1. Hauptstück. Allgemeine Bestimmungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Hauptstück. Allgemeine Bestimmungen"

Transkript

1 1 von 10 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Festlegung des ökologischen Zustandes für Oberflächengewässer (Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer QZV Ökologie OG) Auf Grund des 30a Abs. 2 Z 1 und 3 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2006 und die Bundesministeriengesetznovelle 2009, BGBl. I Nr. 3, wird verordnet: 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen Ziel 1. Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung von gemäß 30a Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215 (WRG 1959), zu erreichenden Zielzuständen sowie von im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot maßgeblichen Zuständen für Typen von Oberflächengewässern durch Werte für die biologischen, hydromorphologischen und die allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten für den ökologischen Zustand mit dem Zweck der Beurteilung der Qualität von Oberflächengewässern. Geltungsbereich 2. Diese Verordnung gilt für alle Oberflächengewässer ( 30a Abs. 3 Z 1 WRG 1959) ausgenommen künstliche und erheblich veränderte Gewässer. Begriffsbestimmungen 3. Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. Typische Begleitfischart: Eine Fischart, die in der betrachteten Bioregion sowie biozönotischen Region mit meist mittlerer relativer Häufigkeit vorkommt; 2. Benthische wirbellose Fauna (Makrozoobenthos): Eine Sammelbezeichnung für wirbellose Tiere, die den Gewässerboden bewohnen und zumindest in einem Lebensstadium mit freiem Auge sichtbar sind; 3. Bioregion: Eine geographische Einheit, die durch bestimmte aquatische Lebensgemeinschaften charakterisiert ist und sich dadurch eindeutig von anderen Bioregionen unterscheidet. Die österreichischen Bioregionen sind kartografisch in Anlage A 1 dargestellt; 4. EQR-Wert: Das Verhältnis zwischen dem Referenzwert und dem tatsächlich beobachteten Wert. Der Quotient wird als numerischer Wert zwischen 0 und 1 ausgedrückt, wobei ein sehr guter ökologischer Zustand mit Werten nahe dem Wert 1 und ein schlechter ökologischer Zustand mit Werten nahe dem Wert 0 ausgedrückt wird. EQR ist die Abkürzung für Ecological Quality Ratio (Ökologischer Qualitätsquotient); 5. Fischregion (biozönotische Region): Die längszonale Gliederung der Fließgewässer, die auf der Abfolge typischer Lebensgemeinschaften beruht. Der Fischlebensraum wird in die biozönotischen Regionen Epirhithral, Metarhithral, Hyporhithral klein, Schmerlenbach, Gründlingsbach, Hyporhithral groß, Epipotamal klein, Epipotamal mittel, Epipotamal groß und Metapotamal unterteilt; 6. Fließgewässer: Ein natürlich vorkommendes, in natürlich entstandenen oder künstlich hergestellten Eintiefungen ständig oder zeitweilig mit gleichgerichtetem Gefälle auf der Landoberfläche fließendes Wasser einschließlich Gewässerbett (Sohle, Ufer) sowie pflanzlicher und tierischer Lebensgemeinschaften; 7. Gewässertyp: Eine Einteilung der Gewässer in Gruppen, die auf Grund unterschiedlicher geologischer, topographischer und klimatischer Verhältnisse durch bestimmte pflanzliche und tierische Lebensgemeinschaften charakterisiert sind und sich in ihren biologischen, hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Referenzzuständen unterscheiden; 8. Hypolimnion: Die in Zeiten der Sommerstagnation unter dem Metalimnion (Sprungschicht) gelegene kalte Tiefenschicht eines Sees; 9. Leitfischart: Eine Fischart, die in der betrachteten Bioregion sowie biozönotischen Region mit meist hoher relativer Häufigkeit vorkommt.

2 2 von Makrophyten: Wasserpflanzen mit gegliedertem Sprossaufbau, die in der Regel mit dem freien Auge bestimmbar sind und deren photosynthetisch aktive Teile dauernd oder zumindest für einige Monate im Jahr untergetaucht leben oder auf der Wasseroberfläche treiben. 11. Metric: Eine biologische Maßzahl (in Form eines Kennwerts oder Index) zur Beschreibung der Lebensgemeinschaften, welche deutlich, gerichtet und vorhersagbar auf Belastungen reagiert; 12. Mittelwasser (MQ): Arithmetisches Mittel aller Tagesmittel des Abflusses während eines anzugebenden längeren Zeitabschnitts; 13. Mittleres Jahresniederwasser (MJNQ T ): Das arithmetische Mittel der Jahresniederwässer einer zusammenhängenden Reihe von Jahren. Die jeweilige Jahresreihe ist anzugeben; 14. Multimetrischer Index: Ein Indexwert, der sich aus der Verrechnung mehrerer Metrics ergibt und so die Berücksichtigung verschiedener Aspekte und Ebenen der Fauna sowie verschiedener Einflussfaktoren ermöglicht; 15. Niederstes Tagesniederwasser (kleinstes Tagesniederwasser; NQT): Das niederste (kleinste) Tagesmittel des Abflusses eines anzugebenden Zeitabschnittes; 16. Niederwasser (NQ): Niederster Wert im betrachteten Zeitabschnitt; 17. Pessimale Schnelle: Eine Gewässerstrecke, die durch ihre geringe Fließtiefe den Fischaufstieg behindern kann; 18. Phytobenthos: Pflanzliche Organismen, die den Gewässergrund besiedeln und auf diesem festsitzen. 19. Phytoplankton: Im freien Wasserkörper schwebende pflanzliche Organismen mit fehlender oder nur geringer Eigenbewegung; 20. Referenzwert: Der Bezugswert für die Berechnung des ökologischen Qualitätsquotienten. Der Referenzwert wird statistisch aus der Bandbreite der an den Referenzstellen eines Gewässertyps gemessenen Werte abgeleitet; 21. Saprobie: Die Intensität des Abbaues organischer Substanzen durch Stoffwechselvorgänge; 22. Saprobieller Grundzustand: Der Referenzzustand für einen Gewässertyp im Hinblick auf organische Belastung; 23. Saprobienindex: Das gewichtete arithmetische Mittel der Saprobiewerte sämtlicher an einer Untersuchungsstelle erfassten Organismen; 24. Schnelle: Ein seichter Gewässerabschnitt mit höherer Fließgeschwindigkeit, gröberem Substrat und erhöhter Oberflächenturbulenz; 25. See: Ein stehendes Gewässer mit oder ohne Zu- und Abfluss durch Fließgewässer; 26. Seltene Begleitfischart: Eine Fischart, die in der betrachteten Bioregion sowie biozönotischen Region mit meist geringer relativer Häufigkeit vorkommt; 27. Talweg: Die ausgleichende Verbindungslinie der tiefsten Punkte eines Strombetts, eines Gerinnes oder eines Tals, die die Linie der größten Tiefe und damit den tiefsten Wasserlauf längs des Stromgerinnes bildet; 28. Trophie: Die Intensität der organischen photoautotrophen Produktion; 29. Trophiezustand: Die Beschreibung der Intensität der Produktion organischer Substanz durch Photosynthese (Primärproduktion) und der Reaktion des Gewässers beim Abbau der sedimentierenden Biomasse; 30. Trophischer Grundzustand: Der Referenzzustand für einen Gewässertyp im Hinblick auf trophische Belastung. Qualitätskomponenten für die Bestimmung des ökologischen Zustandes von Oberflächengewässern 4. (1) In dieser Verordnung werden für Typen von Oberflächengewässern Werte für die in den Absätzen 2 bis 4 genannten biologischen, hydromorphologischen und allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten festgelegt. (2) Die biologischen Qualitätskomponenten sind 1. für Fließgewässer a) Phytoplankton, b) Makrophyten und Phytobenthos, c) benthische wirbellose Fauna und d) Fischfauna, 2. für Seen

3 3 von 10 a) Phytoplankton, b) Makrophyten und c) Fischfauna. (3) Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten sind 1. für Fließgewässer a) Wasserhaushalt, b) Morphologie und c) Durchgängigkeit des Flusses, 2. für Seen a) Wasserhaushalt und b) Morphologie. (4) Die allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten sind 1. für Fließgewässer a) Temperaturverhältnisse, b) Sauerstoffhaushalt, c) Versauerungszustand, d) Nährstoffverhältnisse und e) Salzgehalt, 2. für Seen a) Sichttiefe, b) Temperaturverhältnisse, c) Sauerstoffhaushalt, d) Versauerungszustand, e) Nährstoffverhältnisse und f) Salzgehalt. (5) Die Typen von Oberflächengewässern bezogen auf die biologischen Qualitätskomponenten sind 1. für Fließgewässer auf der Grundlage der aquatischen Bioregionen (Anlage A 1) sowie der Kriterien Seehöhe, Einzugsgebietsgröße sowie biotischer Faktoren (saprobieller Grundzustand, trophischer Grundzustand, Fischregionen) in Anlage A 2 und 2. für Seen auf der Grundlage der aquatischen Bioregionen (Anlage A 1) sowie der Kriterien Seehöhe und mittlerer Tiefe sowie biotischer Faktoren in Anlage A 3 festgelegt. Die Information, welchem Gewässertyp ein bestimmter Gewässerabschnitt zuzurechnen ist, ist dem Wasserinformationssystem Austria (WISA), im Internet abrufbar unter zu entnehmen. (6) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem sehr guten ökologischen Zustand, wenn 1. die im 2. bzw. 3. Hauptstück für den sehr guten Zustand festgelegten Werte für die a) biologischen, b) hydromorphologischen und c) allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten eingehalten werden und 2. 6 Abs. 2 der Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer (QZV Chemie OG), BGBl. II Nr. 96/2006, eingehalten wird. (7) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem guten ökologischen Zustand, wenn 1. die im 2. bzw. 3. Hauptstück für den guten Zustand festgelegten Werte für die a) biologischen und b) allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten eingehalten werden und 2. die in den Anlagen B und C der QZV Chemie OG für den guten Zustand festgelegten Werte eingehalten werden, wobei der jeweils schlechteste Wert ausschlaggebend ist. Die im 2. und 3. Hauptstück für den guten Zustand festgelegten Werte für die allgemeinen physikalischchemischen Qualitätskomponenten gelten auch bei Überschreitung als eingehalten, wenn die Überschreitung nicht über jenen Bereich hinausgeht, innerhalb dessen die von der jeweiligen Qualitätskomponente abhängige Einhaltung der für den guten Zustand festgelegten Werte für die

