26. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung. 14. bis 15. Februar 2014 Bad Homburg vor der Höhe

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1 FACHINSTITUT FÜR SOZIALRECHT 26. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung 14. bis 15. Februar 2014 Bad Homburg vor der Höhe Das DAI ist eine Einrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern.

2 26. SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Bernd Meisterernst unsere Jahresarbeitstagung gehört zu den erfolgreichsten und bekanntesten Fortbildungen des Sozialrechts überhaupt. Sie ist eine Pflichtveranstaltung für alle am Sozialrecht Interessierten. Wir bemühen uns, dort das gesamte Gebiet des Sozialrechts zu erfassen. So beziehen wir auch Themenbereiche ein, die nicht immer zu unserem Alltagsgeschäft gehören. Das gilt z. B. für den Vortrag Haftungsausschluss beim Arbeitsunfall nach 104 ff. SGB VIII von Herrn Richter am BGH Karl-Hermann Zoll. Selbstverständlich gibt es auch wieder Neues zu Themen, die uns fortlaufend beschäftigen. So referiert die Vors. Richterin am LSG NRW Lente-Poertgen über Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII, Herr Dr. Lange widmet sich dem Thema Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Verschlossenheit des Arbeitsmarktes. Mit meinem Vortrag zum 2. KostRMoG im Hinblick auf die anwaltliche Vergütung im Sozialrecht möchte ich in erster Linie eine Diskussion anregen. Die Vergütung ist zum zwar erhöht worden, bleibt aber immer noch unzureichend. Außerdem steht zu befürchten, dass sich die restriktive Gebührenrechtsprechung auch in Zukunft nicht ändern wird. Wir sollten deshalb gemeinsam über Strategien diskutieren, ob und wie wir uns davon unabhängiger machen können. Wie schon in der Vergangenheit liegt die Tagungsleitung gemeinsam in den Händen von Herrn RA Dr. Brand und mir. Ich würde mich freuen, Sie auch zu unserer 26. Jahresarbeitstagung begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen und kollegialen Grüßen 2 Bernd Meisterernst Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster Leiter des Fachinstituts für Sozialrecht

3 FREITAG, 14. FEBRUAR Uhr Eröffnung und Begrüßung Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster Weitere Moderation Dr. Jürgen Brand, Rechtsanwalt, Hagen Uhr Das Opferentschädigungsgesetz im Licht der neuesten Rechtsprechung Dr. Thomas Vießmann, Vors. Richter am Landessozialgericht, München Wir haben uns mit dieser Thematik viele Jahre lang nicht mehr beschäftigt. Deshalb beginnen wir mit einer Einführung in die Materie. Vorgestellt wird die opferentschädigungsrechtliche Anspruchsgrundlage mit ihren Tatbestandsvoraussetzungen. Eine vertiefte Behandlung erfährt sodann das Tatbestandsmerkmal des tätlichen Angriffs (z. B. Einordnung von sexuellen Handlungen, Kindesvernachlässigung, Schockschäden). Dazu gehört auch die Erörterung von Beweisfragen, insbesondere Fragen der Beweiserleichterung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden allgemeine und aktuelle Fragen zur Kausalitätsbeurteilung (Vorschäden, Nachschäden, Feststellung der Glaubwürdigkeit usw.). Zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung dienen der Veranschaulichung Uhr Kaffeepause Uhr Haftungsausschluss beim Arbeitsunfall nach 104 ff. SGB VIII Karl-Hermann Zoll, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe Gesetzliche Vorgaben des Haftungsausschlusses bei Schädigung durch Unternehmer ( 104 SGB VII), Schädigung durch im selben Betrieb Tätige ( 105 SGB VII), gemeinsamer Betriebsstätte ( 106 Abs. 3 Fall 3 SGB VII) unter Darstellung wichtiger Fallgestaltungen (z. B. Schulunfall, gemeinsame Betriebsstätte), unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH. Ausgeschlossene zivilrechtliche Ansprüche Verfahrensrechtliche Probleme, insbesondere Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der UVT bzw. der Sozialgerichte ( 108 SGB VII) bzgl. der Fragen, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind und welcher UVT zuständig ist Probleme der Beteiligung der durch den Haftungsausschluss Betroffenen im sozialgerichtlichen Verfahren und deren dort nur eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten ( 109 SGB VII) Problem der erheblichen Verzögerung der zivilrechtlichen Schadensregulierung Aufwendungsersatzanspruch des UVT bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Haftungsprivilegierten ( 110 Abs. 1, 2 SGB VII) 3

