Fränkischer Sängerbund e. V. Formularsammlung

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1 Fränkischer Sängerbund e. V. Formularsammlung 2014

2 2 Formulare Januar/Februar 2014 Eigene Notizen Antrag gestellt am gesandt an Von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare Werte Damen und Herren Vorstände, mit dieser FSZ-Ausgabe erhalten Sie, als die Verantwortlichen unserer Mitgliedervereine, nicht nur alle wichtigen Vordrucke für das Jahr 2014 sondern auch erläuternde Texte und Abgabetermine dazu. Wir hoffen damit sowohl alten Hasen, vor allem aber allen neu gewählten Vorstandsmitgliedern eine wertvolle Arbeitsgrundlage zur Hand zu geben, um die Zusammenarbeit mit der FSB-Geschäftsstelle bzw. der Chorjugend im FSB effektiver und reibungsloser zu gestalten. Lesen und beachten Sie die Hinweise und verwenden Sie die Vordrucke. Bei Bedarf trennen Sie die Formulare heraus oder kopieren Sie die benötigten Formulare und geben Sie die Vordrucke an Ihren Schatzmeister/Kassier oder Schriftführer weiter. Auf jeden Fall sollten Sie diese wichtige Arbeitsunterlage gut aufheben. Es ist Ihnen überlassen, die Vordrucke auf Papier zu nutzen. In diesem Falle schicken Sie die ausgefüllten Anträge, Meldungen usw. auf dem Postweg nach Coburg bzw. derzeit noch nach Hirschaid (im Laufe des Jahres 2014 wird die Geschäftsstelle der Chorjugend im FSB allerdings nach Coburg umziehen). Falls Sie Portokosten sparen wollen, können Sie auch das Internet nutzen, denn alle Formulare sind in elektronischer Form (als Word-Datei oder als pdf-datei) ins Netz gestellt. Wählen Sie dazu und klicken dann auf der Informationsleiste <Service> an. Nun klicken Sie auf der Navigationsleiste das Feld <Formulare> an und schon stehen Ihnen alle benötigten Vordrucke zur Bearbeitung zur Verfügung. Sehr Wichtig (!!), bitte unbedingt beachten. Verwenden Sie für jedes zuschussfähige Vorhaben einen getrennten Zuschussantrag. Fassen Sie alle Ausgaben für Noten auf einem Zuschussantrag zusammen, sollten Sie ein Instrument erworben haben, verwenden Sie einen separaten Zuschussantrag. Das gleiche gilt in allen übrigen Fällen: Jede einzelne Schulungsmaßnahme, jedes Konzert, und, und, und ist in einem getrennten Antrag vorzulegen.

