Blutspendetermin in Ulmen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Blutspendetermin in Ulmen"

Transkript

1 Mit den Kreisnachrichten des Kreises Cochem-Zell Jahrgang 43/127 Samstag, den 26. Juli 2014 Ausgabe 30/2014 Blutspendetermin in Ulmen Das Deutsche Rote Kreuz lädt herzlich zur Blutspende ein am Donnerstag, dem 31. Juli 2014 von bis Uhr in der Realschule plus Vulkaneifel am Jungferweiher Bitte Personalausweis mitbringen! Mit Ihrer Blutspende können wir Leben retten und Gesundheit erhalten. Danke! Termine und Infos oder

2 Ulmen Ausgabe 30/2014 Kirmes in Wollmerath Samstag, ab 18:00 Uhr Dämmerschoppen Sonntag, ab 10:00 Uhr 14:00 Uhr Frühschoppen Kaffee Kuchen Montag, ab 10:00 Uhr 18:00 Uhr 20:00 Uhr Bierstand geöffnet After Work-Party Life-Musik Auf euer Kommen freut sich die Freiwillige Feuerwehr Wollmerath Dorffest in Kliding Freitag, Ab Uhr Dämmerschoppen mit Langhals Samstag, Ab Uhr Dämmerschoppen und gemütliches Beisammensein Sonntag, Ab Uhr Ab Uhr Ab Uhr Frühschoppen Mittagessen (u.a. deftiger Erbseneintopf, Spiessbraten, etc.) Kaffee und Kuchen An allen Tagen, gemütliches Beisammensein bis in die frühen Morgenstunden Auf euer Kommen freut sich, und zu ein paar geselligen Stunden lädt recht herzlich ein Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kliding Sportfest der SG Auderath/Alflen Samstag, :00 Uhr SG Auderath/Alflen : SV Strimmig (B-Ligist) 18:00 Uhr Seniorenspiel Sonntag, 3. August 2014 Verbandsgemeindepokalturnier der Jugendmannschaften Unter der Schirmherrschaft von Herrn Verbandsbürgermeister Steimers finden die diesjährigen Jugendspiele der Verbandsgemeinde am Sonntag, den 3. August auf der Sportanlage in Auderath statt. Hier treffen traditionell die Jugendmannschaften der JSG Eifelhöhe und die Jugendmannschaften des SV Ulmen aufeinander. 10:00 Uhr Bambinitreff 10:00 Uhr F-Jugendturnier 11:30 Uhr E-Jugendturnier 13:15 Uhr D-Jugendspiel 14:30 Uhr C-Jugendspiel 16:00 Uhr B-Jugendspiel 18:00 Uhr A-Jugendspiel Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt. Auf euer Kommen freut sich die SG Auderath/Alflen und die JSG Eifelhöhe

3 Ulmen Ausgabe 30/2014 Dorffest in Weiler Freitag, Uhr Handwerkerabend Pavilloneröffnung und geselliges Beisammensein Samstag, Uhr Pavilloneröffnung und geselliges Beisammensein Sonntag, Uhr Frühschoppen, anschließendes Mittagessen nachmittags Kaffee und Kuchen, Kinderbelustigung und Kutschfahrt abends Dämmerschoppen Wir freuen uns auf euer Kommen um mit euch ein paar fröhliche Stunden zu verbringen! Es lädt ein die Freiwillige Feuerwehr Weiler

4 Ulmen Ausgabe 30/2014

5 Ulmen Ausgabe 30/2014 BEREITSCHAFTSDIENSTE Polizei Notruf: Polizeiinspektion Cochem:... Tel.: , FAX Polizeiinspektion Zell:... Tel.: , FAX Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...Tel.: Kriminalpolizeiinspektion Mayen:...Tel.: Feuer und Rettungsdienst Notruf Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von bis Uhr Samstag früh bis Montag früh Uhr Mittwochnachmittag von bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienst der Apotheken im Land: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus demdeutschen Festnetz PLZ (0,14 /Min.) (zum Beispiel: für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Aber wie auch der Name schon sagt: Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland- Pfalz ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden:...tel.: Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:...tel.: Notdienste Ärztlicher Notdienst Bereich Lutzerath...Tel Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler Bereich Kelberg-Ulmen... Tel.: (14 ct./min.) Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Freitag Uhr bis Montag Uhr Vor Feiertagen Uhr bis Folgetag Uhr. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. NOTDIENSTE Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:... Handy Erdgasversorgung Energieversorgung Mittelrhein GmbH, Cochem...Tel / Notrufnummer bei Stromstörungen Westnetz GmbH, Rauschermühle, Saffig Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom, Koblenz, Cusanusstr. 7...Tel. 0261/ für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier...Tel. 0651/ Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, Ulmen, Tel Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel /448 Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig. SONSTIGE RUFNUMMERN Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, Ulmen Postfach 1244, Ulmen Tel.: 02676/409-0 (Zentrale) Fax-Nr.: 02676/ Fax-Nr.: 02676/ (Vulkanecho) Fax-Nr.: 02676/ (Abwasserwerk)

6 Ulmen Ausgabe 30/2014 Mitteilungen aus dem GesundLand Vulkaneifel Clara-Viebig-Pavillon Lesungen Freitags Uhr Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 VERBANDSGEMEINDE Ulmen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung über die Einberufung von Ersatzpersonen in den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Ulmen Aufgrund des 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach 45 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Friedhelm Justen, Moselblickstr. 21a, Bad Bertrich, Herr Walter Hammes, Rudolf-Schneider-Str. 10, Lutzerath, und Herr Jürgen Donner, Auf der Rütsch 2, Gevenich als Ersatzpersonen für die nach ihrer Wahl zu Beigeordneten der Verbandsgemeinde Ulmen durch Mandatsverzicht ausgeschiedenen Verbandsgemeinderatsmitglieder Herrn Karl-Josef Fischer, Auf der Rütsch 9, Gevenich, Herrn Klaus Mohr, Am großen Baum 7, Ulmen und Herrn Heinz-Werner Hendges, Hauptstr. 22, Wagenhausen zu Mitgliedern des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Ulmen einberufen worden sind. Ulmen, gez. Alfred Steimers, Bürgermeister zugleich als Verbandsgemeindewahlleiter Das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen informiert: Urlaubszeit - Reisezeit Sicherlich haben Sie schon Ihren Sommerurlaub geplant. Haben Sie aber auch daran gedacht, die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente für sich und Ihre Familie zu überprüfen? Da Personalausweise und Reisepässe zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, ist zurzeit mit einer Lieferzeit von ca. 3-4 Wochen zu rechnen. Bei der Beantragung der Dokumente ist folgendes zu beachten: Bundespersonalausweise und Reisepässe müssen wegen der erforderlichen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich beantragt werden. Bei der Vorsprache im Bürgerbüro sind folgende Unterlagen vorzulegen: - den alten Personalausweis bzw. Reisepass - ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto - Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigen bei Ausstellung von Personalausweisen an Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr und Reisepässen an Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Kinderreisepässe werden bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt. Unabhängig vom Alter des Kindes sind ebenfalls ein biometrietaugliches Passfoto sowie die Einverständniserklärungen beider Elternteile erforderlich. Eine Verlängerung ist nur bei gültigen Dokumenten möglich. Ist der Kinderreisepass bereits abgelaufen, kommt nur eine Neuausstellung in Betracht. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung. Tel: 02676/ , -101, -151

