Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner

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1 Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Stand: Juli 2011 Martin Eckmann IHK Nürnberg für Mittelfranken

2 Agenda Informationen zum Neuordnungsverfahren Übersicht neue Ausbildungsverträge Warum diese Neuordnung? Berufsstruktur Übergänge zu den neuen Berufen Einsatzbereiche Beschulung Ausbildungsinhalte Werkstattpraktikum Prüfungsstruktur Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 2

3 Erlass Hauptverfahren Vorverfahren Initiativen aus der Wirtschaft: Betriebe, Kammern, Gewerkschaften, Verbänden BiBB-Vorverfahren mit AG-/AN-Sachverständigen Benennung SV KWB, DGB Eckdatenberatungen Sozialpartner Eckdatenvorschlag Stellungnahme KWB, DGB Antragsgespräch Koordinierungsausschuss Bund-Länder Ausbildungsordnungsentwurf Sachverständige Bund Rahmenlehrplanentwurf Sachverständige Länder Benennung SV KWB, DGB Gemeinsame Sitzung SV Bund/Länder Stellungnahme KWB, DGB Ausschüsse des BiBB, Koordinierungsausschuss Bund-Länder Rechtsförmliche Prüfung, Erlass, Veröffentlichung Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 3

4 Festsetzung des Eckwertes Ausbildungsdauer im Antragsgespräch auf 3 Jahre Option der Eckwerteänderung auf 3,5 Jahre, wenn eine Änderung aufgrund des Umfangs der erarbeiteten Inhalte erforderlich gesehen wird Verfahren war bis zur Klärung der Ausbildungsdauer ausgesetzt Entscheidung diesbezüglich war nicht vor Juni 2011 zu erwarten Erlass der VO am 21. Juni 2011 Inkrafttreten der VO am Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 4

5 Neue Ausbildungsverträge (I) Technischer Zeichner/Technischer Produktdesigner Technischer Zeichner Technischer Produktdesigner Quelle: DIHK Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 5

6 Neue Ausbildungsverträge (II) Technischer Zeichner 2006 bis 2009 nach Fachrichtungen FR Elektrotechnik FR Heizung,Klima,Sanitär FR Holz FR Maschinen- und Anlagetechnik FR Stahl- und Metallbautechnik keine FR-Angabe Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung zum 30.9 Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 6

7 Warum diese Neuordnung? Inhalte des Technischen Zeichners dringend überarbeitungsbedürftig Überschneidungen zum Technischen Produktdesigner Zusammenführung beider Berufe sinnvoll Zusammenführung erfordert eine neue Schneidung und neue Strukturierung der Berufe Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 7

8 Maschinen- und Anlagentechnik Heizungs-, Klimaund Sanitärtechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnik Holztechnik Bisherige Berufsstruktur Technischer Zeichner Beruf mit Fachrichtungen Technischer Produktdesigner Monoberuf A U S B I L D U N G S J A H R A U S B I L D U N G S J A H R Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 8

9 Übergänge zu den neuen Berufen Verordnung 1994 (2000) Verordnung 2011 Technischer Zeichner Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnik Holztechnik Maschinen- und Anlagentechnik Verordnung 2005 Technischer Produktdesigner Monoberuf Technischer Systemplaner Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnische Systeme Verordnung 2011 Technischer Produktdesigner Produktgestaltung und -konstruktion Maschinen- und Anlagenkonstruktion Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 9

10 Neue Berufsstruktur Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Produktgestaltung und -konstruktion Maschinenund Anlagenkonstruktion Versorgungsund Ausrüstungstechnik Elektrotechnische Systeme Stahl- und Metallbautechnik berufsprofilgebende Qualifikationen in den Fachrichtungen weitere berufsprofilgebende Qualifikationen gemeinsame integrative + gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 10

11 Einsatzbereiche Technischer Produktdesigner Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion Maschinen- und Anlagenkonstruktion Berufliche Tätigkeitsfelder Automobil-, Flugzeug-, Möbelund Innenausbau, Medizintechnik sowie Konsumgüterund Verpackungsindustrie Maschinen- und Anlagenbau, Apparatebau, Schiff-, Fahrzeugund Flugzeugbau, Verpackungsindustrie Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 11

