Studienjahr 2018/ Stück
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- Steffen Auttenberg
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1 1 Mitteilungsblatt Impressum: Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung. Linz. Für den Inhalt verantwortlich: Vizerektorin Dr.jur. Christine Windsteiger, Hauptplatz 6, 4010 Linz. Studienjahr 2018/ Stück Kunstuniversität Linz Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedskommission 120. Kunstuniversität Linz - Institut für Raum und Design, Abteilung Industrial Design Ausschreibung der Stelle einer/eines Universtätsassisten*in im halben Beschäftigungsausmaß 121. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung einer Lehrstelle für den Lehrberuf Bürokauffrau/-mann 122. Kunstuniversität Linz - Institut für Kunst und Bildung, Abteilung Mediengestaltung Lehramt Ausschreibung einer Lehrveranstaltung für das Sommersemester Kunstuniversität Linz - Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften, Abteilung Bildhauerei transmedialer Raum Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten 124. Kunstuniversität Linz - Satzungsteil Verkürzte Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 Abs.1 und 2 UG 2002 Beschluss des Senats vom Kunstuniversität Linz Satzungsteil Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 Abs.4 UG Beschluss des Senats vom Kunstuniversität Linz - Satzungsteil Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 a UG Beschluss des Senats vom
2 119. Kunstuniversität Linz Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedskommission 2 In der konstituierenden Sitzung der Schiedskommission der Kunstuniversität Linz am 14. März 2019 wurden Dr. Lothar Matzenauer einstimmig zum Vorsitzenden der Schiedskommission und Univ.-Prof.in Dr.in Dr.in Monika Leisch-Kiesl einstimmig zur stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedskommission für die Funktionsperiode gewählt. Univ.Prof.Dr.Reinhard Kannonier Rektor 120. Kunstuniversität Linz - Institut für Raum und Design, Abteilung Industrial Design Ausschreibung der Stelle einer/eines Universtätsassisten*in im halben Beschäftigungsausmaß An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt am Institut für Raum und Design, Abteilung Industrial Design 1. Juni 2019 die Stelle einer/eines Universtätsassisten*in im halben Beschäftigungsausmaß für die Dauer von vier Jahren zur Besetzung. (die Kunstuniversität Linz zahlt gem. 49 KV für UniversitätsassistentInnen ein monatliches Mindestentgelt von 1.432,25 brutto 14 x jährlich). Einstellungsvoraussetzungen: Einschlägiges abgeschlossenes Studium (Universität, Fachhochschule) im Fach Industrial Design oder Produktdesign Aufgaben und Tätigkeiten: - Mitarbeit in der Betreuung der studentischen Projekte in den Bereichen Ideation, Konzeption, Entwurf, 3D Modelling (beispielsweise mittels Rhino, SolidWorks, Alias, Keyshot oder dergleichen), Modellbau, VR, Präsentation etc. - Organisatorische und administrative Tätigkeit für die Studienrichtung Industrial Design - Im Stundenausmaß enthalten ist eine Lehrverpflichtung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden - idealerweise als Lehrveranstaltung 3- dimensionales Gestalten Erforderlich sind: - Berufserfahrung als DesignerIn - Fundierte Kenntnis des gesamten Designprozesses - Pädagogische und didaktische Eignung - Vorteilhaft sind Kenntnisse und Erfahrungen in einem oder mehreren dieser Bereiche: CAD, VR, Interface Design, User Experience und dergleichen - Gender- und Diversitätskompetenz Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeine Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht.