7 Ulmen Ausgabe 30/2014 Altersjubilare am am am am am am am am am am am am am am am Wir gratulieren zum 92. Geburtstag Herr Anton Bäcker Gillenbeuren, Hauptstraße 1 zum 81. Geburtstag Herr Fritz Robischon Urschmitt, Forsthaus Sommet 1 zum 85. Geburtstag Herr Rudolf Schmitz Ulmen, Auf dem Höchst 8 zum 91. Geburtstag Herr Alfred Pauly Büchel, Grabenstraße 2 zum 83. Geburtstag Herr Ernst Linden Auderath, Rodscheid 4 zum 80. Geburtstag Herr Bodo Lorenz Alflen, Brunnenstraße 10 zum 87. Geburtstag Frau Frieda Stroh Ulmen, Hindenburgstraße 15 zum 83. Geburtstag Frau Anna-Luise Berenz Büchel, Windmühlenstraße 3 zum 80. Geburtstag Herr Willi Bouss Gevenich, Brehmacker 19 zum 83. Geburtstag Herr Emil Osthold Urschmitt, Dorfstraße 8 zum 80. Geburtstag Frau Anneliese Steffes Wollmerath, Rosenweg 9 zum 85. Geburtstag Frau Anna Stroof Büchel, Lindenstraße 5 zum 88. Geburtstag Frau Ida Jenke Ulmen, Am Jungferweiher 9 zum 83. Geburtstag Herr Walter Sander Ulmen, Am Jungferweiher 7 zum 84. Geburtstag Frau Gisela Schmitz Ulmen, Auf dem Höchst 8 $ Ich Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in... Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft... Ort, Straße ausgewiesen durch... meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.... Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift $ Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel /409-0) Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, Ulmen Postanschrift: Postfach 1244, Ulmen Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/ , Vorzimmer , Abwasserwerk Schließung der Sporthalle Lutzerath in den Sommerferien In der Zeit vom bis einschließlich ist die Sporthalle der Schule in Lutzerath geschlossen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Ulmen Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Sachbereich Standesamt geschlossen! Am Donnerstag, dem ist das Standesamt wegen einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. Reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Donnerstag 8.30 bis Uhr und bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis Uhr Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag Uhr Montag- MIttwoch Uhr Donnerstag Uhr, 1. Samstag im Monat: bis Uhr Verbandsgemeinde Ulmen im Internet Adresse: info@ulmen.de Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne per zukommen lassen!

8 Ulmen Ausgabe 30/2014

9 Ulmen Ausgabe 30/2014

10 Ulmen Ausgabe 30/2014

11 Ulmen Ausgabe 30/2014

12 Ulmen Ausgabe 30/2014 Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: tel.: oder -240, Fax: Redaktion: tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

13 Ulmen Ausgabe 30/2014 Verbandsgemeindeverwaltung - Bürgerbüro - Verbandsgemeindeverwaltung Marktplatz 1, Ulmen, Tel.: 02676/409-0, Fax:02676/ Hinweis: Das Bürgerbüro ist am Samstag, dem 2. August 2014 wieder geöffnet, und zwar von bis Uhr. Die übrigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag Uhr Montag- Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros: Sie können: - sich an-, ab- und ummelden - Fundsachen abliefern oder abholen - Ihren Hund an- und abmelden - Ihre Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen - Antragsformulare abgeben Sie können beantragen: - Personalausweise und Pässe - Kinderreisepässe - zur Fahrerlaubnis: Erst-/Neuerteilung, Erweiterung, - polizeiliche Führungszeugnisse - Auskunft Gewerbezentralregister Sie erhalten - Meldebescheinigungen - Untersuchungsberechtigungsscheine - Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften - allgemeine Informationen zum Fremdenverkehr - Info-Material Sie erhalten Antragsformulare für - Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung - Lohnsteuerermäßigung - Wohngeld Sie können - Privatanzeigen für unser Vulkanecho aufgeben - Restmüllsäcke zum Preise von 7,00 Euro bei uns erwerben 60 NA KLAR Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen Programm 2. Halbjahr Vorab ein Hinweis: Für die Fahrt nach Berlin vom 24. bis sind noch wenige Plätze frei. Interesse? 02676/1706 Fahrt in die Steiermark im Sept. 2014: Hier sind noch 2 Plätze frei. Wer Hat noch Interesse mitzufahren? 02676/1706. Theaternachmittag für Senioren mit den Auderather Plattspillern Hier liegt bereits ein Termin vor: Sonntag, 16. November 2014 im Bürgerhaus Auderath. Nunmehr können wir auch die Weihnachtsfeier entsprechend terminieren. Für nächste bzw. übernächste Woche hoffe ich auch Termine für den Besuch bei Herrn Pater Hemken in Neustadt, für das Volksliedersingen und auch die Info- Veranstaltungen zum Thema ÖPNV benennen zu können. Mit freundlichen Grüßen Inge Krämer Aus den Gemeinden Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro dienstags von Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Tel /953661, Fax: Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel. Vereinbarung 02678/365 o. 0172/ , ortsgemeinde.alflen@web.de Ortsgemeinde Alflen erhält Fördermittel im Rahmen der DorfErneuerung Das Land Rheinland-Pfalz hat der Ortsgemeinde Alflen aus dem Dorferneuerungsprogramm 2014 Fördermittel in Höhe von ,00 EURO bewilligt. Damit fördert die Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität und Förderung der Innenentwicklung in Alflen, und zwar die Neugestaltung der Kinderspielplätze am Kindergarten und im Bereich Im Bungert und die Neuerrichtung einer Infotafel. Die Ortsgemeinde Alflen, die im Jahre 2012 als Schwerpunktgemeinde der Dorferneuerung anerkannt wurde, freut sich über die bewilligte Zuwendung. Damit werden die Bemühungen der Ortsgemeinde, Alflen als attraktiven Wohn- und Erholungsort zu erhalten und weiter zu entwickeln, unterstützt und ein wichtiger Schritt für die eigenständige Entwicklung des Ortes in enger Zusammenarbeit mit den Bürgern gelegt. Der Bewilligungsbescheid wurde dem Ortsbürgermeister von Alflen, Herrn Rudolf Schneiders, am von der Staatssekretärin im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, Frau Heike Raab, feierlich übergeben. Brennholz Es sind noch Brennholzlose verschiedener Art abzugeben. Interessenten finden sich bitte am Montag, den um Uhr auf dem Dorfplatz ein. Die Lose werden im Wald besichtigt und vergeben. Paul Michael Kruff, Revierförster AuderAth Ereichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel /231 oder Mobil 0171/ paullaux@web.de Auszug aus der Niederschrift über die konstituierende öffentliche Sitzung des Gemeinderates Auderath Sitzungsdatum: Donnerstag, den Beginn: 18:00 Uhr Ende: 18:50 Uhr Ort: Bürgerhaus, Hauptstr. 19, Auderath Anwesend waren: Geschäftsführender Ortsbürgermeister und Vorsitzender zu TOP 1, TOP 2 u. TOP 3: Herr Helmut Krämer Ortsbürgermeister und Vorsitzender ab TOP 4: Herr Paul Laux Ratsmitglieder: Herr Matthias Bauer, Herr Stefan Hürter, Frau Inge Krämer, Herr Thomas Mücken, Herr Bernhard Peter, Herr Kurt Prämassing, Herr Wilfried Reicherz, Herr Helmut Römer, Herr Frank Steimers, Herr Sebastian Völkel, Frau Ellen Weinem, Herr Helmut Wendels von der Verwaltung: Herr Bürgermeister Alfred Steimers, Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer, Frau Julia Bannach Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Information über die Bildung von Fraktionen 3. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt 4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt 5. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode Mitteilungen und Anregungen

