Übertrittsmöglichkeiten für Volksschüler ab 2010/11

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1 Übertrittsmöglichkeiten für Volksschüler ab 2010/11 Datei Übertrittsbestimmungen ab doc ; Aufnahme von Grundschülern in die Jgst. 5 der RS oder des GY: siehe VSO; Aufnahme in eine höhere Jgst.: siehe RSO, GSO, WSO Bei der Aufnahme in Realschule, Gymnasium oder Wirtschaftsschule sind Altersgrenzen zu beachten. Anmeldung Die Schüler sind bei der nächstgelegenen Realschule / beim nächstgelegenen Gymnasium anzumelden (wichtig wegen des Fahrtkostenzuschusses durch die Stadt!). Ein Zweitwunsch kann angegeben werden. Die Schüler der Grundschulen sind (mit Übertrittszeugnis) anzumelden in der Zeit vom 09. bis Die Schüler der Hauptschulen sind (mit Jahreszeugnis) anzumelden bis zum In Abstimmung mit den Ministerialbeauftragten gilt: Den Schülern der Hauptschulen wird dringend empfohlen, sich auch zum o.g. Termin (mit dem Zwischenzeugnis) anzumelden! Aufnahme in die Wirtschaftsschule: 1. Aufnahme in die Jgst. 7 der vierstufigen oder in die Jgst. 8 der dreistufigen WS 2. Eignung: 2.1. im Zwischenzeugnis eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 D/M/E oder 2.2. im Zwischenzeugnis die Vorrückungserlaubnis in den M-Zug 2.3. im M-Zug die Vorrückungserlaubnis 2.4. im M-Zug im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der WS unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern D, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 3. mit Probeunterricht 4. Der Eintritt in eine höhere Jahrgangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (kann entfallen; siehe 28 WSO) und einer Probezeit voraus. 5. Aufnahme in die Jgst. 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule: 5.1. im Zeugnis über den Quali im Fach Englisch oder im Zeugnis über den erfolgreichen HS-Abschluss mindestens die Note 3, 5.2. mit Erfolg M M9 ohne Erfolg, aber im Jahreszeugnis der Jgst. 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt haben. Die endgültige Aufnahme in die zweistufige WS ist grundsätzlich abhängig vom Bestehen einer Probezeit.

2 4 Aufnahme ins Gymnasium in die Realschule Übertrittszeugnis für alle Schüler am ersten Unterrichtstag Gymnasium Jgst. 5: Realschule (Jgst. 5): des Monats Mai; es enthält mindestens 2,33 oder mindestens 2,66 oder die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in Probeunterricht in D/M (zentral an einigen Probeunterricht in D/M (an jeder RS) den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Gymnasien) Erläuterungen, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung eine Bewertung des Sozial- sowie des Lernund Arbeitsverhaltens 5 6 und höher Gymnasium Jgst. 5: mindestens 2,0 (D/M) im Jahreszeugnis Gymnasium Jgst. 6: Aufnahmeprüfung + Probezeit Gymnasium Jgst. 6/7/8/9/10: Aufnahmeprüfung + Probezeit aus M10 in die Einführungsklasse (Jgst. 11) mit 3,0 in den Vorrückungsfächern oder mit Aufnahmeprüfung Realschule Jgst. 5: mindestens 2,5 (D/M) im Jahreszeugnis oder mit Lehrerkonferenzbeschluss, wenn in Folge nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden die Gesamtdurchschnittsnote nicht erreicht wurde (z.b. wegen Krankheit) und für den Schüler auf Grund der bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, eine Realschule mit Erfolg zu besuchen. Realschule Jgst. 6: mindestens 2,0 (D/M/E) im Jahreszeugnis oder Aufnahmeprüfung (an jeder Realschule) + Probezeit Realschule Jgst. 6/7/8/9: 2,0 (D/M/E) im Jahreszeugnis + Beratungsgespräch an der Realschule oder Aufnahmeprüfung + Probezeit Für M-Schüler (M7, M8) mit Vorrückungserlaubnis (in allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule) Realschule 10: Aufnahmeprüfung

3 dreitägiger Probeunterricht für Realschule/Gymnasium (nur noch für Schüler der Jgst. 4 und für Schüler der staatl. genehmigten privaten Volksschulen!): Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn im einen Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde Es werden auch Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, und deren Erziehungsberechtigte die Aufnahme beantragen. Ein vorheriges verpflichtendes Beratungsgespräch ist nicht erforderlich. Es werden auch Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen, dann am Nachholtermin des Probeunterrichts der Realschule teilgenommen und diesen bestanden haben; bei Nichtbestehen des Probeunterrichts an der Realschulen, aber Note 4 in beiden Fächern, können die Erziehungsberechtigte die Aufnahme beantragen. Gelenkklasse: In der Jgst. 5 soll den Erziehungsberechtigten und den Schülern die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren. Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen Individuelle Beratungsangebote in den Gelenkklassen Förderelemente in den Gelenkklassen Aufnahmeprüfung an RS/GY: in den Vorrückungsfächern der vorhergehenden Jahrgangsstufe der RS oder des GY (z.b. Aufnahmeprüfung für RS7 Aufnahmeprüfung in den Vorrückungsfächern der Jgst. 6 der RS) an der Realschule: in allen Vorrückungsfächern, bei denen die Zeugnisnote schlechter als 2 ist. am Gymnasium: in allen Vorrückungsfächern Die Aufnahmeprüfung wird schriftlich (D/M/E) und ggf. mündlich durchgeführt. Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann bei entsprechendem Ergebnis als bestandene Aufnahmeprüfung für eine niedrigere Jahrgangsstufe gewertet werden.

4 Probezeit Die Probezeit dauert in der Regel bis zum Termin des Zwischenzeugnisses. Die Probezeit kann aus besonderen Gründen längstens bis zum Ende des Schuljahres verlängert werden. Schüler, deren Probezeit bis zum Ende des Schuljahres verlängert wurde, unterliegen den Vorrückungsbestimmungen. Schüler, die die Probezeit nicht bestanden haben, können bei ausreichendem Leistungsstand in die vorhergehende Jahrgangsstufe zurückverwiesen werden; sie gelten dort nicht als Wiederholungsschüler. Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann.

5 Zugangsvoraussetzungen für die M-Klassen und M-Kurse (BayEUG-Änderung 2010): in die M7 in die M8 und M9 im Zwischenzeugnis der Jgst. 6 mind. 2,66 in D/M/E; oder Aufnahmeprüfung im Zwischenzeugnis der vorhergehenden Jgst. mind. 2,33 aus D/M/E; oder Aufnahmeprüfung in die M10 Schüler der M9 (gemäß Vorrückungsbestimmungen nach 27 Abs. 4 VSO); oder 2,33 Gesamtbewertung in D/M/E im Quali (ggf. Muttersprache statt Englisch)oder Aufnahmeprüfung Es gilt der folgende Satz entsprechend: Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann. Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. Muttersprache. Abzulegen ist die Prüfung nur in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis oder im Quali nicht mindestens die Note 2 erzielt wurde. Für Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen keine hinreichenden Leistungen im Fach Englisch erbringen können, tritt an Stelle einer Aufnahmeprüfung im Fach Englisch ein Aufnahmegespräch, in dem zu klären ist, ob die Schülerin oder der Schüler den Leistungsanforderungen des Mittlere-Reife-Zug voraussichtlich entsprechen kann. Eine Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn in jedem Fach, in dem eine Aufnahmeprüfung abzulegen ist, der Durchschnitt aus der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note 2,5 oder besser beträgt.

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