AUSSCHREIBUNG C SPORTTRAINING

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1 AUSSCHREIBUNG C SPORTTRAINING Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder zum mittlerweile 41. Mal das Akademische auf dem Hockenheimring Baden- Württemberg veranstalten zu dürfen. Am 8. November 2008 laden wir ein zum Fahrerlehrgang für straßenzugelassene Fahrzeuge und zum Sporttraining für Fahrzeuge aus dem Motorsport. Diese Ausschreibung beschreibt das Sporttraining für Tourenwagen, GT s, Sportprototypen nach FIA- und DMSB- Bestimmungen. Freies Training mit Zeitnahme - 3 Läufe je 30 Minuten Tageslizenzen sind erhältlich Sponsoren, Vertreter der Presse oder Mitglieder des eigenen Teams haben die Möglichkeit, die Faszination des Motorsports selbst zu erfahren Idealer Saisonabschluss Hoher Sicherheitsstandard: DMSB-Staffel, DRK, Streckenposten, Streckensicherung Möglichkeit für Beifahrer gegeben Parallel veranstalten wir: Fahrerlehrgang für straßenzugelassene Pkw Auf abgesperrter Strecke Grenzen der Fahrdynamik erleben und das eigene Fahrzeug im Grenzbereich beherrschen lernen. Teilnahme für Jedermann/-frau Mit normalen straßenzugelassenen PKW Theor. Unterweisung, Technische Abnahme, Papierabnahme Einführungsrunden mit Instruktoren und danach Fahren auf Gleichmäßigkeit 2 Fahrten je 25 Minuten auf dem Hockenheimring Hoher Sicherheitsstandard: DMSB-Staffel, DRK, Streckenposten Bei Interesse: Ausschreibung A Fahrerlehrgang anfordern. Weitere Informationen hierzu finden sich auch im Internet unter An dieser Stelle bedanken wir uns ganz besonders bei unseren Sponsoren und allen, die bereits seit langer Zeit diese Veranstaltung unterstützen. Weiterhin danken wir unseren Mitgliedern, die großen Einsatz beweisen und mit deren Hilfe wir auch in den folgenden Jahren diese Veranstaltung wieder ausrichten wollen. -2-

2 C1 Veranstalter Akademische Motorsportgruppe Stuttgart e.v. Postfach Stuttgart Veranstaltung genehmigt unter Registernummer T-077 C2 Grundlagen Die Veranstaltung wird nach folgenden Gesetzen und Bestimmungen, mit denen sich alle Bewerber und Teilnehmer mit Abgabe der Nennung einverstanden erklären, durchgeführt: 1. Internationales Automobil-Sportgesetz der FIA (ISG) 2. Nationale Richtlinien des DMSB 3. Vorliegende Ausschreibung und evtl. Ausführungsbestimmungen 4. Auflagen der Erlaubnisbehörden 5. Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) 6. Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO) außerhalb des Rundkurses C3 Ziel der Veranstaltung Die Veranstaltung wird auf dem kleinen Kurs des Hockenheimrings durchgeführt; die Rundenlänge beträgt 2585m. Das Training soll dazu dienen, sportlich ambitionierten Fahrern die Möglichkeit zu geben, auf einer abgesperrten und vom DMSB gesicherten Rennstrecke die fahrdynamischen Eigenheiten ihres Fahrzeuges kennen zu lernen und dabei ihr Fahrkönnen zu verbessern. Das Ziel ist daher, den Kurs auf der Ideallinie unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften in kürzester Zeit, aber mit möglichst konstanten Rundenzeiten, zu durchfahren. Eine Wertung findet nicht statt. Dem Fahrer wird lediglich eine Fahrinformation bekannt gegeben, aus der aber keine Platzierung ersichtlich ist. C4 Teilnehmer a. Fahrer: Die Fahrer benötigen eine gültige Fahrerlizenz (national oder international) des DMSB. Tageslizenzen können bei der Papierabnahme erworben werden. Die Fahrer müssen selbstverständlich auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. b. Beifahrer: Pro Fahrzeug können mehrere Beifahrer nennen, zeitgleich darf jedoch neben dem Fahrer nur einer von ihnen im Fahrzeug mitfahren. Für alle Beifahrer gelten ebenfalls sämtliche Bestimmungen dieser Ausschreibung (insbesondere die Vorschrift einer Sicherheitsausrüstung gemäß DMSB). Jeder Beifahrer bekommt eine Begleitkarte, die ihn berechtigt, in einem Fahrzeug mitzufahren. Die Begleitkarte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre, die Mindestgröße 150cm. Mitfahren ist nur auf dem Beifahrersitz gestattet. Jeder Beifahrer muß vor der Veranstaltung eine ausgefüllte Nennung abgeben. C5 Nennungen Nennungen können entweder schriftlich oder online unter www. amsev.de erfolgen. Schriftliche Nennungen sind unter Verwendung des offiziellen Nennungsformulars am Ende dieser Ausschreibung, welches vollständig und deutlich lesbar auszufüllen ist, zu richten an: Markus Sczimarowsky Gablenberger Hauptstraße Stuttgart oder per Fax. an Die Nennung soll bis zum Datum des Nennungsschlusses beim Veranstalter vorliegen. Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das Nenngeld wird dann erstattet. Bitte legen Sie der Nennung eine Kopie des Fahrzeugscheines bzw. Wagenpasses bei. -3-

