Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz der Hansestadt Lübeck für die Jahre 2013 und 2014 ( 18 Abs.
|
|
- Stefanie Bachmeier
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz der Hansestadt Lübeck für die Jahre 2013 und 2014 ( 18 Abs. 4 SbStG) Inhaltsübersicht I. Allgemeine Angaben 1. Einrichtungen und Plätze 2. Schließungen und Betriebsuntersagungen 3. Personal für betreuende Tätigkeiten (Fachkraftquote) 4. Mitwirkung und Mitbestimmung II. Tätigkeit der Aufsicht 1. Personal in der Aufsichtsbehörde 2. Beratungen 3. Prüfungen 4. Mängelberatungen 5. Beschwerden 6. Anordnungen 7. Beschäftigungsverbote, kommissarische Leitung 8. Untersagungen 9. Ordnungswidrigkeiten 10. Arbeitsgemeinschaften III. Art der bei den Prüfungen vorgefundenen Mängel Anhang 1. Konzeption, Qualitätsmanagement, Aufbauorganisation, Finanzen 2. Personalstruktur und qualifizierung 3. Informationspflichten, Mitwirkung/Mitbestimmung, Vernetzung, Teilhabe, Wahrung der Grundrechte, Beschwerdemanagement 4. Wohnqualität, Hauswirtschaft (Verpflegung, Hausreinigung, Wäscheversorgung 5. Pflege-/Betreuungsqualität, Arzneimittelversorgung, Freiheit einschränkende Maßnahmen Erreichbarkeit der Aufsicht (Adresse, Ansprechpartner, Telefon, Fax, )
2 2 I. Allgemeine Angaben 1. Einrichtungen und Plätze Anzahl der zugelassene Einrichtungen Plätze 1.1 Einrichtungen nach 7 Abs. 1 SbStG Pflegeeinrichtungen Einrichtungen der Eingliederungshilfe Einrichtungen nach 7 Abs. 2 SbStG Tagespflege Nachtpflege Kurzzeitpflege Altenheime Hospize 1 _7 1.3 Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen nach 8 SbStG Haus- und Wohngemeinschaften nach 10 SbStG Einrichtungen und Plätze insgesamt Tatsächlich belegte Plätze Schließungen und Betriebsuntersagungen Anzahl zugelassene der Einrichtungen Plätze Anzahl der im Berichtszeitraum geschlossenen Einrichtungen 0 0 davon Schließungen durch Träger 0 0 Betriebsuntersagungen durch die Aufsicht 0 0
3 3 3. Personal für betreuende Tätigkeiten (Fachkraftquote) Anzahl der Einrichtungen, bei denen die Aufsicht eine Fachkraftquote von mindestens 50 % für betreuende Tätigkeiten festgestellt hat 70 Anzahl der Einrichtungen ohne Befreiung nach SbStG-DVO, 10 bei denen die Aufsicht eine Fachkraftquote von weniger als 50 % für betreuende Tätigkeiten festgestellt hat Anzahl der Einrichtungen mit Befreiung nach SbStG-DVO - 4. Mitwirkung und Mitbestimmung Anzahl der Einrichtungen, für die die Wahl eines Bewohnerbeirates rechtlich vorgesehen ist davon Anzahl der Einrichtungen, in denen ein Bewohnerbeirat gewählt wurde Anzahl der Einrichtungen mit Ersatzgremium an Stelle des Bewohnerbeirates Anzahl der Einrichtungen mit Bewohnerfürsprecherin/Bewohnerfürsprecher II. Tätigkeit der Aufsicht 1. Personal in der Aufsichtsbehörde in Vollzeitstellenanteilen Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter eigene Fachkräfte (Pflegefachkräfte, Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger) externe Fachkräfte/Sachverständige 1,45 0,50 0,10 2. Beratungen 2.1 Anzahl der Beratungen nach 3 Abs. 2 Nr. 1 SbStG Anzahl der Beratungen nach 3 Abs. 2 Nr. 2 SbStG Anzahl der Beratungen nach 3 Abs. 2 Nr. 3 SbStG 95
