Studienjahr 2018/ Stück

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienjahr 2018/ Stück"

Transkript

1 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur. Christine Windsteiger, Hauptplatz 6, 4010 Linz. Studienjahr 2018/ Stück Kunstuniversität Linz Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedskommission 120. Kunstuniversität Linz - Institut für Raum und Design, Abteilung Industrial Design Ausschreibung der Stelle einer/eines Universtätsassisten*in im halben Beschäftigungsausmaß 121. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung einer Lehrstelle für den Lehrberuf Bürokauffrau/-mann 122. Kunstuniversität Linz - Institut für Kunst und Bildung, Abteilung Mediengestaltung Lehramt Ausschreibung einer Lehrveranstaltung für das Sommersemester Kunstuniversität Linz - Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften, Abteilung Bildhauerei transmedialer Raum Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten 124. Kunstuniversität Linz - Satzungsteil Verkürzte Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 Abs.1 und 2 UG 2002 Beschluss des Senats vom Kunstuniversität Linz Satzungsteil Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 Abs.4 UG Beschluss des Senats vom Kunstuniversität Linz - Satzungsteil Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 a UG Beschluss des Senats vom

2 119. Kunstuniversität Linz Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedskommission 2 In der konstituierenden Sitzung der Schiedskommission der Kunstuniversität Linz am 14. März 2019 wurden Dr. Lothar Matzenauer einstimmig zum Vorsitzenden der Schiedskommission und Univ.-Prof.in Dr.in Dr.in Monika Leisch-Kiesl einstimmig zur stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedskommission für die Funktionsperiode gewählt. Univ.Prof.Dr.Reinhard Kannonier Rektor 120. Kunstuniversität Linz - Institut für Raum und Design, Abteilung Industrial Design Ausschreibung der Stelle einer/eines Universtätsassisten*in im halben Beschäftigungsausmaß An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt am Institut für Raum und Design, Abteilung Industrial Design 1. Juni 2019 die Stelle einer/eines Universtätsassisten*in im halben Beschäftigungsausmaß für die Dauer von vier Jahren zur Besetzung. (die Kunstuniversität Linz zahlt gem. 49 KV für UniversitätsassistentInnen ein monatliches Mindestentgelt von 1.432,25 brutto 14 x jährlich). Einstellungsvoraussetzungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium (Universität, Fachhochschule) im Fach Industrial Design oder Produktdesign Aufgaben und Tätigkeiten: - Mitarbeit in der Betreuung der studentischen Projekte in den Bereichen Ideation, Konzeption, Entwurf, 3D Modelling (beispielsweise mittels Rhino, SolidWorks, Alias, Keyshot oder dergleichen), Modellbau, VR, Präsentation etc. - Organisatorische und administrative Tätigkeit für die Studienrichtung Industrial Design - Im Stundenausmaß enthalten ist eine Lehrverpflichtung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden - idealerweise als Lehrveranstaltung 3- dimensionales Gestalten Erforderlich sind: - Berufserfahrung als DesignerIn - Fundierte Kenntnis des gesamten Designprozesses - Pädagogische und didaktische Eignung - Vorteilhaft sind Kenntnisse und Erfahrungen in einem oder mehreren dieser Bereiche: CAD, VR, Interface Design, User Experience und dergleichen - Gender- und Diversitätskompetenz Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeine Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht.

3 Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung anfallender Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Digitale Bewerbungen (mit Lebenslauf, Zeugnissen, Portfolio, ev. Forschungs- und Lehrerfahrung) senden Sie bitte bis spätestens an 3 Dr.jur. Christine Windsteiger Vizerektorin 121. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung einer Lehrstelle für den Lehrberuf Bürokauffrau/-mann Stellenausschreibung für den Lehrberuf Bürokauffrau/-mann Beginn: 1. September 2019 Dauer der Lehrzeit: 3 Jahre An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt ab 01. September 2019 eine Lehrstelle für den Lehrberuf Bürokauffrau/-mann zur Besetzung. Bewerbungsvoraussetzung: abgeschlossene Schulpflicht Erwünscht sind: Freundliche Umgangsformen teamfähig und kommunikativ Verlässlichkeit und Flexibilität Genauigkeit Gute Rechtschreib-und Rechenkenntnisse EDV-Kenntnisse Grundkenntnisse in Englisch Bereitschaft gemeinsam mit dem Lehrabschluss auch die Matura zu absolvieren (Lehre mit Matura). Die monatliche Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr beträgt EURO 608,40 brutto. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen sind unter Angabe der Telefonnummer / Adresse bis spätestens an die Kunstuniversität Linz, z.h. Nicole Draxler, Hauptplatz 6, 4010 Linz, oder per an ufg.bewerbung438@ufg.at zu richten. Dr.iur. Christine Windsteiger Vizerektorin

4 122. Kunstuniversität Linz - Institut für Kunst und Bildung, Abteilung Mediengestaltung Lehramt Ausschreibung einer Lehrveranstaltung für das Sommersemester An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt am Institut für Kunst und Bildung, Abteilung Mediengestaltung Lehramt für das Sommersemester 2019 folgende Lehrveranstaltung zur Ausschreibung: MG B 4.2 Medienlabor II 3 Sem.Std. lit.b [die Kunstuniversität Linz zahlt gem. 49 KV für Arbeitnehmer*innen der Universitäten ein Mindestentgelt von 3.474,03 brutto pro Semester] Einstellungserfordernisse: Voraussetzungen für die Bewerbung sind ein einschlägiges Universitätsstudium und ggf. Lehrerfahrung im universitären Bereich Aufgabenbereiche / Unterrichtsschwerpunkte: Erwartet wird eine künstlerisch-wissenschaftliche und praxisorientierte Lehre mit Fokus auf intermediale, technische und ästhetische Potenziale digitaler Medien fu r ku nstlerische und gestalterische Lernprozesse. Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder -hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht. Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Bewerbungen sind bis spätestens in digitaler Form an ufg.bewerbung437@ufg.at an die Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Hauptplatz 6, 4010 Linz, zu richten. Univ.Prof. Dipl.des. Frank Louis Vizerektor 123. Kunstuniversität Linz - Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften, Abteilung Bildhauerei transmedialer Raum Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt am Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften in der Abteilung Bildhauerei transmedialer Raum ab bis die Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten im halben Beschäftigungsausmaß zur Besetzung. (die Kunstuniversität Linz zahlt gem. 49 Kv für UniversitätsassistentInnen ein monatliches Mindestentgelt von 1.432,25 Euro brutto 14x jährlich) Gesucht wird ein/e Bildende/r Künstler/in und/oder Architekt/in mit Erfahrung im Bereich Skulptur im erweiterten Feld.