14 Ulmen Ausgabe 30/2014 Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Sachverhalt: Gem. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt ( 20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln ( 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden ( 21 Abs. 3 i.v.m. 19 Abs. 3 GemO). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und werden in der Sitzung durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Helmut Krämer per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet: Helmut Römer Frank Steimers Matthias Bauer Thomas Mücken Ellen Weinem Helmut Wendels Stefan Hürter Wilfried Reicherz Bernhard Peter Inge Krämer Sebastian Völkel Kurt Prämassing TOP 2: Information über die Bildung von Fraktionen Sachverhalt: Gemäß 30 a Abs. 1 Gemeindeordnung können sich Ratsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens aus zwei Mitgliedern bestehen. Die Bildung von Fraktionen, die Namen der Fraktionsmitglieder sowie des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sind nach 30 a Abs. 2 GemO dem Bürgermeister mitzuteilen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über die Fraktionsbildung im Rahmen der konstituierenden Sitzung die Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Kenntnisnahme: Es werden keine Fraktionen gebildet. TOP 3: Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Gemäß 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai 2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Erst mit der Ernennung des neu gewählten Bürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem geschäftsführenden Ortsbürgermeister Helmut Krämer. Kenntnisnahme: Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Helmut Krämer fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am neu gewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Paul Laux nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten. Anschließend wurde er vereidigt und in das Amt eingeführt. TOP 4: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Auderath hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom zwei Beigeordnete. Deren Wahl erfolgt gemäß 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: 1. Ellen Weinem 2. Sebastian Völkel Abstimmungsergebnis: 11 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurden gewählt: 1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter Herr Frank Steimers Abstimmungsergebnis: 11 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen (Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Paul Laux als Vorsitzendem ruhte gem. 36 Abs. 3 GemO.) Herr Frank Steimers nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Paul Laux nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. 2. als weiterer (2.) ehrenamtlicher Beigeordneter Zur Wahl stellten sich Herr Helmut Römer und Herr Bernhard Peter. Auf Herrn Helmut Römer entfielen 8 Stimmen und auf Herrn Bernhard Peter 4 Stimmen. Somit ist Herr Helmut Römer zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt worden. (Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Paul Laux als Vorsitzendem ruhte gem. 36 Abs. 3 GemO.) Herr Helmut Römer nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Paul Laux nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. TOP 5: Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode Sachverhalt: In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat. Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen. Für die vergangene Wahlzeit hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im Kommunalbrevier 2014, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt. Gemäß 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 5. Mai 2009 mit folgender Abweichung: Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in 45 Abs. 3 GemO die Worte nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren) zu streichen, beschließt der Rat analog hierzu 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren). Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Mitteilungen und Anregungen 1. Hauptsatzung der Gemeinde Seitens der Verwaltung wird eine redaktionelle Überarbeitung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Auderath vom ange-

15 Ulmen Ausgabe 30/2014 lehnt an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes und eine entsprechende Neufassung angeregt. Ein entsprechender Satzungsentwurf wird erarbeitet und dem Rat sodann zur Beschlussfassung vorgelegt. 2. Ausschüsse des Gemeinderates Nach der z. Zt. noch gültigen Hauptsatzung werden ein Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus 4 Ratsmitgliedern und ein Bauund Planungsausschuss, bestehend aus 6 Ratsmitgliedern (jeweils ohne Stellvertreter) gebildet. Die Hauptsatzung lässt jedoch eine alternative Bildung von Ausschüssen durch Ratsbeschluss zu. Hiervon hat der Gemeinderat Auderath in der vergangenen Wahlperiode Gebrauch gemacht und einen Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus 2 Ratsmitgliedern und 2 Stellvertretern sowie einen Bauausschuss bestehend aus 3 Ratsmitgliedern und 3 Stellvertretern gebildet. Da im Zusammenhang mit einer Überarbeitung der bestehenden Hauptsatzung auch die Zahl und die Bezeichnung der einzelnen Ausschüsse, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung neu überdacht werden sollte, wird die Bildung von Ausschüssen zunächst zurückgestellt. BAD BERTRICH Sprechstunden im Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: dienstags von Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr. Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von Uhr bis Uhr. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter erreichbar. Gerne können Sie auch eine senden an: ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel Alte Mühle zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Wichtige Information! In der Ortsgemeinde Bad Bertrich wird die Kirchstraße wegen Ausbaumaßnahmen in der Zeit vom bis zum voll gesperrt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Tiefbauamt - Ortsvorsteher von Kennfus: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter sowie im Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/ Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Kennfus der Ortsgemeinde Bad Bertrich Aufgrund des 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) wird bekannt gemacht, dass nach 45 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) Frau Nicole Latter Zum Höstchen 4, Bad Bertrich, als Ersatzperson für das durch Mandatsverzicht ausgeschiedene Ortsbeiratsmitglied Herrn Christian Arnold Auf Braunshell 12a, Bad Bertrich, zum Mitglied des Ortsbeirates Kennfus einberufen worden ist. Bad Bertrich, gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin zugleich als Gemeindewahlleiterin BEUREN Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von Uhr bis Uhr im Bürgerhaus Termine nachtelefonischervereinbarung Tel / oder 0172/ Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Beuren Sitzungsdatum: Donnerstag, den Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr Ort: Bürgerhaus, Schulstr, 4, Beuren Anwesend waren: Ortsbürgermeister: Herr Karl-Peter Uebereck 1. Beigeordneter: Herr Karl-Heinz Heinz Beigeordneter: Herr Gerhard Schneiders Ratsmitglieder: Frau Sandra Hendges-Steffens, Herr Andreas Mertes, Herr Wolfgang Mertes, Herr Udo Pütz, Herr Gerd Steffens, Herr Michael Steffens Protokollführer: Herr Andreas Schmitt Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß 16 a Gemeindeordnung 2. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Zuweisungen aus dem Investitionsstock für das Jahr Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 4. Bauangelegenheit 5. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß 16 a Gemeindeordnung Es waren keine Bürger anwesend. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Zuweisungen aus dem Investitionsstock für das Jahr 2015 Sachverhalt: Die Gemeinden können Anträge auf Zuwendungen aus dem Investitionsstock 2014 stellen. Der Vorlagetermin bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell wurde auf den festgelegt. Es handelt sich um Zuwendungen für kommunale Vorhaben, die das Gemeinwohl dringend erfordert und die Gemeinden nicht in der Lage sind die notwendigen Finanzmittel in voller Höhe aufzubringen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Falle der Beantragung entsprechender Zuwendungen aus dem Investitionsstock ist die entsprechende Komplimentärfinanzierung durch die Ortsgemeinde im Rahmen entsprechender Mittelansätze in den jeweiligen Haushaltsjahren sicher zu stellen. Beschluss: Die Ortsgemeinde Beuren meldet Fehlanzeige. Abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Es wurde über das Schreiben der VGV Ulmen vom bezüglich der Förderung des Baues von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen aus Mitteln des Goldenen Planes informiert. 2. Es wurde über das Schreiben der VGV Ulmen vom bezüglich des Neujahrsempfang des Bundespräsidenten 2015 informiert. 3. Es wurde über das Schreiben der VGV Ulmen vom bezüglich der Endabrechnung 2013 zur Kostenbeteiligung für die Entwässerung der Gemeinde/Stadtstraßen, -wege und -plätze nach geprüftem Jahresabschluss informiert. 4. Es wurde über das Schreiben der VGV Ulmen vom bezüglich der Neufestsetzung des Lärmschutzbereiches für den Militärflugplatz Büchel informiert. 5. Es wurde über das Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom bezüglich des Raumordnungsverfahrens für die geplante 110-/380-kV-Höchststpannungsfreileitung informiert. 6. Es wurde über das Schreiben der VGV Ulmen vom bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Residenz Marina Weingarten Zell/Briedel informiert. Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung.

