Evaluierung der Reform der Führungsaufsicht
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- Carl Winter
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1 Institut für Kriminologie BLINDBILD Vorstellung des Forschungsvorhabens Evaluierung der Reform der Führungsaufsicht am im Bundesministerium der Justiz Prof. Dr. Jörg Kinzig Alexander Baur, M.A.
2 I. Zielsetzung des Forschungsvorhabens
3 I. Zielsetzung des Forschungsvorhabens Ziel des Forschungsvorhabens zur Führungsaufsicht Zusammenschau rechtstatsächlicher und rechtsdogmatischer Erkenntnisse zur Führungsaufsicht unter Einbeziehung ausgewählter rechtsvergleichender Befunde um einen Überblick über die Wirkungsweise der reformierten Führungsaufsicht herzustellen und dadurch etwaigen Verbesserungsbedarf aufzuzeigen und rechtspolitische Schlussfolgerungen zu ermöglichen.
4 I. Zielsetzung des Forschungsvorhabens Grundlagen der Führungsaufsicht Doppelfunktion der Führungsaufsicht: Gewährung von Resozialisierungshilfe Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben Eintritt der Führungsaufsicht: kraft richterlicher Anordnung ( 68 Abs. 1 StGB) kraft Gesetz ( 68 Abs. 2 StGB) insbesondere bei Vollverbüßern ( 68f StGB) nach Aussetzung etc. stationärer Maßregeln
5 II. Statistische Befunde
6 Zahl der FA-Fälle bundesweit (Quelle: DBH, Reckling) im Jahre 2008: im Jahre 2009: ,4%
7 II. Statistische Befunde zur FA Schaubild 1: Anzahl der FA-Fälle in Deutschland nach Bundesländern (2008/2009/2010) NRW Bayern Baden-Württemberg Niedersachsen Hessen Sachsen Rheinland-Pfalz Berlin Schleswig-Holstein Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Bremen Anzahl der FA-Fälle Quelle: P. Reckling, dbh
8 II. Statistische Befunde zur FA Schaubild 2: Prozentualer Anteil der FA-Fälle an der Bevölkerung der Bundesländer (2008/2009/2010) 0,08 0,07 0,06 0,05 0,04 0,03 0,02 0,01 0, NRW Bayern Baden-Württemberg Niedersachsen Hessen Sachsen Rheinland-Pfalz Berlin Schleswig-Holstein Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Bremen Gesamt % der Bevölkerung (je Bundesland) Quelle: P. Reckling, dbh
9 II. Statistische Befunde zur FA Schaubild 3: Dichte der FA-Fälle (je Einwohner) nach Bundesländern (2008/2009) NRW Bayern Baden-Württemberg Niedersachsen Hessen Sachsen Rheinland-Pfalz Berlin Schleswig-Holstein Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Bremen Gesamt ,00 0,10 0,20 0,30 0,40 0,50 0,60 0,70 Quelle: P. Reckling, dbh FA-Fälle je 1000 Einwohner
10 II. Statistische Befunde zur FA Schaubild 4: Anzahl der FA-Fälle in fünf Bundesländern in den Jahren 2003 bis Anzahl der FA-Fälle Niedersachsen Berlin Hamburg Bremen Thüringen Quelle: P. Reckling, dbh Jahr
11 II. Statistische Befunde zur FA Schaubild 5: Prozentuale Zunahme der FA-Fälle in den Bundesländern ( ) Zunahme in % NRW Bayern Baden-Württemberg Niedersachsen Hessen Sachsen Rheinland-Pfalz Berlin Schleswig-Holstein Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Bremen Summe Zunahme im Vergleich zum Vorjahr in % Quelle: P. Reckling, dbh
12 III. Fragestellungen des Forschungsvorhabens
13 III. Fragestellungen 1. Anwendung der (neuen) Weisungen ( 68b StGB) Anzahl/Verstöße/Wirkungen der Weisungen generell Anwendung der neuen/modifizierten strafbewehrten Weisungen ( 68b Abs. 1 StGB), insbesondere des Kontakt- und Verkehrsverbots (Nr. 3) der Meldepflichten (Nr. 7 und 8) des Alkohol-/Rauschmittelverbots samt Unterziehung entsprechender Kontrollen (Nr. 10) Vorstellung bei Arzt/Therapeut etc. (Nr. 11) elektronische Aufenthaltsüberwachung (Nr. 12) Weisungen nach 68b Abs. 2 StGB freie Weisungen ( 68b Abs. 2 S. 1 StGB) Therapieweisungen ( 68b Abs. 2 S. 2 StGB)
14 III. Fragestellungen 2. Anwendung der Strafvorschrift des 145a StGB Häufigkeit von Strafanträgen, Haftbefehlen und Verurteilungen wegen Verstößen gegen Weisungen nach 68b Abs. 1 StGB In welchen Fallgestaltungen stellt die Führungsaufsichtsstelle überhaupt einen Strafantrag? Wer ergreift in diesem Zusammenhang die Initiative?
