Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik Vom 21. März 2000

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1 Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten Straße der Nationen 62, Chemnitz - Postanschrift: Chemnitz Nr März 2000 Redaktion: H. Leufen Seite 1431 bis 1451 Telefon: Inhalt 21. März 2000 Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik 21. März 2000 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik Vom 21. März 2000 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs. GVBl. 11/1999, S. 293) erlässt die Technische Universität Chemnitz die folgende Änderungssatzung: Artikel 1 Änderung der Studienordnung Die Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik, bestätigt mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 11. Oktober 1994, AZ: /96 wird wie folgt geändert: 1. Zu 4 Abs. 4: Satz 4 wird wie folgt geändert: "Nichttechnische Wahlpflichtfächer sind mit einem Gesamtumfang von sechs Semesterwochenstunden (SWS) im Grund- und Hauptstudium zu belegen." 2. Zu 8 Abs. 2 Satz 1 Punkt 3: Es werden ein Schrägstrich und das Wort "Mikroelektronik" angefügt. 3. Zu 8 Abs. 4 Satz 4: Es wird nach Satz 4 eingefügt: "Die Auswahl von Wahlpflichtfächern aus dem in dieser Studienordnung angegebenen Fächerkatalog bedarf keiner Genehmigung." Satz 5 wird zu Satz 4. Zu 8 Abs. 4 Satz 6: Es wird nach Satz 6 folgender Satz 7 eingefügt: "Eine hiervon abweichende Auswahl von Wahlpflichtfächern aus dem Angebot der Pflicht- und Wahlpflichtfächer anderer Studienrichtungen oder anderer Studiengänge ist möglich, aber beantragungspflichtig und wird nach 19 Abs. 4 der Prüfungsordnung geregelt." Zu 8 Abs. 5: Satz 2 bis 4 wird gestrichen. Zu Anlage 1 bis 3: Anlage 1 bis 3 erhält die als Anhang beigefügte Fassung. Zu Anlage 4: Anlage 4 entfällt. Der Namensbestandteil "Chemnitz-Zwickau" wird an folgenden Stellen durch den Namensbestandteil "Chemnitz" ersetzt: Satzungsüberschrift, 1, 2 Abs. 3, 5 Abs. 4 Satz 4 und 8 Abs. 6 Satz 2. Artikel 2 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 1. Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium ab Wintersemester 1999/2000 aufgenommen haben. 1431

2 2. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 1999/2000 immatrikuliert wurden, gelten Übergangsregelungen, die vom Prüfungsausschuss festgelegt werden. Ausgefertigt aufgrund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Chemnitz vom 20. Juli 1999 und der Bestätigung der Anzeige durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 13. Oktober 1999 (AZ: /96-4). Chemnitz, den 21. März 2000 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz Prof. Dr. C. von Borczyskowski 1432

3 Anlage 1 {PRIVAT } Studienablaufplan für das Grundstudium Studiengang Elektrotechnik Fach S W S Semester ges Mathematik I /3/0 4/3/0 F Mathematik II /2/0 3/2/0 F Physik /2/0 2/1/2 F Informatik /2/0 2/2/0 F Grundlagen der ET /2/0 3/2/1 2/1/2 F Elektron. Bauelemente /1/0 1/1/2 F und Schaltungen Elektr. Energietechnik 3 2/1/0 LN Grundlagen der Nach- 3 2/1/0 LN richtentechnik Theoretische Elektro /2/0 F technik Konstruktions- und /1/0 1/1/0 F Fertigungstechnik Werkstoffe /0/0 0/0/1 LN Technische Mechanik /1/0 F Regelungstechnik / Systemtheorie 7 4 /1/0 2/1/1 F Elektrische Messtechnik /1/0 0/0/1 LN Nichttechn. Wahlpflichtfach 2 2 /0/0 LN Summe V = Vorlesung Ü = Übung P = Praktikum (Die erfolgreiche Teilnahme an allen in der Anlage 1 aufgeführten Praktika ist Zulassungsvoraussetzung zur Diplomvorprüfung.) F = Fachprüfung in der Prüfungsperiode am Ende des Semesters, in dem der Vermerk F eingetragen ist. LN = Abschluss des Faches mit einem Leistungsnachweis (Bestätigung erfolgreicher Teilnahme). 1433

