Ergebnisse der registerbasierten Handwerkszählung 2011

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1 Beiträge aus der Statistik 589 Handwerk in Bayern Ergebnisse der registerbasierten Handwerkszählung 2011 Dipl.-Kffr. Martina Martin Mit der Handwerkszählung 2011 erfolgte das vierte Mal in Folge eine registergestützte Auswertung für das Handwerk. Wurden Strukturmerkmale über das Handwerk bis einschließlich 1995 in mehrjährigem Abstand durch Befragung aller selbstständigen erhoben, werden diese seit dem Berichtsjahr 2008 in jährlichem Turnus durch Auswertungen des statistischen Unternehmensregisters und weiterer Verwaltungsdaten ermittelt. Mit dieser Umstellung, die auf der grundsätzlichen Etablierung der Verwaltungsdatenverwendung in der amtlichen Statistik fußt, wurde zusätzlich zur Entlastung der von Berichtspflichten ein erweitertes Informationsangebot erreicht. Anders als bei den früher erhebungsbasierten Zählungen, die allein die Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks einbezogen, sind aufgrund der Anfang 2004 novelliert in Kraft getretenen Handwerksordnung bei den zwischenzeitlich registergestützten Zählungen auch die Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks in den Auswertungen mit berücksichtigt. Der vorliegende Artikel fasst die wichtigsten Ergebnisse der registerbasierten Handwerkszählung in Bayern 2011 zusammen, die seit Ende März 2014 vorliegen, und liefert damit einen Überblick über die Struktur und die regionale Verteilung des bayerischen Handwerks in diesem Berichtsjahr. Vorbemerkung Im Rahmen der amtlichen Handwerksstatistiken werden die vierteljährliche Handwerksberichterstattung und die jährliche Handwerkszählung unterschieden. 1 Während die vierteljährliche Handwerksberichterstattung, die der laufenden Beobachtung der konjunkturellen Lage im Handwerk dient, Messzahlen und Veränderungsraten zur unterjährigen Entwicklung des Handwerks nachweist, liefert die Handwerkszählung Strukturangaben über das Handwerk in Form absoluter Werte. Die Handwerkszählung wurde bis einschließlich 1995 als Totalerhebung durchgeführt, die in mehrjährigem Abstand stattfand und bei der die direkt befragt wurden. In den Jahren 1996 bis einschließlich 2007 fand keine Handwerkszählung statt. Erst seit dem Berichtsjahr 2008 gibt es die Handwerkszählung wieder, und zwar in jährlichem Turnus per Auswertungen des statistischen Unternehmensregisters und weiterer Verwaltungsdaten. Diese Umstellung, die auf dem grundsätzlichen Bemühen fußt, die Erhebungen der amtlichen Statistik durch Verwaltungsdatenverwendung für alle Beteiligten belastungsärmer zu gestalten, hat nicht nur den positiven Effekt, dass die von ihren Berichtspflichten befreit wurden, sondern hat aufgrund der Anfang 2004 novelliert in Kraft getretenen Handwerksordnung auch den Vorteil, dass die Auswertungen ausgeweitet werden konnten. Waren in die früher erhebungsbasierte Handwerkszählung ausschließlich Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks einbezogen, sind bei der zwischenzeitlich registergestützten Handwerkszählung auch die Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks in den Auswertungen mit berücksichtigt. Auswertung auf Basis des statistischen Unternehmensregisters Für die jährliche Handwerkszählung ab dem Berichtsjahr 2008 wird das statistische Unternehmensregister (im Folgenden kurz Unternehmensregister genannt) ausgewertet, welches über nahezu sämtliche Wirtschaftsbereiche (und zwar über die Wirtschaftsabschnitte B-N und P-S gemäß Klassifikati- 1 Relevante Rechtsgrundlagen in der weils geltenden Fassung sind Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) Statistikregistergesetz (StatRegG) vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300, 2903) Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1480) Handwerkstatistikgesetz (HwStatG) vom 7. März 1994 (BGBl. I S. 417).

