Statistische Berichte

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1 Statistische Berichte E V 2 - j 2009, en und Umsatz im Handwerk 2009 Handwerkszählung 2009 nach ngrößenklassen und Umsatz % % 80% % % Prozent 50% 40% % % % 0% Tätige en Umsatz (Mio.EUR) unter und mehr Ausgegeben im Oktober 2012 Statistisches Amt Saarland, Saarbrücken, Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Herausgeber: Statistisches Amt Saarland, Virchowstraße 7, Saarbrücken, Postfach , Saarbrücken Telefon: ( Fax: ( statistik@lzd.saarland.de - Internet: E V 2 - j 2009 SL 1

2 Zeichenerklärung a.n.g. = anderweitig nicht genannt 0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit - = nichts vorhanden / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll... = Angabe fällt später an () = Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert Fehler aufweisen kann p = vorläufiges Ergebnis r = berichtigtes Ergebnis Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich 2 E V 2 - j 2009 SL

3 Inhalt Seite Textteil Erläuterungen Aufgaben der Statistik...4 Inhalte...4 Abgrenzung des Handwerks...4 Rechtsgrundlagen...4 Nachgewiesene Merkmale...5 Fachliche Gliederung...5 Aufbereitung...6 Auswertung des sregisters...6 Schätz- und Einsetzverfahren...7 Interpretation der Ergebnisse...7 Regionale Zuordnung von Umsätzen und n...7 Umsätze von Arbeitsgemeinschaften...7 Tabellenteil A Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach: 1 Kreisen n und ngrößenklassen n und Umsatzgrößenklassen Kreisen, n und en Rechtsformen...18 B Zulassungsfreie, en und Umsatz 2009 nach: 1 Kreisen ngrößenklassen Umsatzgrößenklassen n und en Rechtsformen...21 C, en und Umsatz 2009 nach: 1 Kreisen n und en...22 Anhang Verzeichnis der Gewerbe der zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke gemäß Anlage A und Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung...24 E V 2 - j 2009 SL 3

4 Erläuterungen Aufgaben der Statistik Hauptzweck der Handwerkszählung ist es, Strukturinformationen über das Handwerk bereitzustellen. Diese Informationen sind für verschiedene Nutzergruppen (Bundes- und Länderressorts, Handwerksorganisationen) von Interesse. Die Handwerkszählung liefert zusammen mit der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung, die Veränderungsraten und Messzahlen für Umsätze und im Handwerk ausweist, ein umfassendes Bild von der Struktur und der Entwicklung des Handwerks in Deutschland. Inhalte Weil die vorliegenden Ergebnisse durch Auswertungen des sregisters und durch sonstige vorhandene Verwaltungsdaten ermittelt werden, können nur Merkmale ausgewertet werden, die in diesen Datenquellen verfügbar sind. Viele Merkmale, wie z.b. nach Geschlecht und ihrer Stellung im, Löhne, gesetzliche Sozialkosten, die in den früheren Handwerkszählungen erfragt wurden, können mit einer Auswertung des sregisters nicht mehr dargestellt werden. Als Ausgleich wird sofern es methodisch möglich ist durch den separaten Ausweis des Handwerks in allgemeinen amtlichen Wirtschaftsstatistiken das statistische Berichtssystem über das Handwerk um zusätzliche Informationen erweitert. In einzelnen Fachstatistiken lassen sich über die im sregister enthaltene Handwerkseigenschaft Ergebnisse über das Handwerk gewinnen, ohne die zu belasten. Hierzu gehören beispielsweise die Investitionserhebungen im Baugewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe sowie die Verdiensterhebung. Hauptmerkmale der Handwerkszählung ab 2008 sind der Umsatz sowie die und n der. Zusätzlich liegen weitere Strukturmerkmale im sregister vor, die ausgewertet werden können: der Sitz des s, die Rechtsform, die Zugehörigkeit eines s zu einer bestimmten Handwerkskammer sowie der eines s. Abgrenzung des Handwerks Das Handwerk wird über bestimmte berufliche Tätigkeiten abgegrenzt. Es gibt Tätigkeiten, für deren berufliche Ausübung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Handwerksordnung regelt, welche Tätigkeiten dies sind und welche Voraussetzungen für deren Ausübung weils erfüllt sein müssen. Neben anderen Aufgaben sind die Handwerkskammern dafür zuständig, dass die Bestimmungen der Handwerksordnung eingehalten werden. Die Handwerkskammern führen Verzeichnisse, in denen und Betriebe eingetragen sind, die zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe ausüben. Das Verzeichnis der und Betriebe, die zulassungspflichtige Gewerbe ausüben dürfen, wird Handwerksrolle genannt. Ob ein relevant für die Handwerkszählung ist, hängt davon ab, ob und mit welchem Hauptgewerbezweig es in den Verzeichnissen der Handwerkskammern geführt wird. Diese Informationen werden den Statistischen Ämtern der Länder jährlich von den Handwerkskammern zur Verfügung gestellt und im sregister verwendet, um zu kennzeichnen. In die Handwerkszählung werden nur selbständige einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters für die Ausbildung in einer innerbetrieblichen Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet. Nach dem Handwerkstatistikgesetz sollen mit der vorliegenden Handwerkszählung Informationen über selbstständige des zulassungspflichtigen gemäß Anlage A und des zulassungsfreien Handwerks gemäß Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) ermittelt und aufbereitet werden. Rechtsgrundlagen Für die Handwerkszählung sind relevant: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) Statistikregistergesetz (StatRegG) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300, 2903) Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1480) Gesetz über die Statistiken im Handwerk (Handwerkstatistikgesetz HwStatG) vom 7. März 1994 (BGBl. I S. 417) in der weils geltenden Fassung. Nachgewiesene Merkmale Die in der Handwerkszählung nachgewiesenen Merkmale sind wie folgt definiert: Ein wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss. Das umfasst alle zugehörigen Betriebe. 4 E V 2 - j 2009 SL

