FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG

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1 FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang März 2018 Ausgabe 6 Frohe Ostern! Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ausschusses Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft des Kreistages Wittenberg Donnerstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, zum Osterfest möchte ich Sie herzlich grüßen und Ihnen frohe Ostern, harmonische und erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familien wünschen. Hoffen wir auf ein frühlingshaftes Wetter, das uns Gelegenheit für einen Osterspaziergang an einem der zahlreichen schönen Orte in unserem Landkreis gibt. Den Kindern wünsche ich gut gefüllte Osternester und schöne Ferientage. Ihr Landrat Jürgen Dannenberg Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ausschusses Gesundheit und Soziales des Kreistages Wittenberg Montag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Beratungsraum A1-01, Breitscheidstraße 4, Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 5. Vorstellung des Vereins der Pflege- und Adoptivfamilien Anhalt-Wittenberg e. V. 6. Vorstellung des Planungsverfahrens Integrierte Sozial- und Jugendhilfeplanung zur Förderung sozialer Beratungsangebote Fortschreibung Bedarfsplanung 2019 für den Landkreis Wittenberg 7. Die Versorgung psychisch kranker Menschen im Landkreis Wittenberg aus Sicht des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Fachdienstes Gesundheit und unter Berücksichtigung des neuen Psychiatrieberichts des Landes Sachsen-Anhalt 8. Informationen aus der Verwaltung 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Loos Vorsitzender Inhaltsverzeichnis Seie 1 Bekanntmachungen der Ausschüsse des Kreistages Seie 2 Abfallgebühren 2018/ Stellenausschreibungen/Ausschreibungen Seie 4 Bekanntmachung 1. Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Wittenberg öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Einwohnerfragestunde 5. Regionaler Entwicklungsplan Anhalt Wittenberg Bitterfeld 6. Beratung der Beschlussvorlage Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Abfallwirtschaft durch den Landesrechnungshof vom Aktueller Sachstand zum Thema Biber 8. Informationen aus der Verwaltung 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses nicht öffentlicher Teil 10. Bestätigung der Niederschriften vom und vom Reiß Vorsitzender Seie 5 Bekanntmachung Unterhaltungsverband Fläming-Elbaue Seie 6 Bekanntmachung Unterhaltungsverband Schwarze Elster Jessen/ Information Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz/Tag der offenen Tür Kreisjägerschaft Wittenberg e.v./bildungszentrum Lindenfeld Seie 8 WittenbergMesse 2018

2 2 Amtliches aus dem Landkreis 31. März 2018 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft und Verkehr des Kreistages Wittenberg Dienstag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1.16), Breitscheidstraße 3, Lutherstadt Wittenberg Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom öffentlicher Teil 4. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft und Verkehr am gefassten Beschlüsse 5. Einwohnerfragestunde 6. Informationen aus der Verwaltung 7. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses nicht öffentlicher Teil 8. Bestätigung der Niederschrift vom nicht öffentlicher Teil 9. Vergaben Richter Vorsitzender Erinnerung an die Zahlung der Abfallgebühren 2018 Mit Gebührenbescheid vom wurden die Abfallgebühren für das Jahr 2018 mit den Fälligkeiten zum und festgesetzt. Der Landkreis Wittenberg erinnert an den Zahlungstermin für die Abfallgebühren. Bitte überweisen Sie bis spätestens unter Angabe des Kassenzeichens die Zahlung der fälligen Beträge auf das Geschäftskonto des Landkreises Wittenberg mit der IBAN: DE bei der Sparkasse Wittenberg (NOLADE21WBL). Für bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate erfolgt der Lastschrifteinzug zum Bei neu erteilten SEPA-Lastschrift-Mandaten wird die Frist zur Vorabankündigung für den Lastschrifteinzug auf 2 Tage verkürzt. Alle Abgabenpflichtigen, die die Abfallgebühren durch das Jobcenter erstattet bekommen, haben unverzüglich die personenbezogenen Leistungsgebühren an den Landkreis Wittenberg zu zahlen. Nur durch die termingerechte Zahlung der Abfallgebühren vermeiden Sie die kostenpflichtige Mahnung mit den gesetzlich festzusetzenden Säumniszuschlägen und Mahngebühren. Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Disponent/-in der Integrierten Leitstelle zu besetzen. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA vergütet. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle im 3-Schicht-Wechselsystem. Ausführliche Informationen sind unter (Stellenausschreibungen) verfügbar. Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter/-in Eingriffsregelung voraussichtlich befristet bis Juli 2019 als Elternzeitvertretung zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Ausführliche Informationen sind unter (Stellenausschreibungen) verfügbar. Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg Beim Landkreis Wittenberg, im Fachdienst Bauordnung, ist zum die Stelle als Technische/-r Sachbearbeiter/-in Bauaufsicht zu besetzen. Es handelt sich um eine Beamtenstelle der Laufbahngruppe 2 im technischen Verwaltungsdienst (erstes Einstiegsamt), die im Stellenplan mit Besoldungsgruppe A 11 ausgewiesen ist. Ausführliche Informationen sind unter (Stellenausschreibungen) verfügbar. Gerüstbauarbeiten (Los 1) Gymnasium Jessen, Mühlberger Str. 24, Jessen (Vergabe-Nr. Ö 41/18 L) Fassadenarbeiten beim Gymnasium Jessen die Gerüstbauarbeiten im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Elberadweg; Abschnitt: B 187 Ortseingang Coswig (Anhalt) Unbefestigter Wegebau (Vergabe-Nr. Ö 42/18 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt für den Elberadweg im Abschnitt zwischen der B 187 und dem Ortseingang Coswig (Anhalt) den unbefestigten Wegebau im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. K 2029 Landesgrenze Ausbaustrecke bis Waldgrenze Söllichau Grundhafte Instandsetzung (Vergabe-Nr. Ö 43/18 B) K 2029 Ausbaustrecke Landesgrenze bis Waldgrenze Söllichau die grundhafte Instandsetzung im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus.