2 590 Beiträge aus der Statistik on der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, WZ 2008) alle Unternehmen und Betriebe umfasst, die steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/ oder sozialversicherungspflichtig aufweisen. Quellen zur Pflege des Unternehmensregisters sind hauptsächlich Dateien aus Verwaltungsbereichen, wie der Bundesagentur für Arbeit, der Finanzbehörden oder der Handwerkskammern, aber auch Angaben aus Bereichsstatistiken, wie z. B. den Erhebungen des Produzierenden Gewerbes, des Handels oder des Dienstleistungsbereichs. Bei der Auswertung des Unternehmensregisters für Zwecke der Handwerkszählung werden alle selbstständigen einbezogen, die im Berichtsjahr steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen aufwiesen und/oder zum 31. Dezember des Berichtsjahres sozialversicherungspflichtig hatten. Angaben zu handwerklichen Nebenbetrieben und innerbetrieblichen handwerklichen Abteilungen bleiben unberücksichtigt. Die berichtsjahrbezogene Auswertung zielt auf eine Darstellung des Gesamtbestands an in ähnlicher Form wie dies vormals durch die erhebungsbasierte Handwerkszählung erreicht wurde. Der nachgewiesene Unternehmensbestand bezieht sich auf die zuletzt im Unternehmensregister verarbeiteten Verwaltungsdaten des Berichtsjahres, wobei im Unterschied zur Erhebung zu berücksichtigen ist, dass durch die Registerpflegearbeiten zum Teil Auswertungsmerkmale (wie beispielsweise der Gemeindeschlüssel) fortgeschrieben worden sind und daher nicht mehr dem Stand der ursprünglichen Verwaltungsdatenlieferung entsprechen. Da die bislang jährlichen administrativen Datenlieferungen an das Unternehmensregister mit einer Zeitverzögerung von etwa 18 Monaten erfolgen und diese Tab. 1 Gewerbegruppen und Gewerbezweige Nr. der Klassifikation Zulassungspflichtiges Handwerk Anlage A der Handwerksordnung Gewerbezweig Nr. der Klassifikation Zulassungsfreies Handwerk Anlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung Gewerbezweig I Bauhauptgewerbe 01 Maurer und Betonbauer 02 Betonstein- und Terrazzohersteller 03 Zimmerer 04 Dachdecker 05 Straßenbauer 06 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 07 Brunnenbauer 11 Gerüstbauer II Ausbaugewerbe 02 Ofen- und Luftheizungsbauer 01 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 09 Stuckateure 03 Estrichleger 10 Maler und Lackierer 12 Parkettleger 23 Klempner 13 Rolladen- und Sonnenschutztechniker 1 24 Installateur und Heizungsbauer 27 Raumausstatter 25 Elektrotechniker 27 Tischler 39 Glaser III Handwerke für den gewerblichen Bedarf 13 Metallbauer 04 Behälter- und Apparatebauer 14 Chirurgiemechaniker 07 Metallbildner 16 Feinwerkmechaniker 08 Galvaniseure 18 Kälteanlagenbauer 09 Metall- und Glockengießer 19 Informationstechniker 10 Schneidwerkzeugmechaniker 21 Landmaschinenmechaniker 14 Modellbauer 22 Büchsenmacher 17 Böttcher 26 Elektromaschinenbauer 33 Gebäudereiniger 29 Seiler 34 Glasveredler 40 Glasbläser und Glasapparatebauer 35 Feinoptiker 36 Glas- und Porzellanmaler 37 Edelsteinschleifer und -graveure 39 Buchbinder 40 Drucker 1 41 Siebdrucker 42 Flexografen 53 Schilder- und Lichtreklamehersteller 1 Neben Änderungen in der Bezeichnung gibt es auch inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Handwerksordnung.