4 4 von 10 biologischen Qualitätskomponenten unter Berücksichtigung der Dynamik des typspezifischen aquatischen Ökosystems langfristig gewährleistet ist. (8) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem mäßigen ökologischen Zustand, wenn 1. die im 2. bzw. 3. Hauptstück für den mäßigen Zustand festgelegten Werte für die biologischen Qualitätskomponenten eingehalten werden oder 2. wenn zumindest einer der in den Anlagen B und C der QZV Chemie OG für den guten Zustand festgelegten Werte überschritten ist, wobei der jeweils schlechteste Wert ausschlaggebend ist. (9) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem unbefriedigenden ökologischen Zustand, wenn die im 2. bzw. 3. Hauptstück für den unbefriedigenden Zustand festgelegten Werte für die biologischen Qualitätskomponenten eingehalten werden, wobei der jeweils schlechteste Wert ausschlaggebend ist. (10) Ein Oberflächenwasserkörper befindet sich in einem schlechten ökologischen Zustand, wenn zumindest einer der in Abs. 9 genannten Werte nicht eingehalten wird. Beurteilung der biologischen Qualitätskomponenten des guten ökologischen Zustandes für Fließgewässer 5. (1) Bei der Bewilligung von Maßnahmen, die hydromorphologische Veränderungen zur Folge haben, sind die zulässigen hydromorphologischen Bedingungen so festzulegen, dass das Qualitätsziel für die biologischen Qualitätskomponenten des ökologischen Zustandes außerhalb einer kleinräumigen Überschreitung des Qualitätsziels im Bereich der hydromorphologisch veränderten Gewässerabschnitte eingehalten wird. (2) Bei Abwassereinleitungen ist das Qualitätsziel innerhalb des Einmischungsbereiches nach einer bestimmten Entfernung unterhalb der Abwassereinleitung einzuhalten, wobei diese Entfernung in der Regel das Zehnfache der Gewässerbreite an der Stelle der Abwassereinleitung, mindestens jedoch einen Kilometer zu betragen hat. Beurteilung der Auswirkungen von Eingriffen in Fließgewässer und Seen 6. (1) Im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren sind zur Beurteilung der Auswirkungen von Eingriffen in Fließgewässer und Seen auf den ökologischen Zustand jene Qualitätskomponenten heranzuziehen, die im Hinblick auf die jeweilige Belastung aussagekräftig sind. Die Festlegung, welche Qualitätskomponenten im Hinblick auf die jeweilige Belastungskategorie aussagekräftig sind, erfolgt für Fließgewässer in Anlage B 1 und für Seen in Anlage B 2. (2) Jene biologischen Qualitätskomponenten, die in den Anlagen B 1 und B 2 mit einem x gekennzeichnet sind, sind jene, die in Bezug auf eine bestimmte Belastung die höchste Aussagekraft haben. Jene biologischen Qualitätskomponenten, die in den Anlagen B 1 und B 2 mit einem (x) gekennzeichnet sind, sind jene, die in Bezug auf eine bestimmte Belastung eine geringere, aber deutlich vorhandene Aussagekraft haben. Sie können zur Schärfung eines nicht eindeutig bestimmbaren Ergebnisses zusätzlich herangezogen werden. 2. Hauptstück Qualitätsziele für Fließgewässer 1. Abschnitt Qualitätsziele für die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton 7. (1) Der Zustand der biologischen Qualitätskomponente Phytoplankton ist in Z 2 des Anhanges C zum WRG 1959 umschrieben. (2) Die Auswirkung der Belastungen auf die biologische Qualitätskomponente Phytoplankton ist im Einzelfall durch eine Experteneinschätzung auf der Grundlage der Z 2 des Anhanges C zum WRG 1959 zu beurteilen. (3) Die biologische Qualitätskomponente Phytoplankton ist nur für die Beurteilung des ökologischen Zustandes der Flüsse Donau, March und Thaya heranzuziehen.

5 5 von 10 Makrophyten 8. (1) Der Zustand der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten ist in Anlage C festgelegt. (2) Die Auswirkung der Belastungen auf die biologische Qualitätskomponente Makrophyten wird als Abweichung des Zustandes des Oberflächenwasserkörpers vom Referenzwert des jeweiligen Gewässertyps durch Indexwerte ausgedrückt. Phytobenthos 9. (1) Zur Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente Phytobenthos sind die Module Trophie, Saprobie und Referenzarten heranzuziehen. Für die Beurteilung der Qualitätskomponente Phytobenthos ist der schlechteste der drei Werte ausschlaggebend. Liegt lediglich einer dieser Werte weniger als 0,03 Indexpunkte von der Klassengrenze entfernt, ist dieser Wert für die Beurteilung nicht heranzuziehen. (2) Der Zustand des Phytobenthos aufgrund des Moduls Trophie ist in Anlage D 1, aufgrund des Moduls Saprobie in Anlage D 2 und aufgrund des Moduls Referenzarten in Anlage D 3 festgelegt. Das Modul Trophie beschreibt die Reaktion des Phytobenthos auf Nährstoffbelastung, das Modul Saprobie beschreibt die Reaktion des Phytobenthos auf organische Belastung und das Modul Referenzarten beschreibt die Synergieeffekte zwischen Nährstoffbelastung und organischer Belastung und Veränderungen anderer Umweltbedingungen. (3) Die Auswirkung der Belastungen auf die Module Trophie, Saprobie und Referenzarten wird als Abweichung des Zustandes des Oberflächenwasserkörpers vom jeweiligen Referenzzustand des jeweiligen Gewässertyps durch Indexwerte ausgedrückt. Die Referenzwerte sind für jede trophische Grundzustandsklasse in Anlage D 4, für jede saprobielle Grundzustandsklasse in Anlage D 5 und für jede Grundzustandsklasse des Referenzartenindex in Anlage D 6 festgelegt. Benthische wirbellose Fauna 10. (1) Zur Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente benthische wirbellose Fauna sind die Module Saprobie und Allgemeine Degradation heranzuziehen. Für die Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente benthische wirbellose Fauna ist der schlechteste der Werte ausschlaggebend. Liegt lediglich einer dieser Werte in einer schlechteren Zustandsklasse als die übrigen und weniger als 0,02 Indexpunkte von der Klassengrenze entfernt, ist dieser Wert für die Beurteilung nicht heranzuziehen. (2) Der Zustand der benthischen wirbellosen Fauna aufgrund des Moduls Saprobie ist in Anlage E 1 und aufgrund des Moduls Allgemeine Degradation in Anlage E 2 festgelegt. Das Modul Saprobie beschreibt die Reaktion der benthischen wirbellosen Fauna auf organische Belastung, das Modul Allgemeine Degradation beschreibt die Reaktion der benthischen wirbellosen Fauna auf Veränderungen verschiedener Umweltbedingungen wie zb Degradation der Gewässermorphologie, Stau, Restwasser, Feinsedimentbelastung und toxische Belastungen eines Oberflächenwasserkörpers. (3) Die Auswirkung der Belastungen auf die Module Saprobie und allgemeine Degradation wird als Abweichung des Zustandes des Oberflächenwasserkörpers vom jeweiligen Referenzzustand des jeweiligen Gewässertyps durch Indexwerte ausgedrückt. Die Referenzwerte sind für jede saprobielle Grundzustandsklasse in Anlage E 1 und für die allgemeine Degradation in Anlage E 3 festgelegt. Fischfauna 11. (1) Zur Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente Fischfauna ist der Fischindex Austria (FIA) heranzuziehen. Der Fischindex Austria besteht aus den Kriterien Artenzusammensetzung, Altersstruktur, Fischregionsindex und Biomasse. Bei der Beurteilung des mäßigen, unbefriedigenden und schlechten Zustandes der biologischen Qualitätskomponente Fischfauna ist der schlechteste Wert aus den Kriterien Fischregionsindex und Biomasse sowie dem nur nach den Kriterien Artenzusammensetzung, Altersstruktur und Fischregionsindex berechneten Fischindex Austria ausschlaggebend. (2) Der Zustand der Fischfauna aufgrund des Fischindex Austria ist in Anlage F 1, jener aufgrund des Kriteriums Fischregionsindex in Anlage F 2 und jener aufgrund des Kriteriums Biomasse in Anlage F 3 festgelegt. (3) Der Fischindex Austria wird als Abweichung des Zustandes vom jeweiligen Referenzwert ausgedrückt.

6 6 von Abschnitt Qualitätsziele und Richtwerte für die hydromorphologischen Qualitätskomponenten Qualitätsziele für den sehr guten hydromorphologischen Zustand 12. (1) Zur Beurteilung des sehr guten hydromorphologischen Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers sind die Einzelkomponenten Wasserhaushalt, Durchgängigkeit des Flusses und Morphologie heranzuziehen. (2) Wasserhaushalt, Durchgängigkeit des Flusses und Morphologie eines Oberflächenwasserkörpers befinden sich in einem sehr guten Zustand, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 1. Es findet nur eine sehr geringfügige Wasserentnahme statt. Als sehr geringfügige Wasserentnahme gilt eine solche, die bis zu 20% der Jahreswasserfracht an der Fassungsstelle beträgt. Ist in den Monaten a) Oktober bis März die Mittelwasserführung der Wintermonate oder b) April bis September die Jahresmittelwasserführung unterschritten, so gilt als sehr geringfügige Wasserentnahme eine solche, die weniger als 10% des natürlichen niedersten Tagesniederwassers (NQ t ) beträgt. 2. Es kommt zu keinen anthropogenen Wasserführungsschwankungen mit Schwall-Sunk- Erscheinungen. 3. Anthropogene Reduktionen der mittleren Fließgeschwindigkeit im Querprofil treten nur vereinzelt und nur auf sehr kurzen Strecken auf. 4. Die Durchgängigkeit des Flusses wird nur derartig geringfügig durch menschliche Tätigkeiten beeinflusst, dass eine ungestörte Migration der gewässertypischen aquatischen Organismen und der natürliche Transport von Sedimenten im Gewässerbett möglich sind. 5. Die Uferdynamik ist bis auf vereinzelte punktuelle Sicherungen an Prallufern oder Uferanbrüchen uneingeschränkt möglich. 6. Die Sohldynamik ist uneingeschränkt möglich, es gibt keine oder nur vereinzelte Maßnahmen zur Sohlstabilisierung. Richtwerte für den guten hydromorphologischen Zustand 13. (1) Der gute hydromorphologische Zustand ist gegeben, wenn solche hydromorphologischen Bedingungen vorliegen, unter denen die für den guten Zustand der biologischen Qualitätskomponenten festgelegten Werte erreicht werden können. Unter den in den Abs. 2 bis 6 beschriebenen hydromorphologischen Bedingungen werden die in den 7 bis 11 für den guten Zustand der biologischen Qualitätskomponenten festgelegten Werte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erreicht. Im Einzelfall ist bei der Festlegung des Wertes für die hydromorphologischen Bedingungen auf der Grundlage entsprechender Projektunterlagen zu prüfen, ob durch die Anwendung weniger strenger Werte für die hydromorphologischen Bedingungen die langfristige Einhaltung der Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet ist. (2) Der ökologisch notwendige Mindestabfluss stellt in allen Gewässern jene Menge und Dynamik der Strömung und die sich daraus ergebende Verbindung zum Grundwasser sicher, dass die für den guten Zustand festgelegten Werte für die biologischen Qualitätskomponenten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erreicht werden. Dies ist gegeben, wenn 1. eine solche Mindestwasserführung ständig im Gewässerbett vorhanden ist, die a) größer ist als der Wert für das natürliche niederste Tagesniederwasser (NQ Restwasser NQ t natürlich ), b) in Gewässern, bei denen der Wert für das natürliche niederste Tagesniederwasser kleiner ist als ein Drittel des natürlichen mittleren Jahresniederwassers, jedenfalls ein Drittel des natürlichen mittleren Jahresniederwassers (NQ Restwasser 1/3 MJNQ t natürlich ) beträgt, c) in Gewässern, bei denen der Mittelwasserabfluss kleiner ist als 1 Kubikmeter pro Sekunde und der Wert für das natürliche niederste Tagesniederwasser kleiner ist als die Hälfte des natürlichen mittleren Jahresniederwassers, jedenfalls die Hälfte des natürlichen mittleren Jahresniederwassers (NQ Restwasser 1/2 MJNQ t natürlich ) beträgt und im natürlichen Fischlebensraum die in Anlage G festgelegten Werte für die Mindestwassertiefe und die Mindestfließgeschwindigkeit erreicht, und