12 Einsatzbereiche Technischer Systemplaner Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Berufliche Tätigkeitsfelder Konstruktions- und Planungsbüros der Gebäude- und Anlagentechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnische Systeme Konstruktions- und Planungsbüros von Betrieben des Stahl-, Fassaden- und Metallbaus Ingenieur- und Planungsbüros zur Herstellung, Montage und Betrieb von gebäude- und anlagentechnischen Einrichtungen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 12

13 Beschulung Aj. Technischer Produktsdesigner Technischer Systemplaner Produktgestaltung und -konstruktion Maschinenund Anlagenkonstruktion Versorgungsund Ausrüstungstechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnische Systeme 1 Lernfelder 1 4 wurden identisch formuliert. Gemeinsame Beschulung beider Berufe im 1. Ausbildungsjahr möglich Aufteilung der Beschulung beim Technischen Systemplaner nach Fachrichtungen ab dem 2. Ausbildungsjahr Aufteilung der Beschulung beim Technischen Produktdesigner nach Fachrichtungen im 3. Ausbildungsjahr. Die Lernfelder 5 8 wurden identisch formuliert Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 13

14 Sachliche Gliederung Gliederung des Ausbildungsrahmenplans systematische Auflistung aller Ausbildungsinhalte: gemeinsame integrative Qualifikationen gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen weitere berufsprofilgebende Qualifikationen berufsprofilgebende Qualifikationen in den Fachrichtungen Zeitliche Gliederung in Zeitrahmen Zusammenfassung von Ausbildungsinhalten in Zeitrahmen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 14

15 Sachliche Gliederung (I) Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner Gemeinsame Qualifikationen (Abschnitte A und E bzw. F) Integrative Qualifikationen 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4. Umweltschutz 12 Monate 5. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken 6. Arbeitsplanung und -organisation 7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen 8. Kundenorientierung Berufsprofilgebende Qualifikationen 1. Erstellen und Anwenden technischer Dokumente 2. Rechnergestützt konstruieren 3. Unterscheiden von Werkstoffen 4. Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagtechniken 5. Ausführen von Berechnungen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 15

16 Sachliche Gliederung (II) Technischer Produktdesigner Berufsspezifische Qualifikationen (Abschnitt B) Weitere berufsprofilgebende Qualifikationen 1. Beurteilen von Werk- und Hilfsstoffen 2. Produktentwicklung 2.1 Produktentstehungsprozess 2.2 Planen und Konzipieren von Bauteilen und Baugruppen 2.3 Entwerfen, Ausarbeiten und Berechnen von Bauteilen und Baugruppen 3. Auswählen von Fertigungs- und Fügeverfahren sowie Montagetechniken Technischer Systemplaner Berufsspezifische Qualifikationen (Abschnitt B) Weitere berufsprofilgebende Qualifikationen 1. Beurteilen von Werkstoffen und Korrosionsschutzverfahren 2. Beurteilen von Montage- und Fügeverfahren 3. Erstellen technischer Unterlagen 4. Anfertigen von Skizzen 4. Ausführen von Simulationen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 16

17 Sachliche Gliederung (III) Technischer Produktdesigner Fachrichtungsbezogene Qualifikationen (Abschnitt C und D) Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion 1. Gestalten und Entwerfen von Objekten 2. Konstruieren von Freiformflächen 3. Konstruieren von Objekten 4. Simulation und Präsentation Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion 1. Ändern und Prüfen von Werkstoffeigenschaften 2. Erstellen von Konstruktionen 3. Fertigungstechnik 4. Füge- und Montagetechnik 5. Steuerungs- und Elektrotechnik Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 17

