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1 Technische Informationen Trittsicherheit lt. Arbeitsstättenverordung und Unfallverhütung Demnach müssen Fußböden eben, rutschhemmend und reinigungsfreundlich sein. Besondere Schutzmaßnahmen gegen Ausgleiten sind erforderlich, wenn durch den Umgang mit Wasser, Öl, Schlamm, Fett oder Abfällen Rutschgefahr besteht. Bei der Auswahl der Belagsstoffe ist darauf Rücksicht zu nehmen. Diese klare Forderunf stützt sich auf Untersuchungen der Versicherungsträger, die ergaben, dass unter allen Unfallursachen das Ausrutschenan erster Stelle steht. Für die Bestimmung der Rutschfestigkeit und des Verdrängungsraumes gibt es ein entsprechendes Prüfverfahren und es ist festgelegt, welcher Bodenbelag mit welcher Eigenschaft in Bezug auf Rutschfestigkeit und Verdrängung verlegt werden darf. Im Privatbereich existiert kein Regel- oder Prüfverfahren. Für Böden innerhalb und außerhalb von Wohnungen/Wohnhäusern sollte unglasierte Baukeramik oder mattstumpfe Glasuren sowie alle Produkte der Trittsicherheitsgruppe R 9 genommen werden. Letztere wird in der Regel in Treppenhäusern bei Mehrfamilienhäusern von den Architekten/Bauplanern gefordert. Eine sinnvolle Kombination bieten zudem zusätzlich gummierte Treppenschienen als Stufenvorderkante. Diese verhindern in erster Linie das Ab- bzw. Wegrutschen von den Stufen und bieten zudem schallschutztechnisch erhebliche Vorteile. Weitere Informationen speziell auch für den gewerblichen Bereich erteilen wir Ihnen auf Anfrage gerne. Barfuß-Nassbereich Bodenbeläge für nassbelastete Barfussbereiche z.b. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Wasch- und Duschräume von Sport und Arbeitsstätten. Prüfverfahren: Schiefe Ebene, Begehung barfuss, Gleitmedium Netzmittellösung. Die Oberflächen sind eben, mikrorauh oder mäßig profiliert. Den Bewertungsgruppen sind die jeweiligen Bereiche zugeordnet. Bewertungsgruppe A: Barfussgänge (weitgehend trocken) Einzel- und Sammelumkleideräume Beckenböden in Nichtschwimmerbecken, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe zwischen 80cm uns 1,35m beträgt. Sauna- und Ruhebereich (weitgehend trocken) Bewertungsgruppe B: Barfussgänge, soweit nicht A zugeordnet Duschräume und Beckenumgänge Bereich von Desinfektionssprühanlagen Beckenböden in Nichtschwimmerbecken, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe unter 0,80cm ist Beckenböden in Nichtschwimmerbecken von Wellenbecken Hubböden und Planschbecken Ins Wasser führende Leitern Ins Wasser führende, maximal 1m breite Treppen mit beidseitigen Handläufen Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches Sitzstufen und Liegen Sauna- und Ruhebereich, sowie nicht A zugeordnet Bewertungsgruppe C: Ins Wasser führende Treppen, soweit nicht B zugeordnet Durchschreitebecken Geneigte Beckenrandausbildung (Finnische Rinne) Bewertungsgruppen Neigungswinkel A >=12 B >=18 C >=24 Bewertungsgruppen der Rutschfestigkeit und Verdrängung Anforderungen an die Rutschhemmung von Bodenbelägen in Arbeitsräumen, -bereichen und betrieblichen Verkehrswegen mit Rutschgefahr. Der Anwendungsbereich dieser BG-Regel beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrs- Wege, deren Fußböden mit gleitfördernen Stoffen in Kontakt kommen, wo also ein Risiko des Ausrutschens zu vermuten ist

