Studienordnung. Studiengang Kommunikations- und Medientechnik. an der Fachhochschule Jena

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienordnung. Studiengang Kommunikations- und Medientechnik. an der Fachhochschule Jena"

Transkript

1 1 Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medientechnik an der Fachhochschule Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 331) erlässt die Fachhochschule Jena auf der Grundlage der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Erlass vom... genehmigten Prüfungsordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medientechnik folgende Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medientechnik. Der Rat des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik hat am die Studienordnung beschlossen; der Senat der Fachhochschule Jena hat am der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am... dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zulassung zum Studium 3 Dauer und Gliederung des Studiums 4 Lehrveranstaltungen 5 Praxissemester 6 Leistungsnachweise 7 Fristen und Verlust des Prüfungsanspruchs 8 Inkrafttreten 9 Gleichstellung Anlagen : 1. Studienplan Grundstudium 2. Studienplan Hauptstudium/ Pflichtfächer 3. Studienplan Hauptstudium/ Wahlpflichtfächer 1 Geltungsbereich (1) Für den Studiengang Kommunikationsund Medientechnik (KMT) gilt nachfolgende Studienordnung, im folgenden abgekürzt "SO. (2) Sie regelt gemeinsam mit der Prüfungsordnung des vorgenannten Studienganges, im folgenden abgekürzt "PO, und der Rahmenprüfungsordnung der Fachhochschule Jena, im folgenden abgekürzt RPO, Ziele, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studienganges Kommunikationsund Medientechnik, an der Fachhochschule Jena. 2 Zulassung zum Studium (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium im Studiengang KMT sind nach dem Thüringer Hochschulgesetz, 67: die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Vorbildung. eine abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf oder ein Vorpraktikum im Umfang von mindestens 12 Wochen. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann ein fehlendes Vorpraktikum in vorlesungsfreien Zeiten des Grundstudiums nachgeholt werden. (3) Ausbildungsziel des Vorpraktikums ist die Aneignung von Grundkenntnissen und Fertigkeiten - im Umgang mit Werkstoffen und Bauelementen der Elektrotechnik/ E- lektronik - der Informatik (Hard- und Software) - zum Produktionsablauf elektrotechnischer Erzeugnisse. (4) Ausbildungsinhalte sind z.b. - Aufbau- und Verbindungstechniken der Elektronik und Gerätetechnik, - Anfertigung und Auswertung technischer Dokumentationen, - Aufbau einfacher elektronischer Versuchsschaltungen - Software- Entwicklungen. (5) Als Nachweis ist eine schriftliche Bestätigung der Praxiseinrichtung über Dauer und Inhalt des Vorpraktikums zu erbringen sowie ein Tätigkeitsbericht des Bewerbers.