3 Januar/Februar 2014 Formulare 3 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Geschäftsstelle des FSB Postfach Coburg Telefon Telefax fsb.coburg@t-online.de oder Geschäftsstelle der Chorjugend im FSB ab 1. Februar 2014: Bahnhofstr Coburg Telefon Telefax chorjugend-fsb@t-online.de Neuigkeiten und Interessantes aus den Sängerkreisen Unter dieser Rubrik kommen die Pressereferenten zu Wort. Hier werden auch die Konzertberichte von Einzelvereinen aufgenommen, die über ihren jeweiligen Sängerkreis-Pressereferent der FSB-Redaktion (Walter O. Neumann, Am Roggenbühl 19, Schwaig; woneumann.fsz@ t-online.de) vorgelegt werden. Benötigt werden: Konzertprogramm (im Original) Zeitungsbericht (nur Original wird akzeptiert) Namen der Zeitung Abdruckerlaubnis des Autors!! (komplett oder in Auszügen übernehmen zu dürfen) Eigener Bericht im Wordformat (Windows) Bilder als.jpg Legen Sie bitte keine Kopie oder PDF des Konzertberichts vor, sehr oft sind diese Dokumente nicht direkt verwendbar. Bei über Chören und entsprechend vielen Konzerten liegt es auf der Hand, dass ihr (Gott sei Dank) oftmals sehr ausführlicher Zeitungsbericht in der Regionalpresse nicht komplett übernommen, sondern für die FSZ gekürzt werden muss und dass dabei auch Namen dem Rotstrich zum Opfer fallen. Inhalt der Formularsammlung: Abbuchungserlaubnis SEPA (Seite 31) Altersstruktur der Chöre im FSB (Seite 31) Aufnahmeantrag für Kinder- und Jugendchöre (Seite 11/12) Aufnahmeantrag für Schulchöre (Seite 7/8) Beitrittserklärung Förderverein Chorakademie (Seite 39/40) Bestandserhebung (Formblätter werden per Post zugesandt oder erfolgt Online) Ehrungsantrag für Chorleiter/innen FSB (Seite 17/18) Ehrungsantrag für Chorleiter/innen DCV (Seite 19/20) Ehrungsantrag für Sänger/innen (Seite 21/22) Ehrungsantrag für Sänger/innen Chorjugend (Seite 13/14) Eilmeldung bei Vorstandswechsel (Seite 35/36) GEMA-Meldung (Seite 37/38) Konzertmeldung (Seite 33) Meldung eines Vereinsjubiläums (Seite 27/28) Meldung verstorbener Sänger/innen (Seite 33) Namentliche Mitgliederliste Stand 2013 (Seite 29/30) Zuschussantrag staatlich anerkannter Chorleiter 2014 (Seite 15/16) Zuschussantrag Konzert/Chorseminar (Seite 25/26) Zuschussantrag Notenneukauf/ Instrumentenneukauf (Seite 23/24) Zuschussantrag Chorjugend (Seite 9/10) Hinweise zu den Anträgen/ Meldungen Abbuchungserlaubnis Ein großer Teil unserer Mitgliedervereine hat sich inzwischen dazu durchgerungen, am Abbuchungsverfahren teilzunehmen. Das muss ab Februar 2014 im neuen SEPA-Verfahren abgewickelt werden. Siehe dazu FSZ 6/2013! Das Abbuchungsverfahren hat für die Verantwortlichen (auf beiden Seiten) eigentlich nur Vorteile. Weder Sie noch die FSB- Geschäftsstelle muss sich um die Überweisung der fälligen Jahresrechnung kümmern. Und der Verein kann diese lästige Zahlungspflicht auch nicht vergessen. Natürlich kaufen Sie dabei keinesfalls die Katze im Sack. Denn zunächst erhalten Sie Ihre detaillierte Rechnung, können in aller Ruhe deren Richtigkeit prüfen und falls nötig Einspruch anmelden. Erst nach einer Frist von vier Wochen erfolgt dann die automatische Abbuchung. Bestandserhebung Die AO-Bögen und AN-Bögen wurden zum Jahresende 2013 allen Vereinen zugesandt. Prüfen, ergänzen oder korrigieren Sie bitte