4 Anlage 2 Hauptstudium: Studienrichtung Automatisierungstechnik Semes- {PRIVAT } ter: Fach: Pflichtfächer Geräte der Automatisierungstechnik Prozessautomatisierung Mikroprozessorsysteme Prozessmesstechnik Prozessanalyse/Modellbildung Eingrößenregelung Mehrgrößenregelung Wahlpflichtfächer Entwurf von Automatisierungsanlagen Steuerung technischer Systeme Elektrofluidische Antriebe Industrielle Steuerungstechnik Echtzeitverarbeitung / Prozessdatenkommunikation Identifikation Digitale Regelung Nichtlineare Systeme Industrielle Elektronik Optimalsteuerung Adaptive Regelung Elektrische Antriebe Fuzzy-Systemtheorie Theoretische Modellbildung Simulation studium generale (4 SWS) V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit) 1434

5 {PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Automatisierungstechnik Pflichtfächer: 41 SWS Jedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab. SWS Planmäßiger Abschluss nach Sem Geräte der Automatisierungstechnik Prozessautomatisierung Mikroprozessorsysteme Prozessmesstechnik Prozessanalyse/Modellbildung Eingrößenregelung/Mehrgrößenregelung Wahlpflichtfächer Block 1 Entwurf von Automatisierungsanlagen / Steuerung technischer Systeme Elektrofluidische Antriebe Block 2 Industrielle Steuerungstechnik Echtzeitverarbeitung / Prozessdatenkommunikation Block 3 Identifikation / Digitale Regelung Nichtlineare Systeme Block 4 Optimalsteuerung Adaptive Regelung Industrielle Elektronik Elektrische Antriebe Fuzzy-Systemtheorie Theoretische Modellbildung Simulation studium generale 4 0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen. 1435

6 Hauptstudium: Studienrichtung Elektrische Energietechnik {PRIVAT } Fach: Semester: Pflichtfächer: Elektromagnetische Energiewandler Elektrische Antriebe Leistungselektronik Hochspannungs- und Isoliertechnik Elektroenergieversorgung I Eingrößenregelung Entwurf und Theorie elektrischer Maschinen Automatisierte Antriebe Bauelemente der Leistungselektronik Entwurf leistungselektronischer Systeme Theorie elektrischer Apparate Zuverlässigkeit elektrischer Anlagen Nachrichtentechnik I Sensoren und Sensorsignalauswertung Numerische Methoden in der Elektrotechnik studium generale (4 SWS) V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.) 1436

7 {PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Elektrische Energietechnik Pflichtfächer: 36 SWS Jedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab. SWS Planmäßig. Abschluss nach Sem Elektromagnetische Energiewandler Elektrische Antriebe Leistungselektronik Hochspannungs- und Isoliertechnik Elektroenergieversorgung I Eingrößenregelung Block 1 Entwurf und Theorie elektrischer Maschinen Automatisierte Antriebe Block 2 Bauelemente der Leistungselektronik Entwurf leistungselektronischer Systeme Block 3 Theorie elektrischer Apparate Zuverlässigkeit elektrischer Anlagen Block 4 Nachrichtentechnik I Sensoren und Sensorsignalauswertung Numerische Methoden in der Elektrotechnik studium generale 4 0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 34 bis 37 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen. 1437

8 Hauptstudium: Studienrichtung Elektronik / Mikroelektronik {PRIVAT } Fach: Semester: Pflichtfächer: Elektronische Bauelemente Elektronische Schaltungstechnik I Elektronische Schaltungstechnik II Optoelektronik Bauelementetechnologie Sensoren und Sensorsignalauswertung Mikroprozessorsysteme Festkörperelektronik und -photonik Elektrophysik Numerische Methoden in der Elektrotechnik Integrierte Schaltungstechnik Physikalischer und elektrischer Entwurf Bauelementemesstechnik Mikrotechnologien Solare Energietechnik I + II Optokommunikation Hochfrequenztechnik I Nachrichtentechnik I Elektronische Messtechnik ASIC-Entwurf Industrielle Elektronik Mikrosystemtechnik Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) Zuverlässigkeit und Qualitätssicherung studium generale (4 SWS) V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.) 1438

9 {PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Elektronik / Mikroelektronik Pflichtfächer: 39 SWS Jedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab. SWS Planmäßig. Abschluss nach Sem Elektronische Bauelemente Elektronische Schaltungstechnik I und II Optoelektronik Bauelementetechnologie Sensoren und Sensorsignalauswertung Mikroprozessorsysteme Block 1 Festkörperelektronik und photonik Elektrophysik Numerische Methoden in der Elektrotechnik Block 2 Integrierte Schaltungstechnik Physikalischer und elektrischer Entwurf Bauelementemesstechnik Mikrotechnologien Solare Energietechnik I + II Optokommunikation Block 3 Hochfrequenztechnik I Nachrichtentechnik I Elektronische Messtechnik ASIC-Entwurf Industrielle Elektronik Mikrosystemtechnik Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) Zuverlässigkeit und Qualitätssicherung studium generale 4 0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 31 bis 34 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzuschließen (außer studium generale). Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen. Zwei weitere Fächer aus den Blöcken 1 und 2 und weitere Fächer aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik sind auszuwählen und mit Leistungsnachweisen abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen. 1439

10 Hauptstudium: Studienrichtung Informationstechnik {PRIVAT } Fach: Semester: Pflichtfächer: Nachrichtentechnik I Schaltkreisentwurf Hochfrequenztechnik I Elektronische Schaltungstechnik Rechnertechnik Digitale Systeme Digitale Signalverarbeitung Elektronische Messtechnik Systementwurf Entwurfssysteme Integrierte Schaltungstechnik Datenkommunikation Nachrichtentechnik II Hochfrequenztechnik II studium generale (4 SWS) V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.) 1440

11 {PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Informationstechnik Pflichtfächer: 41 SWS Jedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab. SWS Planmäßiger Abschluss nach Sem Nachrichtentechnik I Schaltkreisentwurf Hochfrequenztechnik I Elektronische Schaltungstechnik Rechnertechnik Digitale Systeme Block 1 Digitale Signalverarbeitung Elektronische Messtechnik Block 2 Systementwurf Entwurfssysteme Integrierte Schaltungstechnik Block 3 Datenkommunikation Nachrichtentechnik II Hochfrequenztechnik II studium generale 4 0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzuschließen (außer studium generale). Ebenso ist eine Fachprüfung im studium generale gefordert. Weitere Fächer aus den Blöcken 2 und 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen. 1441

12 Hauptstudium: Studienrichtung Mikrosystem- und Gerätetechnik {PRIVAT } Fach: Semester: Pflichtfächer: Gerätekonstruktion Mikrosystemtechnik Zuverlässigkeit / Qualitätssicherung Elektronische Schaltungstechnik Sensoren und Sensorsignalauswertung Werkstoffe und Technologien der Mikrosystem- u. Gerätetechnik Mikroprozessorsysteme CAD Technische Optik Elektrische Antriebe Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) Integrierte Schaltungstechnik ASIC-Entwurf Industrielle Elektronik Optoelektronik Geräte der Automatisierungstechnik Eingrößenregelung Prozessmesstechnik studium generale (4 SWS) V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.) 1442

13 {PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Mikrosystem- und Gerätetechnik Pflichtfächer: 37 SWS Jedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab. SWS Planmäßig. Abschluss nach Sem Gerätekonstruktion Mikrosystemtechnik Zuverlässigkeit / Qualitätssicherung Elektronische Schaltungstechnik Sensoren und Sensorsignalauswertung Werkstoffe und Technologien der Mikrosystem und Gerätetechnik Block 1 Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) Mikroprozessorsysteme Elektrische Antriebe Technische Optik CAD Block 2 Eingrößenregelung Integrierte Schaltungstechnik Industrielle Elektronik ASIC-Entwurf Optoelektronik Geräte der Automatisierungstechnik Block 3 Prozessmesstechnik studium generale 4 0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 33 bis 36 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu sind aus dem Block 1 zwei Fächer und aus dem Block 2 ein Fach auszuwählen und jeweils mit einer Fachprüfung abzuschließen. Eine weitere Fachprüfung ist im studium generale zu erbringen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen. 1443