3 31. März 2018 Amtliches aus dem Landkreis 3 K 2029 Ortsdurchfahrten Kleinkorgau und Großkorgau Deckenerneuerung (Vergabe-Nr. Ö 44/18 B) K 2029 Ortsdurchfahrten Kleinkorgau und Großkorgau die Deckenerneuerung im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. Erneuerung Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung Gymnasium Jessen, Turnhalle, Mühlberger Straße 24, Jessen (Vergabe-Nr. Ö 46/18 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt für das Gymnasium in Jessen die Erneuerung der Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung in der Turnhalle im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. K 2216 Ortsverbindung Holzdorf bis Einmündung K 2217 (Reicho) Deckenerneuerung (Vergabe-Nr. Ö 47/18 B) K 2216 die Beseitigung von Fahrbahnschäden durch Aufbringen einer neuen Asphaltdeckschicht im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. en Grundinstandsetzung der Dach- und Fassadenflächen Ganztagsschule Rosa Luxemburg, Lutherstr. 54, Luth. Wittenberg Grundinstandsetzung der Dach- und Fassadenflächen der Rosa-Luxemburg-Schule in Luth. Wittenberg folgende Leistungen im Zuge öffentlicher Ausschreibungen nach VOB aus. Los 1 Gerüstbau (Ö 48/18 B) Los 2 Dachdeckungsarbeiten (Ö 49/18 B) Los 3 Fassadensanierung (Ö 50/18 B) Los 4 Demontage/Montage Sonnenschutz (Ö 51/18 B) Nähere Einzelheiten dazu können Sie den Veröffentlichungen unter de, sowie auf unter (Aktuelles, en Ersatz der Warmwasserversorgung in der Förderschule (GB) Sonnenschein Gustav-Adolf-Straße 31 in Luth. Wittenberg Förderschule (GB) Sonnenschein in der Lutherstadt Wittenberg folgende Leistungen im Zuge öffentlicher Ausschreibungen nach VOB aus. Los 1 Betonbohrarbeiten (Ö53/18 B) Los 2 Abbruch-, Trockenbau-, Maurer-, Fliesen- und Plattenarbeiten (Ö 54/18 B) Los 3 Malerarbeiten (Ö 55/18 B) Los 4 Tischlerarbeiten (Ö 56/18 B) Los 5 Sanitärinstallation 1. Bauabschnitt (Ö 57/18 B) Nähere Einzelheiten dazu können Sie den Veröffentlichungen unter de, sowie auf unter (Aktuelles, Fahrbahnmarkierungen Kreisstraßennetz (Vergabe-Nr. Ö 45/18 B) Der Landkreis Wittenberg schreibt für das Kreisstraßennetz die Fahrbahnmarkierungen im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. en Fassadensanierung Gymnasium Jessen Die Fassade des Gymnasiums Jessen, Mühlberger Straße 24 in Jessen soll saniert werden. Der Landkreis Wittenberg schreibt hierfür folgende Leistungen im Zuge öffentlicher Ausschreibungen nach VOB aus. Los 2 Sonnenschutz (Ö 59/18 B) Los 3 Fassadenarbeiten (Ö 60/18 B) Nähere Einzelheiten dazu können Sie den Veröffentlichungen unter de, sowie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter (Aktuelles, Doppelte Oberflächenbehandlung auf Kreisstraßen im Landkreis Wittenberg (Vergabe-Nr. Ö 61/18 B) Kreisstraßen K 2306 und K 2312 die doppelte Oberflächenbehandlung im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB aus. www. bund.de sowie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg unter (Aktuelles, Ausschreibungen, Bauleistungen)

4 4 Amtliches aus dem Landkreis 31. März 2018 Öffentliche Aufforderung Der Landkreis Wittenberg hat mit Bestallungsurkunde vom die Lutherstadt Wittenberg gemäß Artikel Abs. 3 EGBGB zum gesetzlichen Vertreter der unbekannten Erben des Ernst Dannenberg in Reinsdorf bestellt. Erben konnten bisher nicht ermittelt werden. Ernst Dannenberg ist seit 1908 im Grundbuch von Reinsdorf Blatt 425 als Eigentümer einer Straße von 1130 qm eingetragen. Nähere Personendaten sind nicht bekannt. Durch Verkauf besteht ein Guthaben. Alle Personen, die Auskunft zu Ernst Dannenberg bzw. dessen möglichen Erben geben können, werden gebeten, sich bis zum 2. Mai 2018 beim Landkreis Wittenberg Fachdienst Gebäude, Liegenschaften, Service Sachgebiet Grundstücksverkehr/Landpacht und offene Vermögensfragen Frau Lohmann (Aktenzeichen 33/GV ) Breitscheidstraße Lutherstadt Wittenberg Tel.: gls@landkreis-wittenberg.de zu melden. gez. Erler Öffentliche Stellenausschreibung In der Stadtverwaltung Jessen (Elster) ist eine Stelle als Sachbearbeiter/-in im Bauamt (Hochbau) zu