Der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in Mittelfranken

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1 Der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in Mittelfranken Pommernstraße 10, Nürnberg Per an die Direktorate der mittelfränkischen Realschulen Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum schultermine201415_190115/we/gi 19. Jan Wichtige Hinweise zu schulischen Terminen im Schuljahr 2014/15 Ergänzungen (in roter Farbe) Veröffentlicht im BRN unter Aktuelles und Verwaltung. Die fehlenden Termine werden umgehend ergänzt, sobald sie bekannt sind. Aufnahme in die Realschule für das Schuljahr 2015/ Mai bis 15. Mai 2015 Anmeldetermin für Schüler/innen der Grundschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen. (KWMBeibl 5*/2014) 11. Mai bis 15. Mai 2015 Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatl. genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen (KWMBeibl 5*/2014) 12. Mai 2015 Hauptanmeldetermin der Nürnberger Realschulen für Schüler/innen der Grundschulen und Schüler der Jgst. 5 staatl. genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen. bis 5. August 2015 (eine Voranmeldung in der Zeit vom wird empfohlen) Anmeldetermin für Schüler/innen der Hauptschule, die in Jahrgangsstufe 5 und höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen und Schüler/innen des Gymnasiums, die in die Jgst. 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen. (KWMBeibl 5*/2014) Probeunterricht an Realschulen für die Aufnahme im Schuljahr 2015/2016 Di. 19. bis Do. 21. Mai 2015 Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule KMBek vom 1. April 2014 Az.: V.2 5 S a (KWMBeibl. Nr. 5*/2014) Die Aufgaben werden zentral gestellt. Nachtermin: voraussichtlich 10./ In der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens 2 Tagen KMBek vom 1. April 2014 Az.: V.2 5 S a (KWMBeibl. Nr. 5*/2014) Die Aufgaben werden zentral gestellt. Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Schultermine_201415_ doc/ /we-gi 1/8

2 Ergebnis des Probeunterrichts 2015 Die Realschulen berichten dem Staatsministerium bis spätestens Termin wird noch mitgeteilt auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts Vorläufige Unterrichtsübersicht für das Schuljahr 2015/16 (nur staatliche Realschulen in elektronischer und einfacher schriftlicher Ausfertigung an KM und an MB nur schriftlich) - Änderung durch ASV möglich. 18. Mai 2015 KMBek vom 1. April 2014 Az.: V.2 5 S a (KWMBeibl. Nr. 5*/2014) Abschlussprüfung an den bayer. Realschulen im Jahre 2015; Sprechfertigkeitsprüfungen (lt. von KM an MB ) Prüfungsgrundlagen siehe KMS vom IV.2 BS a MB-Tagung am 23. September 2014 Englisch: Französisch: Spanisch: Tschechisch: Abschlussprüfung an den bayer. Realschulen im Jahr 2015 Schriftliche Abschlussprüfung KMBek vom13. Februar 2014 Az.: V.2 5 S a.7418 (KWMBeibl. Nr. 3*/2014) KMS vom IV.2 BS a Montag, 15. Juni 2015 Spanisch Dienstag, 16. Juni 2015 Tschechisch Mittwoch, 17. Juni 2015 Französisch Donnerstag, 18. Juni 2015 Deutsch Freitag, 19. Juni 2015 Englisch, Andere Fremdsprachen Montag, 22. Juni 2015 Mathematik I und II Dienstag, 23. Juni 2015 Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Mittwoch, 24. Juni 2015 Physik Donnerstag, 25. Juni 2015 Werken Freitag, 26. Juni 2015 Kunsterziehung, Haushalt/Ernährung, Musik, Sozialwesen, Sport 1. Juli 2015 Herausgabe des Notenschlüssels für die Fächer Mathematik, Englisch und Französisch (KMS vom IV.2 BS a ) Nachholtermin für die Abschlussprüfung 2015 n.v. KMS vom 10. September 2014 Nr. IV.2 BS a Montag, 7. Sept Profilfach der WPFG III a Dienstag, 8. Sept Deutsch Mittwoch, 9. Sept Englisch / Andere Fremdsprachen Donnerstag, 10. September 2015 Mathematik I und II Freitag, 11. September 2015 Physik - Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen Montag, 14. September 2015 Profilfach der WPFG III b Die täglichen Prüfungszeiten sollen denen des Regeltermins entsprechen. Die Schüler, die zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 in die Fachoberschule übertreten wollen, können mit Vorbehalt aufgenommen werden. Auch beim Übergang in das Berufsleben dürften sich in der Regel keine Probleme ergeben. Einverständnis besteht damit, dass die Aufgaben der schriftlichen Prüfung ( 77 Abs. 2 RSO) in allen Aufsichtsbezirken einheitlich sind. Das Staatsministerium stellt den Ministerialbeauftragten für jedes Fach einen Aufgabenvorschlag zur Verfügung. Schultermine_201415_ doc/ /we-gi 2/8