18 Sachliche Gliederung (IV) Technischer Systemplaner Fachrichtungsbezogene Qualifikationen (Abschnitt C,D und E) Fachrichtung Versorgungsund Ausrüstungstechnik 1. Erstellen technischer Unterlagen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik 2. Ausführen von Detailkonstruktionen 3. Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen 4. Anfertigen von technischen Dokumentationen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik 5. Ausführen technischer Berechnungen 6. Beurteilen von Systemkomponenten Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik 1. Erstellen technischer Unterlagen der Stahl- und Metallbautechnik 2. Entwerfen und Konstruieren 3. Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen 4. Durchführen von Berechnungen 5. Auswählen von Fertigungs- Montage- und Fügeverfahren Fachrichtung Elektrotechnische Systeme 1. Erstellen technischer Unterlagen für elektrotechnische Systeme 2. Ausführen von Berechnungen 3. Beurteilen und Anwenden von Systemkomponenten 4. Ausführen von Detailplänen 5. Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen 6. Anfertigen von technischen Dokumentationen Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 18

19 Zeitliche Gliederung in Zeitrahmen Durch die Zeitrahmen werden die Qualifikationen aus unterschiedlichen Berufsbildpositionen miteinander verzahnt vermittelt Die Zeitrahmen beinhalten in sich geschlossene, meist aufeinander aufbauende berufliche Arbeitshandlungen (z. B. Darstellung von Bauteilen und Baugruppen; Ausbildungsblöcke) Die einem Zeitrahmen zugeordneten Qualifikationen sollen dabei jeweils schwerpunktmäßig vermittelt werden In einer anderen Kombination können die Qualifikationen später erneut aufgegriffen und auf einem höheren Niveau vermittelt werden Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 19

20 Zeitrahmen Technischer Produktdesigner 1. bis 3. Ausbildungshalbjahr Zeit in Monaten Standardberufsbildpositionen Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln Zeitrahmen 1 Einfache Bauteile und Baugruppen darstellen 4-6 Zeitrahmen 2 Technische Dokumente erstellen 4-6 Zeitrahmen 3 Bauteile werkstoff-, fertigungs- und montage- gerecht gestalten und erstellen Zeitrahmen 4 Konstruktionsprozess umsetzen bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion Zeitrahmen 5 Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren Zeitrahmen 6 Produkte entwerfen, gestalten und konstruieren bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion Zeitrahmen 7 Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren Zeitrahmen 8 Technische Erzeugnisse konzipieren, entwerfen und Informationsveranstaltung Neuordnung ausarbeiten Konstruktionsberufe,

21 1. bis 3. Ausbildungshalbjahr Zeit in Monaten Standardberufsbildpositionen Zeitrahmen Technischer Systemplaner Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln Zeitrahmen 1 Darstellen von Bauteilen und Baugruppen 3-5 Zeitrahmen 2 Fertigungs- und Montagetechnik 6-8 Zeitrahmen 3 Technische Dokumente erstellen bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Zeitrahmen 4 Fachspezifische Konstruktion 5-9 Zeitrahmen 5 Projektbezogene Konstruktion Zeitrahmen 6 Fachspezifische Berechnungen bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik Zeitrahmen 7 Fachspezifische Konstruktion Zeitrahmen 8 Projektbezogene Konstruktion bis 7. Ausbildungshalbjahr Fachrichtung Elektrotechnische Systeme Zeitrahmen 9 Elektrotechnische Systeme planen Zeitrahmen 10 Projektbezogene Realisierung 4-8 Informationsveranstaltung Zeitrahmen 11 Neuordnung Elektrotechnische Konstruktionsberufe, Systeme dokumentieren

22 Werkstattpraktikum Offene Ausbildungsinhalte bieten die Möglichkeit, ein Werkstattpraktikum durchzuführen Technischer Zeichner 1994 Technischer Produktdesigner 2011 Herstellen von Werkstücken und Montieren zu Baugruppen Grundlagen der Elektrotechnik Beurteilen von fertigungs- und montagetechnischen Abläufen Zeitrahmen 1: Einfache Bauteile und Baugruppen darstellen 2: Technische Dokumente erstellen 3: Bauteile werkstoff-, fertigungsund montagegerecht gestalten und erstellen 7: Komplexe Bauteile und Baugruppen konstruieren 8: Technische Erzeugnisse konzipieren, entwerfen und ausarbeiten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 22