3 Beiträge aus der Statistik 591 Noch: Tab. 1 Gewerbegruppen und Gewerbezweige Nr. der Klassifikation Zulassungspflichtiges Handwerk Anlage A der Handwerksordnung Gewerbezweig 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer 17 Zweiradmechaniker 20 Kraftfahrzeugtechniker 41 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik 1 Nr. der Klassifikation IV Kraftfahrzeuggewerbe 30 Bäcker 28 Müller 31 Konditoren 29 Brauer und Mälzer 32 Fleischer 30 Weinküfer VI Gesundheitsgewerbe 33 Augenoptiker 34 Hörgeräteakustiker 35 Orthopädietechniker 36 Orthopädieschuhmacher 37 Zahntechniker V Lebensmittelgewerbe VII Handwerke für den privaten Bedarf 2 Zulassungsfreies Handwerk Anlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung Gewerbezweig 08 Steinmetzen und Steinbildhauer 05 Uhrmacher 12 Schornsteinfeger 06 Graveure 28 Boots- und Schiffbauer 11 Gold- und Silberschmiede 38 Friseure 15 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher 16 Holzbildhauer 18 Korb- und Flechtwerkgestalter 1 19 Maßschneider 1 20 Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker) 1, 3 21 Modisten 22 weggefallen 1 23 Segelmacher 24 Kürschner 25 Schuhmacher 26 Sattler und Feintäschner 31 Textilreiniger 32 Wachszieher 38 Fotografen 43 Keramiker 44 Orgel- und Harmoniumbauer 45 Klavier- und Cembalobauer 46 Handzuginstrumentenmacher 47 Geigenbauer 48 Bogenmacher 49 Metallblasinstrumentenmacher 50 Holzblasinstrumentenmacher 51 Zupfinstrumentenmacher 52 Vergolder 1 Neben Änderungen in der Bezeichnung gibt es auch inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen Handwerksordnung. 2 Aufgrund einer Änderung der Handwerksordnung beim zulassungsfreien Handwerk im Gewerbezweig 20 Textilgestalter können die Ergebnisse für die Gewerbegruppe VII ab dem Berichtsjahr 2011 nicht mit den Ergebnissen früherer Berichtsjahre verglichen werden. 3 Ab dem Berichtsjahr 2011 sind Sticker (früher Gewerbezweig 20), Weber (früher Gewerbezweig 22) und die Gewerbezweige Klöppler (29), Posamentierer (32) und Stricker (34) aus der früheren Anlage B Abschnitt 2 der Handwerksordnung im neuen Gewerbezweig 20 Textilgestalter enthalten. Siehe auch Fußnote 2. dann erst mit den bereits vorhandenen Registerdaten sukzessive zusammengeführt und in ihrer neuen Zusammenfassung plausibilisiert werden müssen, was aufgrund des sehr großen Einheitenbestands im Unternehmensregister einen gut einjährigen Aufbereitungsaufwand verursacht, bevor schließlich Auswertungen auf Basis des so aktualisierten Registerdatenbestands möglich sind, ist zwangsläufig die Folge, dass auch Registerauswertungen zum Handwerk für ein Berichtsjahr weils nur mit Zeitverzug zu diesem Berichtsjahr vorliegen können. Dementsprechend liegen die Ergebnisse der jüngsten Handwerkszählung, mithin die Ergebnisse der Registerauswertung für das Handwerk zum Berichtsjahr 2011, bundesweit erst seit dem 28. März 2014 vor. 2 Abgrenzung des Handwerks durch die Handwerksordnung sind in nahezu allen Wirtschaftsbereichen aktiv. Sie sind nicht nur im Verar- 2 Siehe Pressemitteilung Nr. 82 des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung vom 28. März 2014 unter bayern.de/presse.