die ausgedruckten Adressen auf beiden Bögen. Aktualisieren Sie die Zahlen für aktive bzw. fördernde Mitglieder (Stand ). Die Bestandserhebung sollte am 31. Januar 2014 beim verantwortlichen Sachbearbeiter in Ihrem Sängerkreis vorliegen falls auch die Sängergruppe zwischengeschaltet ist, muss dort ein früherer Abgabetermin vereinbart werden. Die Bestandserhebung NICHT direkt nach Coburg schicken. Das kostet nur zusätzliche Zeit und zudem unnötiges Geld, da die Bögen wieder an die einzelnen Sängerkreise zurückgeschickt werden müssen!! Ihr Verein kann sich aber auch für die Online-Methode entscheiden. Schicken Sie dazu von Ihrer Mail-Adresse eine Nachricht an fsb.coburg@t-online.de, von dort werden Ihre Zugangsdaten incl. Passwort zurück g t. Die bereits registrierten etwa 50 % der Vereine müssen ihre Bestandserhebung (AO- und AN-Bögen) Online bis zum 31. Januar (2014) selbst aktualisieren. Chorakademie des FSB Förderverein Der Förderverein Chorakademie Weißenohe e.v. arbeitet zielstrebig am geplanten Vorhaben, das Kloster in Weißenohe einer Nutzung als Schulungszentrum zuzuführen, um dort Fortbildungsmaßnahmen auf allen Ebenen vom Sängerbund über die Sängerkreise und Sängergruppen bis zu den Schulungsmaßnahmen in den Vereinen veranstaltet werden können. Auch ist geplant für überregionale FSB-Chöre, wegen ihres Vorbildcharakters und ihrer Multiplikatorenfunktion als permanente Schulungsaktivität, dort eine feste Heimat zu schaffen. Zudem ließen sich in Weißenohe Tagungen und Sitzungen von Sängerbund, Sängerkreisen und Sängergruppen abhalten und last not least soll die Chorakademie natürlich auch externen Gruppen als Tagungs- und Fortbildungsstätte angeboten werden. Die Finanzierung dieses ehrgeizigen Vorhabens ist der Hauptzweck des Fördervereins. Zu seiner Realisierung werden Fördermitglieder Einzelpersonen, Gemeinden, Sängerkreise, Sängergruppen, Vereine angestrebt. Aktuell sind etwa 170 Mitglieder registriert. Werden auch Sie Mitglied und unterstützen damit ein bahnbrechendes zukunftweisendes Konzept. Am 31. Dezember 2012 gründete sich eine gemein nützige GmbH als Trägergesellschaft der geplanten Chorakademie Weißenohe. Gesellschafter sind der Förderverein Chorakademie Weißenohe, der Fränkische Sängerbund, die Chorjugend im Fränkischen Sängerbund, die Gemeinde Weißenohe. Ehrenanträge Vereinsjubiläen, Chorleiter- und Sänger Füllen Sie die Anträge bitte lesbar, am besten in Maschinenschrift aus. Vergessen Sie nicht den geplanten Ehrungstermin einzutragen, weil dieses Datum in die Urkunde aufgenommen wird. Der Ehrenantrag muss mindestens 6 Wochen vor dem Tag der Ehrung bzw. des Jubiläums in der Geschäftsstelle des FSB vorliegen. Senden Sie Ihren Ehrungsantrag (DCV und FSB) bitte nicht direkt nach Coburg (!!) sondern rechtzeitig an Ihren Sängerkreis (je nach regionaler Regelung an den Sängerkreisvorsitzenden, den Schriftführer oder den Geschäftsführer). Dort wird der Antrag an Hand der namentlichen Mitgliederlisten geprüft und nach Coburg weitergeleitet. Ehrungen durch den Fränkischen Sängerbund FSB Vereinsjubiläen erstmals nach 50 Jahren, danach alle 25 Jahre. Ab 100 Jahre gibt es als Jubiläumsgabe einen Chorsatz in gemeldeter Mitgliederzahl nach eigener Wahl. Die Formulare für Vereinsjubi-

