Ausschreibung. 1 Lagerraum mit ca. 30 m² (KG) Standort Nr. 2 ist das Neue Verwaltungszentrum (NVZ) in der Fehrenbachallee 12.
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- Marta Geiger
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1 Ausschreibung I. Mietflächen und Dauer des Mietverhältnisses Die Stadt Freiburg i. Br. bietet die auf insgesamt 3 Jahre und 9,5 Monate befristete Vermietung von Räumlichkeiten an den nachfolgend beschriebenen zwei verschiedenen Standorten in Freiburg i. Br. zur Herstellung und zum Vertrieb von Kfz- Kennzeichen an. Standort Nr. 1 ist das Anwesen Basler Straße 2, Mietfläche in der Basler Straße 2: 1 Ladenraum, ca. 31,49 m² (EG) 1 Lagerraum mit ca. 30 m² (KG) Standort Nr. 2 ist das Neue Verwaltungszentrum (NVZ) in der Fehrenbachallee 12. Mietfläche in der Fehrenbachallee 12: 1 Ladenraum, ca. 43,92 m² (EG) 1 Lagerraum, ca. 5,80 m² (EG) 1 Lagerraum, ca. 10,00 m² (UG) Der Beginn des Mietverhältnisses erfolgt in der Basler Straße 2 und ist zum bis längstens zum vorgesehen. Stadtplanauszug mit Kennzeichnung der beiden Standorte : Standort 1: Basler Straße 2 Standort 2: Fehrenbachallee 12
2 2 Die Mietflächen an den beiden unterschiedlichen Standorten sind Gegenstand eines Mietvertrages. Die Besonderheit der Situation ist begründet durch den voraussichtlich ab dem erfolgenden Umzug des Amtes für öffentliche Ordnung, sowie der weiteren untergebrachten städtischen Ämter, von der Basler Str. 2 in die neu errichteten Räumlichkeiten im Neuen Rathaus im Stühlinger. Ein genaues Umzugsdatum kann derzeit jedoch nicht zugesagt werden. Abhängig und vorbehaltlich der Einhaltung des vorgenannten Umzugstermins endet das Mietverhältnis zum an den Räumlichkeiten in der Basler Str. 2 und setzt sich im Anschluss daran, also ab dem an den neuen Räumlichkeiten im NVZ, Fehrenbachallee 12, fort. Das Mietverhältnis endet zum , ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die durch den Umzug entstehenden Erschwernisse und evtl. Behinderungen während der Umzugsphase werden als Vertragsinhalt vereinbart und begründen daher keine Mängel- oder sonstigen Ansprüche. Die Räumlichkeiten im neuen Standort sind am selben Tag zu beziehen, in dem auch das Städtische Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung die Kfz- Zulassungsstelle von der Basler Straße 2 in das NVZ verlagert. Dieser Tag wird dem Vertragspartner spätestens 2 Wochen vorher mitgeteilt. II. Mietkonditionen Die Miethöhe richtet sich nach dem erzielten jährlichen Gesamtnettoumsatz mit der Vereinbarung eines festgelegten Prozentsatzes (Umsatzmiete) sowie einer davon unabhängig zu leistenden Mindestmiete in Höhe von monatlich. Es wird um die Abgabe eines verbindlichen Angebotes einer prozentualen Beteiligung der Stadt am Gesamtumsatz (die monatliche Mindestmiete wird auf die Beteiligung der Stadt (Umsatzmiete) angerechnet), einer verbindlichen Zusage zur Leistung der monatlichen Mindestmiete von 2.500,00 EUR einer Bestätigung, sich an das abgegebene Angebot bis zu binden gebeten. In der monatlichen Mindestmiete sind bereits pauschaliert alle auf das jeweilige Mietobjekt entfallenden Betriebskosten enthalten und somit abgegolten. Zu Beginn des Mietverhältnisses ist eine Kaution in Höhe von ,00 EUR zu entrichten. Mit dem Angebot ist eine Auflistung der vorgesehenen Verkaufspreise inkl. Mehrwertsteuer für sämtliche zulässige amtliche Kennzeichen vorzulegen, damit die
3 3 voraussichtlichen Einnahmen errechnet werden können. Dabei ist anzugeben, ob der Preis sich jeweils auf ein Schild oder Schilderpaar bezieht. Die Angabe des Preises dient nur der Berechnung. Für den Zuschlag ist jedoch alleine die angebotene prozentuale Umsatzbeteiligung und nicht der Betrag, der sich aus Umsatzquote mal Verkaufspreis ergibt, maßgebend. Im Jahr 2015 hatte die Zulassungsstelle des Amtes für Bürgerservice und Informationsverarbeitung der Stadt Freiburg i. Br. bei einem Fahrzeugbestand von (Stand: ) Neuzulassungen Umschreibungen Ausfuhr-/Kurzzeitkennzeichen Diese Anmeldezahlen werden rein informatorisch zur Erstellung des Angebots mitgeteilt. Eine Zusicherung vergleichbarer Neuzulassungen und Umschreibungen kann nicht gegeben werden, auch dienen sie nicht als verbindliche Geschäftsgrundlage. III. Vergabekriterien und Pflichten 1. Eignungsprüfung Für den Zuschlag in Betracht kommen