Ausschreibung der Schülerbeförderung für die Herbert-Meder-Schule der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v , Uhr

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1 Ausschreibung der Schülerbeförderung für die Herbert-Meder-Schule der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. Submissionstermin: , Uhr Ort: Lebenshilfe Rhön-Grabfeld e.v. An der Stadthalle Bad Neustadt Inhaltsverzeichnis: 1. Ausschreibung 2. Anforderungen und Bedingungen 2.1 Beförderungsregelungen 2.2 Personal 3. Fahrzeuge 4. Referenzen 5. Preiskalkulation 6. Vertragsdauer 7. Beförderungsvertrag 8. Sicherheitsleistungen 9. Touren 1

2 1. Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgt für ca. 95 geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche der Herbert Meder-Schule mit angeschlossener Vorschuleinrichtung und Tagesstätte in Wilmars, Alleestraße 15. Die Kinder sind von der Wohnung zur Schule in Wilmars, Alleestraße 15 zu bringen und zu verschiedenen Zeiten (Mittagstouren: 13:00 Uhr, Regelschluss Uhr, Freitag Uhr) wieder an ihre Heimatorte zu befördern. Ab voraussichtlich Schuljahr 2019/2020 zieht die Schule wieder in das sanierte Objekt in Unsleben, Ringstr. 2. Nach gegenwärtigem Schülerstand benötigen wir mit 9-sitzigen Fahrzeugen für die Hinfahrt vom Wohnort zur Schule und zurück zum Wohnort (Schulbeginn 8:00 Uhr, Schulschluss 16:00 Uhr) inklusive der Mittagstouren am Montag und Freitag (13:00 Uhr) 33 Beförderungstouren, zusätzlich fallen Sonderfahrten (Montags bis Freitags) und Fahrten zum Schwimmunterricht nach Mellrichstadt an. Aktuelle Änderungen sind jederzeit möglich. Die Touren werden nur im Gesamtpaket vergeben. 2. Anforderungen und Bedingungen Grundlage für den Behindertentransport ist der als Anlage beigefügte Muster- Beförderungsvertrag. Damit unsere behinderten Schüler sicher und pünktlich befördert werden, sind nachfolgende Punkte Bedingung: 2.1 Beförderungsregeln Erfahrungen des Unternehmens im Behindertentransport. Bei Anfallskindern oder verhaltensauffälligen Kindern im Fahrzeug muss der Unternehmer bei Bedarf auf Verlangen des Auftraggebers eine Begleitperson bereitstellen. Momentan ist bei einem Teil der Touren erforderlich. Die Tour muss nach festgelegter Fahrroute mit den festgelegten Personen gefahren werden. Die Dauer der Beförderung (inkl. Ein- und Aussteigen) darf 1 Stunde nicht überschreiten. Eine pünktliche Abholung und Ankunft muss eingehalten werden. Fahrer bzw. Begleitperson haben die Kinder an die Lehrkräfte bzw. Eltern persönlich zu übergeben, das heißt, bei der Übergabe darf kein Kind vorübergehend ohne Aufsicht bleiben. Das beinhaltet die Abholung an der Wohnung, das Zurückbringen zur Wohnung, die Mithilfe beim Einund Aussteigen. Weiterhin gelten die einschlägigen Bedingungen des Muster-Beförderungsvertrags. 2