5 Aufgabenschwerpunkte sind: Einblicke geben in die bildende Kunst. Betreuung von Studierenden im Bereich Projektrealisierung Mitarbeit in der Entwicklung, Koordination und Organisation des Studienbetriebs, sowie bei der Vorbereitung von Jahresschwerpunkten, Ausstellungen, Vorträgen, Exkursionen in Abstimmung mit der Leitung der Studienrichtung Dokumentation der Lehre in Publikationen und auf der Website 5 Erforderlich sind: Gute Kenntnisse der zeitgenössischen bildenden Kunst, des Films und der Literatur Eigenständiges Arbeiten und eigene Ideen gängige Computerkenntnisse Kommunikationsfreude und Teamfähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch, organisatorische Fähigkeiten Vorbereiten und Formulieren von Einreichungen. Weiterverfolgung der eigenen künstlerischen Arbeit Gender- und Diversitätskompetenz Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium. Zu den Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Dokumentation eigener Arbeiten und Projekte) ist ein kurzer Projektvorschlag (max. 1 Seite) zu Inhalt und Zielsetzung des Lehrbereichs bzw. eigener Lehrveranstaltungen erwünscht. Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeine Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung anfallender Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Digitale Bewerbungen (mit Lebenslauf, Zeugnissen, Portfolio, ev. Forschungs- und Lehrerfahrung) senden Sie bitte bis spätestens an ufg.bewerbung439@ufg.at Dr.jur. Christine Windsteiger Vizerektorin

6 Berufungsverfahren Teil 2 Verkürzte Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 Abs.1 und 2 UG Einleitung des Berufungsverfahrens: - Den Antrag auf Einleitung eines Berufungsverfahrens kann die jeweils zuständige Institutsleitung an die Rektorin/den Rektor stellen. Die Rektorin/der Rektor kann auch selbständig tätig werden. - Voraussetzung für die Einleitung des Berufungsverfahrens ist die Zustimmung des Rektorats. - Die Rektorin/der Rektor informiert den Senat und die zuständige Institutsleitung über die Einleitung des Berufungsverfahrens. 2 Ausschreibung: (1) Der Ausschreibungstext ist grundsätzlich in geschlechtsneutraler Form abzufassen und darf keine Anmerkung enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Darüber hinaus hat der Ausschreibungstext folgende Parameter zu enthalten: - das zu besetzende Fach, - das geplante Datum des Stellenantritts, - die mit dieser Professur verbundenen speziellen Aufgaben (Schwerpunkte), - das Anforderungsprofil, das nachvollziehbare Qualifikationskriterien differenziert und ausdrücklich auflistet, die keine diskriminierende Wirkung haben dürfen. Da es sich bei einer Professur um eine Leitungsaufgabe (Personalführung, Nachwuchsförderung, Kommunikation) handelt, sind entsprechende Kompetenzen als Auswahlkriterien zu nennen. - Angaben zur Erfordernis der Ausbildung bzw. der künstlerischen Qualifikation, - Angaben zur Erfordernis der didaktischen Eignung und zur Qualifikation in der Lehre, - Aufforderung zur Erstellung eines Lehrkonzepts, - Erwartet wird Gender- und Diversitätskompetenz, - Gehalt gemäß Kollektivvertrag. - Bei Ausschreibungen von Planstellen für Universitätsprofessor*innen in Fachgebieten, in denen bereits mit frauenspezifischen Themen und Forschung verbundene Lehrveranstaltungen im Studienplan verankert sind, ist auf diesen Umstand hinzuweisen. - In allen Organisationseinheiten, in denen ein Frauenanteil von 50 % noch nicht erreicht ist, ist im Ausschreibungstext folgender Satz anzufügen: Die Kunstuniversität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen. 1

7 - Allen Ausschreibungen ist jedenfalls der Antidiskriminierungspassus anzufügen: Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht. Unzulässig sind insbesondere Ausschreibungstexte, die dem Gleichstellungsplan widersprechen, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darstellen, sowie Ausschreibungstexte die so allgemein gehalten sind, dass sie keine objektiven Auswahlkriterien enthalten. Gleiches gilt für eine überspezifiziert Ausschreibung, insbesondere dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der potentielle Kreis der Bewerbungen zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten Person oder zugunsten eines Geschlechtes eingeschränkt werden soll. (2) Der Ausschreibungstext wird von der Rektorin/vom Rektor aufgrund einer Stellungnahme der Institutsleitung formuliert. Die fachzuständigen bzw. fachlich nahe stehenden Hochschulangehörigen sind hierfür von der Institutsleitung zu konsultieren. Anschließend wird der Ausschreibungstext dem Senat, dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, der zuständigen Studienvertretung der Hochschüler * innenschaft und dem Betriebsrat vorgelegt, denen eine Frist von 14 Tagen für eine Stellungnahme offensteht. Bei Studienrichtungen ohne Studienrichtungsvertretung ist das Vorsitzteam der Hochschüler * innenschaft zuständig. (3) Die zur Ausschreibung vorgesehene endgültige Fassung des Ausschreibungstextes wird dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen vorgelegt. Hat dieser Grund zur Annahme, dass der Ausschreibungstext diskriminierend im Sinne des 42 Abs.8 UG ist bzw. gegen den Gleichstellungsplan ( 10 Abs. 1-7) verstößt, hat er innerhalb von 14 Tagen einen ausreichend konkretisierten schriftlichen Einwand an die Rektorin/den Rektor zu richten. Die Rektorin/der Rektor hat darauf längstens innerhalb von einer Woche zu reagieren. Kommt damit eine Einigung zustande, kann sofort ausgeschrieben werden. Ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen weiterhin der Meinung, dass die Ausschreibung diskriminierend im Sinne des 42 Abs. 8 UG ist, kann dieser ab dem Zeitpunkt, da ihm die Mitteilung der Rektorin/des Rektors zugekommen ist, innerhalb von 3 Wochen die Schiedskommission anrufen. Bis zu einer Entscheidung der Schiedskommission ruht das Verfahren. Hat der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen keine Einwendungen isd Abs. 8 gegen den Ausschreibungstext, hat er dies die Rektorin/dem Rektor innerhalb von 14 Tagen bekannt zu geben. Der Ausschreibungstext kann daraufhin umgehend veröffentlicht werden. (4) Unabhängig vom Ausschreibungsverfahren kann die Rektorin/der Rektor gem. 98 Abs.2 UG weitere Maßnahmen zur Findung zusätzlicher Kandidat*innen ergreifen (z.b. Einsetzen eines search committee). Sollte sie/er diese Möglichkeit ergreifen, hat sie/er dem Senat und der Berufungskommission dies mitzuteilen. Werden Kandidat*innen auf diesem Weg in das Berufungsverfahren einbezogen, sind deren 2

