Richtlinie zur Durchführung der Praxismodule

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1 Richtlinie zur Durchführung der Praxismodule für die Bachelor-Studiengänge Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Medienwirtschaft und Journalismus Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Management, Information, Technologie hat am die folgende Praxisrichtlinie beschlossen: 1. Grundsätze und Ziele 1.1 Praktische Tätigkeiten sind Bestandteil aller akkreditierten Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs Management, Information, Technologie. Diese Richtlinie regelt die Durchführung der folgenden Praxismodule: Praxisprojekt im Studiengang Wirtschaftsinformatik Praxisphase in den Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen Praxissemester im Studiengang Medienwirtschaft und Journalismus 1.2 Ziel der Praxismodule ist, die im Studium erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzuwenden, zu erweitern und zu vertiefen. Darüber hinaus sollen in berufstypischen Aufgabenstellungen und Projekten Erfahrungen im beruflichen Alltag in Praxisstellen vermittelt werden. Insbesondere soll die Möglichkeit genutzt werden, berufs- und branchenbezogene Probleme und Fragestellungen zu erkennen, die im weiteren Studium oder im Rahmen der Bachelorarbeit vertiefend bearbeitet werden können. 2. Voraussetzungen und Durchführung 2.1 Während der Praxismodule bleiben die Studierenden mit allen Rechten und Pflichten an der Fachhochschule immatrikuliert. Sie sind kraft Gesetzes über den für die Praxisstelle zuständigen Unfallversicherungsträger gegen Unfall versichert und genießen den Schutz der studentischen Krankenversicherung. 2.2 Soweit nicht das Haftpflichtrisiko bereits durch eine bei der Praxisstelle bestehende Gruppenhaftpflichtversicherung abgedeckt wird, ist von den Studierenden eine der Dauer und dem Inhalt der Praxistätigkeit angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen. 2.3 Die Praxismodule werden durch prüfungsberechtigte Angehörige des Fachbereichs Management, Information, Technologie betreut und entsprechend der jeweils gültigen Prüfungsordnung bewertet. Die Gewichtung der Note ergibt sich aus Teil B der Bachelor-Prüfungsordnung des Fachbereichs Management, Information, Technologie. 2.4 Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit ist ein schriftlicher Bericht anzufertigen. Sofern die Betreuerin bzw. der Betreuer keine anderen inhaltlichen und formalen Vorgaben macht, wird

2 empfohlen, die Vorgaben gemäß Anlage 1 zu beachten. Vorgaben der Praxisstelle hinsichtlich Datenschutz und Geheimhaltung sind zu beachten. 3. Dauer und Ausbildungsinhalte Dauer und Inhalte der Praxismodule werden geregelt für den Studiengang Wirtschaftsinformatik in Anlage 2 für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen in Anlage 3 für den Studiengang Medienwirtschaft und Journalismus in Anlage 4 4. Praxisstellen 4.1 Als Praxisstellen werden alle privaten und öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen zugelassen, in denen eine für Absolventinnen und Absolventen des jeweiligen Studiengangs berufstypische Tätigkeit erwartet werden kann. Entsprechend geeignete Praxisstellen im Ausland sind zugelassen. 4.2 Die Auswahl einer geeigneten Praxisstelle obliegt den Studierenden in eigener Verantwortung in Abstimmung mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer. Es wird empfohlen, mit der Praxisstelle einen schriftlichen Vertrag abzuschließen und sich dabei am Mustervertrag des Praxissemesteramts der Fachhochschule zu orientieren. 4.3 Die von den Studierenden an der Praxisstelle erbrachten Leistungen sollen angemessen honoriert werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Vergütung besteht jedoch ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht. 4.4 Es ist bei der Praxisstelle ein/e verantwortliche/r Betreuer/in zu benennen, die/der über mindestens die durch den jeweiligen Studiengang vermittelte Qualifikation verfügt. 4.5 Die Dauer der praktischen Tätigkeit bei der Praxisstelle ist abzüglich aller Abwesenheitstage durch ein Zeugnis der Praxisstelle zu bescheinigen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Beginn des Sommersemesters 2011 in Kraft.