3 Das Nenngeld beträgt: Frühbucher bis 8. Oktober 2008 für Gäste 235,- 220,- für Schüler/Studenten 160,- 145,- Gruppentarif (ab 5 Pers.) 210,- 195,- pro Beifahrer 25,- 25,- Box A (1 Tor, bis zu 2 Fzg.) 85,- 85,- Box B (3 Tore, bis zu 6 Fzg.) 215,- 215,- Das Nenngeld ist bei Abgabe der Nennung zu überweisen an: Akademische Motorsportgruppe Stuttgart e.v. BW-Bank (BLZ l 0l) Kontonummer: Bitte geben Sie auf der Überweisung den Namen (Vor- und Zunamen) des Fahrers mit dem Vermerk ST für Sporttraining an; sollte der Fahrer im Sporttraining eine Tageslizenz benötigen, fügen Sie bitte noch das Kürzel TL hinzu. Für Beifahrer und weitere Fahrer desselben Fahrzeugs setzen Sie bitte hinter deren Namen das Kürzel BEIF bzw. 2.F. Überweisen Sie außerdem Geld für eine Box, so verwenden Sie bitte die Stichworte Box A für 1 oder Box B für 3 Boxentore. Weitere Hinweise auf das 41. Akademische o.ä. sind nicht notwendig. Sie erleichtern uns damit die Zuordnung der Nenngelder. Nennungsschluss ist Freitag, der 1. November 2008 (Poststempel). Für später eingehende Nennungen erhöht sich das Nenngeld um 15,-. Der Tarif für Boxen ändert sich nicht. C6 Fahrzeug-Vorschriften Zur Teilnahme werden nur Fahrzeuge zugelassen, die uneingeschränkt den technischen Bestimmungen der FIA bzw. des DMSB entsprechen. Fahrzeuge ohne DMSB-Wagenpass, ohne entsprechenden Wagenpass einer ausländischen Motorsportbehörde oder ohne ordnungsgemäße Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr ( 29 StVZO.) werden zum Training nicht zugelassen. Alle Fahrzeuge müssen die von den technischen Bestimmungen der FIA bzw. des DMSB für die jeweiligen Fahrzeuggruppen auf Rundstrecke vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen aufweisen. Bei Unvollständigkeit erfolgt keine Zulassung zum Sporttraining. Darüber hinausgehende Sicherheitsvorrichtungen müssen den einschlägigen technischen Bestimmungen entsprechen und funktionsfähig sein. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, das bei allen Fahrzeugen Überrollbügel bzw. -käfig, Feuerlöscher, Verbundglasscheibe, Sicherheitsgurte, Abschleppösen hinten und vorne obligatorisch sind. Alle Fahrzeuge müssen die DMSB Geräusch- und Abgasvorschriften erfüllen. Bei Zuwiderhandlung gegen die allgemeinen Fahrzeugbestimmungen wird die Teilnahme verweigert und das Nenngeld einbehalten. Durch die Hockenheimring GmbH wird für die Veranstaltung ein maximaler Schalldruckpegel von 99 db(a) eines einzelnen Fahrzeuges vorgeschrieben. Dieser Wert wird durch die Hockenheimring GmbH bei Volllast-Vorbeifahrten gemessen. Das Messgerät befindet sich an der Nordkurve in einem Abstand von 17 m zur idealen Fahrlinie und darf 99 db(a) nicht überschreiten. Wer dieses Limit überschreitet, trägt die daraus resultierenden Kosten ( z. B. aus Strafen/Abbruch der Veranstaltung ). Formelfahrzeuge mit freistehenden Rädern sind nicht bei der Veranstaltung zugelassen. C7 Fahrer- und Beifahrerausrüstung Für jeden Fahrer und Beifahrer sind als Sicherheitsausrüstung zwingend vorgeschrieben: Schutzhelm gemäß DMSB-Vorschrift (oder ECE-Norm) flammabweisende Bekleidung gemäß der aktuellen FIA-Prüfnorm. Hierzu gehört auch flammabweisende Unterwäsche. -4-