2 3 Dauer und Gliederung des Studiums (zu 2, 3 und 5 der RPO) (1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Sie umfasst die theoretischen und praktischen Studiensemester sowie die Prüfungen und die Diplomarbeit. Ein Vorpraktikum gehört nicht zur Regelstudienzeit. (2) Theoretische Studiensemester sind das erste bis vierte und das sechste bis siebente Semester des Studienganges. Das praktische Studiensemester ist das fünfte Semester. Im achten Studiensemester finden 10 Semester- Wochenstunden weiterführende Lehrveranstaltungen nach einem Sonderplan statt und es wird die Diplomarbeit angefertigt. (3) Zum Grundstudium gehören das erste bis dritte Semester, zum Hauptstudium das vierte bis achte Semester. Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang der Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich ist in den Anlagen 1 und 2 festgelegt; Anlage 3 beinhaltet das Fächerangebot im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums.. (4) Im 4. und im 7. Semester wird eine Projektarbeit im Laufe des jeweiligen Semesters in je einem Lehrfach mit mindestens 4 SWS Umfang angefertigt und als alternative Prüfungsleistung bewertet. Während des Grund- und des Hauptstudiums wird jeweils eine Pflichtexkursion durchgeführt (5) Der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums wird durch das Vordiplomzeugnis (PO, Anlage 2) nachgewiesen. Die dazu erforderlichen Fachprüfungen sind bis zum Ende des fünften Studiensemesters erstmals vollständig abzulegen. (6) Die Leistungsnachweise für das Hauptstudium müssen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Regelstudienzeit erstmals vollständig erbracht sein. Andernfalls ist eine verbindliche Studienberatung nach ThürHG, 20 (5) durchzuführen. 4 Lehrveranstaltungen (1) Ein Semester wird mit 30 Semesterwochenstunden im Pflicht- und Wahlpflichtbereich geplant; der Anteil der Wahlpflichtfächer ist aus den Studienplänen, Anlagen 1 und 2, zu entnehmen. (2) Lehrveranstaltungen in den einzelnen Studiensemestern, Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen sowie Art und Umfang der Leistungsnachweise sind in den Studienplänen, Anlagen 1-3, festgelegt. Die Lehrinhalte aller Lehrveranstaltungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern, festgelegt mit einem zeitlichen Gesamtumfang von mindestens 180 Semesterwochenstunden (SWS), sind im jeweiligen Semester nach Maßgabe dieser Studienpläne durch die entsprechenden Leistungsnachweise oder Bescheinigungen entsprechend Anlage 1 der PO sowie 7, 8 und 9 der RPO abzuschließen. (3) Die möglichen Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums sind in Anlage 3 festgehalten. Die Auswahl entsprechend der vorgegebenen Stundenzahl (7 SWS im 6. Fachsemester und 3 SWS im 7. Fachsemester) und der im jeweiligen Semester gegebenen Rahmenbedingungen (Auslastung, Mindestbeteiligung) obliegt dem Studenten. (4) Die Einschreibung erfolgt im Semester vor der beabsichtigten Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung. (5) Als Wahlpflichtfächer werden auch Pflichtfächer des Hauptstudiums der jeweils anderen Studiengänge des Fachbereiches anerkannt. 5 Praxissemester (zu 3 der RPO) (1) Das praktische Studiensemester kann erst begonnen werden, wenn nicht mehr als zwei Leistungsnachweise des Vordiploms noch nicht bestanden sind. (2) Es umfasst 20 Wochen. Davon können bis zu 2 Wochen Lehrveranstaltungen (praxisbegleitende LV) an der Fachhochschule Jena durchgeführt werden. Urlaubs- und Fehltage müssen nachgeholt werden. (3) Zwischen Student und Praxisstelle ist ein Praktikantenvertrag abzuschließen. (4) Das praktische Studiensemester kann erst dann anerkannt werden, wenn alle Leistungsnachweise des Grundstudiums (Vordiplom) erbracht und von den bis zum Ende des vierten Studiensemesters vorgeschriebenen Leistungsnachweisen