16 Ulmen Ausgabe 30/2014 büchel Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von bis Uhr Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1, Tel / , Fax 02678/ Jagdgenossenschaft Büchel Bekanntmachung Die Niederschrift über die Jahreshauptversammlung vom 15. März 2014, der Haushaltsplan 2014/2015 und der Verteilungsplan für die Auszahlung des Reinertrages aus dem Jagdjahr 2013/2014 liegen in der Zeit vom 22. Juli bis 5. August 2014 beim Jagdvorsteher Herbert Benz in Büchel öffentlich zu Einsichtnahme aus. Die Jagdgenossenschaft hat in ihrer letzten Versammlung beschlossen, dass eine Auszahlung des Reinertrages aus der Jagdnutzung des Jagdjahres 2013/2014 nicht erfolgen soll. Jeder Jagdgenosse kann innerhalb eines Monats nach dem Erscheinen dieser Anzeige, die Auszahlung seines anteiligen Reinertrages verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. Spießbraten 2014 In diesem Jahr richtet die Jagdgenossenschaft wieder einen Spießbraten auf dem Sportplatz aus. Zu der Veranstaltung laden wir alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen ein. Der Spießbraten findet am Samstag, dem 9. August statt. Wir bitten die Teilnehmer/innen sich in den nächsten 14 Tagen bei einem Mitglied des Vorstandes anzumelden. Der Jagdvorstand Auszug aus der Niederschrift über die konstituierende öffentliche Sitzung des Gemeinderates Büchel Sitzungsdatum: Freitag, den Beginn: 18:00 Uhr Ende: Ort: 19:11 Uhr Sitzungsraum der Mehrzweckhalle, Schulstr. 6, Büchel Anwesend waren: Ortsbürgermeister: Herr Willi Rademacher Ratsmitglieder: Herr Herbert Benz, Herr Johannes Berenz, Frau Ellen Bleidt, Herr Helmut Gabler, Herr Friedhelm Gerhartz, Herr Rudolf Hieronimus, Herr Raimund Kesseler, Herr Winfried Müller, Herr Manfred Nehren, Herr Manfred Pauly, Herr Ulrich Pauly, Herr Bernhard Savioli, Herr Herbert Schmitz, Herr Heinz Sieling, Herr Klaus Waldorf, Herr Arno Zillgen von der Verwaltung: Herr Bürgermeister Alfred Steimers, Herr Büroleiter Michael Schneider, Protokollführer, Frau Julia Bannach Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder 2. Ernennung des Ortsbürgermeisters 3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung und Einführung in das Amt 4. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Dachdecker- und Klempnerarbeiten in der Grundschule Büchel 6. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Gem. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Ratsmitglieder, auch die wiedergewählten Ratsmitglieder, vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt ( 20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln ( 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden ( 21 Abs. 3 i.v.m. 19 Abs. 3 GemO). Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben folgende Personen die Wahl in den Gemeinderat angenommen und wurden in der Sitzung durch Ortsbürgermeister Willi Rademacher per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet: Manfred Pauly Klaus Waldorf Herbert Benz Helmut Gabler Johannes Berenz Raimund Kesseler Manfred Nehren Arno Zillgen Ellen Bleidt Rudolf Hieronimus Bernhard Savioli Ulrich Pauly Heinz Sieling Müller Winfried Herbert Schmitz Friedhelm Gerhartz TOP 2: Ernennung des Ortsbürgermeisters Sachverhalt: Gemäß 54 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der am 25. Mai 2014 unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates 2014 bis 2019 gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen, zu vereidigen und in sein Amt einzuführen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. Erst mit der Ernennung des neu gewählten Bürgermeisters endet die geschäftsführende Tätigkeit des bisherigen Bürgermeisters. Die Ernennung obliegt im vorliegenden Fall dem geschäftsführenden 1. Beigeordneten. Kenntnisnahme: Der geschäftsführende 1. Beigeordnete Manfred Nehren fertigte die Ernennungsurkunde aus und ernannte den am aufs Neue gewählten ehrenamtlichen Ortsbürgermeister Willi Rademacher nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten. TOP 3: Wahl der Beigeordneten, Ernennung und Einführung in das Amt Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Büchel hat entsprechend den Bestimmungen ihrer Hauptsatzung vom bis zu zwei Beigeordnete. Deren Wahl erfolgt gemäß 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. In der Sitzung werden Personalvorschläge unterbreitet. Eindeutige Hinweise auf den technischen Ablauf des Abstimmungsvorgangs zur Beigeordnetenwahl erfolgen durch den Vorsitzenden in der Sitzung. Die Stimmenauszählung erfolgt durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte Ratsmitglieder. Beschluss: I. Der Rat beschließt zunächst die Wahl der mit der Stimmenauszählung zu beauftragenden Ratsmitglieder in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: 16 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen Vorgeschlagen und mit der Auszählung der beauftragt wurden sodann folgende Ratsmitglieder: 1. Winfried Müller 2. Johannes Berenz Abstimmungsergebnis: 14 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen II. In besonderer Wahlhandlung wurden gewählt: 1. als ehrenamtlicher 1. Beigeordneter Herr Manfred Nehren Abstimmungsergebnis: 15 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen (Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Willi Rademacher als Vorsitzendem ruhte gem. 36 Abs. 3 GemO.)

