Übertrittsmöglichkeiten für Volksschüler ab 2010/11
|
|
- August Amsel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Übertrittsmöglichkeiten für Volksschüler ab 2010/11 Datei Übertrittsbestimmungen ab doc ; Aufnahme von Grundschülern in die Jgst. 5 der RS oder des GY: siehe VSO; Aufnahme in eine höhere Jgst.: siehe RSO, GSO, WSO Bei der Aufnahme in Realschule, Gymnasium oder Wirtschaftsschule sind Altersgrenzen zu beachten. Anmeldung Die Schüler sind bei der nächstgelegenen Realschule / beim nächstgelegenen Gymnasium anzumelden (wichtig wegen des Fahrtkostenzuschusses durch die Stadt!). Ein Zweitwunsch kann angegeben werden. Die Schüler der Grundschulen sind (mit Übertrittszeugnis) anzumelden in der Zeit vom 09. bis Die Schüler der Hauptschulen sind (mit Jahreszeugnis) anzumelden bis zum In Abstimmung mit den Ministerialbeauftragten gilt: Den Schülern der Hauptschulen wird dringend empfohlen, sich auch zum o.g. Termin (mit dem Zwischenzeugnis) anzumelden! Aufnahme in die Wirtschaftsschule: 1. Aufnahme in die Jgst. 7 der vierstufigen oder in die Jgst. 8 der dreistufigen WS 2. Eignung: 2.1. im Zwischenzeugnis eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 D/M/E oder 2.2. im Zwischenzeugnis die Vorrückungserlaubnis in den M-Zug 2.3. im M-Zug die Vorrückungserlaubnis 2.4. im M-Zug im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der WS unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern D, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 3. mit Probeunterricht 4. Der Eintritt in eine höhere Jahrgangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (kann entfallen; siehe 28 WSO) und einer Probezeit voraus. 5. Aufnahme in die Jgst. 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule: 5.1. im Zeugnis über den Quali im Fach Englisch oder im Zeugnis über den erfolgreichen HS-Abschluss mindestens die Note 3, 5.2. mit Erfolg M M9 ohne Erfolg, aber im Jahreszeugnis der Jgst. 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt haben. Die endgültige Aufnahme in die zweistufige WS ist grundsätzlich abhängig vom Bestehen einer Probezeit.
2 4 Aufnahme ins Gymnasium in die Realschule Übertrittszeugnis für alle Schüler am ersten Unterrichtstag Gymnasium Jgst. 5: Realschule (Jgst. 5): des Monats Mai; es enthält mindestens 2,33 oder mindestens 2,66 oder die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in Probeunterricht in D/M (zentral an einigen Probeunterricht in D/M (an jeder RS) den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Gymnasien) Erläuterungen, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung eine Bewertung des Sozial- sowie des Lernund Arbeitsverhaltens 5 6 und höher Gymnasium Jgst. 5: mindestens 2,0 (D/M) im Jahreszeugnis Gymnasium Jgst. 6: Aufnahmeprüfung + Probezeit Gymnasium Jgst. 6/7/8/9/10: Aufnahmeprüfung + Probezeit aus M10 in die Einführungsklasse (Jgst. 11) mit 3,0 in den Vorrückungsfächern oder mit Aufnahmeprüfung Realschule Jgst. 5: mindestens 2,5 (D/M) im Jahreszeugnis oder mit Lehrerkonferenzbeschluss, wenn in Folge nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden die Gesamtdurchschnittsnote nicht erreicht wurde (z.b. wegen Krankheit) und für den Schüler auf Grund der bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, eine Realschule mit Erfolg zu besuchen. Realschule Jgst. 6: mindestens 2,0 (D/M/E) im Jahreszeugnis oder Aufnahmeprüfung (an jeder Realschule) + Probezeit Realschule Jgst. 6/7/8/9: 2,0 (D/M/E) im Jahreszeugnis + Beratungsgespräch an der Realschule oder Aufnahmeprüfung + Probezeit Für M-Schüler (M7, M8) mit Vorrückungserlaubnis (in allen anderen Fällen: Beratung durch die aufnehmende Realschule) Realschule 10: Aufnahmeprüfung
3 dreitägiger Probeunterricht für Realschule/Gymnasium (nur noch für Schüler der Jgst. 4 und für Schüler der staatl. genehmigten privaten Volksschulen!): Die Teilnahme am Probeunterricht ist erfolgreich, wenn im einen Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde Es werden auch Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen, aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, und deren Erziehungsberechtigte die Aufnahme beantragen. Ein vorheriges verpflichtendes Beratungsgespräch ist nicht erforderlich. Es werden auch Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen, dann am Nachholtermin des Probeunterrichts der Realschule teilgenommen und diesen bestanden haben; bei Nichtbestehen des Probeunterrichts an der Realschulen, aber Note 4 in beiden Fächern, können die Erziehungsberechtigte die Aufnahme beantragen. Gelenkklasse: In der Jgst. 5 soll den Erziehungsberechtigten und den Schülern die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren. Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen Individuelle Beratungsangebote in den Gelenkklassen Förderelemente in den Gelenkklassen Aufnahmeprüfung an RS/GY: in den Vorrückungsfächern der vorhergehenden Jahrgangsstufe der RS oder des GY (z.b. Aufnahmeprüfung für RS7 Aufnahmeprüfung in den Vorrückungsfächern der Jgst. 6 der RS) an der Realschule: in allen Vorrückungsfächern, bei denen die Zeugnisnote schlechter als 2 ist. am Gymnasium: in allen Vorrückungsfächern Die Aufnahmeprüfung wird schriftlich (D/M/E) und ggf. mündlich durchgeführt. Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann bei entsprechendem Ergebnis als bestandene Aufnahmeprüfung für eine niedrigere Jahrgangsstufe gewertet werden.