3 höchstens zwei nicht erfolgreich abgeschlossen wurden. (5) Der Nachweis über die erfolgreiche Bewertung des praktischen Studiensemesters ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungen des siebenten Fachsemesters. (6) Über die Anerkennung des praktischen Studiensemesters entscheidet das Praktikantenamt. (7) Das Diplomsemester kann nur begonnen werden, wenn von den Leistungsnachweisen des Hauptstudiums höchstens zwei noch nicht erbracht worden sind. (8) Näheres zu den Praxissemestern regelt die "Praktikantenordnung der technischen Fachbereiche an der Fachhochschule Jena" (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1994, S. 410) in der jeweils geltenden Fassung. 6 Leistungsnachweise (zu 10 RPO) (1) Prüfungsleistungen (PL) werden nach Studienplan (Anlage 1-3) bzw. Anlage 1 PO erbracht. Die näheren Bedingungen regelt 4 PO. (2) Alternative Prüfungsleistungen (AL) entsprechend der Studienpläne (Anlage 1-3) werden während des Semesters erbracht. Art und Dauer bzw. die nominale Bearbeitungszeit legen die Lehrkräfte fest und informieren darüber die Studierenden am Semesterbeginn. (3) Alle nach den Studienplänen (Anlagen 1-3) geforderten Leistungsabschlüsse müssen einzeln erfolgreich erbracht sein. Sie sind erfolgreich erbracht, wenn sie mit der Note ausreichend (4,0) oder besser bewertet werden. (4) Laborscheine (Lab) dienen dem Nachweis der Teilnahme und des positiven Abschlusses an einem Laborpraktikum. Über den Umfang des Laborpraktikums (Anzahl und Art der Versuche) sind die Studierenden bei Semesterbeginn durch die Lehrkräfte zu informieren. Entsprechend der Studienpläne (Anlage 1-3) können die Ergebnisse des Laborpraktikums Prüfungsvorleistung oder Voraussetzung für die Erteilung der Endnote sein oder als AL in die Semesternote eingehen (s. PO 4 Abs. 4). (5) Für jedes Lehrfach wird entsprechend der Prüfungsleistungen, die in den Studienplänen (Anlage 1-3) festgelegt sind, eine Fachnote gebildet. 7 Fristen und Verlust des Prüfungsanspruches (zu 29 RPO) (1) Die Leistungsnachweise für das Grundstudium und die Nachweise über die Teilnahme an den Pflichtexkursionen nach 3 (4) müssen nach 3 (5) SO, die für das Hauptstudium nach 3 (6) SO erbracht sein. (2) Für Wiederholungsprüfungen ist die Fristenregelung nach 7 (1) PO einzuhalten. (3) Für die Beantragung der Ausgabe eines Diplomthemas ist 10 (10) der PO zu beachten. (4) Hat der Studierende die o.g. Fristenregelungen nicht eingehalten, so gelten die ausstehenden Prüfungsleistungen als erstmals nicht bestanden, es sei denn, der Kandidat hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die Wiederholungsprüfungen erfolgen nach 7 PO. 8 Inkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im "Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst" folgenden Monats in Kraft. (2) Diese Studienordnung gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2001/ 02 im ersten Studiensemester des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik aufgenommen haben.

4 9 Gleichstellung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Die Rektorin der Fachhochschule Jena Der Dekan des Fachbereiches Elektrotechnik und Informationstechnik Prof. Dr. G. Beibst Prof. Dr. sc. M. Schmidt

5 FH Jena Anlage 1 Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik Studiengang Kommunikations- und Medientechnik Grundstudium Fach Nr. Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester Fachprüfungen Pflichtfächer V Ü P LN V Ü P LN V Ü P LN E 011, 012 Mathematik I, II 6 4 PL/ PL/120 Mathematik E 013 Numerische Mathematik 2 1 AL E 021, 022 Physik I, II PL/120 Physik E 031, 032 Informatik I, II 4 2 PL/ AL Informatik E 033 Informatik III 1 1 AL E 051, 052, Elektrotechnik I, II, III 2 2 PL/ PL/ PL/90 Elektrotechnik 053 E 041 Werkstoffe der ET AL Werkstoffe und Bauelemente der Elektrotechnik E 043 Elektronische Bauelemente 3 2 PL/90 E 090 Geräteelemente 2 2 AL Gerätetechnik E 093 Gerätekonstruktion 2 1 AL E 063 Digitale Schaltungstechnik I 2 E 073 Signal- und Systemtheorie 3 2 PL/90 Signal- und Systemtheorie E 083 Messtechnische Grundlagen 2 AL E 085 Regelungstechnik PL/90 Regelungstechnik Wahlpflichtfächer E 091 Fachsprache (Englisch, Französisch, Russisch) 2 2 PL/90 Fachsprache (Englisch, Französisch, Russisch) SWS Summe 90 SWS Wahlfächer Arbeits- und Lerntechnik 1 1 MATLAB 1 1 AL V Vorlesung Ü Übung PL Prüfungsleistung P Praktikum AL Alternative Prüfungsleistung (Klausur, Beleg, Protokoll) im Semester LN Leistungsnachweis Die Praktika werden mit je einer Studienleistung (unbenoteter Schein) abgeschlossen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Ausnahme: E 052/ E 053 mit Praktikum als Voraussetzung für die Erteilung der Endnote.

