Neue Ausbildungsordnung ab 1. August Anlagenmechaniker SHK / Anlagenmechanikerin SHK
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- Melanie Albrecht
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1 Neue Ausbildungsordnung ab 1. August 2016 Anlagenmechaniker SHK / Anlagenmechanikerin SHK
2 Neuordnungsverfahren Ablauf Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 2
3 Beteiligungen des Handwerks Federführender Verband: Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) Stellungnahmen aus 10 Handwerkskammern vom ZDH in das Verfahren eingebracht Abstimmung mit Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Bundesverband Metall, Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Drei Sachverständige des Handwerks (plus 1x Industrie) und drei Stellvertreter (plus 1x Industrie) als Experten der betrieblichen Ausbildungspraxis im Verfahren Zentraler Ansprechpartner der Handwerkskammern wurde von der HWK Cottbus benannt Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 3
4 Anlagenmechaniker/in SHK Was ist neu? Hauptgrund für die Neuordnung war die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung (Teil 1 und 2 der Gesellenprüfung) Struktur bleibt gleich (weiterhin Monoberuf) Statt Handlungsfelder jetzt Einsatzgebiete ( 4 (4)): Sanitärtechnik Heizungstechnik Lüftungs- und Klimatechnik erneuerbare Energien und Umwelttechnik Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 4
5 Eckwerte der Berufsausbildung Ausbildungsberufsbezeichnung Rechtsgrundlage Ausbildungsdauer Ausbildungsstruktur Anlagenmechaniker/in SHK HwO / BBiG 3,5 Jahre Monoberuf Ausbildungsberufsbild zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans für den Umweltschutz relevante Qualifikationen Hinweise zur gemeinsamen Beschulung Hinweise zur Art der beruflichen Grundbildung und zum Umfang der überbetrieblichen Berufsausbildung Hinweis zu Prüfungsformen (siehe Folien zum Ausbildungsberufsbild) Zeitrichtwerte in Wochen vor und nach Teil 1 der Abschlussprüfung vgl. Berufsbildpositionen Abschnitt A Nr. 6, 9, 15 sowie Standardposition B Nr. 4 Mit handwerklichen und industriellen Metallberufen im 1. Ausbildungsjahr keine Gestreckte Abschlussprüfung Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 5
6 Anlagenmechaniker/in SHK Abschnitt A (berufsprofilgebende Kompetenzen) 1. Prüfen und Messen von Anlagen und Anlagenteilen, 2. Fügen, 3. manuelles Trennen, Spanen und Umformen, 4. maschinelles Bearbeiten, 5. Instandhalten von Betriebsmitteln, 6. Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen, 7. Installieren von elektrischen Baugruppen und Komponenten in versorgungstechnischen Anlagen und Systemen, 8. Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen, 9. Montieren, Demontieren und Transportieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen, 10. Durchführen von Dämm-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen, 11. Anwenden von Anlagen- und Systemtechnik sowie Inbetriebnahme von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen, 12. Funktionskontrolle und Instandhaltung von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen, 13. Unterscheiden und Berücksichtigen von nachhaltigen Systemen und deren Nutzungsmöglichkeiten, 14. Durchführen von Hygienemaßnahmen, 15. kundenorientierte Auftragsbearbeitung, 16. Berücksichtigen von bauphysikalischen, bauökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen und 17. Gebäudemanagementsysteme. Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 6
7 Anlagenmechaniker/in SHK Abschnitt B (integrative Kompetenzen) 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, (Standard) 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, (Standard) 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, (Standard) 4. Umweltschutz, (Standard) 5. Betriebliche technische und kundenorientierte Kommunikation 6. Planen und Steuern von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse 7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 7
8 Gesellenprüfung Anlagenmechaniker/in SHK Teil 1 der Gesellenprüfung Versorgungstechnik Arbeitsaufgabe, situatives Fachgespräch und schriftliche Aufgaben Sieben Stunden für Arbeitsaufgabe, davon 10 Minuten für das Fachgespräch 60 Minuten für schriftliche Aufgaben Teil 2 der Gesellenprüfung Kundenauftrag (Arbeitsaufgabe, 15 Stunden, davon 20 Minuten für situatives Fachgespräch) Arbeitsplanung (schriftliche Aufgaben, 150 Minuten) Systemanalyse und Instandhaltung (schriftliche Aufgaben, 90 Minuten) Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftliche Aufgaben, 60 Minuten) Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 8
9 Gesellenprüfung Anlagenmechaniker/in SHK Gewichtung Versorgungstechnik 30 Prozent Teil 1 Kundenauftrag 35 Prozent Arbeitsplanung 15 Prozent Systemanalyse und Teil 2 Instandhaltung 10 Prozent Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent Bestehensregelung Gesamtergebnis mindestens ausreichend Kundenauftrag mindestens ausreichend Teil 2 mindestens ausreichend mindestens zwei weitere Prüfungsbereiche von Teil 2 mit ausreichend Kein Prüfungsbereich ungenügend Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 9
10 Ansprechpartner Christoph Theelen Abteilung Berufsbildung Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee St. Augustin Tel.: ( ) Fax: ( ) c.theelen@zentralverband-shk.de Dr. Hendrik Voß Abteilung Berufliche Bildung Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Mohrenstraße 20/ Berlin Tel.: Fax: Mail: voss@zdh.de Abteilung Berufliche Bildung, Dr. Hendrik Voß Seite 10
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