Offenlegungsbericht der Sparkasse Celle. Offenlegung gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) per

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Celle Offenlegung gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Tabellenverzeichnis Allgemeine Informationen Einleitung Anwendungsbereich der Offenlegung (Art. 431, 436 und 13 CRR sowie 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Erklärung des Vorstands zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) Buchstabe e) und f) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Information zu Mandaten des Leitungsorgans Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans Angaben zum Risikoausschuss Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR) Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Art 437 (1) Buchstabe b) und c) CRR) Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Art. 437 (1) Buchstabe d) und e) CRR) Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Antizyklischer Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur der Kreditportfolios (Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Risikopositionen insgesamt Risikopositionen nach geographischen Hauptgebieten Risikopositionen nach Branchen Risikopositionen nach Restlaufzeiten Notleidende und überfällige Risikopositionen (Art. 442 Buchstaben g) und h) CRR) Bildung der Risikovorsorge (Art. 442 Buchstabe i) CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Inanspruchnahmen von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Seite 2

3 12 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Seite 3

4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen... 7 Tabelle 2 Eigenkapital-Überleitungsrechnung... 9 Tabelle 3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Tabelle 4 Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und -positionsklassen Tabelle 5 Positive Wiederbeschaffungswerte Tabelle 6 Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers Tabelle 7 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Tabelle 8 Risikopositionen insgesamt Tabelle 9 Risikopositionen nach Branchen Tabelle 10 Risikopositionen nach Restlaufzeiten Tabelle 11 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Tabelle 12 Entwicklung der Risikovorsorge Tabelle 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte Tabelle 14 Erhaltene Sicherheiten Tabelle 15 Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Tabelle 16 Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Tabelle 17 Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Tabelle 18 Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Tabelle 19 Wertansätze für Beteiligungen Tabelle 20 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Tabelle 21 Tabelle 22 Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) Tabelle 23 Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Tabelle 24 Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Seite 4

5 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt dabei die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) sowie das interne Risikomanagement und Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht der zweiten Säule. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirement Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV- Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die in diesem Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen und Beteiligungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Bei den Risikopositionen (s. Punkt 7.1.1) erfolgt zudem eine Darstellung der Jahresdurchschnittswerte. Die Werte zu den belasteten und unbelasteten Vermögenswerten (s. Punkt 8) werden als Median- Werte offengelegt. 1.2 Anwendungsbereich der Offenlegung (Art. 431, 436 und 13 CRR sowie 26a KWG) Die Sparkasse Celle hat zum Berichtsstichtag keine Tochterunternehmen. Die nachfolgenden Angaben zur Offenlegung gemäß CRR beziehen sich daher ausschließlich auf die Sparkasse Celle als Einzelinstitut. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Celle macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Art. 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Die Gefahr der Offenlegung von vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen im Rahmen des Offenlegungsberichtes besteht nicht. Von der Möglichkeit zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen macht die Sparkasse Celle bei der Unterteilung der Risikopositionen im Kreditgeschäft sowie bei den notleidenden und überfälligen Risikopositionen jeweils nach geographischen Gebieten Gebrauch. Näheres hierzu s. Punkt sowie Punkt 7.2. Für beide Punkte wurde eine Prüfung der Angemessenheit der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Celle: Art. 438 Buchstabe b) CRR: Die Aufsicht hat keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gem. Art. 104 (1) Buchstabe a) CRD gefordert. Art. 441 CRR: Die Sparkasse Celle ist kein global systemrelevantes Institut. Art. 449 CRR: Es bestehen keine Verbriefungspositionen bei der Sparkasse Celle. Art. 452 CRR: Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird der KSA-Ansatz zugrunde gelegt und nicht der IRB-Ansatz. Seite 5