7 7 von darüber hinaus eine dynamische Wasserführung gegeben ist, die im zeitlichen Verlauf im Wesentlichen der natürlichen Abflussdynamik des Gewässers folgt um sicherzustellen, dass a) die Saisonalität der natürlichen Sohlumlagerung und damit eine gewässertypische Substratzusammensetzung gewährleistet wird, b) eine ausreichende Strömung zu Zeiten der Laichzüge gewährleistet wird, c) unterschiedliche Habitatansprüche der einzelnen Alterstadien der maßgeblichen Organismen zu verschiedenen Zeiten des Jahres berücksichtigt werden und d) gewässertypische Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse gewährleistet werden. (3) Anthropogene Wasserführungsschwankungen sind bei großen Flüssen (Bioregionsnummern 16, 17 und 18 gemäß Anlage A1) im Einzelfall zu beurteilen. Bei allen anderen Gewässern überschreiten sie nicht das Verhältnis von 1 zu 3 zwischen Sunk und Schwall und die Wasserbedeckung der Gewässersohle beträgt bei Sunk mindestens 80% der bei Schwall bedeckten Sohlfläche. (4) Anthropogene Reduktionen der mittleren Fließgeschwindigkeit im Querprofil auf unter 0,3 Meter pro Sekunde bei Mittelwasser (MQ) treten nur auf kurzen Strecken auf. (5) Anthropogene Wanderungshindernisse im natürlichen Fischlebensraum müssen ganzjährig fischpassierbar sein. Die Habitatvernetzung ist nur geringfügig anthropogen beeinträchtigt. (6) Die Uferdynamik ist nur stellenweise eingeschränkt, die Ufer sind nur über kurze Strecken, wie zb durch lokale Sicherungen, verbaut und die Sohldynamik ist nur stellenweise durch Maßnahmen zur Sohlstabilisierung, wie zb durch Sohlschwellen, auf kurzen Strecken eingeschränkt, wobei zwischen den Bauwerken offenes Substrat und Dynamik möglich sind. 3. Abschnitt Qualitätsziele für die allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten Qualitätsziele für die allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten 14. (1) Die allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten gemäß 4 Abs. 4 Z 1 werden anhand der Parameter Temperatur, biologischer Sauerstoffbedarf (BSB 5 ), gelöster organischer Kohlenstoff (DOC), Sauerstoffsättigung (O 2 %), ph-wert, Orthophosphat (PO 4 -P), Nitrat (NO 3 -N) und Chlorid beurteilt. (2) Die Werte sind für den Parameter 1. Temperatur in Anlage H 1, 2. Biologischer Sauerstoffbedarf in Anlage H 2, 3. gelöster organischer Kohlenstoff in Anlage H 3, 4. Sauerstoffsättigung in Anlage H 4, 5. ph-wert in Anlage H 5, 6. Orthophosphat in Anlage H 6, 7. Nitrat in Anlage H 7 und 8. Chlorid in Anlage H 8 festgelegt. (3) Die für den guten Zustand festgelegten Werte für die allgemeinen Bedingungen der physikalischchemischen Qualitätskomponenten gelten auch bei Überschreitung als eingehalten, wenn die Überschreitung nicht über jenen Bereich hinausgeht, innerhalb dessen die vom jeweiligen Parameter abhängige Einhaltung der für den guten Zustand festgelegten Werte für die biologischen Qualitätskomponenten unter Berücksichtigung der Dynamik des typspezifischen aquatischen Ökosystems langfristig gewährleistet ist. (4) Die methodischen Vorgaben der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV), BGBl. II 479/2006, sind einzuhalten.

8 8 von Hauptstück Qualitätsziele für Seen 1. Abschnitt Qualitätsziele für die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton 15. (1) Zur Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente Phytoplankton sind die Module Brettum-Index und Gesamtbiovolumen heranzuziehen. Beide Module beschreiben die Nährstoffbelastung und die Trophie des Gewässers. (2) Für die Module Gesamtbiovolumen und Brettum-Index sind EQR-Werte zu errechnen, welche die Abweichung des Zustandes des Oberflächenwasserkörpers vom jeweiligen Referenzwert ausdrücken. Die Referenzwerte und Klassengrenzen sowie die EQR-Werte für Biovolumen und Brettum-Index sind für alle Gewässertypen in Anlage I 1 festgelegt. (3) Aus den EQR-Werten für Biovolumen (EQRBV) und Brettum-Index (EQRBI) sind normierte EQR-Werte zu berechnen. Die normierten EQR-Werte der beiden Einzelkomponenten sind für das entsprechende Untersuchungsjahr zu mitteln und ergeben den normierten EQR-Gesamtwert. Die normierten EQR-Gesamtwerte für Referenzwert und Klassengrenzen sind in Anlage I 2 festgelegt. Makrophyten 16. (1) Zur Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente Makrophyten sind die Metrics Vegetationsdichte, Vegetationsgrenze, Zonierung, Trophieindex und Artenzusammensetzung heranzuziehen. (2) Der Zustand der Metrics Vegetationsdichte, Vegetationsgrenze, Trophieindex und Artenzusammensetzung ist als Indexwert, der Zustand des Metric Zonierung verbal umschrieben in Anlage J 2 für jeden Seentyp festgelegt. Der Gesamtzustand der Qualitätskomponente Makrophyten ist in Anlage J 1 festgelegt. (3) Die Referenzwerte der Module sind in Anlage J 3 festgelegt. Fischfauna 17. (1) Zur Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente Fischfauna ist der Fischindex heranzuziehen. Der Fischindex besteht aus den Modulen 1. Nachweisqualität der Leitfischart, 2. proportionale Längenfrequenz der Leitfischart, 3. relative Reproduktion der typspezifischen Arten, 4. Fehlen von typspezifischen Arten und 5. Über- bzw. Unterschreitung der ursprünglichen Biomasse und wird als Abweichung des Zustandes jedes Moduls vom jeweiligen Referenzwert errechnet. Der Referenzwert der Module 1 bis 4 ist in Anlage K 1, der Referenzwert des Moduls 5 ist in der Anlage K 2 festgelegt. (2) Zur Gesamtbeurteilung der biologischen Qualitätskomponente Fischfauna wird gemäß Anlage K 1 für jedes Modul die Abweichung vom Referenzwert je nach dem Grad der Abweichung mit einer Punktezahl ausgedrückt. Der Zustand der Qualitätskomponente Fischfauna ergibt sich aus der Zuordnung der Summe der für jedes Modul ermittelten Punkte zu den in Anlage K 3 festgelegten Zustandsklassen. 2. Abschnitt Qualitätsziele und Richtwerte für die hydromorphologischen Qualitätskomponenten Qualitätsziele für den sehr guten hydromorphologischen Zustand 18. (1) Zur Beurteilung des sehr guten hydromorphologischen Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers sind die Module Wasserhaushalt und Morphologie heranzuziehen. (2) Wasserhaushalt und Morphologie eines Oberflächenwasserkörpers befinden sich in einem sehr guten Zustand, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

9 9 von Menge und Dynamik der Strömung, Pegel, Verweildauer und die sich daraus ergebende Verbindung zum Grundwasser entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Bedingungen bei Abwesenheit störender Einflüsse. 2. Tiefenprofil des Sees, Quantität und Struktur des Substrats entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Bedingungen bei Abwesenheit störender Einflüsse. 3. Uferverbauungen haben keinen Einfluss auf die natürliche Zonierung der Wasserpflanzen. Tiefer gehende Uferverbauungen sind nur lokal wirksam. Richtwerte für den guten hydromorphologischen Zustand 19. (1) Der gute hydromorphologische Zustand ist gegeben, wenn solche hydromorphologischen Bedingungen vorliegen, unter denen die für den guten Zustand der biologischen Qualitätskomponenten festgelegten Werte erreicht werden können. Unter folgenden hydromorphologischen Bedingungen werden die in den 15 bis 17 für den guten Zustand der biologischen Qualitätskomponenten festgelegten Werte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erreicht. Im Einzelfall ist bei der Festlegung des Wertes für die hydromorphologischen Bedingungen auf Grundlage entsprechender Projektunterlagen zu prüfen, ob durch die Anwendung weniger strenger Werte für die hydromorphologischen Bedingungen die langfristige Einhaltung der Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet ist. 1. Die Charakteristik des Oberflächenwasserkörpers entspricht im Wesentlichen dem natürlichen Gewässertyp. 2. Menge und Dynamik der Strömung, Pegel, Verweildauer und die sich daraus ergebende Verbindung zum Grundwasser weisen nur geringe anthropogene Störungen auf. 3. Tiefenprofil des Sees, Quantität und Struktur des Substrats sind nur geringfügig verändert. 4. Die Uferverbauung ersetzt in ihrer Tiefe weniger als die Hälfte der obersten Zone der Wasserpflanzen. Tiefergehende Uferverbauungen sind nur lokal wirksam. (2) Die hydromorphologischen Bedingungen können stärkere als die in Abs. 1 Z 1 bis 4 umschriebenen Veränderungen aufweisen, wenn die für die biologischen Qualitätskomponenten festgelegten Werte eingehalten sind. 3. Abschnitt Qualitätsziele für die allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten Qualitätsziele für die allgemeinen Bedingungen der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten 20. (1) Die allgemeinen Bedingungen gemäß 4 Abs. 4 Z 2 werden anhand der Parameter Wassertemperatur im Hypolimnion, Salzgehalt (ausgedrückt durch Chlorid-Konzentration, elektrische Leitfähigkeit und Alkalinität), ph-wert, Gesamtphosphor-Konzentration, Chlorophyll-a-Konzentration, Sichttiefe und Sauerstoffsättigung im Hypolimnion beurteilt. (2) Die Werte sind für den Parameter 1. Temperatur im Hypolimnion in Anlage L 1, 2. Salzgehalt (Chlorid-Konzentration, elektrische Leitfähigkeit und Alkalinität) in Anlage L 2, 3. ph-wert in Anlage L 3, 4. Gesamtphosphor-Konzentration in Anlage L 4, 5. Chlorophyll-a-Konzentration in Anlage L 5, 6. Sichttiefe in Anlage L 6 und 7. Sauerstoffsättigung im Hypolimnion in Anlage L 7 für jeden Seentyp festgelegt. (3) Die für den guten Zustand festgelegten Werte für die allgemeinen Bedingungen der physikalischchemischen Qualitätskomponenten gelten auch bei Überschreitung als eingehalten, wenn die Überschreitung nicht über jenen Bereich hinausgeht, innerhalb dessen die vom jeweiligen Parameter abhängige Einhaltung der für den guten Zustand festgelegten Werte für die biologischen Qualitätskomponenten unter Berücksichtigung der Dynamik des typspezifischen aquatischen Ökosystems langfristig gewährleistet ist. (4) Die methodischen Vorgaben der GZÜV sind einzuhalten.

10 10 von Hauptstück Schlussbestimmungen Inkrafttreten 21. (1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. (2) 4 Abs. 4 Z 1 und 2, Abs. 6 Z 2, 14 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 1, 22 samt Überschrift, Anlage A 1, A 2.1, A 2.2, A 2.3, A 2.4, Anlage H und Anlage L in der Fassung der Verordnung, BGBl. II Nr. 461/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Bezugnahme auf Unionsrecht 22. Mit dieser Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. Nr. L 327 vom 22. Dezember 2000 S 1; 2. Richtlinie 2009//EG zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 201 vom 1. August Berlakovich

11 Anlage A Typen von Oberflächengewässern ( 4) A 1 Aquatische Bioregionen ( 4 Abs. 5) (Siehe auch Karte O-TYP1: Gewässertypologie von Oberflächengewässern - Bioregionen, Sondertypen und Stehende Gewässer unter im Bereich Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan NGP > NGP 2009 > Anhang Karten > Oberflächengewässer > Gewässertypologie; Karte 1

12 Abkürzungen, Bioregionsnummern und Zuordnung der Fischregionen Aquatische Bioregionen und Große Flüsse Abkürzung Bioregions-Nr. Fischregion Vergletscherte Zentralalpen VZA 1 A Unvergletscherte Zentralalpen UZA 2 B Bergrückenlandschaft und Ausläufer der Zentralalpen BR 3 B Flysch (Zone in W, NÖ, OÖ, Sbg) FL 4 J Flysch (Zone in VO) FL 4 P Kalkvoralpen KV 5 M Kalkhochalpen KH 6 M Südalpen SA 7 C Helvetikum HV 8 P Alpine Molasse AM 9 P Vorarlberger Alpenvorland VAV 10 P Bayerisch-Österreichisches Alpenvorland AV 11 J Österreichisches Granit- und Gneisgebiet der Böhmischen Masse GG 12 K Östliche Flach- und Hügelländer FH 13 E Grazer Feld und Grabenland GF 14 E Südliche Inneralpine Becken IB 15 D Donau 1 DO 16 Große Alpine Flüsse 2 AF 17 March und Thaya 3 MT 18 1 gesamter Verlauf in Österreich 2 Rhein, Mur ab Einmündung Pöls, Drau ab Einmündung Isel, Gurk ab Einmündung Glan, Salzach ab Wagrainer Ache oder St. Johann, Inn: gesamter Verlauf in Österreich, Enns ab Liezen, Traun ab Einmündung Ager 3 gesamte March, Thaya ab Staatsgrenze oh. Einmündung Pulkau 2

