Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den KOM(2010) 446 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/011 NL/NXP Semiconductors, Niederlande) DE DE

2 BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung 1 sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 2 niedergelegt. Am 26. März 2010 stellten die Niederlande den Antrag EGF/2010/011 NL/NXP Semiconductors auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei NXP Semiconductors Netherlands BV (im Folgenden NXP ) in den Niederlanden. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: EGF-Referenznummer EGF/2010/011 Mitgliedstaat Niederlande Artikel 2 a Betroffenes Unternehmen NXP Semiconductors Netherlands BV Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller Keine Bezugszeitraum bis Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen Datum der Antragstellung Entlassungen im Bezugszeitraum 590 Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum 0 Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist 512 Personalisierte Dienstleistungen: Haushaltsmittel in EUR Kosten für die Durchführung des EGF 3 : Haushaltsmittel in EUR Kosten für die Durchführung des EGF in % 4 % Gesamtkosten in EUR EGF-Beitrag in EUR (65 %) Der Antrag wurde der Kommission am 26. März 2010 vorgelegt und bis zum 3. Juni 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt ABl. C 139 vom , S. 1. ABl. L 406 vom , S. 1. Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. DE 2 DE

3 2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führen die Niederlande aus, dass der Halbleitermarkt 4 ein weltweit stark umkämpfter Markt mit einer begrenzten Zahl großer Marktteilnehmer ist. Im Jahr 2009 entfielen auf die 20 größten Hersteller 63 % des Weltmarktes 5. Damit stehen die Hersteller ständig unter dem Druck, die Kosten senken zu müssen. Die Niederlande verweisen auf die sehr viel niedrigeren Lohnkosten der asiatischen Halbleiterhersteller. Die direkten Lohnkosten sind in den Niederlanden um 54 % höher als beispielsweise in Singapur, bei den indirekten Lohnkosten beläuft sich der Unterschied auf 47 %. Nach den von der isuppli Corporation vorgelegten Jahresverkaufszahlen ist der Marktanteil Europas von 14,9 % im Jahr 2005 auf 11,2 % im Jahr 2009 zurückgegangen, während die größten asiatischen Hersteller ihren Anteil von 39,7 % im Jahr 2005 auf 43,3 % im Jahr 2009 steigerten. Durch den Wechselkurs EUR/USD entstand ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die europäischen Hersteller, da die Kosten in EUR bezahlt, die Produkte aber in USD verkauft werden. 4. Die Niederlande machen darüber hinaus geltend, dass die Auswirkungen der Veränderungen im Welthandelsgefüge durch die Wirtschafts- und Finanzkrise weiter verschärft wurden, da der Halbleitermarkt sehr sensibel auf Schwankungen des Wirtschaftswachstums reagiert. Im April 2009 fiel der weltweite Halbleiterumsatz gegenüber April 2008 um 25,1 %. Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a 5. Die Niederlande beantragen eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind, wozu auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern gezählt werden. 6. Der Antrag betrifft 590 Entlassungen in einem einzigen Unternehmen NXP im viermonatigen Bezugszeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. Januar Von diesen Entlassungen wurden 473 gemäß Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich und 117 gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. 4 5 Ein Halbleiter ist ein Stoff, dessen elektrische Leitfähigkeit zwischen der eines Nichtleiters und eines Leiters liegt. Halbleiter sind ein wesentlicher Bestandteil verschiedener Arten elektronischer Schaltungselemente, wie sie in der Kommunikationstechnologie, der Steuerungs- und Nachweistechnologie und in Computern verwendet werden. Nach dem Ranking, das die isuppli Corporation jährlich erstellt. DE 3 DE

4 Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen 7. Die niederländischen Behörden machen geltend, NXP habe in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Herstellungskosten zu senken und somit auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, es sei aber nicht vorhersehbar gewesen, dass die asiatischen Halbleiterhersteller ihre Wettbewerbsposition so deutlich verbessern würden. Die von NXP erzielten Kostenreduzierungen reichten nicht aus, um den durch die niedrigeren Löhne in Asien bedingten Wettbewerbsvorteil auszugleichen. Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise ist ein weiterer Faktor, der nicht vorhergesehen werden konnte. Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitnehmer 8. Der Antrag bezieht sich auf insgesamt 590 Entlassungen in einem Unternehmen, nämlich NXP, davon 512 gezielt zu unterstützende Arbeitnehmer. Die übrigen Entlassenen dürften in eigener Initiative ohne Unterstützung durch den EGF eine neue Beschäftigung finden oder aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. 9. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitnehmer: Gruppe Anzahl Prozent Männer Frauen EU-Bürger Nicht-EU-Bürger bis 24 Jahre alt 1 > 0 25 bis 54 Jahre alt bis 64 Jahre alt In den genannten Gruppen inbegriffen sind 7Arbeitnehmer (1,3 %), die an langfristigen gesundheitlichen Problemen bzw. einer Behinderung leiden. 10. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe Anzahl Prozent Führungskräfte 10 2 Akademische Berufe 20 4 Technische Berufe 24 4 Bürokräfte 14 3 Dienstleistungs- und Verkaufsberufe 4 1 Bedienung von Anlagen und Maschinen und Montageberufe Die Niederlande haben bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter 12. Die Firma NXP ist in Nijmegen, Provinz Gelderland (NUTS-II-Region NL22), und in Eindhoven, Provinz Nordbrabant (NUTS-II-Region NL41), angesiedelt. Am stärksten von den Entlassungen betroffen sind Nijmegen und sein Umland, da die DE 4 DE