15 III. Fragestellungen 3. Anordnung von Aufenthaltsermittlungen durch die Führungsaufsichtsstelle ( 463a Abs. 1 S. 2 StPO) 4. Anordnung von Vorführungsbefehlen auf Antrag der Führungsaufsichtsstelle ( 463a Abs. 3 StPO) Häufigkeiten dieser Anordnungen übliche Motivlagen für diese Maßnahmen sowie die Beurteilung dieser Handlungsinstrumente durch die Führungsaufsichtsstellen
16 III. Fragestellungen 5. Anwendung der Krisenintervention ( 67h StGB) Häufigkeit und Dauer einer Krisenintervention Krisenintervention und abgeurteilte Straftat, Strafhöhe, Eintrittsgrund der FA sowie Art der Maßregel ( 63 oder 64 StGB) Häufigkeit und Qualität vorangegangener Weisungsverstöße typische Motivlagen für eine Wiederinvollzugsetzung Wer regt faktisch eine Krisenintervention nach 67h StGB an? Lagen zum Zeitpunkt der Krisenintervention bereits die Voraussetzungen einer Widerrufsentscheidung vor? Wie häufig kommt es trotz einer Krisenintervention zu einer Widerrufsentscheidung?
17 III. Fragestellungen 6. Unbefristete Führungsaufsicht und Verlängerung der Führungsaufsicht nach 68c Abs. 2, 3 StGB Häufigkeit und Begründung der unbefristeten Führungsaufsicht Zusammenhang zur Straftat, Strafhöhe Zusammenhang zum Eintrittsgrund der Führungsaufsicht typische Motivlagen für die Anordnung unbefristeter Führungsaufsicht Einbeziehung auch der Verlängerungsmöglichkeit ( 68c Abs. 3 StGB)
18 III. Fragestellungen 7. Vermeidung parallel laufender Führungsaufsichten und Doppelbetreuungen nach 68e Abs. 1 StGB rechtsdogmatische Aufarbeitung des 68e StGB Klärung der Häufigkeit der Beendigungsgründe nach 68e StGB Anwendungsprobleme des 68e StGB Bedeutung nachträglicher Entscheidungen nach 68d StGB
19 III. Fragestellungen 8. Der Aufbau forensischer Ambulanzen Angaben zum eingesetzten Personal Berufliche Qualifikation der Mitarbeiter(innen) und Personalschlüssel Finanzierungsmöglichkeiten und Ressortzuständigkeit Anzahl der Plätze und deren Entwicklung/Art der Klientel/Konzepte/Betreuungsdauer/Beurteilung durch die Praxis
20 III. Fragestellungen 9. Informationsaustausch gemäß 68a Abs. 8 StGB; Auswirkungen der Offenbarungspflicht der Mitarbeiter(innen) der forensischen Ambulanzen Bewertung der bestehenden Offenbarungspflichten Existenz und Funktionsweise von Fall- bzw. Helferkonferenzen Kenntnis der Ärzte/Ärztinnen und v.a. der Psychotherapeut(inn)en von diesen Offenbarungspflichten?