17 Ulmen Ausgabe 30/2014 Herr Manfred Nehren nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Willi Rademacher nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. 2. als weiterer (2.) ehrenamtlicher Beigeordneter Herr Rudolf Hieronimus Abstimmungsergebnis: 12 Ja, 4 Nein, 0 Enthaltungen (Das Stimmrecht von Herrn Ortsbürgermeister Willi Rademacher als Vorsitzendem ruhte gem. 36 Abs. 3 GemO.) Herr Rudolf Hieronimus nahm die Wahl an und wurde sodann durch Ortsbürgermeister Willi Rademacher nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten ernannt. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, entfallen Vereidigung und Amtseinführung. TOP 4: Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Wahlperiode Sachverhalt: In der Geschäftsordnung trifft der Gemeinderat organisationsinterne Regelungen mit dem Ziel der Straffung und Beschleunigung der Organisationsabläufe im Gemeinderat. Die Geltung der Geschäftsordnung ist gem. 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Gemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine Geschäftsordnung zu beschließen. Für die vergangene Wahlzeit hatte der Gemeinderat die Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur unverändert übernommen. Die Mustergeschäftordnung in ihrer aktuellen Fassung ist im Kommunalbrevier 2014, das den Ratsmitgliedern mit der Einladung ausgehändigt wird, auf den Seiten 247 bis 269 abgedruckt. Gemäß 37 Abs. 1 GemO ist für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur erlassene Mustergeschäftsordnung (MGeschO) in der Änderungsfassung vom 05. Mai 2009 mit folgender Abweichung: Vor dem Hintergrund einer geplanten Gesetzesänderung in 45 Abs. 3 GemO die Worte nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren) zu streichen, beschließt der Rat analog hierzu 27 Abs. 7 MGeschO ohne die Worte nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer-Verfahren). Abstimmungsergebnis: Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Dachdecker- und Klempnerarbeiten in der Grundschule Büchel Sachverhalt: Am Dach der Grundschule Büchel sind umfangreiche Sanierungsund Erneuerungsarbeiten erforderlich. Nach Vorlage einer Kostenschätzung durch das Architekturbüro Okfen & Schneiders über brutto für die Kostengruppen 300 und 700, wurden die Dachdecker-, Klempner-, Gerüstbau-, Zimmer- und Holzbauarbeiten zwischenzeitlich öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am in der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt. Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung schlägt das Architekturbüro Okfen & Schneiders vor, den Auftrag an die gesamtwirtschaftlich mindestbietende Firma Stoll aus Ulmen mit einer Angebotssumme in Höhe brutto von ,18 zu vergeben. Das Submissionsergebnis wurde den Mitgliedern des Gemeinderates als nichtöffentliche Anlage anhand gegeben. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2014 sind unter der Buchungsstelle Mittel in Höhe von vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Dachdeckerund Klempnerarbeiten in der Grundschule Büchel an die gesamtwirtschaftlich mindestbietende Firma Stoll aus Ulmen zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto ,18 zu vergeben. Abweichender Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Dachdecker- und Klempnerarbeiten in der Grundschule Büchel an die gesamtwirtschaftlich mindest- fordernde Firma Stoll aus Ulmen zu vergeben. Die Dacheindeckung soll in Kunstschiefer erfolgen. Grundsätzlich ist vorgesehen die Gauben durch liegende Dachfenster zu ersetzen. Sollte der Sicherungskasten, der sich bei einer Gaube befindet, versetzt werden müssen, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt im Benehmen mit den Beigeordneten zu entscheiden, ob die Gaube erhalten bleibt. Abstimmungsergebnis: Ja 17, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Die DIE Abschlussveranstaltung findet am in Alflen statt. 2. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat zu einer Veranstaltung Wärmedämmung eingeladen. 3. Die Skaterbahn am Kommunikationsplatz wurde überprüft und keine Beanstandungen festgestellt. 4. In Rheinland-Pfalz findet eine Benefiz-Radtour statt, in der Prominente für krebskranke und hilfsbedürftige Kinder 3 Tage lang radeln und dabei Spenden sammeln. Am soll in Ulmen eine Spende in Ulmen übergeben werden. Die Verbandsgemeinde Ulmen bittet hier um Unterstützung. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass die Jagdgenossenschaft 200, spendet. Weiterhin sollen Spendendosen anlässlich des Publik Viewing aufgestellt werden. 5. Es wurde darauf hingewiesen, dass auf dem PEG Gelände zwei Campingwagen stehen. Eine Genehmigung hierfür wurde von der PEG nicht erteilt. Das Standrohr, das zur Trinkwasserversorgung des Zirkus Rojen am Ende der Georgsweilerstraße aufgestellt wurde, steht mitten auf der Straße und hindert so den landwirtschaftlichen Verkehr. Dieses Standrohr soll nur noch zeitlich befristet zur Trinkwasserentnahme aufgestellt werden dürfen. Nationalelf macht s den Bücheler Bürgerweltmeistern nach - unvergessliches Public Viewing in der Nacht, die den 4. Stern einbrachte! Was sich an jenem in Büchel abspielen würde, hatte wohl kaum einer zu ahnen gewagt, als man sich den Sieg bei der Bürger-WM vom sicherte. Ein toller Wettstreit fand seinen verdienten Sieger und nun waren wir vor die Aufgabe gestellt, eine Großveranstaltung zu organisieren, hinsichtlich der niemand irgendwelche Erfahrungswerte hatte - woher auch. Unser Team- Kapitän Tino Pfitzner sammelte jedoch eine schlagkräftige Truppe zusammen, die sich der Herausforderung stellen sollte. Personen aus diversen Dorfvereinen und auch Vereinslose halfen mit und alsbald stand zumindest der Termin fest - wenn auch nicht exakt, da es ja das Spiel um Platz drei hätte werden können. Bereits bei der gut besuchten Arbeitseinteilung merkte man, dass man sich auf die vielen Büchelerinnen und Bücheler verlassen kann und während die Planungen immer konkreter fortschritten, schaute man zunehmend gespannt an den Zuckerhut, wo sich unsere Jungs von Runde zu Runde näher in Richtung Finale spielten. Nach einem fulminanten 7:1 gegen den brasilianischen Gastgeber stand endlich fest, dass Büchel tatsächlich das große - nein, sogar das größte - Los gezogen hat. Mit einer höheren Punktzahl bei der Bürger-WM, die bekanntlich der Skandal um den zweiten Tag verhinderte, hätte man gar nicht den Finalsonntag bekommen. Langsam aber sicher zeichnete sich also ab, dass wohl irgendwie alles so kommen sollte, wie es nun letztlich kam. Der Sonntag startete mit einem musikalischen Frühschoppen, den unsere kleine, aber feine Dorfkapelle Bubi und Michel dankenswerterweise unentgeltlich gestaltete. Ab Uhr tönten also die ersten Fußballhits über den Dorfplatz und ab Uhr konnte man sich zusätzlich beim sehr heiteren Möbel May Bumperz-Fußball Cup auf das Finale einstimmen. An einem langen Tag muss man sich hier und da schon einmal stärken und so fanden auch Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen reißenden Absatz bei den zahlreichen Gästen, die unser Gelände den gesamten Tag über bevölkerten. Während sich kleine Besucher über ein vielfältiges Kinderprogramm (Hüpfburg, Fußball-Golf, Torwand, Buttonmaschine, Kinderschminken) freuen durften, waren die Erwachsenen an Pavillon und Schießbude bestens unterhalten und bis dahin spielte auch der Wettergott mit. Die Spannung stieg weiter an und spätestens als RPR 1 die Leinwand auf dem Dorfplatz auffuhr, war wohl jedem bewusst, dass wir tatsächlich ein Public Viewing zum WM-Finale in unserem Dorf haben. Die Stierstallrocker heizten der Meute nochmals weltmeisterlich ein, bevor der Radiosender um 18:30 Uhr mit seiner Warm-up-Show begann. In diesem Rahmen richteten Tino und Schirmherr Alfred Steimers noch ein paar Worte an die Gäste und zu den Klängen von Andreas Bouranis Auf uns flimmerte ein Video mit den besten Szenen der Bürger- WM über die Leinwand. Selten war ein Lied passender! Der Platz füllte sich mehr und mehr, so dass wir sämtliche Theken öffneten, um die Masse mit dem zum Fußball dazugehörigen Bier zu versorgen. Feucht wurden vor Spielbeginn jedoch nicht nur die Kehlen der Besucher, sondern deren gesamter Körper. Der Himmel öffnete seine Schleusen, sollte jedoch circa eine Stunde vor Spielbeginn wieder ein Einsehen mit den Menschen haben. Fortan fiel kein Tropfen