3 Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung anfallender Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Digitale Bewerbungen (mit Lebenslauf, Zeugnissen, Portfolio, ev. Forschungs- und Lehrerfahrung) senden Sie bitte bis spätestens an 3 Dr.jur. Christine Windsteiger Vizerektorin 121. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung einer Lehrstelle für den Lehrberuf Bürokauffrau/-mann Stellenausschreibung für den Lehrberuf Bürokauffrau/-mann Beginn: 1. September 2019 Dauer der Lehrzeit: 3 Jahre An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt ab 01. September 2019 eine Lehrstelle für den Lehrberuf Bürokauffrau/-mann zur Besetzung. Bewerbungsvoraussetzung: abgeschlossene Schulpflicht Erwünscht sind: Freundliche Umgangsformen teamfähig und kommunikativ Verlässlichkeit und Flexibilität Genauigkeit Gute Rechtschreib-und Rechenkenntnisse EDV-Kenntnisse Grundkenntnisse in Englisch Bereitschaft gemeinsam mit dem Lehrabschluss auch die Matura zu absolvieren (Lehre mit Matura). Die monatliche Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr beträgt EURO 608,40 brutto. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen sind unter Angabe der Telefonnummer / Adresse bis spätestens an die Kunstuniversität Linz, z.h. Nicole Draxler, Hauptplatz 6, 4010 Linz, oder per an ufg.bewerbung438@ufg.at zu richten. Dr.iur. Christine Windsteiger Vizerektorin
4 122. Kunstuniversität Linz - Institut für Kunst und Bildung, Abteilung Mediengestaltung Lehramt Ausschreibung einer Lehrveranstaltung für das Sommersemester An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt am Institut für Kunst und Bildung, Abteilung Mediengestaltung Lehramt für das Sommersemester 2019 folgende Lehrveranstaltung zur Ausschreibung: MG B 4.2 Medienlabor II 3 Sem.Std. lit.b [die Kunstuniversität Linz zahlt gem. 49 KV für Arbeitnehmer*innen der Universitäten ein Mindestentgelt von 3.474,03 brutto pro Semester] Einstellungserfordernisse: Voraussetzungen für die Bewerbung sind ein einschlägiges Universitätsstudium und ggf. Lehrerfahrung im universitären Bereich Aufgabenbereiche / Unterrichtsschwerpunkte: Erwartet wird eine künstlerisch-wissenschaftliche und praxisorientierte Lehre mit Fokus auf intermediale, technische und ästhetische Potenziale digitaler Medien fu r ku nstlerische und gestalterische Lernprozesse. Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder -hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht. Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Bewerbungen sind bis spätestens in digitaler Form an ufg.bewerbung437@ufg.at an die Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz, Hauptplatz 6, 4010 Linz, zu richten. Univ.Prof. Dipl.des. Frank Louis Vizerektor 123. Kunstuniversität Linz - Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften, Abteilung Bildhauerei transmedialer Raum Ausschreibung der Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten An der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz gelangt am Institut für Bildende Kunst und Kulturwissenschaften in der Abteilung Bildhauerei transmedialer Raum ab bis die Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten im halben Beschäftigungsausmaß zur Besetzung. (die Kunstuniversität Linz zahlt gem. 49 Kv für UniversitätsassistentInnen ein monatliches Mindestentgelt von 1.432,25 Euro brutto 14x jährlich) Gesucht wird ein/e Bildende/r Künstler/in und/oder Architekt/in mit Erfahrung im Bereich Skulptur im erweiterten Feld.
5 Aufgabenschwerpunkte sind: Einblicke geben in die bildende Kunst. Betreuung von Studierenden im Bereich Projektrealisierung Mitarbeit in der Entwicklung, Koordination und Organisation des Studienbetriebs, sowie bei der Vorbereitung von Jahresschwerpunkten, Ausstellungen, Vorträgen, Exkursionen in Abstimmung mit der Leitung der Studienrichtung Dokumentation der Lehre in Publikationen und auf der Website 5 Erforderlich sind: Gute Kenntnisse der zeitgenössischen bildenden Kunst, des Films und der Literatur Eigenständiges Arbeiten und eigene Ideen gängige Computerkenntnisse Kommunikationsfreude und Teamfähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch, organisatorische Fähigkeiten Vorbereiten und Formulieren von Einreichungen. Weiterverfolgung der eigenen künstlerischen Arbeit Gender- und Diversitätskompetenz Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium. Zu den Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Dokumentation eigener Arbeiten und Projekte) ist ein kurzer Projektvorschlag (max. 1 Seite) zu Inhalt und Zielsetzung des Lehrbereichs bzw. eigener Lehrveranstaltungen erwünscht. Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeine Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung anfallender Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Digitale Bewerbungen (mit Lebenslauf, Zeugnissen, Portfolio, ev. Forschungs- und Lehrerfahrung) senden Sie bitte bis spätestens an ufg.bewerbung439@ufg.at Dr.jur. Christine Windsteiger Vizerektorin