21 III. Fragestellungen 10. Generelle Bewertung der Führungsaufsicht sowie der seit dem Jahr 2007 erfolgten Reformen durch die Führungsaufsichtsstellen durch die Gerichte durch die Bewährungshelfer(innen) durch die Mitarbeiter(innen) der forensischen Ambulanzen
22 III. Fragestellungen 11. Ländervergleich zur organisatorischen Umsetzung der Führungsaufsicht Die rechtstatsächliche Umsetzung der Führungsaufsicht differiert erheblich innerhalb der Bundesländer bezüglich der Fallzahlen der Organisationsstruktur der Arbeitsweise Systematische Ermittlung der Zahl der laufenden Führungsaufsichten der personellen/fachlichen Ausstattung der Führungsaufsichtsstellen des Anteils von Verwaltungs-, Kontroll- und Hilfetätigkeiten der Häufigkeit des Kontakts der FA-Stelle zu ihren Probanden
23 III. Fragestellungen 12. Anordnung von elektronischen Aufenthaltsüberwachungen ( 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB) Häufigkeit und Gründe von Aufenthaltsüberwachungen Einschätzungen des neuen Handlungsinstruments durch die beteiligten Akteure
24 IV. Forschungsmethodik
25 IV. Forschungsmethodik Überblick Rechtswissenschaftliche Analyse Auswertung vorliegender statistischer Daten Forschungsprojekt Evaluierung der Reform der Führungsaufsicht Aktenanalyse Bundesweite Fragebogen Experteninterviews
26 IV. Forschungsmethodik 1. Rechtswissenschaftliche Analyse Grundlage für die sich anschließende rechtstatsächliche Erhebung Aufzeigen rechtsdogmatischer Strukturen Bewertungen durch die Rechtsprechung Auswertung der juristischen Fachliteratur Analyse der rechtsdogmatischen Abgrenzung von Straf- und Polizeirecht Rechtshistorische (Entwicklung der Führungsaufsicht) und rechtsvergleichende Perspektive
27 IV. Forschungsmethodik 2. Auswertung vorliegender statistischer Daten z.b. aus der Strafverfolgungsstatistik zur Frage der Anwendungshäufigkeit des 145a StGB Daten zu 67 Abs. 2 S. 2-4 StGB (Vorwegvollzug der Maßregeln nach 63, 64 StGB)
28 IV. Forschungsmethodik 3. Aktenanalyse Erhebung von Akten zum Untersuchungszeitpunkt (2011/2012) laufender und in diesem Jahr beendeter Führungsaufsichten von Führungsaufsichtsstellen aus jedem Bundesland Grund: Unterschiede in der praktischen Umsetzung der Regelungen zur FA durch die Landesjustizverwaltungen erkennbar Zu erheben sind Akten von den Führungsaufsichtsstellen der jeweiligen Landeshauptstadt in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Akten je einer weiteren FA-Stelle Daten aus laufenden Verfahren: Auswertung vor Ort möglich
29 IV. Forschungsmethodik Führungsaufsichtsstellen in Deutschland
30 IV. Forschungsmethodik Tabelle: Übersicht über Auswahl und Anzahl der zu erhebenden Akten Landeshauptstadt Anzahl der FA- Stellen Zahl laufender FAen 2009 Zahl laufender FAen 2009 (Land) : Zahl (Bund) x 500 Zahl der zu erhebenden Akten Baden-Württemb. Stuttgart Bayern München Berlin Berlin Brandenburg Potsdam Bremen Bremen Hamburg Hamburg Hessen Wiesbaden Meckl.-Vorp. Schwerin Niedersachsen Hannover NRW Düsseldorf Rheinland-Pfalz Mainz Saarland Saarbrücken Sachsen Dresden Sachsen-Anhalt Magdeburg Schleswig-Holst. Kiel Thüringen Erfurt Gesamt
31 IV. Forschungsmethodik 4. Bundesweite Fragebogen Methodik: teilweise als Vollerhebung, teilweise im Rahmen von Stichproben Fragebogen werden in Schriftform vorgelegt
32 IV. Forschungsmethodik Befragungsteilnehmer: die Leiter der 88 Führungsaufsichtsstellen (rund 90 Personen) die Leiter der 40 forensischen Ambulanzen sowie zwei zufällig ausgewählte Mitarbeiter der Betreuungspraxis (120 Personen) die Leiter der 80 psychiatrischen Krankenhäuser und Entziehungsanstalten sowie zwei zufällig ausgewählte Mitarbeiter der Therapiepraxis (240 Personen)
33 Maßregelvollzugseinrichtungen in Deutschland