18 Ulmen Ausgabe 30/2014 Regen mehr und die hinter der Turnhalle hervorgekommene Sonne wurde laut bejubelt. Um Uhr fanden sich groben Schätzungen zufolge Fußballbegeisterte auf dem Dorfplatz ein, um der deutschen Nationalmannschaft die Daumen für den vierten Weltmeistertitel zu drücken. Die Stimmung war während des nervenaufreibenden Spiels toll und vor allem immer friedlich. Als sieben Minuten vor Ende der Verlängerung Mario Götzes goldenes Tor fiel, kannte der Jubel keine Grenzen mehr und mit dem Schlusspfiff entluden sich Emotionen reinsten Glückes. Das von Andreas Bourani in seinem inoffiziellen WM-Song besungene Feuerwerk aus Endorphinen wurde in diesem Moment, der immer bleibt plastisch. Nach schier endlos langen 24 (!) Jahren konnte man wieder den Satz sagen: Deutschland ist Weltmeister!. Nicht wenige Besucher erlebten das erste Mal in ihrem Leben einen solchen Moment mit und es schien so, als habe sich mit dem Titel ein Kreis geschlossen. Wir haben das Public Viewing in unsere Heimat geholt, wir haben tatsächlich ein Finale mit deutscher Beteiligung und wir sind endlich wieder Weltmeister. Alles hat gepasst und daher wurde selbstverständlich bis tief in die Nacht hinein gefeiert. Am Montagnachmittag sah es auf dem Dorfplatz schon wieder so aus, als ob nichts gewesen wäre, da nach kurzer Nacht genügend Helfer zum Aufräumen kamen. Allen Personen, die bei diesem Fest geholfen haben, gilt ein großer Dank! Da so viele mit dabei waren und etliche verschiedene Arbeiten verrichtet oder Programmpunkte begleitet wurden, dürften sich viele Menschen angesprochen fühlen. Wir haben als Dorf gezeigt, dass wir zusammenstehen und gemeinsam ein unvergessliches Event gemeistert, das für jeden, der dabei war, mit Sicherheit einmalig bleibt. Unser Teamgeist lässt sich nicht anfassen wie ein Pokal, aber er strahlt mindestens so stark wie die Trophäe aus Gold, die unsere Jungs aus Brasilien mit heimbrachten. Die tollen Erlebnisse des ganzen Tages und die pure Freude im Moment des Titelgewinns wird man für immer im Herzen tragen und sich noch häufig gern daran zurückerinnern. Diese Möglichkeit bietet sich am Freitag, den , zu dem wir zum Helferfest auf dem Dorfplatz einladen. Dort wollen wir grillen und zur besseren Planung bitten wir um eine Anmeldung unter tinopfitzner@aol.com. An diesem Tag werden wir uns schon das ein oder andere Bierchen gönnen können, denn auch nach diesem Festchen wird noch genügend Geld für den guten Zweck (Kindergarten und Grundschule) in der Kasse sein. Toll, dass so viele Besucher da waren und sich die Sache gelohnt hat. Nochmals allen ein herzliches Dankeschön! Für das Organisationsteam Tino Pfitzner und Christian Sieling FILZ Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Filz Sitzungsdatum: Montag, den Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr Ort: Gemeindehaus, Hauptstr. 2, Filz Anwesend waren: Ortsbürgermeister: Herr Helmut Römer Ratsmitglieder: Frau Bettina Körsten, Herr Reinhold Laux, Frau Elfriede Schäfer, Herr Udo Schäfer, Herr Helmut Zöllner Protokollführer: Herr Elmar Wendels Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt: Herr Erwin Franzen Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Malerarbeiten am Gemeindehaus 3. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 4. Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Sachverhalt: Aufgrund seiner Ernennung zum Ortsbürgermeister der Gemeinde Filz ist Herr Helmut Römer am gem. 5 Kommunalwahlgesetz als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat Filz ausgeschieden und Frau Bettina Körsten wurde als Ersatzperson in den Gemeinderat berufen. Gem. 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) ist Frau Körsten vor ihrem Amtsantritt als Ratsmitglied in öffentlicher Sitzung durch den Bürgermeister namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu 30 GemO). Vor der Verpflichtung sind die Ratsmitglieder auf folgende gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen: Die Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist. Dies gilt auch dann, wenn sie aus dem Amt ausgeschieden sind. Die Schweigepflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Meinungsäußerungen und Stimmabgabe einzelner Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten. Bestimmungen über die Befreiung von der Schweigepflicht bleiben unberührt ( 20 Abs. 1 GemO). Die Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde nicht vertreten, es sei denn, dass sie als gesetzlicher Vertreter handeln ( 21 Abs. 1 GemO). Verletzt ein Ratsmitglied die oben angegebenen Pflichten, so kann ihm ein Ordnungsgeld bis fünfhundert Euro auferlegt werden ( 21 Abs. 3 i.v.m. 19 Abs. 3 GemO). Nachdem Frau Bettina Körsten die Berufung zum Mitglied des Gemeinderates Filz angenommen hatte, wurde sie in der Sitzung durch Herrn Ortsbürgermeister Helmut Römer per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied verpflichtet. TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Malerarbeiten am Gemeindehaus Sachverhalt: Am Gemeindehaus sind Putzsanierungs- und Malerarbeiten an der Fassade und in der Toilettenanlage erforderlich. Hierzu hat die Ortsgemeinde bei drei Malerfachbetrieben Angebote angefordert. Die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung hat die Angebote geprüft. Das Ergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Maßnahme belastet den Haushalt der Gemeinde nicht, da sie aus Mitteln der Jagdgenossenschaft finanziert wird. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Putz- und Malerarbeiten an die gesamtwirtschaftlich mindestbietende Firma Jahnen aus Auderath zu einer Auftragssumme in Höhe von brutto 7.709,18 zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Ja 6, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Seitens der Ortsgemeinde Filz sollen Baumaßnahmen für das Jahr 2015 gemeldet werden, damit Anträge für Zuschüsse aus dem I-Stock 2015 gestellt werden können. Die Ortsgemeinde meldet hierzu Fehlanzeige. 2. Der Gesamtbetrag der Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutscher Kriegsgräber für den Verband Koblenz-Trier wurde bekannt gegeben. 3. Der Haushaltsplan 2014 ist von der Kreisverwaltung Cochem genehmigt worden. 4. Es wurde die Endabrechnung der Kostenbeteiligung der Entwässerung der Gemeindestraßen für das Wirtschaftsjahr 2013 bekannt gegeben. Der Endabrechnungsbetrag beträgt 1.331,97. Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung. GeVenich Sprechstunden des Ortsbürgermeisters dienstags von bis Uhr im Bürgerhaus Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel / oder 0171/ Ständchen anlässlich der Goldenen Hochzeit Am Sonntag, dem 3. August 2014, feiern die Eheleute Resi und Hans Waldorf ihre Goldene Hochzeit. Die Gemeinde sowie die Ortsvereine möchten an diesem Tag gratulieren und gehen um Uhr mit einem Fackelzug geschlossen vom Feuerwehrhaus zum Bürgerhaus, wo das Ständchen stattfindet. Um rege Teilnahme wird gebeten. Walter Brauns, Ortsbürgermeister

