Metallzahn Metallkaufläche Abschlussrand Zuschlag einzelne Klammer Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene Auflage Sonstige gebogene Halte- und/ oder Stützvorrichtung Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit Instandsetzung LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Halte-/Stützvorrichtung einarbeiten LE Rückenschutzplatte einarbeiten LE Kunststoffsattel Retention, gebogen Retention, gegossen Gegossenes Basisteil Metallverbindung/ Wiederherstellung Auswechseln Konfektionsteil Lotmaterial Zähne 26 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

27 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 63,55 Euro 76,26 Euro 82,62 Euro 89 Beseitigung von 100c Teilunterfütterung 100d Vollständige Unterfütterung 100e Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK 100f Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK Verwendung von Kunststoff Fixator Weichkunststoff Sonderkunststoff Teilunterfütterung Vollst. Unterfütterung Prothesenbasis erneuern 127,10 Euro Material 6.7 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer 81,81 Euro 98,17 Euro 106,35 Euro 163,62 Euro 89 Beseitigung von 100c Teilunterfütterung 100d Vollständige Unterfütterung 100e Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK 100f Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK Verwendung von Kunststoff Fixator Weichkunststoff Sonderkunststoff Teilunterfütterung Vollst. Unterfütterung Prothesenbasis erneuern Material 6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 10,37 Euro 12,44 Euro 13,48 Euro 20,74 Euro 19 Provisorische Krone 24a Wiedereinsetzen einer Krone 24c Abnahme von provisorischen Kronen 89 Beseitigung von 95a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern 95b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern 95d Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke Platzhalter einfügen Mittelwertartikulator Metallverbindung nach Brand Metallverbindung Reparatur Krone/Brückenglied Lotmaterial 27

28 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 6.9 Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wiedereinsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung 49,02 Euro 58,82 Euro 63,73 Euro 98,04 Euro 19 Provisorische Krone 24b Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette 24c Abnahme von provisorischen Kronen 89 Beseitigung von 95c Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette 95d Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Formteil Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch aus Kunststoff Vestibuläre Verblendung Keramik Zahnfleisch Keramik Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch aus Komposite Grundeinheit Instandsetzung Metallverbindung Reparatur Krone/Brückenglied Lotmaterial 6.10 Erneuerungsbedürftiges Primäroder Sekundärteleskop, je Zahn Protokollnotiz: Die Versorgung ist bei Vorliegen der Nr. 3.2 oder 4.6. Der Befund ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn sowohl Primär- als auch Sekundärteleskop erneuert oder erweitert werden. 180,00 Euro 216,00 Euro 234,00 Euro 91d Teleskopkrone - halbe Gebühr 19 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Verwendung von Kunststoff Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Telesk. Primär- oder Sekundärkrone NEM 360,00 Euro 28 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

29 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 77 Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen 7.1 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone 141,80 Euro 170,16 Euro 184,34 Euro 283,60 Euro 7b Planungsmodelle 20a Metallische Vollkrone 19 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Übertragungskappe Provisorische Krone Vollkrone/Metall Gefrästes Lager NEM 7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 88,00 Euro 105,60 Euro 114,40 Euro 176,00 Euro 7b Planungsmodelle 92 Brückenspanne 19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Zahnkranz Zahnkranz sockeln Löffel Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Brückenglied Metallverbindung nach Brand NEM 29

30 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette 43,65 Euro 52,38 Euro 56,75 Euro 87,30 Euro 24b Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette 95c Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette 19 Provisorische Krone Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Formteil Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch aus Kunststoff Vestibuläre Verblendung Keramik Zahnfleisch aus Keramik Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch aus Komposite Metallverbindung Reparatur Krone/Brückenglied Lotmaterial 7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker 10,63 Euro 12,76 Euro 13,82 Euro 21,26 Euro 24a Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers 95a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern 95b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern 19 Provisorische Krone Platzhalter einfügen 15O 0 Metallverbindung nach Brand Metallverbindung Reparatur Krone/Brückenglied Lotmaterial 30 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

31 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 7.5 Erneuerungsbedürftige implantat getragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion 323,23 Euro 387,88 Euro 420,20 Euro 646,46 Euro 7b Planungsmodelle 97a Totalprothese OK 97b Totalprothese UK 98b Funktionsabdruck OK 98c Funktionsabdruck UK 89 Beseitigung grober Funktionslöffel Basis für Aufstellung Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellung je Zahn Weichkunststoff Sonderkunststoff Zähne 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosen Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer 10,63 Euro 12,76 Euro 13,82 Euro 24a Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers 95a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern 95b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern 19 Provisorische Krone 15O 0 Metallverbindung nach Brand Metallverbindung Reparatur Krone/Brückenglied Lotmaterial 21,26 Euro 31

32 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 7.7 Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion 47,44 Euro 56,93 Euro 61,67 Euro 94,88 Euro 100ai Wiederherstellung ohne Abformung 100bi Wiederherstellung mit Abformung 100ci Teilunterfütterung 100di Vollständige Unterfütterung 100ei Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK 100fi Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK Modell bei Implantatversorgung Fixator Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung Weichkunststoff Sonderkunststoff Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit Instandsetzung / implantatgestützt LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff Teiluntefütterung / implantatgestützt Vollständige Unterfütterung / implantatgestützt Prothesenbasis erneuern bei Implantatversorgung Versandkosten bei Implantatversorgung Zähne 32 1 Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten.

33 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 8 Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.h. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. 8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe,wenn auch weitergehende Maßnahmendurchgeführt worden sind 75 v.h. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 1.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar. 8.3 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.h. der Festzuschüsse für die nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sindansetzbar. 8.4 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführtworden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sindansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nr. 2.7 für die Ankerzähneoder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar. 2 Die zu Nr. 8 Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet. 33

34 und Festzuschüsse mit zugeordneten en 8.5 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.h. der Festzuschüsse für die nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. 8.6 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die nach den Nrn. 3.1, 4.1 bis 4.4 oder 5.1 bis 5.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar. 34

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