Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

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1 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften Stand Dezember 2017

2 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 1 Inhalt I. Zielsetzung 2 II. Anwendungsbereich 3 III. Kundenweisungen 4 IV. Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Handelsaufträgen 5 V. Best Execution nach einzelnen Finanzinstrumenten Kundenweisungen Anleihen / Bonds Aktien, ETFs und gelistete Derivate (ETDs) FX / Foreign Exchange OTC Derivate 9 VI. Auswahl der Broker bzw. Börsenplätze Brokerauswahl Auswahl der Börsenplätze 11 VII. Überprüfung der Broker bzw. Börsenplätze Überprüfung und Rating der Broker Überprüfung und Rating der Venues 13 VIII. Abweichende Ausführung bei außergewöhnlichen Ereignissen 14 IX. Überprüfung und Anpassung 15

3 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 2 I. Zielsetzung Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh (nachfolgend BayernInvest ) verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um bei Erwerb und Veräußerung von Finanzinstrumenten das bestmögliche Ergebnis für das Investmentvermögen und dessen Anleger zu erzielen. Die nachstehend aufgeführten Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften beschreiben die Kriterien der bestmöglichen Ausführung von Transaktionen.

4 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 3 II. Anwendungsbereich Diese Ausführungsgrundsätze finden Anwendung auf die Ausführung der Handelsaufträge Im Rahmen der Verwaltung von Investmentvermögen für Dritte sowie auf die Finanzportfolioverwaltung. Sofern das Portfoliomanagement eines Investmentvermögens durch die BayernInvest an einen Portfoliomanager ausgelagert ist, finden die Ausführungsgrundsätze des ausgelagerten Portfoliomanagers Anwendung.

5 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 4 III. Kundenweisungen Ein Kunde/Anleger kann gegenüber der BayernInvest Weisungen hinsichtlich der Ausführungsmodalitäten für eine oder alle Transaktionen erteilen. Diese Kundenweisungen sind schriftlich zu fixieren. Grundsätzlich genießt die Weisung eines Kunden/Anlegers Vorrang gegenüber den in diesem Dokument geregelten Grundsätzen zur Einhaltung der Best Execution. Führt die BayernInvest einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen Kundenweisung aus, gilt die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses entsprechend dem Umfang der Weisung als erfüllt.

6 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 5 IV. Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Handelsaufträgen Bei der Ausführung von Handelsaufträgen trifft die BayernInvest alle erforderlichen Vorkehrungen um das bestmögliche Ergebnis für den Anleger zu erzielen. Dabei werden insbesondere folgende Faktoren und Kriterien herangezogen: der Kurs bzw. Preis die Kosten der Transaktion die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung die Größe und Geschwindigkeit der Order die Art des Finanzinstruments sonstige für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Die relative Gewichtung dieser Kriterien und Faktoren im Hinblick auf die Ausführung erfolgt basierend auf folgenden Punkten: Art des Finanzinstrumentes Art der Ausführung bzw. Orderinstruktion Besonderheiten des Ausführungsplatzes Anlagepolitik und Anlageziele des Investmentvermögens Anlageentscheidungen des Fondsmanagers, die Risiken des jeweiligen Investmentvermögens so gering wie möglich zu halten.

7 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 6 V. Best Execution nach einzelnen Finanzinstrumenten Im Hinblick auf die nachfolgenden Finanzinstrumente bewertet die BayernInvest die vorstehenden Faktoren mit folgender Gewichtung: 5.1. Anleihen / Bonds Bond-Orders werden grundsätzlich an Over-the-Counter-Märkten (OTC Märkten) platziert. In diesen Märkten werden die Preise bilateral zwischen den einzelnen Parteien vereinbart. Wo möglich werden Vergleichsangebote eingeholt, um das bestmögliche Ergebnis in den gegebenen Marktumständen zu erzielen. Im Gegensatz zu Aktienmärkten, ist die Auswahl der Kontrahenten für Bonds limitiert. Die Produkte werden oft nur von wenigen Kontrahenten angeboten und die Transparenz in Liquidität und Preis, sind zum Teil stark limitiert, wodurch es gerade in volatilen, nicht-transparenten Märkten notwendig sein kann, das erste Preisangebot ohne Aussicht auf ein weiteres/besseres anzunehmen. Des Weiteren ist es möglich, dass bestimmte Anleihen ausschließlich nur über einen Kontrahenten angeboten werden oder bestimmte Ordergrößen nur von einem Kontrahenten garantiert beliefert werden können. In diesen Fällen ist es nicht möglich weitere Vergleichsangebote zu erhalten, so dass in solchen Fällen ein Vergleichsangebot nicht eingeholt werden kann. Die verschiedenen Instrumente werden grundsätzlich elektronisch mit den Kontrahenten gehandelt. Unterstützt wird die Suche nach passenden Kontrahenten und Liquidität durch folgende elektronische Plattformen: Bloomberg / TSOX / ALLQ TradeWeb MarketAxess