4 Probezeit Die Probezeit dauert in der Regel bis zum Termin des Zwischenzeugnisses. Die Probezeit kann aus besonderen Gründen längstens bis zum Ende des Schuljahres verlängert werden. Schüler, deren Probezeit bis zum Ende des Schuljahres verlängert wurde, unterliegen den Vorrückungsbestimmungen. Schüler, die die Probezeit nicht bestanden haben, können bei ausreichendem Leistungsstand in die vorhergehende Jahrgangsstufe zurückverwiesen werden; sie gelten dort nicht als Wiederholungsschüler. Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann.
5 Zugangsvoraussetzungen für die M-Klassen und M-Kurse (BayEUG-Änderung 2010): in die M7 in die M8 und M9 im Zwischenzeugnis der Jgst. 6 mind. 2,66 in D/M/E; oder Aufnahmeprüfung im Zwischenzeugnis der vorhergehenden Jgst. mind. 2,33 aus D/M/E; oder Aufnahmeprüfung in die M10 Schüler der M9 (gemäß Vorrückungsbestimmungen nach 27 Abs. 4 VSO); oder 2,33 Gesamtbewertung in D/M/E im Quali (ggf. Muttersprache statt Englisch)oder Aufnahmeprüfung Es gilt der folgende Satz entsprechend: Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann. Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch bzw. Muttersprache. Abzulegen ist die Prüfung nur in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis oder im Quali nicht mindestens die Note 2 erzielt wurde. Für Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst zu vertretenden Gründen keine hinreichenden Leistungen im Fach Englisch erbringen können, tritt an Stelle einer Aufnahmeprüfung im Fach Englisch ein Aufnahmegespräch, in dem zu klären ist, ob die Schülerin oder der Schüler den Leistungsanforderungen des Mittlere-Reife-Zug voraussichtlich entsprechen kann. Eine Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn in jedem Fach, in dem eine Aufnahmeprüfung abzulegen ist, der Durchschnitt aus der Zeugnisnote und der in der Aufnahmeprüfung erzielten Note 2,5 oder besser beträgt.
Die neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick
Die neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick Informationen bzgl. der GRUNDSCHULE Übertrittszeugnis Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Dieses
MehrInformationen über die Übertrittsregelungen auf weiterführende Schulen und Neuigkeiten/Veränderungen im Schulbereich
Informationen über die Übertrittsregelungen auf weiterführende Schulen und Neuigkeiten/Veränderungen im Schulbereich Regelungen für den Übertritt auf Realschulen (Stand: November 2010) (Quelle: www.km.bayern.de)
MehrDas neue Übertrittsverfahren in Bayern zusammengestellt von der SB-Stelle Oberbayern-Ost
Das neue Übertrittsverfahren in Bayern zusammengestellt von der SB-Stelle Oberbayern-Ost Nachfolgend wird in Stichpunkten das Gesamtkonzept des neuen Übertrittsverfahrens beschrieben, das ab dem Schuljahr
MehrInformation der Bildungsberatung Eintritt in die 5. Klasse des Gymnasiums
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Eintritt in die 5. Klasse des Gymnasiums Stand: Oktober 2015 Der Übertritt in die Eingangsklasse (5. Klasse) des Gymnasiums erfolgt 1. nach der 4. Klasse
MehrWirtschaftsschulen in München
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Wirtschaftsschulen in ünchen Stand: Schuljahr 2012/13 Wer? Schüler/-innen der ittelschule, Realschule oder des Gymnasiums nach der Jahrgangsstufe 6, 7
MehrDer Übertritt ans Gymnasium
Der Übertritt ans Gymnasium I. Grundsätzliches zur Aufnahme Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums setzt grundsätzlich voraus, dass eine Schülerin / ein Schüler - für den Bildungsweg des
MehrWirtschaftsschulen in München
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Wirtschaftsschulen in ünchen Stand: Schuljahr 2015/16 Schüler_innen der ittelschule, Realschule oder des Gymnasiums nach der Jahrgangsstufe 6, 7 oder
Mehr24 Wege zum mittleren Schulabschluss in Bayern
Staatliche Schulberatung Sign. 1-QualBy-10 für Stand: 05/2011 S c h w a b e n 86150 Augsburg, Hallstr. 9 Tel. 0821 / 50916-0 Fax. -12 E-Mail: sbschw@as-netz.de Homepage: www.schulberatung.bayern.de 24
MehrÜbertritt an weiterführende Schulen (MS, RS, Gym) nach Beendigung der 4. Klasse Grundschule und der 5. Klasse Mittelschule