5 sind, die in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können, eingetragen sind. Sozialversicherungspflichtig Zu den n zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind. Angaben über Betriebe mit n werden von der Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt. In den Daten sind dienigen Betriebe enthalten, in denen zum Stichtag tätig waren. Die Angaben über die n der Betriebe werden zu sergebnissen aufsummiert. Geringfügig Zu den n gehören alle Arbeitnehmer, die einer en Beschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) nachgehen. Eine Beschäftigung liegt nach 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt Auch hier werden die Angaben von der Bundesagentur für Arbeit dem Statistischen Bundesamt im Rahmen des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Die Angaben über die Beschäftigen in den Betrieben werden auch hier zu sergebnissen aggregiert. Tätige en Tätige en umfassen in der Handwerkszählung die n, die n n und die n Inhaber. Die Anzahl der n Inhaber wird geschätzt. Die unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen, die in der amtlichen Statistik ebenfalls zu den n en zählen, sind in der Handwerkszählung unberücksichtigt, weil hierzu keine Informationen im sregister oder in anderen verfügbaren Datenquellen vorliegen. In der Handwerkszählung werden Angaben der Bundesagentur für Arbeit über die und n n ausgewertet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Auswertung der beschäftigten en handelt und nicht der Beschäftigungsfälle, d.h. Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden nur einem und nicht mehreren Betrieben zugerechnet. Umsatz Im sregister nachgewiesene Umsätze umfassen die steuerbaren Lieferungen und Leistungen des s. Informationen über mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen werden von den Finanzbehörden zusammen mit den Angaben zur Umsatzsteuerstatistik jährlich an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder übersandt. In dem gelieferten Datenmaterial der Finanzbehörden sind alle umsatzsteuerpflichtigen enthalten, die im weiligen Berichtsjahr Umsatzsteuervoranmeldungen in Deutschland abgegeben haben und deren Jahresumsatz im Berichtsjahr mindestens Euro betrug. Die steuerbaren Umsätze der einzelnen umfassen nicht nur den Handwerksumsatz, sondern auch Umsätze aus nichthandwerklicher Tätigkeit. Beispielsweise betreiben Autohäuser in der Regel eine Kfz-Werkstatt und sind deswegen in die Handwerksrolle eingetragen. Diese generieren auch Umsätze mit dem Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen. Eine Aufteilung der steuerbaren Umsätze nach fachlichen Kriterien in Handwerksumsatz und sonstige Umsätze ist nicht möglich. Fachliche Gliederung Die fachliche Gliederung der Ergebnisse der Handwerkszählung erfolgt nach handwerklichen en und n, nach Umsatz- und ngrößenklassen sowie nach den Rechtsformen der. e und n werden gemäß ihrer ausgeübten Tätigkeit bestimmten en zugeordnet. Nach der Anlage A der für das Berichtsjahr relevanten Handwerksordnung gibt es 41 zulassungspflichtige e und nach der Anlage B Abschnitt 1 gibt es 53 zulassungsfreie e (s. Anhang). Die einzelnen e werden zu folgenden n zusammengefasst: I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerke für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerke für den privaten Bedarf Die e und -gruppen, die in der Handwerkszählung ausgewiesen sind, unterscheiden sich grundlegend von den Wirtschaftszweigen der der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). In den Wirtschaftsstatistiken werden die Aktivitäten der in der Regel nach der WZ 2008 ausgewiesen. In der WZ 2008 sind die wirtschaftlichen Aktivitäten nach den resultierenden Produktionsergebnissen (Waren oder Dienstleistungen) klassifiziert, während die e der Handwerksordnung auf die ausgeübte Tätigkeit abstellen. Durch diese unterschiedliche Abgrenzung der beiden en sind die einzelnen Wirtschaftszweige nach WZ 2008 nicht deckungsgleich mit einzelnen en der Handwerksordnung. Auch wenn es Namensgleichheiten bei der WZ 2008 und bei den en und gruppen der Handwerksordnung gibt, sind sie inhaltlich nicht miteinander vergleichbar. So gibt es Handwerker mit dem Gewer- E V 2 - j 2009 SL 5

