Anforderungsliste Bodenbeläge

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1 bfu-fachdokumentation Anforderungsliste Bodenbeläge Autor: Bern 2018 Markus Buchser bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

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3 5 bfu-fachdokumentation Anforderungsliste Bodenbeläge Leitfaden: «Anforderungen an die Rutschhemmung in öffentlichen und privaten Bereichen» Autor: Bern 2018 Markus Buchser bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

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5 Autor Markus Buchser Berater Haus/Freizeit/Produkte bis Juli 2015, bfu Bauzeichner, Bauführer; befasst sich seit 1978 mit dem Bau von Sportanlagen, wovon 13 Jahre als Bauführer bei einer Sportplatzbaufirma und als Bauleiter bei einem Gartenbauamt. Seit 1991 Berater bei der bfu zu Sicherheitsfragen von Sport-, Bäder- und Freizeitanlagen sowie von Bodenbelägen. Vorstandsmitglied der IAKS Sektion Schweiz (Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen).

6 Impressum Herausgeberin Autor Redaktion Projektteam Titelbild Druck/Auflage bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Postfach CH-3001 Bern Tel Bezug auf Art.-Nr Markus Buchser, Berater Haus / Freizeit / Produkte bis Juli 2015, bfu Jörg Thoma, dipl. Ing. TH, Leiter Beratung / Sicherheitsdelegierte / Produktesicherheit, Vizedirektor, bfu Tobias Jakob, dipl. Bauingenieur HTL, Leiter Haus / Freizeit / Produkte, bfu Tanja Hofer-Grünig, Sachbearbeiterin Haus / Freizeit, bfu Abteilung Publikationen / Sprachen, bfu Ruben Wyttenbach, Bern. Business Park Swisscom Ittigen Merkur Druck AG, Gaswerkstrasse 56, 4901 Langenthal 9/2018/2000 Gedruckt auf FSC-Papier bfu 2018 Alle Rechte vorbehalten. Verwendung unter Quellenangabe (siehe Zitationsvorschlag) erlaubt. Kommerzielle Nutzung ausgeschlossen. Zitationsvorschlag Buchser M. Anforderungsliste Bodenbeläge Leitfaden: «Anforderungen an die Rutschhemmung in öffentlichen und privaten Bereichen». Bern: bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung; bfu-fachdokumentation ISBN (Print) ISBN (PDF) Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir darauf, konsequent die männliche und weibliche Formulierung zu verwenden. Wir bitten die Lesenden um Verständnis.

7 Inhalt I. Einleitung 7 1. Ursachen von Stürzen 7 2. Ziel 7 3. Auswahl geeigneter Bodenbeläge 8 4. Reinigung, Schutz und Pflege 8 5. Zusätzliche Massnahmen 8 6. Weiterführende Literatur 8 II. Grundlagen 9 1. Normen 9 2. Fachpublikationen 9 3. Rechtliche Grundlagen 9 III. Anwendungsbereich Berufsbereich Nichtberufsbereich 10 IV. Messmethoden, Bewertungsgruppen Messmethoden Stationäre Messmaschine Begehungsverfahren (schiefe Ebene) Vergleich der Messmethoden Messungen am Bauwerk Verdrängungsraum Ausblick 15 V. Auszug aus dem Prüfreglement R Bodenbeläge für den Schuhbereich Bodenbeläge für den Barfussbereich 16 VI. Messanleitung: Gleitmessgerät FSC 2000 print 17 VII. Vergleich der Prüfsysteme 19 bfu-fachdokumentation Inhalt 5

8 VIII. Anforderungen Hinweise zur Planung Bewertungsgruppe R Nassbelastete Barfussbereiche Gedeckte Bereiche ungedeckte Bereiche Laubengänge, offene Treppen Treppen- und Bodenbeläge im Freien Tipps für die Auswahl Empfehlung für öffentliche Bereiche Anforderungen Schuhbereich Anforderungen Barfussbereich 25 bfu-fachdokumentationen 26 6 Inhalt bfu-fachdokumentation 2.032

9 I. Einleitung In den späten 1990er-Jahren wurde in Zusammenarbeit von Suva und bfu das Gleitverhalten von Schuhen auf Bodenbelägen untersucht und eine Methode zur Prüfung der Gleitfestigkeit von Bodenbelägen entwickelt. Anschliessend erarbeiteten die folgenden Verbände und Firmen erstmals im Jahr 1998 die Anforderungsliste «Anforderungen an Bodenbeläge»: bfu Suva EMPA St. Gallen Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Handel Solothurn Schweizerischer Plattenverband SPV Naturstein-Verband Schweiz NSV Forbo Giubiasco SA Walo Bertschinger AG 1. Ursachen von Stürzen Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle bilden einen Schwerpunkt im Unfallgeschehen. Ein grosser Teil davon wird durch Ausrutschen beim Gehen verursacht. In der Schweiz ereignen sich im Bereich Haus und Freizeit jährlich rund Sturzunfälle (Stürze auf gleicher Ebene, aus der Höhe und auf der Treppe). Ursachen dafür sind häufig ungenügend rutschfeste Schuhsohlen oder Bodenbeläge, aber auch menschliche Ursachen wie Unachtsamkeit, Bequemlichkeit, falsche Risikoeinschätzung und Gewohnheiten. Der hohe Anteil am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen, Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln. Rutschhemmende Bodenbeläge sind ein dringendes Erfordernis für erfolgversprechende Unfallverhütung. Die nachfolgenden Überarbeitungen erfolgten mit weiteren Verbänden und Firmen: BodenSchweiz Verband der schweizerischen Fachgeschäfte für Linoleum, Spezialbodenbeläge, Teppiche und Parkett ISP Interessengemeinschaft der Schweizerischen Parkett-Industrie VHP Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte Tecnotest AG 2. Ziel Die Anforderungsliste ist ein Hilfsmittel bei der Auswahl des geeigneten Bodenbelags entsprechend des Verwendungszwecks und des Einsatzorts. Sie richtet sich an Planer, Architekten, bfu-sicherheitsdelegierte in den Gemeinden, Spezialisten für Arbeitssicherheit, Liegenschaftsverwaltungen, Bauherren, Bauverwalter, Vertreter der Bodenbelagsbranche, Fachleute für Sportanlagen und weitere interessierte Kreise, die sich mit der Rutschhemmung von Bodenbelägen befassen müssen. Ziel ist es, Unfälle, die auf Ausrutschen infolge rutschiger Bodenbeläge zurückzuführen sind, so weit wie möglich auszuschliessen. bfu-fachdokumentation Einleitung 7

