Einwohnergemeinde Linden. Informationskonzept

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1 Einwohnergemeinde Linden Informationskonzept vom 14. September 2010

2 Rechtliche Grundlagen Informationsgesetz des Kantons Bern vom (BSG 107.1) Informationsverordnung des Kantons Bern vom (BSG ) Datenschutzgesetz des Kantons Bern vom (BSG ) Verwaltungsverordnung der Einwohnergemeinde Linden , Art. 20 und 30 Grundsätze Die Gemeindebehörden in Linden informieren offen, transparent und regelmässig. Der Gemeinderat informiert regelmässig über Beschlüsse und Themen, welche von öffentlichem Interesse sind. Der Gemeinderat will dadurch das Vertrauen zwischen der Bevölkerung, den Gemeindeorganen und der Gemeindeverwaltung stärken. Die Ressortvorsteher und die Ressortvorsteherinnen des Gemeinderates, die Präsidien der ständigen Kommissionen sowie das Gemeindepersonal und allenfalls externe Beauftragte liefern Informationen intern an die Gemeindepräsidentin/den Gemeindepräsidenten oder an die Gemeindeverwaltung. Die Veröffentlichung erfolgt nie wahllos oder ungeprüft. Der Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin koordiniert den Informationsfluss. Mit einer aktiven Informationspolitik, der Pressestelle (Gemeindeverwaltung) sowie der Bestimmung eines Informationsbeauftragten oder einer Informationsbeauftragten (Gemeindepräsidium) wird eine objektive Berichterstattung sichergestellt werden. Weitere Ziele: Wecken von Interesse und Verständnis seitens der Bevölkerung an ihrer Gemeinde; Erklären von komplexen Zusammenhängen und schwierigen Sachfragen; Stillen des Informationsbedürfnisses der Bevölkerung; Wahrnehmen der Anliegen der Bevölkerung. Allgemeine Bestimmungen Die Öffentlichkeit wird durch den Gemeinderat über die Medien (Presse, Fernsehen, Lokalradio, Anzeiger, Lindenblatt, Homepage, Flugblätter) über die Tätigkeiten der Gemeindeorgane und der Gemeindeverwaltung informiert. Der Gemeinderat bestimmt den Inhalt, Form Zeitpunkt und allenfalls Ort der Medieninformation nach Massgabe der Informationsbedürfnisse. Der Gemeinderat informiert offen, sachlich und umfassend sowie auf verständliche Weise. Die Informationen richten sich nach dem allgemeinen Interesse. Sie dürfen weder überwiegend schutzwürdige öffentliche oder private Interessen noch das Amtsgeheimnis verletzen. Vorbehalten bleiben Bereiche, die durch Gesetz anderer Organen zugewiesen sind. Informationskonzept Linden Seite 2 von 8

3 Informationsorganisation Die Ablauforganisation gemäss Anhang 2 dieses Informationskonzeptes ist für alle Beteiligten massgebend. Über weitere Ansprechgruppen, die entsprechenden Informationsgefässe, Periodizität und Verantwortlichkeit informiert die Zusammenstellung in Anhang 3 dieses Informationskonzeptes. Zuständigkeiten / Verantwortung Informationsbeauftragter oder Informationsbeauftragte: ist die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident Sie/Er vertritt die Ratsmeinung gegenüber Dritten; Sie/Er ist für die Auskunftserteilung in besonderen Situationen und bei politisch heiklen und umstrittenen Geschäften zuständig; Sie/Er bezieht Stellung zu politischen und fachlichen Fragen; Sie/Er kann für bestimmte Geschäfte Informationsaufträge delegieren. Mitglieder des Gemeinderates informieren auf Anfrage (passiv) zu Geschäften aus ihrem Ressort; nehmen Rücksprache mit der Informationsbeauftragten/dem Informationsbeauftragten oder der zuständigen Abteilungsleitung; beachten das Kollegialitätsprinzip und vertreten die Meinung der Ratsmehrheit. Pressestelle wird durch die Gemeindeverwaltung geführt; informiert auf Anfrage; zusammen mit dem/der Informationsbeauftragten nimmt nur Stellung zu fachlichen Fragen; verweist bei Bedarf auf die Informationsbeauftragte/den Informationsbeauftragten der Gemeinde; informiert die Informationsbeauftragte/den Informationsbeauftragten umgehend über ihre Medienkontakte. Amtliche Publikationen Amtliche Publikation sind Veröffentlichungen, welche aufgrund geltender Gesetzesbestimmungen oder kommunaler Reglemente in einem amtlichen Publikationsorgan - örtliches amtliches Publikationsorgan oder Amtsblatt des Kantons Bern - publiziert werden müssen. Als Absender einer amtlichen Publikation zeichnet der Gemeinderat oder das in der Sache zuständige Ressort. Verantwortliche für die rechtzeitige Bekanntmachung von amtlichen Publikationen ist die Pressestelle. Informationskonzept Linden Seite 3 von 8

4 Schlussbestimmungen Genehmigung durch den Gemeinderat am 2. November 2010 NAMENS DES GEMEINDERATES Die Präsidentin: Die Sekretärin: R. Linder J. Weber Anhänge 1 Liste der zu bedienenden Medien 2 Ablauforganisation 3 Informationsarbeit Informationskonzept Linden Seite 4 von 8