6 FH Jena - Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik Anlage 2 Studiengang Kommunikations- und Medientechnik Hauptstudium Fach Nr. Pflichtfächer 4. Semester Semester 7. Semester 8. Fachprüfungen V Ü P LN V Ü P LN V Ü P LN E 201, 202 Betriebswirtschaft I, II 2 2 PL/120 Betriebswirtschaft E 210 Analoge Schaltungstechnik 2 2 PL/90 2 AL Schaltungstechnik E 063, 220 Digitale Schaltg.Technik I, II PL/120 E 083, 231 Elektr. Mess- u. Prüftechnik 2 1 PL/90 P D Elektrische Messtechnik E 260 Signalverarbeitung 2 1 PL/90 R I Signalverarbeitung E 240 Mikroprozessortechnik 2 2 PL/90 A P Mikroprozessortechnik E 270 Elektronikkonstruktion 2 AL X L Elektronikkonstruktion E 205 Entwicklungsmanagement I 2 AL O Entwicklungsmanagement E 281, 282 Digitale Bildverarbeitung I, II S 2 2 AL 2 1 PL/90 M Digitale Bildverarbeitung E 250 Optische Signalübertragung S 3 1 AL S Nachrichtenübertragung E 400 Einführung in die Nachrichtentechnik 2 AL E E E 431 Übertragungstechnik M PL/90 M E 440 Hochfrequenztechnik 1 1 E 2 2 PL/90 E Hochfrequenztechnik E 421 Nachrichtensysteme S 2 AL S Kommunikationsnetze E 570 Lokale Netze T 3 AL T E 700, E Digitale Audiotechnik E 2 1 PL/90 E Audio/ Video- Technik 720 Digitale Videotechnik I R 2 1 PL/90 R E 710, E Computergrafik/ VR 2 2 AL Interaktive Medien 741 Interaktive Medien/ Autorensysteme 1 2 AL E 770 Komplexpraktikum KMT 4 AL Komplexpraktikum KMT E 780 Internet- Technologie 1 2 AL Internet- Technologie E 940 Datenbanken I 1 1 AL Datenbanken I SWS 30 *) **) Summe 90 SWS (Pflicht + Wahlpflichtfächer) V Vorlesung LN Leistungsnachweis Ü Übung PL Prüfungsleistung P Praktikum AL Alternative Prüfungsleistung (Klausur, Beleg, Protokoll) im Semester Die Praktika werden mit je einer Studienleistung (unbenoteter Schein) abgeschlossen. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Ausnahme: E 210 sowie als Voraussetzung für die Erteilung der Endnote bei E 431 und E 440 *) incl. Studienabschnitt mit 60 h weiterführender Lehrveranstaltungen "en bloc" nach separatem Plan **) incl. Studienabschnitt mit 10 SWS weiterführender Lehrveranstaltungen nach Sonderplan

7 Anlage 3 FH Jena Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik Studienplan für das Hauptstudium des Studienganges Kommunikations- und Medientechnik Wahlpflichtfächer Fach- Nr. Lehrfach Semester SWS PVL Prüfungen/ Leistungen V Ü P V Ü P Art Dauer E 890 Digitale Regelung/ Fuzzy- Regelung Lab PL 90' E 840 Ausgewählte Kapitel der analogen Schaltungstechnik Lab SL E 242 Mikroprozessortechnik II PL 90' E 600 Digitale Nachrichtentechnik PL 90' E 867 Informations- und Codierungstheorie PL 90' E 857 Fernsehtechnik PL 90' E 730 Desk Top Publishing SL E 205 Marketing AL E 920 Anlagenautomatisierung AL E 350 Sensorik PL 90' E 351 Aktorik PL 90' E 370 EMV/ Schutz- und Sicherheitstechnik Lab AL E 721 Digitale Videotechnik II Lab AL E 815 Optoelektronik Lab PL 90' E 850 Hochfrequenzmesstechnik AL E 863 Entwurf analoger und digitaler Filter AL E 860 Sonderprobleme der HF- Technik AL E 940 Datenbanken II SL E 330 Lasertechnik AL E 980 Portable Betriebssysteme AL E 985 Objektorientierte graphische Programmierung AL s.a. Studienordnung 4 (5) PVL: Prüfungsvorleistung als Voraussetzung zur Erteilung der Endnote Wahlfächer E 905 Technisches Englisch (Unicert II) PL 120' E 906 Technisches Englisch (Unicert III) PL 180 E 950 Volkswirtschaftslehre PL 120' E 953 Unternehmensführung PL 90' E 967 Wirtschaftsrecht PL 90' E 970 Urheber- und Medienrecht AL E 993 Technikgeschichte SL

Studienordnung für den Studiengang. Technische Informatik. an der Fachhochschule Jena.