6 bezweig Elektrotechniker, die der Ausbaugewerbe zugerechnet werden. Nach der WZ 2008 sind diese sehr oft außerhalb des Ausbaugewerbes tätig, beispielsweise im Wirtschaftsbereich Herstellung von elektrischen Ausrüstungen oder in der Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse der Handwerkszählung mit den Ergebnissen anderer Wirtschaftsstatistiken ist aus den genannten Gründen nur sehr eingeschränkt möglich. n- und Umsatzgrößenklassen Ein wichtiges Strukturmerkmal ist die Größe eines s. Die Ergebnisse der Handwerkszählung werden nach folgenden n- und Umsatzgrößenklassen veröffentlicht. - ngrößenklassen: mit n en unter und mehr - Umsatzgrößenklassen: mit einem Umsatz von... bis unter... EUR 6 unter Mill. 5 Mill. und mehr Rechtsformen Ein weiteres Strukturmerkmal ist die Rechtsform eines s. Die im sregister geführten Rechtsformen werden für die Handwerkszählung zu Gruppen zusammengefasst. Ausgewiesen werden Einzelunternehmen, engesellschaften, GmbHs und sonstige Rechtsformen. Zu den engesellschaften gehören mit mehreren en als Inhaber, offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und GmbH und Co. KG (auch: GmbH u. Co.). Aufbereitung Auswertung des sregisters Für die Handwerkszählungen ab 2008 erfolgt eine Auswertung des sregisters. Eine Direktbefragung der wird nicht durchgeführt. Das sregister ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit und Betrieben aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder n. In den Tabellen der Handwerkszählung bleiben ohne Umsatzsteuerpflicht und ohne unberücksichtigt. Quellen zur Pflege des sregisters sind zum einen Dateien aus Verwaltungsbereichen, wie die Bundesagentur für Arbeit, die Handwerkskammern und die Finanzbehörden, und zum anderen Angaben aus einzelnen Bereichsstatistiken, wie beispielsweise aus Erhebungen des Produzierenden Gewerbes, des Handels oder des Dienstleistungsbereichs. Bei der Auswertung des sregisters für Zwecke der Handwerkszählung werden alle einbezogen, die im Berichtsjahr steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder (ohne ) zum des Berichtsjahres hatten. Das angewendete Auswertungskonzept zielt auf eine Darstellung des Gesamtbestandes an zu einem bestimmten Berichtsjahr ab und entspricht daher im Wesentlichen dem Konzept bei den bisherigen erhebungsbasierten Handwerkszählungen. Basis der Auswertungen sind die zuletzt im sregister verarbeiteten Verwaltungsdaten des Berichtsjahres. Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass durch Registerpflegearbeiten, die für andere Verwendungszwecke des sregisters erforderlich sind, ein Teil der Auswertungsmerkmale, wie z.b. der Gemeindeschlüssel bereits aktueller sein können, als das Berichtsjahr der ausgewerteten Verwaltungsdaten. Schätz- und Einsetzverfahren Im sregister werden Umsatzschätzungen für Einzelwerte vorgenommen, wenn die Teil einer steuerrechtlichen Organschaft sind. Bei steuerrechtlichen Organschaften handelt es sich um Verbindungen von rechtlich selbständigen, die steuerrechtlich als ein einziger Schuldner behandelt werden. Bei einer Organschaft meldet nur der Organträger für alle Organschaftsmitglieder (Organträger und Organgesellschaften) die gesamten Umsätze der Organschaft an die Oberfinanzdirektionen. Es liegen doch keine Angaben darüber vor, welche Umsätze die einzelnen Organschaftsmitglieder erzielt haben. Diese konsolidierten Umsätze der Organschaft enthalten zwar Außenumsätze, aber keine Innenumsätze zwischen den einzelnen Mitgliedern der Organschaft. Daher wird der Umsatz der einzelnen Organschaftsmitglieder auf der Grundlage des an die Finanzverwaltung gemeldeten Umsatzes der gesamten Organschaft und weiterer Strukturmerkmale auf Einzeldatenebene geschätzt. Zusätzlich können einigen wenigen, die nicht als Organgesellschaften geführt werden, aus den vorhandenen Datenquellen keine Umsätze zugeordnet werden, obwohl vorhanden sind. Es handelt sich hier in der Regel um nicht erkannte Organschaftsmitglieder. Auch für diese wird der fehlende Umsatz geschätzt. In den Tabellen der Handwerkszählung werden Umsatzergebnisse, die zu mehr als 30% auf Schätzungen beruhen durch Klammern (d.h. Aussagewert einge E V 2 - j 2009 SL

