Kreis Schleswig-Flensburg
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- Innozenz Langenberg
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1 Kreis Schleswig-Flensburg Tätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) für die Jahre 215 und 216 Schleswig, im Mai 217 Herausaegeben von: Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Aufsicht nach dem SbStG in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Gesundheit
2 Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des Kreises Schleswig-Flensburg Berichtszeitraum 1. Januar 215 bis 31. Dezember 216 I. Einleitung II. 1. Anzahl der Einrichtungen / Plätze / Prüfungen 1.1 Jährliche zu prüfende stationäre Einrichtungen 1.2 Nur aus besonderem Anlass zu prüfende Einrichtungen 1.3 Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen 2. Personal der Einrichtungen 3. Tätigkeit der Aufsichtsbehörde 3.1 Beratungen 3.2 Mängelberatungen 3.3 Beschwerden 3.4 Ordnungsrechtliche Verfügungen 4. Aufsicht und Arbeitsgemeinschaften 4.1 Personal in der Aufsichtsbehörde 4.2 Arbeitsgemeinschaften 5. Mitwirkung und Mitbestimmung III. Anhang 2
3 Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des/der Kreises/kreisfreien Stadt Schleswig-Flensburg von Berichtszeitraum bis Einleitung (optional) 1. Anzahl der Einrichtungen/Plätze/Prüfungen 1.1 Jährlich zu prüfende stationäre Einrichtungen 1.2 Nur aus besonderem Anlaß zu prüfende Einrichtungen 1.3 Besondere Wohn-, Pflege und Betreuungsformen 2. Personal in den Einrichtungen 3. Tätigkeit der Aufsichtsbehörde 3.1 Beratungen 3.2 Mängelberatungen 3.3 Beschwerden 3.4 Ordnungsrechtliche Verfügungen 4. Aufsicht und Arbeitsgemeinschaften 4.1 Personal in der Aufsichtsbehörde 4.2 Arbeitsgemeinschaften III. Anhang 5. Mitwirkung und Mitbestimmung Stand 1/217
4 I. Einleitung (optional, Zeilenumbrüche mit ALT + Eingabe) Nach 18 Abs. 4 SbStG sind die zuständigen Aufsichtsbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre über ihre Tätigkeiten, die Situation der stationären Einrichtungen sowie die Lebenssituation der betroffenen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung zu berichten. Nach 18 Abs. 5 SbStG sind die Berichte im Internet und in sonstiger geeigneter Weise zu veröffentlichen und unentgeltlich zugänglich zu machen. Der vorliegende Bericht erstreckt sich über den Zeitraum vom bis Der Tätigkeitsbericht soll die Öffentlichkeit über die Arbeitsinhalte der zuständigen Aufsichtsbehörden und die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Kompetenzen informieren. Die Struktur des Berichts ist vom zuständigen Ministerium in Abstimmung mit den zuständigen Behörden festgelegt worden. Die ermittelten Daten werden fortlaufend aktualisiert und beziehen sich nicht auf einen einheitlichen Stichtag. Insofern ist die Aussagekraft des Berichts über den Zustand und die Pflege- und Betreuungsqualität der stationären Einrichtungen im begrenzt. Die vorrangige Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist gem. der 3 und 22 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz die Beratung von Bewohnerinnen und Bewohner, Bewohnerbeiräten und Bewohnerfürsprecherinnen und Bewohnerfürsprecher, aber auch von Angehörigen und Betreibern von Einrichtungen nach dem SbStG, überwiegend stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Diese Beratungsfunktion wird vom Großteil der Einrichtungen im Kreisgebiet gut angenommen und zu einer kooperativen Zusammenarbeit genutzt. Erst wenn Mängel nach durchgeführter Beratung und Fristsetzung nicht abgestellt werden ( 22 SbStG), sind förmliche Verfahren z. B. in Form von Anordnungen ( 23 SbStG) bis hin zur Untersagung des Betriebes nach 25 SbStG möglich. Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsbehörde liegt in der jährlichen Überprüfung der stationären Einrichtungen. Die Überprüfung erfolgt in Schleswig-Holstein auf Grundlage der Prüfrichtlinie für Regelprüfungen nach 2 Abs. 9 SbStG. Die Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedarf im Kreisgebiet werden gemeinsam mit den Pflegefachkräften des Fachdienstes Gesundheit beraten und überprüft. Die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden unter Beteiligung jeweils einer Sozialpädagogin aus dem Fachdienst Gesundheit beraten und Überprüft. Diese sehen insbesondere die Dokumentation und Förderplanungen ein und beraten die Einrichtungsbetreiber und deren Mitarbeiterinnen vor Ort. Das Ergebnis der Überprüfung wird den Einrichtungsbetreibern in einem Prüfbericht mitgeteilt. Dieser Bericht enthält eine Kurzübersicht des Prüfergebnisses, die Darstellung der Stärken und Schwächen der Einrichtung sowie eine Aufforderung zur Abstellung ggf. festgestellter Mängel. In einer Anlage wird die Auswertung des Personalbestandes und der Dienstpläne dargestellt.