6 Berufungsverfahren Teil 2 Verkürzte Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 Abs.1 und 2 UG Einleitung des Berufungsverfahrens: - Den Antrag auf Einleitung eines Berufungsverfahrens kann die jeweils zuständige Institutsleitung an die Rektorin/den Rektor stellen. Die Rektorin/der Rektor kann auch selbständig tätig werden. - Voraussetzung für die Einleitung des Berufungsverfahrens ist die Zustimmung des Rektorats. - Die Rektorin/der Rektor informiert den Senat und die zuständige Institutsleitung über die Einleitung des Berufungsverfahrens. 2 Ausschreibung: (1) Der Ausschreibungstext ist grundsätzlich in geschlechtsneutraler Form abzufassen und darf keine Anmerkung enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Darüber hinaus hat der Ausschreibungstext folgende Parameter zu enthalten: - das zu besetzende Fach, - das geplante Datum des Stellenantritts, - die mit dieser Professur verbundenen speziellen Aufgaben (Schwerpunkte), - das Anforderungsprofil, das nachvollziehbare Qualifikationskriterien differenziert und ausdrücklich auflistet, die keine diskriminierende Wirkung haben dürfen. Da es sich bei einer Professur um eine Leitungsaufgabe (Personalführung, Nachwuchsförderung, Kommunikation) handelt, sind entsprechende Kompetenzen als Auswahlkriterien zu nennen. - Angaben zur Erfordernis der Ausbildung bzw. der künstlerischen Qualifikation, - Angaben zur Erfordernis der didaktischen Eignung und zur Qualifikation in der Lehre, - Aufforderung zur Erstellung eines Lehrkonzepts, - Erwartet wird Gender- und Diversitätskompetenz, - Gehalt gemäß Kollektivvertrag. - Bei Ausschreibungen von Planstellen für Universitätsprofessor*innen in Fachgebieten, in denen bereits mit frauenspezifischen Themen und Forschung verbundene Lehrveranstaltungen im Studienplan verankert sind, ist auf diesen Umstand hinzuweisen. - In allen Organisationseinheiten, in denen ein Frauenanteil von 50 % noch nicht erreicht ist, ist im Ausschreibungstext folgender Satz anzufügen: Die Kunstuniversität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und ersucht daher qualifizierte Frauen ausdrücklich um Bewerbung. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen. 1
7 - Allen Ausschreibungen ist jedenfalls der Antidiskriminierungspassus anzufügen: Die Kunstuniversität Linz betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und legt Wert auf Chancengleichheit und Diversität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationserfahrung und/oder hintergrund und Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht. Unzulässig sind insbesondere Ausschreibungstexte, die dem Gleichstellungsplan widersprechen, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darstellen, sowie Ausschreibungstexte die so allgemein gehalten sind, dass sie keine objektiven Auswahlkriterien enthalten. Gleiches gilt für eine überspezifiziert Ausschreibung, insbesondere dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der potentielle Kreis der Bewerbungen zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten Person oder zugunsten eines Geschlechtes eingeschränkt werden soll. (2) Der Ausschreibungstext wird von der Rektorin/vom Rektor aufgrund einer Stellungnahme der Institutsleitung formuliert. Die fachzuständigen bzw. fachlich nahe stehenden Hochschulangehörigen sind hierfür von der Institutsleitung zu konsultieren. Anschließend wird der Ausschreibungstext dem Senat, dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, der zuständigen Studienvertretung der Hochschüler * innenschaft und dem Betriebsrat vorgelegt, denen eine Frist von 14 Tagen für eine Stellungnahme offensteht. Bei Studienrichtungen ohne Studienrichtungsvertretung ist das Vorsitzteam der Hochschüler * innenschaft zuständig. (3) Die zur Ausschreibung vorgesehene endgültige Fassung des Ausschreibungstextes wird dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen vorgelegt. Hat dieser Grund zur Annahme, dass der Ausschreibungstext diskriminierend im Sinne des 42 Abs.8 UG ist bzw. gegen den Gleichstellungsplan ( 10 Abs. 1-7) verstößt, hat er innerhalb von 14 Tagen einen ausreichend konkretisierten schriftlichen Einwand an die Rektorin/den Rektor zu richten. Die Rektorin/der Rektor hat darauf längstens innerhalb von einer Woche zu reagieren. Kommt damit eine Einigung zustande, kann sofort ausgeschrieben werden. Ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen weiterhin der Meinung, dass die Ausschreibung diskriminierend im Sinne des 42 Abs. 8 UG ist, kann dieser ab dem Zeitpunkt, da ihm die Mitteilung der Rektorin/des Rektors zugekommen ist, innerhalb von 3 Wochen die Schiedskommission anrufen. Bis zu einer Entscheidung der Schiedskommission ruht das Verfahren. Hat der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen keine Einwendungen isd Abs. 8 gegen den Ausschreibungstext, hat er dies die Rektorin/dem Rektor innerhalb von 14 Tagen bekannt zu geben. Der Ausschreibungstext kann daraufhin umgehend veröffentlicht werden. (4) Unabhängig vom Ausschreibungsverfahren kann die Rektorin/der Rektor gem. 98 Abs.2 UG weitere Maßnahmen zur Findung zusätzlicher Kandidat*innen ergreifen (z.b. Einsetzen eines search committee). Sollte sie/er diese Möglichkeit ergreifen, hat sie/er dem Senat und der Berufungskommission dies mitzuteilen. Werden Kandidat*innen auf diesem Weg in das Berufungsverfahren einbezogen, sind deren 2