4 Kartanzüge entsprechen dieser Prüfnorm in der Regel nicht. Als Nachweis dient der eingenähte Sticker. C8 Abnahme Vor dem Training muss jeder Teilnehmer zuerst die Papierabnahme und dann mit seinem Fahrzeug die technische Abnahme (in dieser Reihenfolge) durchlaufen. Bei der Papierabnahme sind vom Fahrer persönlich folgende Unterlagen vorzuweisen: Nennbestätigung Fahrerlizenz des DMSB (national oder international); Tageslizenzen können für 16,- erworben werden. Führerschein Klasse 3 bzw. B Kfz-Schein oder DMSB-Wagenpass Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers entsprechend C17 (falls Kfz-Schein oder Wagenpass auf einen anderen Namen als den des Teilnehmers ausgestellt ist), soweit diese Erklärung nicht bereits auf dem Nennungsformular abgegeben wurde Studentenausweis bzw. Hochschulnachweis oder Ausweis einer Akademischen Motorsportgruppe, sofern die Voraussetzung vorliegt und der Nennung nicht bereits eine Kopie hiervon beigelegt wurde. Fahrer, welche die genannten Unterlagen nicht vorweisen können, werden zur Teilnahme nicht zugelassen. Nach erfolgter Papierabnahme wird die Fahrzeugbegleitkarte ausgehändigt. Die Fahrzeugbegleitkarte muss während der Veranstaltung stets am Fahrzeug mitgeführt werden. Bei der technischen Abnahme muss jeder Fahrer und Beifahrer persönlich anwesend sein. Er hat dem technischen Kommissar seinen Helm und die flammabweisende Kombination (Fahreranzug) vorzuweisen. Fahrzeuge, die nach der technischen Abnahme beschädigt werden, werden zum Sporttraining nur dann zugelassen, wenn sie nach der Instandsetzung dem technischen Kommissar vorgeführt und von diesem als betriebssicher anerkannt wurden. Jedes Fahrzeug, das den technischen Bestimmungen der FIA bzw. des DMSB nicht in allen Bauteilen entspricht, wird von der Abnahme zurückgewiesen. Die erfolgte technische Abnahme muss auf der Begleitkarte bestätigt sein. Für die Eintragung ist der Fahrer selbst verantwortlich. Fahrzeuge ohne technische Abnahme werden zur Teilnahme am Training nicht zugelassen. C9 Kraftstoff Nur die Verwendung der an öffentlichen Tankstellen zur Ausgabe gelangenden handelsüblichen Kraftstoffe ist zugelassen. Während des Sporttrainings darf kein Reservekraftstoff in Kanistern oder sonstigen Behältern im Fahrzeug mitgeführt werden. C10 Allgemeine Fahrvorschriften Alle Teilnehmer haben sich 20 Minuten vor der im Zeitplan angegebenen Startzeit zu ihrer jeweiligen Trainingsaufstellung auf der Zufahrtsstraße hinter den Boxen (beim Industrielager)einzufinden. Der Zeitplan wird bei der Papierabnahme ausgegeben. Die Startzeiten werden mit der Nennungsbestätigung verschickt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme der Fahrer, die sich später als 20 Minuten vor ihrer Startzeit zur Trainingsaufstellung einfinden, nicht mehr garantiert werden kann. Das Training wird mit der schwarz-rot-goldenen Flagge freigegeben. Zwischen Vorstart und Start-/Ziel-Linie herrscht absolutes Überholverbot. Die Strecke darf ausschließlich im Uhrzeigersinn befahren werden. Es ist strengstens untersagt, ein Fahrzeug quer oder entgegen der Fahrtrichtung zu bewegen. Der Fahrer hat alles zu unterlassen, was andere Teilnehmer behindern oder gefährden könnte. Insbesondere sind nachfolgende Fahrzeuge zu beachten.wagen, die überholt werden, müssen den überholenden Wagen sofort Platz machen und gegebenenfalls die Ideallinie freigeben. Dabei ist -5-