Übertritt an weiterführende Schulen (MS, RS, Gym) nach Beendigung der 4. Klasse Grundschule und der 5. Klasse Mittelschule Informationsstand Oktober 2013 1. Kurzinformation im Überblick In Bayern endet
MehrWirtschaftsschulen in München
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Wirtschaftsschulen in ünchen Stand: Schuljahr 2014/15 Schüler/-innen der ittelschule, Realschule oder des Gymnasiums nach der Jahrgangsstufe 6, 7 oder
MehrZur Mittleren Reife an der Mittelschule Hösbach
Dezember 2014 Zur Mittleren Reife an der Mittelschule Hösbach Ein Merkblatt für Eltern und Schüler Seit dem Schuljahr 1999/2000 besteht die Möglichkeit über einen Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) an der Volksschule
MehrInformation der Bildungsberatung Übertritt an ein Gymnasium mit dem mittleren Schulabschluss von Real-, Wirtschafts- oder Mittelschule
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Übertritt an ein Gymnasium mit dem mittleren Schulabschluss von Real-, Wirtschafts- oder Mittelschule Stand: März 2015 1. in eine Einführungsklasse 2.
MehrHinweise zur Abschlussprüfung
Hinweise zur Abschlussprüfung Mit dem English Speaking Test im März hat der Endspurt zur Abschlussprüfung bereits begonnen. Zur besseren Information möchte ich hier vorab auf die wichtigsten Bestimmungen
MehrÜbertritt an die Realschule nach Beendigung der 4.Klasse Grundschule
Übertritt an die Realschule nach Beendigung der 4.Klasse Grundschule (Informationsstand Oktober 2004/vergleiche Dr. Helga Ulbricht,SB-München) 1. Kurzinformation im Überblick In Bayern endet die Grundschule
MehrWelche Schullaufbahnmöglichkeiten stehen zur Wahl, wenn das Erreichen des Klassenziels in der 9. Klasse fraglich erscheint?
Welche Schullaufbahnmöglichkeiten stehen zur Wahl, wenn das Erreichen des Klassenziels in der 9. Klasse fraglich erscheint? (gültig nur für Schuljahr 06/07) Übersicht über die Alternativen freiwilliger
MehrSchulische Möglichkeiten nach der 10. Klasse des Gymnasiums. Inhalt:
Schulische Möglichkeiten nach der 10. Klasse des Gymnasiums Inhalt: Möglichkeiten nach Erreichen des Klassenziels der 10. Klasse Möglichkeiten bei Nichterreichen der Vorrückungserlaubnis: 1. Wiederholung
Mehr25 Wege zum mittleren Schulabschluss in Bayern (Überarbeitet: September 2013)
STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR NIEDERBAYERN SELIGENTHALER STR. 36, 84034 LANDSHUT TELEFON 0871 43031-0 * TELEFAX 0871 43031-10 E-MAIL: info@sbndb.de Homepage: www.schulberatung.bayern.de 25 Wege zum
MehrÜbertritt an weiterführende Schulen (HS, RS, Gy, WS) nach Beendigung der 4. Klasse Grundschule und der 5./6. Klasse Hauptschule
Übertritt an weiterführende Schulen (HS, RS, Gy, WS) nach Beendigung der 4. Klasse Grundschule und der 5./6. Klasse Hauptschule Informationsstand 28.10.2009 1. Kurzinformation im Überblick In Bayern endet
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrSchulberatung und Migration
Schulberatung und Migration Informationen im Internet O ISB Rundbrief Sch.i.f.f. Schüler/innen interkulturell flexibel fördern O Der Rundbrief erscheint einmal im Schuljahr mit der Zielsetzung, Lehrkräfte
MehrDas bayerische Schulsystem: Viele Wege führen zum Ziel
Das bayerische Schulsystem: Viele Wege führen zum Ziel Begleitmaterial zum Informationsabend für die Eltern der 3. Jahrgangsstufe Referat Öffentlichkeitsarbeit Fachliche Beratung: Dr. Franz Knoll, Leiter
Mehr25 Wege zum mittleren Schulabschluss in Bayern (Überarbeitet: September 2013)
Staatliche Schulberatung für Schwaben 86150 Augsburg, 24.03.2014 Beethovenstr. 4, Tel. 08 21/ 5 09 16-0 Fax 08 21/ 5 09 16-12 E-Mail: sbschw@as-netz.de http://www.schulberatung.bayern.de 25 Wege zum mittleren
MehrHinweise zu Möglichkeiten der Schullaufbahn im Schuljahr 2014/2015
Hinweise zu Möglichkeiten der Schullaufbahn im Schuljahr 2014/2015 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, diese Hinweise bieten Ihnen eine erste Orientierung zu Möglichkeiten der weiteren Schullaufbahn
MehrInformationen zum Zwischenzeugnis
