Zusammenfassung der Kriterien für das Gütesiegel ok-power für Ökostromprodukte 1

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1 Zusammenfassung der Kriterien für das Gütesiegel ok-power für Ökostromprodukte 1 Version 8.0 vom 08. Juli 2015 Inhalt 1 Ziel des ok-power-gütesiegels Übersicht der Qualitätskriterien Die Vergabe des Gütesiegels Kriterien für alle Modelle Beteiligungsverhältnisse des Ökostromanbieters Verbraucherschutz Stromherkunft Kriterien zur Förderung der Energiewende Innovationsfördermodell Initiierungsmodell Händlermodell Ziel des ok-power-gütesiegels Das Gütesiegel zeichnet qualitativ hochwertige Ökostromprodukte aus, die einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Stromkunden erhalten somit bei der Wahl eines ok-power zertifizierten Ökostromtarifes Transparenz und die Sicherheit, unter der Vielzahl von Angeboten ein Produkt mit einem tatsächlichen Umweltnutzen zu wählen. ok-power ist gemessen an der zertifizierten Absatzmenge von 6 TWh (2014) und 50 zertifizierten Produkten das führende Gütesiegel für hochwertigen Ökostrom in Deutschland. ok-power wird von dem gemeinnützigen Verein EnergieVision vergeben, welcher vom Öko-Institut e.v. und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen getragen wird. Die Kriterien erstellt ein dafür eingerichteter Kriterien-Beirat, der mit Fachleuten im Bereich Energie und Klimaschutz besetzt ist. 1 Die ausführliche Version der Kriterien ist auf erhältlich. 1

2 2 Übersicht der Qualitätskriterien Um die anspruchsvollen Kriterien des ok-power Gütesiegels zu erfüllen, müssen die Ökostrom-Angebote insbesondere zwei Bedingungen erfüllen: Belieferung der Kunden zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien und entweder Förderung der Systemintegration von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz durch entsprechende Projekte und Maßnahmen des Energieversorgers, oder Beschleunigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Darüber hinaus gelten für Anbieter, die ihr Ökostromprodukt nach ok-power zertifizieren lassen, folgende weitere Kriterien: Der Anbieter darf nicht am Betrieb von Atom- und Braunkohlekraftwerken beteiligt sein. darf nicht an Planungen von neuen Kohlekraftwerken und Atomkraftwerken beteiligt sein. muss verbraucherfreundliche Vertragskonditionen des zertifizierten Ökostromproduktes gewährleisten. Die Förderung der Energiewende erfolgt über drei optionale Ökostrom-Modelle: Innovationsfördermodell: Finanzierung von innovativen Projekten zur Beschleunigung oder qualitativen Verbesserung der Energiewende Initiierungsmodell: Förderung eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien durch die Projektierung und Finanzierung neuer erneuerbarer Energieanlagen Händlermodell: Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energiekapazitäten durch den Bezug von Strom aus Neuanlagen Das Händlermodell war in den letzten Jahren das am häufigsten genutzte Modell, stand doch der Ausbau der erneuerbaren Energien allein im Mittelpunkt der Energiewende. Inzwischen kommt der Umbau der Stromerzeugung voran, weshalb mit dem ab Januar 2016 eingeführten Innovationsfördermodell die technisch sichere Bewältigung der Energiewende sowie die Energieeffizienz gefördert werden. Anbieter, die nicht nur einzelne Ökostromprodukte, sondern ihre gesamte Absatzmenge an Endkunden nach ok-power zertifizieren lassen, erhalten eine besondere Auszeichnung. 2

3 Einen Überblick über die ok-power-kriterien gibt folgende Tabelle: Alle Zertifizierungsmodelle: - Mindestkriterien: Beteiligungsverhältnisse des Ökostromanbieters - Mindestkriterien: Verbraucherschutz - Ökologische Anforderungen an Ökostrom-Erzeugungsanlagen Innovationsfördermodell (IFM) Beitrag zur Energiewende durch die verpflichtende Investition eines Förderbetrags zwischen 0,2 und 0,5 ct/kwh der abgesetzten Ökostrommenge. Der Förderbetrag fließt in innovative Projekte und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Beschleunigung der Energiewende. Schwerpunkt für die Mittelverwendung sind: - Effizienz- und Einsparmaßnahmen - Innovative Speichertechnologien - Virtuelle Kraftwerke und entsprechende Softwareentwicklung und - investition Initiierungsmodell (IM) Beitrag zur Energiewende durch Anforderungen an die Aktivitäten der Ökostromanbieter zur Planung, Finanzierung und Errichtung von EE-Erzeugungsanlagen. Dabei sind die aufzubauende Kapazität und die diesbezügliche zusätzliche EE-Erzeugungsmenge an die Menge des abgesetzten Ökostroms gekoppelt. Händlermodell (HM) Kriterien für den Beitrag zur Energiewende durch die Nachfrage nach einem bestimmten Strommix, der die Energiewende fördernde Merkmale aufweist; dies umfasst: Besondere Anforderungen an die Altersstruktur zur gezielten Förderung neuer Anlagen; sowie Keine Doppelförderung durch öffentliche Förderinstrumente. Optional (alle Modelle): Gütesiegel für die Zertifizierung der gesamten Absatzmenge 3 Die Vergabe des Gütesiegels Das Gütesiegel wird jeweils an einzelne Stromprodukte vergeben und gilt in der Regel für ein Kalenderjahr für die gesamte Strommenge, die unter dieser Produktbezeichnung verkauft wird. Der Ökostrom-Anbieter weist jährlich die Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen nach, sodass die verkaufte Ökostrom-Menge dem jährlichen Verbrauch der belieferten Endkunden entspricht. Die Einhaltung der Kriterien zertifizierter Ökostromprodukte wird jährlich durch einen unabhängigen technischen Gutachter geprüft. 3