4 26. SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG FREITAG, 14. FEBRUAR Uhr Mittagspause Uhr Was bringt das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz für die anwaltliche Vergütung im Sozialrecht? Uhr Kaffeepause Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Münster Am ist das 2. KostRMoG in Kraft getreten. Zumindest führt das Gesetz auch im sozialrechtlichen Bereich zu einer teilweise spürbaren Anhebung der Rahmengebühren. Nach wie vor bestehen allerdings erhebliche Zweifel, ob damit eine Angleichung an die streitwertbezogenen Gebühren erreicht worden ist. Allerdings bleiben wir nach wie vor der Willkür der Kostenbeamten ausgeliefert, wenn es um die Ausfüllung des Gebührenrahmens geht. Der Vortrag soll eine Diskussion darüber anregen, wie wir vor dem Hintergrund der Neuregelung zu einer angemessenen und gerechten Honorierung im Sozialrecht gelangen können Uhr Neueste Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII Astrid Lente-Poertgen Vors. Richterin am Landessozialgericht, Essen In keinem Rechtsgebiet des Sozialrechts gibt es so viel Bewegung wie im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende und in der Sozialhilfe. Zu der umstrittendsten Problematik zählen die Kosten der Unterkunft und Heizung. Das Referat legt die neuesten höchstrichterlichen Entwicklungen und ihre Bedeutung für die anwaltliche Beratungspraxis dar: Berücksichtigung laufender Kosten für selbst genutzte Hausgrundstücke, Auswirkungen einer Sanktion bei wiederholter Pflichtverletzung auf die Leistungsansprüche der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, Erweiterung des Leistungsspektrums bei Erstausstattung für die Wohnung, Ansprüche auf Schönheits-, Ein- und Auszugsrenovierung, Ansprüche bei Stromschulden. 4

5 SAMSTAG, 15. FEBRUAR Uhr Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer Prof. Dr. Hermann Plagemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Frankfurt/Main Verfahren vor den Sozialgerichten dauern zu lange so die fast einhellige Klage vieler Betroffener, noch lauter aber vermittelt durch ihre Bevollmächtigten und Interessenvertreter bis hin zur Politik. Es gibt auch Statistiken, die dieses Laien urteil bestätigen. Das steht einer Zivilgesellschaft, die klare Vorstellungen von Recht und Unrecht hat, schlecht zu Gesicht. Der Einwand, nicht nur die Sachverhalte, auch die Rechtsfragen, die von der Sozialgerichtsbarkeit zu beurteilen sind, seien oftmals hoch komplex, hilft nicht weiter. BVerfG, BSG und der EGMR haben in Einzelfällen die überlange Dauer der Verfahren gerügt. Wann ist ein Verfahren wirklich überlang? Welche Pflichten treffen Richter, Verfahrensbeteiligte und die Politik? Dulde und liquidiere? Erst Verzögerungsrüge, dann Entschädigungsklage nach 198 SGG Uhr Aktuelle Abgrenzungsprobleme der abhängigen Beschäftigung ( 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV) Dr. Josef Berchtold Vors. Richter am Bundessozialgericht, Kassel Die Dynamik des Arbeitslebens stellt die Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung kontinuierlich vor neue Herausforderungen. Diese Problematik beschäftigt auch zunehmend die Sozialpolitik. Die teilweise skandalösen Verträge mit sog. Werkunternehmern, speziell aus Osteuropa, sind dafür nur ein Beispiel. Inzwischen gibt es sogar einen Tarifvertrag für Werkunternehmer, den es nach der Systematik unseres Arbeitsrechts an sich gar nicht geben könnte. Die Rechtsprechung des BSG zu den Abgrenzungsfragen ist z. T. sehr einzelfallbezogen. Der Vortrag wird sich damit beschäftigen und den Versuch unternehmen, die Systematik der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zu erläutern Uhr Kaffeepause Uhr Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Verschlossenheit des Arbeitsmarktes Dr. Peter Lange, Vors. Richter am Landessozialgericht a. D., Vorsitzender des Erweiterten Landesausschusses der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser Westfalen-Lippe Der Vortrag erläutert auf Grundlage des höchstrichterlich neu entwickelten Schemas zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen der Rente wegen Erwerbsminderung die umfangreiche Spruchpraxis des BSG zur Begründetheit des Rentenanspruchs trotz vollschichtigen Leistungsvermögens. Dabei werden die Probleme der vom BSG entwickelten sog. Katalogfälle, der schweren spezifischen Behinderung, Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen und Verweisbarkeit auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz behandelt, ebenso die damit einhergehenden Schwachstellen der medizinischen Beweiserhebung. 5