4 4 3. Prüfungen im Berichtszeitraum 3.1. Anzahl der Anzeigenprüfungen neuer Einrichtungen Prüfungen nach 20 SbStG gesamt angemeldet unangemeldet Anzahl der Regelprüfungen davon gemeinsam mit dem MDK in der Nacht Anzahl der anlassbezogenen Prüfungen davon gemeinsam mit dem MDK zur Nachtzeit Gesamtzahl aller Prüfungen Erfüllung der jährlichen Prüfungspflicht (Prüfquote) im 1. Jahr des Berichtszeitraums _ 91 %_ im 2. Jahr des Berichtszeitraums _ 100 %_ 3.4. Verzicht auf Prüfungen nach 21 SbStG Anzahl gesamt davon nach Prüfung des MDK nach Prüfung Sozialhilfeträger nach Entscheidung der Aufsicht 4. Mängelberatungen nach 22 SbStG Anzahl der Mängelberatungen (mündlich und/oder schriftlich) davon mit förmlicher Beteiligung von Kostenträgern Beschwerden Anzahl der insgesamt bei der Aufsicht eingegangenen Beschwerden Anordnungen Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Anordnungen nach 23 SbStG davon Belegungsstopps nach 23 Abs. 4 SbStG Beschäftigungsverbote, kommissarische Leitung Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Anordnungen nach 24 SbStG -
5 5 8. Untersagungen Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Untersagungen nach 25 SbStG - 9. Ordnungswidrigkeiten Anzahl der im Berichtszeitraum erlassenen Bescheide nach 29 SbStG Arbeitsgemeinschaften Darstellung der Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft nach 19 Abs. 2 SbStG sowie der Zusammenarbeit der Aufsicht mit den anderen AG-Mitgliedern und anderen Aufsichtsbereichen: Im Berichtszeitraum kam die Arbeitsgemeinschaft nach 19 Abs. 2 SbStG zu zwei Sitzungen zusammen. Zum öffentlichen Teil der Gesprächsrunden wurden zudem Interessen- und Trägerverbände der in der stationären Pflege agierenden Anbieter und die Landesarbeitsgemeinschaft Heimmitwirkung zu einem Gedanken- und Informationsaustausch mit den Mitgliedern der AG19 eingeladen. In der Sitzung vom berichtete die Aufsichtsbehörde von Erfahrungen bei der praktischen Anwendung der Prüfrichtlinie in Einrichtungen der Wiedereingliederungs- und Behindertenhilfe. Die Vertreterin des Forums Pflegegesellschaft gab Erläuterungen zur wissenschaftlichen Begleitforschung der Einführung der Prüfrichtlinie. Seitens des MDK wurde zur Einführung einer neuen Pflege-Transparenzvereinbarung berichtet. Am informierte die Aufsichtsbehörde zu Veränderungen in Pflegeeinrichtungen in Lübeck. Weiter wurden die Themenbereiche Personaleinsatz/Fachkraftquote, gemeinsame Prüfungen von Aufsichtsbehörde u. MDK und Freiheit entziehende Maßnahmen erörtert. III. 1.: Art der bei den Prüfungen vorgefundenen Mängel in Pflegeeinrichtungen 1. Konzeption, Qualitätsmanagement, Aufbauorganisation, Finanzen: Teilweise nicht vollständige Konzeptionen, teilweise geringe Qualitätssicherungsmaßnahmen; PDCA- Zyklus: es kann nicht jede Phase nachgewiesen werden; Beschwerdemanagement z. T. ohne Auswertung und entsprechende Aufnahme in den PDCA-Zyklus. 2. Personalstruktur und qualifizierung: Weiterhin hohe Fluktuation, insbesondere im Leitungsbereich, hohe Fluktuation auch bei Pflegefachkräften; zum Teil Fachkraftquote nicht eingehalten, da Engpässe auf dem Arbeitsmarkt bestehen. Auch bei Zeitarbeitsfirmen oftmals nur Hilfspersonal zu bekommen. 