4 592 Beiträge aus der Statistik 3 Weitere Ergebnisveröffentlichungen zum Handwerk in Bayern finden sich unter bayern.de/statistik oder unter logon?language=de&se quenz=statistiktabellen &selectionname= beitenden Gewerbe oder im Baugewerbe tätig, sondern beispielsweise auch im Handel oder in anderen Dienstleistungsbereichen. Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in der Anlage A, die zulassungsfreien Handwerke in der Anlage B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung genannt (vgl. Tabelle 1). Um ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben zu können, ist der Eintrag in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation Voraussetzung. Für das zulassungsfreie Handwerk ist eine solche Qualifikation dagegen nicht erforderlich. sind Unternehmen, die in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können, eingetragen sind. Die nachfolgenden Ausführungen fassen die wichtigsten Ergebnisse der registerbasierten Handwerkszählung in Bayern 2011 zusammen und vermitteln damit einen Überblick über die Struktur und die regionale Verteilung des bayerischen Handwerks in diesem Berichtsjahr. In fachlicher und regionaler Hinsicht tiefer gegliederte Daten, auch zu den vorausgehenden registerbasierten Handwerkszählungen, sind im Statistischen Bericht Handwerk in Bayern Ergebnisse der Registerauswertung (Berichtsnummer: E52003) veröffentlicht, welcher auch ausführliche Erläuterungen zu den im Folgenden verwandten Merkmalen bzw. Begriffen beinhaltet. Diese Jahresberichte stehen weils als PDF- und EXCEL-Dateien zum kostenfreien Download unter zur Verfügung. 3 Ausgewählte Ergebnisse Im Berichtsjahr 2011 waren in Bayern Unternehmen im zulassungspflichtigen oder im zulassungsfreien Handwerk tätig, und damit kaum weniger als im Berichtsjahr 2008 ( ). Diese selbstständigen erzielten 2011 einen Jahresumsatz von 99,7 Milliarden Euro (+20,4 % ge- Tab. 2, tätige Personen und Umsatz in Bayern seit 2008 nach Zulassungspflicht Bezeichnung geringfügig 1 2 Tätige Personen am des Berichtsjahres darunter sozialversicherungspflichtig Anzahl Umsatz 3 im Berichtsjahr Unternehmen tätige Person Mrd Zulassungspflichtiges Handwerk , Zulassungsfreies Handwerk , Handwerk , Zulassungspflichtiges Handwerk , Zulassungsfreies Handwerk , Handwerk , Zulassungspflichtiges Handwerk , Zulassungsfreies Handwerk , Handwerk , Zulassungspflichtiges Handwerk , Zulassungsfreies Handwerk , Handwerk , Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig n im Berichtsjahr Einschl. tätiger Unternehmer (geschätzt). 3 Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer.

5 Beiträge aus der Statistik 593 *, tätige Personen** und Umsatz*** in Bayern 2011 nach Zulassungspflicht in Prozent Abb. 1 Zulassungspflichtiges... Zulassungsfreies... 81,6 18,4 Handwerk Tätige Personen Sozialversicherungspflichtig Geringfügig Umsatz 82,4 85,7 65,3 91,8 17,6 14,3 34,7 8, * Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig n im Berichtsjahr ** Einschl. tätiger Inhaber (geschätzt). *** Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. Tab. 3, tätige Personen und Umsatz in Bayern 2011 nach ngrößenklassen geringfügig ngrößenklasse (Unternehmen mit tätigen Personen) 1 2 Tätige Personen am Umsatz darunter sozialversicherungspflichtig Anzahl Unternehmen tätige Person Mrd. Handwerk unter , bis , bis , bis , oder mehr , Insgesamt , Zulassungspflichtiges Handwerk unter , bis , bis , bis , oder mehr , Insgesamt , Zulassungsfreies Handwerk unter , bis , bis , bis , oder mehr , Insgesamt , Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig n im Berichtsjahr Einschl. tätiger Unternehmer (geschätzt). 3 Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer.