19 Ulmen Ausgabe 30/2014 Herzlichen Glückwunsch Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 3. August 2014 die Eheleute Hans und Resi Waldorf, geb. Schroth aus Gevenich Die Eheleute Waldorf lernten sich in Breckenheim im Taunus kennen, wo Resi seinerzeit mit ihrer Familie lebte und Hans bei der Fa. Goggenbach arbeitete. Dort fand auch am 1. August 1964 die Hochzeit statt. Kurz nach der Hochzeit zogen die Eheleute Waldorf dann nach Gevenich, dem Heimatort des Ehemannes. Während sich Resi Waldorf dann um den Haushalt und die Kinder kümmerte, arbeitete Hans Waldorf bis zu seiner Rente bei der Firma Strabag in der Niederlassung in Köln. Das gemeinsame Hobby der Eheleute Waldorf war der große Garten und die vielen Blumen, die sie teilweise auch selbst züchteten. Zu den ersten Gratulanten zum Fest der Goldenen Hochzeit gehören ihre drei Kinder mit Partnern sowie die beiden Enkelkinder. Den Glückwünschen der Familie zum Fest der Goldenen Hochzeit schließt sich die Ortsgemeinde Gevenich sowie die ganze Dorfgemeinschaft und auch die Verbandsgemeinde Ulmen an. Wir wünschen dem Jubelpaar alles Gute, vor allem Gesundheit, Zufriedenheit und Gottes Segen. Walter Brauns Ortsbürgermeister Alfred Steimers Bürgermeister Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag 80 Jahre Willi Bouss Am Donnerstag, dem 31. Juli 2014, wird Herr Willi Bouss aus Remscheid 80 Jahre alt. Der Jubilar war vom Mitpächter, ab dem der alleinige Jagdpächter des Jagdrevieres Gevenich. Wir bedanken uns bei ihm für die über 30-jährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Namen aller Mitbürgerinnen und Mitbürger gratulieren wir Herrn Bouss sehr herzlich zum runden Geburtstag und wünschen ihm weiter eine glückliche Zeit, Gesundheit und Wohlergehen. Ortsgemeinde Gevenich Walter Brauns (Ortsbürgermeister) Jagdgenossenschaft Gevenich Bernhard Heep (Vorsitzender) GiLLenbeuren Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. + Fax: 02677/724 oder 0174/ paul.haubrichs@gmx.de Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger der Ortsgemeinde Gillenbeuren, in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Gillenbeuren am 8. Juli bin ich einstimmig von den Ratsmitgliedern zum Ortsbürgermeister gewählt worden. Das ehrt mich sehr; vor allem ehrt es mich, dass diese mittelbare Wahl durch den Rat völlig fair verlief. Ich nehme den Auftrag ernst und möchte an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, mir die Chance zu geben, ohne Polarisierung gemeinsam mit allen Ratsmitgliedern eine konstruktive Gemeinderatsarbeit zu leisten. In der Umsetzung dieser Aufgabe wird es sicher Entscheidungen geben, die den einen positiv und den anderen negativ berühren. Mit Blick auf das an den Deckenbalken im alten Gemeindesaal geschnitzte Deutsche Sprichwort Jedem Menschen recht getan, ist eine Kunst die niemand kann bitte ich Entscheidungen, die selbstverständlich unter Beachtung aller rechtlichen Normen getroffen wurden, abzuwägen und zu akzeptieren. Man kann keine Meinung vertreten, die allen Standpunkten gerecht wird. Wenn wir gemeinsam dazu fähig sind, dann steht einer positiven Zukunft nichts mehr im Wege. Ich danke für Ihr Verständnis. Sofern Sie spezielle Anliegen oder Probleme haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich auch zu persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Paul Haubrichs, Ortsbürgermeister Gillenbeuren Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gillenbeuren für das Haushaltsjahr 2014 vom Der Ortsgemeinderat hat am aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVB1. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf ,00 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf ,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf ,00 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ,00 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 940,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.590,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,00 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,00 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 266,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ,00 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ,00 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für - verzinste Kredite auf 2.650,00,00 EUR 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt auf 0,00 EUR. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 EUR. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 400 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 50,00 EUR für den zweiten Hund 65,00 EUR