8 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 7 V. Best Execution nach einzelnen Finanzinstrumenten 5.2. Aktien, ETFs und gelistete Derivate (ETDs) Handelsgeschäfte in Aktien, ETFs und ETDs werden grundsätzlich von der BayernInvest nicht direkt an Börsenplätzen ausgeführt, sondern an Finanz- Intermediäre (Broker) zur Ausführung weitergeleitet. Die Sicherstellung einer bestmöglichen Ausführung durch einen Finanz-Intermediär (Broker) erfolgt durch die Anwendung der Ausführungsgrundsätze ( Best Execution-Policy ) des Brokers. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Broker wirkt die BayernInvest auf die bestmögliche Ausführung der Transaktionen hin und überprüft, ob die Finanz-Intermediäre ebenfalls über angemessene Regelungen verfügen, um ihrerseits die bestmögliche Ausführung unserer Orders zu gewährleisten. Unterstützt wird die Orderaufgabe bei der BayernInvest durch die Nutzung folgender elektronischer Plattformen: Bloomberg EMSX / RFQE RFQ-Hub TradeWeb

9 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 8 V. Best Execution nach einzelnen Finanzinstrumenten 5.3. FX / Foreign Exchange Die BayernInvest führt Orders in verschiedenen FX-Instrumenten aus, darunter: FX-Futures, FX-Options (sowohl börsengehandelt als auch OTC), FX-Forwards, FX-Swaps sowie NDF (Non-Deliverable FX Forwards). Um für unsere Investmentvermögen das bestmögliche Ergebnis erreichen zu können, verwenden wir Handelsplätze, um mehrere konkurrierende Kurse gleichzeitig zu erhalten und wählen den günstigsten aus. Daher ist der Preis der primäre Ausführungsfaktor für diese Assetklasse. Um die speziellen Bedürfnisse der Anleger erfüllen zu können sind bestimmte FX-OTC-Derivate aufgrund ihrer maßgeschneiderten Struktur keine standardisierten Produkte wie z.b. Kontrakte mit ungewöhnlich langer Laufzeit. Diese Instrumente werden daher außerbörslich gehandelt. Die Preise werden anhand spezifischer Preisinstrumente unter Berücksichtigung aller relevanten Preisparameter wie Zinssätze, Volatilität und Spread überprüft. Soweit möglich, werden in der Regel von zwei oder mehr Market Makern Preise zum Vergleich angefordert. Unterstützt wird die Orderaufgabe bei der BayernInvest durch die Nutzung folgender elektronischer Plattformen: Bloomberg FXGO