7 schränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist ) kenntlich gemacht. Ab einem Schätzanteil von 40% werden keine Angaben zu den entsprechenden Ergebnissen gemacht, da der weilige Zafbtvhlenwert dann nicht sicher genug ist. Diese Positionen werden mit / gesperrt. Interpretation der Ergebnisse Neben den bereits erwähnten Besonderheiten der Handwerkszählung sind folgende Sachverhalte bei der Interpretation der vorliegenden Ergebnisse zu beachten: Regionale Zuordnung von Umsätzen und n Die Umsätze und werden immer bei ausgewiesen. Dies gilt auch für mit mehreren Betrieben, die sich nicht am Sitz des s befinden müssen. Wenn beispielsweise der ssitz eines bundesweit agierenden s in einem bestimmten Landkreis liegt, werden Umsätze und für das gesamte dort ausgewiesen. Die beim nachgewiesenen Umsätze können daher nicht am Ort des ssitzes, sondern in einer anderen Region erwirtschaftet worden sein und auch die n können in einer anderen Region arbeiten. Dies ist bei der Interpretation der regional gegliederten Ergebnisse zu berücksichtigen. Umsätze von Arbeitsgemeinschaften Im Baugewerbe werden häufig Arbeitsgemeinschaften von mehreren gebildet, insbesondere dann, wenn große Bauvorhaben zu bewältigen sind. Arbeitsgemeinschaften sind nicht Teil der Grundgesamtheit der Handwerkszählung, da es sich um relativ lose Zusammenschlüsse von eigenständigen Bauunternehmen handelt. Umsätze, die Bauunternehmen in Arbeitsgemeinschaften erwirtschaften, werden daher in der Handwerkszählung nicht ausgewiesen. Dies ist bei einem Vergleich der Ergebnisse von Erhebungen im Baubereich mit den Ergebnissen der Handwerkszählungen zu berücksichtigen. Bei den Erhebungen im Baugewerbe werden die Umsätze der Arbeitsgemeinschaften den einzelnen Mitgliedsunternehmen zugeordnet. E V 2 - j 2009 SL 7