Datum: 29.01.2016 Telefon: 892867 0 Telefax: 892867 35 Heike Rackow Beratungslehrkraft Referat für Bildung und Sport Städt. Louise-Schroeder- Gymnasium Pfarrer-Grimm-Str. 1 80999 München Informationen
MehrAusbildung Abschlüsse Anschlüsse
Das bayerische Gymnasium Ausbildung Abschlüsse Anschlüsse Änderungen wird keine Haftung übernommen. Das bayerische Gymnasium In Bayern ist das achtjährige Gymnasium (G8) die Regelschule. Es umfasst die
MehrDas bayerische Schulsystem: Viele Wege führen zum Ziel
Das bayerische Schulsystem: Viele Wege führen zum Ziel Begleitmaterial zum Informationsabend für die Eltern der 3. Jahrgangsstufe Referat Öffentlichkeitsarbeit Fachliche Beratung: Dr. Franz Knoll, Leiter
MehrBildungsziel der Wirtschaftsschule
Bildungsziel der Wirtschaftsschule Wirtschaftsschulabschluss Förderung der Allgemeinbildung Vermittlung kaufmännischer Grundbildung Vorbereitung auf die Praxis Training sozialer Kompetenzen Ziel: Übernahme
MehrDer qualifizierende Hauptschulabschluss
STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR DIE OBERPFALZ WEINWEG 2, 93049 REGENSBURG II - Vo - 4.2 TELEFON 0941/2 20 36 TELEFAX 0941/2 20 37 E-Mail: sbopf@schulberatung-oberpfalz.de http://www.schulberatung-oberpfalz.de
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an - alle Haupt-/Mittelschulen - Staatlichen Schulämter - Regierungen
MehrFit für das Studium mit einem Abschluss an der BOS (Berufsoberschule)
Fit für das Studium mit einem Abschluss an der BOS (Berufsoberschule) Abitur (fachgebunden oder allgemein) Universität Jgst. 13 FOS BOS Fach- Hochschule Jgst. 12 FOS BOS Jgst. 11 Fachprakt. Ausbildung
MehrInformationen zur Schule 4-stufige Form
Informationen zur Schule 4-stufige Form nimmt auf in die 7. und 8. Jahrgangsstufen bietet fundierte wirtschaftliche Grundbildung führt zum Wirtschaftsschulabschluss (Mittlere Reife) der zum Übertritt an
MehrMittlerer Schulabschluss an beruflichen Schulen
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Mittlerer Schulabschluss an beruflichen Schulen (Stand: November 2013) Inhalt: 1. An welchen beruflichen Schulen in Bayern kann man den mittleren Schulabschluss
MehrÜbersicht über das Schulsystem
Bildung und Sport Information der Bildungsberatung International Übersicht über das Schulsystem Stand: September 2011 1. Das Schulsystem in Bayern Allgemeine Informationen Der Unterricht findet in der
MehrÜberspringen einer Jahrgangsstufe in der Grundschule Stand März 2015
Überspringen einer Jahrgangsstufe in der Grundschule Stand März 2015 1. Kurzinformation im Überblick In der Eingangsstufe der Grundschule gibt es immer wieder Schülerinnen und Schüler, die ihren Klassenkameraden
MehrDie Fachoberschule. Aufgabe der Fachoberschule. Aufnahme in die Fachoberschule. Probezeit
Die Fachoberschule Aufgabe der Fachoberschule Ziel der Fachoberschule ist es, Schüler mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (Jahrgangsstufe 11 und 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife
Mehrder Bildungsberatung International
Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Pädagogisches Institut der Bildungsberatung International Übersicht über das Schulsystem (Stand: September 2011) 1. Das Schulsystem in Bayern Allgemeine
MehrDIE WIRTSCHAFTSSCHULE IN BAYERN
Quelle: http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/wirtschaftsschule.html - Die Wirtschaftsschule umfasst die Jahrgangsstufen: 7 bis 10, 8 bis 10 und 10 bis 11 in drei abgeschlossenen Zweigen - Vermittlung
Mehr2234-2-UK. Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung RSO) Vom 5. September 2001 (GVBl S. 620)
2234-2-UK Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung RSO) Vom 5. September 2001 (GVBl S. 620) Auf Grund von Art. 8 Abs. 2 und 3, Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 30 Abs. 1 Satz 4, Art. 37 Abs. 3 Satz
Mehr2232-2-UK. Schulordnung für die Grund- und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 11. September 2008.
2232-2-UK Schulordnung für die Grund- und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern (Volksschulordnung - VSO) vom 11. September 2008 Auf Grund von Art. 7 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2, Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art.