6 Art. 454 CRR: Für die operationellen Risiken wird kein fortgeschrittener Messansatz verwendet. Art. 455 CRR: Es wird kein internes Modell für das Marktrisiko verwendet. 1.4 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Art. 431 bis 455 CRR) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Celle hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Diese Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 1.5 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offenzulegenden Informationen werden auf der Internetseite der Sparkasse Celle ( im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichts jederzeit auf der Internetseite zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich unter Punkt 7 Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Lageberichtes der Sparkasse Celle, der Bestandteil des Geschäftsberichts ist, wieder. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Art. 434 (1) Satz 3 CRR an den entsprechenden Stellen einen Verweis auf die im Lagebericht veröffentlichten Informationen. Der Lagebericht der Sparkasse Celle ist ebenfalls auf der Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht. 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstabe a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind unter Punkt 7 Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Lageberichtes der Sparkasse Celle nach 289 HGB offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand der Sparkasse genehmigt. Er ist Bestandteil unseres Geschäftsberichts, der auf unserer Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzustellen, dass die Sparkasse Celle eine konservative Risikoeinstellung hat, bei der die dauerhafte Fortführung des Geschäftsmodells auch nach Eintritt der Risiken im Vordergrund steht. Für die Risiken im Kreditgeschäft wird ein moderates, aber kontinuierliches Wachstum erwartet. Nachdem 2016 das Zinsänderungsrisiko deutlich reduziert wurde, sind in 2017 Investitionen in andere Risikoklassen erfolgt. Die Investitionen sind zum Jahresende 2017 noch nicht vollständig abgeschlossen und werden in den nächsten Jahren fortgesetzt. Auf diese Weise werden sich in diesem Zusammenhang auch das Spreadrisiko, das Adressenrisiko aus Eigenanlagen, sowie das Risiko aus Immobilienfonds ausweiten. Das Gesamtbankrisiko wird wieder ausgeweitet, um zusätzliche Erträge zu generieren und das Risiko zu diversifizieren. Die Risikotragfähigkeit war im Jahr 2017 zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Gesamtbanklimite wurden in der wertorientierten, der periodischen und der regulatorischen Sichtweise jederzeit eingehalten. Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken sind in den Limitsystemen der Sparkasse Celle verankert. So ist bspw. die Kreditvergabe in einzelnen Risikoklassen begrenzt und es bestehen Vorgaben zum Seite 6

7 Besicherungsumfang der insgesamt vergebenen Kredite. Des Weiteren wird über die Betrachtung von Cashflows sichergestellt, dass sich das Zinsänderungsrisiko im geplanten Rahmen bewegt. Bei Abweichungen erfolgt bspw. durch den Abschluss von Zinsswaps eine entsprechende Steuerung und Reduzierung des Risikos. Im Bereich der Wertpapieranlagen ist sichergestellt, dass Direktanlagen nur in besicherte Anleihen von Emittenten mit bester Bonität erfolgen. Die Investition in ungedeckte Anlagen erfolgt in Exchange Traded Funds (ETF), die jeweils die Entwicklung eines Indizes abbilden. Auf diese Weise erfolgt eine breite Streuung der ungedeckten Anlagen. Ausnahme bildet die Anlage von liquiden Mitteln, die aber nur innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erfolgt. In 2017 erfolgte die Investition in einen Spezialfonds, in dem keine Nachbildung von Indizes stattfindet. Allerdings ist eine breite Streuung über Länder und Emittenten gegeben. Über regelmäßige Validierungen ist die Angemessenheit der Risikosysteme und -managementverfahren sichergestellt. Des Weiteren werden die Systeme regelmäßig weiterentwickelt und verbessert. 2.2 Erklärung des Vorstands zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) Buchstabe e) und f) CRR) Der Vorstand der Sparkasse Celle erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und für das Risikoprofil und die Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht der Sparkasse Celle, der als Bestandteil des Geschäftsberichts sowohl auf der Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist, enthält unter Punkt 7 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse Celle und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.3 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Information zu Mandaten des Leitungsorgans Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Mandate des Leitungsorgans, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind in den Zahlen nicht enthalten, da sie nicht in bedeutenden Instituten bestehen. Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen gem. Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen ordentliche Mitglieder des Vorstandes ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrates -- 1 Tabelle 1 Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen Lediglich ein Mitglied des Verwaltungsrates hat ein Mandat bei einem CRR-Institut. Bei diesem Institut handelt es sich um ein nicht bedeutendes Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Seite 7

8 2.3.2 Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im niedersächsischen Sparkassengesetz sowie in der Satzung der Sparkasse und der Verbandsordnung für den Zweckverband enthalten. Demnach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstandes für längstens fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Ein Widerrufen der Bestellung durch den Verwaltungsrat ist nur aus wichtigem Grund möglich. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbands Celle als Träger der Sparkasse Celle erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Gleichstellungsgesetzes des Landes Niedersachsen beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Ein Personalberater unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen jeweils über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse Celle werden im Wesentlichen durch den Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrates als Bedienstetenvertreter auf der Grundlage des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer der Sparkasse gewählt. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wechselt in regelmäßigen Abständen, wodurch sich die Hauptverwaltungsbeamten der beiden Träger Stadt und Landkreis Celle als Vorsitzende abwechseln. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist aktuell der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Celle. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden, z.b. durch spezielle Seminarangebote des niedersächsischen Sparkassenverbandes, geschult. Die Bedienstetenvertreter verfügen außerdem über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, sodass ausreichend Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich Angaben zum Risikoausschuss Aus Proportionalitätsgründen wurde in der Sparkasse Celle kein separater Risikoausschuss gemäß 25d (8) KWG gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Im Jahr 2017 haben insgesamt vier Sitzungen des Verwaltungsrats stattgefunden Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind ebenfalls im Lagebericht nach 289 HGB unter Punkt 7 Prognose-, Chancen- und Risikobericht enthalten. Der Lagebericht ist als Teil unseres Geschäftsberichts auf der Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht. Seite 8

