Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement
|
|
- Greta Straub
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement
2 STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) vom 16. September 2009
3 I Inhaltsverzeichnis Seite Art. 1 Geltungsbereich 1 Art. 2 Kosten 1 Art. 3 Wohnungspreis 1 Art. 4 Pflegezuschlag 1 Art. 5 Zusätzliche Leistungen 2 Art. 6 Mögliche zusätzliche Leistungen 2 Art. 7 Ein- und Austritt 3 Art. 8 Übertritt 3 Art. 9 Rechnungsstellung, Bezahlung 3 Art. 10 Finanzielle Unterstützung 4 Art. 11 Preisänderungen 4 Art. 12 Inkrafttreten 4
4 1 Gemäss Art. 10 Abs. 2 der Taxordnung sowie Art. 31 Ziff 2 lit. i der Gemeindeordnung vom 27. April 1994 erlässt der Gemeinderat das nachstehende Reglement über die Preise in der Parksiedlung Talacker. Art. 1 Dieses Reglement gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Parksiedlung Talacker. Geltungsbereich Art. 2 Die Kosten setzen sich zusammen aus: Kosten 1. Wohnungspreis; 2. Pflegezuschlag je nach Pflegebedürftigkeit; 3. Preise für zusätzliche Leistungen. Art. 3 1 Der Wohnungspreis richtet sich nach Art und Grösse der Wohnung. Wohnungspreis 2 Im Wohnungspreis sind inbegriffen: 1. Bewohnen der ausgewählten Wohnung; 2. Anschluss an das Notrufsystem; Stunden Notfall-Bereitschaftsdienst; 4. Kellerabteil; 5. Entsorgung des Hauskehrichts; 6. Nutzung der Waschautomaten und Wäschetrockner (exkl. Strom); 7. Lift, Heizung und Strom für die allgemeinen Räumlichkeiten; 8. Hauswartdienst für die allgemeinen Räumlichkeiten sowie die Aussenanlage; 9. Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern angeboten werden. 3 Die Wohnungspreise sind in einer separaten Tabelle aufgeführt. Sie ist Bestandteil dieses Reglements. Art. 4 1 In der Parksiedlung Talacker werden auch Pflege- und Betreuungsleistungen erbracht. Pflegezuschlag 2 Die Preise für Leistungen aus Pflege und Betreuung richten sich nach dem Preisreglement des Alterszentrums Park.
5 2 3 In besonderen Fällen können in Absprache mit der Zentrumsleitung auch ausserordentliche Pflegeleistungen erbracht werden, die vom Pflegeeinstufungssystem nicht erfasst werden. Diese werden in einer separaten Vereinbarung zwischen der Bewohnerin beziehungsweise dem Bewohner und der Zentrumsleitung festgehalten. Art. 5 Zusätzliche Leistungen 1 Das Alterszentrum erbringt in der Parksiedlung Talacker zusätzliche Leistungen. 2 Die Bewohnerinnen und Bewohner der Parksiedlung Talacker, welche kommerzielle Reinigungs- und Verpflegungsleistungen sowie Pflege-/Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, diese vom Alterszentrum Park zu beziehen. Art. 6 1 Mögliche zusätzliche Leistungen 1 Insbesondere folgende Leistungen sind weder im Wohnungspreis noch im Pflegezuschlag inbegriffen und müssen separat bezahlt werden: 1. Atelier und Tiefgaragenplatz; 2. Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser, Abwasser; 3. Radio- und Fernsehempfangsgebühren; 4. Telefongebühren und Gesprächstaxen; 5. Mahlzeiten; 6. Reinigung der Wohnung; 7. Aufbereitung der persönlichen Wäsche / Kleider; 8. ärztliche Betreuung, Medikamente und Pflegematerial, welches nicht in der Pflegeeinstufungspauschale enthalten ist; 9. Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl usw.; 10. Krankentransporte; 11. Aufenthalt im Tageszentrum; 12. Aufwendungen für besondere persönliche Bedürfnisse gemäss separater Vereinbarung zwischen der Bewohnerin bzw. dem Bewohner und der Zentrumsleitung; 13. Betreuungspauschale für Bewohner mit regelmässigen Dienstleistungen in der Wohnung. 2 Die Preise für zusätzliche Leistungen, welche durch das Alterszentrum Park erbracht werden, setzt die zuständige Verwaltungsabteilung fest.