5 jedes Drängen nach innen oder außen streng untersagt und wird bei Feststellung geahndet. Teilnehmer, die aus irgendeinem Grund anhalten, haben ihr Fahrzeug mit größtmöglicher Vorsicht außerhalb der Fahrbahn abzustellen. Aus Sicherheitsgründen ist das Schieben von Fahrzeugen auf der Strecke sowie das Anhalten in, vor oder nach einer Kurve untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Sicherheits-vorschriften, wie auch das absichtliche oder unabsichtliche Behindern eines Teilnehmers, führt zum Ausschluss. Jedes Benutzen der Rennstrecke außerhalb der festgesetzten Zeiten ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss sowie einer Strafe von 300,-. Jeder Teilnehmer hat seine Begleitkarte und seine Fahrerlizenz ständig mitzu-führen, so dass jederzeit (insbesondere vor dem Beginn) eine Überprüfung erfolgen kann. Die maximale Höchstgeschwindigkeit auf dem ganzen Gelände, Fahrerlager, Einfahrt Industrielager und Vorstart beträgt l0 km/h. Es wird darauf hingewiesen, dass Kinder unter 14 Jahren sich nicht ohne Aufsichtsperson im Boxenbereich und in der Boxenstraße aufhalten dürfen. C11 Reparaturen Reparaturen während des Sporttrainings dürfen nur abseits der Rennstrecke ausgeführt werden. Helfer dürfen nur an den Boxen und im Fahrerlager an den Fahrzeugen tätig sein. Liegen gebliebene Fahrzeuge werden auf Anweisung des Rennleiters in das Fahrerlager geholt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Boxenstraße beträgt 30 km/h. Es finden Kontrollen statt. C12 Versicherungen Bitte klären sie unmittelbar mit ihrer Kfz-Versicherung ob der Versicherungs-schutz aus ihrer Kfz-Versicherung (Haftpflicht und ggf. Kasko- und Insassenversicherung) auch für den Fahrerlehrgang und/oder das Sporttraining des Akademischen gilt. Seitens des Veranstalters besteht für sie und ihr Fahrzeug für das Akademische kein gesonderter Kfz- Versicherungsschutz. Für diesen Versicherungsschutz müssen sie daher selbst Sorge tragen. C13 Proteste Proteste im Sinne des FIA-Sportgesetzes sind nicht zulässig, da es sich nicht um einen Wettbewerb handelt. Entscheidungen der Zeitnahme, Technischen Abnahme, Papierabnahme, der Sachrichter, Rennleitung sowie der Fahrtleitung sind unanfechtbar. C14 Organisation Organisation und Fahrtleitung: Markus Eitel, Tel: , Ulrich Hübner, Tel.: Fax.: , Felix Waniek Tel: Technische Abnahme: Frank-Martin Stock, Ehringshausen Rennleitung Hans-Walter Kling, Solms Nennungen Thomas Ehlert, Tel.: 0176/ Papierabnahme: Markus Sczimarowsky, Tel: 0170/ Streckensicherung: Dieter Wizemann Streckenposten: Schiedsgericht: Funktionäre des BMC Hockenheim Vorstand und Fahrtleitung der Akad. Motorsportgruppe Stuttgart e.v. C15 Allgemeine Vertragserklärung der Teilnehmer Alle Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung, dass alle in der Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind der Teilnehmer uneingeschränkt den Anforderungen des Sporttrainings gewachsen ist das Fahrzeug in allen Punkten den Technischen Bestimmungen entspricht das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann -6-

6 Sie das Fahrzeug nur in optisch und technisch einwandfreien Zustand einsetzen werden Sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA ( Fédération Internationale de l Automobile ), den DMSB-Reglements, dieser Ausschreibung, den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und diese als verbindlich anerkennen und sie befolgen werden C16 Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Fahrzeugeigentümer, Fahrzeughalter und Helfer) erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen: Den DMSB, dessen Organe, Mitglieder und die Ihn bildende Clubs den AvD und seine verbundenen Gesellschaften den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste, die FIA Funktionäre, Helfer und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs-gehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber/n und Fahrer/n, gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen (jedoch nur, soweit es sich um ein Rennen, ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, oder eine Sonderprüfung zur Erzielung von Höchstgeschwindig-keiten oder kürzesten Fahrzeiten handelt), außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungs-ausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeuges sein oder mit der Nennung eine schriftliche Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers, die auf dem Nennungsformular vorbereitet ist, abgeben. Andernfalls übernehmen die Teilnehmer die Erfüllung aller deswegen entstehenden Ansprüche des Fahrzeugeigentümers durch Abgabe der Nennung. Der Veranstalter und das von ihm beauftragte -7-

7 Abschleppunternehmen übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Bergung von Fahrzeugen entstehen Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. C17 Allgemeines Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Schiedsgericht. Verbindliche Auskünfte erteilt vor, während und nach der Veranstaltung nur die Fahrtleitung. Jedes Benutzen der Rennstrecke außerhalb der festgesetzten Zeiten ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss sowie einer Strafe von 300,-. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die für die Fahrer ebenso bindend sind wie die Bestimmungen der Ausschreibung. Fahrer und Helfer verpflichten sich, die Anweisungen des Veranstalters, der Rennleitung und deren Beauftragte zu befolgen. -8-

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