5 meisten Entlassungen am NXP-Produktionsstandort Nijmegen vorgenommen wurden. 13. Die zuständige Behörde ist das niederländische Ministerium für Soziales und Beschäftigung. Die Durchführung der Maßnahmen wurde an NXP in Gestalt des firmeneigenen Mobilitätscenters namens NXT Job delegiert. Weitere Beteiligte sind: die Gemeindeverwaltungen von Nijmegen und Eindhoven, die Gewerkschaften FNV ( Federale Nederlandse Vaksbeweging ) Bondgenoten, CNV ( Christelijk Nationaal Vakverbond in Nederland ), Dienstenbond, De Unie und VHPP ( Belangen Vereniging Hoger opgeleid Personeel ), die Geschäftsstellen Nijmegen und Eindhoven der für die Zahlung von Beihilfen zuständigen öffentlichen Einrichtung UVW ( Uitvoeringsinstituut WerknemersVerzekeringen ) Werkbedrijf, die regionalen Berufsbildungszentren in Nijmegen und Eindhoven, Hoge School Arnhem Nijmegen, Avans Hogescholen, Technical University Eindhoven und die Organisation Leren en Werken Nijmegen. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 14. Von den 590 Entlassungen entfallen 526 auf Nijmegen und 76 auf Eindhoven. Die niederländischen Behörden führen an, dass die Entlassungen in Nijmegen erhebliche lokale Auswirkungen haben werden, da NXP der größte Industriearbeitgeber der Region ist. Das Unternehmen bot Arbeitsplätze für eine große Zahl Geringqualifizierter, die jahrzehntelang bei NXP gearbeitet haben. Der Mangel an Arbeitsmöglichkeiten in ähnlichen Unternehmen wird für hochspezialisierte Industriearbeitnehmer besonders problematisch. Den niederländischen Angaben zufolge stellt sich die Lage in Eindhoven, wo vor allem der FuE-Bereich von den Entlassungen betroffen ist, etwas anders dar. Die entlassenen NXP-Arbeitnehmer sind erfahren, aber ihre Erfahrung zählt nur innerhalb eines begrenzten Marktsegments, und die anderen FuE-Unternehmen der Region leiden unter der Wirtschafts- und Finanzkrise. 15. Laut Prognose der niederländischen Behörden wird die wirtschaftliche Lage in allen niederländischen Provinzen 2010 als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise schlechter sein als in den Jahren vor der Krise. Daher haben die Entlassungen bei NXP nur eine bereits bestehende Situation verschärft. Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 16. Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. Die Maßnahmen werden von NXT Job, dem von NXP eingerichteten Mobilitätscenter, durchgeführt. Anlaufphase und Job-to-Job-Betreuung: Dazu gehören gemeinsame Informationssitzungen zur Präsentation der verfügbaren Maßnahmen, die Aufnahme und Registrierung der entlassenen Arbeitnehmer, das Bestellen eines persönlichen Mentors für die Dauer der Wiedereingliederungsphase, die Ermittlung der jeweils geeignetsten Maßnahmen. Die Job-to-Job-Betreuung DE 5 DE

6 umfasst auf die Einzelnen zugeschnittene Programme mit Screening, Karriereund Berufsplanung, Bewerbungstraining, Informationen über freie Stellen und die aktive Kontaktaufnahme mit potenziellen neuen Arbeitgebern. Aus- und Weiterbildung: Hierbei geht es um die berufliche Weiterbildung. Den individuellen Weiterbildungspfaden liegt die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zugrunde; sie werden in enger Zusammenarbeit zwischen den Entlassenen, den Sozialpartnerorganisationen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen) und anderen Interessenträgern in der betroffenen Region ermittelt. Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung: Dies umfasst die Evaluierung der bisherigen Qualifikation und Erfahrung jedes einzelnen Arbeitnehmers und die Ermittlung der Bereiche, in denen eine weitere Schulung erforderlich ist. 17. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen. 18. Die von den niederländischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die niederländischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf EUR (= 4 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitnehmer Veranschlagte Kosten je zu unterstützenden Arbeitnehmer (in EUR) Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (in EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Anlaufphase und Job-to-Job- Betreuung (startfase en begeleiding 'van werk naar werk) Schulung (scholing) Anerkennung der bisherigen Berufserfahrung (Erkenning van eerder Verworven Competenties EVC) Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) DE 6 DE