20 Ulmen Ausgabe 30/2014 für jeden weiteren Hund 100,00 EUR Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert: Die Steuer beträgt jährlich: für den ersten gefährlichen Hund 600,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 750,00 EUR 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: - entfällt - 6 Altersteilzeit Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen. 7 Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum des Vorvorjahres (noch nicht bekannt) Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum des Vorjahres (noch nicht bekannt) Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsjahres (noch nicht bekannt) 8 Deckungsvermerke Gemäß 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt ( 16 Abs. 2 GemHVO). 2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. 16 Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. 16 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 3. Gem. 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes. 5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. 16 Abs. 3 GemHVO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt Ulmen, den Ortsgemeinde Gillenbeuren gez. Haubrichs, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach den 95 Abs. 4 Nr. 2 i.v.m. 103 Abs. 2 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen des Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite wurde mit der Maßgabe erteilt, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Nr. 4.1 der VV zu 103 GemO verwendet werden. Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt sowie die Unterdeckung im Finanzhaushalt wurde gem. 121 GemO beanstandet und die Ortsgemeinde aufgefordert durch eine sparsame Mittelbewirtschaftung auf der Ausgabeseite oder/ und die Erzielung von Mehreinnahmen den Fehlbedarf zurückzuführen. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis einschließlich während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden Ulmen, den Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Steimers, Bürgermeister Nach 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Vertretung des Ortsbürgermeisters Vom bis zum werde ich vertreten durch den 1. Beigeordneten Herrn Lothar Risser. Paul Haubrichs, Ortsbürgermeister Vorankündigung Gemeinderatssitzung Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gillenbeuren findet am Mittwoch, den , um 20:00 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstr. 18, Gillenbeuren statt. gez. Paul Haubrichs, Ortsbürgermeister KLidinG Schnelles Internet für Kliding - online Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist Kliding seit Mai 2014 online. Viele Kunden sind bereits an das schnelle Netz von inexio angeschaltet, weitere folgen nach und nach. Die Firma inexio wird am von 16:00-19:00 Uhr im Gemeindehaus eine Beratungs- und Vertragsveranstaltung durchführen, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger über das Leistungsangebot von inexio informieren können. Von Vorteil ist es, wenn Sie entweder Ihre jetzigen Vertragsunterlagen mitbringen oder sich vorher über Ihre Kündigungsfristen informieren. Falls Sie sich vorab schon informieren möchten, können Sie das im Internet unter oder unter der kostenlosen Rufnummer tun. Gerhard Müller, Ortsbürgermeister LutzerAth Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677/226, Fax: 02677/910387, Mobil: 0151/ ortsgemeinde-lutzerath@freenet.de Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von bis Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von bis Uhr. Kulturhaus Alte Schule, Trierer Straße 36 Tel /226, Fax 02677/ Handy In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da! Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter ULMEN Straßensperrungen Infolge einer Veranstaltung des MSC Daun e.v. im ADAC am Samstag, dem 26. Juli 2014, werden folgende Straßen für den allgemeinen Verkehr gesperrt: Die K22 von Meiserich nach Demerath und von Meiserich nach Steiningen. Sperrung: von ca Uhr bis Uhr Besichtigung der Wertungsprüfungen am Donnerstag, dem 24. Juli, von ca Uhr bis Uhr.

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01) Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November

Mehr

KREIS JUGEND FEUERWEHR Westerwald e.v.

KREIS JUGEND FEUERWEHR Westerwald e.v. KREIS JUGEND FEUERWEHR An alle Jugendfeuerwehrwarte, Sprecher der JF der VG, VG-Wettkampfwarte, Vorstand der KJF, Wehrleiter, Kreisfeuerwehrinspekteur, Mitglieder des Jugendforums Verteiler: per E-Mail

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Satzung des CM - Missio Raisdorf e.v. 1 (1) Der Verein führt den Namen CM - Missio Raisdorf (2) Der Verein hat seinen Sitz in Raisdorf. (3) Der Verein erstrebt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk,

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Ausschuss für Soziales, Behinderte und Senioren Sitzung am: 05.05.2014 Sitzungsort: Rathaus, Beratungsraum 1. OG Sitzungsbeginn: 16.00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Eltern- Newsletter KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH. März 2013. 2013 Ausgabe 2. T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen

Eltern- Newsletter KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH. März 2013. 2013 Ausgabe 2. T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen 2013 Ausgabe 2 sches Eltern- Newsletter März 2013 KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH DER ORTSGEMEINDE KETTIG T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen in der Kita Brandschutzwoche Organisatori-

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden.

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Muster für das Bewerbungsverfahren Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Jede andere Vervielfältigung,

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l HA Trittau, Drucksache 3/2014 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Trittau am Dienstag, den 26.08.2014, um 19.45 Uhr, im kleinen Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Kurzanleitung zur Anmeldung:

Kurzanleitung zur Anmeldung: Kurzanleitung zur Anmeldung: Liebes zukünftiges Mitglied, auf den folgenden Seiten werden alles notwendigen Daten Deiner Person aufgenommen. Diese Daten werden Vereinsintern und Verbandsintern (siehe Datenschutz

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Protokoll. zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bruchertseifen, am 22.03.2011 im Restaurant Himmel und Äd in Bruchertseifen

Protokoll. zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bruchertseifen, am 22.03.2011 im Restaurant Himmel und Äd in Bruchertseifen Beginn: 18.00 Uhr Anwesend waren: Protokoll zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Bruchertseifen, am 22.03.2011 im Restaurant Himmel und Äd in Bruchertseifen a) stimmberechtigt Ortsbürgermeister

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,

Mehr

Anwesenheitsliste. Öffentliche Sitzung: Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:16 Uhr Nicht-öffentliche Sitzung: Beginn: 19:16 Uhr Ende: 19:48 Uhr

Anwesenheitsliste. Öffentliche Sitzung: Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:16 Uhr Nicht-öffentliche Sitzung: Beginn: 19:16 Uhr Ende: 19:48 Uhr N i e d e r s c h r i f t über die 22. öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates St. Johann am Dienstag, 09.04.2013, 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in St. Johann Anwesenheitsliste Sitzung am: 09.

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme

Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...

Mehr

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm. mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Das Bildungsund Teilhabepaket in der Stadt Hamm mehr Chancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene n Schulbedarf n Ausflüge n Schülerbeförderung 1n Lernförderung/ Nachhilfe 2 Zuschuss zum gemeinschaftlichen

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Professionelle Begrüßung

Professionelle Begrüßung Professionelle Begrüßung Sitzhaltung: Aufrecht, locker, bei Bedarf aufstehen 2x klingeln lassen (ab dem 4. Klingeln wird der Anrufer ungeduldig) Mimik: freundliches Lächeln, Humor in der Stimme, zustimmende

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914 Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden AMTSBLATT Nr. 2 vom 23.01.2015 Verbandsgemeinde Aktiv für Mensch -f Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Datum Inhalt 19.01.15 Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Bezirkshauptmann Urfahr-Umgebung Mag. Helmut Ilk und Bezirksgeschäftsleiter des Roten Kreuzes Urfahr-Umgebung Johann Dumfarth

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Nachts in der Stadt. Andrea Behnke: Wenn es Nacht wird Persen Verlag

Nachts in der Stadt. Andrea Behnke: Wenn es Nacht wird Persen Verlag Nachts in der Stadt Große Städte schlafen nie. Die Straßenlaternen machen die Nacht zum Tag. Autos haben helle Scheinwerfer. Das sind ihre Augen in der Dunkelheit. Auch Busse und Bahnen fahren in der Nacht.

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lind vom 30. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was!

Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! Wir nehmen Strom von EWB! Das bringt was! 05223 967-167 Gut für uns! Strom von EWB EWB Strom vom Stadtwerk aus Bünde Wir tun was. Für Sie. Gut für uns alle. Energieversorgung vor Ort sollte eine Selbstverständlichkeit

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten

Ihre Fragen unsere Antworten Ihre Fragen unsere Antworten Wie werde ich WOGEDO-Mitglied? Und was sind Geschäftsanteile? Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen. I. WOGEDO ALLGEMEIN 1. Wie funktioniert die WOGEDO

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr