Erneuerung innerhalb Brückenanker oder Brückenglied (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) direkten

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1 Erneuerung vestibuläre innerhalb der Verblendgrenze: verblendeter Brückenanker oder Brückenglied innerhalb der Verblendgrenzen der Zahnersatzrichtlinien (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) im direkten Verfahren. GOZ Vom 22. Oktober 1987 # 232 1,0 fach Satz 19,68 2,3 fach Satz 45,26 Wiederherstellung einer Krone, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder an festsitzendem Zahnersatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedereingliederung und Abformung GOZ Vom 22. Oktober 1987 # 511 1,0 fach Satz 20,25 2,3 fach Satz 46,57 Bema 95c Wiedereingliederung einer endgültigen 36 Punkte x 0,7316 = 26,34 Brücke nach Wiederherstellung der Funktion Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken 95c Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen für das Erneuern, auch Teilerneuerung einer Facette/Verblendschale an einer Brücke für das Wiedereinsetzen einer Verblendschale/Facette an einer Brücke für direkte Erneuerung für indirekte Erneuerung der Facette/Verblendschale (Herstellung der Verblendschale/Facette auf Modell im ) für indirekte Erneuerung der Facette/Verblendschale (Entfernen der Krone, Provisorien, neue en der Brücke im, Wiedereingliederung der Brücke) je Erneuerung für die Erneuerung einer provisorischen Brücke (dafür # 19) für das Wiedereinsetzen einer Krone (dafür # 24a) für das Wiedereinsetzen einer Facette/Verblendschale an einer Krone (dafür 24b) für die Erneuerung einer Facette/Verblendschale einer Krone (dafür # 24b) für das Wiedereinsetzen einer Brücke mit zwei Ankern (dafür 95a) für das Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als zwei Ankern (dafür 95b) für die Erneuerung einer Rückenschutzplatte (dafür 100b) für die Erneuerung einer Facette/Verblendschale an einer Krone außerhalb der Verblendgrenzen (Privatleistung) für das Wiederherstellen von Schienen im Rahmen der PAR -Behandlung (dafür K6) Zusätzlich 01 Untersuchung 7b Abformung beider Kiefer 8 Sensibilitätsprüfung 12 Besondere Maßnahmen beim Präparieren 13a bzw. 13b Aufbaufüllung 13e bzw. 13f Aufbaufüllung, Ausnahmeindikation 18a Konfektionierter Stift Aufbau, einzeitig 18b Gegossener Stift Aufbau, zweizeitig 19 Provisorische Krone 21 Provisorische Krone mit Stiftverankerung 23 Entfernen einer Krone 25 Indirekte Überkappung 26 Direkte Überkappung 27, 28, 29, 31, 32, 34, 35 Wurzelkanalbehandlungsmaßnahmen 40, 41a Anästhesien 49 Exzision von Schleimhaut 50 Exzision einer Schleimhautwucherung Ä1 Beratung Ä925 ff. Röntgendiagnostik Material- und Laborkosten Zahntechnische Kosten nach BEL 9

2 Erneuerung vestibuläre innerhalb der Verblendgrenze: verblendeter Brückenanker oder Brückenglied innerhalb der Verblendgrenzen der Zahnersatzrichtlinien (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) im indirekten Verfahren. GOZ Vom 22. Oktober 1987 # 232 1,0 fach Satz 19,68 2,3 fach Satz 45,26 Wiederherstellung einer Krone, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder an festsitzendem Zahnersatz, gegebenenfalls einschließlich Wiedereingliederung und Abformung GOZ Vom 22. Oktober 1987 # 511 1,0 fach Satz 20,25 2,3 fach Satz 46,57 Bema 95c Wiedereingliederung einer endgültigen 36 Punkte x 0,7316 = 26,34 Brücke nach Wiederherstellung der Funktion Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken 95c Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen Bema 95a 34 Punkte x 0,7316 = 24,87 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken 95 a) Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern Bema 95b 1/2 34 Punkte x 0,7269 = 12,44 3/4 34 Punkte x 0,7269 = 18,66 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach der Nr Präparation der Brückenpfeiler: Halbe Bewertungszahl nach # 93 - Präparation der Brückenpfeiler mit darüber hinausgehenden Maßnahmen: Dreiviertel der Bewertungszahl # 93 Festzuschuss 6.8 Ohne Bonus: =8,55 / 20% =10,25 / 30% =11,12 / 100% =17,10 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn für das Erneuern, auch Teilerneuerung einer Facette/Verblendschale an einer Brücke für das Wiedereinsetzen einer Verblendschale/Facette an einer Brücke für direkte Erneuerung für indirekte Erneuerung der Facette/Verblendschale (Herstellung der Verblendschale/Facette auf Modell im ) für indirekte Erneuerung der Facette/Verblendschale (Entfernen der Krone, Provisorien, neue en der Brücke im zahntechnischen Labor, Wiedereingliederung der Brücke) je Erneuerung für die Erneuerung einer provisorischen Brücke (dafür # 19) für das Wiedereinsetzen einer Krone (dafür # 24a) für das Wiedereinsetzen einer Facette/Verblendschale an einer Krone (dafür 24b) für die Erneuerung einer Facette/Verblendschale einer Krone (dafür # 24b) für das Wiedereinsetzen einer Brücke mit zwei Ankern (dafür 95a) für das Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als zwei Ankern (dafür 95b) für die Erneuerung einer Rückenschutzplatte (dafür 100b) für die Erneuerung einer Facette/Verblendschale an einer Krone außerhalb der Verblendgrenzen (Privatleistung) für das Wiederherstellen von Schienen im Rahmen der PAR -Behandlung (dafür K6) Zusätzlich Bema 95c 01 Untersuchung 7b Abformung beider Kiefer 8 Sensibilitätsprüfung 12 Besondere Maßnahmen beim Präparieren 13a bzw. 13b Aufbaufüllung 13e bzw. 13f Aufbaufüllung, Ausnahmeindikation 18a Konfektionierter Stift Aufbau, einzeitig 18b Gegossener Stift Aufbau, zweizeitig 19 Provisorische Krone 21 Provisorische Krone mit Stiftverankerung 23 Entfernen einer Krone 25 Indirekte Überkappung 26 Direkte Überkappung 27, 28, 29, 31, 32, 34, 35 Wurzelkanalbehandlungsmaßnahmen 40, 41a Anästhesien 49 Exzision von Schleimhaut 50 Exzision einer Schleimhautwucherung Ä1 Beratung Ä925 ff. Röntgendiagnostik Material- und Laborkosten Zahntechnische Kosten nach BEL 10 Zusätzlich Bema 95a + 7b Abformung beider Kiefer + 95c Erneuerung /Facette an einer Brücke/festsitzender Schiene

3 Erneuerung vestibuläre innerhalb der Verblendgrenze: verblendete Teleskopkrone laut Befundgruppe 3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer. Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar innerhalb der Verblendgrenzen der Zahnersatzrichtlinien (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) im direkten Verfahren. für Erneuerung einer vestibulären an einer Krone für Erneuerung einer vestibulären an einer Teleskopkrone für Wiederherstellung einer vestibulären an einer Krone für Wiederherstellung einer vestibulären an einer Teleskopkrone - /Verblendschale an einer Brücke Bema 95c Zusätzlich 11

4 Erneuerung vestibuläre innerhalb der Verblendgrenze: verblendete Teleskopkrone laut Befundgruppe 3.1 Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer. Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar innerhalb der Verblendgrenzen der Zahnersatzrichtlinien (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) im indirekten Verfahren. Festzuschuss 6.8 Ohne Bonus: =8,61 / 20% =10,33 / 30% =11,19 / 100% =17,22 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn für Erneuerung einer vestibulären an einer Krone für Erneuerung einer vestibulären an einer Teleskopkrone für Wiederherstellung einer vestibulären an einer Krone für Wiederherstellung einer vestibulären an einer Teleskopkrone - /Verblendschale an einer Brücke Bema 95c Zusätzlich 12

5 Erneuerung vestibuläre innerhalb der Verblendgrenze: verblendete Teleskopkrone laut Befundgruppe a Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe. 3.2b einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe, 3.2c beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) im direkten Verfahren. für Erneuerung einer vestibulären an einer Krone für Erneuerung einer vestibulären an einer Teleskopkrone für Wiederherstellung einer vestibulären an einer Krone für Wiederherstellung einer vestibulären an einer Teleskopkrone - /Verblendschale an einer Brücke Bema 95c Zusätzlich 13

6 Erneuerung vestibuläre innerhalb der Verblendgrenze: verblendete Teleskopkrone laut Befundgruppe a Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe. 3.2b einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe, 3.2c beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn (UK Zähne 1-4, und OK Zähne 1-5) im indirekten Verfahren. Festzuschuss 6.8 Ohne Bonus: =8,61 / 20% =10,33 / 30% =11,19 / 100% =17,22 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn für Erneuerung einer vestibulären an einer Krone für Erneuerung einer vestibulären an einer Teleskopkrone für Wiederherstellung einer vestibulären an einer Krone für Wiederherstellung einer vestibulären an einer Teleskopkrone - /Verblendschale an einer Brücke Bema 95c Zusätzlich 14

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