4 4 Formulare Januar/Februar 2014 läen werden direkt von der Geschäftsstelle an die betreffenden Vereine verschickt. für Chorleitertätigkeit 10; 25; 40; 50 Jahre für Singen im Chor 10; 25; 40; 50; 60; 65; Jahre. Ehrungen durch den Deutschen Chorverband DCV Vereinsjubiläen ab 75 Jahre, danach alle 25 Jahre für Chorleitertätigkeit 25; 40; 50 Jahre für Singen im Chor ab 50; 60; 70; 75; 80 Jahre Ehrungen durch die Chorjugend im FSB und DCV für Singen im Chor für 5, 10 und 20 Jahre durch die CJ im DCV Eilmeldung (Wechsel von Vorstand/Chorleitung) In dem AO-Bogen der Bestandserhebung sind die organisatorisch und musikalisch Verantwortlichen im Verein zum Stichtag des jeweiligen Jahres erfasst. Die Jahresversammlungen der Mitgliedervereine finden jedoch meist im ersten Jahresdrittel, also später statt. Sollte es dabei zu einer Umbesetzung in der Vorstandschaft, der Chorleitung kommen oder sollte sich der Bezieher von FSZ bzw. von NEUE CHOR- ZEIT ändern, bitte die FSB-Geschäftsstelle über Ihren Sängerkreis möglichst rasch informieren, am besten sofort. Nur so können die Versandadressen für beide Verbandspublikationen auf den neuesten, aktuellen Stand gebracht werden. GEMA-Meldung Nur das elektronische oder hier abgedruckte Formular verwenden (!!), da nur dieses von der GEMA akzeptiert wird. Für jedes Konzert und für jeden öffentlichen Auftritt ist die GEMA-Gebühr fällig. Der DCV hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag ausgehandelt, der alle anfallenden Kosten für konzertante Aktivitäten seiner angeschlossenen Mitgliederbünde abdeckt. Den anfallenden, beachtlichen Pauschalbetrag übernimmt der FSB aus ihrem Mitgliedsbeitrag. Obschon die GEMA pauschaliert wurde, muss, wie in der Vergangenheit, die GEMA- Meldung sorgfältig ausgefüllt und zusammen mit einem Programm (auch die Zugabe/n angeben!!) unmittelbar nach dem Konzert nach Coburg geschickt werden. Bitte nicht vergessen, auf dem Meldeformular die Besucheranzahl anzugeben. Einzelvereine haben, übrigens wie in der Vergangenheit auch schon praktiziert, lediglich geselligen Veranstaltungen ohne Chorgesang, also Tanzvergnügen, Unterhaltungsmusik in Festzelten usw. der örtlichen GEMA-Agentur direkt zu melden und mit der GEMA direkt abzurechnen. Zweifelsfälle sollten bereits im Vorfeld besprochen und abgeklärt werden. Konzertmeldungen Ihre Konzerttermine werden auf der Homepage des FSB im Konzertpodium veröffentlicht. Senden Sie dazu die Konzertmeldungen immer mit allen benötigten Angaben per Mail an oder per Meldeformular Konzertmeldungen ebenfalls komplett ausgefüllt an die FSB-Geschäfts - stelle, Postfach 1661, Coburg. Meldungen, die nicht komplett sind, bleiben unberücksichtigt. Schulungsmaßnahmen von Einzelvereinen werden unter Chorakademie ebenfalls (allerdings nur) auf der Homepage des FSB veröffentlicht. Meldungen verstorbener Sänger Von November bis Mai werden die Ehrenbücher aus dem Altarschrein am Ehrenmal ausgelagert. In dieser Zeit werden die im Vorjahr verstorbenen (und gemeldeten) aktiven Sänger/innen vom Grafiker nachgetragen. Zur namentlichen Meldung verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und senden es entweder über Ihren Sängerkreis oder besser noch direkt an die Geschäftsstelle nach Coburg. Füllen Sie Ihre Meldung bitte lesbar in Großbuchstaben aus, vergessen Sie nicht den Sängerkreis und vor allem Ihren Verein zu vermerken. Noch eine weitere Bitte, all zu flotte Unterschriften sind oft nicht zu entziffern, der/die Unterzeichnende sollte seinen/ihren Namen in Druckschrift dazuschreiben. Aktualisierung der Namentliche Mitgliederliste wurde