nur Bieterinnen / Bieter, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Bonität und Zuverlässigkeit besitzen. Hierbei werden neben den Unterlagen und Nachweisen, die dem Angebot wie nachfolgend dargestellt beizufügen sind, auch Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie von anderen Städten und Landkreisen berücksichtigt, die der Stadt Freiburg bekannt sind. Im Rahmen des Angebotes ist darzulegen, dass die Emissionen der Maschinen, die verwendet werden, dem Stand der Technik entsprechen. Gefordert wird ein Emissionsnachweis der voraussichtlich zu verwendenden Maschine. Dies hat zu geschehen durch die genaue Bezeichnung der Maschine, die verwendet wird, mit Angaben zum Fabrikat, Typ etc. Gegebenenfalls können mehrere Maschinen aufgeführt werden. Soweit diese nicht dem Stand der Technik entsprechen, wird das Angebot nicht berücksichtigt. Im Rahmen des Angebotes ist der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Verfügbarkeit der bezeichneten Maschine zu führen. Ferner ist Voraussetzung, dass alle Kraftfahrzeugkennzeichen unentgeltlich zurückgenommen und dem Recycling zugeführt werden. 2. Vorzulegende Unterlagen/Nachweise Weiterhin sind mit dem Angebot vorzulegen: Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Sozialversicherung maßgeblichen Träger Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
4 4 Ein polizeiliches Führungszeugnis Ein Nachweis mindestens vierjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der Schilderherstellung als Selbständiger oder durch Zeugnisse des Arbeitgebers für den Fall, dass bislang keine Selbständigkeit gegeben war. Eine SCHUFA-Auskunft. Hinweis: Die beabsichtigte Einmietung eines anderen, selbständigen Arbeitgebers in diese künftig durch einen Kfz-Schilderladen zu nutzenden Räume ( Schildershop und Lager Schildershop ) hat zunächst grundsätzlich zur Folge, dass dieser Arbeitgeber alle Belange des Arbeitsschutzes, d.h. auch die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung, zu erbringen hat. Zur Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen sind nach 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz alle Arbeitgeber aufgerufen, sofern Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig werden. 3. Zuschlagskriterien Unter den Bietern, die entsprechend Ziff. 1 als ausreichend geeignet erscheinen sowie die gemäß Ziffer 2 verlangten Nachweise/Unterlagen vorgelegt haben, wird sodann eine Auswahlentscheidung getroffen. Auswahlkriterium ist die höchste angebotene Umsatzbeteiligung, wobei nur Angebote berücksichtigt werden, die zumindest die auf die Umsatzbeteiligung anzurechnende Mindestmiete in Höhe von 2.500,00 EUR anbieten. Wenn gleich hohe höchste Umsatzangebote vorliegen, entscheidet zwischen diesen unter Beteiligung zweier Zeugen - das Los. 4. Betriebs- und Öffnungsverpflichtung Die Schilderprägewerkstatt muss während der gesamten Öffnungszeiten der Kfz- Zulassungsstelle des Amts für Bürgerservice und Informationsverarbeitung ständig mit genügend Arbeitskräften besetzt sein, sodass der reibungslose Arbeitsablauf der Zulassungsstelle gewährleistet ist. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle in der Basler Straße 2 sind derzeit: Montag bis Freitag: Mittwoch: Donnerstag: Samstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr durchgehend zusätzlich 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr Die künftigen Öffnungszeiten im Neuen Verwaltungszentrum (NVZ) in der Fehrenbachallee 12 lauten wie folgt:
5 5 Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Uhr bis 12:30 Uhr 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Änderungen der genannten Öffnungszeiten bleiben ausdrücklich vorbehalten. 5. Ausschluss von Schadensersatzansprüchen Falls die Vermietung der Räume nicht wie geplant von der Stadt Freiburg erfolgen kann, werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ein Mietbeginn zum kann nicht zugesichert werden. Abgabeschluss für das Angebot ist der (der Posteingangsstempel beim Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen ist maßgeblich). Die Bieterinnen / Bieter bleiben bis zum an ihr Angebot gebunden. Freiburg i. Br., den L:\ALW\Miete\_SB_Ordner\Leon\Doku 2016\Schreiben\0210_Ausschreibung_BaslerStraße_2_und_NVZ_Schilderpraegewerkstatt.docx
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