Änderung des Erlasses Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen

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1 Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, Hannover Niedersächsisches Kultusministerium Anschriften lt. anliegendem Verteiler Bearbeitet von Herrn Ehrhardt joerg.ehrhardt@mk.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover / Änderung des Erlasses Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen Anlage: Entwurf einer Neufassung zur Klassenbildung (inkl. Begründung) Sehr geehrte Damen und Herren, den anliegenden Entwurf übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Bis zum haben Sie Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Stellungnahme per an Herrn Ehrhardt (als Word-Dokument) übersenden würden. Bei eventuellen Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer (0511) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Torsten Glaser Dienstgebäude/ Paketanschrift Schiffgraben Hannover Nächste U-Bahn-Stationen Hauptbahnhof Kröpcke Aegidientorplatz Telefon (05 11) Telefax (05 11) poststelle@mk.niedersachsen.de* * nicht zugelassen für digital signierte und verschlüsselte Dokumente Bankverbindung Konto-Nr Norddeutsche Landesbank Hannover (BLZ )

2 -2- Entwurf Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen Bezug: Erlass Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen vom VORIS (SVBl. 8/2011) 1. Senkung der Schülerhöchstzahl im 1. und 3. Schuljahrgang an Grundschulen In der Tabelle unter Ziffer 3.1 wird in der Zeile Grundschulen die Zahl 28 durch die Zahl 26 ersetzt und zusätzlich die folgende Fußnote 2 bei Grundschulen unter der Tabelle gesetzt: 2) Aufsteigend ersetzt die Zahl 26 die Zahl 28 beginnend im 1. und 3. Schuljahrgang ab dem Schuljahr 2012/2013. Unter Ziffer 3.2 wird in der Tabelle bei Grundschulen die Zahl 26 durch die Zahl 24 ersetzt. Unter Ziffer 4 werden in der Tabelle zum Absatz Klassen in Eingangsstufen und kombinierte Klassen die Werte in der Spalte Grundschule bis 19, und 26 ersetzt durch die Werte bis 17, und Senkung der Schülerhöchstzahl im 10. Schuljahrgang an Gymnasien Unter Ziffer 3.1 in der Tabelle wird in der Zeile Gymnasium bis zum 10. Schuljahrgang 1) die Zahl 10 durch die Zahl 9 ersetzt. Unterhalb dieser Zeile wird folgende Zeile ergänzt: Gymnasium im 10. Schuljahrgang (Einführungsphase) 26. Unter Ziffer 3.3 Absatz 2 wird der erster Satz Können im 1. Schuljahrgang im ersten Schulhalbjahr und im 5. Schuljahrgang und in der Einführungsphase im neunjährigen Bildungsgang im gesamten Schuljahr wie folgt geändert: Können im 1. Schuljahrgang im ersten Schulhalbjahr sowie im 5. Schuljahrgang und in der Einführungsphase im gesamten Schuljahr. 3. Klassenneubildung im achtjährigen Bildungsgang Unter Ziffer 3.4 wie im 1. Absatz folgender Satz ergänzt. Davon abweichend sollen im Gymnasium und im Gymnasialzweig der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen Klassen nur nach dem 6. und nach dem 9. Schuljahrgang umgebildet werden.

3 -3-4. Lehrerstunden für den Grundbedarf der Einführungsphase an Integrierten Gesamtschulen und der nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen (neunjähriger Bildungsgang) Unter Ziffer 4 wird in der ersten Tabelle für die Einführungsphase der Integrierten Gesamtschule und der nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschule folgende Fußnote 1 gesetzt: 1) Bis einschließlich Schuljahr 2015/2016 werden 31 Stunden für die Schülerpflichtstunden in der Einführungsphase an der Integrierten Gesamtschule und an der nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschule zugewiesen. In-Kraft-Treten Diese Änderungen treten zum in Kraft.