13 BIOREGION Vergletscherte Zentralalpen Unvergletscherte Zentralalpen Bergrückenlandschaft und Ausläufer der Zentralalpen Flysch- oder Sandsteinvoralpen Kalkvoralpen Kalkhochalpen Südalpen Helvetikum Alpine Molasse Vorarlberger Alpenvorland Bayerisch- Österreichisches Alpenvorland Granit- und Gneisgebiet der Böhmischen Masse Östliche Flach- und Hügelländer der Ungarischen Tiefebene Grazer Feld und Grabenland Südliche Inneralpine Becken A 2 Typen von Oberflächengewässern Fließgewässer ( 4 Abs. 5) (bezogen auf die biologischen Qualitätskomponenten) A 2.1 Makrophyten (Siehe auch Karte O-TYP4: Gewässertypologie von Oberflächengewässern - Makrophyten unter im Bereich Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan NGP > NGP 2009 > Anhang Karten > Oberflächengewässer > Gewässertypologie; Karte ÖKOREGION ALPEN ZENTRALES MITTELGEBIRGE UNGARISCHE TIEFEBENE DINARISCHER WESTBALKAN Kl. Seehöhe [m] 5 > <200 Kl. Einzugsgebiet [km 2 ] 0 <10 Typ1 Typ1 Typ2 Typ4 Typ4 Typ4 Typ4 Typ Typ1 Typ1 Typ2 Typ4 Typ4 Typ Typ1 Typ1 Typ Typ2 0 <10 Typ1 Typ1 Typ2 Typ4 Typ4 Typ4 Typ4 Typ4 Typ4 Typ Typ1 Typ1 Typ2 Typ4 Typ4 Typ4 Typ4 Typ4 Typ4 Typ Typ1 Typ1 Typ2 Typ4 Typ4 Typ4 Typ4 Typ4 Typ Typ1 Typ2 Typ4 Typ4 Typ4 0 <10 Typ2 Typ3 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ8 Typ8 Typ7 Typ9 Typ Typ2 Typ3 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ8 Typ8 Typ7 Typ9 Typ Typ2 Typ2 Typ3 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ8 Typ7 Typ9 Typ Typ2 Typ3 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ9 Typ11 0 <10 Typ2 Typ3 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ8 Typ8 Typ7 Typ9 Typ11 Typ Typ2 Typ3 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ8 Typ8 Typ7 Typ9 Typ11 Typ Typ2 Typ3 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ5 Typ8 Typ8 Typ7 Typ9 Typ11 Typ Typ3 Typ5 Typ5 Typ5 Typ8 Typ8 Typ7 Typ9 Typ11 Typ11 0 <10 Typ5 Typ8 Typ Typ3 Typ5 Typ8 Typ10 Typ Typ5 Typ8 Typ Typ8 Typ10 3

14 Typ 1 ASh Gewässer der Alpen Silikat (Zentralalpen) > 800 m (ASh) Typ 2 ASt Gewässer der Alpen Silikat (Zentralalpen) < 800 m (ASt) inkl. Gewässer der Alpen Silikat (Ausläufer der Zentralalpen) > 800 m (Sonderstellung) Typ 3 AZ Gewässer der Alpen Silikat (Ausläufer der Zentralalpen) < 800 m (Sonderstellung) (AZ) Typ 4 AKh Gewässer der Alpen Kalk (Kalkalpen) > 800 m (AKh) Typ 5 AKt Gewässer der Alpen Kalk (Kalkalpen & Alpine Regionen im Rhein-Einzugsgebiet) < 800 m (AKt) Typ 6 MSh Gewässer des Zentralen Mittelgebirges Silikat (Granit- und Gneisgebiet der Böhmischen Masse) > 800 m (MSh) Typ 7 MSt Gewässer des Zentralen Mittelgebirges Silikat (Granit- und Gneisgebiet der Böhmischen Masse) < 800 m (MSt) Typ 8 MKt Gewässer des Zentralen Mittelgebirges Kalk (Alpenvorland) < 800 m (MKt) Typ 9 UTh Gewässer der Ungarischen Tiefebene 200 bis 800 m (UTh) Typ 10 UTt Gewässer der Ungarischen Tiefebene < 200 m (UTt) Typ 11 DW Gewässer des Dinarischen Westbalkans < 800 m (DW) Typ 12 Große Flüsse: Donau, Drau, Enns, Inn, March / Thaya, Mur, Rhein, Salzach, Traun 4

15 BIOREGION Vergletscherte Zentralalpen Unvergletscherte Zentralalpen Bergrückenlandschaft und Ausläufer der Zentralalpen Flysch- oder Sandsteinvoralpen Kalkvoralpen Kalkhochalpen Südalpen Helvetikum Alpine Molasse A 2.2 Phytobenthos (Siehe auch Karte O-TYP5: Gewässertypologie von Oberflächengewässern - Phythobenthos unter im Bereich Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan NGP > NGP 2009 > Anhang Karten > Oberflächengewässer > Gewässertypologie; Karte ÖKOREGION ALPEN Kl. Seehöhe Kl. Einzugsgebiet A= alpin [m] [km 2 ] TI SI R TI SI R TI SI R TI SI R TI SI R TI SI R TI SI R TI SI R TI SI R > <10 ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB H2 ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB H2 ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB H om I-IIB H <10 ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB H2 ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB H ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB H2 ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB H ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB H2 ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB H2 ot I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A <10 om I-IIB A mt I-IIB H2 om I-IIB H2 om I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB A om I-IIB H om I-IIB A mt I-IIB H2 om I-IIB H2 om I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB A om I-IIB H om I-IIA A om I-IIB A mt I-IIB H2 om I-IIB H2 om I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB A om I-IIB H om I-IIB A mt I-IIB H2 om I-IIA A ot I-IIA A ot I-IIA A om I-IIB A <10 mt I-IIB A me1 II H1 mt II H1 om I-IIB A om I-IIB A om I-IIB A mt II H mt I-IIB A me1 II H1 mt II H1 om I-IIB A om I-IIB A om I-IIB A mt II H mt I-IIB A me1 II H1 mt II H1 om I-IIB A om I-IIB A om I-IIB A mt II H me1 II H1 om I-IIB A om I-IIB A om I-IIB A <200 0 <10 mt II H me1 II H1 mt II H mt II H

16 BIOREGION Vorarlberger Alpenvorland Bayerisch- Österreichisches Alpenvorland Granit- und Gneisgebiet der Böhmischen Masse Östliche Flachund Hügelländer der Ungarischen Tiefebene Grazer Feld und Grabenland Südliche Inneralpine Becken ZENTRALES MITTELGEBIRGE ÖKOREGION UNGARISCHE TIEFEBENE DINARISCHER WESTBALKAN Kl. Seehöhe Kl. Einzugsgebiet [m] [km2] TI SI R TI SI R TI SI R TI SI R TI SI R TI SI R > < <10 mt I-IIB H mt I-IIB H mt I-IIB H <10 om I-IIB H2 om I-IIB H2 me1 I-IIB H2 me2 II H1 mt I-IIB H om I-IIB H2 om I-IIB H2 me1 I-IIB H2 me2 II H1 mt I-IIB H om I-IIB H2 me1 I-IIB H2 me2 II H1 mt I-IIB H me2 II H1 mt I-IIB H <10 mt II H1 mt II H1 me2 II H1 me2 II H1 me2 II H1 me1 II H mt II H1 mt II H1 me2 II H1 me2 II H1 me2 II H1 me1 II H mt II H1 mt II H1 me2 II H1 me2 II H1 me2 II H1 me1 II H mt II H1 mt II H1 me2 II H1 me2 II H1 me2 II H1 me1 II H1 <200 0 <10 mt II H1 me2 II H mt II H1 me2 II H1 me2 II H mt II H1 me2 II H mt II H1 me2 II H1 6

17 Große Flüsse Phytobenthos Makrozoobenthos Makrophythen Seehöhe [m] TI SI R Donau Donau 1 bis Mdg. Krems* <500 me2 II H1 1,75 Typ 12 Donau 2 ab Mdg. Krems* <200 me2 II H1 2,00 Typ 12 March/Thaya March March <500 me2 II H1 2,00 Typ 12 Thaya ab Staatsgrenze oh. Mdg. Pulkau <500 me2 II H1 2,00 Typ 12 Mur Mur 1 bis Mündung Übelbach mt I-IIB H2 1,75 Typ 12 Mur 1 bis Mündung Übelbach < 500 me1 I-IIB H2 1,75 Typ 12 Mur 2 ab Mündung Übelbach < 500 me2 II H2 1,75 Typ 12 Drau Drau 1 bis Mdg. Gurk om I-IIB Alpin 1,75 Typ 12 Drau 1 bis Mdg. Gurk <500 mt I-IIB Alpin 1,75 Typ 12 Drau 2 ab Mdg. Gurk <500 me1 II H2 1,75 Typ 12 Salzach Salzach 1 bis Mündung Fritzbach om I-IIB Alpin 1,75 Typ 12 Salzach 2 Mdg. Fritzbach bis Mdg. Lammer om I-IIB Alpin 1,75 Typ 12 Salzach 2 Mdg. Fritzbach bis Mdg. Lammer <500 mt I-IIB Alpin 1,75 Typ 12 Salzach 3 ab Mündung Lammer <500 me1 II H2 1,75 Typ 12 Inn Inn 1 bis Mdg. Brandenberger Ache > 800 ot I-IIA Alpin 1,50 Typ 12 Inn 1 bis Mdg. Brandenberger Ache om I-IIB Alpin 1,75 Typ 12 Inn 2 Mdg. Brandenberger A. bis Grenze < 500 mt I-IIB Alpin 1,75 Typ 12 Inn 3 ab Mdg. Salzach < 500 me1 II H2 1,75 Typ 12 Traun Traun Traun <500 me1 II H2 1,75 Typ 12 Enns Enns 1 bis Mdg. Erzbach om I-IIB Alpin 1,75 Typ 12 Enns 2 ab Mdg. Erzbach bis Mdg. Steyr <500 mt I-IIB Alpin 1,75 Typ 12 Enns 3 ab Mdg.Steyr <500 me1 II H2 1,75 Typ 12 Rhein Rhein Rhein <500 mt II H2 1,75 Typ 12 * Bioregionsgrenze Granit-Gneis/Flach- und Hügelländer Verwendete Abkürzungen: TI Trophieindex Trophischer Grundzustand SI Saprobienindex Saprobieller Grundzustand R Referenzartenindex ot oligotroph I-IIA untere Hälfte Gewässergüteklasse I-II H1 Bioregionsgruppe H1 om oligo-mesotroph I-IIB gesamte Gewässergüteklasse I-II, H2 Bioregionsgruppe H2 7

18 mt me1 me2 mesotroph untere Hälfte meso-eutroph meso-eutroph gesamt II untere Hälfte Gewässergüteklasse II Alpin Bioregionsgruppe Alpin 8