23 Prüfungsstruktur Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 23

24 Grundsätzliche Aspekte Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich getrennten Teilen 1 und 2 In der Abschlussprüfung ist die berufliche Handlungsfähigkeit des Prüflings nachzuweisen Gewichtung Teil 1 mit 30% (25%), Teil 2 mit 70% (75%) am Gesamtergebnis Teil 1 findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres mit den Inhalten des Ausbildungshalbjahres statt Variantenmodell: Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag im Teil 2 legt der Ausbildungsbetrieb mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Prüfungsvariante Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt fest Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 24

25 Technischer Produktdesigner (Übersicht) Teil 1 Gewichtung 30% Prüfungsbereich 1 Technische Dokumente Prüfungsprodukt Schriftliche Aufgaben 5,5 Stunden 1,5 Stunden 30% Teil 2 Gewichtung 70% Prüfungsbereich 2 Prüfungsbereich 3 Prüfungsbereich 4 Arbeitsauftrag Produktentwicklung Wiso Betrieblicher Auftrag/ Prüfungsprodukt praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten 70 Stunden + 10 Min. Präsentation und 20 Min. Fachgespräch 150 Minuten 60 Minuten 35% 25% 10% Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 25

26 Technischer Produktdesigner Teil 1 Prüfungsbereich Technische Dokumente (Zeichnung, z. B. Anlagenteil) 30% Gewichtung am Gesamtergebnis insgesamt 7 Stunden je Fachrichtung eigene Aufgabenstellung Prüfungsprodukt erstellen 5,5 Stunden auf das Prüfungsprodukt bezogene Aufgaben schriftlich lösen 1,5 Stunden Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 26

27 Technischer Produktdesigner Teil 2 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 35 % Gewichtung am Gesamtergebnis Variante 1 Betrieblicher Auftrag 70 Stunden Der Prüfungsteilnehmer soll einen Arbeitsauftrag aus seinem betrieblichen Umfeld mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt Variante 2 Prüfungsprodukt (überregional erstellte Aufgabe) 70 Stunden Der Prüfungsteilnehmer soll ein Prüfungs produkt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den 3D-Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt Verwendung von identischen Bewertungsinstrumenten bei gleichwertigen Prüfungsvarianten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 27

28 Technischer Systemplaner, FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik + Elektrotechnische Systeme (Übersicht) Teil 1 Gewichtung 30% Prüfungsbereich 1 Erstellen technischer Unterlagen Prüfungsprodukt Schriftliche Aufgaben 5 Stunden 120 Minuten 30% Teil 2 Gewichtung 70% Prüfungsbereich 2 Prüfungsbereich 3 Prüfungsbereich 4 Arbeitsauftrag Systemplanung Wiso Betrieblicher Auftrag/ Prüfungsprodukt praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten 40 Stunden + 10 Min. Präsentation und 20 Min. Fachgespräch 180 Minuten 60 Minuten 35% 25% 10% Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 28

29 Technischer Systemplaner, Teil 1 FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik + Elektrotechnische Systeme Prüfungsbereich Erstellen Technischer Unterlagen 30% Gewichtung am Gesamtergebnis insgesamt 7 Stunden je Fachrichtungen eigene Aufgabenstellung Prüfungsprodukt erstellen 5 Stunden auf das Prüfungsprodukt bezogene Aufgaben schriftlich lösen 120 Minuten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 29

30 Technischer Systemplaner, Teil 2 FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik + Elektrotechnische Systeme Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 35 % Gewichtung am Gesamtergebnis Variante 1 Betrieblicher Auftrag 40 Stunden Arbeitsauftrag aus dem betrieblichen Umfeld des Prüflings mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt Variante 2 Prüfungsprodukt (überregional erstellte Aufgabe) 40 Stunden Der Prüfungsteilnehmer soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, seinen Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren (max. 10 Minuten) und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch (max. 20 Minuten) führen; das Fachgespräch wird in Bezug auf den Datensatz, die Dokumentation und die praxisbezogenen Unterlagen geführt Verwendung von identischen Bewertungsinstrumenten bei gleichwertigen Prüfungsvarianten Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 30

