Inhaltsverzeichnis. Vergabeunterlagen... Projektinformation Bewerbungsbedingungen VgV Form und Übermittlung des Angebots...

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2 Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen... 1 Projektinformation... 1 Vergabeunterlagen... 3 Bewerbungsbedingungen VgV Gegenstand der Auftragsvergabe Angebotsabgabe Fristen Form und Übermittlung des Angebots Einfache Textform Elektronische Signatur Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen Bietergemeinschaften Unterauftragnehmer Verbundene Unternehmen Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Hinweise zu Prüfung und Wertung der Angebote 9 4. Abschluss des Vergabeverfahrens Nachprüfungsverfahren Kommunikation im Vergabeverfahren.. 10 Angebotsaufforderung Eigenerklärung. 12 Gewerbezentralregister Name des Unternehmens Unternehmensform Juristische Personen/Personenvereinigungen Natürliche Person / GbR Struktur Bieter Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als: Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: Bevollmächtigter Vertreter: Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern: Informationen zur KMU-Eigenschaft 18 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Definitionen der Leistungsarten Begriffe der Gebäude-Innenreinigung Baufeinreinigung Grundreinigung / Intensivreinigung: Grundpflege i

3 1.4. Zwischenreinigung Unterhaltsreinigung Teilflächenreinigung Sonderreinigung Ausführung der Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung Kehren Kehrsaugen Polieren Poliersaugen Cleanern (Spraymethode) Feuchtwischen Nasswischen Nasswischen zweistufig Punktuelles Nasswischen Nassscheuern Saugen Bürstsaugen Shampoonierung Sprühextraktion Kombination Shampoonierung / Sprühextraktion Teppichreinigungspulver Garnpad-Faserpadreinigung Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Ausführung der Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken und Wänden Inhalt entleeren und entsorgen Inhalt Wiederverwertung zuführen Bestücken Entstauben / Spinnweben Feuchtreinigung Nassreinigung Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen Polieren Pflegend behandeln Ausführung der Glasreinigung ohne Rahmen Ausführung der Glasreinigung mit Rahmen Erklärung_zur_Vermeidung_von_Kinderarbeit Anwendungsbereich Eigenerklärung Erklärung_zum_Mindestlohn Vereinbarung_zur_Auftragsverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel.. 41 ii

4 1 Anwendungsbereich Konkretisierung des Auftragsinhalts Verantwortlichkeit und Weisungsbefugnis Beachtung zwingender gesetzlicher Pflichten durch den Auftragsverarbeiter Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle Mitteilung bei Verstößen durch den Auftragsverarbeiter Löschung und Rückgabe von Daten Subunternehmen 47 9 Datenschutzkontrolle Anweisungs-, empfangs- und kontrollberechtigte Personen Schlussbestimmungen Anhang Niederschrift über die Verpflichtungserklärung Anhang Technische und organisatorische Maßnahmen Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen 51 2 Innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation des Auftragsverarbeiters Konkretisierung der Einzelmaßnahmen Anhang Muster eines Löschungsprotokolls Anhang Liste der anweisungs-, empfangs- und kontrollberechtigte Personen Datenschutzhinweis Besondere_Vertragsbedingungen_ZVSt Produkte/Leistungen 71 Kriterienkatalog Anlagen iii

5 VERFAHRENSINFORMATIONEN Ausschreibung Verfahren: 2018S Gebäudereinigung TFZ Straubing INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG Das Technologie und Förderzentrum in Straubing schreibt die Unterhaltsreinigung sowie die Glas und Rahmenreinigung für ihre Gebäude im Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe aus. Für Los 1 Unterhaltsreinigung beläuft sich die Grundfläche auf rund 6.890m². Für Los 2 Glas und Rahmenreinigung beläuft sich die Grundfläche auf rund 2.008m². Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. März INFORMATIONEN ALLGEMEIN Auftragsname Vergabeart Auftraggeber Liefer /Ausführungsort VERFAHREN Losweise Vergabe Zuschlagskriterium Nebenangebote Gebäudereinigung TFZ Straubing Offenes Verfahren (EU) Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Straubing Ja Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: UfAB VI: Einfache Richtwertmethode Nebenangebote sind nicht zugelassen TERMINE Frist Bieterfragen :00 Angebotsfrist :00:00 Bindefrist ANGEBOTE Verwendung elektronischer Mittel URL für elektronische Angebote Zulässige Signaturen Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen Textform nach 126b BGB ELEKTRONISCHE TEILNAHME BROWSEREINSTELLUNGEN Verwenden Sie zur Navigation in evergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungs Server übertragen und evergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren! Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser: JavaScript muss aktiviert sein Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein Pop Ups müssen erlaubt sein Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht" Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt. ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach 126b BGB erfüllt. Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter Handbuch erläutert. Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF Datei. KOMMUNIKATION Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten". Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter Verfahrensinformationen 1/2 1