5 II. 1. Einrichtungen/Plätze/Prüfungen 1.1 Jährlich zu prüfende stationäre Einrichtungen ( 7 Abs. 1 SbStG) Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist der Tag der Regelprüfung Einrichtungsart Anzahl der stat. Ein richtungen f -Q i3 FT ). s? <D 3 ( CD CD. CD CQ CD 2 Q): RT CD Durch geführte Regel prüfungen davon mit dem MDK Erteilte Verzichte von der Regel prüfung Prüfquote Durch geführte Anlass prüfungen Altenpflege EGH gesamt Altenpflege EGH gesamt Nur aus besonderem Anlaß zu prüfende Einrichtungen ( 7 Abs. 2 SbStG) Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist der jeweils letzte bekannte Stand Anzahl der Einrichtungsart Ein richtungen Vorge-haltene Plätze Anzahl der Vorge- Ein- haltene richtungen Plätze Tagespflege Nachtpflege Kurzzeitpflege Altenheime Hospize gesamt
6 Gab es im Berichtszeitraum anlassbezogene Prüfungen? Ggf. Erläuterung: 1.3 Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ( 8 SbStG) Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist der jeweils letzte bekannte Stand Anzahl der ange- Angezeigte zeigten WG's Plätze Wohngemeinschaften 12 Gab es im Berichtszeitraum anlassbezogene Prüfungen? Anzahl der ange zeigten WG's Angezeigte Plätze 24 Ggf. Erläuterung:
7 2. Personal in den stationären Einrichtungen ( 1 SbStG-DVO) Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist der Tag der Regelprüfung Einrichtungen in denen die FKQ* gilt Erfüllung der FKQ FKQ 4- <5% FKQ <4% Be- freiungen ( 1 Abs. 2 SbStG- DVO) Altenpflege 53 7 EGH 32 gesamt 85 7 Altenpflege 3 12 EGH 24 gesamt Ggf. Erläuterungen: In 32 Einrichtungen der Eingliederungshilfe findet die Fachkraftquote keine Anwendung, da in diesen nicht mehr als vier pflegebedürftige oder mehr als 2 nicht pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner leben. *FKQ (- Fachkraftquote): Nach 1 Abs. 1 SbStG-DVO muss mindestens die Hälfte des weiteren mit den Leistungsträgern vereinbarten Personals für Betreuung und Pflege Fachkräfte sein.
8 3. Tätigkeit der Aufsichtsbehörde 3.1 Beratungen ( 3 Abs. 2 SbStG) Hinweis: Beratungen beziehen sich auf einen Gegenstand bzw. ein Ereignis und/oder sind an einen Empfängerkreis gerichtet. Die Beratung kann ggf. mehrere Beratungsaktivitäten umfassen. Es sind jeweils die wichtigsten Schwerpunkte zu nennen. Anzahl der Beratungen Beratungsschwerpunkte im Berichtszeitraum: 3.2 Mängelberatungen ( 22 SbStG) Anzahl der Mängelberatungen Altenpflege BGH gesamt Art der bei den Prüfungen am häufigsten vorgefundenen Mängel in der Altenpflege: Hinweis: Zutreffendes bitte ankreuzen, max. 3 Kreuze je Berichtsjahr 1. Wohnqualität der Einrichtung 2. Konzeption und Qualitätsmanagement 3. Umgang mit Beschwerden 4. Hauswirtschaftliche Versorgung 5. Vernetzung, Teilhabe und soziale Betreuung 6. Wahrung der Grundrechte 7. Aufbauorganisation 8. Personalstruktur und -qualifizierung 9. Personaleinsatz 1. Finanzen
9 11. Informationspflichten. 12. Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Die Freiheit einschränkende Maßnahmen 14. Arzneimittelversorgung 15. Ergebnisqualität Ggf. Erläuterungen: Art der bei den Prüfungen am häufigsten vorgefundenen Mängel in EGH-Einrichtungen: Hinweis: Zutreffendes bitte ankreuzen, max. 3 Kreuze je Berichtsjahr 1. Wohnqualität der Einrichtung ÿ ÿ 2. Konzeption und Öualitätsmanagement ÿ ÿ 3. Umgang mit Beschwerden ÿ ÿ 4. Hauswirtschaftliche Versorgung ÿ ÿ 5. Vernetzung, Teilhabe und soziale Betreuung ÿ ÿ 6. Wahrung der Grundrechte ÿ ÿ 7. Aufbauorganisation El ÿ 8. Personalstruktur und -qualifizierung El E 9. Personaleinsatz E]. ÿ 1. Finanzen ÿ ÿ 11. Informationspflichten ÿ ÿ 12. Mitwirkung und Mitbestimmung ÿ ÿ 13. Die Freiheit einschränkende Maßnahmen ÿ ÿ 14. Prozessqualität ÿ El
