Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement

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1 Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement

2 STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) vom 16. September 2009

3 I Inhaltsverzeichnis Seite Art. 1 Geltungsbereich 1 Art. 2 Kosten 1 Art. 3 Wohnungspreis 1 Art. 4 Pflegezuschlag 1 Art. 5 Zusätzliche Leistungen 2 Art. 6 Mögliche zusätzliche Leistungen 2 Art. 7 Ein- und Austritt 3 Art. 8 Übertritt 3 Art. 9 Rechnungsstellung, Bezahlung 3 Art. 10 Finanzielle Unterstützung 4 Art. 11 Preisänderungen 4 Art. 12 Inkrafttreten 4

4 1 Gemäss Art. 10 Abs. 2 der Taxordnung sowie Art. 31 Ziff 2 lit. i der Gemeindeordnung vom 27. April 1994 erlässt der Gemeinderat das nachstehende Reglement über die Preise in der Parksiedlung Talacker. Art. 1 Dieses Reglement gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Parksiedlung Talacker. Geltungsbereich Art. 2 Die Kosten setzen sich zusammen aus: Kosten 1. Wohnungspreis; 2. Pflegezuschlag je nach Pflegebedürftigkeit; 3. Preise für zusätzliche Leistungen. Art. 3 1 Der Wohnungspreis richtet sich nach Art und Grösse der Wohnung. Wohnungspreis 2 Im Wohnungspreis sind inbegriffen: 1. Bewohnen der ausgewählten Wohnung; 2. Anschluss an das Notrufsystem; Stunden Notfall-Bereitschaftsdienst; 4. Kellerabteil; 5. Entsorgung des Hauskehrichts; 6. Nutzung der Waschautomaten und Wäschetrockner (exkl. Strom); 7. Lift, Heizung und Strom für die allgemeinen Räumlichkeiten; 8. Hauswartdienst für die allgemeinen Räumlichkeiten sowie die Aussenanlage; 9. Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern angeboten werden. 3 Die Wohnungspreise sind in einer separaten Tabelle aufgeführt. Sie ist Bestandteil dieses Reglements. Art. 4 1 In der Parksiedlung Talacker werden auch Pflege- und Betreuungsleistungen erbracht. Pflegezuschlag 2 Die Preise für Leistungen aus Pflege und Betreuung richten sich nach dem Preisreglement des Alterszentrums Park.

5 2 3 In besonderen Fällen können in Absprache mit der Zentrumsleitung auch ausserordentliche Pflegeleistungen erbracht werden, die vom Pflegeeinstufungssystem nicht erfasst werden. Diese werden in einer separaten Vereinbarung zwischen der Bewohnerin beziehungsweise dem Bewohner und der Zentrumsleitung festgehalten. Art. 5 Zusätzliche Leistungen 1 Das Alterszentrum erbringt in der Parksiedlung Talacker zusätzliche Leistungen. 2 Die Bewohnerinnen und Bewohner der Parksiedlung Talacker, welche kommerzielle Reinigungs- und Verpflegungsleistungen sowie Pflege-/Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, diese vom Alterszentrum Park zu beziehen. Art. 6 1 Mögliche zusätzliche Leistungen 1 Insbesondere folgende Leistungen sind weder im Wohnungspreis noch im Pflegezuschlag inbegriffen und müssen separat bezahlt werden: 1. Atelier und Tiefgaragenplatz; 2. Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser, Abwasser; 3. Radio- und Fernsehempfangsgebühren; 4. Telefongebühren und Gesprächstaxen; 5. Mahlzeiten; 6. Reinigung der Wohnung; 7. Aufbereitung der persönlichen Wäsche / Kleider; 8. ärztliche Betreuung, Medikamente und Pflegematerial, welches nicht in der Pflegeeinstufungspauschale enthalten ist; 9. Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl usw.; 10. Krankentransporte; 11. Aufenthalt im Tageszentrum; 12. Aufwendungen für besondere persönliche Bedürfnisse gemäss separater Vereinbarung zwischen der Bewohnerin bzw. dem Bewohner und der Zentrumsleitung; 13. Betreuungspauschale für Bewohner mit regelmässigen Dienstleistungen in der Wohnung. 2 Die Preise für zusätzliche Leistungen, welche durch das Alterszentrum Park erbracht werden, setzt die zuständige Verwaltungsabteilung fest.

6 3 Art. 7 1 Der Eintrittstag gilt als erster Wohntag. Ein- und Austritt 2 Der Austritt ist per Ende eines jeden Monats möglich. Er ist der Zentrumsleitung mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen. 3 Beim Übertritt in eine Pflegewohngruppe des Alterszentrums Park muss die Wohnung bis zur vollständigen Räumung bezahlt werden. 4 Bei Tod ist der Wohnungspreis noch für 30 Tage geschuldet. Innert dieser Frist ist die Wohnung zu räumen. Sofern die Wohnung früher geräumt ist und wieder besetzt werden kann, ist der Wohnungspreis nur bis zur Wiederbesetzung geschuldet. 5 Ausserordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Übertritt oder Austritt werden nach Aufwand in Rechnung gestellt (zum Beispiel Wohnungsräumung, Renovationen über das übliche Mass hinaus). 6 Für Ateliers und Tiefgaragenplätze gilt obige Regelung sinngemäss. 7 Die Verwaltungsabteilung Gesundheit kann aus wichtigen Gründen die Wohnung schriftlich, unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen, auf Ende eines Kalendermonates kündigen. Art. 8 1 Auf Weisung der Zentrumsleitung erfolgt ein Übertritt in eine der Pflegewohngruppen insbesondere, wenn: Übertritt 1. die Finanzierung des Aufenthalts in der Parksiedlung Talacker nicht mehr gewährleistet und der Aufenthalt in einer Pflegewohngruppe kostengünstiger ist; 2. gemäss ärztlicher Beurteilung eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, die einen weiteren Aufenthalt in der Wohnung verunmöglicht (beispielsweise bei Demenz). 2 Für einen Wohnungswechsel oder einen Übertritt in eine Wohngruppe auf Wunsch der Bewohnerin bzw. des Bewohners ist ein schriftliches Gesuch an die Zentrumsleitung zu stellen. Art. 9 1 Die Rechnung wird monatlich im Nachhinein gestellt. 2 Die Rechnung ist innert 20 Tagen zu bezahlen. Rechnungsstellung, Bezahlung

7 4 3 Bei Verrechnung eines Pflegezuschlages, von kassenpflichtigen Medikamenten oder kassenpflichtigen Pflegematerialien stellt das Alterszentrum Park ein zweites Exemplar der Rechnung direkt der Krankenkasse zu. Die Höhe der Krankenkassenbeiträge richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Diese Beiträge sind auf der Monatsrechnung separat ausgewiesen. 4 Bei Eintritt in die Parksiedlung Talacker muss wie in den andern Wohn-/Pflegebereichen des Alterszentrums Park ein Depot geleistet werden. Dieses wird nicht verzinst. Bei Austritt bzw. Tod wird diese Sicherstellung mit der letzten Abrechnung verrechnet. Art. 10 Finanzielle Unterstützung 1 Bewohnerinnen und Bewohner können aus dem Solidaritätsfonds unterstützt werden: 1. sofern sie seit mindestens drei Jahren zivilrechtlichen Wohnsitz in Frauenfeld haben, beziehungsweise früher mindestens während 20 Jahren in Frauenfeld steuerpflichtig waren; 2. wenn ihre Mittel nach Inanspruchnahme aller Hilfsquellen nicht ausreichen; 3. bis zu den Kosten, die in einer Pflegewohngruppe des Alterszentrums Park entstehen würden. 2 Gesuche um Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds sind an die Zentrumsleitung zu richten. Die zuständige Verwaltungsabteilung entscheidet auf Antrag der Zentrumsleitung. Art. 11 Preisänderungen 1 Änderungen der Wohnungspreise, der Pflegezuschläge sowie der Preise für zusätzliche Leistungen gem. Art. 6 Abs. 2 werden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten schriftlich bekannt gegeben. 2 Der Stadtrat kann die Wohnungspreise und Pflegezuschläge auf Antrag der zuständigen Verwaltungsabteilung der Teuerung anpassen. 3 Weitergehende Anpassungen der Wohnungspreise und Pflegezuschläge müssen vom Gemeinderat genehmigt werden. Art. 12 Inkrafttreten Dieses Reglement tritt per 1. Oktober 2009 in Kraft.

8 5 Frauenfeld, den 16. September 2009 NAMENS DES GEMEINDERATES FRAUENFELD Die Präsidentin 1 Der Sekretär Susanna Dreyer 1 Herbert Vetter 1 1) Teilrevision gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 151 vom 15. November 2017, in Kraft gesetzt auf den 1. Januar 2018.

9 Alterszentrum Park Zürcherstrasse Frauenfeld Tel Fax PREISE 2018 Parksiedlung Talacker Gemäss Art. 2 des Reglements über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park vom 16. September Wohnungspreise Gemäss Art. 11, Preisänderungen, Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park wurden die Wohnungspreise vom Gemeinderat am festgelegt. 1-Zimmer-Wohnungen 2-Zimmer-Wohnungen 3-Zimmer-Wohnungen Fr bis 45.00/Tag Fr bis 79.00/Tag Fr bis /Tag 2. Mögliche zusätzliche Leistungen Gemäss Art. 6, Abs. 2, Mögliche zusätzliche Leistungen, Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park wurden die Preise für zusätzliche Leistungen vom Departement für Alter und Gesundheit mittels Verfügung vom 5. Dezember 2017 festgelegt. 2.1 Atelier, Tiefgaragenplatz, Nebenkosten Ateliers Fr bis /Mt. Tiefgaragenplätze Bewohnende/Mitarbeitende Fr /Mt. 2. Parkplatz/Auswärtige Fr /Mt. Nebenkosten (Wasser, Strom, Heizung, Abwasser) Fr. n. Aufwand Version Nr / / AZP/RG

10 2 2.2 Verpflegungskosten (unter 5 Tagen pro Woche werden normale Restaurantpreise verrechnet) Frühstück (inkl. Mineralwasser, Kaffee oder Tee) Monatspauschale (7 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (6 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (5 Tage pro Woche) Fr Mittagessen (inkl. Suppe, Salat, Dessert, Mineralwasser, Kaffee oder Tee) Monatspauschale (7 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (6 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (5 Tage pro Woche) Fr Abendessen (inkl. Mineralwasser, Kaffee oder Tee) Monatspauschale (7 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (6 Tage pro Woche) Fr Monatspauschale (5 Tage pro Woche) Fr Mahlzeitenservice in die Wohnung, pro Mahlzeit Fr Begleitung ins Restaurant, pro Mahlzeit Fr Dienstleistungen der Lingerie Wäschebesorgung pro Person/pro Monat Fr Beschriftung der Privatwäsche (108 Stk. inkl. Mat.) Fr Beschriftung der Privatwäsche ( 72 Stk. inkl. Mat.) Fr Beschriftung der Privatwäsche ( 36 Stk. inkl. Mat.) Fr Näh- und Flickservice pro Stunde Fr. n. Absprache Chem. Reinigung Fr. n. Aufwand 2.4 Wöchentliche Wohnungsreinigung (inkl. Geräte & Material) 1-Zimmer-Wohnung (1 Std./Woche) Fr /Mt. 1-Zimmer-Wohnung (1 Std./alle 2 Wochen) Fr /Mt. 2-Zimmer-Wohnung (1 ½ Std./Woche) Fr /Mt. 2-Zimmer-Wohnung (1 ½ Std./alle 2 Wochen) Fr /Mt. 3-Zimmer-Wohnung (2 Std./Woche) Fr /Mt. 3-Zimmer-Wohnung (2 Std./alle 2 Wochen) Fr /Mt. Atelier Fr. n. Aufwand Einzelleistungen Fr /Std. Schlussreinigung Fr. n. Aufwand Version Nr / / AZP/RG

11 3 2.5 Leistungen für Pflege und Betreuung Regelmässige Leistungen werden über das Pflegeeinstufungssystem RAI-NH oder als Spitex-Leistungen verrechnet (vgl. Ziff. 3). Einzelleistungen (Verrechnung ab 10 Min./Woche) Fr /Std. 2.6 Dienstleistungen des technischen Dienstes Aufwendungen durch den technischen Dienst Fr /Std. (Verrechnung ab 10 Min./Woche); zuzüglich Material- u. Entsorgungskosten 2.7 Begleitungen zu Physiotherapie, Coiffeur oder Pedicure - Begleitung Physiotherapie Fr Begleitung Coiffeur / Pedicure im Park Fr Animation und Freizeitangebote - Fitnessraumpauschale (pro Quartal) Fr (Instruktion vor der ersten Benutzung durch Physiotherapie) - Angeleitetes Werken in der Aktivierung (pro Halbtag) n. Absprache - Kulturelle Veranstaltungen (ohne Verpflegung) inkl. - Offizielle Feste des Alterszentrums (ohne Verpflegung) inkl. - Unterhaltungsangebote (ohne Verpflegung) inkl. - Nutzung Therapiebad Physiotherapie (muss mit der Physiotherapie abgesprochen werden/ Sicherstellung Aufsicht) 2.9 Zusätzliche Ausstattungsgegenstände/Hilfsmittel (inbegriffen bei Bewohnenden mit RAI NH) Telealarm Fr /Mt. Armbandfunksender (begrenzte Anzahl vorhanden) Fr /Mt. Boden-Kontaktmatte Fr /Mt. Pflegebett inkl. Matratze Fr /Mt. Nachttisch Fr /Mt. Steckbetten (Plastik) nur Verkauf Fr Inhalationsgerät Fr /Woche Sauerstoff Fr. 5.00/Tag Rollator nur Verkauf Fr. indiv. nach Beratung 2.10 Betreuungspauschale Für Bewohner mit regelmässigen Dienstleistungen in der Wohnung, solange keine RAI-NH-Einstufung besteht bis 15 Tage Fr /Mt. mehr als 15 Tage Fr /Mt. Version Nr / / AZP/RG

12 4 3. Pflege- und Betreuungstaxe Gemäss Krankenversicherungsgesetz ist das Alterszentrum Park verpflichtet, die Behandlungs- und Pflegeaufwendungen je Bewohnendem individuell zu erheben und zu verrechnen. 3.1 RAI-NH und RAI-HC: Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem Im Alterszentrum Park erfolgt die Erhebung des individuellen Pflegebedarfs nach dem für die deutschsprachige Schweiz empfohlenen System RAI-NH und RAI-HC. Die Erhebung der Pflegebedürftigkeit erfolgt mindestens zweimal jährlich. Tritt eine dauernde Veränderung der Pflegebedürftigkeit - im positiven wie im negativen Sinne - ein, erfolgt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Veränderung eine Neueinstufung. 3.2 Beitrag der Krankenversicherer an die Pflegekosten Die Höhe der Krankenkassenbeiträge richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und dem Abrechnungssystem. Die Beiträge aus einer RAI-NH-Einstufung sind in Tabelle 3.4 Beitrag Versicherer, KVG ersichtlich. Die Beiträge der Krankenkasse für Bewohner mit Spitex-Leistungen sind in Tabelle 3.6 Spitex-Pflegetarife aufgeführt. Diese Beiträge werden auf der Monatsrechnung separat ausgewiesen. Die krankenkassenpflichtigen Leistungen (Beitrag Krankenversicherer und Medikamente) werden nach dem System Tiers payant direkt der Krankenkassen-Grundversicherung in Rechnung gestellt. Der Bewohnende erhält eine Orientierungskopie über die verrechneten kassenpflichtigen Leistungen. 3.3 Beitrag der öffentlichen Hand (Kanton/Gemeinden) an die Pflegekosten Die Höhe der Beiträge bei einer RAI-NH-Einstufung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (vgl. Tabelle 3.4 Kanton/Gemeinden ). Mit der MiGel-Pauschale werden die gängigsten Pflege-Mittel und Gegenstände (gemäss MiGel-Liste des Bundesamtes für Gesundheit) abgegolten. Die Beiträge Restfinanzierung und MiGel-Pauschale sind auf der Monatsrechnung separat ausgewiesen und werden den Bewohnenden vom Sozialversicherungszentrum Kanton Thurgau zurückerstattet. Eine Kopie der Rechnung wird jeweils zusammen mit der Originalrechnung den Bewohnenden bzw. den Rechnungsempfängern zugestellt. Die Rechnungskopien reichen die Bewohnenden zur Geltendmachung der Beiträge öffentliche Hand erstmals mit der Anmeldung für die Pflegefinanzierung bei der AHV-Zweigstelle ihrer Wohngemeinde ein. (Frauenfeld: Amt für Alter und Gesundheit, Krankenkasse und AHV, Rathausplatz 1, 8501 Frauenfeld) Der Beitrag der öffentlichen Hand für Bewohnende mit Spitex-Leistungen (RAI-HC) rechnet das Alterszentrum Park direkt mit der Stadt Frauenfeld ab. Version Nr / / AZP/RG

13 5 3.4 Pflegetaxen nach System RAI-NH und Betreuungstaxen (pro Tag und Person, in Fr.) ab 1. Januar 2018 Beitrag Versicherer RAI- Stufe Vorgaben Normkosten MiGel (Mittel u. Gegenstände) KVG Kanton / Gemeinden Bewohner Bewohner Pflege- Normkosten* Restfinanzierung MiGel- Beitrag Pflege Betreuungstaxe Total Eigenanteil MiGel-Beitrag * Die kantonalen Pflegenormkosten (anrechenbare Normkosten) wurden aufgrund eines anerkannten Demenzkonzeptes, welches im Alterszentrum Park umgesetzt wird, um 3 Prozent erhöht gemäss Regierungsratsbeschluss vom 13. September Version Nr / / AZP/RG

14 Pflegeleistungen der Spitex Talacker In der Parksiedlung Talacker kommen Spitex-Tarife zum Tragen, wenn der Pflegeaufwand tiefer als RAI-NH-Stufe 3 ist. Diese pflegerischen Leistungen werden von der Spitex Talacker erbracht. Die Spitex Talacker ist Mitglied des Spitex Verbandes Thurgau und erbringt Leistungen an 7 Tagen pro Woche von bis Uhr. In der Nacht bietet sie bei Notfällen oder in Absprache mit der Leiterin Pflege und Betreuung ebenfalls Leistungen an. Folgende Pflegeleistungen werden erbracht: Abklärungen und Beratung Abklären des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs, notwendige Unterstützung im Hauswirtschaftlichen Bereich, Psychiatrische Pflege (Unterstützung durch Gespräche für psychisch kranke Menschen in Krisensituationen). Untersuchung und Behandlung: Ärztlich verordnete Massnahmen, z.b. Injektionen verabreichen, Puls und Blutdruck messen, Blutzucker messen etc. Grundpflege/Palliativ Care: Unterstützung bei der Körperpflege unabhängig von der Hilfsbedürftigkeit. Auch in der letzten Lebensphase erfolgt die Begleitung auf Wunsch in der eigenen Wohnung. Version Nr / / AZP/RG

15 7 3.6 Spitex-Pflegetarife 2018 Gemäss Stadtratsbeschluss Nr. 215, vom Tarifstufe Tarif 1 Abklärungen und Beratung Anteil Krankenkasse Fr / Std. Beitrag öffentliche Hand Fr / Std. Eigenanteil Bewohnende Tarif 2 Untersuchung und Behandlung Fr / Std. Fr / Std. 10% max. Fr / Tag Tarif 3 Grundpflege Fr / Std. Fr / Std. Das für Spitex-Leistungen benötigte Arztzeugnis wird durch das Pflegepersonal organisiert. Zu klären, ob sich eine Zusatzversicherung daran beteiligt, ist Sache des Bewohnenden. Die KVG/KLV Leistungen werden direkt zwischen dem Alterszentrum Park und der jeweiligen Krankenkasse (Grundversicherung) abgerechnet (tiers payant). Der Eigenanteil wird direkt dem Bewohnenden in Rechnung gestellt. Den Beitrag der öffentlichen Hand rechnet das Alterszentrum Park direkt mit der Stadt Frauenfeld ab, sofern die Leistungsbezüger ihren Wohnsitz in Frauenfeld angemeldet haben. Andernfalls müssen wir diese Beiträge direkt mit dem Bewohnenden abrechnen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Hauptwohnsitz nach Frauenfeld zu verlegen. Leistungen aus der Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen (z.b. für die Wohnungsreinigung) müssen Bewohnende bei der Krankenkasse selber einfordern. Version Nr / / AZP/RG

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