6 "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme. Verfahrensinformationen 2/2 2

7 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: 2018S Gebäudereinigung TFZ Straubing Bewerbungsbedingungen 1. Gegenstand der Auftragsvergabe Das Technologie und Förderzentrum in Straubing schreibt die Unterhaltsreinigung sowie die Glas- und Rahmenreinigung für ihre Gebäude im Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe aus. Für Los 1 Unterhaltsreinigung beläuft sich die Grundfläche auf rund 6.890m². Für Los 2 Glas- und Rahmenreinigung beläuft sich die Grundfläche auf rund 2.008m². Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. März Angebotsabgabe 2.1. Fristen Die Angebotsfrist endet am :00:00 Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen. Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist). Die Frist für Bieterfragen endet am :00 Uhr. Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet. 3

8 2.2. Form und Übermittlung des Angebots Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben. Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt. Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform evergabe. Sie können die online-bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote ) einwählen. Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im Bieter-Handbuch dargestellt. Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden: Einfache Textform Bei Auswahl der Textform nach 126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button Unterschreiben. Elektronische Signatur Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß 2 Nr. 2. und Nr. 3 des Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen. Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise. Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein. Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht gesondert abgefragt werden. 4

9 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro. Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden. Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas anderes. Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des 56 VgV vor. Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthält. Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem Sinne ändern können. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind. Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als nicht abgegeben. Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen. 5

10 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich vereidigten Übersetzer gefertigt wurden. Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Die Rügeobliegenheit nach 160 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt. Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des Auftraggebers. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig. Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen. Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden. Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. 6

11 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des 48 Abs. 8 VgV abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen. Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen Bietergemeinschaften Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften, 7

12 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können. Unterauftragnehmer Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der vorgesehenen Unterauftragnehmer die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist. Verbundene Unternehmen Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der vorgesehenen verbundenen Unternehmen die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der Angebote der Beteiligten. 8

13 Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt. 3. Hinweise zu Prüfung und Wertung der Angebote Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich formaler Vollständigkeit und Richtigkeit, des Vorliegens von Ausschlussgründen, Eignung der Bieter, Angemessenheit der Preise sowie Wirtschaftlichkeit geprüft und bewertet. 4. Abschluss des Vergabeverfahrens Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hin, wonach für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist. Bei Verhandlungsverfahren behält sich der Auftraggeber gemäß 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des 134 GWB informieren. 5. Nachprüfungsverfahren Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Ein Antrag auf Nachprüfung nach 160 ff. GWB ist schriftlich zu stellen und an die Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Promenade 27, Ansbach zu richten. 9

14 Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 135 Absatz 1 Nummer Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben ( 182 Abs. 1 GWB). Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht. 6. Kommunikation im Vergabeverfahren Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten". Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per . Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme. Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen in der evergabe mitgeteilten -Adressen auch tatsächlich erreichbar sind. Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.b. Abwesenheitsassistenten) andere Kontaktdaten mitgeteilt werden. 10

15 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: 2018S Gebäudereinigung TFZ Straubing Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner Ablauf der Angebotsfrist: Ablauf der Bindefrist: :00: voraussichtliche Ausführungsfrist: Beginn: Ende: Datum: Aufforderung zur Angebotsabgabe Sehr geehrte Damen und Herren, die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben. Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen. Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen. Freundliche Grüße Julia Schwarzhuber 11

16 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: 2018S Projektname: Gebäudereinigung TFZ Straubing Firmenbezeichnung und -anschrift Eigenerklärung Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.b b, 89c, 261, 263, 264, b, 108e, a, a StGB, Art. 2 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. 12

17 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es liegt kein Ausschlussgrund nach 21 AentG, 19 MiloG, 21 SchwarzArbG und 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG oder 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens wegen Verstoßes gegen eine in 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. 13