8 Unterlagen bis zum Beginn der Sichtungsphase aller Bewerbungen an die Berufungskommission und der Rektorin/dem Rektor zu übermitteln. 3 Veröffentlichung des Ausschreibungstextes: - Der Ausschreibungstext wird von der Rektorin/vom Rektor gleichzeitig mit der Veröffentlichung dem Senat, dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und der Institutsleitung übermittelt. Weiters benennt die Rektorin/der Rektor drei fachkundige Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und teilt dies dem Senat mit. - Ausgeschrieben wird die Stelle einer Professur jedenfalls im Mitteilungsblatt der Kunstuniversität, in Euraxess, auf der Hompage der Kunstuniversität sowie in den mit der Institutsleitung vereinbarten nationalen und internationalen Medien. - Die Ausschreibungsfrist hat mindestens 3 Wochen zu betragen 4 Auswahlentscheidung: (1) Die Rektorin oder der Rektor trifft aus den eingelangten Bewerbungen eine Auswahlentscheidung und übermittelt diese unter Beilegung der Bewerbungsunterlagen den fachkundigen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren zur Stellungnahme sowie dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gem. 42 Abs.6-8 UG und informiert den Betriebsrat. (2) Die fachlich zuständigen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren können innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme auf Grundlage aller Bewerbungsunterlagen abgeben. Auch die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Mittelbauvertreterinnen und Mittelbauvertreter und die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Studienvertretungen haben innerhalb dieser Frist das Recht eine Stellungnahme abzugeben. (3) Die Rektorin/der Rektor hat ihre/seine endgültige Entscheidung schriftlich zu begründen und im Anschluss dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zu übermitteln. Dieser kann innerhalb von 3 Wochen die Schiedskommission anrufen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass die Entscheidung eine Diskriminierung von Personen aufgrund ihres Geschlechts, aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darstellt. (4) Die Rektorin oder der Rektor schließt den Vertrag mit der ausgewählten Bewerberin oder dem ausgewählten Bewerber. 3

9 Berufungsverfahren Teil 3 Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 Abs.4 UG 1 Einleitung des Berufungsverfahrens: (1) Im Entwicklungsplan ist eine Anzahl von Stellen für Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten gem. 94 Abs.2 Z2 UG und für assoziierte Professorinnen und Professoren festzulegen, die in einem vereinfachten Verfahren zu Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren berufen werden können. (2) Die Rektorin oder der Rektor entscheidet über die Freigabe und Zuordnung der gem. 1 (1) vorgegebenen Stelle auf Vorschlag oder nach Anhörung des Senates. 2 Ausschreibung: Die freigegebene Stelle wird von der Rektorin oder vom Rektor nach Anhörung der Institutsleitung des Instituts, dem die Stelle zugeordnet ist und nach fristgerechter Befassung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen gem. 42 Abs.6 UG und den betreffenden Bestimmungen des Frauenförderplans im Mitteilungsblatt der Kunstuniversität Linz ausgeschrieben. 3 Auswahlentscheidung: (1) Die Rektorin oder der Rektor trifft aus den eingelangten Bewerbungen eine Auswahlentscheidung und übermittelt diese unter Beilegung der Bewerbungsunterlagen den fachkundigen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren zur Stellungnahme sowie dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gem. 42 Abs.6-8 UG und informiert den Betriebsrat. (2) Die fachlich zuständigen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren können innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme abgeben. Auch die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Mittelbauvertreterinnen und Mittelbauvertreter und die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Studienvertretungen haben innerhalb dieser Frist das Recht eine Stellungnahme abzugeben. (3) Die Rektorin/der Rektor hat ihre/seine endgültige Entscheidung schriftlich zu begründen und im Anschluss dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zu übermitteln. Dieser kann innerhalb von 3 Wochen die Schiedskommission anrufen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass die Entscheidung eine Diskriminierung von Personen aufgrund ihres Geschlechts, aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darstellt. (4) Die Rektorin oder der Rektor schließt den Vertrag mit der ausgewählten Bewerberin oder dem ausgewählten Bewerber.