4 4 Kriterien für alle Modelle 4.1 Beteiligungsverhältnisse des Ökostromanbieters Ein Anbieter kann Ökostromprodukte nur ok-power zertifizieren lassen, wenn er weder mittel- noch unmittelbar an einer atomtechnischen Anlage oder einem Braunkohlekraftwerk beteiligt ist. er sich nicht mittel- oder unmittelbar im Besitz eines mittel- oder unmittelbaren Eigentümers einer atomtechnischen Anlage oder eines Braunkohlekraftwerkes im In- oder Ausland befindet, wenn dessen Beteiligung an dem Ökostromanbieter über 50% liegt. er nicht mittel- oder unmittelbar an einem Steinkohlekraftwerk im In- oder Ausland beteiligt ist, das nach dem als Neubau erstmals in Betrieb geht oder gegangen ist; sowie er keine mittel- oder unmittelbare wesentliche Beteiligung nach dem an einem Steinkohlekraftwerk im In- oder Ausland, egal welchen Alters, erworben hat. er im zu zertifizierenden Zeitraum keine Errichtung eines Atom-, Stein- oder Braunkohlekraftwerks im In- oder Ausland mittel- oder unmittelbar plant. er sich nicht mittel- oder unmittelbar mit mehr als 50% im Besitz eines mitteloder unmittelbaren Eigentümers findet, der die Errichtung eines Atom- oder Kohlekraftwerkes mittel- oder unmittelbar im In- oder Ausland plant. 4.2 Verbraucherschutz Das zu zertifizierende Ökostromprodukt muss faire und transparente Vertragsbedingungen vorweisen. Anbieter müssen die folgenden Anforderungen an den Verbraucherschutz für private Haushaltskunden erfüllen: Zahlungen an den Ökostrom-Anbieter werden nicht per Vorkasse entrichtet. Die Vertragsbedingungen enthalten keine Mindestabnahmemenge (außer als Bestimmungsgrenze für die Gewährung eines Neukundenbonus). Die Vertragsbedingungen schreiben keinen Verkauf von festgelegten Mengenpaketen vor. 4.3 Stromherkunft Der vertraglich gelieferte Strom darf ausschließlich aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen stammen, die gleichzeitig strenge ökologische Anforderungen erfüllen. 4

5 5 Kriterien zur Förderung der Energiewende 5.1 Innovationsfördermodell Im Innovationsfördermodell werden mit über den Strompreis erhobenen Förderbeiträgen der Ökostromkunden innovative Technologien und zukünftige Geschäftsmodelle gefördert. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die die Energiewende in besonderem Maße voranbringen, die aber unter derzeitigen Bedingungen noch nicht wirtschaftlich umsetzbar sind, und z.b. durch Energieeffizienz- und Einsparmaßnahmen den Strombedarf reduzieren, Stromerzeugung und -nachfrage aufeinander abstimmen, durch Bildungsmaßnahmen gesellschaftliche und unternehmerische Akteure befähigen, selbst für die Energiewende aktiv zu werden. Der Anbieter lässt sich die Projekte vorab von ok-power als zertifizierungsfähig anerkennen, so dass Planungssicherheit entsteht und ein Beitrag zur Energiewende gewährleistet ist. Der Ökostromanbieter bucht für jede an seine Endkunden abgesetzte Kilowattstunde Ökostrom einen Förderbeitrag (netto) in folgender Höhe auf ein Rücklagenkonto für Innovationen ( Innovationsfonds ) und investiert diesen zeitnah: Strommenge pro Abnahmestelle und Jahr Für die ersten kwh Von bis kwh Von bis kwh Ab kwh Förderbeitrag 0,5 ct/kwh 0,4 ct/kwh 0,3 ct/kwh 0,2 ct/kwh 5.2 Initiierungsmodell Im Rahmen des Initiierungsmodells erzeugt der Ökostrom-Anbieter selbst Strom aus erneuerbaren Energien oder kauft diesen vom Erzeuger auf und liefert ihn vertraglich an seine Kunden. Um den geforderten Beitrag zur Energiewende zu erreichen, muss der Ökostrom-Anbieter durch eigene organisatorische und finanzielle Initiative ( Initiierungsleistung ) den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreiben. Ein solches Engagement kann sich dabei im Rahmen staatlicher Fördermaßnahmen (z.b. EEG) bewegen und bemisst sich an der ganz oder teilweise anrechenbaren EE- Stromproduktion der initiierten Anlagen. Zur Nutzung des Initiierungsmodells, muss die zertifizierte Strommenge des Ökostromprodukts größer als 25 % bezogen auf den gesamten Endkundenabsatz des Ökostromanbieters sein und jährlich mindestens 5 GWh/a betragen. Als Initiierung wird im Rahmen der ok-power Zertifizierung die Finanzierung oder Projektierung einer neuen Ökostrom-Erzeugungsanlage durch den Ökostrom-Anbieter definiert, welche innerhalb von fünf Jahren in Betrieb gehen soll. 5