3 2.2 Personal Eingesetzt werden dürfen nur zuverlässige, gesundheitlich und charakterlich geeignete Fahrer mit verantwortungsbewusster, defensiver Fahrweise. Eingesetzte Fahrer über 60 Jahre müssen ihre Fahrtauglichkeit in der Personenbeförderung jährlich überprüfen lassen. Für sämtliche eingesetzte Fahrer muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzuliegen. Es dürfen nur Fahrer/innen eingesetzt werden, die gute Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Die eingesetzten Fahrer/innen sollen Erfahrung mit und Einfühlungsvermögen für geistig und körperlich behinderte Menschen haben. Praktizieren von Hilfestellungen für geistig behinderte, teils mehrfach behinderte Menschen. Den behinderten Menschen muss mit Respekt und Würde begegnet werden. Im Fahrdienst muss ein absolutes Rauchverbot eingehalten werden. Zuverlässige tägliche Mitteilung an die Schulkräfte, welche Kinder warum nicht zum Schulbesuch abgeholt werden konnten. Der Fahrdienstleiter muss sein Büro im Landkreis Rhön-Grabfeld haben. Personalwechsel muss der Lebenshilfe bekannt gegeben werden. Fahrer, welche die genannten Anforderungen nicht erfüllen, müssen vom Unternehmer von der Schülerbeförderung entbunden werden. Es gelten hier im Übrigen die Punkte bis des Muster-Beförderungsvertrags, wobei bei Fahrzeugen bis 9 Sitzplätze der Fahrer die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ( 15 d bis f StVZO) nicht nachweisen muss. Begleitpersonen: Beim Transport von Kindern mit einem Anfallsleiden muss der Auftragnehmer eine Begleitperson stellen. Für die notwendigen Begleitpersonen können nach den derzeit von der Regierung von Unterfranken bewilligten Sätzen pro Stunde in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für Begleitpersonen sind nicht Gegenstand des Angebotes. 3. Fahrzeuge Der Auftraggeber erhält vom Unternehmer eine Fahrzeugliste mit amtlichem Kennzeichen, Zahl der Sitzplätze und lnsassenverzeichnis. Sie wird bei Bedarf fortgeschrieben. Es dürfen ausschließlich Fahrzeuge eingesetzt warden, die nicht älter als 6 jahre sind. Die Fahrzeuge müssen mit Rückhaltesystemen nach dem aktuellen Stand der Technik ausgerüstet sein. Der Unternehmer hat sicher zu stellen, dass die Fahrer während der Fahrt über Mobilfunk erreichbar sind. Die Fahrzeuge müssen in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand sein. Für die Beförderung der ca. 6 bis 8 Rollstuhlfahrer sollen BTW eingesetzt werden. 3

4 In Einzelfällen muss der Unternehmer bei entsprechendem Bedarf die Fahrzeuge auf eigene Kosten mit einem geeigneten Beförderungssystem für Rollstuhlfahrer nachrüsten. 4. Referenzen Der Unternehmer hat seine Zuverlässigkeit als Beförderungsunternehmer im Behindertenfahrdienst durch mindestens 3 Referenzschreiben, die nicht älter als 2 Jahre sind, nachzuweisen. 5. Preiskalkulation/Beförderungsentgelt Die Grundlage für die Abrechnung sind immer nur die pro Tag tatsächlich gefahrenen Besetzt- Kilometer. Mit der monatlichen Rechnungsstellung ist ein detaillierter Nachweis der gefahrenen Besetzt-Kilometer vorzulegen. Die unter Ziffer 6. Touren genannten Besetzt-Kilometer entsprechen dem aktuellen Routenverlauf der nach Map & Guide ermittelt ist, bzw. Schülerstand und sind Grundlage für die Angebots- Abgabe. Durch Änderungen bei der Schülerbeförderung (Neuaufnahmen, Abgänge, Umzüge, krankheitsbedingte Fehltage von Kindern) können sich hier jederzeit Abweichungen und Änderungen ergeben. Es gilt hier im Übrigen Punkt 3 des MusterBeförderungsvertrags. Werden im Laufe des Schuljahres zusätzliche Touren notwendig, kann für diese nur der im Beförderungsvertrag festgelegte Preis für die Besetzkilometer angesetzt werden. Grundlage für die Kalkulation sind die nach Map & Guide ermittelten, jeweils kürzest möglichen Entfernungen. 6. Vertragsdauer Der Vertrag wird befristet für Laufzeit von 4 Jahren geschlossen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Er beginnt am 1. September 2018 und endet am 31. August Für die Tage mit Beförderungsdienst maßgeblich ist die kultusministerielle Festlegung der Schuljahrsdauer bzw. der Ferien. Es gilt hier Punkt 5 des Muster-Beförderungsvertrages 7. Beförderungsvertrag Rechtsgrundlage für beide Seiten ist der beigefügte Musterbeförderungsvertrag mit der Anlage 1 (Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden) und Anlage 2 (Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schulkindern). Mit seiner Unterschrift anerkennt der Auftragnehmer auch die in diesen Ausschreibungsunterlagen genannten zusätzlichen Regeln für die Beförderung geistig und körperlich behinderter Schulkinder. 4

5 8. Sicherheitsleistungen Der Beförderungsunternehmer hat für die Laufzeit des Beförderungsvertrages eine Sicherheitsleistung in Höhe von ,-- mittels Bankbürgschaft zu erbringen. 9. Touren s. Anlage 5

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