6 26. SOZIALRECHTLICHE JAHRESARBEITSTAGUNG RAHMENPROGRAMM/TAGUNGSORT/ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEITEN Rahmenprogramm Gemeinsames Abendessen im Golfhaus Restaurant im Kurpark am Freitag, 14. Februar 2014 ab Uhr Hessischer Abend 38, inkl. MwSt Preis für Abendessen zzgl. Getränken Golfhaus Restaurant im Kurpark Kaiser-Friedrich-Promenade 84 a Bad Homburg v. d. H. Tagungsort KongressCenter im Kurhaus Bad Homburg v. d. H. Louisenstraße Bad Homburg v. d. H. Tel Fax Übernachtungsmöglichkeiten Maritim Kurhaus Hotel Bad Homburg Ludwigstraße Bad Homburg v. d. H. Tel Fax info.hom@maritim.de EZ Standard 112, inkl. Frühstücksbuffet EZ Komfort 122, inkl. Frühstücksbuffet Die Zimmer sind bis zum 16. Januar 2014 unter dem Stichwort DAI-Sozialrecht abrufbar. Steigenberger Hotel Bad Homburg Kaiser-Friedrich-Promenade Bad Homburg v. d. H. Tel Fax bad-homburg@steigenberger.de EZ Standard 105, inkl. Frühstücksbuffet Die Zimmer sind bis zum 16. Januar 2014 unter dem Stichwort DAI-Sozialrecht abrufbar. 6

7 ANMELDUNG (FAX ) TAGUNGSNR Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung 14. bis 15. Februar 2014, Bad Homburg vor der Höhe Kostenbeitrag: 495, (USt.-befreit) einschl. Arbeitsunterlage, Mittagsimbiss am 14. Februar 2014 und Pausen getränken. Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer ausgestellt (10 Zeitstunden 15 FAO). Rahmenprogramm Gemeinsames Abendessen im Golfhaus Restaurant im Kurpark am Freitag, 14. Februar 2014 ab Uhr 38, (inkl. MwSt) Preis für Abendessen zzgl. Getränken Ich melde mich für oben genannte Veranstaltung verbindlich an: Name, Vorname Firma/Kanzlei FA/in für RA/in Notar/in Steuerberater /in Zulassung seit Straße, Nr. PLZ, Ort Ja, ich möchte regelmäßig über interessante und aktuelle DAI-Veranstaltungen per informiert werden. Nein, ich möchte keine Veranstaltungsinformationen per . Es gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V., die Ihnen mit der Anmeldebestätigung zugehen. Ort, Datum Unterschrift Gutscheincode(s) Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminar teilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen übermittelt. Wünschen Sie keine Information über weitere DAI-Veranstaltungen, teilen Sie uns dies bitte kurz mit.

8 ORGANISATORISCHE HINWEISE Anfragen Deutsches Anwaltsinstitut e. V. Fachinstitut für Sozialrecht Universitätsstraße Bochum Tel Fax DAI Seminare Apps Besuchen Sie uns auch auf XING! Titelfoto: Robert Kneschke Fotolia.com

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