Studienordnung für den Studiengang. Technische Informatik. an der Fachhochschule Jena. 1 Studienordnung für den Studiengang Technische Informatik an der Fachhochschule Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik an der Fachhochschule Jena

Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik an der Fachhochschule Jena Studienordnung für den Studiengang lektrotechnik an der Fachhochschule Jena Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 07.

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Erste Änderung der Diplomprüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79

Mehr

Reakkreditierungsantrag Cluster Fakultät N Anhang D Teil 5 / 6. Studienordnung

Reakkreditierungsantrag Cluster Fakultät N Anhang D Teil 5 / 6. Studienordnung Studienordnung für die Bachelor-Studiengänge Physikalische Technologien, Präzisionsmaschinenbau, Elektrotechnik/Informationstechnik der, HAWK FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen Seite 1 Geltungsbereich

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz

Mehr

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Elektrotechnik an der Technischen Universität Chemnitz Vom 22.

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Elektrotechnik an der Technischen Universität Chemnitz Vom 22. Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Elektrotechnik an der Technischen Universität Chemnitz Vom 22. November 2005 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Studienordnung für den Studiengang Ausgabe Architektur 14/2011 erarb. Dez./Einheit Telefon Datum Fak. A

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Biochemie/Molekularbiologie mit Abschluß Diplom einschließlich Änderung vom März 2002

Studienordnung für den Studiengang Biochemie/Molekularbiologie mit Abschluß Diplom einschließlich Änderung vom März 2002 Friedrich-Schiller-Universität Jena Biologisch-Pharmazeutische Fakultät Studienordnung für den Studiengang Biochemie/Molekularbiologie mit Abschluß Diplom einschließlich Änderung vom März 2002 Gemäß 5

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999

Mehr

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2

Mehr

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15.07.2015 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik

Mehr

FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung

FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung FH PUBLICA 2 / 2016, 01.02.2016 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Studienplan für den Bachelor- Studiengang Elektrotechnik der Fachhochschule Bingen vom 11.01.2016 18

Mehr

Fachprüfungsordnung für den wissenschaftlichen Diplomstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Universität Erlangen-Nürnberg

Fachprüfungsordnung für den wissenschaftlichen Diplomstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Universität Erlangen-Nürnberg Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Bachelor Elektrotechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft

Mehr

TH Publica Öffentliche Bekanntmachung

TH Publica Öffentliche Bekanntmachung TH Publica Öffentliche Bekanntmachung TH Publica 4 / 2017, 28.02.2017 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Studienplan für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Technischen Hochschule Bingen 19 Studienplan

Mehr

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am 15.07.2015 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 2006

Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 2006 Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 2006 Lesefassung vom 6. Juli 2010 Auf Grund von Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Fachwissenschaftliche Grundlagen des Mathematikunterrichts

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Fachwissenschaftliche Grundlagen des Mathematikunterrichts Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Fachwissenschaftliche Grundlagen des Mathematikunterrichts vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für

Mehr

Studien-und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München vom 02. November 2001

Studien-und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München vom 02. November 2001 Studien-und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule München vom 02. November 2001 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, 60 Abs. 3, 72 Abs. 1, 81 Abs. 1, 84 Abs. 2

Mehr

vom 15. Juli Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Die Bachelorarbeit ist mündlich zu präsentieren.

vom 15. Juli Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Die Bachelorarbeit ist mündlich zu präsentieren. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Regensburg vom 15. Juli

Mehr

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 i. V. m. 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr.11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer

Mehr

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik Vom 21. März 2000

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik Vom 21. März 2000 Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz Nr.

Mehr

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Regionalmanagement (Bachelor of Arts) am Fachbereich Wirtschaft, gültig ab WS 2004/05. Die folgenden fachspezifischen

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Elektrotechnik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 04.03.2003

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Universität Chemnitz Vom 18.

Studienordnung für den Diplomstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Universität Chemnitz Vom 18. Studienordnung für den Diplomstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Universität Chemnitz Vom 18. Dezember 2003 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im

Mehr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur. Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur. Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat

Mehr

Fachhochschule Eberswalde

Fachhochschule Eberswalde Fachhochschule Eberswalde Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik - gültig ab WS 2001 / 2002 Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Holztechnik - 2 - Prüfungsordnung für den Studiengang Holztechnik

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 4/2006, S. 426

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 4/2006, S. 426 Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 4/006, S. 46 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energiesystemtechnik an der Fachhochschule Flensburg vom

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschafslehre/Technik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschafslehre/Technik Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschafslehre/Technik vom 16. Dezember 1998 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizintechnik

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizintechnik Amtliche Bekanntmachung Nr. 78/2017 Veröffentlicht am: 19.06.2017 Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizintechnik

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs.

Mehr

geändert durch Satzung vom 29. September 2003 (KWMBl II 2004 S. 710) 4. März 2004 (KWMBl II S. 1681) 4. August August 2008

geändert durch Satzung vom 29. September 2003 (KWMBl II 2004 S. 710) 4. März 2004 (KWMBl II S. 1681) 4. August August 2008 Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen

Mehr

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Informationstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering vom

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik Informationstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering vom Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik Informationstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering vom 24.07.2013 Version 5 40-EIFB Vorpraktikum 41-EIFB Aufbau des Studiengangs 42-EIFB Praktisches

Mehr

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 10 /S. 88 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor- Studiengängen

Mehr

Mitteilungen. X/ Juli Diplomprüfungsordnung. für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement

Mitteilungen. X/ Juli Diplomprüfungsordnung. für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement Mitteilungen X/2001 19. Juli 2001 Herausgeber: Die Rektorin der Evangelischen Fachhochschule Berlin Teltower Damm 118-122 14167 Berlin Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 32) vom 22. Dezember 2015

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 32) vom 22. Dezember 2015 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 32) vom 22. Dezember 201 Lesefassung vom 22. November 2018 (nach 13. Änderungssatzung) Auf Grund von 8 Abs. in Verbindung

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Bachelor Kommunikationsinformatik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik

Mehr

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte. Prüfungsordnung Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom.. Der Rektor der Hochschule Bremen hat am... 200.. gemäß 110 Abs. 2 des Bremischen

Mehr

(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet:

(1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet: B. Besonderer Teil 28 Verwendete Abkürzungen (1) Für die Lehrveranstaltungen werden folgende Abkürzungen verwendet: V = Vorlesung Ü = Übung L = Labor/Studio S = Seminar P = Praxis FW = Freie Werkstatt

Mehr

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421 Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie- an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Medienwirtschaft -in der Fassung der Ersten Änderung- Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 363. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 363. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 363. Sitzung des Senats am 18.01.2017 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Ulrich Brecht

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik vom 29. November 2000 Hinweis: Diese Ordnung ist von der Hochschule beschlossen und dem Ministerium

Mehr

Regelstudien- und Prüfungsplan des Dualen Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik

Regelstudien- und Prüfungsplan des Dualen Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik Regelstudien- und Prüfungsplan des Dualen Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik Nr. Pflichtmodule 1. Semester 2. Semester 3. Semester S (1. 3. S.) A SWS PVL PL C A SWS PVL PL C A SWS PVL PL C SWS C 1. Mathematik

Mehr

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der. Sitzung des Senats am 5.07.05 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999 Aufgrund

Mehr

1. In 3 entfällt Absatz 3. Die nachfolgende Nummerierung wird entsprechend angepasst.

1. In 3 entfällt Absatz 3. Die nachfolgende Nummerierung wird entsprechend angepasst. Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Satzung vom 20.09.200 zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den interdisziplinären Studiengang Mechatronik vom 08.09.2001

Mehr

Bachelorstudiengang Elektronik und Informationstechnik (EL-B)

Bachelorstudiengang Elektronik und Informationstechnik (EL-B) 7 Bachelorstudiengang Elektronik und Informationstechnik (EL-B) () Gesamtumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen en beträgt 60 Semesterwochenstunden und