9 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Daten dieser Tabelle stammen aus den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2017 sowie aus den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31. Dezember Abweichungen zwischen dem Jahresabschluss und den Daten aus der aufsichtsrechtlichen Meldung ergeben sich dadurch, dass in der aufsichtsrechtlichen Meldung per 31. Dezember 2017 die Eigenkapitalzuführungen aus dem Jahresabschluss 2017 noch nicht berücksichtigt wurden. Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Bilanzwert Hartes Zusätzliches Ergänzungskapital Passivposition Kernkapital Kernkapital 9. Nachrangige Verbindlichkeiten Genussrechtskapital Fonds für allgemeine Bankrisiken , ,0 1) , Eigenkapital , ,9 2) ,2 -- a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen , , ca) Sicherheitsrücklage , , cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 1.832, ,9 2) Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62c CRR): Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 66 CRR): Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchstabe b, 37 CRR): Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchstabe c, 38 CRR): Überleitungsrechnung zu Artikel 437 (1) Buchstabe a) CRR Vorsichtige Bewertung von Fair Value Positionen (Art. 34, 105 CRR) Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR): Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Artikel 484 CRR): 1) Abzug der Zuführung, da Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr erfolgt. -500, , , ) Abzug des Bilanzgewinns, da Zuführung zu den Eigenmiteln erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr erfolgt. Tabelle 2 Eigenkapital-Überleitungsrechnung 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Art 437 (1) Buchstabe b) und c) CRR) Die Sparkasse Celle hat keine anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. Das Eigenkapital besteht nur aus der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß 340g HGB. Seite 9

10 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Art. 437 (1) Buchstabe d) und e) CRR) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass die Kapitalangaben erfolgen, die Quoten sind in Prozent angegeben TEUR (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne ,00 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,00 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten Im Sinne von Artikel 484 Absatz (2) zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit 483 (2) Bestandsschutz bis 31. Dezember Mlnderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag In konsolidiertem CET1) 84, 479, 480 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, 26 (2) abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 5b* Andere Elemente des harten Kernkapitals 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen ,00 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 34, Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) -400,00 36 (1) (b), 37, 472 (4) -100,00 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 472 (5) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten sowie Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren 33 (a) 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) Seite 10

11 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit 36 (1) (e), 41, 472 (7) Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines 36 (1) (f), 42, 472 (8) Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von 36 (1) (g), 44, 472 (9) Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente 36 (1) (c), 38, 48 (1) Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 48 (1), 470 (2) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteile am zusätzlichen Kernkapital * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteile am Ergänzungskapital 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) (1) (I) 475 (2) 477 (2) Seite 11

12 * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom 475 (3) Institut gehaltenen Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus vom 477 (3) Institut gehaltenen Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus nicht 475 (4) wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus nicht 477 (4) wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus 475 (4) wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) * davon: Korrekturposten am harten Kernkapital aus 477 (4) wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) * davon: Ausnahmen vom Abzug von Beteiligungen an 471 Versicherungsunternehmen von Posten des harten Kernkapitals * davon: Zusätzliche Filter und Abzüge 481 * davon: Zusätzliche Abzüge vom harten Kernkapital 3 aufgrund des Artikels 3 der CRR * davon: Andere Abzüge des harten Kernkapitals 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt -100,00 36 (1) (j) 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,00 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 51, ,00-100,00 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz (3) zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit 483 (3) Bestandsschutz bis 31. Dezember Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende 85, 86, 480 Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 486 (3) 35a* Andere Elemente des zusätzlichen Kernkapitals 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Über-kreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, Indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) Seite 12

