Hinweise für den Seiteneinstieg in eine Schullaufbahn in Bonn
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- Nadine Hummel
- vor 7 Jahren
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1 Hinweise für den Seiteneinstieg in eine Schullaufbahn in Bonn Liebe Eltern, Sie sind neu nach Bonn gezogen, benötigen für Ihr Kind einen Schulplatz und haben leider an der Schule ihrer Wahl eine Absage erhalten. Oder Sie suchen vergeblich einen Schulplatz, weil Ihr Kind die bisher besuchte Schule bzw. Schulform wechseln muss (zum Beispiel nach Nichtversetzung im dreigliedrigen Schulsystem oder zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, weil die aktuelle Bonner Schule keine eigene Oberstufe führt). Bedauerlicherweise lässt sich die Aufnahme an der gewünschten bzw. nächstgelegenen Schule nicht immer realisieren. Bonn verfügt entgegen landesweiter Trends über stabile und teilweise sogar steigende Schülerzahlen. So erfreulich diese Situation auch ist, stellenweise führt sie zu einer Kapazitätsauslastung. Einen Rechtsanspruch darauf, dass ein Kind eine ganz bestimmte Schule besucht, haben Eltern nach ständiger Rechtsprechung nicht. Im Falle einer Ablehnung sind Sie daher gehalten, bei weiteren Schulen um Aufnahme nachzufragen, auch, wenn der Besuch dieser Schule(n) einen längeren Schulweg zur Folge haben würde, als der Besuch der nächstgelegenen Schule. In Bonn sind grundsätzlich alle Schulen in zumutbarer Weise erreichbar; diese gesamtstädtische Betrachtungsweise (Zumutbarkeit aller Schulstandorte in Bonn) wird aufgrund der guten Bonner Infrastruktur auch von der Bezirksregierung Köln als oberer Schulaufsichtsbehörde aktiv unterstützt. Anbei erhalten Sie einige wichtige Informationen zum weiteren Verfahren: Bewerben Sie sich bitte unmittelbar an weiteren Schulen um einen Schulplatz, am besten per Fax oder unter Hinzufügung des letzten Zeugnisses; geben Sie bitte Ihre sämtlichen Kontaktdaten an, damit die Schule sich mit Ihnen kurzfristig in Verbindung setzen kann. Einen entsprechenden Textvorschlag finden Sie im Anhang. Wichtig: Bitten Sie im Falle einer Absage die entsprechende Schule um eine schriftliche Absage. Sollten Sie von mindestens drei öffentlichen Bonner Schulen der gewünschten Schulform eine schriftliche Absage erhalten, können Sie sich an die jeweils zuständige Schulaufsichtsbehörde wenden. Die Bezirksregierung Köln hat hierfür Formulare entwickelt, die auf den nachfolgenden Seiten zu finden sind. Beachten Sie bitte, dass die Schulaufsichtsbehörde nur koordinierend in die Aufnahmeautonomie öffentlicher Schulen eingreifen kann (über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule entscheidet nach 46 Schulgesetz NRW die jeweilige Schulleitung; auf die Aufnahme an privaten Schulen hat die staatliche Schulaufsicht keinen Einfluss). Dafür ist es erforderlich, dass Sie der Schulaufsicht schriftlich nachweisen können, keinen Schulplatz erhalten zu haben. Gegebenenfalls wird dann ein Schulplatz zugewiesen. Tipp: Heben Sie alle Ablehnungen auf, auch dann, wenn Sie vielleicht an der dritten Schule den gewünschten Schulplatz erhalten und die Schulaufsichtsbehörde gar nicht in Anspruch nehmen müssen. Denn im Rahmen des Schülerfahrkostenrechts, zum Beispiel bei einer Beantragung der Schülerticketermäßigung, müssen Sie nachweisen, dass ihr Kind keinen Schulplatz an der nächstgelegenen Schule erhalten hat. Informationen und Kontaktdaten zu den Schulen in Bonn finden Sie im Online-Bildungsberater unter hier insbesondere im Teil I. Die Zuständigkeit der Schulaufsichtsbehörden resultiert aus den jeweiligen Schulformen: Hauptschulen Realschulen Schulamt für die Stadt Bonn Sankt Augustiner Str. 86, Bonn Telefon: @schule.nrw.de Internet: soziales/schulen/schulaufsicht/index.html?lang=de Bezirksregierung Köln Abteilung 4, Dezernat 48 Zeughausstraße 2-10, Köln Tel.: Fax: Tel.: Dezernat 42 Tel.: Gymnasien Dezernat 43 Tel.: Gesamtschulen schulplatzsuche@brk.nrw.de Internet: leistungen/abteilung04/index.html Dezernat 44 Tel.: Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Schulamt / Presseamt, September 2016
2 Hinweise für den Seiteneinstieg in eine Schullaufbahn in Bonn Anhang: Textvorschlag: Bewerbung um einen Schulplatz Formular zur Schulplatzsuche in der Sekundarstufe I INFOBLATT der Bezirksregierung Köln für Schulplatzsuchende beim Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II a) mit einem Schulabschluss, der nicht zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe berechtigt (ohne Qualifikation) b) mit einem Schulabschluss, der zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe berechtigt (mit Qualifikation) Formular der Bezirksregierung Köln für Schulplatzsuchende in der gymnasialen Oberstufe Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Schulamt / Presseamt, September 2016