4 -4- Begründung A. Allgemeiner Teil I. Anlass und Ziel Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Schülerhöchstzahl schrittweise an allen Schulformen zu senken. Eingeleitet wurde dies bereits durch die Schülerhöchstzahlsenkung um 2 Schülerinnen und Schüler an Realschulen, Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen aufsteigend ab dem 5. Schuljahrgang. Dieses soll jetzt in einem 2. Schritt mit der Schülerhöchstzahlsenkung um 2 an den Grundschulen im 1. und 3. Schuljahrgang und um 6 in der Einführungsphase im achtjährigen Bildungsgang fortgesetzt werden. Es handelt sich bei der Schülerhöchstzahlsenkung an Grundschulen beginnend im 1. und 3. Schuljahrgang zum Schuljahr 2012/2013 von 28 auf 26 um eine zukunftsgerichtete Maßnahme aufgrund von zurückgehenden Schülerzahlen. Die neue Schülerhöchstzahl kann bei der Anmeldung der Schülerinnen und Schüler als Steuerungsgröße vom Schulträger zukünftig berücksichtigt werden. In der Diskussion um die vorhandenen Klassenräume der einzelnen Schule kann ggf. vorübergehend, auch bis max. 4 Jahre, vom Schulträger oder von der Schule die Anzahl der Klassen auf der bisherigen Berechnungsgrundlage gestaltet werden. Die Lehrerstunden werden aber in jedem Fall auf der Basis der neuen Schülerhöchstzahl nach Klassenbildungserlass in vollem Umfang zugewiesen. Beispiel: Bei 56 Schülerinnen und Schülern im 1. Schuljahrgang werden Lehrerstunden für 3 Klassen zugewiesen; es könnten aber tatsächlich nur 2 Klassen vom Schulträger oder von der Schule eingerichtet werden. Die tatsächliche Klassenbildung liegt in der Hand der eigenverantwortlichen Schule und obliegt damit der Schulleitung. Demnach kann immer eine Klasse weniger gebildet, als nach Klassenbildungserlass Lehrerstunden zugewiesen werden. Die dadurch freien Lehrerstunden kann die Schule u. a. für die eigene Schwerpunktsetzung oder zur individuellen Förderung der Schülerinnen und der Schüler zusätzlich einsetzen. Denn gerade die Arbeit in den Grundschulen erfordert es, dass die Lehrkräfte mehr Spielraum erhalten, um auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und der Schüler eingehen zu können. Mit der Absenkung der Schülerhöchstzahl von 28 auf 26 werden die Grundschulen zunächst in zwei Schuljahrgängen entlastet. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden alle Schuljahrgänge der Grundschulen von diesem Schritt profitieren. Mit der Absenkung in den Einführungsphasen der Gymnasien und der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen wird auch eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen

5 -5- und Schüler in den Einführungsphasen sowohl im achtjährigen als auch im neunjährigen Bildungsgang erzielt. Darüber hinaus wird durch diese Veränderung die durchschnittliche Klassenfrequenz weiter verringert. Da künftig in der Einführungsphase im achtjährigen Bildungsgang Klassenneubildungen aufgrund der neuen Schülerhöchstzahl aber auch aufgrund des Übergangs vieler Schülerinnen und Schüler mit erweitertem Sekundarabschluss I aus anderen Schulformen zu erwarten sind, soll eine mögliche Klassenneubildung in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen vermieden werden. Daher wird bei diesen Schulen auf eine Klassenneubildung nach dem 8. Schuljahrgang verzichtet. Der damit erreichte zusammenhängende, dreijährige Zeitabschnitt ermöglicht ein kontinuierliches und zielgerichtetes Arbeiten in den Lerngruppen. Darüber hinaus wird damit an dem pädagogischen Grundsatz, Klassenneubildungen frühestens nach zwei Schuljahren vorzunehmen, festgehalten. Die Anpassung der veränderten Schülerpflichtstundenzahl in der Einführungsphase an Integrierten Gesamtschulen und an nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen erfolgt gemäß der Verordnung zur Änderung der Verordnung der gymnasialen Oberstufe veröffentlicht im Schulverwaltungsblatt 2/2012. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Änderungen lassen keine nachteiligen kosten- und haushaltsmäßigen Auswirkungen aufgrund der Prognose der Unterrichtsversorgung zum Schuljahr 2012/2013 für den Landeshaushalt oder für die Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften erkennen. III. Folgenabschätzung Auf eine Folgenabschätzung kann wegen des geringen Umfangs der Veränderung verzichtet werden.

6 -6- B. Besonderer Teil Zu 1. Mit der Regelung zur Senkung der Schülerhöchstzahl im 1. und 3. Schuljahrgang an den Grundschulen wird die Schülerhöchstzahl von 28 auf 26 gesenkt. Entsprechend werden die Regelungen zur Bildung von Eingangsstufen und kombinierten Klassen an Grundschulen angepasst. Dies führt im Schuljahr 2012/2013 voraussichtlich zu einer Erhöhung der Lehrerstundenzuweisung im Umfang von 110 Klassen. Der Mehrbedarf entspricht für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 jeweils rund 95 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE). Zu 2. Mit der Regelung zur Senkung der Schülerhöchstzahl im 10. Schuljahrgang (Einführungsphase) des achtjährigen Bildungsganges wird die Schülerhöchstzahl von 32 auf 26(+1) gesenkt. Dies führt voraussichtlich zu einer Erhöhung der Lehrerstundenzuweisung im Umfang von 170 Klassen. Der einmalige Mehrbedarf entspricht rund 260 VZLE. Gibt es bisher im 10. Schuljahrgang eine Lehrerstundenzuweisung für rund Klassen, werden es mit der Neuregelung künftig Lehrerstunden für rund Klassen sein. Zu 3. Die betroffenen Schulen sind nicht gehalten, aufgrund rückläufiger Schülerzahlen im 9. Schuljahrgang eine Klassenneubildung durchzuführen. Die Lehrerstundenzuweisung bleibt für die gebildeten Klassen des 8. Schuljahrgangs erhalten. Es entsteht ein einmaliger Mehrbedarf von rund 100 VZLE. Zu 4. Es werden die Lehrerstunden entsprechend der Verordnung zur Änderung der Verordnung der gymnasialen Oberstufe, veröffentlicht im Schulverwaltungsblatt 2/2012, zugewiesen. Dies entspricht in dem genannten Zeitraum einer Einsparung von rund 10 VZLE.

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