6 3 Art. 7 1 Der Eintrittstag gilt als erster Wohntag. Ein- und Austritt 2 Der Austritt ist per Ende eines jeden Monats möglich. Er ist der Zentrumsleitung mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen. 3 Beim Übertritt in eine Pflegewohngruppe des Alterszentrums Park muss die Wohnung bis zur vollständigen Räumung bezahlt werden. 4 Bei Tod ist der Wohnungspreis noch für 30 Tage geschuldet. Innert dieser Frist ist die Wohnung zu räumen. Sofern die Wohnung früher geräumt ist und wieder besetzt werden kann, ist der Wohnungspreis nur bis zur Wiederbesetzung geschuldet. 5 Ausserordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Übertritt oder Austritt werden nach Aufwand in Rechnung gestellt (zum Beispiel Wohnungsräumung, Renovationen über das übliche Mass hinaus). 6 Für Ateliers und Tiefgaragenplätze gilt obige Regelung sinngemäss. 7 Die Verwaltungsabteilung Gesundheit kann aus wichtigen Gründen die Wohnung schriftlich, unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen, auf Ende eines Kalendermonates kündigen. Art. 8 1 Auf Weisung der Zentrumsleitung erfolgt ein Übertritt in eine der Pflegewohngruppen insbesondere, wenn: Übertritt 1. die Finanzierung des Aufenthalts in der Parksiedlung Talacker nicht mehr gewährleistet und der Aufenthalt in einer Pflegewohngruppe kostengünstiger ist; 2. gemäss ärztlicher Beurteilung eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, die einen weiteren Aufenthalt in der Wohnung verunmöglicht (beispielsweise bei Demenz). 2 Für einen Wohnungswechsel oder einen Übertritt in eine Wohngruppe auf Wunsch der Bewohnerin bzw. des Bewohners ist ein schriftliches Gesuch an die Zentrumsleitung zu stellen. Art. 9 1 Die Rechnung wird monatlich im Nachhinein gestellt. 2 Die Rechnung ist innert 20 Tagen zu bezahlen. Rechnungsstellung, Bezahlung
7 4 3 Bei Verrechnung eines Pflegezuschlages, von kassenpflichtigen Medikamenten oder kassenpflichtigen Pflegematerialien stellt das Alterszentrum Park ein zweites Exemplar der Rechnung direkt der Krankenkasse zu. Die Höhe der Krankenkassenbeiträge richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Diese Beiträge sind auf der Monatsrechnung separat ausgewiesen. 4 Bei Eintritt in die Parksiedlung Talacker muss wie in den andern Wohn-/Pflegebereichen des Alterszentrums Park ein Depot geleistet werden. Dieses wird nicht verzinst. Bei Austritt bzw. Tod wird diese Sicherstellung mit der letzten Abrechnung verrechnet. Art. 10 Finanzielle Unterstützung 1 Bewohnerinnen und Bewohner können aus dem Solidaritätsfonds unterstützt werden: 1. sofern sie seit mindestens drei Jahren zivilrechtlichen Wohnsitz in Frauenfeld haben, beziehungsweise früher mindestens während 20 Jahren in Frauenfeld steuerpflichtig waren; 2. wenn ihre Mittel nach Inanspruchnahme aller Hilfsquellen nicht ausreichen; 3. bis zu den Kosten, die in einer Pflegewohngruppe des Alterszentrums Park entstehen würden. 2 Gesuche um Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds sind an die Zentrumsleitung zu richten. Die zuständige Verwaltungsabteilung entscheidet auf Antrag der Zentrumsleitung. Art. 11 Preisänderungen 1 Änderungen der Wohnungspreise, der Pflegezuschläge sowie der Preise für zusätzliche Leistungen gem. Art. 6 Abs. 2 werden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben. 2 Der Stadtrat kann die Wohnungspreise und Pflegezuschläge auf Antrag der zuständigen Verwaltungsabteilung der Teuerung anpassen. 3 Weitergehende Anpassungen der Wohnungspreise und Pflegezuschläge müssen vom Gemeinderat genehmigt werden. Art. 12 Inkrafttreten Dieses Reglement tritt per 1. Oktober 2009 in Kraft.
8 5 Frauenfeld, den 16. September 2009 NAMENS DES GEMEINDERATES FRAUENFELD Die Präsidentin 1 Der Sekretär Susanna Dreyer 1 Herbert Vetter 1 1) Teilrevision gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 151 vom 15. November 2017, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2018.
9 Alterszentrum Park Zürcherstrasse Frauenfeld Tel Fax PREISE 2018 Parksiedlung Talacker Gemäss Art. 2 des Reglements über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park vom 16. September Wohnungspreise Gemäss Art. 11, Preisänderungen, Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park wurden die Wohnungspreise vom Gemeinderat am festgelegt. 1-Zimmer-Wohnungen 2-Zimmer-Wohnungen 3-Zimmer-Wohnungen Fr bis 45.00/Tag Fr bis 79.00/Tag Fr bis /Tag 2. Mögliche zusätzliche Leistungen Gemäss Art. 6, Abs. 2, Mögliche zusätzliche Leistungen, Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park wurden die Preise für zusätzliche Leistungen vom Departement für Alter und Gesundheit mittels Verfügung vom 5. Dezember 2017 festgelegt. 2.1 Atelier, Tiefgaragenplatz, Nebenkosten Ateliers Fr bis /Mt. Tiefgaragenplätze Bewohnende/Mitarbeitende Fr /Mt. 2. Parkplatz/Auswärtige Fr /Mt. Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung, Abwasser) Fr. n. Aufwand Version Nr / / AZP/RG