10 Teil 4 Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 a UG 1 Einleitung des Verfahrens gem. 99 a (1) Die Rektorin/der Rektor informiert den Senat über die Absicht, eine Professur gem. 99 a entsprechend dem Entwicklungsplan zu besetzen und begründet das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einleitung eines solchen Verfahrens. (2) Die Rektorin/der Rektor informiert gleichzeitig auch die Institutsleitung des Instituts, dem diese Professur zugeordnet werden soll und legt den Kreis der Professor*innen des fachlich zuständigen Bereichs fest. (3) Die Senatsvorsitzende/der Senatsvorsitzende und die Institutsvorständin/der Institutsvorstand haben eine Woche Zeit schriftlich dazu Stellung zu nehmen. 2 Durchführung des Verfahrens gem. 99 a (1) Die Rektorin/der Rektor informiert die Professor*innen des fachlich zuständigen Bereichs über die in Aussicht genommene Person für die Besetzung der 99 a Stelle und übermittelt ein künstlerisches oder wissenschaftliches Kurzprofil mit Lebenslauf und legt den Zeitpunkt für ein öffentliches Hearing fest. (2) Nach dem Hearing können die Professor*innen des fachlich zuständigen Bereichs innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme an die Rektorin/den Rektor übermitteln. Auch die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Mittelbauvertreterinnen und Mittelbauvertreter und die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Studienvertretungen haben innerhalb dieser Frist das Recht eine Stellungnahme abzugeben. (3)Die Rektorin/der Rektor hat ihre/seine endgültige Entscheidung schriftlich zu begründen. (4) Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat gem. 42 Abs.8 innerhalb von 3 Wochen ab dem Hearing die Schiedskommission anzurufen. (5) Die Rektorin/der Rektor schließt mit der Kandidatin/dem Kandidaten einen auf höchstens 6 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ab. 3 Prüfung der Qualifikation für eine unbefristete Verlängerung der Bestellung (1) Die/der gem. 99 a bestellte Professorin/Professor kann spätestens ein Jahr vor Ablauf des Arbeitsvertrages einen Antrag auf unbefristete Verlängerung des Arbeitsverhältnisses stellen. Dem Ansuchen ist ein detaillierter Bericht der Leistungen der Universitätsprofessorin/des Universitätsprofessors der letzten 5 Jahre beizufügen.

11 (2) Die Rektorin/der Rektor hat aufgrund des Leistungsberichtes mindestens ein internationales Gutachten einzuholen. Die Gutachterin/der Gutachter wird auf Vorschlag oder nach Anhörung des Senats von der Rektorin/dem Rektor bestellt. (3) Die Institutsleitung des Instituts, dem die Professur zugeordnet ist, sowie die Professor*innen des fachlich zuständigen Bereichs haben zum Leistungsbericht der Professorin/des Professors gem. 99 a und zum Gutachten Stellung zu nehmen und diese der Rektorin/dem Rektor zu übermitteln. (4) Bei positiver Beurteilung und Begutachtung kann die Bestellung der Universitätsprofessorin/des Universitätsprofessors durch die Rektorin/den Rektor unbefristet erfolgen

704. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Industrial Design Ausschreibung der Lehrveranstaltungen für das Studienjahr 2015/16

704. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Industrial Design Ausschreibung der Lehrveranstaltungen für das Studienjahr 2015/16 1 704. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Industrial Design Ausschreibung der Lehrveranstaltungen für das Studienjahr 2015/16 705. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung einer Universitätsassistenten/innen-Stelle

Mehr

Studienjahr 2017/ Stück

Studienjahr 2017/ Stück 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur.

Mehr

800. Kunstuniversität Linz Institut Raum und Design, Fashion & Technology Ausschreibung einer Lehrveranstaltung für das Wintersemester 2016/17

800. Kunstuniversität Linz Institut Raum und Design, Fashion & Technology Ausschreibung einer Lehrveranstaltung für das Wintersemester 2016/17 1 800. Kunstuniversität Linz Institut Raum und Design, Fashion & Technology Ausschreibung einer Lehrveranstaltung für das Wintersemester 2016/17 801. Kunstuniversität Linz - Institut Raum und Design, Fashion

Mehr

Berufungsverfahren Teil 1 Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 98 UG 2002

Berufungsverfahren Teil 1 Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 98 UG 2002 1 Berufungsverfahren Teil 1 Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 98 UG 2002 1 Einleitung des Berufungsverfahrens: - Voraussetzung für die Einleitung des Berufungsverfahrens

Mehr

Studienjahr 2018/ Stück Kunstuniversität Linz Institut für Kunst und Bildung, Abteilung Mediengestaltung

Studienjahr 2018/ Stück Kunstuniversität Linz Institut für Kunst und Bildung, Abteilung Mediengestaltung 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Dr.jur. Christine

Mehr

Studienjahr 2018/ Stück

Studienjahr 2018/ Stück 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur.

Mehr

639. Kunstuniversität Linz Lehramt Mediengestaltung Verlängerung der Ausschreibung eines 2-stündigen Lehrauftrags im Sommersemester 2015

639. Kunstuniversität Linz Lehramt Mediengestaltung Verlängerung der Ausschreibung eines 2-stündigen Lehrauftrags im Sommersemester 2015 1 639. Kunstuniversität Linz Lehramt Mediengestaltung Verlängerung der Ausschreibung eines 2-stündigen Lehrauftrags im Sommersemester 2015 640. Kunstuniversität Linz Ausschreibung einer Teilzeitstelle

Mehr

828. Kunstuniversität Linz Ausschreibung folgender Lehraufträge des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen für das Sommersemester 2017

828. Kunstuniversität Linz Ausschreibung folgender Lehraufträge des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen für das Sommersemester 2017 1 827. Kunstuniversität Linz Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften, Abteilung Bildhauerei-transmedialer Raum Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin/ eines Universitätsassistenten

Mehr

738. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Fashion & Technology Ausschreibung von Lehrveranstaltungen für das Sommersemester 2016

738. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Fashion & Technology Ausschreibung von Lehrveranstaltungen für das Sommersemester 2016 1 738. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Fashion & Technology Ausschreibung von Lehrveranstaltungen für das Sommersemester 2016 739. Kunstuniversität Linz Zeittafel für das Studienjahr

Mehr

625. Kunstuniversität Linz Zeittafel Wintersemester 2015/16 und Sommersemester 2016 Beschluss des Senats vom

625. Kunstuniversität Linz Zeittafel Wintersemester 2015/16 und Sommersemester 2016 Beschluss des Senats vom 1 625. Kunstuniversität Linz Zeittafel Wintersemester 2015/16 und Sommersemester 2016 Beschluss des Senats vom 10.12.2014 626. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design Ausschreibung der Stelle

Mehr

Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002

Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002 Richtlinie des Rektorats für Berufungsverfahren gemäß 99 Abs. 3 UG 2002 1 Art des Berufungsverfahrens (1) Durch Verordnung des Rektorates, die der Genehmigung des Universitätsrats bedarf, kann einmalig

Mehr

Satzungsteil Abgekürztes Berufungsverfahren für. für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach 99 (4) UG der Technischen Universität

Satzungsteil Abgekürztes Berufungsverfahren für. für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach 99 (4) UG der Technischen Universität Satzungsteil Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nach 99 (4) UG der Technischen Universität Graz Antrag des Rektorates vom 26. Februar 2018 Der hat

Mehr

MITTEILUNGSBLATT NR. 38

MITTEILUNGSBLATT NR. 38 MITTEILUNGSBLATT NR. 38 Akademie der bildenden Künste Wien 1010 WIEN SCHILLERPLATZ STUDIENJAHR 2012 13 Ausgegeben am 27.06.2013 1 I Studienplan für das Diplomstudium Bildende Kunst 2 I Studienplan für

Mehr

Studienjahr 2017/ Stück

Studienjahr 2017/ Stück 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur.