10 3. Auswahl geeigneter Bodenbeläge Bei Neubauten, beim Umbau oder bei der Sanierung von Räumen und Anlagen stellt sich bereits in der Planungsphase die Frage nach geeigneten Bodenbelägen. Dabei ist es wichtig, die Anforderungen zu kennen, die der künftige Raum erfüllen muss. Es ist zu prüfen, ob der Belag für die vorgesehene Verwendung ausreichend rutschhemmend und stolperfrei ist und ob die mechanische Festigkeit, die Beständigkeit gegen chemische und physikalische Einwirkungen sowie die Haftung auf dem Untergrund den zu erwartenden Belastungen entsprechen. In der Planungsphase müssen auch schon die spätere Reinigung, der Unterhalt sowie Reparaturen berücksichtigt werden. Beschädigte Böden erhöhen die Stolpergefahr, behindern Transportvorgänge und bringen aus hygienischer Sicht Nachteile. 4. Reinigung, Schutz und Pflege Bodenbeläge stellen in Bezug auf den Unterhalt nicht nur die grössten zu reinigenden Flächen dar, sie werden nutzungs- und reinigungsbedingt auch am meisten beansprucht. Sie sollen die Anforderungen an die Trittsicherheit erfüllen und den zu erwartenden chemischen wie physikalischen Beanspruchungen standhalten. Durch geschickte Planung und Berücksichtigung der Unterhaltsarbeiten in der Nutzungsphase können erhebliche Einsparungen im Unterhalt erzielt werden. So kann vermieden werden, dass die notwendigen Reinigungs- und Pflegemassnahmen aufgrund von Kostendruck vernachlässigt werden. Die Planung entscheidet über Jahre hinaus, ob mit vertretbarem Aufwand die erwünschte Reinheit, Hygiene und Sicherheit erreicht werden kann. Nutzung, Reinigung, Schutz und Pflege, Renovation oder Ersatz eines Belags werden Veränderungen der Oberflächenstruktur und der Trittsicherheit bewirken. Dementsprechend verändern sich auch die Bedingungen für den Gebäudeunterhalt. Reinigungs- und Pflegesysteme, Reinigungsintervalle und -ergebnisse sind laufend zu überprüfen und anzupassen. 5. Zusätzliche Massnahmen Rutschunfälle lassen sich nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern. Zusätzlich sind u. a. folgende Punkte zu beachten: bauliche und organisatorische Massnahmen, die sicherstellen, dass Verkehrswege möglichst von Wasser und Verschmutzungen frei bleiben (z. B. Schmutzschleusen) wirkungsvolles Abführen des anfallenden Wassers (z. B. durch genügend grosses Gefälle, geeignete Abläufe) Vermeidung von Absätzen flächenbündige Abdeckungen von Überlaufund Ablaufrinnen 6. Weiterführende Literatur In der vorliegenden Dokumentation können nicht alle Gebäudetypen, Raumnutzungen oder Ausstattungen einzeln aufgeführt werden. Wichtig ist, dass das Schutzziel eingehalten wird. Die Gefährdungen sind deshalb von Objekt zu Objekt zu analysieren und die entsprechenden Massnahmen umzusetzen. Zum gesamten Fragenkomplex in Bezug auf Sicherheit von Bodenbelägen gibt die bfu-fachdokumentation «Bodenbeläge Leitfaden zu Planung, Bau und Unterhalt von sicheren Bodenbelägen» Auskunft. 8 Einleitung bfu-fachdokumentation 2.032

11 II. Grundlagen Für die Erarbeitung dieser Anforderungsliste wurden folgende Grundlagen und Fachliteratur verwendet: 1. Normen DIN 51130: 2014 Prüfung von Bodenbelägen Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren Schiefe Ebene DIN 51097: Prüfung von Bodenbelägen Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft Nassbelastete Barfussbereiche Begehungsverfahren Schiefe Ebene DIN 51131: 2014 Prüfung von Bodenbelägen Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten «bfu-prüfreglement R 9729 Klassifizierung von Bodenbelägen mit rutschhemmenden Eigenschaften», Bern: bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung; BGI/GUV-I 8687 Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV); 2011, Bohn F. Altersgerechte Wohnbauten Planungsrichtlinien, Zürich: Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen; 2014, 3. Rechtliche Grundlagen Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (2. Kapitel: Besondere Anforderungen der Gesundheitsvorsorge, 1. Abschnitt: Gebäude und Räume, Art. 14 «Böden») Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) 2. Fachpublikationen Buchser M. Bodenbeläge Leitfaden zu Planung, Bau und Unterhalt von sicheren Bodenbelägen, Bern: bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung; bfu-fachdokumentation BGR 181 Fussböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, 2003, BGI/GUV-I 8527 Bodenbeläge für nassbelastete Barfussbereiche, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV); 2010, bfu-fachdokumentation Grundlagen 9

12 III. Anwendungsbereich 1. Berufsbereich 2. Nichtberufsbereich Alle dem Arbeitsgesetz unterstehenden Betriebe müssen zwecks Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung auch bei Böden besondere Massnahmen treffen. Diese werden im Art. 14 «Böden» der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz umschrieben. Die Verfahren zur Prüfung der Rutschhemmung und Einordnung der Bodenbeläge in Bewertungsgruppen beruhen auf den folgenden Verfahren: Begehungsverfahren mit der «schiefen Ebene» nach DIN «Prüfung von Bodenbelägen Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr» und DIN «Prüfung von Bodenbelägen Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft Nassbelastete Barfussbereiche» Maschinelles Messverfahren nach «bfu-prüfreglement R 9729 Klassifizierung von Bodenbelägen mit rutschhemmenden Eigenschaften». Die bfu empfiehlt, die für den Berufsbereich geltenden Massnahmen auch im Nichtberufsbereich umzusetzen. Die vorliegende Anforderungsliste beschreibt die Mindestanforderungen für Bodenbeläge und ist in erster Linie für den Nichtberufsbereich bestimmt. Dieser schliesst neben dem privaten Wohnbereich auch die öffentlich zugänglichen Bauten ein, wie Gastgewerbe, Schulen, Barfusszonen von Bädern usw. Im Privatbereich ist die Forderung nach rutschhemmenden Bodenbelägen im Eigeninteresse der Nutzenden zu sehen. 10 Anwendungsbereich bfu-fachdokumentation 2.032