8 A1 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach Kreisen Tätige en am Umsatz 3) 2009 Klassifi kation Kreis Zulassungspflichtige Zulassungspflichtiges Handwerk Regionalverband Saarbrücken Merzig-Wadern Neunkirchen Saarlouis Saarpfalz-Kreis St. Wendel Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Amtliches Gemeindeverzeichnis. Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. E V 2 - j 2009 SL 8

9 mit... n en A2 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach n und ngrößenklassen Zulassungspflichtige Tätige en am Umsatz 2009 Zulassungspflichtiges Handwerk unter und mehr I Bauhauptgewerbe unter und mehr II Ausbaugewerbe unter und mehr III Handwerke für den gewerblichen Bedarf unter und mehr IV Kraftfahrzeuggewerbe ( ) ( unter / / 50 und mehr ( ) ( ) V Lebensmittelgewerbe ( ) (64 27 unter und mehr / / VI Gesundheitsgewerbe unter und mehr VII Handwerke für den privaten Bedarf unter und mehr Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. E V 2 - j 2009 SL 9

10 A3 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach n und Umsatzgrößenklassen Tätige en am Umsatz 2009 Umsatz von... bis unter... EUR Zulassungspflichtige Zulassungspflichtiges Handwerk unter Mill Mill. und mehr I Bauhauptgewerbe unter Mill Mill. und mehr II Ausbaugewerbe unter Mill Mill. und mehr III Handwerke für den gewerblichen Bedarf unter Mill Mill. und mehr IV Kraftfahrzeuggewerbe ( ) ( unter Mill Mill. und mehr ( ) ( ) V Lebensmittelgewerbe ( ) (64 27 unter Mill Mill. und mehr / / VI Gesundheitsgewerbe unter Mill Mill. und mehr VII Handwerke für den privaten Bedarf unter Mill Mill. und mehr Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Einschließlich r Unternehmer (geschätzt). Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. 10 E V 2 - j 2009 SL

11 A4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach Kreisen, n und en Tätige en am Umsatz 3) 2009 Land / Kreis Zulassungspflichtige Zulassungspflichtiges Handwerk I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- und Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler ( ) (80 295) A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe ( ) ( A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker ( ) ( ) A 41 Vulkaniseure und Reifenmechaniker V Lebensmittelgewerbe ( ) (64 27 A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer ( ) ( VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker (22 828) (78 178) A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j 2009 SL 11

12 noch: A4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach Kreisen, n und en Tätige en am Umsatz 3) 2009 Land / Kreis Zulassungspflichtige 041 Regionalverband Saarbrücken I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- und Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe / / A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker / / A 41 Vulkaniseure und Reifenmechaniker V Lebensmittelgewerbe ( (94 434) A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer ( ) ( ) VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker / / A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j 2009 SL

13 noch: A4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach Kreisen, n und en Tätige en am Umsatz 3) 2009 Land / Kreis Zulassungspflichtige 042 Merzig-Wadern I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- und Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer (10 143) (53 667) A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe ( ) ( ) A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer / / A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker ( ( ) A 41 Vulkaniseure und Reifenmechaniker V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher (3 618) (63 474) A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j 2009 SL 13