3 Anmeldung zur Abschlussprüfung der Realschule als anderer Bewerber im Sinne des 79 RSO KMBek vom 13. Febr Az.: V.2 5 S a.7418 (KWMBeibl. Nr. 3*/2014 Spätestens 20. Jan. d. J. Spätestens 1. Febr. d. J. Voranmeldung zur Abschlussprüfung bei der nächstgelegenen Realschule Endgültige Anmeldung beim Leiter der von der MB-Dst festgelegten Realschule Merkblatt und Anmeldevordruck im BRN/Verwaltung/Externe Bewerber Grundwissentests im Fach Mathematik, Jahrgangsstufentests und Vergleichsarbeiten (VERA 8) im Schuljahr 2014/15 KMS v V-5 S6402 5a (Jahrgangsstufentest, Grundwissentest M) Alle Jahrgangsstufentests und auch der Grundwissentest im Fach Mathematik können entweder a) eine Stegreifaufgabe ersetzen oder b) als zusätzliche kleine Leistungsnachweise gewertet werden. Die Lehrerkonferenz entscheidet darüber vorab. Im Fall a) findet der 55 Abs. 2 Satz 2 RSO keine Anwendung. Bezüglich der Grundwissentests im Fach Mathematik gilt: Soll der Grundwissentest gewertet werden, so ist er verbindlich für die 7. Jahrgangsstufe am 29. September 2014 und für die 9. Jahrgangsstufe am 30. September 2014 durchzuführen. Die Durchführung der Jahrgangsstufentests im Schuljahr 2014/15 entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht. Schultermine_201415_ doc/ /we-gi 3/8

4 Bundesweite Vergleichsarbeiten in der 8. Jahrgangsstufe (VERA 8) KMS v Nr. IV.7 BS a6530 KMS v Nr. IV.7 BS a Dienstbesprechung mit den Ministerialbeauftragten am 23. Sept Terminübersicht: 2. Februar 2015 Download freigeschaltet für Testhefte, Audiodateien 24. Februar 2015 Testdurchführung Englisch verpflichtend 26. Februar 2015 Testdurchführung Mathematik freiwillig 2. März 2015 Testdurchführung Deutsch - freiwillig Letzter Tag der Dateneingabe Ende März 2015 Downloadmöglichkeit von klassenbezogenen Rückmeldungen und Individualrückmeldungen Ausführliche Ausführungen siehe o.g. KMS und zur technischen Durchführung und Organisation der Vergleichsarbeiten s. Internetseite: Internationales Sprachzertifikat im Fach Englisch für Realschüler der 9. Jgst.; Preliminary English Test (PET), University of Cambridge ESOL Examinations 2015 KMS v. 10. Sept Nr. IV.2 BS a Bitte beachten Sie auch die Termine zum Verfahren und die Möglichkeit einer Erstausbildung zum Cambridge Speaking Examiner! Prüfungstermine sind (Schüler 9. Jgst.): Samstag, 14. März 2015 vormittags Samstag, 7. März 2015 ganztags oder Samstag, 14. März 2015 nachmittags Schriftliche Prüfung und Prüfung zum Hörverstehen Mündliche Prüfung Schultermine_201415_ doc/ /we-gi 4/8