3 Anlage 1: Form und Inhalt des schriftlichen Berichts Form Umfang: Seiten Format DIN A4; Schriftgröße 12 Punkt, Absatzabstand 1½-zeilig. Vollständiges Inhaltsverzeichnis. Stempel der Praxisstelle und Unterschrift des dortigen Betreuers Inhalt Keine Werbebroschüre für die Praxisstelle, sondern analytische und kritische Auseinandersetzung mit der Praxistätigkeit, z.b.: kurze Beschreibung der Praxisstelle und der Abteilung (Organisation, Geschäftsbereiche, Produkte bzw. Tätigkeitsbereiche, evtl. Geschäftsbericht etc.) ausführliche Beschreibung der wahrgenommenen Aufgaben und Tätigkeiten; falls ein bestimmtes Projekt betreut wurde, Beschreibung der Planungsphasen, Durchführung, Ergebnisse, etc. Beschreibung der Arbeitsergebnisse, Feedback, Auswertung Gewonnene Erkenntnisse über die Arbeitsabläufe Empfehlungen für Nachfolger Gliederung 1. Einleitung, Vorstellung der Praxisstelle Kurze Beschreibung der Praxisstelle; Rechtsform; Firmensitze; Anzahl Beschäftigte; Produktoder Dienstleistungsspektrum; Umsatz Organisationsstruktur in der Praxisstelle; Aufgabenbeschreibung des eigenen Bereichs 2. Eigene Arbeitsgebiete und Aufgaben Arbeitsgebiete, Produktionsbereiche, Dienstleistungsbereiche; Arbeitsergebnisse; Projektziele, Projektergebnisse, Projekttermine, Mitwirkungszeiträume Liste aller selbst wahrgenommenen Aufgaben und Tätigkeiten Detaillierte Beschreibung einiger dieser Aufgaben 3. Ausführliche Beschreibung eines eigenen Projekts Projektmeilensteine; Ablauforganisation; Beteiligte Arbeitsformen; Arbeitsmittel; Arbeitsabläufe Kommunikations- / Informationsgewohnheiten Auswertung relevanter Literatur Themen aus Lehrveranstaltungen, die zur Bewältigung der Aufgaben hilfreich waren 4. Reflexion Wesentliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxistätigkeit Folgerungen und Konsequenzen Vorschläge für Verbesserung und Veränderung Auswirkungen auf persönliche Berufs- und Karriereplanung Bezug zum Studium; hilfreiche Studieninhalte; neu gewonnenes Interesse

4 Anlage 2: Dauer und Ausbildungsinhalte des Praxisprojekts im Studiengang Wirtschaftinformatik A2.1 Das Praxisprojekt vermittelt Erfahrungen im beruflichen Alltag als Wirtschaftsinformatikerin bzw. Wirtschaftsinformatiker. Die Studierenden lernen die Geschäftstätigkeit und die Projektarbeit in der Praxis kennen. A2.2 Das Praxisprojekt wird in der Regel zu Beginn des 6. Studiensemesters begonnen und dauert 12 Wochen. A2.3 Das Praxisprojekt bereitet auf die Durchführung der Bachelorarbeit vor. Es wird empfohlen, dass die Betreuerin bzw. der Betreuer der Praxisphase auch die Rolle der Erstprüferin bzw. des Erstprüfers für die Bachelorarbeit übernimmt. A2.4 Prüfungsleistung für das Praxisprojekt ist eine Hausarbeit. Die organisatorische Durchführung zur Abnahme der Prüfungsleistung obliegt der Betreuerin bzw. dem Betreuer. A2.5 Das Praxisprojekt wird von der Betreuerin bzw. dem Betreuer bewertet, wenn ein schriftliches Dokument der Praxisstelle vorliegt, aus dem eine praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 12 Wochen nach Abzug aller Urlaubs-, Krankheits- und Fehlzeiten hervorgeht, die Hausarbeit vorgelegt und ggf. präsentiert wurde. A2.6 Soll unmittelbar im Anschluss an das Praxisprojekt die Bachelorarbeit bei der gleichen Praxisstelle durchgeführt werden, so wird empfohlen, einen Vertrag über mindestens 21 Wochen praktischer Tätigkeit abzuschließen.