Mehr

M I T T E I L U N G S B L A T T

M I T T E I L U N G S B L A T T M I T T E I L U N G S B L A T T DER UNIVERSITÄT MOZARTEUM SALZBURG Studienjahr 2011/2012 Ausgegeben am 08.02.2012 12. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. 22. Satzungsteil

Mehr

Studienjahr 2018/ Stück

Studienjahr 2018/ Stück 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur.

Mehr

Studienjahr 2017/ Stück

Studienjahr 2017/ Stück 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur.

Mehr

Ablauf der Berufungsverfahren gemäß 98 UG 2002

Ablauf der Berufungsverfahren gemäß 98 UG 2002 Leopold-Franzens Universität Innsbruck Rektorat Ablauf der Berufungsverfahren gemäß 98 UG 2002 28.04.2004 Im Folgenden ist der Ablauf der Berufungsverfahren nach 98 UG 2002 (siehe Anhang) dargestellt.

Mehr

MITTEILUNGSBLATT NR. 52

MITTEILUNGSBLATT NR. 52 MITTEILUNGSBLATT NR. 52 Akademie der bildenden Künste Wien 1010 WIEN SCHILLERPLATZ STUDIENJAHR 2015 16 Ausgegeben am 29. 8. 2016 1 I Ausschreibung Senior Artist Objektbildhauerei, 30 Wochenstunden 2 I

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2018/2019 Ausgegeben am 9. Oktober 2018 Stück 2

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2018/2019 Ausgegeben am 9. Oktober 2018 Stück 2 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2018/2019 Ausgegeben am 9. Oktober 2018 Stück 2 2. STELLENAUSSCHREIBUNG: MITARBEITER/IN (15 WOCHENSTUNDEN, UNBEFRISTET), 3. STELLENAUSSCHREIBUNG:

Mehr

Studienjahr 2017/ Stück

Studienjahr 2017/ Stück 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur.

Mehr

Richtlinien für das Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en. a) nach 98 UG

Richtlinien für das Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en. a) nach 98 UG Richtlinien für das Berufungsverfahren für Universitätsprofessor/inn/en a) nach 98 UG 1: Vorbereitung der Ausschreibung (1) Zur Vorbereitung der Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin oder

Mehr

3. Mitteilungsblatt Nr. 4

3. Mitteilungsblatt Nr. 4 3. Mitteilungsblatt Nr. 4 Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Studienjahr 2014/2015 3. Stück; Nr. 4 W A H L E N 4. Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Rektorats der Medizinischen

Mehr

WAHLORDNUNG. für die Wahl der Mitglieder des Rektorats. ( 21 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002, BGBl I 120/2002 idf BGBl I 131/2015)

WAHLORDNUNG. für die Wahl der Mitglieder des Rektorats. ( 21 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002, BGBl I 120/2002 idf BGBl I 131/2015) Universitätsrat O.Univ.Prof.i.R.DI Dr. Werner Biffl Vorsitzender Gregor-Mendel-Str. 33 1180 Wien Tel. +43 1 476 54 10300 unirat@boku.ac.at WAHLORDNUNG für die Wahl der Mitglieder des Rektorats ( 21 Abs.

Mehr

Anlage: Berufungsordnung Universitätsprofessorinnen und -professoren

Anlage: Berufungsordnung Universitätsprofessorinnen und -professoren Anlage: Berufungsordnung Universitätsprofessorinnen und -professoren Fassung In-Kraft-Treten 1. Fassung 12.05.2017 2. Fassung 24.06.2017 3. Fassung 25.09.2017 4. Fassung 01.12.2017 5. Fassung 11.07.2018

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2017/2018 Ausgegeben am 12. Juli 2018 Stück 24

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2017/2018 Ausgegeben am 12. Juli 2018 Stück 24 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2017/2018 Ausgegeben am 12. Juli 2018 Stück 24 68. STELLENAUSSCHREIBUNG: UNIVERSITÄTSASSISTENT/IN, [APPLIED] FOREIGN AFFAIRS LAB AM

Mehr

Bestimmungen des Universitätsrats über die Wahl der Mitglieder des Rektorates der Technischen Universität Graz (Wahlordnung)

Bestimmungen des Universitätsrats über die Wahl der Mitglieder des Rektorates der Technischen Universität Graz (Wahlordnung) Bestimmungen des Universitätsrats über die Wahl der Mitglieder des Rektorates der Technischen Universität Graz (Wahlordnung) Inhaltsübersicht 1 Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors 2 Findungskommission

Mehr

Studienjahr 2017/ Stück

Studienjahr 2017/ Stück 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur.

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr.

MITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr. MITTEILUNGSBLATT Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3 Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 19. 11. 2003 Nr. 9 1. Akademie der bildenden Künste, Wien, Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Mehr

Wege in die Professorenkurie:

Wege in die Professorenkurie: Wege in die Professorenkurie: UniversitätsprofessorInnen gemäß 98 UG 2002 BGBl I 2002/120 idf BGBl I 2015/131: UniversitätsprofessorInnen gemäß 98 UG 2002 Rechtsgrundlage 98 UG 2002 Organisationsrechtliche

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 433 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2013/2014 Ausgegeben am 3. September 2014 53. Stück 226. Bestellung Leiter

Mehr

So werden Sie Dozent an der Dmv.A.S.I.A.