6 594 Beiträge aus der Statistik genüber 2008) und verfügten am über einen nstamm von tätigen Personen (+8,9 %), darunter 73,9 % sozialversicherungspflichtig (+11,3 %) und 13,9 % geringfügig (+5,9 %). Dementsprechend errechnete sich für das Handwerk in Bayern im Berichtsjahr 2011 ein durchschnittlicher Jahresumsatz tätige Person von Euro gegenüber vergleichbaren Euro im Berichtsjahr 2008 (vgl. Tabelle 2). Je waren im Mittel neun Personen tätig (Berichtsjahr 2008: acht Personen). Gut vier Fünftel der bayerischen üben ein zulassungspflichtiges Gewerbe aus bzw. 81,6 % der bayerischen im Berichtsjahr 2011 übten ein zulassungspflichtiges Gewerbe aus (zu den maßgeblichen Gewerbegruppen und Gewerbezweigen siehe Tabelle 1), wobei den Gewerbezweigen Kraftfahrzeugtechniker (8 455 Unternehmen mit tätigen Personen), Elektrotechniker (8 460 Unternehmen mit tätigen Personen) sowie Maurer und Betonbauer (5 676 Unternehmen mit tätigen Personen) gemessen an der Zahl der Unternehmen und der dort tätigen Personen das größte Gewicht zukommt. In diesen zulassungspflichtigen waren Ende Personen tätig, und damit 82,4 % aller im Handwerk tätigen Personen, von denen bzw. 76,9 % sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und bzw. 11,0 % in einem geringfügig n Beschäftigungsverhältnis standen. Alle zulassungspflichtigen zusammen erwirtschafteten im Berichtsjahr 2011 einen Umsatz in Höhe von 91,5 Milliarden Euro, was 91,8 % des gesamten Handwerksumsatzes (99,7 Milliarden Euro) entspricht (vgl. Abbildung 1). Von den zulassungsfreien Handwerksunterneh- *, tätige Personen** und Umsatz*** in Bayern 2011 Abb. 2 nach ngrößenklassen in Prozent ngrößenklasse 100 (Unternehmen mit tätigen Personen) ,3 14,8 7,0 13,4 10,8 10,7 18,2 11,2 unter 5 5 bis ,9 16,7 14,5 10 bis ,2 17,7 19,7 18,3 17,8 18,5 20 bis ,4 37,1 43,2 34,9 45,2 50 oder mehr 10 10,4 0 Tätige Personen 5,2 2,1 Sozialversicherungspflichtig Geringfügig Umsatz * Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig n im Berichtsjahr ** Einschl. tätiger Inhaber (geschätzt). *** Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer.

7 Beiträge aus der Statistik 595 men wurden dagegen mit tätigen Personen gut 8,1 Milliarden Euro Umsatz erzielt. Sechs von zehn beschäftigen maximal vier Personen Differenziert man die nach Größenklassen tätiger Personen, zeigt sich, dass im bayerischen Handwerk, und zwar sowohl im zulassungspflichtigen als auch im zulassungsfreien Handwerk, Unternehmen mit weniger als fünf tätigen Personen überwiegen (vgl. Tabelle 3). So beschäftigten im Berichtsjahr 2011 immerhin 62,9 % aller weils höchstens vier Personen. Bei tätigen Personen in dieser Unternehmensgrößenklasse kam dieser ein nanteil von 14,3 % zu und bei 10,6 Milliarden Euro Umsatz ein Umsatzanteil von 10,7 %. Demgegenüber zählten zu den großen mit 50 oder mehr tätigen Personen lediglich Firmen (2,1%), die allerdings nicht nur die meisten Arbeitskräfte beschäftigten (37,1 %), sondern auch den bedeutendsten Beitrag zum gesamten Umsatz (45,2%) im bayerischen Handwerk leisteten (vgl. Abbildung 2). Die meisten sind im Ausbaugewerbe tätig Je nach ausgeübtem Gewerbe lassen sich alle weils einer der in der Handwerksordnung definierten, sieben Gewerbegruppen zuordnen, wobei es allerdings sowohl zur Gewerbegruppe IV Kraftfahrzeuggewerbe als auch zur Gewerbegruppe VI Gesundheitsgewerbe keine Gewerbezweige (Berufe) im zulassungsfreien Handwerk gibt (vgl. Tabelle 1). Betrachtet man das bayerische Handwerk nach Gewerbegruppen, stellt das Ausbaugewerbe (die Gewerbegruppe II) hinsichtlich aller drei Strukturmerkmale der Anzahl an Unternehmen und tätigen *, tätige Personen** und Umsatz*** in Bayern 2011 nach Gewerbegruppen in Prozent Abb ,3 12,4 13,8 6,0 17,0 16,3 Bauhauptgewerbe ,7 26,4 26,1 26,5 Ausbaugewerbe 60 36, ,6 24,8 24,3 7,4 20,4 Handwerke für den gewerblichen Bedarf ,3 12,0 6,6 3,6 13,5 13,3 13,2 21,3 22,8 Kraftfahrzeuggewerbe ,9 3,3 7,5 6,1 Tätige Personen 3,2 Sozialversicherungspflichtig 3,5 8,6 Geringfügig 8,7 2,1 3,3 Umsatz Lebensmittelgewerbe Gesundheitsgewerbe Handwerke für den privaten Bedarf * Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig n im Berichtsjahr ** Einschl. tätiger Inhaber (geschätzt). *** Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer.