10 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 9 V. Best Execution nach einzelnen Finanzinstrumenten 5.4. OTC Derivate Der Erwerb und die Veräußerung von Over-The-Counter-Derivaten (OTC- Derivate) bedürfen einer individuellen Betrachtung. Wenn OTC Derivate ausgeführt werden sollen, entweder per Request For Quote (RFQ), über eine Handelsplattform (bspw. Bloomberg RFQ) oder bilateral mit einem Kontrahenten, muss vorher sichergestellt sein, dass die notwendigen vertraglichen Grundlagen (ISDA, CSA etc.) und operativen Voraussetzungen (SSI, LEI etc.) mit dem jeweiligen Kontrahenten erfüllt sind. Sind die oben aufgeführten Voraussetzungen gegeben, erfolgt die Auswahl eines Kontrahenten anhand folgender Merkmale: Ist der Kontrahent im Stande die spezifischen Parameter eines OTC Kontraktes in Spezifikation, Volumen, Preis und Schnelligkeit ohne Markteinfluss umzusetzen Ist der Kontrahent im Stande, dass Ausführungsrisiko zu beurteilen und zu minimieren Ist der Kontrahent im Stande gemäß den Vorgaben des OTC Kontraktes, Kapital und Liquidität dafür bereitzustellen. In der Natur des Marktes für OTC-Derivate liegt es, dass die Kapazitäten der Kontrahenten sowohl im Hinblick auf die Marktbreite und tiefe, wie in der operativen Umsetzung von OTC Derivatetransaktionen nicht immer konsistent sind. Entsprechend sind neben den oben aufgeführten Faktoren weitere Faktoren bei der Auswahl eines oder mehrerer Kontrahenten bei einer OTC Transkation zu berücksichtigen. Der Kontrahent muss im jeweiligen zugrundeliegenden Handelsgegenstand ausreichend quantitative und qualitative Positionen sowie Research Kapazität aufweisen. Der Kontrahent muss die nachgelagerten Prozesse des Settlement und der Sicherheitenstellung ebenso hoch priorisieren. Der Kontrahent muss bei Positionsanpassungen wie Positionsübertrag über Verwahrstellen,sog. Novations (Gegenparteiwechsel oder Marktschließung, d.h. Kontrahenten verlassen ein Marktsegment als Market Maker) im Stande sein, dies wie eine Neuausschreibung einer Transaktion handzuhaben.

11 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 10 VI. Auswahl der Broker bzw. Börsenplätze 6.1. Brokerauswahl Passive Handelsgeschäfte (hier erfolgt die Orderaufgabe über Broker an Börsen) werden stets nach dem Prinzip der Erwartung der bestmöglichen Ausführung vergeben. Die Ausführungsqualität der einzelnen Finanz- Intermediäre sowie die der SIs werden auf Grundlage standardisierter Kriterien regelmäßig überwacht und entsprechend dieser bewertet. Dabei werden folgende Kriterien herangezogen: Zugang zu Liquidität oder Risikobereitschaft für den Haupthandel Finanzielle Stabilität und Sicherheit der Abwicklung Vertrautheit mit Markt und Sicherheit Solidität der technologischen Infrastruktur und der operativen Fähigkeiten Sicherheitsmaßnahmen und Compliance-Kontrollen zum Schutz der Kunden Preise und Kosten für reine Ausführungsdienste Fähigkeit, eine Transaktionskostenanalyse (TCA) zur Verfügung zu stellen Zugang zum Zentralisierten Risiko Buch (CRB) Fähigkeit zur Analyse der Ausführungsgeschwindigkeit Interaktionen mit internen und externen systematischen lnternisierern (Sls) Smart Order Routing (SOR) Logik und Algorithmische Handelsstrategien Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen angepasste Berichte, handelsbezogene, Leistungsdaten, Leistungszuordnungen, Risikoberichte (einschließlich Verletzung von Verstößen und Ablehnung) zu erstellen. Die BayernInvest handelt Orders grundsätzlich nur mit Handelspartnern der aktuell gültigen Brokerliste.

12 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 11 VI. Auswahl der Broker bzw. Börsenplätze 6.2. Auswahl der Börsenplätze Wo immer es möglich ist, beabsichtigt die BayernInvest regulierte Märkte zu nutzen, einschließlich MTFs, OTFs (MTFs und OTFs nachstehend Venues genannt). Dies bedeutet, dass die Orders über Venues (inkl. RFQs) eingestellt wird, um zu verhindern, dass sich die Marktbewegungen nachteilig auf die Ausführung auswirken. Die BayernInvest bestimmt den elektronischen Börsenplatz für die Auftragsausführung in Bezug auf einen bestimmten Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren: Die Instrumententypen werden hauptsächlich an dem jeweiligen Ort gehandelt, an dem die konkurrenzfähigen Preise verfügbar sind Die Tiefe der Liquidität und die relative Volatilität des Marktes Die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung Die Kreditwürdigkeit der Gegenpartei am Börsenplatz Qualität, Kosten und Vereinbarungen, die das Clearing und die Abrechnung unterstützen. Es kann jedoch Fälle geben, in denen das Erreichen des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung eines Kundenauftrags die Ausführung des Auftrags außerhalb der Handelsplätze erfordert. Die BayernInvest verwendet folgende elektronischen Börsenplätze / Venues (nicht vollständig) Bloomberg Tradeweb MarketAxess