10 2 2.2 Verpflegungskosten (unter 5 Tagen pro Woche werden normale Restaurantpreise verrechnet) Frühstück (inkl. Mineralwasser, Kaffee oder Tee) Monatspauschale (7 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (6 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (5 Tage pro Woche) Fr Mittagessen (inkl. Suppe, Salat, Dessert, Mineralwasser, Kaffee oder Tee) Monatspauschale (7 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (6 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (5 Tage pro Woche) Fr Abendessen (inkl. Mineralwasser, Kaffee oder Tee) Monatspauschale (7 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (6 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (5 Tage pro Woche) Fr Mahlzeitenservice in die Wohnung, pro Mahlzeit Fr Begleitung ins Restaurant, pro Mahlzeit Fr Dienstleistungen der Lingerie Wäschebesorgung pro Person/pro Monat Fr Beschriftung der Privatwäsche (108 Stk. inkl. Mat.) Fr Beschriftung der Privatwäsche ( 72 Stk. inkl. Mat.) Fr Beschriftung der Privatwäsche ( 36 Stk. inkl. Mat.) Fr Näh- und Flickservice pro Stunde Fr. n. Absprache Chem. Reinigung Fr. n. Aufwand 2.4 Wöchentliche Wohnungsreinigung (inkl. Geräte & Material) 1-Zimmer-Wohnung (1 Std./Woche) Fr /Mt. 1-Zimmer-Wohnung (1 Std./alle 2 Wochen) Fr /Mt. 2-Zimmer-Wohnung (1 ½ Std./Woche) Fr /Mt. 2-Zimmer-Wohnung (1 ½ Std./alle 2 Wochen) Fr /Mt. 3-Zimmer-Wohnung (2 Std./Woche) Fr /Mt. 3-Zimmer-Wohnung (2 Std./alle 2 Wochen) Fr /Mt. Atelier Fr. n. Aufwand Einzelleistungen Fr /Std. Schlussreinigung Fr. n. Aufwand Version Nr / / AZP/RG
11 3 2.5 Leistungen für Pflege und Betreuung Regelmässige Leistungen werden über das Pflegeeinstufungssystem RAI-NH oder als Spitex-Leistungen verrechnet (vgl. Ziff. 3). Einzelleistungen (Verrechnung ab 10 Min./Woche) Fr /Std. 2.6 Dienstleistungen des technischen Dienstes Aufwendungen durch den technischen Dienst Fr /Std. (Verrechnung ab 10 Min./Woche); zuzüglich Material- u. Entsorgungskosten 2.7 Begleitungen zu Physiotherapie, Coiffeur oder Pedicure - Begleitung Physiotherapie Fr Begleitung Coiffeur / Pedicure im Park Fr Animation und Freizeitangebote - Fitnessraumpauschale (pro Quartal) Fr (Instruktion vor der ersten Benutzung durch Physiotherapie) - Angeleitetes Werken in der Aktivierung (pro Halbtag) n. Absprache - Kulturelle Veranstaltungen (ohne Verpflegung) inkl. - Offizielle Feste des Alterszentrums (ohne Verpflegung) inkl. - Unterhaltungsangebote (ohne Verpflegung) inkl. - Nutzung Therapiebad Physiotherapie (muss mit der Physiotherapie abgesprochen werden/ Sicherstellung Aufsicht) 2.9 Zusätzliche Ausstattungsgegenstände/Hilfsmittel (inbegriffen bei Bewohnenden mit RAI NH) Telealarm Fr /Mt. Armbandfunksender (begrenzte Anzahl vorhanden) Fr /Mt. Boden-Kontaktmatte Fr /Mt. Pflegebett inkl. Matratze Fr /Mt. Nachttisch Fr /Mt. Steckbetten (Plastik) nur Verkauf Fr Inhalationsgerät Fr /Woche Sauerstoff Fr. 5.00/Tag Rollator nur Verkauf Fr. indiv. nach Beratung 2.10 Betreuungspauschale Für Bewohner mit regelmässigen Dienstleistungen in der Wohnung, solange keine RAI-NH-Einstufung besteht bis 15 Tage Fr /Mt. mehr als 15 Tage Fr /Mt. Version Nr / / AZP/RG
12 4 3. Pflege- und Betreuungstaxe Gemäss Krankenversicherungsgesetz ist das Alterszentrum Park verpflichtet, die Behandlungs- und Pflegeaufwendungen je Bewohnendem individuell zu erheben und zu verrechnen. 3.1 RAI-NH und RAI-HC: Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem Im Alterszentrum Park erfolgt die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs nach dem für die deutschsprachige Schweiz empfohlenen System RAI-NH und RAI-HC. Die Erhebung der Pflegebedürftigkeit erfolgt mindestens zweimal jährlich. Tritt eine dauernde Veränderung der Pflegebedürftigkeit - im positiven wie im negativen Sinne - ein, erfolgt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Veränderung eine Neueinstufung. 3.2 Beitrag der Krankenversicherer an die Pflegekosten Die Höhe der Krankenkassenbeiträge richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und dem Abrechnungssystem. Die Beiträge aus einer RAI-NH-Einstufung sind in Tabelle 3.4 Beitrag Versicherer, KVG ersichtlich. Die Beiträge der Krankenkasse für Bewohner mit Spitex-Leistungen sind in Tabelle 3.6 Spitex-Pflegetarife aufgeführt. Diese Beiträge werden auf der Monatsrechnung separat ausgewiesen. Die krankenkassenpflichtigen Leistungen (Beitrag Krankenversicherer und Medikamente) werden nach dem System Tiers payant direkt der Krankenkassen-Grundversicherung in Rechnung gestellt. Der Bewohnende erhält eine Orientierungskopie über die verrechneten kassenpflichtigen Leistungen. 3.3 Beitrag der öffentlichen Hand (Kanton/Gemeinden) an die Pflegekosten Die Höhe der Beiträge bei einer RAI-NH-Einstufung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (vgl. Tabelle 3.4 Kanton/Gemeinden ). Mit der MiGel-Pauschale werden die gängigsten Pflege-Mittel und Gegenstände (gemäss MiGel-Liste des Bundesamtes für Gesundheit) abgegolten. Die Beiträge Restfinanzierung und MiGel-Pauschale sind auf der Monatsrechnung separat ausgewiesen und werden den Bewohnenden vom Sozialversicherungszentrum Kanton Thurgau zurückerstattet. Eine Kopie der Rechnung wird jeweils zusammen mit der Originalrechnung den Bewohnenden bzw. den Rechnungsempfängern zugestellt. Die Rechnungskopien reichen die Bewohnenden zur Geltendmachung der Beiträge öffentliche Hand erstmals mit der Anmeldung für die Pflegefinanzierung bei der AHV-Zweigstelle ihrer Wohngemeinde ein. (Frauenfeld: Amt für Alter und Gesundheit, Krankenkasse und AHV, Rathausplatz 1, 8501 Frauenfeld) Der Beitrag der öffentlichen Hand für Bewohnende mit Spitex-Leistungen (RAI-HC) rechnet das Alterszentrum Park direkt mit der Stadt Frauenfeld ab. Version Nr / / AZP/RG