8 596 Beiträge aus der Statistik Personen sowie der Höhe des Umsatzes auch im Berichtsjahr 2011 die bedeutendste Gewerbegruppe dar (vgl. Abbildung 3). Diesem Wirtschaftssektor waren mit tätigen Personen zugeordnet (vgl. Tabelle 4), die einen Umsatz von 26,4 Milliarden Euro erwirtschafteten, darunter Unternehmen (77,8%) im zulassungspflichtigen Handwerk mit tätigen Personen (88,3%) und 24,0 Milliarden Euro Jahresumsatz (90,8%). Je waren in der Branche durchschnittlich sechs Personen beschäftigt; der Durchschnittsumsatz tätige Person betrug Euro (bzw Euro im zulassungspflichtigen Handwerk). Gemessen an der Zahl der Unternehmen standen im Ranking der Gewerbegruppen die Gewerbegruppe VII Handwerke für den privaten Bedarf ( Unternehmen) und die Gewerbegruppe III Handwerke für den gewerblichen Bedarf ( Unternehmen) an zweiter bzw. dritter Stelle. Die mit Abstand am schwächsten vertretene Gewerbegruppe im bayerischen Handwerk ist die Gewerbegruppe VI Gesundheitsgewerbe (3 752 Unternehmen), die ausschließlich im zulassungspflichtigen Handwerk die folgenden fünf Handwerksberufe (Gewerbezweige) subsumiert: Augenoptiker (1 414 Unternehmen), Hör- Tab. 4, tätige Personen und Umsatz in Bayern 2011 nach Gewerbegruppen Gewerbegruppe geringfügig 1 2 Tätige Personen am Umsatz I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerke für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerke für den privaten Bedarf Insgesamt I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerke für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerke für den privaten Bedarf Insgesamt Zulassungsfreies Handwerk sozialversicherungspflichtig I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerke für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerke für den privaten Bedarf Anzahl darunter Handwerk Zulassungspflichtiges Handwerk Unternehmen tätige Person Insgesamt Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig n im Berichtsjahr Einschl. tätiger Unternehmer (geschätzt). 3 Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer.

9 Beiträge aus der Statistik 597 Zulassungspflichtige *, tätige Personen** und Umsatz*** in Bayern 2011 nach ausgewählten Gewerbezweigen in Prozent Abb. 4 Zulassungspflichtige Tätige Personen 4,9 10,5 10,0 10,0 9,1 13,2 Friseure Elektrotechniker Kraftfahrzeugtechniker Sozialversicherungspflichtig 3,7 9,3 14,1 Geringfügig 7,2 6,8 10,2 Umsatz 1,0 9,7 23, * Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig n im Berichtsjahr ** Einschl. tätiger Inhaber (geschätzt). *** Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. geräteakustiker (151 Unternehmen), Orthopädietechniker (248 Unternehmen), Orthopädieschuhmacher (380 Unternehmen) und Zahntechniker (1 559 Unternehmen). Im Vergleich dazu ergibt sich ein ganz anderes Bild, wenn die Kennziffer Umsatz tätige Person als Bewertungsmaßstab herangezogen wird. Danach nahm die Gewerbegruppe IV Kraftfahrzeuggewerbe mit Euro Umsatz pro Arbeitskraft die Spitzenposition im Ranking der sieben Gewerbegruppen ein, während der Gewerbegruppe VII Handwerke für den privaten Bedarf (darunter der Gewerbezweig Friseure ) die Rolle des Schlusslichts zukam, und zwar mit Euro Umsatz tätige Person. Im zulassungspflichtigen Handwerk stellt das Friseurgewerbe die meisten Unternehmen Den Blick auf das zulassungspflichtige Handwerk fokussiert, zeigt sich, dass im Berichtsjahr 2011 erwartungsgemäß wiederum der Gewerbezweig Friseure am stärksten vertreten war. Mit Firmen bezifferte sich der Unternehmensanteil der Branche auf 10,5 %. Da in diesem Beruf