8 Unterlagen bis zum Beginn der Sichtungsphase aller Bewerbungen an die Berufungskommission und der Rektorin/dem Rektor zu übermitteln. 3 Veröffentlichung des Ausschreibungstextes: - Der Ausschreibungstext wird von der Rektorin/vom Rektor gleichzeitig mit der Veröffentlichung dem Senat, dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und der Institutsleitung übermittelt. Weiters benennt die Rektorin/der Rektor drei fachkundige Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und teilt dies dem Senat mit. - Ausgeschrieben wird die Stelle einer Professur jedenfalls im Mitteilungsblatt der Kunstuniversität, in Euraxess, auf der Hompage der Kunstuniversität sowie in den mit der Institutsleitung vereinbarten nationalen und internationalen Medien. - Die Ausschreibungsfrist hat mindestens 3 Wochen zu betragen 4 Auswahlentscheidung: (1) Die Rektorin oder der Rektor trifft aus den eingelangten Bewerbungen eine Auswahlentscheidung und übermittelt diese unter Beilegung der Bewerbungsunterlagen den fachkundigen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren zur Stellungnahme sowie dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gem. 42 Abs.6-8 UG und informiert den Betriebsrat. (2) Die fachlich zuständigen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren können innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme auf Grundlage aller Bewerbungsunterlagen abgeben. Auch die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Mittelbauvertreterinnen und Mittelbauvertreter und die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Studienvertretungen haben innerhalb dieser Frist das Recht eine Stellungnahme abzugeben. (3) Die Rektorin/der Rektor hat ihre/seine endgültige Entscheidung schriftlich zu begründen und im Anschluss dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zu übermitteln. Dieser kann innerhalb von 3 Wochen die Schiedskommission anrufen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass die Entscheidung eine Diskriminierung von Personen aufgrund ihres Geschlechts, aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darstellt. (4) Die Rektorin oder der Rektor schließt den Vertrag mit der ausgewählten Bewerberin oder dem ausgewählten Bewerber. 3
9 Berufungsverfahren Teil 3 Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 Abs.4 UG 1 Einleitung des Berufungsverfahrens: (1) Im Entwicklungsplan ist eine Anzahl von Stellen für Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten gem. 94 Abs.2 Z2 UG und für assoziierte Professorinnen und Professoren festzulegen, die in einem vereinfachten Verfahren zu Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren berufen werden können. (2) Die Rektorin oder der Rektor entscheidet über die Freigabe und Zuordnung der gem. 1 (1) vorgegebenen Stelle auf Vorschlag oder nach Anhörung des Senates. 2 Ausschreibung: Die freigegebene Stelle wird von der Rektorin oder vom Rektor nach Anhörung der Institutsleitung des Instituts, dem die Stelle zugeordnet ist und nach fristgerechter Befassung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen gem. 42 Abs.6 UG und den betreffenden Bestimmungen des Frauenförderplans im Mitteilungsblatt der Kunstuniversität Linz ausgeschrieben. 3 Auswahlentscheidung: (1) Die Rektorin oder der Rektor trifft aus den eingelangten Bewerbungen eine Auswahlentscheidung und übermittelt diese unter Beilegung der Bewerbungsunterlagen den fachkundigen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren zur Stellungnahme sowie dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gem. 42 Abs.6-8 UG und informiert den Betriebsrat. (2) Die fachlich zuständigen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren können innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme abgeben. Auch die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Mittelbauvertreterinnen und Mittelbauvertreter und die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Studienvertretungen haben innerhalb dieser Frist das Recht eine Stellungnahme abzugeben. (3) Die Rektorin/der Rektor hat ihre/seine endgültige Entscheidung schriftlich zu begründen und im Anschluss dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen zu übermitteln. Dieser kann innerhalb von 3 Wochen die Schiedskommission anrufen, wenn er Grund zur Annahme hat, dass die Entscheidung eine Diskriminierung von Personen aufgrund ihres Geschlechts, aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darstellt. (4) Die Rektorin oder der Rektor schließt den Vertrag mit der ausgewählten Bewerberin oder dem ausgewählten Bewerber.