14 Anlage 3 WAHLFACHKATALOG Fächerangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik {PRIVAT }Fach Seminar Systemwissenschaften Ausgewählte Kapitel der Messtechnik Wochenstunden WS SS Stellantriebe und Kleinmaschinen Regelungen in der Energietechnik Elektromagnetische Verträglichkeit Berechnung von Energieverteilungsnetzen Gebäudesystemtechnik Energie und Umwelt Simulation elektroenergetischer Systeme Ausgewählte Themen der Leistungselektronik Netzschutztechnik Elektroenergieversorgung II Traktions- und Magnetlagertechnik Mikrosystementwurf Technologisches Komplexpraktikum Halbleitermesstechnik Neue Bauelementetechnologien Netzwerksimulation Verfahrens- und Prozessmodellierung der Bauelementetechnologie Integrierte Optik Entwurfsautomatisierung Mathematische Grundlagen der Digitaltechnik Bildkommunikation / Bildverarbeitung Logikentwurf Entwurfspraktikum Digitale Kommunikationssysteme / Multimediakommunikation Mikrocontroller / Digitale Signalprozessoren

15 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik Vom 21. März 2000 Aufgrund von 24 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs. GVBl. 11/1999, S. 293) erlässt die Technische Universität Chemnitz die folgende Änderungssatzung: Artikel 1 Änderung der Prüfungsordnung Die Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik, genehmigt mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 11. Oktober 1994, AZ.: /96 wird wie folgt geändert: 1. Zu 8 Abs. 3 Satz 1: Es werden nach dem Wort "attestiert" die Worte "und innerhalb von drei Arbeitstagen zur Kenntnis gebracht" eingefügt. 2. Zu 11 Abs. 3 Satz 1: Es werden die Worte "gemäß Anlage 1 oder einer alternativen Prüfungsleistung" angefügt. 3. Zu 19 Abs. 2: Es wird folgender Satz 2 angefügt: "Die Prüfungsleistungen können abweichend vom Regelfall auch in Form alternativer Prüfungsleistungen erbracht werden." 4. Zu 19 Abs. 4 Satz 2: Es wird das Wort "Fächer" durch das Wort "Prüfungsfächer" ersetzt. Zu 25 Abs. 4: Es wird folgender Satz 4 angefügt: "Wird auch eine zweite Diplomarbeit mit der Note "nicht ausreichend " bewertet, so ist die Diplomprüfung endgültig nicht bestanden und der Prüfungsanspruch erlischt." Zu Anlage 1 und 2: Anlage 1 und 2 erhält die als Anhang beigefügte Fassung. Der Namensbestandteil "Chemnitz-Zwickau" wird an folgenden Stellen durch den Namensbestandteil "Chemnitz" ersetzt: Satzungsüberschrift, 2, 9 Abs. 2 Nr.3, 17 Abs. 6 Nr. 2, 20 Abs. 2 Satz 1 und 27 Abs. 2. Artikel 2 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 1. Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium ab Wintersemester 1999/2000 aufgenommen haben. 2. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 1999/2000 immatrikuliert wurden, gelten Übergangsregelungen, die vom Prüfungsausschuss festgelegt werden. Ausgefertigt aufgrund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Chemnitz vom 20. Juli 1999 und der Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 13. Oktober 1999 (Az.: /96-4). Chemnitz, den 21. März 2000 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz Prof. Dr. C. von Borczyskowski 1445

16 Anlage 1{PRIVAT } Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplom-Vorprüfung im Studiengang Elektrotechnik Fächer Art und Lage GF Umfang 01. Mathematik I K3 2. 3,5 02. Mathematik II K3 4. 2,5 03. Physik K3 * 2. 2, Informatik K3 2. 2,0 0 Grundlagen der Elektrotechnik K3 * 3. 4,0 0 Elektronische Bauelemente u.schaltungen K3 * 4. 1,75 0 Theoretische Elektrotechnik K3 4. 1,25 0 Konstruktion u. Fertigungstechnik K3 2. 1, Technische Mechanik K3 4. 1,0 10. Regelungstechnik/Systemtheorie K3 * 4. 1, Elektrische Messtechnik LN * Elektrische Energietechnik LN Grundl. der Nachrichtentechnik LN Werkstoffe der Elektrotechnik LN * 4. 1 Nichttechnisches Wahlpflichtfach LN 3. Art und Umfang der Fachprüfung: K = schriftliche Klausur in Zeitstunden (z. B. K3 = Klausurarbeit, Zeitdauer 180 Minuten) LN - Leistungsnachweis (Der Leistungsnachweis wird mit der Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme erbracht). * - Die mit einem * gekennzeichneten Fächer beinhalten Praktika. Die erfolgreiche Teilnahme an diesen Praktika ist Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Fachprüfung. Ist das Fach mit einem Leistungsnachweis abzuschließen, so ist die erfolgreiche Teilnahme an diesem Praktikum Bestandteil des Leistungsnachweises. Die zeitliche Lage und der Umfang der geforderten Praktika sind in Anlage 1 der Studienordnung aufgeführt. Lage bedeutet: Lage im Studium - in der Prüfungsperiode nach dem aufgeführten Semester ist die Prüfungsleistung bzw. der Leistungsnachweis bei Einhaltung der Regelstudienzeit zu erbringen. GF = Gewichtsfaktor: Er dient der Ermittlung einer Gesamtnote. Er ist eine vom Prüfungsausschuss definierte und dem Stoffumfang des jeweiligen Faches relevante Zahl, um die Wertigkeit der Lehrfächer untereinander zu bestimmen (GF = 0,25 x SWS). Semesterwochenstunde (SWS): Die im aktiven Semester pro Woche gehaltene Anzahl von Lehrveranstaltungen zu je 45 Minuten. 1446

17 Anlage 2 Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung in der Studienrichtung Automatisierungstechnik Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF 01. Geräte der Automatisierungstechnik K4 * 2,0 02. Prozessautomatisierung m 1,5 03. Mikroprozessorsysteme K3 * 1, Prozessanalyse/Modellbildung K3 * 1,5 0 Prozessmesstechnik K3 * 1,25 0 Eingrößenregelung/Mehrgrößenregelung K4 * 2,75 Block 1 0 Entwurf von Automatisierungsanlagen/ Steuerung technischer Systeme m 1,5 0 Elektrofluidische Antriebe m * 1,5 Block Industrielle Steuerungstechnik m * 1, Echtzeitverarbeitung/ Prozessdatenkommunikation K3 1,25 Block Identifikation/Digitale Regelung m 1,5 12. Nichtlineare Systeme m * 1,5 Block Optimalsteuerung m 1,0 14. Adaptive Regelung m 1,25 1 Industrielle Elektronik m * 1,25 1 Elektrische Antriebe m * 1,5 1 Fuzzy-Systemtheorie m 0,75 1 Theoretische Modellbildung m 0, Simulation m 1,0 20. studium generale m 1,0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS 1447

18 Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung in der Studienrichtung Elektrische Energietechnik Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF 01. Elektromagnetischer Energiewandler m * 1, Elektrische Antriebe K3 * 1, Leistungselektronik m * 1, Hochspannungs- und Isoliertechnik m * 1,25 0 Elektroenergieversorgung I m * 1,5 0 Eingrößenregelung K3 * 1,5 Block 1 0 Entwurf und Theorie elektrischer Maschinen m 1,5 0 Automatisierte Antriebe m * 1,25 Block Bauelemente der Leistungselektronik m * 1, Entwurf leistungselektronischer Systeme m 1,25 Block Theorie elektrischer Apparate m * 1, Zuverlässigkeit elektrischer Anlagen m 1,25 Block Nachrichtentechnik I K3 * 1, Sensoren und Sensorsignalauswertung K3 * 1,25 1 Elektrophysik K3 1,0 1 Eingrößenregelung K2 * 1,5 1 Numerische Methoden i.d. Elektrotechnik K3 * 1,5 1 studium generale m 1,0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 34 bis 37 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS 1448