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik - Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering

Bestimmungen. für den. Studiengang Elektrotechnik - Energietechnik und Erneuerbare Energien. Abschluss: Bachelor of Engineering SPO Bachelorstudiengang: Elektrotechnik Energietechnik und Erneuerbare Energien Teil B Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik - Energietechnik und Erneuerbare Energien Abschluss: Bachelor of Engineering

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 170

Mitteilungsblatt Nr. 170 Mitteilungsblatt Nr. 170 Ergänzung des Mitteilungsblattes Nr. 87 vom 05.03.2003 (Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen) Der Präsident 27.04.2009 Mitteilungsblatt

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Bestimmungen. für den

Bestimmungen. für den Bestimmungen für den Studiengang: Elektrotechnik Sensorik Abschluss: Bachelor of Engineering (B. Eng.) vom 2.07.201 Version 5 -ESTB Vorpraktikum -ESTB Aufbau des Studienganges 5-ESTB Praktisches Studiensemester

Mehr

3. Änderung der S t u d i e n o r d n u n g für den Diplomstudiengang Medientechnologie

3. Änderung der S t u d i e n o r d n u n g für den Diplomstudiengang Medientechnologie Technische Universität Ilmenau Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik 3. Änderung der S t u d i e n o r d n u n g für den Diplomstudiengang Medientechnologie 11.05.2004 (Senat) Gemäß 5 Abs.

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2011 2. August 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 9 Vierte Änderung der Studienordnung für den

Mehr

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences 23. Jahrgang, Nr. 8 Seite 1 11. April 2002 INHALT Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik des Fachbereichs II der Technischen Fachhochschule

Mehr

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) bereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (SO Wirtschaftsmathematik)

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik vom 08. November 2000 Hinweis: Diese Ordnung ist von der Hochschule beschlossen und dem Ministerium für Wissenschaft,

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai 1999 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Zugangsvoraussetzung Inhaltsübersicht 4 Studienbeginn 5 Inhalt

Mehr

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom 31.08.2008 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 31.08.2008 gemäß 110 Absatz 3 des

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Technische Physik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11,

Mehr

37 Bachelorstudiengang Medieninformatik

37 Bachelorstudiengang Medieninformatik 37 Bachelorstudiengang Medieninformatik (Version f. Studierende, die ihr Bachelorstudium bis einschließlich Sommersemester 2005 begonnen haben) () Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des

Mehr

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10 Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der Fachhochschule

Mehr

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer

Mehr

Reakkreditierungsantrag Cluster Fakultät N Anhang D Teil 6 / 6. Studienordnung

Reakkreditierungsantrag Cluster Fakultät N Anhang D Teil 6 / 6. Studienordnung Studienordnung für die Master-Studiengänge Optical Engineering/Photonics, Präzisionsmaschinenbau und Elektrotechnik/Informationstechnik der, HAWK FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen Seite 1 Geltungsbereich

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 2006

Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 2006 Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 6 Lesefassung vom 6. Juli 1 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet.

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet. Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 317. Sitzung des Senats am 20. Juni 2012 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Bachelor Kommunikationsinformatik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Energie- und Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering

Bestimmungen. für den. Studiengang Energie- und Automatisierungstechnik. Abschluss: Bachelor of Engineering Bestimmungen für den Studiengang Energie- und Automatisierungstechnik Abschluss: Bachelor of Engineering ersion.0 0-E/b orpraktikum -E/b Aufbau des Studiengangs -E/b Praktisches Studiensemester 3-E/b Lehrveranstaltungen,

Mehr

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 8. Sitzung des Senats am 5.07.05 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von

Mehr

Kaiserslautern, den Prof. Dr. Thomas Reiner Dekan des Fachbereiches Angewandte Ingenieurwissenschaften Hochschule Kaiserslautern

Kaiserslautern, den Prof. Dr. Thomas Reiner Dekan des Fachbereiches Angewandte Ingenieurwissenschaften Hochschule Kaiserslautern Zweite Änderungsordnung für die Prüfungsordnung der Bachelor-Studiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau, Mechatronik und Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Kaiserslautern

Mehr

für den Diplomstudiengang Mathematik

für den Diplomstudiengang Mathematik Dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde die folgende Ordnung angezeigt. Sie ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Bachelor Elektrotechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und

Mehr

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) Studienordnung. für die. an der. Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH)

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) Studienordnung. für die. an der. Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) Studienordnung für die Studiengänge Computertechnik/Automatisierungstechnik, Elektrotechnik/Elektronik und Kommunikationstechnik des Fachbereiches Elektrotechnik

Mehr

DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG DER ABTEILUNG V - PRODUKTION UND MEDIENWIRTSCHAFT der DER HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM IN MÜNCHEN

DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG DER ABTEILUNG V - PRODUKTION UND MEDIENWIRTSCHAFT der DER HOCHSCHULE FÜR FERNSEHEN UND FILM IN MÜNCHEN Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998 (GVBl S. 740, zuletzt geändert durch 18 des

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Es wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgende Fassung der im Amtsblatt veröffentlichten Fassung einschließlich der im Verkündungsblatt der Technischen U niversität Ilmenau veröffentlichten Ersten Änderung

Mehr

Studienplan für den Bachelor- Studiengang Elektrotechnik der Fachhochschule Bingen vom 3. Mai 2007

Studienplan für den Bachelor- Studiengang Elektrotechnik der Fachhochschule Bingen vom 3. Mai 2007 Studienplan für den Bachelor- Studiengang Elektrotechnik der Fachhochschule Bingen vom 3. Mai 2007 Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 2 Technik, Informatik und Wirtschaft hat auf Grund von 20 HochSchG

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Schulgarten

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Schulgarten Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Schulgarten vom 27. Januar 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vom WS 2007/08 ab das Studium aufnehmen.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vom WS 2007/08 ab das Studium aufnehmen. Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen

Mehr

Studienordnung Bachelorstudiengang WI Informationstechnik 1

Studienordnung Bachelorstudiengang WI Informationstechnik 1 Studienordnung Bachelorstudiengang WI Informationstechnik 1 Studienordnung (SO-B.Sc.-WI(IT)) für den Bachelor-Studiengang (Informationstechnik) Bachelor of Science des Fachbereiches an der Fachhochschule

Mehr

43 Bachelorstudiengang Medieninformatik

43 Bachelorstudiengang Medieninformatik 43 Bachelorstudiengang Medieninformatik (Version f. Studierende, die ihr Studium ab Wintersemester 2005/06 beginnen) (1) Der Gesamtumfang für den Abschluss des Studiums erforlichen Lehrveranstaltungen

Mehr

Fachprüfungsordnung für den wissenschaftlichen Diplomstudiengang Mechatronik an der Universität Erlangen-Nürnberg

Fachprüfungsordnung für den wissenschaftlichen Diplomstudiengang Mechatronik an der Universität Erlangen-Nürnberg Fachprüfungsordnung für den wissenschaftlichen Diplomstudiengang Mechatronik an der Universität Erlangen-Nürnberg Vom 17. September 001 Aufgrund von Art. 6 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Geltungsbereich

Inhaltsübersicht. 1 Geltungsbereich Studienordnung für das zweite Hauptfach Sportgerätetechnik des Kombinationsprofils erstes Hauptfach Sportwissenschaft und zweites Hauptfach Sportgerätetechnik im Magisterstudiengang an der Technischen

Mehr

NBl. HS MSGWG. Schl.-H. Nr. 3/2016, S. 60 vom 14. Juli 2016 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Hochschule Flensburg: 20.

NBl. HS MSGWG. Schl.-H. Nr. 3/2016, S. 60 vom 14. Juli 2016 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Hochschule Flensburg: 20. NBl. HS MSGWG. Schl.-H. Nr. 3/2016, S. 60 vom 14. Juli 2016 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Hochschule Flensburg: 20. April 2016 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang

Mehr

D I P L O M - S T U D I E N O R D N U N G

D I P L O M - S T U D I E N O R D N U N G D I P L O M - S T U D I E N O R D N U N G (Satzung des Fachbereiches Wirtschaft) für den Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Flensburg Aufgrund des 84 Hochschulgesetz (HSG) in der Fassung

Mehr