13 IV. Messmethoden, Bewertungsgruppen 1. Messmethoden 2. Stationäre Messmaschine Den menschlichen Gang mit seinen Rahmenbedingungen zu simulieren ist sehr schwer. Darum gibt es bis heute keine allgemein anerkannten Messmethoden. Nach Übereinkunft der Fachleute gibt es aber verschiedene Messverfahren, deren Ergebnisse den praktischen Erfahrungen nahekommen und im Rahmen von Normen angewendet werden. Die nachfolgende Beschreibung genormter Verfahren beinhaltet nur die wesentlichen Kriterien, da eine weitere Darstellung den Rahmen dieser Publikation sprengen würde. Details sind im entsprechenden Prüfreglement resp. in den entsprechenden Normen zu finden. In der Schweiz kann die Rutschhemmung der Bodenbeläge mit einer stationären Messmaschine (Wuppertaler Boden- und Schuhtester BST 2000) im Labor gemäss dem «bfu-prüfreglement R 9729 Klassifizierung von Bodenbelägen mit rutschhemmenden Eigenschaften» ermittelt werden. Ein Bodenbelag wird dabei auf einem fahrbaren Tisch befestigt und verschiebt sich unter einem künstlichen Fuss, der mit einem Reibmaterial (Standardschuhe oder Hautersatzmaterialien) ausgerüstet ist. Alle Prüfungen erfolgen immer mit vollständig benetzter Belagsprobe, als Zwischenmedien werden Glyzerin und Wasser mit Netzmittel eingesetzt. Die wirkenden Reibungskräfte werden mit dem Kraftaufnehmer gemessen, im Computer aufgezeichnet und in Gleitreibzahlen umgerechnet. Diese Methode hat den Nachteil, dass sie bei bereits verlegten Böden nicht anwendbar ist. Abbildung 1 Wuppertaler Boden- und Schuhtester BST 2000 Für den Schuhbereich werden die geprüften Bodenbeläge in die Bewertungsgruppen GS 1 bis GS 4 und für den Barfussbereich in GB 1 bis GB 3 eingeteilt, wobei die Klassifizierungen GS 4 resp. GB 3 die grösste Rutschhemmung bedeuten (Abbildung 2, S. 12). bfu-fachdokumentation Messmethoden, Bewertungsgruppen 11

14 Abbildung 2 Bewertung gemäss «bfu-prüfreglement R 9729» Gleitreibungskoeffizient µ Schuhbereich nach bfu/empa Barfussbereich nach bfu/empa >0.60 GS 4 GB 3 > GS 3 GB 2 > GS 2 GB 1 > GS 1 Abbildung 3 Bewertung gemäss DIN oder DIN Neigungswinkel α Arbeitsräume, Arbeitsbereiche Barfussbereich Neigungswinkel α >35 R 13 C >24 >27 35 R 12 >19 27 R 11 B >18 24 >10 19 R 10 A >12 18 >6 10 R 9 12 Messmethoden, Bewertungsgruppen bfu-fachdokumentation 2.032

15 3. Begehungsverfahren (schiefe Ebene) In Deutschland wird die Rutschhemmung mehrheitlich mit dem Begehungsverfahren gemäss DIN und ermittelt, das heisst mit einer Prüfperson auf einer verstellbaren Rampe (schiefe Ebene). Entsprechend trainierte Prüfpersonen mit Sicherheitsschuhen gehen auf dem Prüfbelag in aufrechter Haltung vor- und rückwärts. Dabei wird die Neigung vom waagrechten Zustand bis zum Neigungswinkel (Akzeptanzwinkel) gesteigert, bei dem die Prüfpersonen so unsicher werden, dass sie nicht mehr fähig sind, die Begehung fortzusetzen. Vor Beginn der Prüfungen wird ein Gleitmittel (für Arbeitsräume Motorenöl und für Barfussbereiche Wasser mit Netzmittel) gleichmässig auf dem Prüfbelag verteilt. Diese Methode hat folgende Nachteile: Sie ist bei bereits verlegten Böden nicht anwendbar. Sie ist personenabhängig (Subjektivität). Die Begehung während der Messung weicht erheblich vom normalen Gang in der Ebene ab. Der natürliche Horizontalgang des Menschen wird infolge der Neigung der Ebene nicht praxisgerecht simuliert. Für Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr werden die geprüften Bodenbeläge in die Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 und für nassbelastete Barfussbereiche in die Bewertungsgruppen A, B und C eingeteilt, wobei Beläge mit der Bewertungsgruppe R 13 resp. C die grösste Rutschhemmung ergeben (Abbildung 3, S. 12). 4. Vergleich der Messmethoden Aufgrund der stark unterschiedlichen Messmethoden lassen sich die Bewertungsgruppen gemäss «bfu- Prüfreglement R 9729 Klassifizierung von Bodenbelägen mit rutschhemmenden Eigenschaften» nicht mit den Bewertungsgruppen gemäss DIN und vergleichen. Während es sich bei Prüfungen gemäss bfu-prüfreglement um apparative Reibungsmessungen handelt, basieren Bewertungen gemäss DIN-Normen auf Tests mit Probanden, die die Rutschhemmung im Rahmen von Begehungsversuchen auf der Schiefen Ebene subjektiv beurteilen. Hinzu kommen wesentliche Unterschiede in den Reibmaterialien und den verwendeten Zwischenmedien. Bei der Bewertung von Bodenbelägen für den Schuhbereich tragen die Probanden Sicherheitsschuhe und beurteilen die Rutschhemmung eines Belagsmusters im ölverschmutzten Zustand. Demgegenüber werden in den bfu-prüfungen Reibungsmessungen mit vier verschiedenen Schuhen und mit zwei unterschiedlichen Zwischenmedien durchgeführt. Bei der Bewertung von Bodenbelägen im Nassbereich sind die Probanden barfuss, während die bfu-klassierung auf Reibungsmessungen mit vier verschiedenen Schuhen sowie mit zwei unterschiedlichen Hautersatzmaterialien beruht. Als Zwischenmedium wird in Abbildung 4 Begehungsverfahren (Schiefe Ebene) Der gemessene Neigungswinkel der Rampe hat nichts mit einem Bodenbelagsgefälle zu tun! bfu-fachdokumentation Messmethoden, Bewertungsgruppen 13