5 Unterrichtsfach Französisch; Internationales Sprachzertifikat im Fach Französisch DELF 2014/15 KMS v IV.2BS a und KMS v Nr. IV.2 BS a DELF Session 2015: Termine (Grundlage: ISB-Homepage und KMS v Nr. BS a ) Online-Anmeldung: Einschreibeschluss DELF A1 DELF A2 DELF B1 Bis spätestens Freitag, 30. Januar 2015 Überprüfung, Ausstellung Voraussichtlich bis zum 6. März 2015 der Rechnung und Mitteilung der Kandidatennummern durch das Institut Francais Bezahlung der Rechnung Sofort nach Erhalt der Rechnung durch die Schulen Eintreffen der Kopiervorlagen (DELF A1/A2) DELF A1: 2 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der DELF A2: 2 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der DELF B1: Zusammen mit den für die schriftlichen Schulleitung; Aushändi- Schulleitung; Aushändigung Abschlussprüfungsunterlagen Prüfungsaufgaben sowie gung an die betreffende an die betreffende Lehrkraft: 1 Lehrkraft: 1 Tag vor Tag vor Beginn des der CD für Hörverstehen Beginn des Prüfungszeitraums an den Schulen Prüfungszeitraums Schriftliche Prüfung Samstag, Dienstag, Mittwoch, Mündliche Prüfung Eintreffen der ausgefüllten Notenlisten im Institut Francais (wie bisher): Zwischen Montag, und Donnerstag, Bis spätestens (Online-Eingabe der Ergebnisse der mündlichen Prüfung und Eintreffen der unkorrigierten Prüfungen am Institut Francais) Zwischen Montag, und Freitag, Bis spätestens Montag, * Zwischen Montag, und Freitag, Bis spätestens Freitag, * Eintreffen der Diplome an den Schulen Januar 2016 * Achtung: Die korrigierten Arbeiten müssen nicht mehr an das Institut Francais geschickt werden (Ausnahme DELF A1)! Lediglich in den Fällen, in denen die Gesamtpunktzahl der Schülerarbeit zwischen 48 und 49,5 Punkten liegt, senden Sie bitte die korrigierten Aufgaben im Original mit den grilles an das Institut Francais München. Feststellungsprüfungen im Schuljahr 2014/2015 Fremdsprachensonderregelung nach 45 Abs. 3 RSO Dienstag, 13. Jan Donnerstag, 7. Mai Feststellungsprüfung 2. Feststellungsprüfung Schultermine_201415_ doc/ /we-gi 5/8

6 Zwischenzeugnis im Schuljahr 2014/15 Freitag, 13. Febr Herausgabe der Noteninformation: Freitag, der vorletzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien ( ) und der letzte Unterrichtstag im April ( ) Das Zwischenzeugnis wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar ausgestellt. ( 64 Abs. 1 RSO) Informationen über das Notenbild (Zwischenberichte) statt Zwischenzeugnis s. 64 Abs. 2 RSO KMS vom Nr. V.2 5 S und KMS vom Nr. V.5 5 S Nr. 8 geringfügige Terminabweichungen sind im Rahmen der Modus- 21-Maßnahmen Nr. 35 möglich Entlassungs- und Zeugnistermin der Abschlussschüler im Schuljahr 2014/2015 Freitag, 24. Juli 2015 (1 Woche vor dem letzten Schultag: ) ist der Entlassungs- und Zeugnistermin für Abschlussschüler (KMBek vom Nr. III/2 S / KWMBl Nr. 15/1993 S. 457) Ungeachtet des Entlass- und Zeugnistermins können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen nach Beendigung aller Prüfungen, frühestens ab dem 15. Juli, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlaubt werden. Letzter Schultag für alle anderen Schüler/innen und Sommerferien Freitag, 31. Juli 2015 Letzter Schultag KMBek vom KWMBl Nr. 21/2010 Sommerferien 2015: Samstag, 1. August bis Montag, 14. Sept KMBek vom KWMBl Nr. 21/2010 Besetzung der Schulleitungen und -sekretariate in den Sommerferien 2015 Sommerferien vom 1. August bis 14. Sept Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen für das Schuljahr 2015/16 das KMS vom Nr. V.4 5 O Besetzung der Schulleitung während der Schulferien. Wie im KMS vom an die staatlichen Realschulen festgelegt, muss die Schulleitung in den drei Kernwochen der Sommerferien nicht besetzt sein, dies trifft auch auf die Schulsekretariate zu. Diese drei Kernwochen sind 10. bis 28. Aug Die Schulleiter/innen werden gebeten, dem MB bis spätestens 11. Juli 2015 ihren Erholungsurlaub unter Benennung der Vertreterin/des Vertreters mitzuteilen ( 26 Abs. 2 LDO). Vielen Dank! Schultermine_201415_ doc/ /we-gi 6/8