mit Personen doch vergleichsweise wenige Personen tätig waren, lag der nanteil der Branche bei lediglich 4,9 %. Die Rangfolge der gemessen am Unternehmensanteil bedeutendsten Gewerbezweige setzte sich mit den Branchen Elektrotechniker und Kraftfahrzeugtechniker (weils 10,0 %) fort (vgl. Abbildung 4). Jedes dritte ist im Kammerbezirk München und Oberbayern ansässig Die Ergebnisse der Handwerkszählung werden abweichend von der üblichen regionalen Darstellung amtlicher Erhebungsergebnisse nicht nach Regierungsbezirken, sondern nach Handwerkskammerbezirken dargestellt. Die sechs Handwerkskammerbezirke, die es in Bayern gibt, unterscheiden sich regional betrachtet von den sieben bayerischen Regierungsbezirken allerdings alleine dadurch, dass sich der Handwerkskammerbezirk Niederbayern- Oberpfalz, wie es der Name vermuten lässt, komplett über die beiden Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz erstreckt. Von den im Berichtsjahr 2011 festgestellten entfielen allein gut ein Drittel (36,1 %) auf den Kammerbezirk München und Oberbayern sowie fast ein Fünftel (19,2 %) auf den Kam-

10 598 Beiträge aus der Statistik Tab. 5, tätige Personen und Umsatz in Bayern 2011 nach Handwerkskammerbezirken Handwerkskammerbezirk 1 2 Tätige Personen am Umsatz darunter sozialversicherungspflichtig geringfügig Unternehmen tätige Person Mrd. München und Oberbayern , Niederbayern-Oberpfalz , Oberfranken , Mittelfranken , Unterfranken , Schwaben , Insgesamt , München und Oberbayern , Niederbayern-Oberpfalz , Oberfranken , Mittelfranken , Unterfranken , Schwaben , Insgesamt , München und Oberbayern , Niederbayern-Oberpfalz , Oberfranken , Mittelfranken , Unterfranken , Schwaben , Insgesamt , Anzahl Handwerk Zulassungspflichtiges Handwerk Zulassungsfreies Handwerk 1 Nur Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig n im Berichtsjahr Einschl. tätiger Unternehmer (geschätzt). 3 Mit geschätzten Umsätzen bei Organschaftsmitgliedern; ohne Umsatzsteuer. merbezirk Niederbayern-Oberpfalz (vgl. Tabelle 5). Die entsprechenden Unternehmensanteile in den vier anderen bayerischen Handwerkskammerbezirken bezifferten sich zwischen 8,5 % (Oberfranken) und 14,3 % (Schwaben). In den 25 kreisfreien Städten Bayerns hatten ihren Sitz, darunter weit mehr als zwei Drittel ( Unternehmen bzw. 72,7 %) in den 8 bayerischen Großstädten, in den 71 Landkreisen zusammen Die mit Abstand meisten unter den kreisfreien Städten verbuchten die Landeshauptstadt München (8 316) sowie die Städte Nürnberg (2 863) und Augsburg (1 511). Vergleichbare Spitzenreiter unter den Landkreisen sind die Landkreise Rosenheim (2 988), München (2 629) und Augsburg (2 048). Bezogen auf Einwohner (des auf Basis des Zensus 2011 fortgeschriebenen Bevölkerungsstands am ) waren dagegen die meisten für den Kammerbezirk Niederbayern-Oberpfalz festzustellen (88) und die wenigsten für den Kammerbezirk Mittelfranken (73). Während damit insbesondere der Kammerbezirk Niederbayern-Oberpfalz, aber auch der Kammerbezirk München und Oberbayern (85), überdurchschnittlich punkteten, lag das Vergleichsergebnis des Kammerbezirks Schwaben auf Höhe des Landesmittels (83) und dasnige der anderen Kammerbezirke darunter. Auf Kreisebene errechneten sich die meisten Einwohner für die Landkreise Miesbach (134), Bad Tölz- Wolfratshausen (129), Rosenheim und Garmisch- Partenkirchen (weils 122). Unter den kreisfreien Städten wies die Stadt Erlangen (47) den niedrigsten Wert auf, unter den Landkreisen der Landkreis Neu-Ulm (66).

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