MehrEinführungsklasse. Gabrieli-Gymnasium Eichstätt. - mit dem mittleren Schulabschluss zum Abitur. Luitpoldstraße 40 85072 Eichstätt 08421 97350
Einführungsklasse - mit dem mittleren Schulabschluss zum Abitur Gabrieli-Gymnasium Eichstätt Luitpoldstraße 40 85072 Eichstätt 08421 97350 sekretariat@gabrieli-gymnasium.de www.gabrieli-gymnasium.de Information
Mehr2232-2-UK SCHULORDNUNG FÜR DIE GRUND- UND HAUPTSCHULEN (VOLKSSCHULEN) IN BAYERN (VOLKSSCHULORDNUNG - VSO) VOM 11. SEPTEMBER 2008
Fundstelle: GVBl 2008, S. 684 2232-2-UK SCHULORDNUNG FÜR DIE GRUND- UND HAUPTSCHULEN (VOLKSSCHULEN) IN BAYERN (VOLKSSCHULORDNUNG - VSO) VOM 11. SEPTEMBER 2008 Auf Grund von Art. 7 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz
Mehr2234-2-UK. Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO)
1 2234-2-UK Schulordnung für die Realschulen (Realschulordnung - RSO) Vom 18. Juli 2007 (GVBl S. 458) (mit Änderungen vom 6. Juli 2009 und vom 01.08.2010) Auf Grund von Art. 8 Abs. 2 und 3, Art. 25 Abs.
MehrPriv. Nymphenburger Gymnasium des Schulvereins Ernst Adam e.v. (auch Mittwoch, 20.01.2010, 19.00 Uhr)
1 Bis spätestens Montag 01.03.2010 Antrag auf Teilnahme von externen BewerberInnen am Mittleren Schulabschluss der HS an der HS Alfonsstraße, HS Leipziger Straße, HS Wittelsbacherstraße an der besonderen
MehrInformationen zur Anmeldung an der Staatlichen Berufsoberschule Würzburg für das Schuljahr 2015/2016
Berufliche Oberschule Würzburg Mozartstr. 9, 97074 Würzburg Telefon: 0931/7953-600 Telefax: 0931/7953-699 sekretariat@fosbos-wuerzburg.de www.fosbos-wuerzburg.de Sprechzeiten Sekretariat: Mo Do: 7:30 16:15
MehrErstellt vom AK Besondere Begabungen an bayerischen Grundschulen finden und fördern, Mittelfranken, 2011 2
Arbeitskreis Besondere Begabungen an bayerischen Grundschulen finden und fördern Regierung von Mittelfranken Handreichung für Schulleitungen zum Umgang mit hochbegabten Grundschülern Grundlagen empfohlene
MehrHerzlich Willkommen an der Sophie-Scholl-Realschule Weiden Informationen zum Übertritt in die Realschule für das Schuljahr 2015/2016
Herzlich Willkommen an der Sophie-Scholl-Realschule Weiden Informationen zum Übertritt in die Realschule für das Schuljahr 2015/2016 Staatliche Realschule für Mädchen Kurt-Schumacher-Allee 8 92637 Weiden
MehrWir begrüßen Sie recht herzlich zum Informationsabend an der Realschule Füssen
Wir begrüßen Sie recht herzlich zum Informationsabend an der Realschule Füssen Gemeinsam neue Wege gehen. 07.04.2011 Informationen finden Sie auch hier: Sie müssen also nichts mitschreiben. www.rsfuessen.de
MehrBildungsauftrag und Unterrichtsangebot Eignung Übertrittsmöglichkeiten Realschulabschluss - kein Abschluss ohne Anschluss
Tagesordnung I. Die bayerische Realschule Bildungsauftrag und Unterrichtsangebot Eignung Übertrittsmöglichkeiten Realschulabschluss - kein Abschluss ohne Anschluss II. Die Städtische Realschule für Mädchen
MehrGeltungsbereich 1 Schulaufsicht 2
2236-5-1-UK Vom 30. Dezember 2009 (GVBl 2010 S. 17, 227) Zuletzt geändert durch 2 Nummer 36 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82) Auf Grund von Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 37 Abs. 3 Satz 3, Art. 44
MehrInformationen zur 10.Klasse
Informationen zur 10.Klasse Wir informieren Sie heute über die schriftlichen und mündlichen Überprüfungen in Klasse 10, die Auflagen für die Versetzung in die 11. Klasse ( gymnasiale Oberstufe), die Prognose
MehrLegasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche.