14 noch: A4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach Kreisen, n und en Tätige en am Umsatz 3) 2009 Land / Kreis Zulassungspflichtige 043 Neunkirchen I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- und Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler / / A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe ( ( ) A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker ( ) ( ) A 41 Vulkaniseure und Reifenmechaniker V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker / / A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j 2009 SL

15 noch: A4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2008 nach Kreisen, n und en Tätige en am Umsatz 3) 2008 Land / Kreis Zulassungspflichtige 044 Saarlouis I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- und Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker / / A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker / / A 20 Kraftfahrzeugtechniker A 41 Vulkaniseure und Reifenmechaniker V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher / / A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j 2009 SL 15

16 noch: A4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2008 nach Kreisen, n und en Tätige en am Umsatz 3) 2008 Land / Kreis Zulassungspflichtige 045 Saarpfalz-Kreis I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer / / A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- und Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler / / A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe ( ( ) A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker / / A 41 Vulkaniseure und Reifenmechaniker V Lebensmittelgewerbe A 30 Bäcker A 31 Konditoren A 32 Fleischer VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure E V 2 - j 2009 SL

17 noch: A4 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach Kreisen, n und en Tätige en am Umsatz 3) 2009 Land / Kreis Zulassungspflichtige 046 St. Wendel I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- und Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler A 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf A 13 Metallbauer A 14 Chirurgiemechaniker A 16 Feinwerkmechaniker A 18 Kälteanlagenbauer A 19 Informationstechniker A 21 Landmaschinenmechaniker A 22 Büchsenmacher A 26 Elektromaschinenbauer A 29 Seiler A 40 Glasbläser und Glasapparatebauer IV Kraftfahrzeuggewerbe A 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer A 17 Zweiradmechaniker A 20 Kraftfahrzeugtechniker A 41 Vulkaniseure und Reifenmechaniker V Lebensmittelgewerbe / / A 30 Bäcker / / A 31 Konditoren A 32 Fleischer /. VI Gesundheitsgewerbe A 33 Augenoptiker A 34 Hörgeräteakustiker A 35 Orthopädietechniker A 36 Orthopädieschuhmacher A 37 Zahntechniker VII Handwerke für den privaten Bedarf A 08 Steinmetzen und Steinbildhauer A 12 Schornsteinfeger A 28 Boots- und Schiffbauer A 38 Friseure Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Amtliches Gemeindeverzeichnis; Verzeichnis der Gewerbe lt. Anlage A (A) der Handwerksordnung (ab ). Einschl. r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. E V 2 - j 2009 SL 17

18 A5 Zulassungspflichtige, en und Umsatz 2009 nach Rechtsformen Tätige en am Umsatz 2009 Rechtsform Zulassungspflichtige Zulassungspflichtiges Handwerk Einzelunternehmen engesellschaften GmbH Sonstige Rechtsform Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungenund Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. Einschl. r Unternehmer (geschätzt). Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. B1 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2009 nach Kreisen Tätige en am Umsatz 3) 2009 Kreis Zulassungsfreie Sozial versicherungspflichtig Zulassungsfreies Handwerk Regionalverband Saarbrücken Merzig-Wadern Neunkirchen (39 578) (35 560) 044 Saarlouis Saarpfalz-Kreis St. Wendel (15 880) (62 275) Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Amtliches Gemeindeverzeichnis. Einschl. r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. 18 E V 2 - j 2009 SL

19 B2 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2009 nach ngrößenklassen Tätige en am Umsatz 2009 mit n en Zulassungsfreie Zulassungsfreies Handwerk unter (64 04 (74 554) und mehr Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Einschl. r Unternehmer (geschätzt). Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. B3 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2009 nach Umsatzgrößenklassen Tätige en am Umsatz 2009 Umsatz von... bis unter... EUR Zulassungsfreie Zulassungsfreies Handwerk unter Mill Mill. und mehr Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Einschl. r Unternehmer (geschätzt). Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. E V 2 - j 2009 SL 19