13 5 3.4 Pflegetaxen nach System RAI-NH und Betreuungstaxen (pro Tag und Person, in Fr.) ab 1. Januar 2018 Beitrag Versicherer RAI- Stufe Vorgaben Normkosten MiGel (Mittel u. Gegenstände) KVG Kanton / Gemeinden Bewohner Bewohner Pflege- Normkosten* Restfinanzierung MiGel- Beitrag Pflege Betreuungstaxe Total Eigenanteil MiGel-Beitrag * Die kantonalen Pflegenormkosten (anrechenbare Normkosten) wurden aufgrund eines anerkannten Demenzkonzeptes, welches im Alterszentrum Park umgesetzt wird, um 3 Prozent erhöht gemäss Regierungsratsbeschluss vom 13. September Version Nr / / AZP/RG
14 Pflegeleistungen der Spitex Talacker In der Parksiedlung Talacker kommen Spitex-Tarife zum Tragen, wenn der Pflegeaufwand tiefer als RAI-NH-Stufe 3 ist. Diese pflegerischen Leistungen werden von der Spitex Talacker erbracht. Die Spitex Talacker ist Mitglied des Spitex Verbandes Thurgau und erbringt Leistungen an 7 Tagen pro Woche von bis Uhr. In der Nacht bietet sie bei Notfällen oder in Absprache mit der Leiterin Pflege und Betreuung ebenfalls Leistungen an. Folgende Pflegeleistungen werden erbracht: Abklärungen und Beratung Abklären des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs, notwendige Unterstützung im Hauswirtschaftlichen Bereich, Psychiatrische Pflege (Unterstützung durch Gespräche für psychisch kranke Menschen in Krisensituationen). Untersuchung und Behandlung: Ärztlich verordnete Massnahmen, z.b. Injektionen verabreichen, Puls und Blutdruck messen, Blutzucker messen etc. Grundpflege/Palliativ Care: Unterstützung bei der Körperpflege unabhängig von der Hilfsbedürftigkeit. Auch in der letzten Lebensphase erfolgt die Begleitung auf Wunsch in der eigenen Wohnung. Version Nr / / AZP/RG
15 7 3.6 Spitex-Pflegetarife 2018 Gemäss Stadtratsbeschluss Nr. 215, vom Tarifstufe Tarif 1 Abklärungen und Beratung Anteil Krankenkasse Fr / Std. Beitrag öffentliche Hand Fr / Std. Eigenanteil Bewohnende Tarif 2 Untersuchung und Behandlung Fr / Std. Fr / Std. 10% max. Fr / Tag Tarif 3 Grundpflege Fr / Std. Fr / Std. Das für Spitex-Leistungen benötigte Arztzeugnis wird durch das Pflegepersonal organisiert. Zu klären, ob sich eine Zusatzversicherung daran beteiligt, ist Sache des Bewohnenden. Die KVG/KLV Leistungen werden direkt zwischen dem Alterszentrum Park und der jeweiligen Krankenkasse (Grundversicherung) abgerechnet (tiers payant). Der Eigenanteil wird direkt dem Bewohnenden in Rechnung gestellt. Den Beitrag der öffentlichen Hand rechnet das Alterszentrum Park direkt mit der Stadt Frauenfeld ab, sofern die Leistungsbezüger ihren Wohnsitz in Frauenfeld angemeldet haben. Andernfalls müssen wir diese Beiträge direkt mit dem Bewohnenden abrechnen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Hauptwohnsitz nach Frauenfeld zu verlegen. Leistungen aus der Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen (z.b. für die Wohnungsreinigung) müssen Bewohnende bei der Krankenkasse selber einfordern. Version Nr / / AZP/RG
PREISE 2018 Parksiedlung Talacker
Alterszentrum Park Zürcherstrasse 84 8500 Frauenfeld Tel. 052 728 71 71 Fax 052 728 77 07 www.alterszentrumpark.ch PREISE 2018 Parksiedlung Talacker Gemäss Art. 2 des Reglements über die Preise für die
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)
Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)
Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums
MehrPREISE 2019 Parksiedlung Talacker
Alterszentrum Park Zürcherstrasse 84 8500 Frauenfeld Tel. 052 728 71 71 www.alterszentrumpark.ch PREISE 2019 Parksiedlung Talacker Gemäss Art. 2 des Reglements über die Preise für die Parksiedlung Talacker
MehrPREISE 2019 Altersheim, Pflegewohngruppen und Betreutes Wohnen
Alterszentrum Park Zürcherstrasse 84 8500 Frauenfeld Tel. 052 728 71 71 www.alterszentrumpark.ch PREISE 2019 Altersheim, Pflegewohngruppen und Betreutes Wohnen gemäss Art. 2, Pensionspreise, des Reglement
MehrAlterszentrum Park, Parksiedlung Talacker Erhöhung Wohnungspreise auf und Anpassung Reglement Preise Parksiedlung Talacker
Der Stadtrat an den Gemeinderat Botschaft Datum 19. September 2017 Nr. 26 Alterszentrum Park, Parksiedlung Talacker Erhöhung Wohnungspreise auf 1.1.2018 und Anpassung Reglement Preise Parksiedlung Talacker
Mehrdas Reglement über die Pensionspreise des Alterszentrums Park (Preisreglement).