7 Verwaltungsmaßnahmen Informations- und Werbemaßnahmen Kontrolltätigkeiten Zwischensumme für die Durchführung des EGF * Veranschlagte Gesamtkosten EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) * Rundungsbedingte Differenz. 19. Die Niederlande bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen andere Maßnahmen ergänzen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, insbesondere ein konkretes, mit der Durchführung der EGF-Maßnahmen zeitlich teilweise zusammenfallendes ESF-Schulungsprojekt 6 für Beschäftigte von Unternehmen, die Halbleiter herstellen. Die Verwaltungsbehörde für den EGF, gleichzeitig Verwaltungsbehörde für den ESF, hat die notwendigen Kontrollverfahren festgelegt, um jegliches Risiko der Doppelförderung auszuschalten. Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind 20. Die Niederlande begannen am 1. Oktober 2009 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner 21. Die Sozialpartner (FNV Bondgenoten, CNV Bedrijvenbond, De Unie und VHPP) waren in die Konzipierung und Genehmigung des Maßnahmenpakets eingebunden. Die Verantwortung für das Mobilitätscenter liegt beim Arbeitgeber NXP. Die Gewerkschaftsorganisationen sind in einer Lenkungsgruppe vertreten, die für die Überwachung der mit den Maßnahmen erzielten Fortschritte zuständig ist, sowie in einem Begleitausschuss, dem die Überwachung der Arbeitsmethoden von NXT Job und der Durchführung des Sozialplans obliegt. 22. Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind ESFN451 Stichting Opleidings- en ontwikkelingsfonds voor semiconductor productiebedrijven. DE 7 DE

8 23. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der niederländischen Behörden folgende Angaben: Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen; es wurde bestätigt, dass die obengenannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 24. Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass die Finanzbeiträge von den Stellen verwaltet und kontrolliert werden, die auch die ESF-Mittel in den Niederlanden verwalten und kontrollieren. Die Agentschap SZW (Agentur für Soziales und Beschäftigung) wird als zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde fungieren. Da das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen von NXP umgesetzt wird, haben zudem das Ministerium für Soziales und NXP am 5. März 2010 eine Vereinbarung geschlossen, in der die Pflichten des Unternehmens festgelegt wurden, was die Organisation und die Nachprüfbarkeit der einschlägigen Verwaltungsunterlagen angeht. Finanzierung 25. Auf der Grundlage des Antrags der Niederlande wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen auf EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben der Niederlande. 26. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 27. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar. 28. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt DE 8 DE

9 einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog- Sitzung einzuberufen. 29. Parallel zu dem vorliegenden Beschluss legt die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, eine Mittelübertragung vor, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen in den Haushaltsplan 2010 eingesetzt werden. Quellen von Mitteln für Zahlungen 30. Nach dem gegenwärtigen Stand der Mittelausführung ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Haushaltslinie Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation Programm für unternehmerische Initiative und Innovation für 2010 verfügbaren Mittel für Zahlungen in diesem Jahr nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden. 31. Die Mittel dieser Haushaltslinie sind zur Finanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Anwendung des Finanzinstruments dieses Programms bestimmt, dessen zentrales Ziel die Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln ist. Es kommt zu einer gewissen zeitlichen Verzögerung zwischen der Übertragung auf die vom Europäischen Investitionsfonds verwalteten Treuhandkonten und der Auszahlung an die Empfänger. Die Finanzkrise wirkt sich deutlich auf die Auszahlungsvorausschätzungen für 2010 aus. Deshalb wurde, um Überschüsse auf den Treuhandkonten zu vermeiden, die Methode für die Berechnung der Mittel für Zahlungen überarbeitet, wobei die erwarteten Auszahlungen berücksichtigt wurden. Daher kann der Betrag von EUR für die Mittelübertragung zur Verfügung gestellt werden. DE 9 DE

10 Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/011 NL/NXP Semiconductors, Niederlande) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung 7, insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 8, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission 9, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitnehmer, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann. (4) Die Niederlande haben am 26. März 2010 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen bei NXP Semiconductors Netherlands BV und diesen Antrag bis zum 3. Juni 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden ABl. C 139 vom , S. 1. ABl. L 406 vom , S. 1. ABl. C [ ] vom [ ], S. [ ]. DE 10 DE

11 Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag der Niederlande bereitgestellt werden kann BESCHLIESSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu am Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident Im Namen des Rates Der Präsident DE 11 DE

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