Die neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick

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1 Die neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick Informationen bzgl. der GRUNDSCHULE Übertrittszeugnis Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Dieses enthält: 1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch (D), 2. Mathematik (M), Heimat- und Sachunterricht (HSU), eine Bewertung des Sozial-, sowie des Lern- und 3. Arbeitsverhaltens, eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den 4. weiteren Bildungsweg festgestellt wird. Übertrittsregelungen Hinweis: Die vierstufige Wirtschaftsschule ist von diesen Regelungen nicht betroffen. Sie existiert weiterhin, und auch der Übertritt nach der 6. Klasse Haupt-/Mittelschule ist weiterhin möglich. HAUPT-/MITTELSCHULE S.2 REALSCHULE S.3-4 GYMNASIUM S.5 Wirtschaftsschule S.6-7 1

2 HAUPT-/MITTELSCHULE in die M 7 von der 6. Klasse Haupt-/Mittelschule (Zwischenzeugnis) - bis 2,66: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten - 3,00 und schlechter: a) Antrag der Erziehungsberechtigten in die M 8 von der 7. Klasse Haupt-/Mittelschule (Zwischenzeugnis) - bis 2,33: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten - 2,66 und schlechter: a) Antrag der Erziehungsberechtigten in die M 9 von der 8. Klasse Haupt-/Mittelschule (Zwischenzeugnis) - bis 2,33: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten - 2,66 und schlechter: a) Antrag der Erziehungsberechtigten in die M 10 von der 9. Klasse Haupt-/Mittelschule (Quali- Zeugnis) - bis 2,33: Übertritt - Antrag der Erziehungsberechtigten - 2,66 und schlechter: a) Antrag der Erziehungsberechtigten -> Nur vorläufige Anmeldung. Endgültige Anmeldung mit QA-Zeugnis am und an der Robert- Bosch-HS Abgabetermin des Antrages an der Schule: spätestens 1. März 2011 mit der Kopie des Zwischenzeugnisses 2

3 REALSCHULE in die 5. Klasse der Realschule von der 4. Klasse Grundschule Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (im Übertrittszeugnis) - bis 2,66: Übertritt - bei 3,00 oder schlechter: Übertritt nur möglich nach Schüler mit 3,00 oder schlechter, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können, wenn sie an die Realschule übertreten wollen, am dortigen Probeunterricht zum allgemeinen Nachholtermin ("möglichst in den letzten Tagen der Sommerferien") teilnehmen. Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik - bis 2,50:* Übertritt * Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung) von der 5. Klasse Gymnasium Übertritt (in der Regel zu Beginn des Schuljahres) in die 6. Klasse der Realschule - bis 2,00: Übertritt - Bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung von der 5. Klasse Gymnasium - bei Vorrückungserlaubnis in die 6. Jahrgangsstufe: Übertritt - in allen anderen Fällen:: Beratung durch die aufnehmende Realschule zur Frage Vorrücken oder Wiederholen von der 6. Klasse Gymnasium Übertritt (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG) 3

4 in die 7. / 8. / 9. Klasse der Realschule von der Haupt-/Mittelschule - bis 2,0: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung an der Realschule) bestandener Aufnahmeprüfung vom Gymnasium, der Wirtschaftsschule oder M-Klassen der Haupt-/Mittelschule: - bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt - in allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule in die 10. Klasse der Realschule von der Haupt-/Mittelschule - Übertritt nur möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung vom Gymnasium - bei Vorrückungserlaubnis in die 10. Jahrgangsstufe: Übertritt - in allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule 4

5 GYMNASIUM in die 5. Klasse Gymnasium von der 4. Klasse Grundschule Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (im Übertrittszeugnis) in der 4. Jahrgangsstufe - bis 2,33: Übertritt Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik - bis 2,00: * Übertritt * Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung) von der 5. Klasse Realschule - Jahreszeugnis Deutsch, Mathematik bis 2,50 * * Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung) in die 6. Klasse Gymnasium Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung von der 5. Klasse Realschule - bis 2,00: Übertritt - Bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung von der 6. Klasse Realschule - bis 2,00: Übertritt - - Bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung in die 7. Klasse Gymnasium von der 6. Klasse Haupt-/Mittelschule bzw. Realschule Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung in die 8. und höhere Klassen des Gymnasium von der 7. und höheren Klassen der Haupt-/Mittelschule bzw. Realschule in die 8. und nächsthöhere Klasse des Gymnasiums Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung 5

6 Wirtschaftsschule in 7. Klasse der vierstufigen Form von der 6. Klasse Haupt-/Mittelschule (Übertrittszeugnis) - bis 2,33: Übertritt von der 6. Klasse Realschule - Vorrückungserlaubnis in die 7. Klasse Realschule: Übertritt in eine höhere Klasse der 4-stufigen Form Voraussetzung ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit. Die Aufnahmeprüfung kann je nach zuvor besuchter Schulart und den dort erreichten Noten entfallen in die 8. Klasse der 3-stufigen Form von der 7. Klasse Haupt-/Mittelschule - bis 2,33: Übertritt von der M7 der Haupt-/Mittelschule - Vorrückungserlaubnis in die M8: Übertritt von der 7. Klasse Realschule - Vorrückungserlaubnis in die 8. Klasse Realschule: Übertritt von der 7. Klasse Gymnasium - Vorrückungserlaubnis in die 8. Klasse Gymnasium: Übertritt - keine Vorrückungserlaubnis in die 8. Klasse Gymnasium, aber mindestens Note 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch (Pflichtfach): Übertritt 6

7 in eine höhere Klasse der 3-stufigen Form - Voraussetzung ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit. Die Aufnahmeprüfung kann je nach zuvor besuchter Schulart und den dort erreichten Noten entfallen in die 10. Klasse der 2-stufigen Form Die Aufnahme setzt voraus: - Qualizeugnis mit mindestens Note 3 im Fach Englisch oder Qualizeugnis und mindestens Note 3 in Englisch im Abschlusszeugnis der Haupt-/Mittelschule oder - erfolgreicher Besuch der M9 an der Haupt-Mittelschule, der 9. Klasse der Realschule oder am Gymnasium oder - keine Vorrückungserlaubnis in die M10, die 10. Klasse Realschule oder am Gymnasium, aber im Jahreszeugnis der jeweiligen 9. Klasse in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens Note 4: Übertritt möglich Stand by neu 7

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