19 Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung in der Studienrichtung Elektronik / Mikroelektronik Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF 01. Elektronische Bauelemente K3 * 2,0 02. Elektronische Schaltungstechnik K3 * 2, Optoelektronik K3 * 1,0 04. Bauelementetechnologie m * 2,0 0 Sensoren und Sonsorsignalauswertung K3 * 1,25 0 Mikroprozessorsysteme K3 * 1,25 Block 1 0 Festkörperelektronik und -photonik K3 * 1,75 0 Elektrophysik K3 1,0 09. Numerische Methoden i.d. Elektrotechnik K3 * 1,5 Block Integrierte Schaltungstechnik K3 * 1, Physikalischer und elektrischer Entwurf K3 * 1, Bauelementemesstechnik K3 * 1, Mikrotechnologien m 1,5 14. Solare Energietechnik I + II m * 1,25 1 Optokommunikation m * 1,0 Block 3 1 ASIC-Entwurf m * 1,25 1 Hochfrequenztechnik I K2 * 1,25 1 Nachrichtentechnik I K3 * 1, Elektronische Messtechnik K3 * 1, Industrielle Elektronik m * 1, Mikrosystemtechnik m * 1,5 22. Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) K3 * 1, Zuverlässigkeit und Qualitätssicherung K3 1, studium generale m 1,0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 31 bis 34 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu sind aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzuschließen (außer studium generale). Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen. Zwei weitere Fächer der Blöcke 1 und 2 und weitere Fächer aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS 1449

20 Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung in der Studienrichtung Informationstechnik Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF 01. Nachrichtentechnik I K3 * 1, Schaltkreisentwurf K3 * 2,0 03. Hochfrequenztechnik I K3 * 2,0 04. Elektronische Schaltungstechnik K2 * 1,25 0 Rechnertechnik K3 * 2,5 0 Digitale Systeme K2 1,25 Block 1 0 Digitale Signalverarbeitung K3 1,25 0 Elektronische Messtechnik K3 * 1,25 Block Systementwurf m * 1, Entwurfssysteme m * 1,5 11. Integrierte Schaltungstechnik K3 * 1,25 Block Datenkommunikation K3 1, Nachrichtentechnik II K3 1,5 14. Hochfrequenztechnik II K2 0,75 1 studium generale m 1,0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzuschließen (außer studium generale). Ebenso ist eine Fachprüfung im studium generale gefordert. Weitere Fächer der Blöcke 2 und 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS 1450

21 Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung in der Studienrichtung Mikrosystem- und Gerätetechnik Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF 01. Gerätekonstruktion K3 * 2,0 02. Mikrosystemtechnik m * 1,5 03. Zuverlässigkeit/Qualitätssicherung K3 1, Elektronische Schaltungstechnik K2 * 1,25 0 Sensoren und Sensorsignalauswertung K3 * 1,25 0 Werkstoffe und Technologien der Mikrosystem- und Gerätetechnik m * 2,0 Block 1 0 Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) K3 * 1,25 0 Mikroprozessorsysteme K3 * 1, Elektrische Antriebe m * 1, Technische Optik K2 1, CAD m * 1,25 Block Eingrößenregelung K3 * 1,5 13. Integrierte Schaltungstechnik K3 * 1, Industrielle Elektronik m * 1,25 1 ASIC-Entwurf m * 1,25 1 Optoelektronik K3 * 1,0 1 Geräte der Automatisierungstechnik K3 * 1,5 Block 3 1 Prozessmesstechnik K3 * 1, studium generale m 1,0 Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 33 bis 36 SWS (einschließlich studium generale) zu belegen. Dazu sind aus dem Block 1 zwei Fächer und aus dem Block 2 ein Fach auszuwählen und jeweils mit einer Fachprüfung abzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen. GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS 1451

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