18 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: 2018S Gebäudereinigung TFZ Straubing Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO Öffentliche Auftraggeber sind nach 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von verpflichtet, für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a GewO anzufordern. Hierzu werden folgende Angaben benötigt: 1. Name des Unternehmens 2. Unternehmensform Juristische Person/Personenvereinigung (z.b. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG) (bitte weiter bei Punkt 3) Natürliche Person / GbR (bitte weiter bei Punkt 4) 3. Juristische Personen/Personenvereinigungen Sitz der Firma Anschrift der Firma Straße und Hausnummer PLZ und Ort Handelsregisternummer Registergericht 14

19 4. Natürliche Person / GbR Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt. Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im Angebotsassistenten hoch. 1. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 2. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 3. Gesellschafter Geburtsname Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsname der Mutter 15

20 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: 2018S Gebäudereinigung TFZ Straubing Darstellung der Struktur des Bieters 1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als: Einzelbieter Bietergemeinschaft Name des Bieters / der Bietergemeinschaft: unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V) unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U) 2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: Name und postalische Anschrift Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff der Bewerbungsbedingungen vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch. 16

21 3. Bevollmächtigter Vertreter: Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters 4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern: Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden: Name und postalische Anschrift Status V / U Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts Bitte zusätzlich Ziffer und der Bewerbungsbedingungen beachten. 17

22 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: 2018S Gebäudereinigung TFZ Straubing Firmenbezeichnung und Anschrift Informationen zur KMU-Eigenschaft Zur Überprüfung ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen Daten zum Ergebnis von Vergabeverfahren. Bitte geben Sie hierzu in der Abfrage im Arbeitsschritt Eignungs- bzw. Leistungskriterien an, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der Empfehlung 2003/351/EG erfüllt. Die maßgebenden Kriterien nach dieser Definition sind: eine Mitarbeiterzahl von weniger als 250 Personen und ein Jahresumsatz von nicht mehr als 50. Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EUR. Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union herausgegebenen Benutzerleitfaden zur Definition von KMU. Es handelt sich um einen rein statistischen Wert, d.h. die Angabe zu diesem Punkt hat keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit. 18

23 Projekt-Nr.: 2018S Aktenzeichen: Projektname: Gebäudereinigung TFZ Straubing Firmenbezeichnung und -anschrift Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Name des sich verpflichtenden Unternehmens Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den Fähigkeiten bzw. Mitteln und Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die nachfolgenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung Ort, Datum, Unterschrift 19

24 Projekt-Nr.: Aktenzeichen: Projektname: 2018S Gebäudereinigung TFZ Straubing Definition der Leistungsarten Inhaltsverzeichnis 1. Begriffe der Gebäude-Innenreinigung Baufeinreinigung Grundreinigung / Intensivreinigung: Grundpflege Zwischenreinigung Unterhaltsreinigung Teilflächenreinigung Sonderreinigung Ausführung der Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung Kehren Kehrsaugen Polieren Poliersaugen Cleanern (Spraymethode) Feuchtwischen Nasswischen Nasswischen zweistufig Punktuelles Nasswischen Nassscheuern Saugen Bürstsaugen Shampoonierung Sprühextraktion

25 2.15. Kombination Shampoonierung / Sprühextraktion Teppichreinigungspulver Garnpad-Faserpadreinigung Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Ausführung der Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken und Wänden Inhalt entleeren und entsorgen Inhalt Wiederverwertung zuführen Bestücken Entstauben / Spinnweben Feuchtreinigung Nassreinigung Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen Polieren Pflegend behandeln Ausführung der Glasreinigung ohne Rahmen Ausführung der Glasreinigung mit Rahmen 15 21