2 Nr. Arbeitsräume,-bereiche und Bewertungsgruppe Verdrängungsraum betriebliche Verkehrswege (R-Gruppe) 0 Allgemeine Arbeitsräume u. bereiche 0.1 Eingangsbereiche, innen R Eingangsbereiche, außen R 11 oder R 10 V Treppen, innen R Außentreppe R 11 oder R 10 V Sanitärräume ( z.b. Toiletten, Umkleideund Waschräume) R 10 Pausenräume ( z.b. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen) R 9 1 Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl 1.1 Fettschmelzen R 13 V Speiseölraffenerie R 13 V Herstellung und Verpackung von Margarine R 12 Herstellung und Verpackung von Speisefett, Abfüllen von Speiseöl R 12 2 Milchbe- und Verarbeitung, Käseherstellung 2.1 Frischmilchverarbeitung einschl. Butterei R Käsefertigung, -lagerung und Verpackung R Speiseeisfabrikation R 12 3 Schokoladen- und Süßwarenherstellung 3.1 Zuckerkocherei R Kakaoherstellung R Rohmassenherstellung R Eintafelei, Hohlkörper- und Pralinenfabrikation R 11 4 Herstellung von Backwaren (Bäckereien, Konditoreien, Dauerwaren-Herstellung) 4.1 Teigbereitung R Räume, in denen vorwiegend Fette oder Flüssige Massen verarbeitet werden R Spülräume R 12 V 4 5 Schlachtung, Fleischverarbeitung, Fleisch- Verarbeitung 5.1 Schlachthaus R 13 V Kuttlerraum, Darmschleimerei R 13 V Fleischzerlegung R 13 V Wurstküche R 13 V Kochwurstabteilung R 13 V Rohwurstabteilung R 13 V Wursttrockenraum R Darmlager R Pökelei, Räucherei R Geflügelverarbeitung R 12 V Aufschnitt- und Verpackungsabteilung R Handwerksbetrieb mit Verkauf R 12 V 8****) 6 Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung 6.1 Be- und Verarbeitung von Fisch R 13 V Feinkostherstellung R 13 V Mayonnaiseherstellung R 13 V 4 7 Gemüsebe- und verarbeitung 7.1 Sauerkrautherstellung R 13 V Gemüsekonservenherstellung R 13 V Sterilisierräume R Räume, in denen Gemüse für die Verarbei- Tung vorbereitet wird R 12 V 4 8 Nassbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung (soweit nicht besonders erwähnt) 8.1 Lagerkeller, Gärkeller R Getränkeabfüllung, Fruchtsaftherstellung R 11 9 Küchen, Speiseräume 9.1 Gastronomische Küchen (Gaststättenküchen, Hotelküchen bis 100 Gedecke je Tag R 11 V über 100 Gedecke je Tag R 12 V Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen, Schulen, Kindertagesstätten, Sanatorien R Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in

3 Krankenhäusern, Kliniken R Großküchen für Gemeinschaftsverpflegung in Mensen, Kantinen, Fernküchen R 12 V Aufbereitungsküchen (Fast-Food-Küchen, Imbissbetriebe R 12 V Auftau- und Aufwärmküchen R Kaffee- und Teeküchen, Küchen in Hotels- Garni, Stationsküchen R Spülräume Spülräume zu 9.1, 9.4, 9.5 R 12 V Spülräume zu 9.2 R Spülräume zu 9.3 R Speiseräume, Gasträume, Kantinen einschl. Bedienungs- und Serviergängen R 9 10 Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser 10.1 für unverpackte Ware R für verpackte Ware R Verkaufsstellen, Verkaufsräume 11.1 Warenannahme Fleisch für unverpackte Ware R für verpackte Ware R Warenannahme Fisch R Bedienungsgang für Fleisch und Wurst für unverpackte Ware R für verpackte Ware R Bedienungsgänge für Brot und Backwaren, unverpackte Ware R Bedienungsgänge für Molkerei- und Fein- Kosterzeugnisse, unverpackte Ware R Bedienung für Fisch für unverpackte Ware R für verpackte Ware R Bedienungsgänge, ausgenommen Nr Bis 11.6 R Fleischvorbereitungsraum zur Fleischbearbeitung, ausgenommen Nr. 5 R 12 V zur Fleischverarbeitung, ausgenommen Nr. 5 R Blumenbinderäume und bereiche R Verkaufsbereiche mit ortsfesten Backöfen zum Herstellen von Backwaren R zum Aufbacken vorgefertigter Backwaren R Verkaufsbereiche mit ortsfesten Friteusen oder Ortsfesten Grillanlagen R 12 V Verkaufsräume, Kundenräume R Vorbereitungsbereiche für Lebensmittel zum SB-Verkauf R Kassenbereiche, Packbereiche R Verkaufsbereiche im Freien R 11 oder R 10 V 4 12 Räume des Gesundheitdienstes/ der Wohlfahrtspflege 12.1 Desinfektionsräume (nass) R Vorreinigungsbereiche der Sterilisation R Fäkalienräume, Ausgussräume, unreine Pflegearbeitsräume R Sektionsräume R Räume für medizinische Bäder, Hydrotherapie Fango-Aufbereitung R Waschräume von OP`s, Gipsräume R Sanitäre Räume, Stationsbäder R Räume für medizinische Diagnostik und Therapie, Massageräume R OP-Räume R Stationen mit Krankenzimmern und Flure R Praxen der Medizin, Tageskliniken R Apotheken R Laborräume R Friseursalons R 9 13 Wäscherei 13.1 Räume mit Durchlaufwaschmaschinen (Waschröhren) oder mit Waschschleudermaschinen R Räume mit Waschmaschinen, bei denen die