So werden Sie Dozent an der Dmv.A.S.I.A. Mitteilungsblatt Studienjahr 2014/15 ausgegeben am 4. Februar 2015 9. Stück Kundmachungen 66. Einteilung des Studienjahres 2015/16 der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Offene Stellen

Mehr

Erläuterungen zum Satzungsteil Berufungsverfahren (online )

Erläuterungen zum Satzungsteil Berufungsverfahren (online ) Erläuterungen zum Satzungsteil Berufungsverfahren (online 31.07.2017) Teil 1: Berufungsverfahren gemäß 98 UG zu 1 Einleitung eines Berufungsverfahrens Anträge betreffend Einleitung eines Berufungsverfahrens

Mehr

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 4. November Stück. Kundmachungen

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 4. November Stück. Kundmachungen Mitteilungsblatt Studienjahr 2015/16 ausgegeben am 4. November 2015 3. Stück Kundmachungen 35. Berufung zum Universitätsprofessor für Musikpädagogik. Offene Stellen 36. Ausschreibung der Stelle einer Juristin

Mehr

Satzung. der. Medizinischen Universität Innsbruck

Satzung. der. Medizinischen Universität Innsbruck Satzung der Medizinischen Universität Innsbruck Satzungsteil Berufungsverfahren an der Medizinischen Universität Innsbruck Präambel Der Satzungsteil regelt die Durchführung von Berufungsverfahren gemäß

Mehr

587.Kunstuniversität Linz Ausschreibung der Lehraufträge des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen für das Studienjahr 2014/15

587.Kunstuniversität Linz Ausschreibung der Lehraufträge des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen für das Studienjahr 2014/15 1 587.Kunstuniversität Linz Ausschreibung der Lehraufträge des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen für das Studienjahr 2014/15 588. Kunstuniversität Linz Institut für Medien, Abteilung Grafikdesign

Mehr

Berufungsordnung. der. MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H)

Berufungsordnung. der. MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H) Berufungsordnung der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H) Der Akademische Senat erlässt aufgrund des 12 der Grundordnung der MEDIADESIGN HOCHSCHULE für Design und Informatik

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2018/2019 Ausgegeben am 5. März 2019 Stück 14

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2018/2019 Ausgegeben am 5. März 2019 Stück 14 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2018/2019 Ausgegeben am 5. März 2019 Stück 14 48. DIPLOMSTUDIUM DESIGN: ÄNDERUNG DES CURRICULUMS 49. DIPLOMSSTUDIUM BILDENDE KUNST:

Mehr

47) Technische Universität Wien: Begutachtung des Studienplansentwurfs für das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften gem.

47) Technische Universität Wien: Begutachtung des Studienplansentwurfs für das Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften gem. Mitteilungsblatt Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien Studienjahr 2001/2002 ausgegeben 2. Jänner 2002 9. Stück 47) Technische Universität Wien: Begutachtung des Studienplansentwurfs für das

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 16 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 8. Oktober 2015 3. Stück 6. Satzungsteil Berufungsverfahren

Mehr

Studienjahr 2016/17 ausgegeben am 20. September Stück

Studienjahr 2016/17 ausgegeben am 20. September Stück Mitteilungsblatt Studienjahr 2016/17 ausgegeben am 20. September 2017 24. Stück Offene Stellen 304. Ausschreibung einer künstlerisch-pädagogischen Ausbildungsstelle (Lehre) für Klavier Vorbereitung am

Mehr

216. Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Instituts Ludwig van Beethoven (Tasteninstrumente in der Musikpädagogik).

216. Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Instituts Ludwig van Beethoven (Tasteninstrumente in der Musikpädagogik). Mitteilungsblatt Studienjahr 2014/15 ausgegeben am 19. August 2015 29. Stück Kundmachungen 216. Bestellung zum stellvertretenden Leiter des Instituts Ludwig van Beethoven (Tasteninstrumente in der Musikpädagogik).

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 10. Dezember 2014

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 10. Dezember 2014 Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 10. Dezember 2014 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALPEN-ADRIA-UNIVERSITÄT KLAGENFURT 5 Personal-Mitteilungsblatt

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 447 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 16. August 2017 58. Stück 219. Bestellung Leiter

Mehr

Mitteilungsblatt, 14. Stück

Mitteilungsblatt, 14. Stück 1 von 7 22.04.2015 11:08 Mitteilungsblatt, 14. Stück Studienjahr 1997/98 Ausgegeben am 18. März 1998 14. Stück Übersicht: 105. Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird 106. Bundesgesetz,

Mehr

Richtlinie für das Berufungsverfahren an der TU Graz

Richtlinie für das Berufungsverfahren an der TU Graz Richtlinie für das Berufungsverfahren an der TU Graz gemeinsame Richtlinie des Rektorates und des Senates ( 98,99 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz

Mehr

Mitteilungsblatt. Mitteilungsblatt. der Wirtschaftsuniversität Wien. Studienjahr 2004/2005 ausgegeben am 2. März Stück

Mitteilungsblatt. Mitteilungsblatt. der Wirtschaftsuniversität Wien. Studienjahr 2004/2005 ausgegeben am 2. März Stück Mitteilungsblatt Mitteilungsblatt der Wirtschaftsuniversität Wien Studienjahr 2004/2005 ausgegeben am 2. März 2005 23. Stück 92) Stellenausschreibung des Europäischen Parlaments 93) Ausschreibungen von

Mehr

Auslegungsgrundlage des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz

Auslegungsgrundlage des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz Auslegungsgrundlage des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz zu den 25, 26 Frauenförderungsplan der Medizinischen Universität Graz (FFP): 25 FFP: Motivieren zur

Mehr

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Dr. in Yasmin Alp, Juristin des Büros des AKGl, Jänner 2015 Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Innsbruck ARBEITSKREIS FÜR GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN AN DER MEDIZINISCHEN

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 691 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 18. September 2013 65. Stück 251. Bestellung Leiterin

Mehr

Mitteilungsblatt, 20. Stück

Mitteilungsblatt, 20. Stück itteilungsblatt 20-1998/1999 von 7 21.04.2015 17:07 Mitteilungsblatt, 20. Stück Studienjahr 1998/99 Ausgegeben am 21. April 1999 20. Stück Übersicht: 202. Ergebnis der Wahl des Rektors an der Universität

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 7. Dezember 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 7. Dezember 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 49 AUSGEGEBEN AM 7. Dezember 2011 INHALT INHALT 1 PROFESSUR FÜR WISSENSCHAFT KOMPLEXER SYSTEME 3 2 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 5 3 VETERINÄRMEDIZINISCHE