19 BIOREGION Vergletscherte Zentralalpen Unvergletscherte Zentralalpen Bergrückenlandschaft u. Ausläufer der Zentralalpen Flysch- oder Sandsteinvoralpen Kalkvoralpen Kalkhochalpen Südalpen Helvetikum Alpine Molasse Vorarlberger Alpenvorland Bayerisch- Österreichisches Alpenvorland Granit- und Gneisgebiet der Böhmischen Masse Östliche Flach- und Hügelländer der Ungarischen Tiefebene Grazer Feld und Grabenland Südliche Inneralpine Becken A 2.3 Benthische wirbellose Fauna (Siehe auch Karte O-TYP3: Gewässertypologie von Oberflächengewässern - Makrozoobenthos unter im Bereich Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan NGP > NGP 2009 > Anhang Karten > Oberflächengewässer > Gewässertypologie; Karte A Saprobielle Grundzustände ALPEN ÖKOREGION ZENTRALES MITTELGEBIRGE UNGARISCHE TIEFEBENE DINARISCHER WESTBALKAN Kl Seehöhe [m] Kl Einzugsgebiet [km²] Winter Sommer ( ) > <10 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,00 1,00 1, ,25 1,25 1,50 1,25 1,25 1, ,25 1,25 1, , <10 1,25 1,25 1,50 1,25 1,25 1,00 1,00 1,25 1,50 1, ,25 1,50 1,50 1,25 1,50 1,25 1,25 1,25 1,50 1, ,25 1,50 1,50 1,50 1,75 1,50 1,50 1,50 1, ,50 1,50 1,75 1,50 1, <10 1,25 1,50 1,50 1,25 1,00 1,00 1,25 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1, ,50 1,50 1,50* 1,50 1,50 1,25 1,25 1,50 1,50 1,75 1,50 1,50 1,50 1, ,50 1,50 1,50 1,75 1,75 1,50 1,50 1,50 1,75 1,75 1,75 1,50 1,50 1, ,75 1,75 1,75 1,50 1,50 1,50 1,75 1,75 1, <10 1,25 1,50* 1,50* 1,25 1,25 1,25 1,50 1,75 1,50* 1,50* 1,50* 1,50 1,50 1, ,50 1,75 1,50* 1,50 1,50 1,50 1,50 1,75 1,75 1,75 1,75 1,75 1,75 1, ,50 1,75 1,75 1,75 1,50 1,50 1,75 1,75 1,75 1,75 1,75 2,00 1,75 1, ,75 1,75 1,50 1,50 1,75 1,75 1,75 1,75 2,00 1,75 1,75 <200 0 <10 1,75 1,75 1,50 1, ,75 1,75 1,75 1,75 1,75 1, ,75 1,75 1,75 2, ,75 2,00 2,00 * bei hohem natürlichen organischen Anteil 1,75 9

20 A Spezielle Typen und spezielle Typausprägungen Saprobielle Grundzustände der großen Flüsse Große Flüsse Sap. Grundzustände nach Seehöhenbereichen < 200 m m m m Donau < 2,00 < 1,75 March < 2,00 < 2,00 Thaya < 2,00 < 2,00 Enns < 1,75. < 1,75 Traun < 1,75 Mur < 1,75 < 1,75 Drau < 1,75 < 1,75 Gurk < 1,75 < 1,75 Salzach < 1,75 < 1,75 Inn < 1,75 < 1,75 < 1,50 Rhein < 1,75 Saprobielle Grundzustände der speziellen Typen und speziellen Typausprägungen Spezielle Typen Sap. Grundzustände Seeausrinne sommerwarm < 2,0 alpine Seeausrinne < 1600 m < 1,50 alpine Seeausrinne > 1600 m < 1,25 Spezielle Typausprägungen Korrekturwert* Mäander, Furkations- und Verebnungsstrecken + 0,25 Bei hohem Anteil an natürlicher organischer Substanz, die natürlicherweise zu zehrenden Prozessen führt, kann dem saprobiellen Grundzustand ein Korrekturwert von 0,25 zugeschlagen werden. Aufgrund der geringen Datenlage ist nicht auszuschließen, dass es Fälle gibt, die über dem vorgeschlagenen Bereich des saprobiellen Grundzustandes liegen, wie zum Beispiel die Lonka, für die ein Grundzustand von < 2,00 festgelegt wird. 10

21 A 2.4 Fischfauna (Siehe auch Karte O-TYP2: Gewässertypologie von Oberflächengewässern - Fische unter im Bereich Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan NGP >NGP 2009 > Anhang Karten > Oberflächengewässer > Gewässertypologie; Karte 11

22 12

23 13

24 A 3 Typen von Oberflächengewässern Seen ( 4 Abs. 5) (bezogen auf die biologischen Qualitätskomponenten) Die Anwendung der Bewertungsmethoden ist auf Seen größer als 50 ha beschränkt. A 3.1 Trophie und Phytoplankton Nr. SEENTYP (Z mean = mittlere Tiefe) zugehörige natürliche Seen A B C D E A1 Seen der Pannonischen Tiefebene: Neusiedler See Neusiedler See A2 Seen der Pannonischen Tiefebene: Salzlacken Lange Lacke Illmitzer Zicksee St. Andräer Zicksee A3 Seen der Pannonischen Tiefebene: Alte Donau Alte Donau B1 Sondertyp Bodensee Bodensee B2 C1a C1b D1 D2a D2b D3 E1 Große Seen des Bayerisch-Österreichischen Alpenvorlandes Große Kärntner Seen < 600 m ü.a., Z mean >15 m Große Kärntner Seen < 600 m ü.a., Z mean 3 15 m Große, tiefe Seen der Nördlichen Kalkalpen m Große flache bis mäßig tiefe Seen der Kalkvoralpen m ü. A., Z mean >15 m Große flache bis mäßig tiefe Seen der Kalkvoralpen m ü. A., Z mean <15 m Große Seen der Zentralalpen m ü.a. Große, tiefe Bergseen der Nördlichen Kalkalpen m ü. A. Obertrumer See Mattsee Irrsee Grabensee Wallersee Ossiacher See Wörthersee Klopeiner See Faaker See Pressegger See Keutschacher See Längsee Hallstätter See Traunsee Mondsee Attersee Fuschlsee Wolfgangsee Lunzer See Erlaufsee Offensee Almsee Hintersee Walchsee Millstätter See Zeller See Vorderer Gosausee Altausseer See Grundlsee Toplitzsee Hintersteiner See Plansee Haldensee Heiterwanger See Vilsalpsee Achensee E2 Große Bergseen der Südalpen >600 m ü. A. Weißensee 14

25 15

26 A 3.2 Makrophyten 1. SEENTYP Seen der Pannonischen Tiefebene: Neusiedler See Seen der Pannonischen Tiefebene: Salzlacken Seen der Pannonischen Tiefebene: Alte Donau zugehörige natürliche Seen Neusiedler See Lange Lacke Oberer Stinkersee Zicklacke Zicksee Alte Donau Grabensee Irrsee 2. Seen des Bayerisch-Österreichischen Alpenvorlandes Mattsee Obertrumer See Wallersee Attersee Mondsee 3. Seen der Nördlichen Kalkvoralpen <600 m Hallstätter See Traunsee Wolfgangsee Almsee Erlaufsee 4. Seen der Nördlichen Kalkvoralpen >600 m Fuschlsee Hintersee Lunzer See Walchsee Achensee Altauseer See Grundlsee Heiterwanger See 5. Seen der Nördlichen Kalkhochalpen m Hintersteiner See Offensee Plansee Toplitzsee Vorderer Gosausee Haldensee 6. Seen der Nördlichen Kalkhochalpen >1000 m Lüner See Spuller See Vilsalpsee 7. Seen der Unvergletscherten Zentralalpen Millstätter See Zeller See Keutschacher See Längsee 8. Seen der Inneralpinen Becken Klopeiner See Ossiacher See Wörthersee 9. Seen der Südalpen <600 m Faaker See Pressegger See 10. Seen der Südalpen >600 m Weißensee 11. Bodensee Bodensee 16

27 A 3.3. Fischfauna SEENTYP zugehörige natürliche und künstliche Seen 1. Brachsensee Alte Donau - künstlich Dobrastausee 2. Elritzensee Achensee Haldensee Walchsee Attersee Hallstätter See Irrsee Mondsee Traunsee Fuschlsee Wolfgangsee 3. Laubensee Bodensee Faaker See Keutschacher See Klopeiner See Längsee Millstätter See Ossiacher See Pressegger See Wörthersee Grabensee Mattsee Obertrumer See Wallersee Zeller See 4. Seesaiblingsee Heiterwanger See Hintersteinersee Plansee Almsee Offensee Vorderer Gosausee Lünersee Spullersee Erlaufsee Lunzer See Weißensee Hintersee Altausseer See Grundlsee Vilsalpsee 5. Zandersee Lange Lacke Neusiedler See Zicksee (St. Andrä) 6. künstl. Bachforellensee Gepatsch Stausee Speicher Finstertal Speicher Stillup Speicher Zillergründl Silvretta Stausee Stausee Kops 7. künstl. Brachsensee Ottensteiner Stausee 17

28 SEENTYP 8. künstl. Seesaiblingsee zugehörige natürliche und künstliche Seen Neufelder See Schlegeisspeicher Speicher Durlaßboden (Teilgebiet) Klauser Stausee Kölnbreinspeicher Speicher Durlaßboden (Teilgebiet) Tauernmoossee Wiestalstausee Salzastausee Stausee Soboth 18

29 Physikalische und chemische Qualitätskomponenten Hydromorphologische Qualitätskomponenten Phytoplankton * Phytobenthos Makrophyten Benthische wirbellose Fauna Fischfauna Anlage B Aussagekraft der Qualitätskomponenten in Bezug auf Belastungen der Oberflächengewässer ( 6) Aussagekraft der biologischen, hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten für jede Belastungskategorie. Kreuze ohne Klammern kennzeichnen jene biologischen Qualitätskomponenten mit der höchsten Aussagekraft. Kreuze in Klammern kennzeichnen jene biologischen Qualitätskomponenten mit geringerer, aber deutlich vorhandener Aussagekraft, die zur Schärfung eines nicht eindeutig bestimmbaren Ergebnisses zusätzlich herangezogen werden können. B 1 Fließgewässer Qualitätskomponenten Belastungen Stoffliche Belastungen Nährstoff x (x) x (x) (x) Sauerstoffhaushalt x (x) x (x) Temperatur x (x) x Versalzung** x (x) (x) (x) Versauerung x (x) (x) x (x) Schadstoffe x Hydromorphologische Belastung Morphologische Veränderungen x (x) (x) x nur Veränderungen der Stromsohle x x (x) Restwasser x (x) (x) x Schwellbetrieb x (x) (x) x Stau x (x) x (x) Kontinuumsunterbrechung x (x) x * für Donau, March und Thaya ** Die Auswahl des aussagekräftigsten biologischen Qualitätselementes ist in Abhängigkeit vom Gewässertyp durch Expertenbewertung zu treffen 19

Typen von Oberflächengewässern ( 4)

Typen von Oberflächengewässern ( 4) BGBl. II - Ausgegeben am 29. März 2010 - Nr. 99 1 von 50 Anlage A Typen von Oberflächengewässern ( 4) A 1 Aquatische Bioregionen ( 4 Abs. 5) (Siehe auch Karte O_TYP1 unter http://wisa.lebensministerium.at/article/articleview/74920/1/27050/)

Mehr

QZV Ökologie OG. Textgegenüberstellung

QZV Ökologie OG. Textgegenüberstellung 1 von 7 2. Diese Verordnung gilt für alle Oberflächengewässer ( 30a Abs. 3 Z 1 WRG 1959) ausgenommen künstliche und erheblich veränderte Gewässer. 3. 24. Schnelle: Ein seichter Gewässerabschnitt mit höherer

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 10 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 29. März 2010 Teil II 99. Verordnung: Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer QZV Ökologie OG [CELEX-Nr.:

Mehr

- 1 - E n t wurf. 1. Hauptstück: Allgemeine Bestimmungen

- 1 - E n t wurf. 1. Hauptstück: Allgemeine Bestimmungen - 1 - E n t wurf Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Festlegung des ökologischen Zustandes für Oberflächengewässer (Qualitätszielverordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 10 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 29. März 2010 Teil II 99. Verordnung: Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer QZV Ökologie OG [CELEX-Nr.:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Dezember 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Dezember 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. Dezember 2018 Teil II 369. Verordnung: Änderung der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer sowie Aufhebung

Mehr

Typen von Oberflächengewässern ( 4)

Typen von Oberflächengewässern ( 4) Anlage A Typen von Oberflächengewässern ( 4) Kartendarstellungen der Gewässertypologie sind im Wasserinformationssystem Austria (WISA) unter http://wisa.bmlfuw.gv.at/fachinformation/ngp/ngp-2015/karten.html