16 beiden Fällen Wasser mit Netzmittel verwendet, wobei aber die Konzentration des Netzmittels bei den bfu-prüfungen höher ist. Der Gleitreibungskoeffizient kann deshalb nicht zur Einordnung in eine R- oder eine ABC-Gruppe herangezogen werden. Beide Prüfsysteme haben ihre Gültigkeit, bis eine europäische Norm mit einem europaweit anerkannten Messverfahren zur Bestimmung der Rutschhemmung feststeht. 5. Messungen am Bauwerk Um geeignete Präventionsmassnahmen durchführen zu können, ist es oft erforderlich, die Rutschhemmung von Belägen am Bauwerk zu ermitteln. Im Lauf der letzten Jahre sind verschiedene mobile Gleitmessgeräte zur Prüfung der Rutschhemmung entwickelt worden. Geprüft wird grundsätzlich nur mit Zwischenmedien, da ein trockener Bodenbelag mehrheitlich eine hohe Gleitfestigkeit aufweist. Vergleichsmessungen haben gezeigt, dass die Messresultate nicht immer mit den Labormessungen identisch sind, die mit der stationären Messanlage gemacht werden. Bei Vergleichsmessungen sind immer die im Labor ermittelten Messwerte massgebend. Mobile Gleitmessgeräte haben den Vorteil, dass Messungen vor Ort an eingebauten Baustoffen durchgeführt und Veränderungen der Rutschhemmung auf einfache Weise nachgewiesen werden können. Der Gleitreibungskoeffizient ist zudem der einzige normativ zu ermittelnde Wert für die Rutschhemmung von Bodenbelägen im Betriebsstand, der sowohl im Labor als auch am Objekt gemessen werden kann. 6. Verdrängungsraum Wo konsistente gleitfördernde Stoffe anfallen, reicht eine ebene rutschhemmende Oberfläche allein nicht mehr aus. Es muss unter der Gehebene ein zusätzlicher Verdrängungsraum in Form von Vertiefungen geschaffen werden. Solche Böden werden mit V- Kennzahlen klassifiziert, die das erforderliche Mindestverdrängungsvolumen in cm 3 /dm 2 angeben. Die Klassierungen gehen von V 4 (4 cm 3 pro dm 2 ) bis V 10 (10 cm 3 pro dm 2 ). Die Ermittlung des Volumens des Verdrängungsraums erfolgt nach dem festgelegten Verfahren gemäss DIN Weitere Hinweise sind in der bfu-fachdokumentation «Bodenbeläge» zu finden. In der Schweiz sind u. a. der FSC 2000 print, der FSC 2011 und der FSC 3 verbreitet, mit denen die Gleitreibungskoeffizienten zwischen Schuhsohle und Bodenbelag gemessen werden können. Die Geräte fahren mit eigenem Antrieb und ziehen dabei Messgleiter über die zu messende Fläche. Die Auflagekraft auf die Gleiter ist dabei konstant. Diese verschieben sich gegen eine Feder nach hinten. Die Verschiebung wird gemessen und ausgewertet. Das Gerät misst den Reibungskoeffizienten (Reibzahl), also eine physikalische Grösse, und zeigt diesen an. Abbildung 5 Messung am Bauwerk mit einem mobilen Gleitmessgerät 14 Messmethoden, Bewertungsgruppen bfu-fachdokumentation 2.032

17 7. Ausblick Seit mehreren Jahren laufen Versuche, eine europäische Norm zur Messung der Gleitfestigkeit von Bodenbelägen zu entwickeln. Doch die Tatsache, dass sich zahlreiche Prüfmethoden etabliert haben, erschwert dieses Vorhaben. bfu-fachdokumentation Messmethoden, Bewertungsgruppen 15

18 V. Auszug aus dem Prüfreglement R 9729 In Zusammenarbeit mit der Suva und der EMPA St. Gallen hat die bfu ein Prüfreglement zur Klassifizierung von Bodenbelägen mit Anforderungs- und Prüfkriterien betreffend die Rutschhemmung von Bodenbelägen ausgearbeitet. Dabei wird nach zwei Verwendungszwecken unterschieden: Bodenbeläge für Bereiche, die mit Schuhen begangen werden, und Bodenbeläge für barfuss begangene Bereiche. 1. Bodenbeläge für den Schuhbereich Für die Klassifizierung der Rutschhemmung eines Bodenbelags für den Schuhbereich sind die Gleitreibzahl-Mittelwerte aus den Prüfungen mit Standardschuhen massgebend, die mit den Zwischenmedien Wasser mit 0,5 % Netzmittel bzw. 91 % Glyzerin durchgeführt wurden. Die in Tabelle 1 aufgeführten Mindestwerte müssen erfüllt sein. 2. Bodenbeläge für den Barfussbereich Für die Klassifizierung der Rutschhemmung eines Bodenbelags für den Barfussbereich sind die Gleitreibzahl-Mittelwerte aus den Prüfungen mit Standardschuhen bzw. mit Hautersatzmaterialien (Lorica, Silikon) massgebend, die mit dem Zwischenmedium Wasser mit 0,5 % Netzmittel (Natriumlaurylsulfat) durchgeführt wurden. Die in Tabelle 2 aufgeführten Mindestwerte müssen erfüllt sein. Die Einteilung erfolgt aus den Gleitreibzahl-Mittelwerten der Prüfungen mit Standardschuhen. Bodenbeläge, bei denen sich Gleitreibzahlen von µ < 0,30 ergeben, werden nicht klassifiziert. Bodenbeläge, bei denen sich bei Wasser mit 0,5 % Netzmittel Gleitreibzahlen von µ < 0,20 oder mit 91 % Glyzerin von µ < 0,15 ergeben, werden nicht klassifiziert. Tabelle 1 Klassifizierungen für Bodenbeläge des Schuhbereichs Grenzwerte Wasser mit 91 % Glyzerin bfu/empa/ Netzmittel Uni Wuppertal µ 0.60 µ 0.15 GS 4 µ 0.45 µ < 0.60 µ 0.15 GS 3 µ 0.30 µ < 0.45 µ 0.15 GS 2 µ 0.20 µ < 0.30 µ 0.15 GS 1 Bodenbeläge, bei denen sich bei Wasser mit 0,5 % Netzmittel Gleitreibzahlen von µ < 0.20 oder mit Glyzerin 91 % Gleitreibzahlen von µ < 0.15 ergeben, werden nicht klassiert. Tabelle 2 Klassifizierungen für Bodenbeläge des Barfussbereichs Grenzwerte (Wasser mit 0,5 % Netzmittel) Bewertungsgruppe Bewertungsgruppe Schuhe (Referenz) Hautersatzmaterialien bfu/empa/ Uni Wuppertal µ 0.60 µ 0.30 GB 3 µ 0.45 µ < 0.60 µ 0.30 GB 2 µ 0.30 µ < 0.45 µ 0.30 GB 1 Bodenbeläge, bei denen sich Gleitreibzahlen von µ 0.30 ergeben, werden nicht klassiert. 16 Auszug aus dem Prüfreglement R 9729 bfu-fachdokumentation 2.032