13 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR- Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Rest-beträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital In Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ ,00 56 (d), 59, 79, 475 (4) -100,00 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) * davon: Wesentliche Verluste für das laufende Geschäftsjahr 472 (3) * davon: Immaterielle Vermögensgegenstände -100, (4) * davon: Unterdeckung der erwarteten Verluste im IRBA- 472 (6) Wertberichtigungsvergleich * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus 472 (8) vom Institut gehaltene eigene Anteile am harten Kernkapital * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus 472 (9) vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 472 (10) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (11) 477 (2), 477 (3), 477 (4) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus vom Institut gehaltene eigene Anteile am Ergänzungskapital * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus nicht wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 477 (2) 477 (3) 477 (4) * davon: Korrekturposten am zusätzlichen Kernkapital aus 477 (4) wesentlichen Positionen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender 3, 467, 468, 481 oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für 467 nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für 468 nicht realisierte Gewinnes * davon: zusätzliche Filter und Abzüge 481 * davon: Zusätzliche Abzüge vom zusätzlichen Kernkapital 3 aufgrund des Artikels 3 der CRR * davon: Andere Abzüge des zusätzlichen Kernkapitals 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a* Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 56 (e) 100,00 36 (1) (j) 0,00 Seite 13

14 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,00 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 62, Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz (4) zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit 483 (4) Bestandsschutz bis 31. Dezember Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende 87, 88, 480 qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene 486 (4) Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und (d) 50a* Andere Elemente des Ergänzungskapitals 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 66 (d), 69, 79, 477 (4) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ , 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) * davon: Unterdeckung der erwarteten Verluste im IRBA- Wertberichtigungsvergleich * davon: Vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus wesentlichen Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 56b Vom Ergänzungskapital In Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (6) 472 (9) 472 (10) (a) 472 (11) (a) 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) Seite 14

15 * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus vom Institut gehaltenen eigenen Anteile am zusätzlichen Kernkapital * davon: Vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus nicht wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) 475 (2) (a) 475 (3) 475 (4) (a) * davon: Korrekturposten am Ergänzungskapital aus 475 (4) (a) wesentlichen Positionen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder 467, 468, 481 hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für 467 nicht realisierte Verluste davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für 468 nicht realisierte Gewinnes * davon: zusätzliche Filter und Abzüge 481 * davon: Zusätzliche Abzüge vom Ergänzungskapital 3 aufgrund des Artikels 3 der CRR * davon: Andere Abzüge des Ergänzungskapitals 56d* Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim zusätzlichen Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) ,00 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) * davon: Latente Steuern, die auf Gewinnerzielung beruhen und nicht aus vorübergehenden Abweichungen resultieren * davon: Vom Institut gehaltene eigene Anteile (eigene Aktien) * davon: Vom Institut gehaltene Überkreuzbeteiligungen an Unternehmen der Finanzbranche * davon: Nicht wesentliche Positionen am Eigenkapital von Unternehmen der Finanzbranche (kleiner Topf) * davon: Latente Steuern, die von der Gewinnerzielung abhängig sind und aus zeitlichen Differenzen resultieren und wesentliche Positionen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche * davon: Wesentliche Positionen am Eigenkapital von Unternehmen der Finanzbranche (großer Topf) 56 (e) 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,00 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 19,51 92 (2) (a), ,51 92 (2) (b), ,51 92 (2) (c) 5,75 CRD 128, 129, 130 Seite 15

16 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 1,25 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,00 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G- CRD 131 SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 11,51 CRD [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 9.305,00 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 73 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 74 [in EU-Verordnung nicht relevant] 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 0,00 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 62 (c) ,00 62 (c) 62 (d) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Tabelle 3 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. De 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Art und Beträge der Eigenmittelelemente 62 (d) 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) Seite 16

17 Die Übergangsregelungen für die Vorsorgereserven gemäß 340f HGB werden von der Sparkasse Celle nicht genutzt, da zum entsprechenden Stichtag nur ein geringer Betrag in den Vorsorgereserven bestand und somit unter Berufung auf Art. 3 CRR komplett auf die Anrechnung verzichtet wird. Die Anforderungen an die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote werden eingehalten. Die Quoten liegen jeweils bei 19,51%. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Punkt 4.1 Vermögenslage wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand der Sparkasse Celle genehmigt und ist Bestandteil unseres Geschäftsberichts, der auf unserer Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht ist. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Adressenausfallrisiko erfolgt nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA), die Unterlegung des operationellen Risikos erfolgt auf Grundlage des Basisindikatoransatzes (BIA). Für die Marktpreisrisiken und das CVA-Risiko (CVA: Credit Valuation Adjustment) werden jeweils die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Das CVA- Risiko berücksichtigt dabei kreditbezogene Bewertungsanpassungen, die einen Verlust durch die Bonitätsverschlechterung eines Kontrahenten abbilden. Die folgende Tabelle zeigt die Eigenmittelanforderungen zum Offenlegungsstichtag: Eigenmittelanforderungen gem. Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR Eigenmittelanforderung Kreditrisiko Standardansatz Zentralregierungen und Zentralbanken -- Regionalregierungen und lokale Gebietskörperschaften -- Öffentliche Stellen 1 Multilaterale Entwicklungsbanken -- Internationale Organisationen -- Institute 162 Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Risikopositionen ausgefallene Risikopositionen mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen gedeckte Schuldverschreibungen 283 Risikopositionen ggü. Unternehmen und Kreditinstituten mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- Investmentanteile (OGA-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Positionen KSA-Verbriefungspositionen -- Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz -- Ambitionierter Messansatz (AMA) -- CVA-Risiko 5 Standardmethode 5 Gesamt Tabelle 4 Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und -positionsklassen Seite 17