4 Wäsche tropfnass entnommen wird R Räume zum Bügeln und Mangeln R 9 14 Kraftfutterherstellung 14.1 Trockenfutterherstellung R Kraftfutterherstellung unter Verwendung von Fett und Wasser R Lederherstellung, Textilien 15.1 Wasserwerkstatt in Gerbereien R Räume mit Entfleischmaschinen R 13 V Räume mit Leimlederanfall R 13 V Fetträume für Dichtungsherstellung R Färbereien für Textilien R Lackierereien für Textilien 16.1 Nassschleifbereiche R 12 V Keramische Industrie 17.1 Nassmühlen (Aufbereitung keramischer Rohstoffe) R Mischer Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, Kunstharzen R 11 V Pressen (Formgebung) Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, Kunstharzen R 11 V Gießbereiche R Glasierbereiche R Be- und Verarbeitung von Glas und Stein 18.1 Steinsägerei, Steinschleiferei R Glasformung von Hohlglas, Behälterglas, Bauglas R Schleifereibereiche für Hohlglas, Flachglas R Isolierglasfertigung Umgang mit Trockenmittel R 11 V Verpackung, Versand von Flachsglas, Umgang mit Antihaftmittel R 11 V Ätz- und Säurepolieranlagen für Glas R Betonwerke 19.1 Betonwaschplätze R Lagerräume 20.1 Lagerräume für Öl und Fette R 12 V Lagerräume für verpackte Lebensmittel R Lagerbereiche im Freien R 11 oder R 10 V 4 21 Chemische und thermische Behandlung Von Eisen und Metall 21.1 Beizereien R Härtereien R Laborräume R Metallbe- und verarbeitung, Metall-Werkstätten 22.1 Galvanisierräume R Graugussbearbeitung R 11 V Mechanische Bearbeitungsbereiche (z.b. Drehe- Rei, Fräserei, Stanzerei, Presserei) R 11 V Teilreinigungsbereiche, Abdämpfbereiche R Werkstätten für Fahrzeug-Instandhaltung 23.1 Instandsetzungs- und Wartungsräume R Arbeits- und Prüfgrube R 12 V Waschhalle, Waschplätze R 11 V 4 24 Werkstätten für das Instandhalten von Luftfahrzeugen 24.1 Flugzeughallen R Werfthallen R Waschplätze R 11 V 4 25 Abwasserbehandlungsanlagen 25.1 Pumpenräume R Räume für Schlammentwässerungsanlagen R Räume für Rechenanlagen R Standplätze von Arbeitsplätzen, Arbeitsbühnen und Wartungspodeste R Feuerwehrhäuser 26.1 Fahrzeug-Stellplätze R Räume für Schlauchpflegeeinrichtungen R Geldinstitute 27.1 Schalterräume R 9 28 Parkbereiche 28.1 Garagen, Hoch- und Tiefgaragen ohne Witterungseinfluss R Garagen, Hoch- und Tiefgaragen

5 mit Witterungseinfluss R 11 oder R 10 V Parkflächen im Freien R 11 oder R 10 V 4 29 Schulen und Kindergärten 29.1 Eingangsbereiche, Flure, Pausenhallen R Klassenräume, Gruppenräume R Treppen R Toiletten, Waschräume R Lehrküchen in Schulen (siehe auch Nr. 9) R Küchen in Kindergärten (siehe auch Nr. 9) R Maschinenräume für Holzbearbeitung R Fachräume für Werken R Pausenhöfe R 11 oder R 10 V 4 30 Betriebliche Verkehrswege in Außenbereiche 30.1 Gehwege R 11 oder R 10 V Laderampen überdacht R 11 oder R 10 V nicht überdacht R 12 V Schrägrampen z.b. für Rollstühle, Ladebrücken R Betankungsbereiche R Betankungsbereiche überdacht R 11

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