19 VI. Messanleitung: Gleitmessgerät FSC 2000 print Die nachfolgend aufgeführte Messanleitung wurde für Nassmessungen mit dem Gleitmessgerät FSC 2000 print entwickelt. Für andere Geräte und spezifische Bodenbeläge kann die Anleitung als Richtlinie herangezogen werden. Grundsätzlich sind Messungen mit dem FSC 2000 print als orientierende Messungen zu betrachten. Es kann angenommen werden, dass aufgrund der Gleitreibzahlen das Belagsmaterial in die entsprechende Bewertungsgruppe eingeteilt werden kann. Vergleichsmessungen haben gezeigt, dass die Messresultate nicht immer mit den Labormessungen identisch sind, die mit einer stationären Messanlage gemacht werden. Um reproduzierbare Resultate zu erhalten, müsste eine geeignete Grösse des Bodenbelags auf der stationären Messanlage BST 2000 gemäss «bfu-prüfreglement R 9729 Klassifizierung von Bodenbelägen mit rutschhemmenden Eigenschaften» untersucht werden. Bei Vergleichsmessungen sind immer die im Labor ermittelten Messwerte massgebend. Die Gleitreibzahl-Grenzwerte für den Schuhbereich sind in Tabelle 1, S. 16, und für den Barfussbereich in Tabelle 2, S. 16, ersichtlich. Tabelle 3 Messanleitung: Gleitmessung FSC 2000 print Vorbereitung Kunststoff- und Gummi-Gleiter je 5x in Gleitrichtung über ein 320er Schleifpapier auf einer festen Unterlage ziehen (anschleifen) und anschliessend abwischen/reinigen. Für den Barfussbereich Silikon-Gleiter mit Alkohol reinigen, 5x in Gleitrichtung über ein 1000er Schleifpapier auf einer festen Unterlage ziehen (anschleifen) und anschliessend abwischen/reinigen. Für den Barfussbereich Lorica-Gleiter auf sichtbare Beschädigungen kontrollieren und falls notwendig ersetzen. Nicht anschleifen! Sämtliche Gleiter während mindestens 5 Min. in eine Schale mit dem Zwischenmedium (Fertigmischung = Wasser mit 0,5 % Natriumlaurylsulfat) legen. Bodenbelag mit einem Baumwolltuch und/oder einer Bürste reinigen, von Schmutz und Staub befreien. Zwischenmedium als zusammenhängenden Wasserfilm auf den Bodenbelag aufbringen (etwa 80 cm lang und 5 cm breit) und mit vollgesaugtem, gelbem Schwämmchen gut verteilen. Messung mit dem FSC 2000 print Messung im Gefälle des Bodens, Messlänge 60 cm. Nassmessungen quer zum Gefälle können nicht durchgeführt werden. Je 4-5 Messungen hin und zurück durchführen. Die erste Messung vor jeder Messserie wird als sogenannte «Nullmessung» nicht im Messprotokoll eingetragen. Mit Kunststoff- und Gummi-Gleitern Nassmessungen durchführen. Im Barfussbereich zusätzliche Nassmessungen mit Lorica- und Silikon- Gleitern durchführen. Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Messprotokoll eintragen. Messungen an verschiedenen Stellen des zu messenden Bodenbelags längs und quer (sofern möglich) durchführen. Auswertung Alle vom Gerät abgelesenen Mittelwerte (Gleitreibzahlen) im Messprotokoll eintragen. Alternativ dazu können die Messungen als Messwertdiagramm ausgedruckt werden. Bei der Interpretation der Messergebnisse jeweils vom Gleitreibzahl-Mittelwert ausgehen. Die Bewertung der Rutschhemmung erfolgt aufgrund des Gesamtmittelwertes mit Kunststoff- und Gummigleitern gemäss Tabelle 1, S. 16 (Schuhbereich) und Tabelle 2, S. 16 (Barfussbereich). Barfussbereich: Bodenbeläge mit Gleitreibzahl-Mittelwerte von < 0.30 können nicht klassiert werden. bfu-fachdokumentation Messanleitung: Gleitmessgerät FSC 2000 print 17

20 Abbildung 6 Beispiel eines Messprotokolls Abbildung 7 Beispiel eines Messwertdiagramms 18 Messanleitung: Gleitmessgerät FSC 2000 print bfu-fachdokumentation 2.032

21 VII. Vergleich der Prüfsysteme Tabelle 4 Gegenüberstellung der Prüfsysteme Prüfsysteme Bewertung nach bfu/suva/ Bewertung nach BGIA und SFV EMPA/Uni Wuppertal Wie wird gemessen? Labormessung mit Maschine Begehungsversuch mit Prüfperson Mit welchem Messgerät? Boden- und Schuhtester BST 2000 verstellbare Rampe Was wird gemessen? Gleitreibung Akzeptanzwinkel (Neigung) Wo ist die Messung gültig? für alle Anwendungsbereiche für alle Anwendungsbereiche Tabelle 5 Gegenüberstellung der Prüfreglemente Prüfreglemente Bewertung nach bfu/suva/ Bewertung nach BGIA und SFV EMPA/Uni Wuppertal Regelwerk Schuhbereich bfu-anforderungsliste Bodenbeläge 1) Merkblatt BGR 181 2) Messnorm Schuhbereich bfu-prüfreglement R ) DIN Grenzwert Schuhbereich gemäss bfu-prüfreglement R ) bis sich die Prüfperson «unsicher» fühlt Bewertungsschema Schuhbereich GS1 bis GS4 R 9 bis R 13 Regelwerk Barfussbereich bfu-anforderungsliste Bodenbeläge 1) Merkblatt GUV-I ) Messnorm Barfussbereich bfu-prüfreglement R ) DIN Grenzwert Barfussbereich gemäss bfu-prüfreglement R ) bis sich die Prüfperson «unsicher» fühlt Bewertungsschema Barfussbereich GB1 bis GB3 A, B, C Prüfung des Verdrängungsraums bei profilierten Belägen DIN DIN ) bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung, 2) BGIA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Arbeitsversicherung 3) SFV Säurefliesner Vereinigung e. V. Tabelle 6 Gegenüberstellung der Prüfbedingungen Prüfbedingungen Bewertung nach bfu/suva/ Bewertung nach BGIA und SFV EMPA/Uni Wuppertal Zwischenmedium Schuhbereich Wasser, Netzmittel 0,5 %, Glycerin Motoren-Schmieröl 10 W-30 Zwischenmedium Barfussbereich Wasser, Netzmittel 0,5 % Wasser mit Netzmittel 1 g/l Gleitmaterial Schuhbereich 2 Strassenschuhe und 2 Arbeitsschuhe Sicherheitsschuh Gleitmaterial Barfussbereich künstliche Hautersatzmaterialien Barfussversuch Tabelle 7 Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile Vor- und Nachteile Bewertung nach bfu/suva/ Bewertung nach BGIA und SFV EMPA/Uni Wuppertal Vorteile reproduzierbare Messung mit einer Maschine; zuverlässiges menschliches Verhalten wird einbezogen Ergebnis Nachteile relativ aufwendig; schwere, stationäre Messanlage je nach Prüfperson unterschiedliche Ergebnisse; relativ subjektive Beurteilung; unnatürliche Gehbewegungen Tabelle 8 Gegenüberstellung der Prüfstellen Prüfstelle Bewertung nach bfu/suva/ EMPA/Uni Wuppertal Prüfstellen für den Schuhbereich Tecnotest AG BGIA Prüfstellen für den Barfussbereich Tecnotest AG SFV Bewertung nach BGIA und SFV bfu-fachdokumentation Vergleich der Prüfsysteme 19