7 Religiöse Feiertage für muslimische Schüler, jüdische Schüler bzw. Schüler mit orthodoxem Bekenntnis im Schuljahr 2014/15 Nach Nummer 4 der KMBek vom (KMBl I S. 434) über die Auswirkungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage sowie anderer religiöser und nationaler Feiertage auf den Unterricht an den Schulen sind u.a. muslimische, jüdische Schüler bzw. Schüler mit griechisch-orthodoxem Bekenntnis an folgenden Festtagen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Schüler und Erziehungsberechtigte sind jedoch verpflichtet, die Schule rechtzeitig über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten. KMS v Nr. II.1 5 S a und Homepage KM: mögliche Unterrichtsbefreiung: muslimische Feiertage - Unterrichtsbefreiung: 4. und 5. Oktober 2014 Kurban Bayrami - Opferfest 17. und 18. Juli 2015 Ramazan Bayrami - Fastenbrechenfest Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 4 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die beiden ersten Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Jüdische Feiertage - Unterrichtsbefreiung: 25. und 26. Sept Neujahrsfest Rosch Haschanah 4. Okt Versöhnungstag Jom Kippur 9. u. 10. Okt und 16. u. 17. Okt Laubhüttenfest Sukkoth 4. und 5. April 2015 sowie 10. u. 11. April Osterfest Pessach 2015 (Osterferien) 24. und 25. Mai 2015 Wochenfest - Schawuoth Jüdische Schülerinnen und Schüler sind gemäß Nr. 2 FeiertagsKMBek an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Osterfests, an beiden Tagen des Wochenfests, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Laubhüttenfests, an beiden Tagen des Neujahrsfests und am Versöhnungstag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Schülerinnen und Schüler orthodoxer Bekenntnisse sind gemäß Nr. 3 FeiertagsKMBek am Karfreitag, Karsamstag, Ostermontag, Pfingstmontag, am ersten Weihnachtsfeiertag, am Fest der Theophanie sowie an Christi Himmelfahrt, soweit diese nicht mit allgemein unterrichtsfreien Tagen nach der FeiertagsKMBek zusammenfallen, von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Im Schuljahr 2014/2015 wird die Regelung laut Aussage des Generalsekretariats der Griechisch-Orthodoxen Metropolie in Deutschland für folgende Feiertage relevant: Orthodoxe Feiertage - Unterrichtsbefreiung: 13. April 2015 Ostermontag 21. Mai 2015 Christi Himmelfahrt Schultermine_201415_ doc/ /we-gi 7/8

8 KMS vom Nr. II.1-BS a Im Schuljahr 2014/2015 fallen die in der FeiertagsKMBek genannten orthodoxen Feiertage nach Auskunft der Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche auf folgende Termine: (Die russisch-orthodexen Feiertage weichen von den griechisch-orthodoxen Terminen im Hinblick auf den Ersten Weihnachtsfeiertag und das Fest der Theophanie ab) Russisch-orthodoxe Feiertage - Unterrichtsbefreiung: 7. Januar 2015 Erster Weihnachtsfeiertag 19. Januar 2015 Fest der Theophanie 13. April 2015 Ostermontag 21. Mai 2015 Christi Himmelfahrt Auf Folgendes wird hingewiesen: Nach der FeiertagsKMBek sind israelitische, orthodoxe und muslimische Schülerinnen und Schüler an den dort aufgeführten Feiertagen befreit. Dass seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in diesem Zusammenhang für größere Religionsgemeinschaften die einschlägigen Feiertagsdaten veröffentlicht werden, dient der Vereinfachung des Vollzugs an den Schulen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass für kleinere Religionsgemeinschaften innerhalb der genannten Glaubensrichtungen, für die sich Abweichungen bei der Lage der Feiertage ggü. den veröffentlichten Daten ergeben können, die Befreiung nach der FeiertagsKMBek nicht gegeben ist. Legt der betroffene Schüler bzw. die betroffene Schülerin seine bzw. ihre Zugehörigkeit zu einer der in der FeiertagsKMBek genannten Religionen sowie die Lage des Feiertags gegenüber der Schule dar, ist die Befreiung nach der FeiertagsKMBek gleichermaßen gegeben. Die übermittelten Termine sind daher nicht als abschließende Aufzählung zu betrachten. Bei religionsspezifischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an das für Kultusangelegenheiten zuständige Referat (Ansprechpartner: Oberregierungsrätin Karin Jonies, Tel. 089/ , Karin.Jonies@stmbw.bayern.de). Mit freundlichen Grüßen J. Seitz Leitender Realschuldirektor als Ministerialbeauftragter Schultermine_201415_ doc/ /we-gi 8/8

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