mit einem enormen Zeitaufwand die namentliche Mitgliederliste um das Geburtsjahr aller Einzelmitglieder erweitert. Mit diesen Daten konnten wir unsere nahezu Aktiven nach Altersgruppen ordnen und damit einer Auflage des Kultusministeriums genügen. Ab 2010 berechnen sich die Staatszuschüsse aus einem Sockelbetrag und der bewerteten Mitgliederzahl (je nach Alter mit einem Faktor zwischen 1; 1,5 oder 2 bewertet). Es ist daher unabdingbar, die namentliche Mitgliederliste jährlich und sehr gewissenhaft (Stand 31. Dezember 2013) zu aktualisieren. Senden Sie die aktualisierte namentliche Mitgliederliste 2014 bitte unbedingt an die zuständige Stelle in ihrem Sängerkreis, nur so können ihre Ehrungsanträge zügig bearbeitet werden. Der Sängerkreis leitet die geprüften Daten nach Coburg weiter. Zuschussanträge und Zuschussrichtlinien Staatliche Zuschüsse zur Vereinsarbeit Der Fränkische Sängerbund bewilligt Zuschüsse zur Förderung und Pflege des Chorgesanges und der Jugendarbeit aus bereitgestellten Mitteln des Landes Bayern weiter. Allerdings dürfen Zuschüsse aus Landesmitteln nur an Vereine weiterbewilligt werden, die von der Körperschaftssteuer befreit sind, die also als gemeinnützig anerkannt sind. Daher muss ihre Steuernummer im Antrag stets eingetragen werden. Für die Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse gelten folgende Richtlinien: Antragsberechtigt sind Sängerkreise, Sängergruppen und Mitgliedschöre im Fränkischen Sängerbund (FSB-Mitglieder) bzw. Mitglieder der Chorjugend im Fränkischen Sängerbund (CJ-Mitglieder). Die Anträge sind auf den vom Fränkischen Sängerbund bzw. der Chorjugend im FSB herausgegebenen Formblättern in einfacher Ausfertigung einzureichen. Für jede Zuschussart Notenneukauf, Instrumentenkauf, Konzertdefizit, Schulungskosten ist ein eigenes Formblatt (bei Bedarf Formblatt kopieren) zu verwenden also nicht einen Zuschuss für ein Konzert und eine Schulung auf einem Antrag zusammenfassen, stets zwei getrennte Anträge stellen. Dem Formblatt sind Rechnungs-Originale und Zahlungsnachweise in Kopie beizufügen. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Zuschussantrages ist das vollständige und gewissenhaft ausgefüllte Formblatt. Bezuschusst werden grundsätzlich nur Chornoten. Für Instrumentalnoten werden keine Zuschüsse gewährt. Die Anzahl der beschafften Noten muss mit den Mitgliederzahlen in der Bestandsmeldung übereinstimmen, Abweichungen sind zu begründen. Bezuschusst wird die Neuanschaffung von Instrumenten, die Beschaffung von gebrauchten Instrumenten sowie Stimmen/Reparatur von Instrumenten werden in der Regel nicht bezuschusst. Zuschüsse für Konzerte und Chorseminare von Einzelvereinen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese mit einem Kostenvoranschlag über den Sängerkreis vorher angemeldet und vom Vergabeausschuss als zuschussfähig genehmigt wurden. Diese Zuschussanträge müssen zudem vom Sängerkreis befürwortet/genehmigt werden. Dem Konzert-Zuschussantrag muss ein Programm beigelegt werden, dem Schulungs-Zuschussantrag ist das Schulungsprogramm und der Qualifikationsnachweis für die eingesetzten Dozenten beizufügen. Für Chorfeste, Konzerte und Schulungsveranstaltungen auf Kreis- und Gruppenebene gelten besondere Absprachen. Zuschusshöhe Für Noten und Liederbücher bis zu 40 % (FSB) bis zu 50 % (CJ) der Beschaffungskosten, Jahreshöchstbetrag 7 pro Sänger_in für FSB-Mitgliedsvereine, Jahreshöchstbetrag 14 pro Sänger_in für CJ- Mitgliedsvereine. Instrumenten bis zu 15 % (FSB) bis zu 20 % (CJ) der Beschaffungskosten, höchstens 750 Nicht bezuschusst werden Anschaffun-