31 Technischer Systemplaner, FR: Stahl- und Metallbautechnik (Übersicht) Teil 1 Gewichtung 25% Prüfungsbereich 1 Erstellen technischer Unterlagen Prüfungsprodukt Schriftliche Aufgaben 5 Stunden 120 Minuten 25% Teil 2 Gewichtung 75% Prüfungsbereich 2 Prüfungsbereich 3 Prüfungsbereich 4 Konstruktionsauftrag Baukonstruktion Wiso Prüfungsprodukt praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten praxisorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten 7 Stunden + 15 Min. Fachgespräch 180 Minuten 60 Minuten 40% 25% 10% Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 31

32 Technischer Systemplaner, Teil 2 FR: Stahl- und Metallbautechnik Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag 7 Stunden für das Prüfungsstück; 15 Minuten Fachgespräch 40% Gewichtung am Gesamtergebnis Der Prüfling soll nachweisen, dass er technische Zeichnungen für Werkstatt und Baustelle mit den erforderlichen Ansichten, Schnitten und Einzelheiten herstellen und werkstatt- und montagegerecht bemaßen sowie Stücklisten erstellen kann. Auswahl aus den Gebieten Stahlbau und Metallbau Prüfungsprodukt ist in Form einer technischen Zeichnung zu erstellen sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch zu führen. Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 32

33 insgesamt mindestens ausreichend Bestehensregelungen Technischer Produktdesigner und Technischer Systemplaner Abschlussprüfung, Teil 1 30% / 25% 1. Prüfungsbereich Technische Dokumente/Erstellen technischer Unterlagen Abschlussprüfung, Teil 2 2. Prüfungsbereich Arbeitsauftrag/ Konstruktionsauftrag 3. Prüfungsbereich berufsspezifisch, nach Fachrichtung unterschiedlich 4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Sperrfach! Keine ungenügenden Leistungen Keine ungenügenden Leistungen 70% / 75% 35% / 40% 25% 10% in mindestens einem Prüfungsbereich ausreichende Leistung Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe, insgesamt mindestens ausreichend

34 Übergangsregelung VO 28: bestehende Ausbildungsverhältnisse (Beginn 2010), können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde. unterschiedliche Inhalte in Berufsschule und Ausbildungsbetrieb im Vergleich zur neuen Verordnung AP Teil 1 wäre in diesem Falle bereits im Frühjahr 2012 keine bundeseinheitlichen Aufgaben zum Prüfungstermin Frühjahr 2012 Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 34

35 Befristung der Verordnung Grundsatzdiskussion im Rahmen der Neuordnung über die 3,5-jährige Ausbildungsdauer Befristung der Gültigkeit bis 31. Juli 2016 BMWi gibt Gutachten in Auftrag, in dem die Kriterien für die zukünftige Dauer von Berufsausbildungen erarbeitet werden soll Befristung auf 5 Jahre und Evaluierung zur Ausbildungsdauer von einer Weiterführung der Verordnung der Konstruktionsberufe kann ausgegangen werden Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 35

36 Weitere Informationen DIHK-Information Tipps für die Ausbildung wird in Kürze zur Verfügung stehen BiBB-Umsetzungshilfe Erarbeitung durch Sachverständige des Neuordnungsverfahrens und Lehrervertreter Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 36

37 In dieser Präsentation haben wir bewusst auf die weibliche Form verzichtet. Wir gehen davon aus, dass Sie die Verwendung nur einer Geschlechtsform nicht als Benachteiligung empfinden, sondern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese Formulierungshinweise akzeptieren. Informationsveranstaltung Neuordnung Konstruktionsberufe 37

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