3. Informationspflichten, Mitwirkung/Mitbestimmung, Vernetzung, Teilhabe, Wahrung der Grundrechte, Beschwerdemanagement: Beschwerdemanagement s. o., Charta der Rechte pflege- und hilfsbedürftiger Menschen teilweise nicht vorhanden. Infotafel mit Not- /Krisentelefon und weiterer Ansprechpartner fehlt häufig. Mitteilung BW-Beirat (Wahl) an Aufsichtsbehörde erfolgt oftmals nicht fristgerecht. Raucherräume für BW nur z. T. vorhanden (im Keller oder Rauchen nur draußen erlaubt). Zum Teil offene, unbeaufsichtigte, leere BW-Zimmer (kein Schlüssel vorhanden) 4. Wohnqualität, Hauswirtschaft (Verpflegung, Hausreinigung, Wäscheversorgung): Zum Teil durch bauliche Struktur nicht optimierbar, insbesondere bei älteren Einrichtungen nicht barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht, häufig keine Wahlmöglichkeit bei Verpflegung, Mittagsmahlzeit z. T. nur lauwarm, oftmals vorgegebene Portionen = keine Büffet- oder Schüsselsysteme; teilweise nicht ausreichende Reinigung der BW-Zimmer, Kleidungsstücke
6 6 von BewohnerInnen gehen immer wieder verloren oder werden nicht entsprechend der Vorgaben gewaschen ( eingelaufene Wäsche ) 5. Pflege-/Betreuungsqualität, Arzneimittelversorgung, Freiheit einschränkende Maßnahmen: Immer noch Mängel im Risikomanagement, insbesondere bei Flüssigkeitsversorgung, Untergewicht und Gefahr von Wundgeschwüren sowie bei der Sturzprophylaxe. Teilweise Mängel bei der Körperpflege. Die Medikamentenversorgung ist in einigen Einrichtungen defizitär. Hygienische Mängel im Bereich Arzneimittelmanagement. Freiheitsentziehende Maßnahmen: zu geringe Überprüfungen von Alternativen; Fixierungsprotokolle nicht vorhanden oder nicht vollständig geführt. III. 2.:Art der bei den Prüfungen vorgefundenen Mängel in Einrichtungen der Behinderten- und Wiedereingliederungshilfe 1. Konzeption, Qualitätsmanagement, Aufbauorganisation, Finanzen: Wiederholt ist festzustellen, dass es in Rahmen des Qualitätsmanagements an der zielgerichteten Umsetzung und Maßnahmeplanung mangelt. Für Besucher und Dritte teilw. nicht ausreichende Transparenz hinsichtlich der Aufbauorganisation und der Nennung von AnsprechpartnerInnen in den Einrichtungen. 2. Personalstruktur und qualifizierung: In einigen Einrichtungen entspricht das am Prüftag vorhandene Personal hinsichtlich Anzahl und Qualifikation nicht den von den Leistungsträgern vereinbarten Vorgaben. Verbesserungsbedarf bei der Erstellung von Personalbestandslisten, Dienst-, Einarbeitungs- und Fortbildungsplänen in einigen Einrichtungen. 3. Informationspflichten, Mitwirkung/Mitbestimmung, Vernetzung, Teilhabe, Wahrung der Grundrechte, Beschwerdemanagement: Aushang, Infotafel und Hinweis auf die zentralen Not- oder Krisentelefone und die Ansprechpartner bei der Aufsichtsbehörde fehlen teilweise. In vielen Einrichtungen ist seitens der Bewohnerschaft wenig oder kein Interesse an der Bildung einer BewohnerInnenvertretung festzustellen. Informationspflicht der Einrichtung gegenüber der Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Bildung der BewohnerInnenvertretung wird teilweise nicht beachtet. 4. Wohnqualität, Hauswirtschaft (Verpflegung, Hausreinigung, Wäscheversorgung): Eine Einrichtung wird in den Jahren 2013/2014 neu errichtet, als Übergangslösung dienen Wohncontainer. 5. Pflege-/Betreuungsqualität, Arzneimittelversorgung, Freiheit einschränkende Maßnahmen:. Dokumentation der durchgeführten Betreuungsmaßnahmen und Risikomanagement teilweise verbesserungsfähig. Angehörige und gesetzliche Betreuer in manchen Fällen nicht in die geplanten Maßnahmen mit einbezogen. Hygienemängel beim Lagern und Stellen von Medikamenten und nicht korrekt bewohnerbezogen beschriftete Medikamente.