22 VIII. Anforderungen 1. Hinweise zur Planung 1.1 Bewertungsgruppe R 9 Wie in Kapitel IV.3, S. 13 erwähnt, haben mit dem Begehungsverfahren geprüfte Bodenbeläge mit R- Werten auch in der Schweiz ihre Gültigkeit. Da ein Bodenbelag der Bewertungsgruppe R 9 gemäss DIN nur minimale sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen kann, wird diese Gruppe (R 9) in den nachfolgenden Tabellen 9 15 des Schuhbereichs nicht aufgeführt. Die Erfahrung zeigt aber, dass Bodenbeläge mit der Bewertungsgruppe R 9, die auch mit der stationären Messmaschine gemessen werden, oftmals einen Gleitreibungskoeffizient von mehr als µ 0.20 erreichen und somit in die Bewertungsgruppe GS 1 eingeteilt werden können. Sofern der Gleitreibungskoeffizient eines solchen Bodenbelags gemäss «bfu-prüfreglement R 9729 Klassifizierung von Bodenbelägen mit rutschhemmenden Eigenschaften» grösser als µ 0.20 ist, kann er entsprechend der Bewertungsgruppe auch in öffentlichen Bauten eingesetzt werden. Es empfiehlt sich aber, solche Bodenbeläge vorgängig in einem zertifizierten Messlabor prüfen zu lassen. 1.2 Nassbelastete Barfussbereiche Duschen, Garderoben, Saunas, Toiletten usw. werden in öffentlichen Freizeit- und Sportanlagen und auch zu Hause meist barfuss begangen. Da sich dort naturgemäss oft Wasser auf dem Fussboden befindet, bezeichnet man diese Orte als «nassbelastete Barfussbereiche». Wasser wirkt beim nackten Fuss als Gleitmittel, denn es verringert die Haftung zwischen Fusssohle und Bodenbelag erheblich. Die Haftung wird noch mehr reduziert, wenn Desinfektionsmittel, Seife, Shampoo und Duschgel in Wasser gelöst sind. Die Gefahr erhöht sich, dass die Benutzenden ausrutschen und hinfallen. Bei Nässe kann beim raschen Gehen ein Aufschwimmen (Aquaplaning) auftreten, das unter Umständen den Kontakt zum Bodenbelag unterbindet. Es ist wichtig, dass nur Belagsmaterialien gewählt werden, die mit der Bewertungsgruppe A, B oder C resp. GB 1 bis GB 3 gekennzeichnet sind. Man kann davon ausgehen, dass sie auch barfuss geprüft worden sind. Belagsmaterialien, die nur mit R-Werten gekennzeichnet sind, eignen sich für Barfussbereiche nicht, da sie im Begehungsverfahren mit Sicherheitsschuhen und Motoren-Schmieröl geprüft wurden. 1.3 Gedeckte Bereiche ungedeckte Bereiche Die Erfahrung zeigt, dass sich Sturzunfälle oftmals an Übergängen zwischen unterschiedlichen Bodenbelägen oder an Stellen, an denen die Rutschhemmung lokal variiert, ereignen. Aus diesem Grund sollten bei der Erschliessung gedeckte Bereiche, in die Personen Nässe und Feuchtigkeit hereintragen können, den Anforderungen der höheren Bewertungsgruppe (ungedeckte Bereiche) entsprechen. Das heisst, es sind grundsätzlich Bodenbeläge mit der gleichen Rutschhemmung zu wählen. 20 Anforderungen bfu-fachdokumentation 2.032

23 1.4 Laubengänge, offene Treppen Hochbauten werden heute vermehrt durch aussen liegende («offene») Laubengänge und Treppen erschlossen. Eine offene Bauweise ermöglicht eine gute Querlüftung, hat jedoch den Nachteil, dass die Bodenbeläge nass (Kondensat, Regen, Schnee) werden und oberflächig durch die Bildung von Raureife und Eis gefährlich glatt werden können. Aus diesem Grund sind entsprechend rutschhemmende Belagsarten zu wählen. Die Erfahrung zeigt, dass Laubengänge gegen Regen, Schnee und Eis geschützt werden sollten, damit die rutschhemmenden Eigenschaften der Beläge erhalten bleiben. Aus diesem Grund sind offene Laubengänge und Treppen «geschlossen» auszubilden (z. B. mit vollflächigen Verglasungen). Der Unterschied der Bereiche Laubengänge (Tabelle 9, S. 22) und Terrassen/Balkone (Tabelle 10, S. 22) liegt darin, dass sie von Personen unterschiedlich genutzt werden. Laubengänge dienen der Erschliessung, sind mehrheitlich öffentlich zugänglich und werden bei jedem Wetter benutzt. Terrassen/Balkone hingegen sind Privatsphäre und werden kaum bei misslichen Wetterverhältnissen (Regen, Schnee) benutzt. Hinsichtlich Raureifbildung sind im Freien stehende, freitragende Treppen, unterlüftete Schrittplatten und Eingangspodeste mit geringer Wärmekapazität besonders gefährdet. Auf solchen Flächen sind selbst rutschhemmende Beläge der höchsten Anforderungsgruppe bei einer Raureifbildung oft gefährlich rutschig. Beläge im Freien sollten mit dem Untergrund in direktem Kontakt stehen, um die Auskühlung bei klaren Winternächten zu reduzieren. 1.6 Tipps für die Auswahl In der Planungsphase ein Anforderungsprofil erstellen Bewertungsgruppe gemäss Einsatzort bestimmen und entsprechendes Belagsmaterial wählen Ein Nachweis (Zertifikat) über die Rutschhemmung ist unbedingt notwendig. Ausserdem ist die Gültigkeit des Zertifikats für die aktuell gelieferten Bodenbeläge zu bestätigen. Reinigungskonzept erstellen 1.7 Empfehlung für öffentliche Bereiche In öffentlichen Bereichen empfiehlt es sich, intensiv benutzte Bodenbeläge im Betriebszustand regelmässig mit mobilen Gleitmessgeräten nach definierten Vorgaben zu prüfen und die Rutschhemmung zu dokumentieren. 1.5 Treppen- und Bodenbeläge im Freien bfu-fachdokumentation Anforderungen 21