besetzen. Die vollständige Stellenausschreibung ist auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster) ersichtlich. Michael Jahn Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Wittenberg vom 4. Juli Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Der Landkreis Wittenberg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, auf der Grundlage des 44 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 246), der Verwaltungsvorschriften zu 44 der Landeshaushaltsordnung (VV/VV GK LHO, RdErl. des MF vom , MBl. LSA S. 241, zuletzt geändert durch RdErl. des MF vom , MBl. LSA S. 116) in der derzeit geltenden Fassung Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur. 2. Gegenstand der Förderung Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen in den Bereichen Musik, darstellende und bildende Kunst, Film, Literatur, Kinderund Jugendkultur, Traditions- und Heimatpflege und Soziokultur. 3. Ziele der Förderung Der Landkreis Wittenberg unterstützt Maßnahmen in den unter Punkt 2 genannten Bereichen mit dem Ziel, das künstlerische und kulturelle Erbe zu pflegen und zu erschließen, den künstlerischen Nachwuchs zu unterstützen, die Kinder- und Jugendkultur zu fördern, die Breitenkultur zu fördern. Das besondere Landkreisinteresse gilt dabei der Stärkung eines vielfältigen Kulturlebens in der Region. 4. Zuwendungsempfänger 4.1 Zuwendungen können erhalten: natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts. Lutherstadt Wittenberg Stellenausschreibung Als Ausgangspunkt der Reformation hat die Lutherstadt Wittenberg internationale Bedeutung. Die viertgrößte Stadt Sachsen- Anhalts beherbergt vier Welterbestätten und liegt nur eine Stunde von Berlin und Leipzig entfernt in der Natur- und Kulturlandschaft Mittelelbe. Für den Fachbereich Stadtentwicklung sucht die Lutherstadt Wittenberg zum 1. Oktober 2018 unbefristet einen/eine Sachbearbeiter/-in Baurecht Ihre Aufgaben: qualifiziertes Beraten von Bauherren und Architekten in Baurechts-, Planungs- und Gestaltungsfragen baurechtliches Bearbeiten von Anträgen bis zur Genehmigung Mitarbeit bei Widerspruchsverfahren Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben lt. 36 und 172 BauGB und Erklärung zum städtischen Einvernehmen in bauaufsichtlichen und/oder anderen Genehmigungsverfahren Abgabe von Stellungnahmen zu Bauvorhaben/Baurechtliche Auskünfte Führung von Bauakten zzgl. der Informationen zu Denkmalschutz und Baulasten Organisation und Durchführung von verwaltungsübergreifenden Stadtgestaltungsberatungen Bearbeitung von Auskunftsersuchen Ihr Profil: Dipl.-Ingenieur/-in (FH) bzw. Bachelor/ Master in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen wünschenswert ist Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, vorzugsweise im Bereich Bauen fundierte Kenntnisse des öffentlichen Baurechts und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften gute Kenntnisse im Verwaltungsrecht sicherer Umgang mit Microsoft-Office- Anwendungen wünschenswert sind Erfahrungen mit GIS, Pro BauG und Pro Plan gutes Kommunikationsvermögen in Wort und Schrift sowie sicheres Auftreten selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise Führerschein Klasse B Wir bieten Ihnen: einen familienfreundlichen Arbeitgeber, der sich über Ihre Unterstützung freut eine Eingruppierung, die in die Entgeltgruppe 10 TVöD/VKA erfolgt tarifliche Altersvorsorge im Rahmen der Zusatzversorgungskasse Die Lutherstadt Wittenberg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Referenzen) möglichst per als PDF-Datei in der Anlage oder postalisch mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag in passender Größe bis spätestens 7. April 2018 an die: Lutherstadt Wittenberg, Fachbereich Bürger und Service, Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg, Telefon: , Bewerbung@Wittenberg.de, Web:

5 31. März 2018 Amtliches aus dem Landkreis 5 Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Beihilferechts nach Art. 107 AEUV ausgerichtet sind. 4.2 Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 5. Zuwendungsvoraussetzungen 5.1 Die Zuwendungsempfänger sollen in der Regel ihren ständigen Wohnsitz oder ihren Sitz im Landkreis Wittenberg haben. 5.2 Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zum Landkreis Wittenberg aufweisen und von regionaler oder überregionaler Bedeutung sein. 5.3 Darüber hinaus sind erst dann die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt, wenn der Einsatz von Eigen- und Drittmitteln und die Organisation der beantragten Maßnahme zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Landkreismittel führen sowie eine dem Charakter und dem Zweck der Maßnahmen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgt. 5.4 Die Maßnahme darf vor der Bewilligung der Zuwendung nicht begonnen sein. Ist eine Entscheidung der Bewilligungsbehörde noch nicht möglich, kann die Bewilligungsbehörde auf Antrag bei Maßnahmen, die aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen Aufschub dulden, nach Maßgabe der Nr. 1.3 der VV zu 44 LHO einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zulassen. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung. 6. Nicht gefördert werden: Veranstaltungen und Maßnahmen mit kommerziellem Charakter, Dorf- und Heimatfeste, Veranstaltungen und Maßnahmen, welche durch ihren Charakter in andere Förderbereiche fallen, Speisen und Getränke, investive Maßnahmen. 7. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 7.1 Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. 7.2 Die Zuwendung kann bis zu 20 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 1.500,00 Euro je Antragsteller und Jahr betragen. Die zu fördernden Maßnahmen sind zeitlich auf das Haushaltsjahr begrenzt. Vor der Zuwendungsentscheidung erfolgen die beihilferechtliche und steuerrechtliche Prüfung sowie die Anhörung des Ausschusses für Schule und Kultur des Kreistages Wittenberg. Im Ausnahmefall bei erheblichem Interesse des Landkreises kann die Bewilligungsbehörde für begründete Anträge eine höhere Förderung gewähren. Hierzu hat ebenfalls die Anhörung des Ausschusses für Schule und Kultur des Kreistages Wittenberg zu erfolgen. Die entsprechenden Einzelfallentscheidungen sind im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu treffen. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 v. H. an den zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich. 7.3 Bei der Bemessung des Anteils entsprechend Nr. 7.2 können unbare Eigenleistungen anerkannt werden. Die Ausnahmen im Hinblick auf die Anerkennung der unbaren Eigenleistungen als zuwendungsfähige Ausgaben liegen vor, wenn Eigeninitiative, persönliches Engagement oder gemeinnützige Leistungen für die Realisierung des Projektes unabdingbar sind. Höhe und Umfang der unbaren Leistungen sind sowohl im Finanzierungsplan als auch im Verwendungsnachweis in geeigneter Form nachzuweisen. Dabei können auf Antrag pro Zeitstunde höchstens 7,50 Euro, bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine besondere fachliche Eignung und Befähigung verlangen, bis zu 15,00 Euro anerkannt werden. Unbare Eigenleistungen, die höher als 30 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben sind, können nicht anerkannt werden. 7.4 Zuwendungsfähige Ausgaben sind nur die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt entstehenden Personal- und Sachausgaben. 8. Anweisungen zum Verfahren 8.1 Bewilligungsbehörde ist der Landkreis Wittenberg. 8.2 Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages. Der Antrag ist unter Nutzung des Antragsvordruckes grundsätzlich bis zum für das kommende Haushaltsjahr zu stellen. Die Antragsvordrucke sind beim Landkreis Wittenberg erhältlich. 8.3 Für die Bewilligung und die Auszahlung der gewährten Zuwendung gelten die VV/ VV-Gk zu 44 LHO, soweit nicht in diesen Richtlinien Abweichungen zugelassen werden. 8.4 Für die Abrechnung der Zuwendung ist ein einfacher Verwendungsnachweis bis spätestens des Folgejahres einzureichen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis in Form einer Belegliste mit allen in diesem Zusammenhang erzielten Einnahmen und fällig gewordenen Ausgaben. 