Mehr

Typen von Oberflächengewässern ( 4)

Typen von Oberflächengewässern ( 4) BGBl. II - Ausgegeben am 29. März 2010 - Nr. 99 1 von 50 Anlage A Typen von Oberflächengewässern ( 4) A 1 Aquatische Bioregionen ( 4 Abs. 5) (Siehe auch Karte O_TYP1 unter http://wisa.lebensministerium.at/article/articleview/74920/1/27050/)

Mehr

Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten - Seen ( 20)

Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten - Seen ( 20) BGBl. II - Ausgegeben am 29. März 2010 - Nr. 99 46 von 50 Physikalisch-chemische Qualitätskomponenten - Seen ( 20) L 1 Temperatur im Hypolimnion ( 20 Abs. 2 Z 1) Anlage L Bandbreite des sehr guten (H)

Mehr

Konfliktlösungen im Spannungsfeld zwischen ökologischer Funktion und anthropogener Nutzung von Fließgewässern. LVA Nr

Konfliktlösungen im Spannungsfeld zwischen ökologischer Funktion und anthropogener Nutzung von Fließgewässern. LVA Nr Konfliktlösungen im Spannungsfeld zwischen ökologischer Funktion und anthropogener Nutzung von Fließgewässern LVA Nr. 816.308 Helmut MADER Department für Wasser Atmosphäre Umwelt; Institut für Wasserwirtschaft,

Mehr

Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer - Erlass

Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer - Erlass RECHT Sektion I An alle Landeshauptleute Wien, am 22.12.2011 Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Ihre Nachricht vom Unsere Geschäftszahl Der gegenständliche Erlass ist auch auf der Homepage des BMLFUW (www.lebensministerium.at)

Mehr

KARTENÜBERSICHT NATIONALER GEWÄSSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN 2015

KARTENÜBERSICHT NATIONALER GEWÄSSERBEWIRTSCHAFTUNGSPLAN 2015 KARTENÜBERSICHT ALLGEMEINES AT-BEH Zuständige Behörden und Allgemeine Beschreibung der Flussgebietseinheiten AT-BEL1 Corine Landcover 2006 AT-FGE Nationaler Anteil an den FG-Einheiten Donau, Rhein, Elbe

Mehr

An das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,Umwelt und Wasserwirtschaft

An das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,Umwelt und Wasserwirtschaft An das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,Umwelt und Wasserwirtschaft WASSERWIRTSCHAFT Sektion IV Marxergasse 2, 1030 Wien Ergeht als E-Mail an: abt.41@bmlfuw.gv.at Betrifft: Stellungnahme

Mehr

Vorblatt Problem: Ziel: Inhalt/Problemlösung: Alternativen: Auswirkungen des Regelungsvorhabens: Finanzielle Auswirkungen:

Vorblatt Problem: Ziel: Inhalt/Problemlösung: Alternativen: Auswirkungen des Regelungsvorhabens: Finanzielle Auswirkungen: Problem: Vorblatt Aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben durch die Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) wurde mit der Novelle 2003 in 30a Abs. 1 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) als Umweltziel

Mehr

Beurteilung der Wasserqualität

Beurteilung der Wasserqualität Die Wasserqualität der Oberflächengewässer des Kantons St.Gallen wird routinemässig seit vielen Jahren überwacht. Dies lässt Aussagen über die Belastung der Fliessgewässer mit Nähr- und Schadstoffen zu.

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Seite 325 LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben und versendet am 30. November 2011 95. Stück Nr. 95 Verordnung des Landeshauptmanns Oberösterreich, mit der ein Sanierungsprogramm

Mehr

17. Artikel 2 Aufhebung der Fischgewässerverordnung Artikel 3 Aufhebung der Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Mur und ihrer Zubringer

17. Artikel 2 Aufhebung der Fischgewässerverordnung Artikel 3 Aufhebung der Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Mur und ihrer Zubringer 1 von 4 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die QZV Ökologie OG geändert sowie die Fischgewässerverordnung, die Verordnung zur Verbesserung

Mehr

Die Kernaussagen im Urteil des EuGH vom , C-461/13 lauten:

Die Kernaussagen im Urteil des EuGH vom , C-461/13 lauten: WASSERLEGISTIK UND -ÖKONOMIE Abteilung IV/1 An die Ämter der Landesregierungen Abteilungen Wasserrecht und Wasserwirtschaft Wien, am 01.10.2016 Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Ihre Nachricht vom Unsere

Mehr

Infoveranstaltung zum Bewirtschaftungsplan

Infoveranstaltung zum Bewirtschaftungsplan Infoveranstaltung zum Bewirtschaftungsplan 2016-2021 Paderborn, 13. April 2016 Dietmar Bierbüsse Kreis Paderborn, Umweltamt SG Gewässer / Wasserbauliche Anlagen Zustand der Gewässer im Kreisgebiet Wo wird

Mehr

Der gute ökologische Zustand von Gewässern was ist zu bewerten: Gewässergüte und Strukturgüte?

Der gute ökologische Zustand von Gewässern was ist zu bewerten: Gewässergüte und Strukturgüte? Der gute ökologische Zustand von Gewässern was ist zu bewerten: Gewässergüte und Strukturgüte? Dr. Petra Podraza Institut für Ökologie, Abt. Hydrobiologie Universität Duisburg Essen EU-WRRL: Bewertung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 30. März 2010 Teil II 103. Verordnung: Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2009 NGPV 2009 103. Verordnung des Bundesministers

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. U. Schmedtje Regierung von Rosenheim, den 14. Juni 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele Denken

Mehr

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Monitoring im Regierungsbezirk Oberfranken Vorstellung der Monitoringergebnisse

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Monitoring im Regierungsbezirk Oberfranken Vorstellung der Monitoringergebnisse Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Monitoring im Regierungsbezirk Vorstellung der Monitoringergebnisse Dr. Paul Pongratz Regierung von Bayreuth 28. April 2009 Monitoring was versteht man darunter?

Mehr

LEITFADEN ZUR TYPSPEZIFISCHEN BEWERTUNG GEMÄSS WRRL ALLGEMEIN PHYSIKALISCH-CHEMISCHE PARAMETER IN FLIESSGEWÄSSERN

LEITFADEN ZUR TYPSPEZIFISCHEN BEWERTUNG GEMÄSS WRRL ALLGEMEIN PHYSIKALISCH-CHEMISCHE PARAMETER IN FLIESSGEWÄSSERN LEITFADEN ZUR TYPSPEZIFISCHEN BEWERTUNG GEMÄSS WRRL ALLGEMEIN PHYSIKALISCH-CHEMISCHE PARAMETER IN FLIESSGEWÄSSERN Cover Franz Hasieber & Richild Mauthner-Weber, BAW-IWG Fotos zur Verfügung gestellt von

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. Ursula Schmedtje Regierung von München, den 31. Mai 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele

Mehr

LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE EINLEITUNG

LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE EINLEITUNG LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE EINLEITUNG IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Abt. IV/3, Nationale

Mehr

Aquatische Wirbellose als Indikator für den guten ökologischen Zustand der Fließgewässer

Aquatische Wirbellose als Indikator für den guten ökologischen Zustand der Fließgewässer Aquatische Wirbellose als Indikator für den guten ökologischen Zustand der Fließgewässer Welche Strukturen brauchen die Tiere und wie können sie durch die Unterhaltung gefördert werden? Schlitz & Herleshausen

Mehr

Analyse von Monitoringergebnissen zur Ableitung von Maßnahmen am Beispiel von Hessen

Analyse von Monitoringergebnissen zur Ableitung von Maßnahmen am Beispiel von Hessen Analyse von Monitoringergebnissen zur Ableitung von Maßnahmen am Beispiel von Hessen Dr. Mechthild Banning Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Dezernat Gewässerökologie Gliederung 1. Kieselalgen

Mehr

EG-Wasserrahmenrichtlinie Was ist das und wo stehen wir?

EG-Wasserrahmenrichtlinie Was ist das und wo stehen wir? EG-Wasserrahmenrichtlinie Was ist das und wo stehen wir? Johannes Reiss, Büro am Fluss e.v. Gliederung EG-WRRL: Inhalte und Ziele Der Zustand unserer Gewässer im Jahr 2016 Hindernisse auf dem Weg zum guten

Mehr

Natürliche und künstliche Seen Österreichs größer als 50 ha. Badegewässer

Natürliche und künstliche Seen Österreichs größer als 50 ha. Badegewässer Natürliche und künstliche Seen Österreichs größer als 50 ha Mattsee (Niedertrumer See) Badegewässer Badegewässer gemäß Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer und BHygV i.d.f 1998. Badegewässer

Mehr

Atlas der natürlichen Seen Österreichs mit einer Fläche 50 ha. Stand 2005

Atlas der natürlichen Seen Österreichs mit einer Fläche 50 ha. Stand 2005 Atlas der natürlichen Seen Österreichs mit einer Fläche 50 ha Stand 2005 Atlas der natürlichen Seen Österreichs mit einer Fläche 50 ha Morphometrie - Typisierung - Trophie Stand 2005 Institut für Wassergüte

Mehr

Zustand der Wasserkörper im Landkreis Kitzingen

Zustand der Wasserkörper im Landkreis Kitzingen mit Landwirtschaftsschule Erhebung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg Zustand der Wasserkörper im Landkreis Vorbemerkung: Die Bewertung nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfolgt nicht auf der Ebene

Mehr

ÖKOLOGISCHER ZUSTAND DER FLIESSGEWÄSSER RP

ÖKOLOGISCHER ZUSTAND DER FLIESSGEWÄSSER RP ÖKOLOGISCHER ZUSTAND DER FLIESSGEWÄSSER RP Biomonitoring bisher Strukturgütekarte Wasserrahmenrichtlinie Neues Monitoring Grundlagen/Indikatoren Messnetz Ergebnisse/aktueller Stand Wie geht es weiter?

Mehr

Stellungnahmen von Kleinwasserkraft Österreich Zum Entwurf der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer QZV Ökologie OG)

Stellungnahmen von Kleinwasserkraft Österreich Zum Entwurf der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer QZV Ökologie OG) A-1070 Wien, Museumstraße 5 Tel.: +43(0)1/522 07 66 Fax: +43(0)1/526 36 09 office@kleinwasserkraft.at Stellungnahmen von Kleinwasserkraft Österreich Zum Entwurf der Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer

Mehr

Bewertung der Fließgewässer nach WRRL Biologische Bewertungsverfahren. Vortrag: Dipl.-Geogr. Ingo Nienhaus

Bewertung der Fließgewässer nach WRRL Biologische Bewertungsverfahren. Vortrag: Dipl.-Geogr. Ingo Nienhaus Bewertung der Fließgewässer nach WRRL Biologische Bewertungsverfahren Wesentliche Inhalte entstammen dem Vortrag von Frau Dr. Julia Foerster LANUV NRW, FB 55. Vortrag: Dipl.-Geogr. Ingo Nienhaus 1. Runder

Mehr

NÖ Sanierungsprogramm /33 0 Stammverordnung 35/ Blatt 1, /33 0

NÖ Sanierungsprogramm /33 0 Stammverordnung 35/ Blatt 1, /33 0 NÖ Sanierungsprogramm 2012 Stammverordnung 35/12 2012-05-04 Blatt 1, 2 0 Ausgegeben am 4. Mai 2012 Jahrgang 2012 35. Stück Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 19. April 2012 aufgrund des 33d

Mehr

Das Verschlechterungsverbot nach Weser-Urteil und Schwarzer Sulm

Das Verschlechterungsverbot nach Weser-Urteil und Schwarzer Sulm Das Verschlechterungsverbot nach Weser-Urteil und Schwarzer Sulm Die Rechtsprechung des EuGH zum Verschlechterungsverbot und ihre Auswirkungen auf Bewilligungsverfahren in Österreich Dr. Wolfgang Berger

Mehr

Bezirksregierung Detmold. Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe.