3 Bewerbung um einen Schulplatz Ort, Datum Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bewerbe ich mich um einen Schulplatz für mein Kind an Ihrer Schule. Mein Kind ( Sohn / Tochter) Schüler/in Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort / Land: besuchte zuletzt die Klasse: der Schule (Name der Schule/ Schulform): in (Ort/ Land): Benötigt wird ein Schulplatz : in Klasse/ Jahrgangsstufe: ab sofort ab dem ab dem Schuljahr Das Zeugnis / Die Zeugnisse der bisher besuchten Schule(n) füge ich in der Anlage bei. Mein Kind hat bisher folgende Schulen besucht: Zeitraum Klasse(n) Schule / Schulform Ort/ Land Könnte ich bitte einen Termin für ein Vorstellungsgespräch bekommen. Meine Kontaktdaten lauten: Eltern Name, Vorname: Wohnanschrift: Telefonnummer: Mobiltelefon: Sollte eine Aufnahme nicht möglich sein, bitte ich um eine schriftliche Ablehnung, damit ich mich ggf. an die Schulaufsichtsbehörde zwecks Zuweisung eines Schulplatzes wenden kann. Im Voraus besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift der Eltern
4 Schulplatzsuche an Hauptschulen: An das Schulamt für die Stadt Bonn Sankt Augustiner Str Bonn Fax: Schulplatzsuche an Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen: An die Bezirksregierung Köln Dezernat 48 Zeughausstraße Köln Fax: Schulplatzsuche Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie folgende Anlagen bei: Begründung für den Schulwechsel Kopie des letzten Zeugnisses Meldebestätigung (bei Umzug) Absagen der bisher angefragten Schulen ggf. vorhandene Unterlagen zu einem Förderbedarf (in Kopie) Erziehungsberechtigte (bei gemeinsamer Sorgeberechtigung: beide Eltern) Name, Vorname Straße PLZ Ort Telefon Schülerin / Schüler Name, Vorname Geburtsdatum Straße (falls abweichend) PLZ Ort (falls abweichend) Zurzeit besuchte Schule Jahrgangsstufe Gesuchte Schulform (bitte ankreuzen) Hauptschule Realschule Gymnasium Sekundarschule Gesamtschule Bereits angefragte Schulen: Datum, Unterschrift
5 Bezirksregierung Köln INFOBLATT für Schulplatzsuchende beim Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II Schulpflicht besteht in der Regel bis zum Ende des Schuljahres, in dem die Schüler/innen 18 Jahre alt geworden sind. Nach Erfüllung der 10-jährigen (im Gymnasium 9-jährigen) Vollzeitschulpflicht muss eine Ausbildung begonnen werden oder eine Schule der Sekundarstufe II besucht werden. a) Ausbildung oder Bildungsgang des Berufskollegs Schulabschluss ohne Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe Die abgebenden Schulen beraten über die weitere Schullaufbahn bzw. geben Informationen zu Ausbildungsangeboten. Bei der Suche nach Ausbildungsstellen helfen u.a. die örtlichen Jugendoder Bildungsberatungsstellen, die Agenturen für Arbeit oder die Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer). Über die vielfältigen schulischen Bildungsgänge der Berufskollegs beraten diese selbst. Sofern Sie keinen Schulplatz finden, wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Berufskolleg. Das nächstgelegene Berufskolleg finden Sie über die Suchmaschine des Schulministeriums unter Sie werden dann in eine Klasse der Ausbildungsvorbereitung aufgenommen. b) Gymnasiale Oberstufe (Schulabschluss mit Qualifikation) Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen, haben einen Anspruch auf einen Platz in der gymnasialen Oberstufe. Gymnasiale Oberstufen sind eingerichtet bei den Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs (Berufliches Gymnasium). Diese Schulen finden Sie auch auf der o.g. Internetseite des Schulministeriums. Sofern selbständig keine weiterführende Schule gefunden wurde, ist Ihnen die Bezirksregierung Köln bei der Schulplatzsuche behilflich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie von drei Schulen eine Absage erhalten haben. Für die Schulplatzsuche in der gymnasialen Oberstufe sind die im beigefügten Formular genannten Angaben erforderlich und eine Kopie des letzten Zeugnisses beizufügen. Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und mit Anlagen versehen per Fax an 0221/ oder per Post an Bezirksregierung Köln Dezernat 48 Zeughausstr Köln oder per an schulplatzsuche@bezreg-koeln.nrw.de. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Büroleitung unter zur Verfügung. Hinweis: Aufgrund der erfahrungsgemäß noch durch Nachrückverfahren kurzfristig frei werdenden Schulplätze erfolgt die Schulplatzzuweisung durch die Bezirksregierung frühestens ab dem 2. Tag nach Schulbeginn. Bitte melden Sie sich daher zuerst am letzten Ferientag/ ersten Schultag bei der Schule, bei der Sie auf der Warteliste stehen.
6 Adresse: Bezirksregierung Köln, Dez. 48, Köln SCHULPLATZSUCHE (gymnasiale Oberstufe) Bitte Kopie des Zeugnisses beilegen angestrebter Bildungsgang: Name Vorname Geburtsdatum Adresse: Straße PLZ und Ort Stadtteil Telefonnummer -Adresse ablehnende Schulen (ggf. Ablehnungsbescheid beifügen) Datum, Unterschrift Ablehnungsgrund Stempel der Schule Schulleitung
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