7 7 Anhang Erreichbarkeit der Aufsicht (Adresse, Ansprechpartner, Telefon, Fax, ) Hansestadt Lübeck Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten Dr.-Julius-Leber-Straße Lübeck Edith Hensel Tel.: / Fax: / edith.hensel@luebeck.de Karin Glenk (Pflegefachkraft) Tel.: / Fax: / karin.glenk@luebeck.de Dieter Boldt Tel.: / Fax: / dieter.boldt@luebeck.de Frank Hentschel Tel.: / Fax: / frank.hentschel@luebeck.de
Inhaltsübersicht. Allgemeiner Teil
Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Kiel nach 18 Abs. 4 des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) für die Jahre 2011 und 2012 Inhaltsübersicht Allgemeiner Teil Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz
MehrBericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des/der Kreises/kreisfreien Stadt. Berichtszeitraum von 2017 bis 2018
Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des/der Kreises/kreisfreien Stadt Berichtszeitraum von 217 bis 218 I. Einleitung (optional) II. 1. Anzahl der Einrichtungen/Plätze/Prüfungen 1.1
MehrBericht der Heimaufsicht. des Kreises Ostholstein. gem. 18 Abs. 4 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz
Bericht der Heimaufsicht des Kreises Ostholstein gem. 18 Abs. 4 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des/der Kreises/kreisfreien Stadt Ostholstein
MehrBericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des/der Kreises/kreisfreien Stadt. Berichtszeitraum von bis
Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des/der Kreises/kreisfreien Stadt Kreis Steinburg Berichtszeitraum von 1.1.215 bis 31.12.216 I. Einleitung (optional) II. 1. Anzahl der Einrichtungen/Plätze/Prüfungen
MehrKreis Schleswig-Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg Tätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) für die Jahre 215 und 216 Schleswig, im Mai 217 Herausaegeben von: Sachgebiet Allgemeine
MehrKreis Schleswig-Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg Tätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) für die Jahre 2013 und 2014 Schleswig, im Mai 2015 Herausgegeben von: Kreis Schleswig-Flensburg
MehrTätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 SbStG
Tätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 SbStG Inhaltsübersicht 1) Allgemeiner Teil Im Rahmen der Berichtspflicht nach 18 Abs. 4 SbStG legt die zuständige Aufsichtsbehörde / Heimaufsicht hiermit den
MehrKreis Steinburg. Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für den Zeitraum vom
Kreis Steinburg Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für den Zeitraum vom 01.01.2013 31.12.2014 2 Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde nach 18 Abs. 4 SbStG
MehrTätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 SbStG
Tätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 SbStG Inhaltsübersicht 1) Allgemeiner Teil Im Rahmen der Berichtspflicht nach 18 Abs. 4 SbStG legt die zuständige Aufsichtsbehörde / Heimaufsicht hiermit den
MehrBericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011
Anlage 1 zu TOP 5 Bericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011 I. Grunddaten der Betreuungseinrichtungen 1. Betreuungseinrichtungen und Platzzahl Anzahl der Einrichtungen gesamt I 63
MehrKreis Segeberg. Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht. des Kreises Segeberg. nach 18 Abs. 4 SbStG
Kreis Segeberg Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht des Kreises Segeberg nach 18 Abs. 4 SbStG für die Jahre 215 und 216 Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des/der Kreises/kreisfreien
MehrTätigkeitsbericht der Heimaufsicht. des Kreises Segeberg. nach 18 Abs. 4 SbStG
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht des Kreises Segeberg nach 18 Abs. 4 SbStG für die Jahre 2009 und 2010 2 Tätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 SbStG Inhaltsübersicht Allgemeiner Teil Besonderer
MehrTätigkeitsbericht der Heimaufsicht. des Kreises Segeberg. nach 18 Abs. 4 SbStG
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht des Kreises Segeberg nach 18 Abs. 4 SbStG für die Jahre 2011 und 2012 2 Tätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 SbStG Inhaltsübersicht Allgemeiner Teil Besonderer
MehrTätigkeitsbericht der Heimaufsicht. des Kreises Segeberg. nach 18 Abs. 4 SbStG
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht des Kreises Segeberg nach 18 Abs. 4 SbStG für die Jahre 2013 und 2014 2 Tätigkeitsbericht der Aufsicht nach 18 Abs. 4 SbStG Inhaltsübersicht Allgemeiner Teil Besonderer
MehrTätigkeitsbericht der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA
Tätigkeitsbericht der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA Berichtszeitraum: 2008/2009 Stand: 31.12.2009 des Landkreises Ansbach der Stadt Teil
MehrTätigkeitsbericht der Wohn- und Pflegeaufsicht nach 18 Abs. 4 des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) (Berichtszeitraum )
Kreis Herzogtum Lauenburg Fachdienst Ordnung Wohn- und Pflegeaufsicht Tätigkeitsbericht der Wohn- und Pflegeaufsicht nach 18 Abs. 4 des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) (Berichtszeitraum 2013-2014)
MehrTätigkeitsbericht der. Heimaufsicht des Kreises Ostholstein. für 2013 und 2014
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht des Kreises Ostholstein nach 18 Abs. 4 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für 2013 und 2014 Allgemeiner Teil Zielsetzung und Aufgaben Die Heimaufsicht ist zuständig für