6 Bei den Anforderungen an den Umfang der Initiierungsleistungen wird zwischen Anforderungen für den Absatz an Bestandskunden und Anforderungen für zusätzlichen Absatz an Neukunden unterschieden. Für Bestandskundenabsatz stellt der Ökostromanbieter sicher, dass innerhalb eines 5-Jahreszeitraums eine zusätzliche Ökostrommenge aus von ihm initiierten Anlagen in das Stromnetz eingespeist wird, welche 4% des Bestandskundenabsatzes entspricht. Aus Sicht von Bestandskunden wird damit alle 25 Jahre eine neue Ökostromanlage initiiert, welche seinen Strombedarf deckt. Maßgeblich für die Bestimmung des anteiligen Absatzes an Bestandskunden ist die Absatzmenge, welche fünf Jahre zuvor an Endkunden verkauft wurde. Für zusätzlichen Neukundenabsatz stellt der Ökostromanbieter sicher, dass innerhalb des 5-Jahreszeitraums eine zusätzliche Ökostrommenge aus von ihm initiierten Anlagen in das Stromnetz eingespeist wird, welche 50 % seines zusätzlichen Neukundenabsatzes entspricht. Dies bedeutet, dass der Ökostromanbieter im jährlichen Durchschnitt Ökostromanlagen mit einer Stromproduktion initiiert, welche 10 % des Stromverbrauchs seiner zusätzlichen Neukunden entspricht. Maßgeblich für die Bestimmung des anteiligen zusätzlichen Absatzes an Neukunden ist die zusätzliche Absatzmenge oberhalb des maximalen Jahresabsatzes innerhalb der letzten 5 Jahre. 5.3 Händlermodell Im Rahmen des Händlermodells erzeugt der Ökostrom-Anbieter selbst Strom aus erneuerbaren Energien oder kauft diesen vom Erzeuger auf und liefert ihn vertraglich an seine Kunden. Um den geforderten Nutzen für die Umwelt zu erreichen, muss das gelieferte Stromportfolio folgende Anforderungen erfüllen und aus Anlagen stammen, die nicht bereits öffentlich gefördert werden: In jedem Kalenderjahr muss der Anteil von Strom aus zusätzlichen Neuanlagen mindestens 33% des Beschaffungsportfolios eines zertifizierten Produkts ausmachen. Als Neuanlagen gelten generell solche Anlagen, die nicht länger als sechs Jahre vor Beginn des Kalenderjahres, in dem der zertifizierte Strom verkauft wird, in Betrieb gegangen sind. Darüber hinaus müssen in jedem Kalenderjahr mindestens weitere 33% des Beschaffungsportfolios dieser Produkte aus Strom aus zusätzlichen neueren Bestandsanlagen bestehen. Als neuere Bestandsanlagen gelten generell solche Anlagen, die mindestens sechs, jedoch nicht länger als zwölf Jahre vor Beginn des Kalenderjahres, in dem der zertifizierte Strom verkauft wird, in Betrieb gegangen sind. Ziel dieser Regelung ist es, dass spätestens alle sechs Jahre neue Anlagen (oder Anlagen mit wesentlichen Reinvestitionen) für einen Teil der zertifizierten Strommenge unter Vertrag genommen werden. Zugleich soll ein Anreiz bestehen, Anlagen, die nicht mehr als neu gelten, noch weitere sechs Jahre im Portfolio zu halten. Damit soll die Amortisation der Investitionen erleichtert werden. 6

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