10 15. Umgang mit die Gesundheit gefährdenden Situationen 16. Arzneimittelversorgung 17. Ergebnisqualität Ggf. Erläuterungen: 3.3 Beschwerden Hinweis: Eine Beschwerde ist eine offene Reaktion auf eine enttäuschte Leistungserwartung. Anfragen fallen nicht hierunter. Anzahl der bei der Aufsicht eingegangenen Beschwerden Altenpflege EGH gesamt Ordnungsrechtliche Verfügungen ( 23-25, 29 SbStG) (Z.B. Anordnungen, Beschäftigungsverbote, Untersagungen, Ordnungswidrigkeiten) Anzahl der ordnungsrechtlichen Verfügungen Art der ordungsrechtlichen Verfügungen: Belegungsstopp nach 23 Abs. 4 SbStG
11 4. Aufsicht und Arbeitsgemeinschaften 4.1 Personal in der Aufsichtsbehörde in Vollzeitstellenanteilen Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist der des jeweiligen Berichtsjahres Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter 2,3 1,7 Eigene Fachkräfte (z. B. Pflegefachkräfte, Sozialpädagogen) 1,6,8 4.2 Arbeitsgemeinschaften Hinweis: Darstellung der Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft nach 19 Abs. 2 SbStG sowie der Zusammenarbeit der Aufsicht mit den anderen AG-Mitgliedern und anderen Aufsichtsbereichen Den Vorsitz und die Geschäfte für die Arbeitsgemeinschaft nach 19 SbStG (sog. AG-19) des Kreises Schleswig-Flensburg führt die hiesige Aufsichtsbehörde. Am 19. November 215 hat die letzte Sitzung der AG 19 in Fachdienst Gesundheit in Schleswig stattgefunden. An den Sitzungen haben entsprechend 19 Abs. 1 und 3 SbStG Vertreterinnen und Vertreter der folgender Verbände, Organisationen und Behörden teilgenommen: Forum Pflegegesellschaft Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung, Fachdienste Gesundheit, Besondere soziale Leistungen, Jugend und Familie Aufsichtsbehörde nach dem SbStG. Verhindert waren u. a. die AOK Nordwest (Pflegekasse), der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Nord, der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung und die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise. Die in 19 Abs. 1 SbStG augeführten Stellen - insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der Pflegekasse und des Sozialhilfeträgers - stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Aufsichtsbehörde und tauschen Informationen aus. In 216 hat keine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach 19 SbStG statt finden können, da über 8 Monate eine Stelle in der Verwaltung der Aufsichtsbehörde nicht besetzt war.
12 5. Mitwirkung und Mitbestimmung Hinweis: Stichtag der Datenerhebung ist der Tag der Regelprüfung Stationäre Einrichtungen mit rechtlich vorgeschriebenem Bewohnerbeirat Anzahl der Ein richtungen mit vorge schriebe nem Beirat davon mit gewähltem Bewohner beirat oder Ersatz gremium oder Bewohner fürspreche r/in Altenpflege EGH gesamt hr Altenpflege EGH gesamt
13 II. Anhang Erreichbarkeit der Aufsicht (Adresse, Ansprechpartner, Telefon, Fax, ) Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Flensburger Straße Schleswig Frau Schneeberg Frau Homeister Herr Pietschmann Tel / / / Fax 4621 / katja.schneeberg@schleswig-flensburg.de dagmar.homeister@schleswig-flensburg.de lars.pietschmann@schleswig-flensburg.de Fachdienst Gesundheit Moltkestraße Schleswig Pflegeeinrichtungen: Frau Naeve, Tel / Herr Klose Tel / 81-8 Behinderteinrichtungen: Frau Käufer Tel / Frau Bachert Tel / Frau Grimm Tel / Frau Volquardsen Tel / silvia.naeve@schleswig-flensburg.de ulrich-georg.klose@schleswig-flensburg.de sabine.kaeufer@schleswig-flensbug.de silke.bachert@schleswig-flensburg.de heike.grimm@schleswig-flensburg.de petra.volquardsen@schleswig-flensburg.de Anhang Kreis Schlewig-Flensburg
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