5 1. Zeitungen Liste der zu bedienenden Medien Anhang 1 Redaktion Redaktor Adresse, Ort Tel./Fax Berner Zeitung Postfach 1075 Poststrasse Burgdorf emmental@bernerzeitung.ch Der Bund Redaktion Bern Bubenbergplatz Bern redaktion@derbund.ch Thuner Tagblatt Hans Kopp Redaktion Thun Rampenstr Thun redaktion-tt@bom.ch Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch Postfach 3550 Langnau i.e info@wochen-zeitung.ch Berner Landbote Postfach 1421 Schulhausgasse Münsingen blb.redaktion@swissonline.ch 2. Radio Redaktion Redaktor Adresse, Ort Tel./Fax Schweizer Radio DRS Regionaljournal Bern/Freiburg/Wallis Schwarztorstrasse Bern Tel.Beantworter nachts redaktion@regibern.ch Radio Berner Oberland / BEO Aareckstrasse 6 Postfach CH-3800 Interlaken redaktion@radiobeo.ch Radio Neo1 / Radio Emme AG Dorfstrasse 29 Postfach 3550 Langnau i.e info@neo1.ch 3. Fernsehen Redaktion Redaktor Adresse, Ort Tel./Fax SRG SSR idée suisse Giacomettistrasse 3 Postfach Bern info@srgssrideesuisse.ch TeleBärn Espace Media AG News Redaktion Dammweg Bern redaktion@telebärn.ch 4. Internetportal Redaktion Redaktor Adresse, Ort Tel./Fax Bern-Ost Redaktion Bern-Ost Mediencenter Bahnhofplatz Worb info@bern-ost.ch Homepage Gemeinde Jacqueline Weber Gemeindeverwaltung Dorfplatz info@linden.ch Informationskonzept Linden Seite 5 von 8

6 Linden 3673 Linden Anhang 2 Ablauforganisation Verhalten gegenüber den Medien Aktive Information (Bringprinzip) Medienmitteilungen und Informationen aus Behördetätigkeiten Ausschliesslich durch die Pressestelle im Auftrag des Gemeinderates Passive Information (Holprinzip) Auskünfte an Medien (bei Anfragen) Besuch von Medien (nach Vorankündigung) urch den Informationsverantwortlichen oder die Pressestelle nach Rücksprache mit den zuständigen Organen. achpersonen der zuständigen Organe könne auch zu einem Gespräch beigezogen werden. Durch den Informationsverantwortlichen oder die Pressestelle nach Rücksprache mit den zuständigen Organen Medien Informationsbeauftragte/er oder Pressestelle Organe der Gemeinde = Ressortverantwortliche, Kommissionen Grundsatz: Informationen der Organe gelangen ausschliesslich via den Informationsbeauftragten oder der Pressestelle an die Medien. Kann nicht selber Auskunft erteilt werden, wird ein geeigneter Interviewpartner vermittelt. Informationskonzept Linden Seite 6 von 8

7 Informationsarbeit Anhang 3 Informationsbeauftragte: Ruth Linder Tel Gemeindepräsidentin Finstermoosstrasse 6 Mail: praesdientin@linden.ch 3673 Linden Pressestelle: Gemeindeverwaltung Tel.: Jacqueline Weber Fax: Gemeindeschreiberin Mail: info@linden.ch 3673 Linden Ansprechgruppe Was Periodizität Verantwortlich Bemerkungen 1. Intern GR <-> Verwaltung GR <-> Kommissionen Verwaltung intern Besprechungen Präsidentin mit Kader Protokolle der Kommissionen laufend laufend Gemeindepräsidentin Kommissionssekretariat Bürositzung 1 x pro Woche Gemeindeschreiberin 2. Bevölkerung und Bevölkerungsgruppen Alle Lindenblatt 3 x pro Jahr Notfälle (a.o. Lagen) Hompage nach Bedarf Gemeindeverwaltung Flugblätter nach Bedarf Gemeinderat Gemeindeversammlung 2-4 x pro Jahr Gemeinderat Traktandum sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel (Radio, Fernsehen, Flugblätter, Lautsprecher etc.) 3. Regionale Ansprechgruppen umliegende Gemeinden Regionale Verbände und Organisationen Regionale Verbände und Organisationen nach Bedarf Gemeinderat oder RFO Lindenblatt bei Erscheinen Gemeindeverwaltung Information des GR durch Delegierte Protokolle (z.k.); Stellungnahme 4. Überregional (Medien) aktive Information passive Information Medienmitteilungen Einladung der Medien zu Gemeindeveranstaltungen nach Bedarf Delegierter Delegierte können zur Information an GR-Sitzung eingeladen werden laufend nach Bedarf nach Bedarf Gemeinderat Lindenblatt bei Erscheinen Gemeindeverwaltung Presse-Gespräche nach Bedarf Gemeindepräsident/in Auskünfte an Medien bei Anfrage Informationsbeauftragte/er / Pressestelle Besuch von Medienschaffenden nach Vorankündigung evtl. Rücksprache mit den zuständigen Organen Informationskonzept Linden Seite 7 von 8

8 Informationskonzept Linden Seite 8 von 8

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