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 33 AUSGEGEBEN AM 17. August 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ 7 Personalmitteilungsblatt

Mehr

Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen

Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen 1 Stellenwidmung und Ausschreibung (1) Freie und besetzbare Professorenstellen werden vom Präsidium der Hochschule auf Antrag des Fachbereiches öffentlich

Mehr

209. Bestellung zur Leiterin des Instituts für Schauspiel und Schauspielregie (Max Reinhardt Seminar).

209. Bestellung zur Leiterin des Instituts für Schauspiel und Schauspielregie (Max Reinhardt Seminar). Mitteilungsblatt Studienjahr 2013/14 ausgegeben am 2. Juli 2014 18. Stück Kundmachungen 209. Bestellung zur Leiterin des Instituts für Schauspiel und Schauspielregie (Max Reinhardt Seminar). 210. Bestellung

Mehr

Stellenausschreibung. Professorin / Professor für Soziale Arbeit (Hilfen zur Erziehung) [Vergütung: TV-L E 14]

Stellenausschreibung. Professorin / Professor für Soziale Arbeit (Hilfen zur Erziehung) [Vergütung: TV-L E 14] Die zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären An der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn ist folgende Stelle (1,0 VZÄ) unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung voraussichtlich

Mehr

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 18. Oktober Stück. Kundmachungen

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 18. Oktober Stück. Kundmachungen Mitteilungsblatt Studienjahr 2017/18 ausgegeben am 18. Oktober 2017 2. Stück Kundmachungen 11. Einrichtung des Bachelor- und Masterstudiums Blockflöte. Offene Stellen 12. Ausschreibung der Stelle einer

Mehr

Mitteilungsblatt, 7. Stück

Mitteilungsblatt, 7. Stück 1 von 6 22.04.2015 10:58 Mitteilungsblatt, 7. Stück Studienjahr 1997/98 Ausgegeben am 3. Dezember 1997 7. Stück Übersicht: 49. Entwurf einer Verordnung, mit der die Personengruppenverordnung geändert wird

Mehr

Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011

Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011 Berufungsleitfaden Anlage zur Berufungsordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (BerufungsO) vom 07. Februar 2011 I. Vorverfahren - Unterrichtung des Rektors über das Freiwerden einer Professur

Mehr

Studienjahr 2018/ Stück

Studienjahr 2018/ Stück 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur.

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 276 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 20. April 2016 33. Stück 108. Bestellung Leiter (Direktor)

Mehr

Studienjahr 2013/ Stück

Studienjahr 2013/ Stück 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur.

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr.

MITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr. MITTEILUNGSBLATT Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3 Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 6. 2. 2004 Nr. 16 1. Akademie der bildenden Künste, Wien, Universitätsbibliothek, Ausschreibung

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt Studienjahr 2017/2018 Ausgegeben am 03.01.2018 10. Stück 48. Richtlinie des Rektorats: Hörsaalvergabeordnung

Mehr

Checkliste Berufungsverfahren Klinik

Checkliste Berufungsverfahren Klinik Checkliste Berufungsverfahren Klinik Step Verfahrensschritte zu beachtende Bestimmungen 1 Antrag Klinikträger 6 Abs. 1 Nr. 1 Kooperationsvertrag 2 Freigabeverfahren 6 Abs. 1 Nr. 2 Kooperationsvertrag,

Mehr

Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in der Fassung des Beschlusses des Senats vom 20. Juni 2017 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Berufung von Professorinnen und Professoren

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biomedical Engineering

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biomedical Engineering Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biomedical Engineering Das Rektorat der Technischen Universität Graz hat nach Stellungnahme des Senats in Entsprechung

Mehr

FH-Mitteilungen 30. August 2016 Nr. 106 / 2016

FH-Mitteilungen 30. August 2016 Nr. 106 / 2016 FH-Mitteilungen 30. August 2016 Nr. 106 / 2016 Richtlinien für die Verleihung der Bezeichnung Honorarprofessorin oder Honorarprofessor an der Fachhochschule Aachen vom 15. Februar 2008 FH-Mitteilung Nr.

Mehr

Personalmitteilungsblatt Nr. 2 der Medizinischen Universität Wien

Personalmitteilungsblatt Nr. 2 der Medizinischen Universität Wien Personalmitteilungsblatt Nr. 2 der Medizinischen Universität Wien Studienjahr 2003/2004 - Ausgegeben am 14. Jänner 2004 PLANSTELLENAUSSCHREIBUNGEN Ausschreibungen von Stellen an der Medizinischen Universität

Mehr

Satzung der Fachhochschule Flensburg über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren

Satzung der Fachhochschule Flensburg über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren Nach 62 Abs. 7 in Verbindung mit 21 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) zuletzt

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 94 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 2. Jänner 2013 14. Stück 138. Änderung

Mehr

Kunst akademie Düsseldorf

Kunst akademie Düsseldorf Kunst akademie Düsseldorf AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Ordnung zur Zwischenevaluation von Juniorprofessuren an der Kunstakademie Düsseldorf Nr. 41 Düsseldorf, den 28. Februar 2018 DER REKTOR der Kunstakademie

Mehr

M I T T E I L U N G S B L A T T

M I T T E I L U N G S B L A T T M I T T E I L U N G S B L A T T DER UNIVERSITÄT MOZARTEUM SALZBURG Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 22.07.2015 57. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. 95. Stellenausschreibung

Mehr

53. Stellenausschreibung Universitätsprofessur für Neurorehabilitations-Forschung (gem. 98 UG 2002)

53. Stellenausschreibung Universitätsprofessur für Neurorehabilitations-Forschung (gem. 98 UG 2002) 2014 / Nr. 11 vom 12. Februar 2014 53. Stellenausschreibung Universitätsprofessur für Neurorehabilitations-Forschung (gem. 98 UG 2002) 54. Stellenausschreibung Universitätsprofessur für Angewandte Biochemie

Mehr

Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung Erfahrungsbericht fh ihdes Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung Erfolgreiche Strategien zur Umsetzung der mindestens 40% Frauenquote Workshop für die Mitglieder der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen

Mehr

Berufungsverfahren in Österreich ( wie kann man Professor/in in Österreich werden?)