20 B4 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2009 nach n und en Tätige en am Umsatz 3) 2009 Zulassungsfreie Zulassungsfreies Handwerk I Bauhauptgewerbe (1 27. B1 02 Betonstein- und Terrazzohersteller (1 27. II Ausbaugewerbe B1 01 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger B1 03 Estrichleger B1 12 Parkettleger B1 13 Rolladen- und Jalousiebauer B1 27 Raumausstatter III Handwerke für den gewerblichen Bedarf B1 04 Behälter- und Apparatebauer B1 07 Metallbildner B1 08 Galvaniseure B1 09 Metall- und Glockengießer B1 10 Schneidwerkzeugmechaniker B1 14 Modellbauer (5 613) (57 866) B1 17 Böttcher B1 33 Gebäudereiniger B1 34 Glasveredler B1 35 Feinoptiker B1 36 Glas- und Porzellanmaler B1 37 Edelsteinschleifer und -graveure B1 39 Buchbinder / / B1 40 Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker B1 41 Siebdrucker B1 42 Flexografen B1 53 Schilder- und Lichtreklamehersteller / / V Lebensmittelgewerbe /. B1 28 Müller /. B1 29 Brauer und Mälzer (6 640) (38 16 B1 30 Weinküfer E V 2 - j 2009 SL

21 noch: B4 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2009 nach n und en Tätige en am Umsatz 3) 2009 Zulassungsfreie VII Handwerke für den privaten Bedarf B1 05 Uhrmacher B1 06 Graveure B1 11 Gold- und Silberschmiede B1 15 Drechsler 4) B1 16 Holzbildhauer B1 18 Korbmacher B1 19 Damen- und Herrenschneider B1 20 Sticker B1 21 Modisten B1 22 Weber B1 23 Segelmacher B1 24 Kürschner B1 25 Schuhmacher B1 26 Sattler und Feintäschner B1 31 Textilreiniger B1 32 Wachszieher B1 38 Fotografen B1 43 Keramiker B1 44 Orgel- und Harmoniumbauer ( 239) (7 469) B1 45 Klavier- und Cembalobauer B1 46 Handzuginstrumentenmacher B1 47 Geigenbauer B1 48 Bogenmacher B1 49 Metallblasinstrumentenmacher B1 50 Holzblasinstrumentenmacher B1 51 Zupfinstrumentenmacher B1 52 Vergolder Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Verzeichnis der Gewerbe lt. Anlage B Abschnitt 1 (B der Handwerksordnung (ab ). Einschl. r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. 4) Bezeichnung nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung: Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher. B5 Zulassungsfreie, en und Umsatz 2009 nach Rechtsformen Tätige en am Umsatz 2009 Rechtsform Zulassungsfreie Zulassungsfreies Handwerk Einzelunternehmen engesellschaften GmbH Sonstige Rechtsform Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Einschl. r Unternehmer (geschätzt). Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. E V 2 - j 2009 SL 21

22 C1, en und Umsatz 2009 nach Kreisen Tätige en am Umsatz 3) 2009 Kreis Handwerk Regionalverband Saarbrücken Merzig-Wadern Neunkirchen Saarlouis Saarpfalz-Kreis St. Wendel Nur (einschl. der inzwischen inaktiven ) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit n im Berichtsjahr Amtliches Gemeindeverzeichnis. Einschl. r Unternehmer (geschätzt). 3) Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. C2, en und Umsatz 2009 nach n und en Tätige en am Umsatz 3) 2009 Handwerk I Bauhauptgewerbe A 01 Maurer und Betonbauer A 03 Zimmerer A 04 Dachdecker A 05 Straßenbauer A 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer A 07 Brunnenbauer A 11 Gerüstbauer B1 02 Betonstein- und Terrazzohersteller (1 27. II Ausbaugewerbe A 02 Ofen- und Luftheizungsbauer A 09 Stuckateure A 10 Maler und Lackierer A 23 Klempner A 24 Installateur und Heizungsbauer A 25 Elektrotechniker A 27 Tischler ( ) (80 295) A 39 Glaser B1 01 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger B1 03 Estrichleger B1 12 Parkettleger B1 13 Rolladen- und Jalousiebauer B1 27 Raumausstatter E V 2 - j 2009 SL

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