9. Aufbewahrungsfrist, Prüfberechtigung 9.1 Die Originalbelege sind vom Zuwendungsempfänger mindestens 5 Jahre ab Erhalt des Zuwendungsbescheides für Prüfungen aufzubewahren. 9.2 Der Landkreis Wittenberg und der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt sind berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses durch Einsicht in die Bücher und sonstigen Unterlagen (Originalbelege) beim Zuwendungsempfänger zu prüfen. 10. Inkrafttreten Die 1. Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Wittenberg tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und ersetzt mit ihrem Inkrafttreten die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Wittenberg vom 4. Juli 2008 in der derzeit gültigen Fassung. Lutherstadt Wittenberg, Dannenberg Landrat Bekanntmachung Der Unterhaltungsverband Fläming-Elbaue teilt mit, dass mit Mitteln des Bundes aus dem Sondervermögen Aufbauhilfe Hochwasserschäden vom Juni 2013 im Verbandsgebiet Fläming-Elbaue beseitigt werden. In seinem Auftrag als öffentlicher Bauherr werden im Zeitraum von Juli 2015 bis Juli 2020 die Hochwasserschäden am Schöpfwerk Seegrehna im Landkreis Wittenberg durchgeführt. Fragen zu den o.g. Arbeiten können gestellt werden an: Unterhaltungsverband Fläming-Elbaue Wittenberg, Schulplatz 5, Lutherstadt Wittenberg OT Reinsdorf, Tel.-Nr

6 6 Informationen aus dem Landkreis 31. März 2018 Gewässerschau des Unterhaltungsverbandes Schwarze Elster Jessen Am Mittwoch, den 4. April 2018 findet die diesjährige Gewässerschau des Unterhaltungsverbandes Schwarze Elster Jessen statt. Die Schau erfolgt entsprechend den 5 und 6 der derzeit gültigen Verbandssatzung sowie dem 67 Abs. 1 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) durch sieben Schaukommissionen. Die Mitgliedsgemeinden des Verbandes sind berechtigt, an der Schau teilzunehmen. Informationen über die Treffpunkte der Schaukommissionen in den einzelnen Bereichen können in der Geschäftsstelle des Verbandes zu folgenden Zeiten: Mo. Do. 06:30 Uhr 16:00 Uhr sowie Fr. 06:30 Uhr 11:45 Uhr unter der Telefonnummer erfragt werden. Die Schaukommission hat das Recht: Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren Eigentümer und Anlieger haben entlang der Gewässer die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten. E. Sebastian Geschäftsführerin Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Afrikanische Schweinepest Eine Gefahr für Landwirtschaft und Schwarzwild Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Hausund Wildschweine befällt. Für den Menschen ist das Virus der ASP dagegen ungefährlich. Die ASP tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und Polen auf. Eine Tilgung der Tierseuche in diesen Staaten war bisher nicht möglich, in Polen sind mittlerweile neue Fälle bei Schwarzwild in der Nähe von Warschau festgestellt worden. In der Tschechischen Republik ist die ASP erstmals 2017 bei Schwarzwild aufgetreten, der Eintrag erfolgte vermutlich über infizierte Lebensmittelreste. In Deutschland wurden bisher weder bei Wild- noch bei Hausschweinen ASP-Infektionen festgestellt. Deutschland ist damit nach wie vor ASP-frei. Die Einschleppung der ASP nach Deutschland hätte gravierende wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft, die Nahrungsgüter- wirtschaft und für die Jagd. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, einen Eintrag der ASP möglichst frühzeitig zu erkennen und dann wirksame Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Der wahrscheinlichste Einschleppungsweg ist die Aufnahme von infizierten Speiseabfällen durch Schwarzwild, z. B. an Raststätten oder Parkplätzen an Fernverkehrswegen. Seit Februar 2018 läuft in Sachsen-Anhalt ein Überwachungsprogramm mit Unterstützung der Jägerschaft zur Untersuchung von verendeten und bei Unfällen getöteten Wildschweinen auf ASP. An Raststätten und Parkplätzen informieren mehrsprachige Plakate über die Gefahren durch die unsachgemäße Entsorgung von Speiseabfällen. Eine Infektion mit ASP führt bei Schwarzwild aller Altersklassen innerhalb weniger