5 Anlage 3: Dauer und Ausbildungsinhalte der Praxisphase im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen A3.1 Die Praxisphase ermöglicht den Studierenden die praktische Arbeit in einer Praxisstelle. Anhand konkreter Aufgabenstellungen lernen die Studierenden die Arbeitsweise der Wirtschaftsingenieurin bzw. des Wirtschaftsingenieurs in der Praxis kennen. A3.2 Die Praxisphase wird in der Regel zu Beginn des 7. Studiensemesters begonnen und dauert 12 Wochen. A3.3 Die Praxisphase bereitet auf die Durchführung der Bachelorarbeit vor. Es wird empfohlen, dass die Betreuerin bzw. der Betreuer der Praxisphase auch die Rolle der Erstprüferin bzw. des Erstprüfers für die Bachelorarbeit übernimmt. A3.4 Prüfungsleistung für die Praxisphase ist ein Praxisbericht. Die organisatorische Durchführung zur Abnahme der Prüfungsleistungen obliegt der Betreuerin bzw. dem Betreuer. A3.5 Die Praxisphase wird von der Betreuerin bzw. dem Betreuer bewertet, wenn ein schriftliches Dokument der Praxisstelle vorliegt, aus dem eine praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 12 Wochen nach Abzug aller Urlaubs-, Krankheits- und Fehlzeiten hervorgeht, der Praxisbericht vorgelegt und ggf. präsentiert wurde. A3.6 Soll unmittelbar im Anschluss an das Praxisprojekt die Bachelorarbeit bei der gleichen Praxisstelle durchgeführt werden, so wird empfohlen, einen Vertrag über mindestens 21 Wochen praktischer Tätigkeit abzuschließen.

6 Anlage 4: Dauer und Ausbildungsinhalte des Praxissemesters im Studiengang Medienwirtschaft und Journalismus A4.1 Das Praxissemester absolvieren die Studierenden in der Regel in einem Medienbetrieb oder in einer medienbezogenen Abteilung einer Praxisstelle. Die Studierenden sollen dabei berufsbezogen eingesetzt werden und studienzielrelevante Aufgaben übernehmen. Nach Möglichkeit sollen sie ein zu den Studienzielen passendes Projekt bearbeiten. Der Aufgabenbereich kann medienwirtschaftliche, journalistische, marketing- oder öffentlichkeitsarbeitsbezogene Tätigkeiten umfassen. A4.2 Zum Praxissemester wird zugelassen, wer mindestens 60 Kreditpunkte aus Prüfungsleistungen des 1. bis 3. Studiensemesters nachweist. A4.3 Vor Beginn des Praxissemesters, in der Regel im zweiten Studiensemester, besuchen die Studierenden eine vorbereitende Lehrveranstaltung im Umfang von 1 SWS. A4.4 Das Praxissemester wird in der Regel im 4. Studiensemesters durchgeführt und dauert 20 Wochen. A4.5 Während des Praxissemesters nehmen die Studierenden an einem Begleitseminar teil. Diese Veranstaltung dient der Begleitung und Vertiefung des Praxissemesters und bietet die Möglichkeit zur Lösung von Problemen sowie zur Reflexion der Arbeit im Berufsleben. So können Verbesserungen, neue Ideen oder Änderungen noch im laufenden Praxissemester umgesetzt werden. A4.6 Nach Abschluss des Praxissemesters besuchen die Studierenden eine nachbereitende Lehrveranstaltung im Umfang von 1 SWS. Sie dient der Reflexion und Aufarbeitung der Erfahrungen. A4.7 Die organisatorische Durchführung der vor- und nachbereitenden Lehrveranstaltung sowie des Begleitseminars obliegt der Betreuerin bzw. dem Betreuer. A4.8 Prüfungsleistung für das Praxissemester ist ein Praxisbericht, in dem die Studierenden Studium und Praxis verbinden und dazu beitragen, die Erfahrungen und Ergebnisse für den Lehrbetrieb nutzbar zu machen. Näheres regelt die Betreuerin bzw. der Betreuer. A4.9 Das Praxissemester wird von der Betreuerin bzw. dem Betreuer als bestanden bewertet und benotet, wenn die vorbereitende Lehrveranstaltung, das Begleitseminar und die nachbereitende Lehrveranstaltung erfolgreich absolviert wurden, ein schriftliches Dokument der Praxisstelle vorliegt, aus dem eine praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 20 Wochen nach Abzug aller Urlaubs-, Krankheits- und Fehlzeiten hervorgeht, der Praxisbericht vorgelegt und ggf. präsentiert wurde.

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