13 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 12 VII. Überprüfung der Broker bzw. Börsenplätze 7.1. Überprüfung und Rating der Broker Die BayernInvest unternimmt angemessene Schritte, um sicherzustellen, dass bei der Weiterleitung der Orders an einen Broker zur Ausführung oder an einen Market Maker bzw. SI, dieser Finanz Intermediär über eine Order Execution Policy verfügt, welche es uns ermöglicht, unsere Best Execution-Verpflichtungen zu erfüllen und im besten Interesse der Fonds und deren Anleger zu handeln. Bei Brokern, die den MiFID II-Anforderungen unterliegen, erhält und überprüft die BayernInvest die Ausführung in Bezug auf ihre Order Execution Policy, den jährlichen Top-5-Bericht und die Ausführungsvereinbarungen. Der Prozess der Brokerüberwachung beinhaltet unter anderem die folgenden Hauptaktivitäten: Überprüfung der Ausführungsqualität von ausgewählten Maklern basierend auf der eigenen TCA Brokerreview basierend auf vom Broker offengelegten Informationen, wie z.b. die Order Execution Policy Jährlicher Top-5-Bericht der Broker Bestätigung der Einhaltung der Richtlinien zur Auftragsausführung Feststellung von Mängeln in der Ausführungsqualität Handelskonzentrationsbericht nach Händler und Makler Die BayernInvest handelt Orders nur mit Handelspartnern der aktuell gültigen Broker- bzw. Kontrahentenliste. Alle Broker, mit denen ein Handel stattfindet, wurden einer standardisierten Broker Onboarding - und Due Diligence Prüfung unterzogen. Hierbei wird das Kontrahentenrisiko für alle Transaktionen, die im Auftrag der Kunden/Anleger durchgeführt werden, bewertet und kontrolliert. Die Brokerliste wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

14 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 13 VII. Überprüfung der Broker bzw. Börsenplätze 7.2. Überprüfung und Rating der Venues Die BayernInvest überprüft und bewertet in regelmäßigen Abständen die verfügbaren Venues um diejenigen zu identifizieren, die es ermöglichen, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Die Überprüfung berücksichtigt unter anderem die folgenden Faktoren: Ausführungsqualität basiert auf Daten, die von den Handelsplätzen veröffentlicht und / oder bereitgestellt werden TCA-Bericht über die Performance der Ausführung Kosten der Ausführung Infrastruktur zur Unterstützung von Clearing und Abrechnung Best-Execution-Governance-Framework und Richtlinien

15 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 14 VIII. Abweichende Ausführung bei außergewöhnlichen Ereignissen Im Falle von Systemausfällen oder außergewöhnlichen Marktereignissen kann es notwendig sein, eine Order in einer von diesen Regelungen abweichenden Art und Weise auszuführen. Die BayernInvest ist auch in solchen Fällen bestrebt, für ihre Kunden / Anleger das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

16 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 15 IX. Überprüfung und Anpassung Die Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften werden mindestens einmal jährlich überprüft und werden den aktuellen Entwicklungen angepasst. Ebenso können die Grundsätze bei wesentlichen Änderungen außerhalb dieses Jahreszyklus überarbeitet werden. Die Anwendung der Policy wird im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und die Qualität der Ausführung überwacht. Die Best Execution Policies unserer Broker werden von der BayernInvest regelmäßig auf Einhaltung und auf Aktualität hin überprüft.

17 BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbh Karlstraße München Corporate 16 Governance-Grundsätze der BayernInvest

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