Tage zum Tod. Bei einem Eintrag der ASP ist mit einem vermehrten Auftreten von verendeten Wildschweinen zu rechnen. Der Fund von verendetem Schwarzwild sollte unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz angezeigt werden! Nähere Informationen zur ASP sind auf den Webseiten des Landkreises Wittenberg ( und des Friedrich-Loeffler-Instituts zu finden ( Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter: Telefon: , -304, -305 Fax: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de Außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle: Kreisjägerschaft Wittenberg e. V. Thementag rund um Wild, Wald und Waidmann mit der Kreisjägerschaft Wittenberg e. V. Die Kreisjägerschaft Wittenberg e. V. lädt alle Natur- und Jagdinteressierten recht herzlich zum Tag der offenen Tür am Samstag, den ab 10:00 Uhr auf den Landschaftspflegehof ggmbh, Dabruner Dorfstraße 59, Kemberg OT Dabrun ein. Von Jagdhornbläsern und Jagdhundevorführung über Luftgewehrschießen und Bücherflohmarkt bis hin zum Futterhäuschen- und Hochsitzbau ist für Groß und Klein etwas dabei. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Vorstand Weitere Informationen unter: Bildungszentrum Lindenfeld Kreisvolkshochschule Wittenberg Kreismusikschule Wittenberg Falkstraße Lutherstadt Wittenberg Telefon ( ) Fax ( ) info@bzl-wb.de Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung. Träger der Einrichtung ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit LQW Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Lutherstadt Wittenberg Heizkostenabrechnung verstehen wir helfen dabei! Kurs-Nr.: 18A13338, Beginn: Di., , 16:00 16:45 Uhr, 1 x 1 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. OG, Raum 16, Entgelt: 0,00 Euro Plötzlich ein Pflegefall Was ist zu tun? NEU Kurs-Nr.: 18A13339, Beginn: (Änderung!) Do., , 16:15 17:45 Uhr, 1 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. OG, Raum 16, Entgelt: 6,00 Euro Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Kurs-Nr.: 18A13340, Beginn: Di., , 19:00 20:30 Uhr, 1 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. OG, Raum 16, Entgelt: 8,30 Euro Grundkurs Gesellschaftstanz (für Paare ohne oder mit geringen Vorkenntnissen) Kurs-Nr.: 18A25093, Beginn: Mi., , 20:00 21:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. OG, Raum 2 (Aula), Entgelt: 39,33 Euro Pastellmalerei Kurs-Nr.: 18A27067, Beginn: Di., , 17:00 18:30 Uhr, 5 x 2 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 5, Entgelt: 26,50 Euro Nähen: Handgenähtes zum Kindertag Kurs-Nr.: 18A29082, Beginn: Mi., , 09:30 12:30 Uhr, 2 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, EG, Raum 11, Entgelt: 18,00 Euro Schneiderkurs für Kinder und Jugendliche (10 bis 18 Jahre) Kurs-Nr.: 18A29084, Beginn: Do., , 15:00 17:15 Uhr, 6 x 3 UE (nicht am (Ferien)); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, EG, Raum 11, Entgelt: 40,50 Euro

7 31. März 2018 Informationen aus dem Landkreis 7 Schneiderkurs Kurs-Nr.: 18A29086, Beginn: Mo., , 17:30 20:30 Uhr, 8 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, EG, Raum 11, Entgelt: 72,00 Euro Ihr Weg zum guten Bild Digitale Fotografie für Fortgeschrittene (2 Wochenenden) Kurs-Nr.: 18A2B100, Beginn: Sa., , 09:00 16:00 Uhr, 2 x 8 UE und 2 x 4 UE (2 x Sonnabend 09:00 16:00 Uhr und 2 x Sonntag 09:30 12:30 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. OG, Raum 14, Entgelt: 56,40 Euro Yoga-Workshop Chakren Kurs-Nr.: 18A31006, Beginn: Sa., , 13:00 15:15 Uhr, 1 x 3 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, EG, Raum 12, Entgelt: 9,45 Euro Wirbelsäulengymnastik Kurs-Nr.: 18A32033, Beginn: Mi., , 17:00 18:00 Uhr, 10 x 1 Zeitstunde; Turnhalle am Schwanenteich, Lutherstraße 54, Entgelt: 37,99 Euro Gartenkräuter altbekannt und vielseitig Kurs-Nr.: 18A35002, Beginn: Do., , 18:00 21:00 Uhr, 1 x 4 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Kellergeschoss, Raum 6, Entgelt: 13,80 Euro Word und Excel für den Dienst- und Schulgebrauch NEU Kurs-Nr.: 18A51208, Beginn: Mo., , 18:00 21:15 Uhr, 12 x 4 UE (Mo. + Mi.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. OG, Raum 18, Entgelt: 122,40 Euro PowerPoint für den Dienst- und Schulgebrauch NEU Kurs-Nr.: 18A51209, Beginn: Mo., , 18:00 21:15 Uhr, 2 x 4 UE (Mo. + Mi.); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. OG, Raum 18, Entgelt: 21,60 Euro Mein Tablet-PC ein Einsteigerkurs Kurs-Nr.: 18A51215, Beginn: Di., , 09:00 12:15 Uhr, 6 x 4 UE; Bildungszentrum Entgelt: 69,60 Euro Homepage für Unternehmen, Vereine oder den privaten Gebrauch erstellen Kurs-Nr.: 18A51216, Beginn: Fr., , 17:00 19:15 Uhr, 6 x 3 UE; Bildungszentrum Entgelt: 45,00 Euro Meinen eigenen Computer besser verstehen (Fortgeschrittene) Kurs-Nr.: 18A51219, Beginn: Mi., , 09:00 11:30 Uhr, 6 x 3 UE; Bildungszentrum Entgelt: 45,00 Euro Mein eigenes Fotobuch erstellen und online bestellen Kurs-Nr.: 18A51221, Beginn: Mi., , 17:00 19:30 Uhr, 4 x 3 UE; Bildungszentrum Entgelt: 34,80 Euro Das digitale Fotoarchiv Fotos verwalten, bearbeiten und präsentieren (Seniorenkurs) Kurs-Nr.: 18A51222, Beginn: Do., , 09:00 11:30 Uhr, 6 x 3 UE; Bildungszentrum Entgelt: 45,90 Euro ebay kaufen und verkaufen Kurs-Nr.: 18A51223, Beginn: Fr., , 17:00 19:30 Uhr, 2 x 3 UE; Bildungszentrum Entgelt: 15,60 Euro Bildung: elementar Bildung von Anfang an/modul 1: Bildungsauftrag Kurs-Nr.: 18A58230, Beginn: Fr., , 09:00 16:00 Uhr, 1 x 8 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. OG, Raum 13, Entgelt: 45,60 Euro Bildung: elementar Bildung von Anfang an/modul 2: Förderung frühkindlicher Bildungsprozesse Kurs-Nr.: 18A58231, Beginn: Fr., , 09:00 16:00 Uhr, 3 x 8 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. OG, Raum 13, Entgelt: 136,80 Euro Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach den Vorgaben des DGUV Kurs-Nr.: 18A58241, Beginn: Di., , 08:30 15:45 Uhr, 1 x 8 UE (Theorie: 08:30 12:00 Uhr, Praxis 13:30 15:45 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. OG, Raum 13, Entgelt: 72,00 Euro Jessen (Elster) Keramikkurs: Accessoires und Geschenke aus Ton Kurs-Nr.: 18F28102, Beginn: Do., , 18:30 20:45 Uhr, 4 x 3 UE (nicht am ); Kreativraum der lustigen Tonscherben, Am Gorrenberg 26, Entgelt: 31,80 Euro Kemberg Radierung heiße Verfahren Kurs-Nr.: 18B27117, Beginn: Mo., , 18:30 21:30 Uhr, 4 x 4 UE (nicht am ); Sonnenberg-Presse, Burgstraße 13, Werkstatt für Buchkunst und Hochdruck, Entgelt: 52,00 Euro Gartenkräuter altbekannt und vielseitig Kurs-Nr.: 18B35106, Beginn: Mi., , 18:00 21:00 Uhr, 1 x 4 UE; Sekundarschule Kemberg, Schulstraße 18, Entgelt: 13,80 Euro Radis Drehkeramik Kurs-Nr.: 18B28119, Beginn: Do., , 18:30 20:45 Uhr, 4 x 3 UE; KulturGut Radis, Radiser Bahnhofstr. 16, Entgelt: 38,40 Euro Drehkeramik Kurs-Nr.: 18B28120, Beginn: Fr., , 17:00 19:15 Uhr, 4 x 3 UE; KulturGut Radis, Radiser Bahnhofstr. 16, Entgelt: 38,40 Euro Figürliches Gestalten mit Ton Einstiegskurs Kurs-Nr.: 18B28121, Beginn: Fr., , 17:00 20:00 Uhr, 1 x 4 UE und 1 x 6 UE ( : 17:00 20:00 Uhr und : 10:30 15:00 Uhr); KulturGut Radis, Radiser Bahnhofstr. 16, Entgelt: 30,50 Euro Coswig (Anhalt) Malkurs für Anfänger und Fortgeschrittene Kurs-Nr.: 18G27110, Beginn: Di., , 16:45 19:00 Uhr, 8 x 3 UE (nicht am ); Sekundarschule Coswig, Lange Straße 42, Unterrichtsraum, Entgelt: 57,60 Euro Hatha-Yoga Kurs-Nr.: 18G31127, Beginn: Mi., , 18:00 19:00 Uhr, 8 x 1 Zeitstunde (nicht am und ); Sekundarschule Coswig, Lange Straße 42, Turnhalle, Entgelt: 33,60 Euro Gartenkräuter altbekannt und vielseitig Kurs-Nr.: 18G35125, Beginn: Do., , 16:30 19:30 Uhr, 1 x 4 UE; Sekundarschule Coswig, Lange Straße 42, Hauswirtschaftsraum, Entgelt: 13,80 Euro Mitmach-Aktion! Welt-Tai-Chi- und Qigong-Tag 2018 Gesunde und entspannte Bewegungen für friedliches Miteinander Schirmherrschaft durch den Oberbürgermeister Torsten Zugehör zum 20-jährigen Tai-Chi-Jubiläum Datum: Samstag, den 28. April 2018 Ort: Sportplatz oder Sporthalle Am Schwanenteich Lutherstraße 54, Wittenberg Bei entsprechendem Wetter findet die Veranstaltung im Freien statt! Bitte wetterfeste Kleidung. Uhrzeit: 10:00 11:00 Uhr kostenfrei! Jederzeit ein- und aussteigen möglich!