Bezirksregierung Detmold. Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe. Bezirksregierung Detmold Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe www.weser.nrw.de Stand Mai 2014 Der Zustand der Gewässer in Ostwestfalen-Lippe Das Land NRW hat mit bundesweit abgestimmten Methoden

Mehr

Der Gewässerzustand der großen Salzburger Seen im Frühsommer 2013

Der Gewässerzustand der großen Salzburger Seen im Frühsommer 2013 Der Gewässerzustand der großen Salzburger Seen im Frühsommer 2013 Allgemeines: Entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die mit den Novellen des Wasserrechtsgesetzes 2003 und 2005 in nationales Recht

Mehr

LAND Oberösterreich GEWÄSSERSCHUTZBERICHT NR. 46 SEENBERICHT Oberflächengewässerwirtschaft

LAND Oberösterreich GEWÄSSERSCHUTZBERICHT NR. 46 SEENBERICHT Oberflächengewässerwirtschaft LAND Oberösterreich GEWÄSSERSCHUTZBERICHT NR. 46 SEENBERICHT 2013 Oberflächengewässerwirtschaft Impressum medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt

Mehr

LAND Oberösterreich GEWÄSSERSCHUTZBERICHT NR. 46 SEENBERICHT Oberflächengewässerwirtschaft

LAND Oberösterreich GEWÄSSERSCHUTZBERICHT NR. 46 SEENBERICHT Oberflächengewässerwirtschaft LAND Oberösterreich GEWÄSSERSCHUTZBERICHT NR. 46 SEENBERICHT 2013 Oberflächengewässerwirtschaft Impressum medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt

Mehr

Das one out all out Prinzip: Ansporn zum Handeln oder Motivationsbremse?

Das one out all out Prinzip: Ansporn zum Handeln oder Motivationsbremse? Das one out all out Prinzip: Ansporn zum Handeln oder Motivationsbremse? Daniel Hering Aquatische Ökologie Universität Duisburg-Essen daniel.hering@uni-due.de Gewässergütekarten 1975 1990 2000 Ökologischer

Mehr

Erstbeobachtung. 1 Jahr 5 Jahre 2 Jahre* 1x / Monat

Erstbeobachtung. 1 Jahr 5 Jahre 2 Jahre* 1x / Monat BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 479 5 von 42 Parameter und mindesterforderliche sfrequenz Oberflächengewässer Anlage 2 2.1 FLIESSGEWÄSSER 2.1.1. Parameterblock Physikalische und chemische

Mehr

Bewertung der Durchgängigkeit von Fließgewässern

Bewertung der Durchgängigkeit von Fließgewässern HINDERNISSE, BARRIEREN WANDERER URSACHEN,GRÜNDE 1. Stoffe ( z.b. Abwassereinleitungen) 2. Hydraulik ( z.b. Trockenfallen) 3. Morphologie (Abstürze, Verrohrungen, Staubereiche) 1. Langdistanzwanderer (anadrom/katadrom)

Mehr

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Monitoring Grundwasser und Seen Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie Die EU-Wasserrahmenrichtlinie Monitoring Seen Die Europäische Folie: 2 Wasserrahmenrichtlinie

Mehr

Bewertung der Fließgewässer nach WRRL Biologische Bewertungsverfahren. Vortrag: Dipl.-Geogr. Frauke Kramer

Bewertung der Fließgewässer nach WRRL Biologische Bewertungsverfahren. Vortrag: Dipl.-Geogr. Frauke Kramer Bewertung der Fließgewässer nach WRRL Biologische Bewertungsverfahren Wesentliche Inhalte entstammen dem Vortrag von Frau Dr. Julia Foerster - LANUV NRW, FB 55. Vortrag: Dipl.-Geogr. Frauke Kramer Runder

Mehr

Masterarbeit von Nina Boxen Leibniz Universität Hannover

Masterarbeit von Nina Boxen Leibniz Universität Hannover Erarbeitung einer Trophiekarte für Hessen einschließlich statistischer Auswertungen zu trophischen Belastungsfaktoren als Grundlage für eine effiziente Maßnahmenplanung an hessischen Gewässern Masterarbeit

Mehr

Ziele und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Ziele und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Ziele und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Robert Karl Regierung von Ansbach, den 24. Mai 2007 Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme

Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Regierung von Einführung in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und Ergebnisse der Bestandsaufnahme Dr. U. Schmedtje Regierung von Ingolstadt, den 15. Mai 2007 Inhalt Einführung Leitbild und Ziele Denken

Mehr

EU-Wasserrahmenrichtlinie

EU-Wasserrahmenrichtlinie Bewertungskriterien für die Fließgewässer in Rheinland-Pfalz Vortragsveranstaltung zur 25. Jahrfeier Studiengang Bauingenieurwesen 20.10.2005 Dipl.-Ing. A. Thömmes 1. Einführung Gliederung 2. Bestandsaufnahme

Mehr

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet. Deggendorf, 23. Juli 2005

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet. Deggendorf, 23. Juli 2005 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet Deggendorf, 23. Juli 2005 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie... und ihre Umsetzung im Donaugebiet Inhalt Ziele und Planung

Mehr

LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE EINLEITUNG

LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE EINLEITUNG LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE EINLEITUNG Cover Franz Hasieber & Richild Mauthner-Weber, BAW-IWG Fotos für Logos zur Verfügung gestellt von Wolfram Graf, BOKU Astacus leptodactylus

Mehr

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Gewässeraufsicht und Gewässerschutz. Landesmessnetz Fließgewässerzustandsbericht

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Gewässeraufsicht und Gewässerschutz. Landesmessnetz Fließgewässerzustandsbericht Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Gewässeraufsicht und Gewässerschutz Landesmessnetz Fließgewässerzustandsbericht 2006-2011 INHALTSVERZEICHNIS Kapitel Seite 1. Abkürzungen 3 2. Begriffsbestimmungen

Mehr

Wasserwirtschaftsamt Kempten. Regierung von Schwaben. Monitoring Seen. Augsburg, den 27. März Dirk Klos WWA Kempten

Wasserwirtschaftsamt Kempten. Regierung von Schwaben. Monitoring Seen. Augsburg, den 27. März Dirk Klos WWA Kempten Monitoring Seen Augsburg, den 27. März 2009 Dirk Klos WWA Begriffserklärung Monitoring aus dem Englischen übernommen - to monitor = beobachten ständiges sorgfältiges Untersuchen, Überwachen und Beobachten

Mehr

Impulsreferat. Was ist der gute und sehr gute hydromorphologische Zustand?

Impulsreferat. Was ist der gute und sehr gute hydromorphologische Zustand? Workshop Ia: Wirkung hydromorphologischer Maßnahmen und Schwellenwerte Impulsreferat Was ist der gute und sehr gute hydromorphologische Zustand Lagestabiler Kies/Schotter ( 10%) Steine Blöcke Makrophyten

Mehr

2004 Ausgegeben zu Mainz, den 10. November 2004 Nr. 20

2004 Ausgegeben zu Mainz, den 10. November 2004 Nr. 20 für das Land Rheinland-Pfalz 2004 Ausgegeben zu Mainz, den 10. November 2004 Nr. 20 Tag Inhalt Seite 6.10.2004 Landesgewässerbestandsaufnahme- und -zustandsüberwachungs-verordnung (LWBÜVO) 465 L a n d

Mehr

Monitoring und Zustand der Seen und Talsperren

Monitoring und Zustand der Seen und Talsperren Platzhalter Grafik (Bild/Foto) Monitoring und Zustand der Seen und Talsperren Dr. Karl-Heinz Christmann Wichtige Überwachungsprogramme an stehenden Gewässern gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nach

Mehr

Wasserkörper: Untere Drusel DEHE_

Wasserkörper: Untere Drusel DEHE_ Schritt 1: Ermittlung des Wasserkörpers Gewässername Wasserkörper: Name Wasserkörper: Code Wasserkörper: Länge 4,7 km Wasserkörper: LAWA-Typ Drusel Untere Drusel DEHE_42952.1 5.1 Federführendes Bundesland:

Mehr

LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE EINLEITUNG

LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE EINLEITUNG LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE EINLEITUNG Cover Franz Hasieber & Richild Mauthner-Weber, BAW-IWG Fotos für Logos zur Verfügung gestellt von Wolfram Graf, BOKU Astacus leptodactylus

Mehr

Geplanter Verlauf. Einführung Beurteilung nach abiotischen Faktoren Pause Beurteilung nach biotischen Faktoren Auswertung und Diskussion

Geplanter Verlauf. Einführung Beurteilung nach abiotischen Faktoren Pause Beurteilung nach biotischen Faktoren Auswertung und Diskussion Ökosystem See Geplanter Verlauf Einführung Beurteilung nach abiotischen Faktoren Pause Beurteilung nach biotischen Faktoren Auswertung und Diskussion Schulbiologiezentrum Hannover - Ökologie stehender

Mehr

Verschlechterungsverbot (neue) Anforderungen an die Begründung von Zulassungsentscheidungen erste Erfahrungen aus Sicht einer Oberen Wasserbehörde

Verschlechterungsverbot (neue) Anforderungen an die Begründung von Zulassungsentscheidungen erste Erfahrungen aus Sicht einer Oberen Wasserbehörde Verschlechterungsverbot Verbesserungsgebot Was heißt das für die Praxis? BWK-Landeskongress am 28. April 2016 in Aachen Verschlechterungsverbot (neue) Anforderungen an die Begründung von Zulassungsentscheidungen

Mehr

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie kurz und knapp

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie kurz und knapp Ziele der Wasserrahmenrichtlinie kurz und knapp Sicherung der lebensnotwendigen Ressource Wasser der gute chemische und ökologische Zustand für die Oberflächengewässer wird angestrebt Verschlechterungsverbot

Mehr

Bedeutung der Gewässerstruktur für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Bedeutung der Gewässerstruktur für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Bedeutung der Gewässerstruktur für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Gliederung 1. Grundlagen der Wasserrahmenrichtlinie a. Bewertung des ökologischen Zustands der Oberflächenwasserkörper 2. Rolle

Mehr

GRUNDLAGEN DER ÖKOLOGISCHEN GEWÄSSERBEWERTUNG. Fulgor Westermann

GRUNDLAGEN DER ÖKOLOGISCHEN GEWÄSSERBEWERTUNG. Fulgor Westermann DER ÖKOLOGISCHEN GEWÄSSERBEWERTUNG Fulgor Westermann ÖKOLOGISCHE GEWÄSSERBEWERTUNG Europäische WRRL fordert: guter ökologischer Zustand (wiederherstellen oder sichern) verbindl. zeitliche Vorgaben für

Mehr

Gewässer in Vorarlberg

Gewässer in Vorarlberg Gewässer in Vorarlberg Güteuntersuchungen an den Hauptflüssen und am Bodensee im Bundesland Vorarlberg gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung Aufnahmen 2010 2014 Bericht UI-10/2015 Gewässer in Vorarlberg

Mehr

Grußwort. Stefan Mörsdorf Minister für Umwelt

Grußwort. Stefan Mörsdorf Minister für Umwelt GEWÄSSERGÜTE 2008 Grußwort Seit nun schon über 30 Jahren werden im Saarland die Belastungen der Gewässer mit organischen Schadstoffen anhand eines biologischen Bewertungssystems, dem sogenannten Saprobiensystem,

Mehr

Leistungsspektrum Stand Februar 2017 Abkürzungen

Leistungsspektrum Stand Februar 2017 Abkürzungen Leistungsspektrum Stand Februar 2017 Abkürzungen GZÜV-Par. Parameternummer entsprechen Gewässerzustandsüberwachungsverordnung Akkreditiert seit 2010-09-09 Akkreditierung des chemischen Prüflabors durch

Mehr

- oberirdischen Gewässer -

- oberirdischen Gewässer - Ergebnisse der Bestandsaufnahme über den Zustand der - oberirdischen Gewässer - in Hessen Abschätzung Gesamtzustand - Fließgewässer 64 234 147 Gliederung Was sind Wasserkörper? In welchen Teilschritten