26 1. Begriffe der Gebäude-Innenreinigung 1.1. Baufeinreinigung Definition: Die Baufeinreinigung ist identisch mit den in der Praxis geläufigen Begriffen "Bauschlussreinigung" sowie "Erstreinigung bzw. -pflege". Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt. Ziel: Oberflächen (Böden, Decken, Wände, festeingebaute Einrichtungsgegenstände sowie Fenster komplett) sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten; außerdem sollen die Oberflächen staub-, wischspuren- und schlierenfrei sein Grundreinigung / Intensivreinigung: Definition: Die Räume sind auszuräumen, Schränke, bewegliches Mobiliar und Kühlschränke sind von der Stelle zu rücken, um eine Reinigung zu ermöglichen. Lediglich schwere Möbel, die nicht von zwei Personen von der Stelle wegzurücken sind, können stehen bleiben. Der Schmutz ist durch Scheuern zu lösen. Scharfe Reinigungsmittel, die den Bodenbelag angreifen, dürfen nicht verwendet werden (für Linoleumböden darf die Reinigungslösung den ph-wert 9,5 nicht überschreiten). Auftragen von geeigneten Pflegemitteln auf allen Hartbelägen und polieren, soweit notwendig (ph-wert nicht höher als 8,5). Textile Beläge sind zu saugen. Flecken sind zu entfernen. Eine Teppichgrundreinigung erfolgt nur nach Aufforderung. Im Rahmen der Grundreinigung sind die Möbel und Einbauschränke (innen und außen), die Einrichtungsgegenstände, Waschbecken, Fliesen, Spiegel, Heizkörper, Lüftungen, Fenster mit Rahmen, Fensterbretter, Schalter, Sockelleisten usw. zu reinigen. Es sind hierfür geeignete Reinigungsmittel zu verwenden. Das Mobiliar darf nicht geschrubbt oder gescheuert werden. Einrichtungsgegenstände sind mit dem jeweils dafür geeigneten Spezialmittel zu reinigen. Abwaschbare Wandflächen, soweit ohne Steighilfe erreichbar, sind ganzflächig zu reinigen. Von den Bodenflächen werden haftende Verschmutzungen und / oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt. 22

27 Ziel: Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist Grundpflege Definition: Bei der Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Grundpflege setzt eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung voraus. Ziel: Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung. Hinweis: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein Zwischenreinigung Definition: Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben. Ziel: Die Oberfläche soll in ihrer Optik verbessert werden. Stark frequentierte Bereiche sind in ihrem Gesamterscheinungsbild der übrigen Fläche anzupassen. Hinweis: Die Zwischenreinigung ersetzt üblicherweise die Grundreinigung nicht, sondern zögert diese lediglich hinaus 1.5. Unterhaltsreinigung Definition: Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Ziel: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. 23

28 1.6. Teilflächenreinigung Definition: Sie beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker Frequentierung in der Optik negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die Grundreinigung hinauszuzögern. Ziel: Vgl. Zwischenreinigung. Hinweis: Die Methoden bei textilen und nichttextilen Belägen sind mit der Zwischenreinigung vergleichbar Sonderreinigung Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen. Ziel: Je nach Auftrag und Arbeiten unterschiedlich. Hinweis: Sie werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben. 2. Ausführung der Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung 2.1. Kehren Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel: Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. 24

29 2.2. Kehrsaugen Definition: Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Ziel: Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.) Polieren Definition: Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen. Ziel: Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung. Hinweis: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden nach DIN Teil2 - Gleitreibungswert zwischen 0,3 und 0, Poliersaugen Definition: Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang; dazu werden Fußbodenreinigungsmaschinen mit einem Saugaggregat ausgerüstet. Ziel: Verkehrsspuren und teilweise haftende Verschmutzungen werden beseitigt; die Oberfläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren. Hinweis: Fußbodenreinigungsmaschinen werden mit einem Saugaggregat ausgerüstet. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. 25

30 2.5. Cleanern (Spraymethode) Definition: Das Cleaner-Mittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert. Ziel: Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich. Hinweis: Die Trittsicherheit darf nicht einschränkt werden Feuchtwischen Definition: Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und auf liegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Hinweis: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge wie z.b. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc. 26

31 2.7. Nasswischen Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. Ziel: Oberflächen sollen frei von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabstriche können auf der Oberfläche noch vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden Nasswischen zweistufig Definition: Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. Ziel: Vgl. Nasswischen. Hinweis: Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen; außerdem trocknet das Wischwasser schneller, so dass die Rutschgefahr verringert wird. 27

32 2.9. Punktuelles Nasswischen Definition: Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der Gesamtfläche nassgewischt. Ziel: Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis - bezogen auf die Gesamtfläche - eingeschränkt. Hinweis: Häufig ist diese Methode in Schulungseinrichtungen dort vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche nassgewischt wird. Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten beseitigt werden Nassscheuern Definition: Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen. Ziel: Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein Saugen Definition: Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger. Ziel: Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z.b. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Hinweis: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird. 28

33 2.12. Bürstsaugen Definition: Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine. Ziel: Oberflächen sollen frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und Flaum; in den Teppichflor eingedrungene Substanzen (z.b. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee etc.) können noch auf der Oberfläche sichtbar sein Shampoonierung Definition: Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel: Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen - soweit nach dem Stand der Technik durchführbar - ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. Hinweis: Je nach Beschaffenheit des Schaumes unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern Sprühextraktion Definition: Aufsprühen der Reinigungslösung ohne Druck. Nach kurzer Einwirkzeit klares Wasser unter Druck einsprühen. Diesen Vorgang so lange wiederholen bis die Reinigungslösung vollständig entfernt ist bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte. 29