24 2. Anforderungen Schuhbereich Der Schuhbereich beschränkt sich auf Bodenbeläge, bei denen gleitfördernde Stoffe (Nässe, Staub usw.) eine Ausrutschgefahr darstellen. Die in den nachfolgenden Tabellen beschriebenen Einsatzorte sind teilweise mit dem Berufsbereich identisch. Für alle dem Arbeitsgesetz unterliegenden Betriebe ist die Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Art. 14 «Böden» massgebend. Es empfiehlt sich zudem, das zuständige Arbeitsinspektorat zu konsultieren. Im Fahrbahnbereich spricht man von Griffigkeit und es gelten die Rutschhemmungswerte der Norm SN (Eigenschaften der Fahrbahnoberfläche Anforderungen) des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS). Tabelle 9 Erschliessung Einsatzorte Bewertungsgruppe bfu/empa DIN-Norm Aussentreppen eingewandet, gedeckt GS 1 R 10 Aussentreppen gedeckt GS 2 R 11 Aussentreppen ungedeckt GS 3 R 12 Eingangsbereiche und Treppen überdacht GS 2 oder GS 1 V4 R 11 oder R 10 V4 Eingangsbereiche mit Schmutzschleusen GS 1 R 10 Eingangsbereiche ohne Schmutzschleusen GS 2 R 11 Korridore GS 1 R 10 Laubengänge gedeckt, eingewandet GS 1 R 10 Laubengänge gedeckt, offen (siehe auch Kapitel 1.4, S. 20) GS 2 R 11 Lifte GS 1 R 10 Rampen gedeckt bis max. 6 % Steigung GS 2 R 11 Rampen ungedeckt bis max. 6 % Steigung GS 3 R 12 Rampen gedeckt über 6 % Steigung GS 3 R 12 Rampen ungedeckt über 6 % Steigung GS 4 R 13 Treppenzugänge mit Schmutzschleusen GS 1 R 10 Treppenzugänge ohne Schmutzschleusen GS 2 R 11 Treppenhäuser, Innentreppen GS 1 R 10 Vorplätze gedeckt GS 2 R 11 Vorplätze ungedeckt GS 3 R 12 Tabelle 10 Wohnbereich Einsatzorte Bewertungsgruppe bfu/empa DIN-Norm Abstellräume für Zweiräder GS 1 R 10 Einstellhallen, Garagen (Empfohlene Werte gelten im Gehbereich) GS 2 R 11 Keller, Heizungen, Trockenräume, Waschküchen GS 1 R 10 Küchen GS 1 R 10 Terrassen, Balkone gedeckt GS 1 R 10 Terrassen, Balkone ungedeckt GS 2 R 11 Wintergärten GS 1 R Anforderungen bfu-fachdokumentation 2.032

25 Tabelle 11 Gastgewerbe und Handel Einsatzorte Bewertungsgruppe bfu/empa DIN-Norm Speiseräume, Gasträume, Kantinen GS 1 R 10 Kaffee- und Teeküchen GS 1 R 10 Küchen bis 100 Gedecke pro Tag (Gaststätten- und Hotelküchen) GS 2 R 11 V4 Küchen über 100 Gedecke pro Tag (Gaststätten- und Hotelküchen) GS 3 R 12 V4 Grossküchen, Aufbereitungsküchen (z. B. Fast-Food-Küchen, Imbissbetriebe) Restaurants Gästebereich GS 1 R 10 Verkaufsbereiche Non Food GS 1 R 10 Verkaufsbereiche Food GS 2 R 11 GS 3 R 12 V4 Tabelle 12 Gesundheitswesen Einsatzorte Bewertungsgruppe bfu/empa DIN-Norm Patientenzimmer GS 1 R 10 Therapieräume GS 1 R 10 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Kliniken GS 3 R 12 bfu-fachdokumentation Anforderungen 23

26 Tabelle 13 Öffentliche Bauten Tabelle 10 Einsatzorte Sanitärbereich Bewertungsgruppe bfu/empa DIN-Norm Sanitärräume Einsatzorte (Toiletten, Umkleide- und Waschräume) GS 1 Bewertungsgruppe R 10 Klassenräume, Gruppenräume bfu GS / EMPA 1 DIN-Norm R Lehrküchen in Schulen, Küchen in Kindergärten GS 2 R 11 Pausenhallen gedeckt GS 1 R 10 Pausenhallen ungedeckt, Pausenhöfe GS 2 R 11 Fachräume für Werken GS 1 R 10 Auditorien, Tabelle 11 Kirchen, Versammlungs- und Aufenthaltsräume GS 1 R 10 Museen, Gastgewerbe Kinos und Handel GS 1 R 10 Schalterräume GS 1 R 10 Einsatzorte Bewertungsgruppe bfu / EMPA DIN-Norm Tabelle Speiseräume, 14 Gasträume, Kantinen GS1 R 10 Transportgewerbe Kaffee- und Teeküchen GS1 R 10 Einsatzorte Küchen bis 100 Gedecke je Tag (Gaststätten- und Hotelküchen) GS2 Bewertungsgruppe R 11 V4 Küchen über 100 Gedecke je Tag Tag (Gaststätten- und Hotelküchen) bfu/empa GS3 DIN-Norm R 12 V Bahnböden Einstiegs-/Ausstiegsbereiche GS 2 R 11 Grossküchen, Aufbereitungsküchen (z. B. Fast-Food-Küchen, Imbissbetriebe) GS3 R 12 V4 Sitzbereiche Bahnböden GS 2 R 11 Busböden, Restaurants Tramböden Gästebereich GS GS1 3 R Bergbahnstationen Verkaufsbereiche Non Food GS4 GS1 / V4 R 13 R 10 V4 Perron, Verkaufsbereiche Gleise gedeckt, Food unterirdisch GS GS2 3 R Perron, Gleise aussen, der Witterung ausgesetzt GS 4 R 13 Betankungsbereiche überdacht GS 2 R 11 Betankungsbereiche nicht überdacht GS 3 R 12 Lagerbereiche Tabelle 12 im Freien GS 2 oder GS 1 V4 R 11 oder R 10 V4 Gesundheitswesen Einsatzorte Bewertungsgruppe Tabelle 15 Verkehrswege bfu / EMPA DIN-Norm Patientenzimmer GS1 R 10 Einsatzorte Bewertungsgruppe Therapieräume GS1 R 10 bfu/empa DIN-Norm Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Kliniken GS3 R 12 Laderampen überdacht GS 2 oder GS 1 V4 R 11 oder R 10 V4 Laderampen nicht überdacht GS 3 R 12 V4 Waschhallen/Waschplätze GS 2 R Anforderungen bfu-fachdokumentation 2.032