Zusammenfassung der Bestimmungen zur Legasthenie oder Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) beim Übertritt an weiterführende Schulen oder bei einem Schulartwechsel (z.b. Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule,
MehrDr.-Jaufmann-Mittelschule Bobingen. Modellschule MODUS 21 Schule in Verantwortung Sokrates-Comenius Europäische Schulpartnerschaft
Modellschule MODUS 21 Schule in Verantwortung Sokrates-Comenius Europäische Schulpartnerschaft INFO-Abend Mittelschule - eine weiterführende Schule Info-Abend zur Schullaufbahnberatung Für jeden Schüler
MehrSchulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung WSO) vom 17. August 2010 (GVBl. 2010 691) Inhaltsübersicht
Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (Wirtschaftsschulordnung WSO) vom 17. August 2010 (GVBl. 2010 691) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Schulaufsicht Erster Teil Allgemeines Zweiter Teil
MehrRealschule plus Anne-Frank Ludwigshafen Herzlich willkommen zum Informationsabend Weiterführende Schulen
Realschule plus Anne-Frank Ludwigshafen Herzlich willkommen zum Informationsabend Weiterführende Schulen 1 Wie geht es weiter mit dem Abschluss der Sekundarstufe? 1. Bildungswege mit dem Sekundarabschluss
MehrPrüfungen und Abschlüsse
Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Freie Gesamtschule Prüfungen Friedrich-Adolf-Richter-Schule Schuljahr 2014/15 Prüfungen AA Aufrücken & Versetzung 51 Schüler der Klasse 5 & 7 rückt ohne Versetzungsentscheidung
MehrVom 10. April 2007. GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-6 - 12
Verordnung über die Versetzung, Kurseinstufung und den Wechsel des Bildungsganges an den allgemein bildenden Schulen (Versetzungs-, Kurseinstufungs- und Durchlässigkeitsverordnung VKDVO M-V) Vom 10. April
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_3\Pantke\Hochbegabte\Hochbegabtenklassen\KMS AUssschreibung 2012.doc Bayerisches Staatsministerium für
MehrSchulberatung zum Zwischenzeugnis 2009
Schulberatung zum Zwischenzeugnis 2009 Inhalt Seite An die Eltern 2 Möglichkeiten in den verschiedenen 3 Jahrgangsstufen des Gymnasiums - Höchstausbildungsdauer 3 - Wiederholen einer Jahrgangsstufe 3 -
MehrBerufliche Oberschule Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg Ottostraße 1 63741 Aschaffenburg
Berufliche Oberschule Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg Ottostraße 1 63741 Aschaffenburg 06021 440-29-0 E-mail: sekretariat@fosbos-aschaffenburg.de Fax 06021 440-29-29 Homepage:
MehrLaurentius-Gymnasium. der Diakonie Neuendettelsau. Schulberatung. zum
Laurentius-Gymnasium der Diakonie Neuendettelsau Schulberatung zum Zwischenzeugnis 2008 Inhalt Seite Vorwort 3 1. Möglichkeiten zur Schullaufbahngestaltung am Gymnasium 1.1 Höchstausbildungsdauer 4 1.2
MehrVorbereitungsklasse nach dem Rosenheimer Modell FAQs
Vorbereitungsklasse nach dem Rosenheimer Modell FAQs Du machst in diesem Jahr deinen mittleren Schulabschluss und überlegst, ob du danach ans Gymnasium wechseln möchtest? Dann kommen dir manche der folgenden
MehrEinführungsklasse. Gabrieli-Gymnasium Eichstätt. - mit dem mittleren Schulabschluss zum Abitur. Luitpoldstraße 40 85072 Eichstätt 08421 97350
Einführungsklasse - mit dem mittleren Schulabschluss zum Abitur Gabrieli-Gymnasium Eichstätt Luitpoldstraße 40 85072 Eichstätt 08421 97350 sekretariat@gabrieli-gymnasium.de www.gabrieli-gymnasium.de Jeder
MehrDie Dreiflüsse-Realschule Passau
Klarer Fall: Geeignet für f r die RS!? Die Dreiflüsse-Realschule Passau Profil der Schulart Realschule Die Dreiflüsse-Realschule im Besonderen Wege nach der Realschule Übertrittsverfahren und Probeunterricht
MehrAbschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:
Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule Quelle: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) zusammengestellt
Mehr2235-1-1-1-UK SCHULORDNUNG FÜR DIE GYMNASIEN IN BAYERN (GYMNASIALSCHULORDNUNG - GSO) VOM 23. JANUAR 2007
GSO 1 von 87 2235-1-1-1-UK SCHULORDNUNG FÜR DIE GYMNASIEN IN BAYERN (GYMNASIALSCHULORDNUNG - GSO) VOM 2 JANUAR 2007 Fundstelle: GVBl 2007, S. 68 Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung
MehrHandlungsmöglichkeiten in den verschiedenen Jahrgangsstufen des Gymnasiums
Handlungsmöglichkeiten in den verschiedenen Jahrgangsstufen des Gymnasiums Höchstausbildungsdauer Die Höchstausbildungsdauer beträgt beim G8 zehn Schuljahre. Wiederholen einer Jahrgangsstufe Bitte beachten
MehrÜbertritt an eine Realschule im Raum Nürnberg
Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken Glockenhofstr. 51, 90478 Nürnberg Tel. 0911/58676-10, Fax 58676-30 verwaltung@schulberatung-mittelfranken.de Übertritt an eine Realschule im Raum Nürnberg
MehrAbschlussprüfung 2015
Datum: 14.01.2015 Telefon: 0 74654980 Telefax: 0 746549821 Herr Koller maria-probst-realschule@muenchen.de Seite Referat 1 von 8für Bildung und Sport Städtische Maria-Probst- Realschule RBS-3-0554 Informationen
MehrG Y M N A S I E N I N E I C H S T Ä T T
Willibald-Gymnasium Eichstätt Gabrieli-Gymnasium Eichstätt Schottenau 16-85072 Eichstätt Luitpoldstr. 40-85072 Eichstätt Tel. 08421-4084 / Fax 08421-3091 Tel. 08421-97350 / Fax 08421-9735190 e-mail: sekretariat@willibald-gymnasium.de
