Beratung im SchulA Drucksache Nr. 055/2018

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1 Fachbereich : Bildung, Jugend u. Soziales Aktenzeichen : F2.2 / 40. Ew. Datum : Vorlage der Verwaltung Beratung im SchulA Drucksache 055/2018 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff: Möglicher Wechsel von G8 auf G9 am Gymnasium Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung zu einer möglichen Umstellung des gymnasialen Bildungsganges von derzeit 8 Jahren (G8) auf eventuell künftig 9 Jahre (G9) werden zur Kenntnis genommen. Anlage: Blatt Verwaltungsvorlage wurde/wird beraten im: am Niederschrift SchulA Hauptausschuss Rat der Stadt

2 Begründung zur Vorlage Seite 2 der Drucksache 055/2018 Nachdem die Schulzeit zum Abitur an Gymnasien von 9 Jahren (Sekundarstufe I: Jahrgänge 5 bis 10 und Sekundarstufe II: Jahrgänge 11 bis 13) auf 8 Jahre (Sekundarstufe I: Jahrgänge 5 bis 9, Sekundarstufe II: 10 bis 12) reduziert wurde, haben viele Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler den Wunsch geäußert, diese Maßnahme wieder rückgängig zu machen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist diesem Wunsch nun gefolgt und hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, nach der die Länge des gymnasialen Bildungsganges von 8 Jahren (G8) auf künftig wieder 9 Jahre (G9) angehoben werden soll. Die 9 jährige Schulzeit am Gymnasium soll danach die Regel in Nordrhein-Westfalen sein, ein G8-Gymnasium künftig die Ausnahme. Hierbei sollen die Gymnasien selbst für sich entscheiden, welche Schullaufzeit an der jeweiligen Schule demnächst gelten soll. Schließlich kennen die Schulen vor Ort ihre Bedürfnisse und die der betroffenen Schülerinnen und Schüler am besten. Um eine Änderung zu G9 herbeizuführen, ist die entsprechende Entscheidung in der Schulkonferenz mit einer mehr als Zweidrittelmehrheit zu beschließen. Somit soll und kann keine der Beteiligungsgruppen (Schülerinnen/Schüler, Lehrerinnen/Lehrer und Eltern) vollständig überstimmt werden. Die letztendliche Entscheidung über einen möglichen Wechsel von G8 zu G9 trifft die Kommune als Trägerin des Gymnasiums. Aller Voraussicht nach wird ein Schulträger jedoch nur in äußerst seltenen und begründeten Ausnahmefällen gegen das Votum einer Schule beschließen. Die Umstellung auf G9 beginnt mit dem Schuljahr 2019/20. Vorab stehen in dem Prozess noch unter anderem die Änderung des Schulgesetzes, die Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und der Kernlehrpläne an. Wann und wie sich das Gevelsberger Gymnasium bzw. die dortige Schulkonferenz zum Thema G8 oder G9 entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Der Beschluss des Schulgremiums wird den Mitgliedern des Schulausschusses und des Rates der Stadt Gevelsberg zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Für weitere Informationen ist dieser Vorlage ein Faktenblatt Schulfachliche Umsetzung der Leitentscheidung G9 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom beigefügt. Des Weiteren finden sich zu diesem Thema weitere, stets aktualisierte Berichte auf der Homepage des Schulministeriums ( Gesehen: Zur Veröffentlichung geeignet

3 Faktenblatt Völklinger Str Düsseldorf Telefon (0211) /06 Schulgesetzliche Umsetzung der Leitentscheidung G9 Start von G9 Leitentscheidung Alle öffentlichen Gymnasien werden zum Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf den neunjährigen Bildungsgang (G9) umgestellt. Die Umstellung umfasst die Klassen 5 und 6 des Schuljahres 2019/2020. Verbleib bei G8 Entscheidungsoption Die Gymnasien können von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen und sich für den Verbleib bei G8 gegenüber ihrem jeweiligen Schulträger aussprechen. Der Entscheidung muss ein Beschluss der Schulkonferenz (besteht zu gleichen Teilen aus Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern) mit mehr als 2/3 der Stimmen zugrunde liegen. Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 muss die Entscheidung in der Schulkonferenz getroffen werden. Gymnasien, die sich nicht für einen Verbleib bei G8 entscheiden, werden/bleiben automatisch G9-Schulen. Gymnasien, die die Wahlfreiheit für G8 nutzen wollen, erhalten eine zusätzliche Unterstützung, um G8 qualitativ hochwertig umsetzen zu können. Träger der Gymnasien in freier Trägerschaft können frei darüber entscheiden, ob ihre Schulen nach einem neunjährigen oder nach einem achtjährigen Bildungsgang zum Abitur führen. Raumbedarf Zusätzlicher Raumbedarf fällt in den Kommunen zum Schuljahr 2026/2027 an. Lehrerbedarf Im Endausbau rechnet das Schulministerium gegenwärtig mit einem zusätzlichen Bedarf von etwa Lehrerstellen. Eine genaue Kostenaufstellung wird erst möglich sein, wenn klar ist, wie viele Gymnasien bei G8 bleiben und wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorliegt. Belastungsausgleich für die Kommunen (Konnexität) Im Gesetzentwurf erkennt die Landesregierung an, dass sich durch G9 wesentliche Belastungen für die Gemeinden und Kreise ergeben, die vom Land aufgrund des Konnexitätsprinzips auszugleichen sein werden. Vor allem geht es dabei um die 1