5 Januar/Februar 2014 Formulare 5 gen wie Notenständer, Notenmappen, Chorkleidung, Reparaturen/Stimmen von Instrumenten usw. Die Zuschusshöhe zu Konzerten und Chorseminaren und Schulungsmaßnahmen legt ein Vergabeausschuss individuell fest. Die Zuschüsse sind variabel, sie werden maßgeblich bestimmt vom bereitgestellten jährlichen Staatszuschuss. Kontakte zu Auslandschören (Konzertreisen ins Ausland; Besuch ausländischer Chöre bei einem FSB-Chor) werden nicht über den FSB sondern ausschließlich über den Bayerischen Musikrat bezuschusst (Meldetermin für geplante Kontakte mit Kostenvoranschlag ist der 31. März 2014!!) Adresse: BMR gemeinnützige Projekt GmbH, Kurfürstenstr. 19, Marktoberdorf. Wo sind Zuschussanträge vorzulegen? Mitgliedsvereine im Fränkischen Sängerbund senden Noten- und Instrumenten- Zuschussanträge direkt an die FSB- Geschäftsstelle Seminar- und Konzertzuschussanträge sind zur Vorprüfung zunächst an den jeweiligen Sängerkreis zu senden. Von dort werden die Anträge an die FSB-Geschäftsstelle weitergeleitet. Mitgliedschöre bei der Chorjugend im FSB senden die Anträge an die CJ-Geschäftsstelle. Abgabetermine Zuschussanträge zur Notenbeschaffung im 1. Halbjahr sind bis zum des lfd. Jahres, für Notenbeschaffung im 2. Halbjahr bis spätestens des folgenden Jahres vorzulegen. Alle anderen Zuschussanträge sind bis spätestens des Beschaffungsjahres einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Zuschuss für staatlich anerkannte Chorleiter Im Bereich des Laiensports werden ausschließlich geprüfte Übungsleiter (mit Trainerlizenz) bezuschusst, analog gilt dies in der Laienmusik ausschließlich für staatlich anerkannte Ensembleleiter. Der Chorleiter-Zuschuss muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Der Antrag muss rechtzeitig zum Stichtag, dem 31. Oktober in der FSB-Geschäftsstelle vorliegen. Die Zuschusshöhe (maximal 250 pro Jahr) wird jährlich neu festgelegt. Sie orientiert sich an den für das laufende Jahr bereitgestellten Staatsmitteln und der Gesamtzahl der Zuschussanträge, die am Stichtag (31. Okto - ber) vorliegen. Chorleiter von FSB-Leistungschören erhalten einen Zusatzbonus. Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist ein entsprechender qualifizierter Abschluss, z. B.: ein bestandenes Musikstudium, Orgelprüfung C, erfolgreicher Abschluss an einer Fachschule für Musik oder eine Qualifikation auf dem zweiten Bildungsweg. Dazu bieten die Sängerkreise und der FSB für Nachwuchschorleiter Basiskurse auf Sängerkreisebene, FSB-Fortbildungs- und Prüfungsvorbereitungskurse an. Diese Schulungsmaßnahmen vermitteln die notwendigen Kenntnisse für eine abschließende staatlich anerkannte Prüfung. Wer an dieser Prüfung erfolgreich teilgenommen hat, erfüllt die geforderte Voraussetzung, muss allerdings danach die staatliche Anerkennung beim Kultusministerium formell beantragen. Anfragen können an Bundes-Chorleiter Prof. Matthias Beckert (Telefon ) oder an den jeweiligen Kreis- Chorleiter gerichtet werden. Versicherungsschutz Neuerung gültig ab 2012 Der DCV hat mit der ARAG einen umfassenden Basisschutz ausgehandelt und darüber hinaus einen wesentlich verbesserten und erweiterten pauschalen Versicherungsschutz (Rundumversicherungsschutz) vereinbart. Versicherungsschutz (Rundumschutz) über den Deutschen Chorverband (der Versicherungsbeitrag von 0,37 je Mitglied und Jahr ist im Beitrag an den FSB bereits enthalten.) Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht über den satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetrieb hinaus für alle Vereinsveranstaltungen, auch soweit es sich um öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter handelt, die nicht unter den satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetrieb fallen, wie z. B. Tanzveranstaltungen, Sommerfeste, Picknicks, Volks- und Straßenfeste, Jahrmärkte, Karnevalsitzungen. Versichert sind darüber hinaus auch alle Fahrtveranstaltungen der Vereine, unabhängig von der Dauer und Zielsetzung. Die Deckungssummen betragen: für Personen und/oder Sachschäden für Vermögensschäden max , für alle Vermögensschäden pro Versicherungsjahr für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen für Mietsachschäden an beweglichen Sachen für Schlüsselverlust Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz besteht über den satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetrieb hinaus für alle Vereinsveranstaltungen, auch soweit es sich um öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter handelt, die nicht unter den satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetrieb fallen, wie z.b. Tanzveranstaltungen, Sommerfeste, Picknicks, Volks- und Straßenfeste, Jahrmärkte, Karnevalsitzungen. Versichert sind darüber hinaus auch alle Fahrveranstaltungen der Vereine, unabhängig von der Dauer und Zielsetzung. Die Versicherungsleistungen betragen: je Rechtsschutzfall für Kautionen Unfallversicherung Versicherungsschutz besteht über den satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetrieb hinaus für alle Vereinsveranstaltungen, auch soweit es sich um öffentliche Festveranstaltungen mit geselligem Charakter handelt, die nicht unter den satzungsgemäßen Verbands-/Vereinsbetrieb fallen, wie z.b. Tanzveranstaltungen, Sommerfeste, Picknicks, Volks- und Straßenfeste, Jahrmärkte, Karnevalsitzungen. Versichert sind darüber hinaus auch alle Fahrtveranstaltungen der Vereine, unabhängig von der Dauer und Zielsetzung. Versicherte Personen: Versichert sind alle aktiven Mitglieder, Chorleiter, offiziell beauftragte Helfer (auch Nichtmitglieder!!), ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter. Versicherungsleistungen: für den Todesfall ; zzgl je unterhaltsberechtigtes Kind für den Invaliditätsfall Grundsumme (200% Progression bis zu Invaliditäts-Höchstleistung) Übergangsleistung nach 6 Monaten 500 Krankenhaus-Tagegeld 10 ab dem ersten Tag Genesungsgeld 10 Reha-Management Service-Leistungen