MehrÜbergang zu weiterführenden Schulen. Die Klassenkonferenz (Lehrerinnen) entscheidet über die Empfehlung für eine Schulform
Das neue Schulgesetz Übergang zu weiterführenden Schulen Die Klassenkonferenz (Lehrerinnen) entscheidet über die Empfehlung für eine Schulform Basis für Entscheidung ist Lernentwicklung, Arbeitsverhalten
MehrAbschlussprüfung 2014. Häufig gestellte Fragen zur Abschlussprüfung
Abschlussprüfung 2014 Häufig gestellte Fragen zur Abschlussprüfung 1. In welchen Fächern findet eine schriftliche Prüfung statt? Es finden vier schriftliche Prüfungen statt. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler
MehrTerminübersicht für das Schuljahr 2013/2014
Terminübersicht für das Schuljahr 2013/2014 Art Sommerferien 2013 31.07. 11.09.2013 KMBek vom 05.11.2009 September 2013 Besondere Prüfung 4. mit 06.09.2013 98 GSO (23.09. mit 25.09. Nachtermin) Nachprüfung
MehrSchulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007
2235-1-1-1-UK Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Fundstelle: GVBl 2007, S. 68 Vom 23. Januar 2007 Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO)
MehrBerufliche Oberschule
Berufliche Oberschule Augsburg Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Unter dem Dach der Beruflichen Oberschule sind die Schularten Fachoberschule und Berufsoberschule vereinigt. Die Berufliche
MehrRealschule plus Anne-Frank Ludwigshafen Herzlich willkommen zum Informationsabend Weiterführende Schulen
Realschule plus Anne-Frank Ludwigshafen Herzlich willkommen zum Informationsabend Weiterführende Schulen 1 Überblick 1. Bildungswege mit dem Abschluss der Berufsreife (Berufsreife) 2. Bildungswege mit
Mehr1. Schulische Vorbildung Berufliche Vorbildung
Fachakademie für Sozialpädagogik Schlierseestr. 47, 81539 München 089/233-43750 Fax: 089/233-43755 www.sozpaedfs.musin.de Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport September 2014 Merkblatt
MehrBerufsoberschule Künzelsau
Karoline-Breitinger-Schule Künzelsau Hauswirtschaftliche Schule Gewerbliche Schule Künzelsau Berufsoberschule Künzelsau Sozialoberschule Technische Oberschule Wirtschaftsoberschule Zweijährige Berufsoberschulen
MehrSchulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007 Fundstelle: GVBl 2007, S. 68 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 2 geänd. ( 1 Nr. 251 V v. 22.7.2014, 286)
MehrERSTER TEIL Allgemeines. ZWEITER TEIL Aufnahme und Schulwechsel. DRITTER TEIL Grundsätze des Schulbetriebs. ABSCHNITT I Fächer, Fördermaßnahmen
Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (Volksschulordnung VSO) vom 23. Juli 1998 (GVBl S. 516, ber. S. 917 KWMBl I S. 586) zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. September 2005 (GVBl S. 479) Aufgrund
MehrSchulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007
1 von 103 23.10.2013 09:32 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVBl 2007, S. 68 Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007 Stand: letzte berücksichtigte
MehrSchulordnung für die Gymnasien in Bayern GSO
Schulordnung für die Gymnasien in Bayern GSO mit Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG 17. Auflage, 1999 VERLAG J. MAISS MÜNCHEN Bayerisches Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen
MehrDas Gymnasium in Bayern. OStD Günther Kratzer Bezirksvorsitzender Niederbayern
OStD Günther Kratzer Bezirksvorsitzender Niederbayern Bildungshoheit der LänderL liegt nicht beim Bund, sondern bei den Ländern Kultusministerkonferenz (KMK) legt Standards fest: Einheitliche Prüfungsanforderungen
MehrWelche Fremdsprachen werden in Bayern gelernt? Eine Synopse zum Schuljahr 2009/10
Welche Fremdsprachen werden in Bayern gelernt? Eine Synopse zum Schuljahr 2009/10 erstellt von Walter Christ, Gesamtverband Moderne Fremdsprachen, Landesverband Bayern, Beethovenstr. 4, 90513 Zirndorf,
MehrInformationsveranstaltung 20.01.2016
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Siglfinger Straße 50 85435 Tel.-Nr.: 08122/8809490 Fax: 08122/8809498484 E-Mail: info@fosbos-erding.de Internet: www.fosbos-erding.de Informationsveranstaltung
MehrMein Weg von 4 nach 5. Informationsabend zum Übergang in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I
Mein Weg von 4 nach 5 Informationsabend zum Übergang in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I Was erwartet Sie heute? Tipps zur Entscheidungsfindung Informationen über alle Schulformen Ablauf
MehrDer beste Bildungsweg für mein Kind
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Der beste Bildungsweg für mein Kind Informationen zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen Schuljahr 2010/11 Inhalt Die Situation
MehrInformationen zur BERUFSOBERSCHULE (BOS) Fachoberschule und Berufsoberschule Cham
Informationen zur BERUFSOBERSCHULE (BOS) Fachoberschule und Berufsoberschule Cham Ihre Chancen mit der BOS Cham Mögliche Abschlüsse und Ausbildungsrichtungen Ihre Eintrittskarten Aufnahmevoraussetzungen
MehrSchulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO)
2235-1-1-1-UK Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) Vom 23. Januar 2007 Auf Grund von Art. 9 Abs. 4 Satz 2, Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 37 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 2
MehrSchulberatung am Werdenfels- Gymnasium. Wie geht es weiter nach der 10. Jahrgangsstufe?