18 Wie Tabelle 4 zeigt, ist eine Unterlegung mit Eigenmitteln durch die Sparkasse Celle für das Adressenausfallrisiko, das operationelle Risiko und das CVA-Risiko erforderlich. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Celle keine Relevanz, es wurde keine Offenlegung von Kapitalzuschlägen von der Aufsicht gefordert. Für die interne Risikosicht hat die Sparkasse Celle das Adressenausfallrisiko (inkl. Beteiligungsrisiko)-, das Marktpreis- (insbesondere das Zinsänderungs- inkl. Optionsrisiko, Aktienkurs-, Spread- und Immobilienrisiko), das Liquiditäts- (Zahlungsfähigkeitsrisiko) sowie das operationelle Risiko als wesentliche Risiken identifiziert. Das Management dieser Risiken erfolgt auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung. Dazu wird mindestens vierteljährlich sowie ggf. anlassbezogen eine Risikotragfähigkeitsanalyse durchgeführt, durch die sichergestellt werden soll, dass die eingegangenen Risiken von der Sparkasse verkraftet werden können. Dabei werden die Risiko- und Verlustpotenziale sowohl für die wertorientierte als auch für die periodische Betrachtung über alle Risikokategorien zusammengefasst und den Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Die operationellen Risiken werden dabei auf Basis langjähriger Erfahrungswerte berücksichtigt. Das Liquiditätsrisiko bleibt im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung unberücksichtigt, da es als Zahlungsunfähigkeitsrisiko nicht quantifiziert werden kann. Die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit erfolgt im Rahmen des Liquiditätsmanagementsystems mit verschiedenen Instrumenten. Hierbei werden die Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet. Zudem erfolgt die Durchführung und Analyse von Stressszenarien. Auf diese Weise ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gesichert. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Dabei werden sowohl erwartete Entwicklungen als auch Stressszenarien berücksichtigt. Auf diese Weise stellt die Sparkasse sicher, dass zur Abschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Aus der Risikotragfähigkeitsanalyse werden wertorientierte und periodische Limitsysteme abgeleitet, die gewährleisten, dass die Risiko- bzw. Verlustpotenziale jederzeit durch das vorhandene Risikodeckungskapital getragen werden können. Dabei verfolgt die Sparkasse in der wertorientierten Sichtweise einen Gone-Concern-Ansatz. In der periodischen Sichtweise wird der Going-Concern- Ansatz verwendet. An dieser Stelle verweisen wir auf Punkt 7 Prognose-, Chancen-, Risikobericht des Lageberichtes der Sparkasse Celle, der als Bestandteil des Geschäftsberichts auf unserer Internetseite im Bereich Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort veröffentlicht ist. 5 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Das Gegenparteiausfallrisiko (auch als Kontrahentenrisiko bezeichnet) beschreibt das Risiko, dass ein Kontrahent ausfällt und dadurch seinen Verpflichtungen aus einem derivativen Finanzkontrakt nicht nachkommen kann. Damit entspricht das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Art. 439 CRR dem derivaten Adressenausfallrisiko gem. 326 SolvV a. F.. Die Sparkasse Celle schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung der Zinsänderungsrisiken in Form von Swaps ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Des Weiteren sind im Jahr 2017 drei weitere Swaptions abgeschlossen worden, um das Risiko einer vorzeitigen Kreditrückzahlung bei Zinsbindungen von mehr als 10,5 Jahren zu steuern und zu begrenzen. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Sparkasse Celle verwendet hier die Marktbewertungsmethode. Mit dieser Methode wird für jeden Swap und jede Swaption ein Kreditäquivalenzbetrag ermittelt, der die Grundlage für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen darstellt. Durch die Addition der einzelnen Beträge ergibt sich das Kontrahentenrisiko der Sparkasse Celle, welches auf die Eigenkapitalanforderungen angerechnet wird. Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko der Sparkasse Celle nach der Marktbewertungsmethode beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf knapp TEUR. Seite 18

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