6 6 Formulare Januar/Februar 2014

7 Januar/Februar 2014 Formulare 7

8 8 Formulare Januar/Februar 2014 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg

9 Januar/Februar 2014 Formulare 9

10 10 Formulare Januar/Februar 2014

11 Januar/Februar 2014 Formulare 11

12 12 Formulare Januar/Februar 2014

13 Januar/Februar 2014 Formulare 13

14 14 Formulare Januar/Februar 2014 An die Chorjugend im FSB Geschäftsstelle Postfach Coburg

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18 18 Formulare Januar/Februar 2014 An den Sängerkreis

19 Januar/Februar 2014 Formulare 19

20 20 Formulare Januar/Februar 2014

21 Januar/Februar 2014 Formulare 21

22 22 Formulare Januar/Februar 2014 An den Sängerkreis

23 Januar/Februar 2014 Formulare 23

24 24 Formulare Januar/Februar 2014

25 Januar/Februar 2014 Formulare 25

26 26 Formulare Januar/Februar 2014

27 Januar/Februar 2014 Formulare 27

28 28 Formulare Januar/Februar 2014 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg

29 Januar/Februar 2014 Formulare 29

30 30 Formulare Januar/Februar 2014 An den Sängerkreis

31 Januar/Februar 2014 Formulare 31 Verein:... Mitgliedsnr Sängerkreis:... Einzugsbevollmächtigung zum Lastschrifteinzug Der Unterzeichnende erteilt dem Fränkischen Sängerbund bis auf Widerruf die Ermächtigung, den Jahresbeitrag vom nachstehenden Konto abzubuchen. Bitte unbedingt darauf achten, dass die Bankverbindung stimmt. Bitte kein Sparkonto!!!! Verein bzw. Kontoinhaber:... IBAN:... BIC:... Bank:... Datum:... Unterschrift:...

32 32 Formulare Januar/Februar 2014 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg An den Sängerkreis

33 Januar/Februar 2014 Formulare 33 Fränkischer Sängerbund e. V. Meldebogen verstorbener Sängerinnen und Sänger Name des Vereins:... Mitgliedsnummer:... Sängerkreis Ansbach Bamberg Bayreuth Coburg-Kronach-Lichtenfels Erlangen-Forchheim Fürth Hersbruck Nord-Oberpfalz Nürnberg Oberpfälzer Jura Schwabach Schweinfurt Würzburg Sängergruppe:... Angaben über die Verstorbenen: Name Vorname Sterbetag Ort, Datum Unterschrift des Vorsitzenden Der Meldebogen ist immer am Jahresanfang einzureichen. Bitte deutlich, möglichst in Maschinenschrift bzw. Blockschrift ausfüllen. letzter Abgabetermin: 27. Februar des laufenden Kalenderjahres Konzertmeldungen 2014 Zur Veröffentlichung im Internet Sängerkreis... Sängergruppe... Mitgliedsnummer... Vereinsname... Datum Beginn Gemeinde, Stadt Verantalter Konzert/Motto Ansprechpartner Tag und Halle/Konzertsaal Nach- und Vornamen Monat mit Telefonnummer

34 34 Formulare Januar/Februar 2014 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg

35 Januar/Februar 2014 Formulare 35

36 36 Formulare Januar/Februar 2014 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg

37 Januar/Februar 2014 Formulare 37 Fränkischer Sängerbund e.v. Geschäftsstelle Coburg Postfach Coburg

38 38 Formulare Januar/Februar 2014

39 Januar/Februar 2014 Formulare 39

40 40 Formulare Januar/Februar 2014 An die FSB-Geschäftsstelle Postfach Coburg

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