4 Kosten der Schulträger für die Bereitstellung der Schulgebäude und -anlagen sowie um andere Kosten (z.b. Lernmittel, Schülerfahrkosten), die nach 92 ff. SchulG von den Schulträgern zu tragen sind. Die Landesregierung hat unter Beachtung der Vorgaben des Konnexitätsausführungsgesetzes im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gutachterteam beauftragt, eine Prognose zur Höhe der zu erwartenden Belastungen zu ermitteln. Diese Belastungsprognose wird auf einer Erhebung bei allen Trägern öffentlicher Gymnasien und allen betroffenen Gymnasien beruhen. Die Feststellung der Belastung und die Regelung des Belastungsausgleichs (z.b. Verteilungsschlüssel) bleiben einem besonderen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Die Landesregierung sieht sich in der Pflicht, den Landtag rechtzeitig zu seiner Entscheidung über G9 über die Eckwerte des Belastungsausgleichs zu unterrichten; eine erste Information wird der Landtag schon im Rahmen der Verbändebeteiligung erhalten. Ersatzschulen Mehrkosten, die den Gymnasien in freier Trägerschaft durch die Umstellung auf G9 entstehen, werden im Rahmen der Verordnung über die Finanzierung der Ersatzschulen (FESchVO) vom Land refinanziert. (Hintergrund: Genehmigte Ersatzschulen haben Anspruch auf die zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderlichen Zuschüsse des Landes. Erforderlich sind insbesondere Zuschüsse zu den fortdauernden Personal- und Sachausgaben. Diese Ausgaben sind vom Land bis zur Höhe der Aufwendungen vergleichbarer öffentlicher Schulen abzüglich der Einnahmen der Schule sowie der Eigenleistung des Schulträgers zu refinanzieren.) Zentrales Abschlussverfahren (ZP10) Schülerinnen und Schüler der Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang nehmen am Ende der Klasse 10 am Abschlussverfahren teil. Sie erwerben den mittleren Schulabschluss und mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler der Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang erwerben den mittleren Schulabschluss wie bisher am Ende der Einführungsphase (Klasse 10) in der gymnasialen Oberstufe durch Versetzung in die Qualifikationsphase. Zentrale Klausur in der Einführungsphase Die Zentrale Klausur in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der Einführungsphase ( 16 Absatz 6 Satz 2 SchulG) wird für alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe geregelt. Sie dient dazu, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit Blick auf eine erfolgreiche Bildungslaufbahn in der Qualifikationsphase zu überprüfen. Nach der landesweiten Umstellung Schulträger können nach dem Schuljahr 2019/2020 aufgrund einer Bedürfnisprüfung nach den Regeln des Schulgesetzes G8- und G9-Gymnasien errichten sowie G9- Gymnasien in G8-Gymnasien umwandeln und umgekehrt. Die Genehmigung erfolgt durch die Schulaufsicht. 2

5 Schulfachliche Eckpunkte Das Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium nimmt die erforderlichen Änderungen im nordrhein-westfälischen Schulgesetz vor. Die Einzelregelungen zu den künftigen Bildungsgängen an Gymnasien, wie zum Beispiel Stundentafeln und Wochenstunden, erfolgen in neuzufassenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Sie werden im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren umgesetzt. Zeitlicher Ablauf Kabinettbefassung: 6. März 2018 Einbringung Landtag: Ende März 2018 Verabschiedung Gesetz: vor den Sommerferien 2018 (angestrebt) Entscheidung der Schulkonferenzen an Schulen über G8/G9: zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 Anmeldungen Gymnasien für das Schuljahr 2019/2020: Februar/März 2019 Umstellung G9: 1. August

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