34 Ziel: Oberfläche, die frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen ist - soweit nach dem Stand der Technik durchführbar - ebenso von Staub und Flaum. Hinweis: Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet Kombination Shampoonierung / Sprühextraktion Definition: Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung. Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen. ggf. Nachdetachur. Hochflorteppiche aufbürsten. Ziel: Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion Teppichreinigungspulver Definition: Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. einer Bürstsaugmaschine abgesaugt. Ziel: Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche soll je nach dem Stand der Technik möglichst frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen sowie von aufliegendem Staub und Flaum sein. Hinweis: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet Garnpad-Faserpadreinigung Definition: Methode zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Nach dem Aufsprühen einer Reinigungschemikalie erfolgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads (Faserpads) unter Verwendung einer Einscheibenmaschine. 30

35 Ziel: Vgl. Teppichreinigungspulver. Hinweis: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition: Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen). Je 100 qm Unterhaltsreinigung sind mindestens 3 qm Fläche Fleckenentfernung inbegriffen. Ziel: Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. Hinweis: Eine Fleckentfernung ersetzt keine Grundreinigung in gewissen Zeitabständen. Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet. Aufgrund der punktuellen Fleckentfernung kann sich im Gesamterscheinungsbild eine unterschiedliche Optik ergeben. 3. Ausführung der Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken und Wänden 3.1. Inhalt entleeren und entsorgen Definition: Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel: Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.b. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln). 31

36 3.2. Inhalt Wiederverwertung zuführen Definition: Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z.b. Alu, Glas, Papier, etc.) Ziel: Abfall wird fachmännisch getrennt (z.b. Papier, Glas, Alu) Bestücken Definition: Ein Gegenstand (z.b. Handtuchhalter, Seifenspender Toilettenpapier etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z.b. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Ziel: Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend des angegebenen Termins mit Verbrauchsmaterial befüllt sein. Hinweis: Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss vertraglich festgelegt werden, wer die zu bestückenden Verbrauchsmaterialien stellt Entstauben / Spinnweben Definition: Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien vom Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt. Ziel: Gegenstand/Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein Feuchtreinigung Definition: Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel: Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. 32

37 3.6. Nassreinigung Definition: Haftende Verschmutzungen (z.b. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel: Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub und Schlieren Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen Definition: Griffspuren, Spritzer oder hartnäckige Flecken werden punktuell und gezielt durch Feuchtoder Nassreinigung - ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand entfernt. Ziel: Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein Polieren Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern. Ziel: Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein Pflegend behandeln Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ziel: Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegtem Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. 33

38 4. Ausführung der Glasreinigung ohne Rahmen Definition: Ein-, zwei- oder mehrseitige Reinigung der Glasflächen entsprechend der Ausschreibung in bestimmten Zeitabständen unter Verwendung eines geeigneten Glasreinigungsmittels. Kalkbeläge auf den Glasflächen müssen beseitigt werden. Ziel: Die Glasflächen sind staubfrei, schlierenfrei und wasserfleckenfrei. Hinweis: Fensterbänke sind abzuräumen (Blumenstöcke etc.) und abzuwischen. Das Umgebungsfeld der Fenster, darf nach der Reinigung keine Verschmutzungen aufweisen (Wasserflecken etc.). Durch den Auftragnehmer bei der Reinigung verursachte Verschmutzungen sind auf seine Kosten zu entfernen. Einrichtungsgegenstände und dergleichen sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Veränderte Stores und Übergardinen sind in ihre Ausgangsstellung zu bringen. 5. Ausführung der Glasreinigung mit Rahmen Definition: Ein-, zwei- oder mehrseitige Reinigung der Glasflächen entsprechend der Ausschreibung in bestimmten Zeitabständen unter Verwendung eines geeigneten Glasreinigungsmittels. Kalkbeläge auf den Glasflächen müssen beseitigt werden. Reinigung der gesamten Rahmenflächen inkl. Falze, Beschläge innere und äußere Fensterbänke und Brüstungen unter Beimischung eines geeigneten Mittels in bestimmten Zeitabständen. Die Fugen zwischen den Fensterrahmen und den Blenden besonders oberhalb der Schrägverglasungen sind von sämtlichen Verschmutzungen, Moosbildung zu befreien. 34

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