34 IV. Forschungsmethodik Befragungsteilnehmer die Leiter der 88 Führungsaufsichtsstellen (rund 90 Personen) die Leiter der 40 forensischen Ambulanzen sowie zwei zufällig ausgewählte Mitarbeiter der Betreuungspraxis (120 Personen) die Leiter der 80 psychiatrischen Krankenhäuser und Entziehungsanstalten sowie zwei zufällig ausgewählte Mitarbeiter der Therapiepraxis (240 Personen) eine (geschichtete) Stichprobe von Bewährungshelfern, die im Schwerpunkt in der Führungsaufsicht betreuen (160 Personen) zwei Richter der Strafvollstreckungskammern der 119 Landgerichte, die mit Entscheidungen zur Führungsaufsicht befasst sind (rund 240 Personen)
35 Landgerichte in Deutschland
36 IV. Forschungsmethodik 5. Experteninterviews (12 Personen) Methodik: leitfadenorientiert zur Vertiefung der aus Fragebogenerhebungen und Aktenanalysen gewonnenen Einsichten Auswahl der Interviewpartner nach erster Auswertung der Fragebogen und Daten aus der Aktenanalyse: drei Interviews mit Leitern bzw. Mitarbeitern von FA-Stellen drei Interviews mit Bewährungshelfern (Schwerpunkt FA) zwei Interviews mit Vorsitzenden von Strafvollstreckungskammern zwei Interviews mit Mitarbeitern forensischer Ambulanzen zwei Interviews mit Mitarbeitern von psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten
37 V. Datenschutzkonzept
38 V. Datenschutzkonzept 1. Allgemeines zur Erhebung, Verarbeitung und Sicherung der Daten Anonymisierung (Klarnamen werden nicht erhoben) Vergabe von fortlaufenden Nummern Falls die Akte nicht vor Ort bei der FA-Stelle erhoben wird, (sondern z.b. in Räumen der Universität Tübingen), werden die Akten für die Dauer der Erhebung gesichert aufbewahrt nach Erhebung der Akten: unverzügliche Rücksendung der Akten an die FA-Stelle bzw. Verschluss/Vernichtung der Kopie
39 V. Datenschutzkonzept 2. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach 9 BDSG Sicherung von Datenträgern/Erhebungsunterlagen/Akten/ Untersuchungsergebnissen und Berichten durch Lagerung in einem abschließbaren Stahlschrank - in einem abschließbaren Zimmer (Zutritt nur für Projektmitarbeiter) - Zugriff zum Schrank nur für autorisierte Projektmitarbeiter Verwendung abgesicherter EDV der Universität Tübingen zur Datenverarbeitung Umgang mit elektronisch erfassten Daten zu Analysezwecken ausschließlich durch autorisierte Projektmitarbeiter
40 V. Datenschutzkonzept 2. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach 9 BDSG 2. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach 9 BDSG (Fortsetzung) Löschung bzw. Vernichtung von Datenträgern nach deren endgültiger Auswertung Förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis ( 5 BDSG) Verpflichtung auf die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
41 VI. Zeitplan
42 VI. Zeitplan Vorläufiger Zeitplan (geplant: 1.Oktober September 2013) Okt Nov Dez Januar 2012 Feb März 2012 April 2012 Mai 2012 Juni 2012 Juli 2012 August 2012 Sept Rechtswissenschaftliche Forschungsarbeit Konzeption der Aktenanalyse Aktenanalyse Exploration des Forschungsfeldes durch Literatur und Dokumentenrecherche Auswahl und Kontaktaufnahme zu den Führungsaufsichtsstellen für die Aktenanalyse Konzeption der Experteninterviews Interviews Vorläufige statistische Auswertungen der vorliegenden Daten Konzeption des Fragebogens Pretest des Fragebogens Versenden des Fragebogens Auswahl und Kontaktaufnahme zu den Interviewpartnern Dateneingabe des Fragebogenrücklaufs Erinnerungsschreiben an die zu Befragenden Auswertung des Fragebogens Sachstandsbericht
43 VI. Zeitplan Okt Nov Dez Januar 2013 Feb März 2013 April 2013 Mai 2013 Juni 2013 Juli 2013 August 2013 Sept Aktenanalyse Auswertung der Aktenanalyse Interviews Aufbereitung und Auswertung der Interviews Aktualisierung der rechtsdogmatischen Entwicklungen Zwischenbericht Aktualisierung der statistischen Daten; aktuelle Literatur- und Dokumentenrecherche Erstellung des Abschlussberichts Konfektionierung des Abschlussberichts
44 VII. Schluss Hinweis und Bitte Zur Durchführung und zum Gelingen der Untersuchung sind wir dringend auf die Unterstützung aller Bundesländer angewiesen!
45 VII. Schluss Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Prof. Dr. Jörg Kinzig Alexander Baur, M.A. Thaya Vester, M.A. Institut für Kriminologie Sand Tübingen Mail: kinzig@jura.uni-tuebingen.de
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