S Stadt Frauenfeld Der Stadtrat an den Gemeinderat Botschaft Datum Nr. 17. September 2013 28 Reglement über die Pensionspreise des Alterszentrums Park (Preisreglement) Anpassung bei den Zuständigkeiten
MehrTaxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5
Taxordnung info@rosenpark-gersau.ch Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnenden des Alters- und Pflegeheims Rosenpark in Gersau. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt
MehrTarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung:
Tarifordnung 2018 Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 22. August 2017 folgende Tarifordnung: 1. Geltungsbereich Die Tarifordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner
MehrTarifordnung Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 23. August 2016 folgende Tarifordnung:
Tarifordnung 2017 Der Vorstand des Pflegezentrums beschliesst an seiner Vorstandssitzung vom 23. August 2016 folgende Tarifordnung: 1. Geltungsbereich Die Tarifordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner
MehrTaxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014
Taxordnung Regionales Altersheim Unteres Aaretal Döttingen Gültig ab 1. Januar 2014 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine
MehrTaxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz
Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der geschützten Abteilung für Menschen mit Demenz in
MehrTaxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen
Taxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen 1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Betagtenzentren und Pflegewohnungen der Viva Luzern AG. Diese wird vom
MehrTaxordnung. Tages- & Nachtstruktur
Taxordnung Tages- & Nachtstruktur gültig ab 01. September 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz 3 3 Anpassung der Taxen 3 4 Administrationsgebühr 3 5 Leistungen der Alterszentrum Suhrhard
MehrPerlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service
Perlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service Mietpreise Wohnungen, Häuser A + B inkl. Nebenkosten Anzahl Grösse Fläche in m 2 Miete pro Monat Garagenplatz 18 2½-Zimmer 58.0 61.0
MehrAlters- und Pflegeheim Hardmatt 4802 Strengelbach. Taxordnung
Alters- und Pflegeheim Hardmatt 4802 Strengelbach Taxordnung 2011 Inhalt 1 Geltungsbereich...3 2 Abkürzungen und Definitionen...3 3 Grundtaxen/ Hoteltaxen...3 4 Was ist in den Grundtaxen / Hoteltaxen inbegriffen...4
MehrTaxordnung 2018 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen
Taxordnung 2018 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen Diese Taxordnung ist ein integraler Bestandteil des Pensionsvertrages und wurde durch den Verwaltungsrat am 15.11.2017 genehmigt. Inkrafttreten: 01.01.2018
MehrTarifliste gültig ab 1. Januar 2018 Tag/Nacht-Station. In der Tag/Nacht-Station wird zwischen folgenden Aufenthaltsmöglichkeiten unterschieden:
Tarifliste gültig ab 1. Januar 2018 Tag/Nacht-Station In der Tag/Nacht-Station wird zwischen folgenden Aufenthaltsmöglichkeiten unterschieden: Tagesaufenthalt Aufenthalt von morgens bis abends Kurzaufenthalt
MehrPreisliste. Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162.
Preisliste Beilage zum Pensionsvertrag - Gültig ab: 01.01.2019 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 : Fr. 162.60 2. Zusammenfassung Tarif für nen Tarif Hotellerie/ Betreuung
MehrTaxordnung Ferienbetten
gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohnerinnen und Bewohner, die zur Entlastung der Angehörigen einen Ferienaufenthalt im Pflegezentrum Baar wünschen. Die Taxen werden jährlich
Mehr1 Grundsatz Taxen... 4
Inhalt 1 Grundsatz... 3 2 Taxen... 4 2.1 Hotellerie Taxen:... 4 2.2 Pflegeanteil Bewohner... 4 2.3 Total Bewohner... 4 2.4 In den Pflegetaxen sind folgende Leistungen enthalten... 5 2.5 Pflegeanteil Einwohnergemeinden...
MehrTaxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)
Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Abteilung junge pflegebedürftige Menschen
MehrTAXORDNUNG EINPERSONEN WOHNEINHEIT OHNE BALKON (je nach Grösse und Komfort) EINPERSONEN WOHNEINHEIT MIT BALKON (je nach Grösse und Komfort)
GELTUNGSBEREICH Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums weitenau in Schönenberg an der Thur. ZUSAMMENSETZUNG DER KOSTEN Die Kosten bei einem Aufenthalt im Seniorenzentrum
MehrTarifrichtlinien 2019 für das Betagtenzentrum Laupen
Tarifrichtlinien 2019 für das Betagtenzentrum Laupen 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 12 Stufen: Fr. 162.60. 2. Tarif für die 12 RAI/RUG Stufen: Stufen tarif pro Tag in Fr.
Mehr1 Grundsatz Taxen... 4
Inhalt 1 Grundsatz... 3 2 Taxen... 4 2.1 Hotellerie Taxen:... 4 2.2 Pflegeanteil Bewohner... 4 2.3 Total Bewohner... 4 2.4 In den Pflegetaxen sind folgende Leistungen enthalten... 5 2.5 Pflegeanteil Einwohnergemeinden...
MehrWohnen im Alter. Informationen für Kurzaufenthalt
Wohnen im Alter Informationen für Kurzaufenthalt Gültig ab: 1. Januar 2019 Ihr Eintritt Wir bitten Sie sich am Eintrittstag um 14.00 Uhr beim Empfang zu melden. Damit sich unser Personal die nötige Zeit
MehrTaxordnung Taxordnung gültig ab
Taxordnung gültig ab 1.1.2014 Taxordnung Seniorenzentrum Horn 2017 Version: 01.01.17 Freigabe: 01.01.2017 / GL Seite: 1 / 6 Taxordnung 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung Aufenthaltskosten... 3 2.1 Pensionstaxen...
MehrTAXORDNUNG ZWEIERZIMMER MIT BALKON (je nach Grösse und Komfort, bewohnt durch eine Person)
GELTUNGSBEREICH Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums weitenau. ZUSAMMENSETZUNG DER KOSTEN Die Kosten bei einem Aufenthalt setzen sich zusammen aus den Pensionskosten,
MehrTaxtabelle 2018 (Stand ) Abteilung für Menschen mit Demenz
Taxtabelle 2018 (Stand 01.01.2018) Abteilung für Menschen mit Demenz Alle Taxen richten sich nach den Betriebskosten des Alterszentrums Haus Tabea. Die Taxtabelle wird periodisch überprüft und bei Bedarf
MehrTaxordnung. Wohnbereich III / IV. Stand: 1. Januar 2018
141414 Taxordnung Wohnbereich III / IV Stand: 1. Januar 2018 Taxordnung_Wohnbereich_III_IV_01012018 1/7 Inhaltsverzeichnis Seite Übersicht 3 Pensionstaxe 3 Betreuungsdienstleistungstaxe 4 Pflegetaxen 4
MehrTaxordnung Inhalt
Taxordnung 2015 Inhalt 1. Administration... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Gliederung... 2 3.1 Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag... 2 3.2 Die Taxen regeln die Ansätze für die Rechnungsstellung...
MehrTaxordnung für das Haus Wieden der Stadt Buchs
Taxordnung für das Haus Wieden der Stadt Buchs 1. Januar 2017 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. h Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden
MehrTaxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA
Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Gültig ab 1. Januar 2012 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1.
MehrTaxordnung. Bürgerhof Bischofszell
Taxordnung Bürgerhof Bischofszell gültig ab 1. Januar 2011 Taxordnung Altersheim Bürgerhof Bischofszell Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung der Tagestaxe... 3 2.1 Pensionstaxe... 3 2.2
MehrTaxordnung Pflegezentrum Nidelbad
Taxordnung Pflegezentrum Nidelbad (Gültig ab 01.01.2018) Pensionspreise für Langzeitpflege / Akutpflege / Ferienzimmer Einzelzimmer mit Lavabo CHF 160.00 Doppelzimmer mit Lavabo CHF 115.00 Betreuungstaxe
MehrTaxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs
Taxordnung «Haus Wieden» der Stadt Buchs 1. Januar 2019 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 Ziff. 7 Heimreglement der Politischen Gemeinde Buchs nachfolgende Taxordnung für das Haus Wieden.
MehrTAXORDNUNG (AB 1.1.2014) Die vorliegende Taxordnung entspricht den im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgegebenen Richtlinien sowie dem Pflegegesetz des Kantons Zürich. Die Kosten für den Aufenthalt
MehrTarifliste Altersbereich
Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in*
MehrTarifliste Altersbereich
Tarifliste Altersbereich Gültig ab: 1. Januar 2019 1 Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung pro Aufenthaltstag CHF 162.60 2 Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1
MehrTarifliste IV-Bereich
Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2017 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 161.55 2. Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.65 9.00
MehrAlterswohnheim Almendsberg Walzenhausen Tel Fax
Alterswohnheim Almendsberg 613 9428 Walzenhausen Tel. 071 886 49 90 Fax 071 886 49 99 alterswohnheim@walzenhausen.ar.ch Taxordnung 2014 Anmerkung: Wenn im Text die männliche Form verwendet wird (zum Beispiel
MehrAlterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung)
Alterszentren / Taxordnung 2016 vom 16. September 2015 (Taxordnung) Alters- und Gesundheitszentren Küsnacht 8700 Küsnacht T 044 913 71 11 www.kuesnacht.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...
MehrTarifliste IV-Bereich
Tarifliste IV-Bereich Gültig ab: 1. Januar 2019 1 Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung Tagestarif CHF 162.60 2 Tarif für Pflege Pflege-Tarif Krankenkasse Kanton Bewohner/-in* 1 10.90 9.00
MehrInformation für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018
Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018 Pflegefinanzierung ambulante Pflege zu Hause (Spitex) Im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1.1.2011
MehrDiese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Genossenschaft Im Park Schönenberg an der Thur.
Taxordnung 2017 1 Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Genossenschaft Im Park Schönenberg an der Thur. 2 Zusammensetzung der Kosten Die Kosten bei einem Aufenthalt
MehrTaxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2018)
ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims
MehrTaxordnung des Alters- und Pflegeheims Steckborn (gültig ab 1. Januar 2017)
ALTERS- UND PFLEGEHEIM STECKBORN Ofenbachstrasse 6 8266 Steckborn Telefon 052 762 25 25 Telefax 052 762 25 29 www.aph-steckborn.ch E-Mail: aph.sekretariat@steckborn.ch Taxordnung des Alters- und Pflegeheims
MehrTAXORDNUNG gültig ab 1. Januar 2017
TAXORDNUNG gültig ab 1. Januar 2017 1. Gültigkeit und Zuständigkeit Die vorliegende Taxordnung ist gültig ab 1. Januar 2017 und ersetzt alle vorhergehenden. Für Änderungen an dieser Taxordnung ist der
MehrTaxordnung. Taxordnung
Taxordnung Taxordnung 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung Aufenthaltskosten... 3 2.1 Pensionstaxen... 3 2.1.1 Leistungen, die in der Pensionstaxe enthalten sind... 3 2.1.2 Abwesenheit... 4 2.2 Pflegetaxe...