10 Teil 4 Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gem. 99 a UG 1 Einleitung des Verfahrens gem. 99 a (1) Die Rektorin/der Rektor informiert den Senat über die Absicht, eine Professur gem. 99 a entsprechend dem Entwicklungsplan zu besetzen und begründet das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einleitung eines solchen Verfahrens. (2) Die Rektorin/der Rektor informiert gleichzeitig auch die Institutsleitung des Instituts, dem diese Professur zugeordnet werden soll und legt den Kreis der Professor*innen des fachlich zuständigen Bereichs fest. (3) Die Senatsvorsitzende/der Senatsvorsitzende und die Institutsvorständin/der Institutsvorstand haben eine Woche Zeit schriftlich dazu Stellung zu nehmen. 2 Durchführung des Verfahrens gem. 99 a (1) Die Rektorin/der Rektor informiert die Professor*innen des fachlich zuständigen Bereichs über die in Aussicht genommene Person für die Besetzung der 99 a Stelle und übermittelt ein künstlerisches oder wissenschaftliches Kurzprofil mit Lebenslauf und legt den Zeitpunkt für ein öffentliches Hearing fest. (2) Nach dem Hearing können die Professor*innen des fachlich zuständigen Bereichs innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme an die Rektorin/den Rektor übermitteln. Auch die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Mittelbauvertreterinnen und Mittelbauvertreter und die dem fachlich zuständigen Bereich angehörenden Studienvertretungen haben innerhalb dieser Frist das Recht eine Stellungnahme abzugeben. (3)Die Rektorin/der Rektor hat ihre/seine endgültige Entscheidung schriftlich zu begründen. (4) Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat gem. 42 Abs.8 innerhalb von 3 Wochen ab dem Hearing die Schiedskommission anzurufen. (5) Die Rektorin/der Rektor schließt mit der Kandidatin/dem Kandidaten einen auf höchstens 6 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ab. 3 Prüfung der Qualifikation für eine unbefristete Verlängerung der Bestellung (1) Die/der gem. 99 a bestellte Professorin/Professor kann spätestens ein Jahr vor Ablauf des Arbeitsvertrages einen Antrag auf unbefristete Verlängerung des Arbeitsverhältnisses stellen. Dem Ansuchen ist ein detaillierter Bericht der Leistungen der Universitätsprofessorin/des Universitätsprofessors der letzten 5 Jahre beizufügen.
11 (2) Die Rektorin/der Rektor hat aufgrund des Leistungsberichtes mindestens ein internationales Gutachten einzuholen. Die Gutachterin/der Gutachter wird auf Vorschlag oder nach Anhörung des Senats von der Rektorin/dem Rektor bestellt. (3) Die Institutsleitung des Instituts, dem die Professur zugeordnet ist, sowie die Professor*innen des fachlich zuständigen Bereichs haben zum Leistungsbericht der Professorin/des Professors gem. 99 a und zum Gutachten Stellung zu nehmen und diese der Rektorin/dem Rektor zu übermitteln. (4) Bei positiver Beurteilung und Begutachtung kann die Bestellung der Universitätsprofessorin/des Universitätsprofessors durch die Rektorin/den Rektor unbefristet erfolgen
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