MehrInhaltsübersicht. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil. I. Allgemeine Angaben
Kreis Stormarn Fachdienst öffentliche Sicherheit Heimaufsicht Tätigkeitsbericht 2013/2014 der Aufsicht nach 18 Abs. 4 SbStG (Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf
MehrInhaltsübersicht. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil. I. Allgemeine Angaben
Kreis Stormarn Fachdienst öffentliche Sicherheit Heimaufsicht Tätigkeitsbericht 2009/2010 der Aufsicht nach 18 Abs. 4 SbStG (Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrOberbergischer Kreis Der Landrat Amt für Soziale Angelegenheiten
Oberbergischer Kreis 14.08.2014 Der Landrat Amt für Soziale Angelegenheiten Bericht der Heimaufsicht nach 16 Abs. 3 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) für den Berichtszeitraum 2011 bis 2013 Vorbemerkungen:
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrAnlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrAnlage 2 zu 4, 5 WTGDVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Anlage 2 zu 4, 5 WTGDVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrAnlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Mehrnach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
Ergebnisbericht nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Haus Lebenshilfe Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Anlage 2 zu 4 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBericht der Heimaufsicht nach 22 Abs. 3 HeimG Zeitraum: bis
Kreis Schleswig Flensburg - Heimaufsicht - Bericht der Heimaufsicht nach 22 Abs. 3 HeimG Zeitraum: 01.01.2004 bis 31.12.2005 Allgemeiner Teil Die vorrangige Aufgabe der Heimaufsichtsbehörde ist die Beratung
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
S t a d t D u i s burg Am t f ü r S oz i a les und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Mehrnach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
Ergebnisbericht nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Hospiz im Bruder-Jordan-Haus Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Anlage 2 zu 4 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung
MehrBericht. der Heimaufsicht nach 22 Abs. 3 Heimgesetz (HeimG) (Berichtszeitraum )
Kreis Herzogtum Lauenburg Ratzeburg, den 20.06.2008 Fachdienst Ordnung Heimaufsicht Bericht der Heimaufsicht nach 22 Abs. 3 Heimgesetz (HeimG) (Berichtszeitraum 2006-2007) - 2 - Allgemeiner Teil Heime
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrSo überprüfen Sie eine Kindertagesstätte
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrGesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen
Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen ( Wohn und Teilhabegesetz in NRW WTG) 16. Februar 2009 Wohn- und Teilhabegesetz 1 Wesentliche Änderungen: Umwandlung von Selbstverwaltungsaufgabe
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrTätigkeitsbericht der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht)
Tätigkeitsbericht 2015 2016 der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht) Allgemeines/Einleitung Die Heimaufsicht überprüft, ob in den Einrichtungen bestmögliche Lebensbedingungen für Bewohnerinnen und
MehrBericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des/der Kreises/kreisfreien Stadt
Bericht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) des/der Kreises/kreisfreien Stadt Stormarn Berichtszeitraum von 2015 I bis 2016 I. Einleitung (optional) II. 1. Anzahl der Einrichtungen/Plätze/Prüfungen
MehrErgebnisbericht LWL-Pflegezentrum Am Apfelbach. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Anlage 2 zu 4 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (WTG DVO) Ergebnisbericht:
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
S t a d t D uisburg Am t f ü r S oz i a les und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Tagespflegeeinrichtung Nach 41 WTG werden Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung
698 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 32 vom 10. November 2014 Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung
MehrErgebnisbericht Fünf Wände im PueD. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrErgebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung
Stadt Duisburg Amt für Soziales und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrErgebnisbericht Altenzentrum St. Hildegard -Wohngruppe für geistig behinderte, pflegbedürftige Menschennach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5
Altenzentrum St. Hildegard -Wohngruppe für geistig behinderte, pflegbedürftige Menschennach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
MehrAnlage 2 zu 4, 5 WTGDVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Anlage 2 zu 4, 5 WTGDVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Ev. Altenheim Ulrichstraße / vom 22.02.2016 Nach 23, 41 WTG
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Stadt Duisburg Amt für Soziales und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach
MehrErgebnisbericht Seniorenzentrum Rosenheim. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBericht der Heimaufsicht. nach 22 Abs. 3 Heimgesetz (HeimG)
Bericht der Heimaufsicht nach 22 Abs. 3 Heimgesetz (HeimG) Berichtszeitraum: 01.01.2004 31.12.2005 Die vorliegende Gliederung stellt eine zwischen den Bundesländern und dem Bundesministerium für Familie,
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in
Mehr