27 3. Anforderungen Barfussbereich Barfussbereiche sind Bereiche, in denen die Bodenbeläge in der Regel nass sind und barfuss begangen werden. Sie befinden sich z. B. in Bädern, in Krankenhäusern sowie in Umkleide-, Wasch- und Duschräumen von Sport- und Freizeitanlagen. Bei keramischen Belägen im Barfussbereich hat die Erfahrung gezeigt, dass ein hoher Fugenanteil die rutschhemmenden Eigenschaften unterstützt. In medizinischen Abteilungen und in Therapiebädern sind zusätzliche Kriterien bei der Auswahl von Bodenbelägen zu berücksichtigen. Wegen körperlicher Behinderungen von Patienten sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: Gehen mit Krücken, Befahren mit Gehhilfen, Krankenstühlen und mobilen Personenliften. Tabelle 16 Barfussbereich Einsatzorte Bewertungsgruppe bfu/empa DIN-Norm Badezimmer GB 1 A Toiletten GB 1 A Einzel- und Sammelumkleideräume GB 1 A Duschräume, Duschwannen GB 2 B Barfussgänge weitgehend trocken GB 1 A Barfussgänge mit erhöhten Anforderungen GB 2 B Lifte mit erhöhten Anforderungen GB 2 B Sauna- und Ruhebereiche weitgehend trocken GB 1 A Dampfbäder, Sauna- und Ruhebereiche mit erhöhten Anforderungen Therapiebecken, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als GB 1 A 80 cm beträgt Therapiebecken, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe weniger GB 2 B als 80 cm beträgt Bereiche von Desinfektionssprühanlagen GB 2 B Beckenumgänge GB 2 B Beckenrandausbildungen geneigt GB 3 C Durchschreitebecken GB 3 C Beckenböden: in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt Beckenböden: in Nichtschwimmerbereichen, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken GB 2 B Hubböden GB 2 B Planschbecken GB 2 B ins Wasser führende Leitern und Treppen GB 2 B ins Wasser führende max. 1 m breite Treppen mit beidseitigen Handläufen Leitern und Treppen ausserhalb des Beckenbereichs GB 2 B ins Wasser führende Leitern und Treppen mit erhöhten Anforderungen ins Wasser führende Rampen GB 3 C Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen GB 3 C GB 2 GB 1 GB 2 GB 2 GB 3 B A B B C bfu-fachdokumentation Anforderungen 25

28 bfu-fachdokumentationen Kostenlose Bestellungen auf Die Publikationen können zudem heruntergeladen werden. Einige Dokumentationen existieren nur in deutscher Sprache mit Zusammenfassungen auf Französisch und Italienisch. Strassenverkehr Gemeinschaftsstrassen Attraktiv und sicher Nr Schulweg Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Nr Sport Sichere Bewegungsförderung bei Kindern Leitfaden für Kindergärten, (Tages-) Schulen, Kindertagesstätten, Spielgruppen und Horte Nr Snowparks Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb Nr Signalisierte Schneeschuhrouten Leitfaden für Anlage, Signalisation, Unterhalt und Betrieb Nr Mountainbike-Anlagen Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb Nr Sporthallen Sicherheitsempfehlungen für Planung, Bau und Betrieb Nr Haus und Freizeit Sturzprävention in Alters- und Pflegeinstitutionen, Analyseinstrument und Fachinformationen als Leitfaden für die Praxis. Training zur Sturzprävention Manual für Kraft- und Gleichgewichtstraining zur Sturzprävention im Alter Bauliche Massnahmen zur Sturzprävention in Alters- und Pflegeinstitutionen Leitfaden für Planer, Bauträger und Bauherrenvertretung sowie Pflege- und Sicherheitsverantwortliche von stationären Alters- und Pflegeinstitutionen. Nr Nr Nr Sicherheit im Wohnungsbau Sicherheit im Wohnungsbau Ausgewählte rechtliche Aspekte betreffend bauliche Massnahmen zur Sturzprävention in Wohnbau- Nr ten Anforderungsliste Bodenbeläge Leitfaden: Anforderungen an die Rutschhemmung in öffentlichen und privaten Bereichen Nr Bodenbeläge Leitfaden für Planung, Bau und Unterhalt von sicheren Bodenbelägen Nr Gewässer Tipps zur Sicherung von Kleingewässern Nr Spielräume Tipps zur Planung und Gestaltung von sicheren, attraktiven Lebensund Spielräumen Nr Bäderanlagen Sicherheitsempfehlungen für Planung, Bau und Betrieb Nr bfu-fachdokumentationen bfu-fachdokumentation 2.032

29

30 Sicher leben: Ihre bfu Die bfu setzt sich im öffentlichen Auftrag für die Sicherheit ein. Als Schweizer Kompetenzzentrum für Unfallprävention forscht sie in den Bereichen Strassenverkehr, Sport sowie Haus und Freizeit und gibt ihr Wissen durch Beratungen, Aus bildungen und Kom munikation an Privatpersonen und Fachkreise weiter. Mehr über Unfall prävention auf bfu Alle Rechte vorbehalten. Verwendung unter Quellenangabe (siehe Zitiervorschlag) erlaubt. Kommerzielle Nutzung ausgeschlossen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung, Postfach, CH-3001 Bern Tel , bfu.ch,

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