Schulberatung am Werdenfels- Gymnasium Wie geht es weiter nach der 10. Jahrgangsstufe? Die Schullaufbahnen in Bayern Die bestandene 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums Damit hat der Schüler einen ersten
MehrOn parle français! Se habla español! Die zweite Fremdsprache an der Oberlin
Evang. Friedrich Oberlin Fachoberschule On parle français! Se habla español! Die zweite Fremdsprache an der Oberlin Stand: Sept. 2012 Zweite Fremdsprache an der Oberlin Schülerinnen und Schüler können
MehrMünchen, den 30. Mai. 5.5.2008 Verordnung zur Änderung der Gymnasialschulordnung... 262 2235 1 1 1 UK
B 1612 261 Nr. 11 München, den 30. Mai 2008 Datum I n h a l t Seite 5.5.2008 Verordnung zur Änderung der Gymnasialschulordnung...................................... 262 2235 1 1 1 UK 6.5.2008 Verordnung
MehrInformationen über die verschiedenen Wege nach der 10. Klasse
Informationen über die verschiedenen Wege nach der 10. Klasse K.Huber RS Maria Stern November 2014 Erzieher/in+Fachhochschulreife/ Fachgebundene Hochschulreife Fachhochschulreife (Fachabitur) Allgemeine
MehrPortrait: Berufliches Gymnasium Baden-Württemberg. a) Typen, Richtungen und Profile b) Übergangsmodalitäten / Zugangsvoraussetzungen
Portrait: Berufliches Gymnasium Baden-Württemberg a) Typen, Richtungen und Profile b) Übergangsmodalitäten / Zugangsvoraussetzungen Bildungswege in Baden Württemberg (Stand 2012/13) Fokus: Berufliches
MehrEinführungsklassen an bayerischen Gymnasien
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Einführungsklassen an bayerischen Gymnasien Was ist eine Einführungsklasse? Einführungsklassen sind ein wichtiger Beitrag zur Aufstiegsdurchlässigkeit
MehrHerzlich Willkommen zum Elternabend für die 3. Jahrgangsstufe
STAATLICHE SSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST Herzlich Willkommen zum Elternabend für die 3. Jahrgangsstufe März 2012 Susanne Bichlmaier STAATLICHE SSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST Inhalte des Elternabends 1)
MehrInformationen zur Abschlussprüfung 2016
Probst-Sigl-Str. 3 83607 Holzkirchen Tel. (08024)47731-0 Fax (08024)47731-20 E-Mail: sekretariat@rshk.de Informationen zur Abschlussprüfung 2016 Holzkirchen, im September 2015 Liebe Schülerinnen und Schüler,
MehrAUSWEGE bei SCHULABBRUCH
AUSWEGE bei SCHULABBRUCH an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien, wenn die besuchte Schule verlassen werden muss. Auf die jeweils anzuwendenden Verordnungen verweisen die Kennziffern des Amtsblattes
MehrKAUFMÄNNISCHE SCHULE LÖRRACH DIE BERUFSKOLLEGS 1 UND 2
KAUFMÄNNISCHE SCHULE LÖRRACH DIE BERUFSKOLLEGS 1 UND 2 2 IMPRESSUM Kaufmännische Schule Lörrach Wintersbuckstr. 5 79539 Lörrach Abteilungsleiter: StD Jürgen Ude Telefon: 07621-95668-0 Telefax: 07621-168584
Mehr6614-22 Seite 1 Abschlussprüfung Realschule
Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2006 (Gesetzblatt K.u.U. ) Auf Grund von
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Schuljahr 2011/2012. für mein Kind
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Schuljahr 2011/2012 Der beste Bildungsweg für mein Kind Informationen zum Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen Vorwort Liebe Eltern,
Mehr