Berufungsverfahren in Österreich ( wie kann man Professor/in in Österreich werden?) Das Berufungsverfahren - Rechtsfragen, Trends und Verhandlungskultur - Berufungsverfahren in Österreich ( wie kann man Professor/in in Österreich werden?) Erfurt, November 2017 Hubert Dürrstein Bevollmächtigter

Mehr

285. Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors

285. Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors 285. Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Ausschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors 286. Kunstuniversität Linz Verordnung Architektur 287. Kunstuniversität Linz - Gegenverrechnung

Mehr

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 2. Juni Stück

Mitteilungsblatt. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 2. Juni Stück Mitteilungsblatt Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 2. Juni 2004 22. Stück 211. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt 212. Rektor Erteilung einer Spezialvollmacht gemäß 28 UG 2002 an den Direktor des

Mehr

Mode & Grafik analog 2 Analoge grafische Techniken Mode & Grafik digital 2 Digitale grafische Techniken

Mode & Grafik analog 2 Analoge grafische Techniken Mode & Grafik digital 2 Digitale grafische Techniken An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangen am Institut für Raum und Design in der Abteilung Fashion & Technology folgende Lehrveranstaltungen für das Sommersemester

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 14. Juni 2017 Stück 23

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 14. Juni 2017 Stück 23 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 14. Juni 2017 Stück 23 46. SATZUNGSÄNDERUNG: II TEIL, STUDIENRECHT, A) STUDIEN 47. SATZUNGSÄNDERUNG: I TEIL,

Mehr

AMTSBLATT. 17. JAHRGANG Nr. 1, Halle (Saale) BURG GIEBICHENSTEIN KUNSTHOCHSCHULE HALLE INHALT

AMTSBLATT. 17. JAHRGANG Nr. 1, Halle (Saale) BURG GIEBICHENSTEIN KUNSTHOCHSCHULE HALLE INHALT A 1 17. JAHRGANG Nr. 1, Halle (Saale) 23.02.2018 AMTSBLATT BURG GIEBICHENSTEIN KUNSTHOCHSCHULE HALLE INHALT Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Durchführung von Wahlen an der Burg Giebichenstein

Mehr

MITTEILUNGSBLATT NR. 65

MITTEILUNGSBLATT NR. 65 MITTEILUNGSBLATT NR. 65 Akademie der bildenden Künste Wien 1010 WIEN SCHILLERPLATZ STUDIENJAHR 2016 17 Ausgegeben am 17. 07. 2017 1 I Universität für angewandte Kunst Wien, Universitätsassistent/in, Bewerbungsfrist

Mehr

Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen (BerufO) vom , in der Fassung der 2. Änderung vom (Änderungen sind fett markiert)

Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen (BerufO) vom , in der Fassung der 2. Änderung vom (Änderungen sind fett markiert) Nr. 5/2007 vom 17.9.2007 Verkündungsblatt der FHH Seite 63 von 74 Ordnung zur Erstellung von Berufungsvorschlägen (BerufO) vom 19.2.2004, in der Fassung der 2. Änderung vom 10.7.2007 (Änderungen sind fett

Mehr

Verfahrensregelungen für Berufungsverfahren (Gemeinsamer Beschluss des Senats und des Rektorats) (Fassung vom 5. Mai 2009)

Verfahrensregelungen für Berufungsverfahren (Gemeinsamer Beschluss des Senats und des Rektorats) (Fassung vom 5. Mai 2009) Verfahrensregelungen für Berufungsverfahren (Gemeinsamer Beschluss des Senats und des Rektorats) (Fassung vom 5. Mai 2009) Teil I. Allgemeine Bestimmungen 1. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren

Mehr

Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats

Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzept des Rektorats I. Einleitung Die Technische Universität Dortmund beschäftigt derzeit ca. 2.300 1 wissenschaftliche

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/

Amtliche Mitteilungen Nr. 37/ Amtliche Mitteilungen Nr. 37/2010 22.12.2010 Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Aufgrund 53 i. V. m. 62 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ 60. SONDERNUMMER Studienjahr 2013/14 Ausgegeben am 9. 7. 2014 40.a Stück Satzungsteil Durchführung von Berufungsverfahren Änderung Impressum: Medieninhaber,

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 546 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 17. August 2016 52. Stück 543. Ausschreibung

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Computer Science

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Computer Science Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Computer Science VO 94000 AEMC 089-05 Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) 316

Mehr

Satzungsteil Habilitationsverfahren in den wissenschaftlichen Fächern an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung

Satzungsteil Habilitationsverfahren in den wissenschaftlichen Fächern an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung 1 Satzungsteil Habilitationsverfahren in den wissenschaftlichen Fächern an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung 1 Habilitation Das Rektorat hat das Recht auf Antrag eine Lehrbefugnis

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 28 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 2. November 2016 5. Stück 25. Änderung des Satzungsteils

Mehr

Wissenswertes für Personal aufnehmende Stellen an der Universität Salzburg

Wissenswertes für Personal aufnehmende Stellen an der Universität Salzburg Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Universität Salzburg Gemäß dem neuen Universitätsgesetz 2002 wurde an der Universität Salzburg (aufgenommen in die Satzung der Universität am 15.6.2004)

Mehr

Leitfaden / Juniorprofessuren

Leitfaden / Juniorprofessuren Leitfaden / Juniorprofessuren Für die Einrichtung von Juniorprofessuren und für die Erstellung des Berufungsvorschlags gilt das im Leitfaden für Berufungsverfahren unter den Punkten 1. 12. genannte Verfahren

Mehr

Satzungsteil Habilitationsverfahren in den künstlerischen Fächern an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung

Satzungsteil Habilitationsverfahren in den künstlerischen Fächern an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung 1 Satzungsteil Habilitationsverfahren in den künstlerischen Fächern an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung 1 Habilitation Das Rektorat hat das Recht auf Antrag eine Lehrbefugnis

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Physics

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Physics Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Physics VO 94000 AEMH 099-01 Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) 316 873 / 0

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ MITTEILUNGSBLATT DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt Studienjahr 2017/2018 Ausgegeben am 25.04.2018 26. Stück 101. Universitätsrat der Medizinischen Universität

Mehr