MehrTaxordnung. gültig ab 1. Januar 2015
Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Auhof GmbH, Pflegeheim, Talstrasse 11, 5106 Au-Veltheim, Telefon 056 470 33 90, Fax 056 470 33 91, auhof@yetnet.ch 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die
MehrTaxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015
Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner des Betreuten Wohnens im Alterswohnzentrum
MehrTaxordnung. Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell
Taxordnung Bürgerhof - Wohnen im Alter Bischofszell gültig ab 1. Oktober 2016 Taxordnung Altersheim Bürgerhof Bischofszell Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz... 3 2 Zusammensetzung der Tageskosten... 3 2.1
Mehr1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten:
Stationäre Pflege Taxordnung 2018 Gültig ab 1. Januar 2018 Die Taxordnung setzt sich zusammen aus: - Hotellerie-Taxen - Pflege- und Betreuungstaxen - Zusatztaxen für individuelle Leistungen 1. Hotellerie-Taxen
MehrTaxordnung für Heimbewohnende 2019
Taxordnung für Heimbewohnende 2019 1. Gültigkeit/Grundlage Die Taxordnung gilt für die Bewohnenden des Pflegezentrums Riedbach. Sie wird vom Verwaltungsrat festgelegt und kann jederzeit angepasst werden.
MehrTaxordnung Taxordnung Inhaltsverzeichnis. 1. Administration Geltung... 2
Taxordnung 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Administration... 2 2. Geltung... 2 3. Gliederung... 2 3.1 Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag... 2 3.2 Aufenthaltskosten sind... 2 4. Taxen... 2 4.1
MehrTarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus
Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: CHF 161.40/Tag (Hotellerie CHF 116.85, Betreuung CHF 15.05, Infrastruktur
MehrInformation für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019
Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019 Pflegefinanzierung ambulante Pflege zu Hause (Spitex) Im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1.1.2011
MehrTaxordnung Ersetzt alle bisherigen Taxordnungen
Taxordnung 2019 Ersetzt alle bisherigen Taxordnungen Bestandteil des Pensions-/Betreuungs-Vertrages 1 Allgemeines Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten
MehrPflegewohngruppe Römerstein Hauptstrasse 8 A 5043 Holziken. Taxordnung Leistungsumfang und Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner
Pflegewohngruppe Römerstein Hauptstrasse 8 A 5043 Holziken Taxordnung Leistungsumfang und Kosten für Bewohnerinnen und Bewohner Gültig ab 1. Januar 2016 1. GELTUNGSBEREICH Diese Taxordnung ist, zusammen
MehrTaxordnung 2019 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen
Taxordnung 2019 Alters- und Pflegezentrum Bruggwiesen Diese Taxordnung ist ein integraler Bestandteil des Pensionsvertrages und wurde durch den Verwaltungsrat am 20.11.2018 genehmigt. Inkrafttreten: 01.01.2019
MehrErläuterungen zur Taxordnung gültig ab 1. Januar 2016
Taxordnung und Erläuterungen sind ergänzender Bestandteil Ihres Wohnvertrages. Wo Sie was finden: 1 Pensionstaxe... 2 2 Betreuungstaxe... 2 3 Pflegetaxe... 3 3.1 Pflegestufe... 3 3.2 Beitrag der Krankenkasse...
MehrTaxordnung «Das attraktive Preis-/Leistungsverhältnis verschafft uns einen Vorsprung.»
Taxordnung 2019 «Das attraktive Preis-/Leistungsverhältnis verschafft uns einen Vorsprung.» gültig ab 1. Januar 2019 Für sämtliche personenbezogene Begriffe gelten sowohl die männliche wie die weibliche
MehrTarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus
Tarifliste Regionales Wohn- und Pflegeheim St. Niklaus 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: CHF 162.60/Tag (Hotellerie CHF 117.70, Betreuung CHF 15.15, Infrastruktur
MehrPolitische Gemeinde Vilters-Wangs. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs. Gebührentarif. Haus am Bach Alters- und Pflegeheim Vilters-Wangs
Politische Gemeinde Vilters-Wangs Gebührentarif , Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2 - Gebührentarif, Alters- und Pflegeheim der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs
MehrTaxordnung Seniorenzentrum Im Reiat. Einwohnergemeinde Thayngen
Taxordnung 2019 Seniorenzentrum Im Reiat Einwohnergemeinde Thayngen Taxordnung Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Gäste des Seniorenzentrums Im Reiat. Zusammensetzung Aufenthaltskosten Die Aufenthaltskosten
MehrTaxordnung Alters- und Pflegeheim Wollmatt. und Pflegewohngruppe Steinmatt
Alters- und Pflegeheim Wollmatt und Pflegewohngruppe Steinmatt Inhalt 1 Grundsatz... 3 2 Leistungen des Heimes... 3 2.1 In den Hotellerie Taxen sind folgende Leistungen enthalten:... 3 2.2 In den Pflegetaxen
MehrPensionstaxe für Bewohnerinnen und Bewohner. Standard Nasszelle ohne Dusche. minus 5 Franken/Tag
Taxordnung 2019 Anhang 1 zum Betreuungsvertrag, gültig ab 1. Januar 2019 1 Pension Pensionstaxe für Bewohnerinnen und Bewohner Einerzimmer Löwen min. 20 m 2, Nasszelle mit Dusche und WC Premium min. 19