Mehr

Flusswasserkörper (FWK) Datenstand: Kennzahl 1_F423

Flusswasserkörper (FWK) Datenstand: Kennzahl 1_F423 Flusswasserkörper (FWK) Datenstand: 22.12.2015 Kennzahl Bezeichnung 1_F423 Sempt von Ottenhofen bis Mündung in den Mittlere-Isar- Kanal, Eittinger Fehlbach (Saubach); Kleine Sempt Kennzahl FWK (BWP 2009)

Mehr

Ökologische Zustandsbewertung der größeren Seen in Schleswig-Holstein nach EG-Wasserrahmenrichtlinie

Ökologische Zustandsbewertung der größeren Seen in Schleswig-Holstein nach EG-Wasserrahmenrichtlinie Ökologische Zustandsbewertung der größeren Seen in Schleswig-Holstein nach EG-Wasserrahmenrichtlinie Stand Dezember 2014 1. Nach welchen Prinzipien wird der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzial

Mehr

Kooperatives Gewässermonitoring

Kooperatives Gewässermonitoring Kooperatives Gewässermonitoring Ergebnisse und Erfahrungen Schwerpunkt: Biologie Dr. Theresia Döppner Dr. Julia Foerster Ruhrverband Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV)

Mehr

Entwicklungen bei prioritären Stoffen mit besonderem Blick auf die ubiquitären Stoffe

Entwicklungen bei prioritären Stoffen mit besonderem Blick auf die ubiquitären Stoffe Internationales Jahr Neue des Süßwassers Entwicklungen 2003 - Tag des Wassers am 22.3.2003 bei prioritären Stoffen mit besonderem Blick auf die ubiquitären Stoffe Beate Zedler Hessisches Ministerium für

Mehr

Kleinwasserkraft in Zeiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Small Hydro Power in times of the EU Water Framework Directive

Kleinwasserkraft in Zeiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Small Hydro Power in times of the EU Water Framework Directive Kleinwasserkraft in Zeiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie Small Hydro Power in times of the EU Water Framework Directive Dresdener Wasserbaukolloquium 2009 Large scale model in der Natur Dimension der schwimmenden

Mehr

3S.1.1_Seetypologie_ pdf Stand Seetypologie

3S.1.1_Seetypologie_ pdf Stand Seetypologie Seetypologie Der erste Entwurf einer Typisierung der Seen > 50 ha Seeoberfläche wurde durch den LAWA- Unterausschuss Bewertung stehender Gewässer erarbeitet. Die Typisierung erfolgte nach den Vorgaben

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

Geplanter Verlauf. Einführung Beurteilung nach biotischen Faktoren Pause Beurteilung nach abiotischen Faktoren Auswertung und Diskussion

Geplanter Verlauf. Einführung Beurteilung nach biotischen Faktoren Pause Beurteilung nach abiotischen Faktoren Auswertung und Diskussion Ökosystem See Geplanter Verlauf Einführung Beurteilung nach biotischen Faktoren Pause Beurteilung nach abiotischen Faktoren Auswertung und Diskussion Schulbiologiezentrum Hannover - Ökologie stehende Gewässer

Mehr

Der biologische Zustand der Zwester Ohm

Der biologische Zustand der Zwester Ohm Der biologische Zustand der Zwester Ohm Ergebnisse aus dem Monitoring nach der EU-WRRL Andrea Krapp (Dipl.-Ing.) Dez. 41.3 Kommunales Abwasser und Gewässergüte Bewertung der Zwester Ohm Bewertungsparameter

Mehr

Die Bewertung des Gewässerzustands zur Notwendigkeit der Anpassung von Verfahren und Regeln

Die Bewertung des Gewässerzustands zur Notwendigkeit der Anpassung von Verfahren und Regeln Die Bewertung des Gewässerzustands zur Notwendigkeit der Anpassung von Verfahren und Regeln Dr. Folker Fischer Referat 83 Gliederung Was muss Gewässerbewertung leisten ein Spagat zwischen Stabilität und

Mehr

Aktuelle Judikatur zur Wasserrahmen-Richtlinie

Aktuelle Judikatur zur Wasserrahmen-Richtlinie Aktuelle Judikatur zur Wasserrahmen-Richtlinie EuGH-Urteile Weservertiefung und Schwarze Sulm und ihre Auswirkungen auf Bewilligungsverfahren in Österreich Dr. Wolfgang Berger Rechtsanwalt 1. Dezember

Mehr

6. Regionales Wasserforum Oberpfalz am Unterlagen Wasserrahmenrichtlinie:

6. Regionales Wasserforum Oberpfalz am Unterlagen Wasserrahmenrichtlinie: 6. Regionales Wasserforum Oberpfalz am 07.07.2014 Tagesordnung: Unterlagen Wasserrahmenrichtlinie: http://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/index.htm Unterlagen 6. Wasserforum OPf.: http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/wasser/index.htm

Mehr

Mulde. Gewässerbeschreibung

Mulde. Gewässerbeschreibung 3.1.3.4 Gewässerbeschreibung Die entsteht aus der Vereinigung der Freiberger und der Zwickauer, die in Sachsen in den Hochlagen des Erzgebirges entspringen, und mündet in der Nähe von in die. Kurz hinter

Mehr

Bewertungskriterien bei der ökologischen Klassifizierung von Fließgewässern anhand der Fischfauna im nationalen Bewertungsverfahren

Bewertungskriterien bei der ökologischen Klassifizierung von Fließgewässern anhand der Fischfauna im nationalen Bewertungsverfahren Bewertungskriterien bei der ökologischen Klassifizierung von Fließgewässern anhand der Fischfauna im nationalen Bewertungsverfahren Dr. Egbert Korte & Dr. Jörg Schneider Bewertung anhand der Fischfauna

Mehr

Brandenburg und seine Gewässer. Wo stehen wir?

Brandenburg und seine Gewässer. Wo stehen wir? Brandenburg und seine Gewässer. Wo stehen wir? Dr. Eberhard Rohde, NABU Brandenburg Naturschutztag des NABU Brandenburg 15. September 2018 Gewässerzustandsbewertung Nach gesetzlichen Vorgaben der brdbg.

Mehr

Gewässermonitoring in Baden-Württemberg Nutzen für alle. Burkhard Schneider Abteilung 4 Wasser

Gewässermonitoring in Baden-Württemberg Nutzen für alle. Burkhard Schneider Abteilung 4 Wasser Gewässermonitoring in Baden-Württemberg Nutzen für alle Burkhard Schneider Abteilung 4 Wasser Gliederung Ziele des Monitorings Entwicklung Derzeitiger Stand Fazit Zielsetzung für Gewässer guter Gewässerzustand

Mehr

Schwillachdialog Wasserrahmenrichtlinie

Schwillachdialog Wasserrahmenrichtlinie Schwillachdialog Wasserrahmenrichtlinie Gemeinsam statt Allein 20.02.2018 Stefan Homilius EG - Wasserrahmenrichtlinie 2 Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 1. Guten Zustand aller Gewässer (inkl. Grundwasser)

Mehr

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte an der Werra

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte an der Werra Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte an der Werra Verlegung der Einleitestelle bzw. Leitung an die Weser Die Werra: Einzugsgebiet Pegel Letzter Heller

Mehr

Fact Sheet Chemische Gesamtbeurteilung

Fact Sheet Chemische Gesamtbeurteilung bericht 2009 2013 Fact Sheet Die Wasserqualität der Mittellandreuss und ihrer Zuflüsse wird seit 1974 durch die Anrainerkantone systematisch beobachtet und untersucht. Die grossen finanziellen Anstrengungen

Mehr

EINTEILUNG DER GEWÄSSER IN OBERFLÄCHENWASSERKÖRPER METHODIK

EINTEILUNG DER GEWÄSSER IN OBERFLÄCHENWASSERKÖRPER METHODIK EINTEILUNG DER GEWÄSSER IN OBERFLÄCHENWASSERKÖRPER METHODIK IMPRESSUM IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1,

Mehr

Fact Sheet Chemische Gesamtbeurteilung

Fact Sheet Chemische Gesamtbeurteilung bericht 2009 2013 Fact Sheet Die Wasserqualität der Mittellandreuss und ihrer Zuflüsse wird seit 1974 durch die Anrainerkantone systematisch beobachtet und untersucht. Die grossen finanziellen Anstrengungen

Mehr

Bewertungskriterien bei der ökologischen Klassifizierung anhand des Makrozoobenthos im nationalen Bewertungsverfahren AQEM

Bewertungskriterien bei der ökologischen Klassifizierung anhand des Makrozoobenthos im nationalen Bewertungsverfahren AQEM Fortbildungsveranstaltung HLUG 07.10.2004 Bewertungskriterien bei der ökologischen Klassifizierung anhand des Makrozoobenthos im nationalen Bewertungsverfahren AQEM Andrea Sundermann Forschungsinstitut

Mehr

Trophische Kriterien zur Beurteilung von Seen und Kleinseen. Barbara Känel

Trophische Kriterien zur Beurteilung von Seen und Kleinseen. Barbara Känel Trophische Kriterien zur Beurteilung von Seen und Kleinseen Inhalt 1. Ausgangslage 2. Methode zur Beurteilung stehender Gewässer nach trophischen Kriterien (LAWA 1998) 3. Aktueller Bewertungsansatz im

Mehr

Wondreb von Einmündung Seibertsbach bis Staatsgrenze SE035

Wondreb von Einmündung Seibertsbach bis Staatsgrenze SE035 Wasserkörper-Steckbrief Flusswasserkörper (Bewirtschaftungszeitraum 2016-2021) Flusswasserkörper (FWK) Datenstand: 22.12.2015 Kennzahl Bezeichnung Kennzahl FWK (BWP 2009) zum Vergleich 5_F013 Wondreb von

Mehr

Mecklenburg Vorpommern. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburg Vorpommern. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Anlass der Beschäftigung mit dem D a s V e r s c h l e c h t e r u n g s v e r b o t i s t projektbezogen z u p r ü f e n u n d z u b e a c h t e n. Diese e und Verbesserungsgebote, die in Umsetzung von

Mehr

1.4.2 Die Algengemeinschaften von Seen Zusammensetzung der Algengemeinschaften Ökologische Relevanz der Individuengröße 105

1.4.2 Die Algengemeinschaften von Seen Zusammensetzung der Algengemeinschaften Ökologische Relevanz der Individuengröße 105 Inhaltsverzeichnis 1. Ökosystem See 17 1.1 Stehende Gewässer und ihre Einzugsgebiete 19 1.1.1 Verteilung der Seen auf der Erde 20 1.1.2 Seetypen 23 1.1.3 Morphometrie 29 1.1.4 Einzugsgebiet 31 1.1.5 Gliederung

Mehr

Ökologische Fließgewässerbewertung nach WRRL Thomas Korte (Emschergenossenschaft/Lippeverband)

Ökologische Fließgewässerbewertung nach WRRL Thomas Korte (Emschergenossenschaft/Lippeverband) Ökologische Fließgewässerbewertung nach WRRL Thomas Korte (Emschergenossenschaft/Lippeverband) Lehrerfortbildung Fachtagung: Neuere Erkenntnisse aus der Ökologie, Teil 1 Bezirksregierung Arnsberg 18. März

Mehr

Die neuen Förderungen für die Gewässerökologie

Die neuen Förderungen für die Gewässerökologie Die neuen Förderungen für die Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer (E-Wirtschaft) Hier steht ein thematisches Foto Seite 1 13.05.2009 Rahmenbedingungen für die Wasserkraftnutzung vor dem Hintergrund

Mehr

Bewertung der Fließgewässer nach WRRL Biologische Bewertungsverfahren. Vortrag: Dr. Andreas Müller

Bewertung der Fließgewässer nach WRRL Biologische Bewertungsverfahren. Vortrag: Dr. Andreas Müller Bewertung der Fließgewässer nach WRRL Biologische Bewertungsverfahren Wesentliche Inhalte entstammen dem Vortrag von Frau Dr. Julia Foerster -LANUV NRW, FB 55. Vortrag: Dr. Andreas Müller 1. Runder Tisch

Mehr