8 8 Informationen aus dem Landkreis 31. März 2018 Zielgruppe: Kinder bis Senioren, Familien, Tai-Chi Qigong- oder andere Sportfreunde Keine Vorkenntnisse erforderlich! Übungen werden auf Teilnehmer abgestimmt! Veranstalter: SV Grün-Weiß Wittenberg- Piesteritz e. V., Karate Tai-Chi Leitung: Bärbel Färber, Lehrerin für Tai-Chi und Körperarbeit 12:45 Uhr Lehrgang Teller-Qigong Panzi-Gong Ist eine wunderbare Methode, um den Rücken und die benachbarten Gelenke zu mobilisieren. Bänder, Sehnen und Muskulatur werden gedehnt und gekräftigt. Uhrzeit: Zielgruppe: Sonstiges: 12:45 15:30 Uhr Übungen aus Teller-Qigong (Teller vorrätig) 15:30 16:00 Uhr Entspannung mit Klangschalen Einsteiger und Wiedereinsteiger Decke oder Matte für Entspannung mit Klangschalen! Lehrgangsgebühr: 15,00 Euro Anmeldungen und Informationen: Heike Schmidt, Tel.: sowie Bärbel Färber, Tel.: oder WittenbergMesse 2018 Bereits zum 9. Mal trifft sich die regionale Wirtschaft in und an der Exerzierhalle im Wittenberger Stadtzentrum. 80 Unternehmen präsentieren ihre Produkte zum Ansehen, Anfassen und für den Verkauf, informieren über Dienstleistungen und Neuheiten und suchen das Gespräch mit den Besuchern. Die Eintrittskarten zum Preis von 3,00 Euro beinhalten wieder ein kleines Geschenk von einem Aussteller sowie die Teilnahme an der Tombola. Der Schirmherr, Oberbürgermeister Torsten Zugehör, wird gemeinsam mit dem Landrat Jürgen Dannenberg die Veranstaltung offiziell eröffnen. Geplant ist ein Familienprogramm mit besonderen Angeboten. Für das leibliche Wohl gibt es Genussvolles und Abwechslungsreiches. Die Aussteller haben sich interessante Aktionen an ihren Ständen einfallen lassen. Parkflächen für Pkw stehen zur Verfügung. Die Exerzierhalle, das Messezelt sowie das Ausstellungsgelände sind barrierefrei. Gemeinsam mit der Lutherstadt Wittenberg, dem Landkreis Wittenberg, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt- Bitterfeld Dessau Wittenberg mbh sowie der Sparkasse Wittenberg organisiert die Marketingagentur NetworkOffice WB GbR Messe. Die Firma Taxi Höhne bietet für Rollstuhlfahrer einen kostenfreien Beförderungsservice zur Messe an. Eine Anmeldung einige Tage vorher unter der kostenfreien Tel.-Nr ist erforderlich. Bürgerbüro des Landkreises in Gräfenhainichen geschlossen Das Bürgerbüro des Landkreises Wittenberg in Gräfenhainichen muss bis einschließlich 4. April 2018 krankheitsbedingt geschlossen bleiben. Die Sprechtage der Fachdienste der Kreisverwaltung in der Außenstelle Gräfenhainichen finden statt. Unser Land. Unsere Versicherung. Jetzt neu in Wittenberg ÖSA-Agentur Steffen Wagner Ab sofort stehe ich Ihnen als neuer Agenturleiter und Ansprechpartner der regionalen ÖSA Versicherungen in Wittenberg und Umgebung bei allen Fragen zum Thema Risikoabsicherung und persönliche Vorsorge zur Verfügung. Was sie erwartet, sind kompetenter Service, eine unbürokratische Schadenregulierung und starke Produkte zu fairen Preisen. Steffen Wagner Lutherstr. 9a Wittenberg Tel.: Mail: Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Wittenberg Auflage: Exemplare Satz: Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstr. 5, Luth. Wittenberg Tel.: ( ) , Fax: service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Land kreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, Breitscheidstr. 3, Tel. ( ) (Pressestelle), Lutherstadt Wittenberg sowie der Oberbürger meister, die Bürger meister und die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verani wortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG, Bereich Wittenberg Schlossstr. 23/24, Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Birgit Köhler Tel.: ( ) Nächster Erscheinungstermin: 14. April 2018 Redaktionsschluss: 6. April 2018 (Frohe Ostern) MUNDSCHENKSTRASSE LUTHERSTADT WITTENBERG SERVICE@DM-MUNDSCHENK.DE Aktivferien am Körbaer See! Für Kids von 7 bis 12 Jahren nur 212, J Paddeltour, Kart, Kegeln, Surfen, Ausflüge u.v.m. Infos/Anmeldung: Tel.: oder

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