MehrHeimtarife gültig ab 1. Januar 2014
logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstr. 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2014 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:
MehrTaxordnung Zentrum Höchweid
Taxordnung 2017 Zentrum Höchweid Ausgabe Dezember 2016 Administration Anschrift Zentrum Höchweid, Höchweidstrasse 36, 6030 Ebikon ZSR P7025.03 MwSt CH-112.852.973 Abrechnungsart tiers payant Konto PC
MehrDienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2019
Anhang 4 Dienstleistungsangebot und Preisliste zum Pensionsvertrag 2019 Tarif pro Person Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben, pro Betreuungs- oder Aufenthaltstag. Einzelzimmer 125.00 Einzelzimmer
MehrTarife und Preise 2018 Alterszentrum Viktoria AG
Tarife und Preise 2018 Alterszentrum Viktoria AG Tarife Pflegebereich (Preise 2018, pro Tag in CHF) Hotellerie, Betreuung, Infrastruktur Pflegekosten übernimmt Krankenkasse übernimmt Kanton persönlicher
MehrTaxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen
Taxordnung 2015 Betagtenzentren und Pflegewohnungen 1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Betagtenzentren und Pflegewohnungen der Viva Luzern AG. Diese wird vom
MehrPreise Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne tur Verfügung. Alterstentrum Weierbach, Weierbachstrasse 4, 8193 Eglisau
Preise 2019 Hinweis zum besseren Verständnis Die monatlichen Kosten berechnen sich aus fünf Positionen: Pensionstaxe (Zimmer, Essen, Reinigung, allgemeine Hotellerie) Betreuungstaxe (Tagespauschale) Pflegetaxe
Mehr1. Hotellerie-Taxen In der Hotellerie-Taxe sind folgende Leistungen enthalten:
Stationäre Pflege Taxordnung 2019 Gültig ab 1. Januar 2019 Die Taxordnung setzt sich zusammen aus: - Hotellerie-Taxen - Pflege- und Betreuungstaxen - Zusatztaxen für individuelle Leistungen 1. Hotellerie-Taxen
MehrT A X O R D N U N G 2019
Alters- und Pflegeheim "Altershaamet" Wilchingen T A X O R D N U N G 2019 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 6 Heimreglement: "Der Pensionspreis wird vom Stiftungsrat in einer Taxordnung festgelegt."
MehrTarifordnung gültig ab 1. Januar 2018
Altersheim Leimatt AG Hauptstrasse 62 4952 Eriswil Tel. 062 957 11 11 Fax 062 957 11 10 admin@altersheim-leimatt.ch www.altersheim-leimatt.ch Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2018 Die Tarifordnung des
MehrTaxordnung 2011 (gültig vom )
Taxordnung 2011 (gültig vom 01.01.2011 31.12.2011) 1. Geltung Diese Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheimes St. Raphael. Sie richtet sich nach der Leistungsvereinbarung zwischen
MehrLEBEN AM HUNGELIGRABEN Taxordnung gültig ab 1. Januar 2018
LEBEN AM HUNGELIGRABEN Taxordnung gültig ab 1. Januar 2018 Alterszentrum Am Hungeligraben, Hungeligrabenstrasse 11, 5702 Niederlenz Telefon:062 886 35 35, Telefax: 062 886 35 30, www.hungeligraben.ch,
MehrTaxordnung 2017 Tages- und Nachtbetreuung
Taxordnung 2017 Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG gültig ab 1. Januar 2017 Der besseren Lesbarkeit wegen ist bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich
Mehr- Taxen - Pflegekosten - Zusätzliche und individuelle Leistungen / Verrechnungen - Allgemeines
TAXORDNUNG 2018 - Taxen - Pflegekosten - Zusätzliche und individuelle Leistungen / Verrechnungen - Allgemeines Föhrengarten AG Föhrenweg 6 / 5074 Eiken T 062 865 48 48 / F 062 865 48 49 info@foehrengarten.ch
MehrTaxordnung. Für Pension, Pflege und Betreuung
Taxordnung Für Pension, Pflege und Betreuung St. Bernhard AG Alterszentrum Rebbergstrasse 24 5430 Wettingen Telefonnummer 056 437 25 00 Fax 056 437 25 55 info@st bernhard.ch www.st bernhard.ch 1230 R01
MehrTaxordnung Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG
Taxordnung Tages- und Nachtbetreuung Süssbach Pflegezentrum AG gültig ab 1. Januar 2018 Der besseren Lesbarkeit wegen ist bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich
MehrErläuterungen zur Taxordnung AHV gültig ab 1. Januar 2018
Taxordnung und Erläuterungen sind ergänzender Bestandteil Ihres Wohnvertrages. Wo Sie was finden: 1 Pensionstaxe... 2 2 Betreuungstaxe... 2 3 Pflegetaxe... 2 3.1 Pflegestufe... 3 3.2 Beitrag Krankenkasse...
MehrTax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016
Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 1. Grundsatz Die Taxen für die Pension sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen richten sich nach den Betriebskosten, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen
MehrTaxordnung Regionales Pflegezentrum Baden AG
Pflegewohnen Taxordnung 2018 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten der Bewohnerin oder des
MehrTaxordnung Gültig ab 1. Januar 2011
Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2011 1. Grundlagen neue Taxordnung 1.1 Pflegegesetz Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat am 28.9.2010 das Pflegegesetz erlassen und für dringlich erklärt. Das Gesetz tritt
Mehr